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DE1105329B - Zigarette mit Zuender - Google Patents

Zigarette mit Zuender

Info

Publication number
DE1105329B
DE1105329B DEK24806A DEK0024806A DE1105329B DE 1105329 B DE1105329 B DE 1105329B DE K24806 A DEK24806 A DE K24806A DE K0024806 A DEK0024806 A DE K0024806A DE 1105329 B DE1105329 B DE 1105329B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cigarette
layer
ignition
igniter
glow
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEK24806A
Other languages
English (en)
Inventor
Georg Lakos
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koerber AG
Original Assignee
Hauni Werke Koerber and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hauni Werke Koerber and Co KG filed Critical Hauni Werke Koerber and Co KG
Priority to DEK24806A priority Critical patent/DE1105329B/de
Publication of DE1105329B publication Critical patent/DE1105329B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24DCIGARS; CIGARETTES; TOBACCO SMOKE FILTERS; MOUTHPIECES FOR CIGARS OR CIGARETTES; MANUFACTURE OF TOBACCO SMOKE FILTERS OR MOUTHPIECES
    • A24D1/00Cigars; Cigarettes
    • A24D1/08Cigars; Cigarettes with lighting means
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C06EXPLOSIVES; MATCHES
    • C06FMATCHES; MANUFACTURE OF MATCHES
    • C06F3/00Chemical features in the manufacture of matches

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Organic Chemistry (AREA)
  • Manufacturing Of Cigar And Cigarette Tobacco (AREA)

Description

  • Zigarette mit Zünder Es sind Zigaretten bekannt, die an einem Ende mit einem Zünder versehen sind, der durch Reiben an einer Reibfläche zum Glühen gebracht werden kann. Es ist weiterhin bekannt, den Zünder als Berührungszünder (Kontaktzünder) auszubilden. So gibt es etwa Zigaretten, bei denen der am Zigarettenende angeordnete Berührungszünder aus einer Anlagerung eines chemischen Stoffes (Bonkohlenwasserstoff) besteht und durch eine zweite Chemikalie (trockne Säure) entzündet wird, die an der Packung vorgesehen ist. Auch ist bekannt, bei Zigaretten mit Reibzünder einen Zünder zu verwenden, der eine Zündschicht und eine Glimmschicht aufweist und als Bandring an dem Ende der Zigarettenhülle koaxial zu dieser befestigt ist, wobei beide Schichten zu einem gemeinsamen Film vereinigt werden, bevor die von dein Film abgeschnittenem zweischichtigen Blättchen an den äußeren Umfang der Zigarettenhülle geklebt werden.
  • Demgegenüber sind bei Zigaretten mit Berührungszünder weder derartige zweischichtige Blättchen ge- bräuchlich, noch ist es üblich, die hierbei in bekannter Weise aus je einem Blättchen bestehende Zünd- und Glimmschicht jede für sich nacheinander an der Innenwandung der Zigarettenhülle zu befestigen. Das Anbringen von Zündern an die Innenwandung der Zigarettenhülle ist nur bei Zigaretten mit nur einschichtigem Reibungszünder bekannt.
  • Auf Grund der besonderen Zündeigenschaften des verwendeten Zündstreifens ist es bei Zigaretten mit Berührungszünder im Gegensatz zu jenen mit Reibungszündung nur erforderlich, daß die beiden Chemikalien überhaupt - wenn auch nur mit geringer Fläche aneinanderkommen. Hierzu genügt, daß der doppelschichtige Zünder mit seiner ringförmigen Stirnfläche in der Ebene der Stirnfläche der Zigarette liegt.
  • Die Zigarette nach der Erfindung zeichnet sich demnach durch die Kombination folgender, für sich bekannter Merkmale aus: a) Der Zünder ist als Berührungszünder (Kontaktzünder) ausgebildet; b) der Zünder weist eine Zündschicht und eine Glimmschicht auf und ist als Bandring an den Ende der Zigarettenhülle, koaxial zu dieser befestigt; c) die Zündschicht und die Glimmschicht bestehen je aus einem Blättchen (Bandabschnitt); d) der Zünder ist an der Innenseite der Zigarettenhülle befestigt; e) der Zünder liegt mindestens mit der ringförmigen Stirnfläche seiner Zündschicht in der Ebene der Stirnfläche der Zigarette.
  • Bei geringerer Wirksamkeit des Zündblättchens kann vorgesehen sein, daß von der Stirnfläche der Zigarette bzw. des Zünders ausgehende Ausnehmungen in der Zigarettenhülle angeordnet sind, wobei die Zündschicht an der Innenseite der Zigarettenhülle liegt. Solche Ausnehmungen sind für Zigaretten mit Reibungszünder bereits Gegenstand eines älteren Vorschlages. Es handelt sich dort aber, wie erwähnt, um eine Zigarette mit einem im Zigaretteninnern angeordneten muffenartigen Zündorgan, das einen durch Reibung entzündbaren Stoff aufweist. Bei derartigen Reibzündern sind die erwähnten Ausnehmungen eine unabdingbare Notwendigkeit, und sie müssen auch hinreichend lang sein, damit eine genügend große Reibfläche entsteht bzw. frei liegt. Dagegen hat die Ausnehmung bei einer Zigarette nach der Erfindung nur unterstützende Wirkung und kann demzufolge nur vergleichsweise kurz sein.
  • Um ein ungestörtes Strangbilden in der Zigarettenmaschine zu gewährleisten, ist näch der Erfindung weiter vorgesehen, daß die Blättchen der Zündschicht und der Glimmschicht schmaler als das Zigarettenpapierband und mit beidseitigem Abstand zur Längskante des Zigarettenpapierbandes auf diesem befestigt sind. Auch kann das Glimmblättchen wiederum schmaler als das Zündblättchen sein.
  • Das Herstellen von Zigaretten nach der Erfindung kann so erfolgen, daß in bekannter Weise die aus einer Zünd- und Glimm- bzw. Glühschicht bestehende Zündmasse in Form fortlaufender Bänder von Bobinen abgewickelt, abgeschnitten und als Blättchen auf den Zigarettenpapierstreifen aufgeklebt und gemäß einem älteren Vorschlag (deutsche Patentschrift 1033 118) das Aufbringen und Aufkleben der Zündblättchen auf den Zigarettenpapierstreifen in der Strangmaschine erfolgt.
  • In den schematischen Zeichnungen sind zwei Beispiele des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigt Abb. 1 eine Teilansicht auf -eine Zigarettenstrangmaschine mit zwei Belagwerken, Abb. 2 eine Ansicht auf ein Teilstück eines Ziga: rettenpapierbandes mit aufgeklebten Zündern, hergestellt mit der Maschine gemäß Abb. 1, Abb. 3 eine schematische Teilansicht auf eine andere Zigarettenstrangmaschine mit nur einem Belagwerk und vorheriger Verleimung der beiden Bobinenstrei f en, Abb. 4 eine Ansicht auf einen Teil des Zigarettenpapierbandes mit aufgeklebten Zündern, hergestellt mit der Maschine nach Abb. 3, und Abb. 5 eine fertige Zigarette. die die Lage des Zünders am Zündende der Zigarette erkennen läßt.
  • In Abb. 1 ist mit 1 das zum Einhüllen des Tabakstranges benötigte Papierband bezeichnet, das in bekannter Weise an ein Formatband 2 herangeführt und mit diesem in Pfeilrichtung weiterbewegt wird. Ein Tabakband 3 führt den vom nicht dargestellten Ausbreiter herabgeschauerten Tabah heran und gibt ihn über eine Brücke 4 auf das genannte, auf dem Formatband laufende Papierband ab, mit dem er nachfolgend in ebenfalls bekannter Weise mittels nicht weiter dargestellter Vorrichtungen zu einem Zigarettenstrang geformt, beleimt und anschließend daran in fertige Zigaretten zerschnitten wird.
  • Ein von einer Bobine 5 ablaufendes, die Zündblättchen ergebendes Band läuft durch eine Bandführung 6, weiter um eine Umlenkrolle 7 zu einer Beleimvorrichtung 8 und wird dann einem Schneidwerk 9 zugeführt, in welchem die Zündblättchen 10 abgeschnitten und über Führungsrollen 11, 11a, an eine Saugtrommel 12 abgegeben werden. An der Stelle 13 werden die Zündblättchen 10 an diejenige Fläche des Papierbandes 1 geklebt, die in der fertigen Zigarette den inneren Umfang der Hülle bildet. Ein Gegenhalter 14 verhindert ein Ausweichen des Zündbandes nach oben.
  • Beim Weiterlauf des Papierbandes wird an einer Stelle 15 ein Glimm- bzw. Glühblättchen 16 auf das an das Papierband 1 geklebte Zündblättchen 10 geleimt. Das Glimmblättchen 16 wird ebenfalls in Bandform von einer Bobine 17 abgewickelt und gelangt über eine Bandführung 18 an einer Umlenkrolle 19 vorbei zu einer Beleimvorrichtung 20 und anschließend zu einer Schneidvorrichtung 21, in der die Glimmblättchen 16 abgeschnitten und über Zuführungsrollen 22, 22a an eine Saugtrommel 23 übergeben werden.
  • Beide Bobinenaggregate arbeiten in der Art der bekannten Belagapparate; sie können kontinuierlich oder absatzweise angetrieben werden. Ein Walzenpaar 24 gewährleistet nach dem Aufkleben der Zündblättchen 10 auf das Papierband 1 bzw. der Glimmblättchen 16 auf die Zündblättchen 10 ein gutes Haften der Abschnitte.
  • Abb. 2 zeigt die Lage der angeleimten Blättchen 10, 16 auf dem Papierband 1 in vergrößerter Darstellung. Hierin deuten die Linien a. und b die späteren Schnittstellen der kopfseitigen Enden zweier Zigaretten und die Linie c die Schnittstelle der Mundstückenden zweier Zigaretten an. Die Mittenentfernung a bis b entspricht der Länge zweier Zigaretten. Die Größe der Zünd- bzw. Glimmblättchen 10, 16 ist einerseits von den Zünd- bzw. Glimmstoffen, andererseits von der Beschaffenheit der zur Verarbeitung kommenden Tabake abhängig. Das Glimmblättchen 16 kann allseitig kleiner als das darunter befindliche Zündblättchen 10 sein.
  • Bei dem anderen Ausführungsbeispiel (Abb. 3) wird zunächst an einer Stelle 25 das von der Bobine 17 ablaufende Glimmblättchenband beleimt und nachfolgend an einer weiteren Stelle 26 das von der Bobine 5 ablaufende Zündblättchenband herangeführt. Dann werden beide Bänder mittels eines Andrückrollenpaares 27 miteinander verleimt. Das so erhaltene zweischichtige Band wird in einer weiteren Leimvorrichtung 28 unterseitig beleimt und durch Zuführungsrollen 29, 29a an eine Saugwalze 30 herangeführt, auf der die einzelnen aus Zünd- und Glühschicht bestehenden Blättchen 31 mittels einer Messerwalze 32 abgetrennt und in Pfeilrichtung weitertransportiert werden. An der Stelle 33 erfolgt das Ankleben der Zünd-Glimmblättchen 31 an das Papierband 1, wobei das Ankleben des nächstfolgenden doppelschichtigen Blättchens 31 an das Papierband 1 im Abstand der doppelten Zigarettenlänge erfolgt. Ein Walzenpaar 24 sorgt auch hier für eine feste Verleimung mit dem Papierband 1.
  • Jedes doppelschichtige Blättchen 31 besteht also auch in diesem Falle gemäß Abb. 2 aus einem Zündblättchen 10 und einem Glimmblättchen 16. Das Glimmblättchen ist jedoch hier (Abb. 4) nicht allseitig, sondern nur in einer Ausdehnung kleiner als das Zündblättchen.
  • Es ist jederzeit möglich, die Lage der beiden Blättchen auf dem Papierband 1 umzukehren, so daß zunächst auf diesem ein Glimmblättchen und dann auf dieses ein Zündblättchen zu liegen kommt. Zweckmäßigerweise werden hier die Größenverhältnisse der ursprünglichen Anordnung beibehalten, so daß auf das Papierband immer erst der größere und auf diesen der kleinere Abschnitt geklebt wird.
  • Die Länge eines einzelnen auf das Papierband aufgetragenen Glimm- bzw. Zündblättchens ist gleich der doppelten Länge des für eine einzelne Zigarette erforderlichen Glimm- bzw. Zündblättchens.
  • In Abb. 5 ist die lagenweise Anordnung des Zündblättchens 10 und des Glimmblättchens 16 an der Kopfseite einer fertigem Zigarette ersichtlich. Die Breiten des Blättchens können im Grenzfall so gewählt sein, daß die einzelnen Blättchen im Innern der Zigare@ttenhülle 1 a konzentrisch zueinander liegende Hohlzylinder ergeben.
  • Sollte die Fläche des an der Zigarettenhülle frei liegenden Kreisringes oder Kreisringabschnittes für den Entzündungsvorgang mit der Kontaktsubstanz nicht groß genug sein, so kann vor dem Aufkleben der Glimm- bzw. Zündblättchen 10, 16 aus dem Papierband 1 in der Mitte an den Trennstellen a, b (Abb. 2 und 4) eine etwa kreisringförmige Ausnehmung 34 (Abb.4) mittels einer Stanzvorrichtung ausgestanzt werden, so daß eine Zigarette erhalten wird, an deren Kopfseite ein halbkreisförmiges Flächenstück 35 des Zündblättchens 10 freigelegt ist (Abb. 5). In diesem Falle erfolgt das Entzünden der Zigarette dadurch, daß das durch die Ausnehmung 34 freigelegte Flächenstück 35 des Zündblättchens am Zigarettenkopfende ebenfalls mit der Kontaktsubstanz in Berührung gebracht wird, wodurch das Zünden der Zigarette beschleunigt wird.
  • Das Entzünden der Zigarette nach der Erfindung geht im einzelnen folgendermaßen vor sich: Wird das Zündblättchen 10 mit einer Kontaktfläche in Berührung gebracht, so entzündet es sich. Der hierbei ablaufende Oxydationsprozeß verläuft gesteuert, indem die dabei auftretende Reaktionswärme das Glimmblättchen 16 entzündet, dessen Oxydation sehr plötzlich erfolgt, wodurch das Glimmblättchen stark aufglüht und den Tabak in Brand setzt.

Claims (6)

  1. PATENTANSPRÜCHE: 1. Zigarette mit Zünder, gekennzeichnet durch die Kombination folgender Merkmale: a) Der Zünder ist als Berührungszünder (Kontaktzünder) ausgebildet; b) der Zünder weist eine Zündschicht und eine Glimmschicht auf und ist als Bandring an dem Ende der Zigarettenhülle, koaxial zu dieser befestigt; c) die Zündschicht und die Glimmschicht bestehen je aus einem Blättchen (Bandabschnitt) ; d) der Zünder ist an der Innenseite der Zigarettenhülle befestigt; e) der Zünder liegt mindestens mit der ringförmigen Stirnfläche seiner Zündschicht in der Ebene der Stirnfläche der Zigarette.
  2. 2. Zigarette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von der Stirnfläche der Zigarette bzw. des Zünders ausgehende Ausnehmungen in der Zigarettenhülle angeordnet sind, wobei die Zündschicht an der Innenseite der Zigarettenhülle liegt.
  3. 3. Zigarette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Blättchen der Zündschicht und der Glimmschicht schmaler und mit beidseitigem Abstand zur Längskante des Zigarettenpapierbandes auf diesem befestigt sind.
  4. 4. Zigaretten nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Glimmblättchen schmaler ist als das Zündblättchen.
  5. 5. Verfahren zum Herstellen von Zigaretten mit Zünder nach Anspruch 1, bei dem die aus einer Zünd- und Glimmschicht bestehende Zündmasse in Form fortlaufender Bänder von Bobinen abgewickelt, abgeschnitten und als Blättchen auf den Zigarettenpapierstreifen aufgeklebt wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufbringen und Aufkleben der Zündblättchen auf den Zigarettenpapierstreifen in der Strangmaschine erfolgt.
  6. 6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Papierstreifen vor dem Aufbringen der Zünd- und Glimmblättchen an der Stelle des Zigarettenendes Ausnehmungen ausgestanzt werden. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 515 909, 609 971, 878 014, 925 636; USA.-Patentschrift Nr. 1787 650. In Betracht gezogene ältere Patente: Deutsche Patente Nr. 1033 118, 1039 903.
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