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Zigarette mit Zünder Es sind Zigaretten bekannt, die an einem Ende
mit einem Zünder versehen sind, der durch Reiben an einer Reibfläche zum Glühen
gebracht werden kann. Es ist weiterhin bekannt, den Zünder als Berührungszünder
(Kontaktzünder) auszubilden. So gibt es etwa Zigaretten, bei denen der am Zigarettenende
angeordnete Berührungszünder aus einer Anlagerung eines chemischen Stoffes (Bonkohlenwasserstoff)
besteht und durch eine zweite Chemikalie (trockne Säure) entzündet wird, die an
der Packung vorgesehen ist. Auch ist bekannt, bei Zigaretten mit Reibzünder einen
Zünder zu verwenden, der eine Zündschicht und eine Glimmschicht aufweist und als
Bandring an dem Ende der Zigarettenhülle koaxial zu dieser befestigt ist, wobei
beide Schichten zu einem gemeinsamen Film vereinigt werden, bevor die von dein Film
abgeschnittenem zweischichtigen Blättchen an den äußeren Umfang der Zigarettenhülle
geklebt werden.
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Demgegenüber sind bei Zigaretten mit Berührungszünder weder derartige
zweischichtige Blättchen ge-
bräuchlich, noch ist es üblich, die hierbei in
bekannter Weise aus je einem Blättchen bestehende Zünd- und Glimmschicht jede für
sich nacheinander an der Innenwandung der Zigarettenhülle zu befestigen. Das Anbringen
von Zündern an die Innenwandung der Zigarettenhülle ist nur bei Zigaretten mit nur
einschichtigem Reibungszünder bekannt.
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Auf Grund der besonderen Zündeigenschaften des verwendeten Zündstreifens
ist es bei Zigaretten mit Berührungszünder im Gegensatz zu jenen mit Reibungszündung
nur erforderlich, daß die beiden Chemikalien überhaupt - wenn auch nur mit geringer
Fläche aneinanderkommen. Hierzu genügt, daß der doppelschichtige Zünder mit seiner
ringförmigen Stirnfläche in der Ebene der Stirnfläche der Zigarette liegt.
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Die Zigarette nach der Erfindung zeichnet sich demnach durch die Kombination
folgender, für sich bekannter Merkmale aus: a) Der Zünder ist als Berührungszünder
(Kontaktzünder) ausgebildet; b) der Zünder weist eine Zündschicht und eine Glimmschicht
auf und ist als Bandring an den Ende der Zigarettenhülle, koaxial zu dieser befestigt;
c) die Zündschicht und die Glimmschicht bestehen je aus einem Blättchen (Bandabschnitt);
d) der Zünder ist an der Innenseite der Zigarettenhülle befestigt; e) der Zünder
liegt mindestens mit der ringförmigen Stirnfläche seiner Zündschicht in der Ebene
der Stirnfläche der Zigarette.
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Bei geringerer Wirksamkeit des Zündblättchens kann vorgesehen sein,
daß von der Stirnfläche der Zigarette bzw. des Zünders ausgehende Ausnehmungen in
der Zigarettenhülle angeordnet sind, wobei die Zündschicht an der Innenseite der
Zigarettenhülle liegt. Solche Ausnehmungen sind für Zigaretten mit Reibungszünder
bereits Gegenstand eines älteren Vorschlages. Es handelt sich dort aber, wie erwähnt,
um eine Zigarette mit einem im Zigaretteninnern angeordneten muffenartigen Zündorgan,
das einen durch Reibung entzündbaren Stoff aufweist. Bei derartigen Reibzündern
sind die erwähnten Ausnehmungen eine unabdingbare Notwendigkeit, und sie müssen
auch hinreichend lang sein, damit eine genügend große Reibfläche entsteht bzw. frei
liegt. Dagegen hat die Ausnehmung bei einer Zigarette nach der Erfindung nur unterstützende
Wirkung und kann demzufolge nur vergleichsweise kurz sein.
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Um ein ungestörtes Strangbilden in der Zigarettenmaschine zu gewährleisten,
ist näch der Erfindung weiter vorgesehen, daß die Blättchen der Zündschicht und
der Glimmschicht schmaler als das Zigarettenpapierband und mit beidseitigem Abstand
zur Längskante des Zigarettenpapierbandes auf diesem befestigt sind. Auch kann das
Glimmblättchen wiederum schmaler als das Zündblättchen sein.
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Das Herstellen von Zigaretten nach der Erfindung kann so erfolgen,
daß in bekannter Weise die aus einer Zünd- und Glimm- bzw. Glühschicht bestehende
Zündmasse in Form fortlaufender Bänder von Bobinen abgewickelt, abgeschnitten und
als Blättchen auf den Zigarettenpapierstreifen aufgeklebt und gemäß einem älteren
Vorschlag (deutsche Patentschrift 1033 118) das Aufbringen und Aufkleben
der
Zündblättchen auf den Zigarettenpapierstreifen in der Strangmaschine
erfolgt.
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In den schematischen Zeichnungen sind zwei Beispiele des Gegenstandes
der Erfindung dargestellt. Es zeigt Abb. 1 eine Teilansicht auf -eine Zigarettenstrangmaschine
mit zwei Belagwerken, Abb. 2 eine Ansicht auf ein Teilstück eines Ziga: rettenpapierbandes
mit aufgeklebten Zündern, hergestellt mit der Maschine gemäß Abb. 1, Abb. 3 eine
schematische Teilansicht auf eine andere Zigarettenstrangmaschine mit nur einem
Belagwerk und vorheriger Verleimung der beiden Bobinenstrei f en, Abb. 4 eine Ansicht
auf einen Teil des Zigarettenpapierbandes mit aufgeklebten Zündern, hergestellt
mit der Maschine nach Abb. 3, und Abb. 5 eine fertige Zigarette. die die Lage des
Zünders am Zündende der Zigarette erkennen läßt.
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In Abb. 1 ist mit 1 das zum Einhüllen des Tabakstranges benötigte
Papierband bezeichnet, das in bekannter Weise an ein Formatband 2 herangeführt und
mit diesem in Pfeilrichtung weiterbewegt wird. Ein Tabakband 3 führt den vom nicht
dargestellten Ausbreiter herabgeschauerten Tabah heran und gibt ihn über eine Brücke
4 auf das genannte, auf dem Formatband laufende Papierband ab, mit dem er nachfolgend
in ebenfalls bekannter Weise mittels nicht weiter dargestellter Vorrichtungen zu
einem Zigarettenstrang geformt, beleimt und anschließend daran in fertige Zigaretten
zerschnitten wird.
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Ein von einer Bobine 5 ablaufendes, die Zündblättchen ergebendes Band
läuft durch eine Bandführung 6, weiter um eine Umlenkrolle 7 zu einer Beleimvorrichtung
8 und wird dann einem Schneidwerk 9 zugeführt, in welchem die Zündblättchen 10 abgeschnitten
und über Führungsrollen 11, 11a, an eine Saugtrommel 12 abgegeben werden. An der
Stelle 13 werden die Zündblättchen 10 an diejenige Fläche des Papierbandes 1 geklebt,
die in der fertigen Zigarette den inneren Umfang der Hülle bildet. Ein Gegenhalter
14 verhindert ein Ausweichen des Zündbandes nach oben.
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Beim Weiterlauf des Papierbandes wird an einer Stelle 15 ein Glimm-
bzw. Glühblättchen 16 auf das an das Papierband 1 geklebte Zündblättchen 10 geleimt.
Das Glimmblättchen 16 wird ebenfalls in Bandform von einer Bobine 17 abgewickelt
und gelangt über eine Bandführung 18 an einer Umlenkrolle 19 vorbei zu einer Beleimvorrichtung
20 und anschließend zu einer Schneidvorrichtung 21, in der die Glimmblättchen 16
abgeschnitten und über Zuführungsrollen 22, 22a an eine Saugtrommel 23 übergeben
werden.
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Beide Bobinenaggregate arbeiten in der Art der bekannten Belagapparate;
sie können kontinuierlich oder absatzweise angetrieben werden. Ein Walzenpaar 24
gewährleistet nach dem Aufkleben der Zündblättchen 10 auf das Papierband 1 bzw.
der Glimmblättchen 16 auf die Zündblättchen 10 ein gutes Haften der Abschnitte.
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Abb. 2 zeigt die Lage der angeleimten Blättchen 10, 16 auf dem Papierband
1 in vergrößerter Darstellung. Hierin deuten die Linien a. und
b die späteren Schnittstellen der kopfseitigen Enden zweier Zigaretten und
die Linie c die Schnittstelle der Mundstückenden zweier Zigaretten an. Die Mittenentfernung
a bis b entspricht der Länge zweier Zigaretten. Die Größe der Zünd- bzw. Glimmblättchen
10, 16 ist einerseits von den Zünd- bzw. Glimmstoffen, andererseits von der Beschaffenheit
der zur Verarbeitung kommenden Tabake abhängig. Das Glimmblättchen 16 kann allseitig
kleiner als das darunter befindliche Zündblättchen 10 sein.
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Bei dem anderen Ausführungsbeispiel (Abb. 3) wird zunächst an einer
Stelle 25 das von der Bobine 17 ablaufende Glimmblättchenband beleimt und nachfolgend
an einer weiteren Stelle 26 das von der Bobine 5 ablaufende Zündblättchenband herangeführt.
Dann werden beide Bänder mittels eines Andrückrollenpaares 27 miteinander verleimt.
Das so erhaltene zweischichtige Band wird in einer weiteren Leimvorrichtung 28 unterseitig
beleimt und durch Zuführungsrollen 29, 29a an eine Saugwalze 30 herangeführt, auf
der die einzelnen aus Zünd- und Glühschicht bestehenden Blättchen 31 mittels einer
Messerwalze 32 abgetrennt und in Pfeilrichtung weitertransportiert werden. An der
Stelle 33 erfolgt das Ankleben der Zünd-Glimmblättchen 31 an das Papierband 1, wobei
das Ankleben des nächstfolgenden doppelschichtigen Blättchens 31 an das Papierband
1 im Abstand der doppelten Zigarettenlänge erfolgt. Ein Walzenpaar 24 sorgt auch
hier für eine feste Verleimung mit dem Papierband 1.
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Jedes doppelschichtige Blättchen 31 besteht also auch in diesem Falle
gemäß Abb. 2 aus einem Zündblättchen 10 und einem Glimmblättchen 16. Das Glimmblättchen
ist jedoch hier (Abb. 4) nicht allseitig, sondern nur in einer Ausdehnung kleiner
als das Zündblättchen.
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Es ist jederzeit möglich, die Lage der beiden Blättchen auf dem Papierband
1 umzukehren, so daß zunächst auf diesem ein Glimmblättchen und dann auf dieses
ein Zündblättchen zu liegen kommt. Zweckmäßigerweise werden hier die Größenverhältnisse
der ursprünglichen Anordnung beibehalten, so daß auf das Papierband immer erst der
größere und auf diesen der kleinere Abschnitt geklebt wird.
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Die Länge eines einzelnen auf das Papierband aufgetragenen Glimm-
bzw. Zündblättchens ist gleich der doppelten Länge des für eine einzelne Zigarette
erforderlichen Glimm- bzw. Zündblättchens.
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In Abb. 5 ist die lagenweise Anordnung des Zündblättchens 10 und des
Glimmblättchens 16 an der Kopfseite einer fertigem Zigarette ersichtlich. Die Breiten
des Blättchens können im Grenzfall so gewählt sein, daß die einzelnen Blättchen
im Innern der Zigare@ttenhülle 1 a konzentrisch zueinander liegende Hohlzylinder
ergeben.
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Sollte die Fläche des an der Zigarettenhülle frei liegenden Kreisringes
oder Kreisringabschnittes für den Entzündungsvorgang mit der Kontaktsubstanz nicht
groß genug sein, so kann vor dem Aufkleben der Glimm- bzw. Zündblättchen 10, 16
aus dem Papierband 1 in der Mitte an den Trennstellen a, b (Abb. 2 und 4)
eine etwa kreisringförmige Ausnehmung 34 (Abb.4) mittels einer Stanzvorrichtung
ausgestanzt werden, so daß eine Zigarette erhalten wird, an deren Kopfseite ein
halbkreisförmiges Flächenstück 35 des Zündblättchens 10 freigelegt ist (Abb. 5).
In diesem Falle erfolgt das Entzünden der Zigarette dadurch, daß das durch die Ausnehmung
34 freigelegte Flächenstück 35 des Zündblättchens am Zigarettenkopfende ebenfalls
mit der Kontaktsubstanz in Berührung gebracht wird, wodurch das Zünden der Zigarette
beschleunigt wird.
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Das Entzünden der Zigarette nach der Erfindung geht im einzelnen folgendermaßen
vor sich: Wird das Zündblättchen 10 mit einer Kontaktfläche in Berührung gebracht,
so entzündet es sich. Der hierbei ablaufende Oxydationsprozeß verläuft gesteuert,
indem die dabei auftretende Reaktionswärme das
Glimmblättchen 16
entzündet, dessen Oxydation sehr plötzlich erfolgt, wodurch das Glimmblättchen stark
aufglüht und den Tabak in Brand setzt.