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Vakuum -Verp ackungsmaschine Für die Verpackung von Lebensmitteln
in Frischhaltepackungen aus Kunststoff sind besondere Verfahren und Maschinen bekannt.
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Die Erfindung bezieht sich auf nach dem Kammerprinzip arbeitende
Vakuum-Verpackungsmaschinen mit Füllplatte für zu verschweißende Packungsbeutel.
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Bekannt sind Maschinen, die nach dem »Nadelprinzip« arbeiten. Hierbei
wird eine Hohlnadel vor dem Verschließen des mit Ware gefüllten Beutels in diesen
eingeführt und die vorhandene Luft kurz vor dem Verschweißen aus dem Beutel abgesaugt.
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Nach dem »Kammerprinzip« arbeitende Maschinen sind ebenfalls bereits
bekannt. Hierbei werden die Beutel in eine Kammer der Verpackungsmaschine gelradt,
die dann im ganzen evakuiert wird. Die Kammern sind dabei so groß bemessen, daß
mehrere Beutel gleichzeitig eingelegt, entlüftet und verschweißt werden können.
Für schnelles Arbeiten sind solche Maschinen mit zwei oder mehr Füllplatten, die
auch die Schweißunterlage für den Beutelmund bilden, ausgerüstet worden. Eine Füllplatte
wird bestückt, während die andere sich in einer Kammer befindet, in der die auf
ihr angeordneten Packungsbeutel entlüftet und verschweißt werden, so daß ein kontinuierliches
Arbeitsverfahren entsteht. Nach Beendigung des Verschweißens wird die Kammer selbsttätig
geöffnet, und die verschweißten Beutel können herausgenommen werden.
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Diese Maschinen bedürfen jeldoch aufmerksamer Bedienung, weil die
Beutel einwandfrei festgehalten werden müssen, damit sie sich nicht verschieben;
sie gelangen sonst nicht mit der Schweißstelle richtig unter die Schweißschiene,
so daß sie nicht richtig verschlossen werden.
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Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, daß beim Schweißvorgang
leicht Falten entstehen, insbesondere dann, wenn im Verhältnis zur Beutelweite höhere
Fleisch-, Wäse- oder dergleichen Lebensmittelstücke eingefüllt sind. Diese Falten
ziehen sich gelegentlich bis zur Schweißnaht und bilden dort Kanäle, durch die nach
dem Entlüften und Verschweißen der Beutel wieder Luft eindringen kann, wodurch gleichfalls
die Packung unbrauchbar wird. Zur Vermeidung dieser Nachteile ist bereits verschiedentlich
versucht worden, die Beutel in ihrer Form den jeweiligen zu ver-Backenden Stücken
anzupassen. Auch ist vorgeschlagen worden, die Beutel zu spannen, z. B. durch in
die Beutel eingreifende Finger. Dieses Verfahren ist jedoch zeitraubend und schwierig.
Außerdem ist die Verschweißung eines so aufgehaltenen Beutels kaum möglich, da die
Finger in den Beutel hineinragen und nicht entfernt werden können, ohne daß Luft
in den Beutel eintritt, wenn nicht noch zusätzlich nach dem Nadelprinzip gearbeitet
werden soll, oder die
Schweißnaht liegt weit unterhalb des Beutelrandes, .,o daß
die Beutelgröße nicht ausgenutzt werden kann, wodurch erheblicher Abfall an Kunststoffolie
eintritt.
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Weiter besteht bei den Fingerspannern der Nachteil, daß immer nur
bestimmte Beutelgrößen bei jeder Verpackungsmaschine verwendet werden können. Das
ist für die Beschickung oder Füllplatten nachteilig, weil bei Verwendung schmaler
Beutel keine größere Anzahl eingelegt werden kann als breitere, also die Maschine
nicht wirtschaftlich ausgenutzt werden kann. Dieselben Mängel weisen alle Bauformen
auf, bei denen zum Spannen und Glätten der zu verschließenden Ränder Blattfedern
verwendet werden oder bei denen Finger und daran gebrachte elastische Druckscheiben
die eingelegten Beutel auf Auflagen pressen, die zum Glattziehen des offenen Beutelendes
nach außen verschiebbar sind, weil derartige Einrichtungen jedem Beutel einzeln
z-ugeordnet sein müssen.
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Bekannt sind ferner Füllmaschinen, bei denen jeder einzelne Beutel
in einen rinnenartigen Behälter eingelegt wird. Der Behälter ist mit einem Spalt
versehen, aus dem die zu verschließenden Ränder des Beutels derart herausragen,
daß zwischen ihnen noch ein geringer Zwischenraum besteht, der nach Einsetzen mehrerer
solcher Behälter in Rahmen, die anschließend in die Vakuumkammer eingebracht werden,
die Evakuierung des Beutelinnenraumes und gegebenenfalls seine Füllung mit Gas ermögl;icht.
Das Einsetzen der Behälter in die Maschine und das anschließende Herausnehmen aus
dieser nach erfolgter Schweißung sind zusätzliche Arbeitsgänge, die die Wirtschaftlichkeit
der Füllmaschine beeinträchtigen.
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Andere bekannte Verpackungsmaschinen haben Einrichtungen zum Verschließen
von Faltbeuteln,
deren nach oben offene Enden, die schon die zum
Falten erforderliche Form haben, sich im Zwsichenraum zwischen zwei Schienen befinden,
deren spiralig nach innen aufeinander zulaufende Kanten die oberen Längsränder der
Beutel aneinander bringen, wenn die Beutel in Richtung des sich verengenden Zwischenraumes
gefördert werden. Derartige Verschlußeinrichtungen können nur Beutel verarbeiten,
deren Material so steif ist, daß die Faltform im offenen Zustand des Beutels aufrechterhalten
bleibt. Ein Glätten etwa an den Längsrändern vorhandener Falten kann durch die Innenkanten
der Schienen nicht erfolgen, weil diese im wesentlichen senkrecht auf die Seiten
der zu verschließenden Längsränder drücken.
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Demgegenüber betrifft die vorliegende Erfindung Vakuum-Verpackungsmaschinen
mit Füllplatte, auf denen Beutel aus dünnem, schmiegsamem Material in liegendem
Zustand verarbeitet werden können. Ihr legt die Aufgabe zugrunde, die Füllplatte
mit einer Einrichtung zu versehen, die es gestattet, die Beutel faltenlos in den
Bereich der Arheitsvorrichtungen zum Schließen des offenen Endes einzubrinlgengegebenenfalls
nach vorangegangenem Füllen mit Gas wobei die Beutelbreite ohne Bedeutung ist. Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der die Schweißunterlage bildenden
Füllplatte eine Trichterleiste zugeordnet ist, die eine sich zu den Pakkungsbeuteln
hin trichterförmig erweiternde Spaltöffnung aufweist und die an den Schmalseiten
der Füllplatte mit dieser verbunden ist, wobei die Füllplatte gegebenenfallls zwecks
Gasfüllung der Beutel mit Gaszuführungsrohren ausgerüstet ist.
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In den Spalt zwischen der Füllplatte und der sich über deren ganze
Länge erstreckenden Trichterleiste können die Beutel in einfachster Weise nebeneinander
gelegt werden, bis die Füllplatte voll belegt ist.
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In weiterer Ausbildung der Erfindung weist der engste Spaltquerschnitt
der Trichterleiste etwa die Stärke eines leeren Packungsbeutels auf, so daß die
Leiste gleichzeitig die Gewähr dafür gibt, daß die Beutel sich nicht verschieben
und die Verschweißung am Beutelrande stattfindet.
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Ein zusätzliches Slerkmal liegt in der Ausgestaltung der Füllplatte
zur nachträglichen Gasfüllung der Beutel in Verbindung mit der Trichterleiste. Diese
besondere Ausgestaltung besteht darin, daß die in der Füllplatte angeordneten Gaszuführungsrohre
in eine Düsenleiste auslaufen und daß die Schweißstelle der Beutel zwischen die
Trichterleiste und die mit verfingten Düsen in die Beutel hineinragende Fülldüsenleiste
gelegt ist. Hierdurch wird der Vorteil erzielt, daß eine einwandfreie Gasfüllung
der Beutel stattendet, da das Verschweißen unmittelbar nach dem Füllen vorgenommen
wird.
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Weitere zusätzliche Merkmale ergeben sich aus der Beschreibung zweier
Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den Ansprüchen und der Zeichnung.
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Fig. 1 ist ein Schnitt durch eine Vakuumkammer einer Verpackungsmaschine
mit erfindungsgemäß ausgel>ildeter Füllplatte gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
ohne Gasfüllungseinrichtung; Fig. 2 ist ein Schnitt durch eine Vakuumkammer mit
erfindungsgemäß ausgebildeter Füllplatte gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
mit Gasfüllungst inrichtung Fig. 3 ist eine Draufsicht auf eine Füllplatte zum Beispiel
nach Fig. 1.
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Die Vakuumkammer der Verpackungsmaschine wird durch den Alaschinenrahmen
mit der Grundplatte 1 und dem Deckel 2 gebildet, der um ein Schar-
nie 3 od. dgl.
aufklappbar angeordnet ist. In dem Deckel 2 ist in bekannter Weise der Luftabzugskanal
vorgesehen, durch den hindurch die heizbare Schweißschiene 4 gehalten ist, die aber
auch in jeder anderen geeigneten Art angeordnet sein kann. In die Vakuumkammer ist
die Füllplatte 5 eingesetzt, auf die die zu verschließenden Beutel 6 mit ihrem Inhalt
7 gelegt sind. Auf der Füllplatte 5 ist eine Trichterleiste 8 angeordnet, die eine
sich zu den Beuteln hin trichterförmig erweiternde Spaltöffnung 17 aufweist, durch
die die Ränder der auf die Füllplatte gelegten Beutel hindurchgeführt werden. Der
Querschnitt dieser Spaltöffnung 17 weist an der engsten Stelle etwa die Stärke eines
leeren Beutels auf. Die Trichterleiste 8 ist mit der Fül,lplatte5 an den Schmalseiten
bei 15 verbunden. Mit 16 sind Handgriffe an der Füllplatte 5 bezeichnet. Gegenüber
der Schweißleiste 4 ist auf der Füllplatte 5 eine Schweißunterlage 9 vorgesehen,
die gleichzeitig als Auflagebegrenzung für die Beutelränder dient und hierfür gegebenenfalls
als Anschlagleiste ausgebildet ist.
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Bei dem Beispiel nach Fig. 2 soll die Füllplatte 5' bei nachträglich
mit Gas zu füllenden Beuteln verwendet werden. Hier sind in die Füllplatte 5' Gas
zuführungsrohre 10 eingesetzt, die in eine Fülldüsenleiste 11 auslaufen, die bei
14 mit verjüngten Düsen in die Beutelöffnungen hineinragt. In die Grundplatte 1
sind Hauptzuleitungsrohre 12 für das Gas so eingesetzt, daß sie mit ihren Enden
aus der Grundplatte herausragen und diese herausragenden Enden sind als Paßmittel
für die Füllplatte 5' benutzt. In dieser liegen die Mündungen der Gaszuführungsrohre
10 so, daß diese, wenn die Enden der Rohre 12 in die Füllplatte 5' eingreifen, an
die Rohrenden der Hauptzuleitungsrohre 12 anschließen. Statt die Enden der IIauptzuleitungsrohre
12 aus der Grundplatte 1 herausragen zu lassen, können umgekehrt die Mündungen der
Gaszuführungsrohre 10 aus der Füllplatte 5' heraus- und in in der Grundplatte 1
angeordnete, die Mündungen der Zuleitungsrohre 12 enthaltende Paßausnehmungen hineinragen.
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Statt über die ganze Länge der Füllplatten durchgehender Trichter-
und/oder Düsenleisten lassen sich auch mehrere aneinander anschließende Leisten
verwenden, die sich jeweils über Abschnitte der Füllplattenlänge erstrecken.
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PATENTANSPROCHE: 1. Nach dem Kammerprinzip arbeitende Vakuum-Verpackungsmaschine
mit einer Füllplatte für die zu evakuierenden und zu verschließenden liegenden Packungsheutel,
dadurch gekennzeichnet, daß der die Schweißunterlage bildenden Füllplatte (5) eine
Trichterleiste (8) zugeordnet ist, die eine sich zu den Packungsbeuteln (6) hin
trichterförmig erweiternde Spaltöffnung aufweist und die an den Schmalseiten der
Füllplatte (5) mit dieser verbunden ist, wobei die Füllplatte (5) gegebenenfalls
zwecks Gasfüllung der Beutel (6) mit Gaszuführungsrohren (10) ausgerüstet ist.