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Verfahren und Vorrichtung zum Entlüften und Verschließen unter Gasfüllung
von gefüllten Faltbeuteln aus biegsamem Material Es ist bekannt, Packungen beliebiger
Art nach dem Füllen zu evakuieren und den neben der eigentlichen Füllung in der
Packung verbleibenden Raum mit einem neutralen Gas zu füllen, um dadurch ein Frischhalten
des Inhaltes der Packung zu erreichen.
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Beim Bekannten wird hierzu bei Faltbeuteln aus biegsamem Material,
die durch Warmverschweißung zu verschließen sind, in der Weise vorgegangen, daß
die Packungen zunächst gefüllt, dann an der äußeren Endkante des offenen Endes verschweißt
werden, wobei der Innenraum der Packung durch unterhalb dieser Schweißung liegende
kleine Öffnungen noch mit der Außenluft in Verbindung bleibt. Die Packung wird sodann
in eine Kammer eingebracht, in der die Evakuierung und Füllung mit einem neutralen
Gas erfolgt. Hierauf wird die Packung wieder aus der Kammer hinausgenommen und unterhalb
der kleinen Offnungen durch eine zweite Schweißung volls.tändig dicht zugeschweißt.
Bei einer besonderen Ausführung werden die kleinen Offnungen durch eine Perforation
gebildet, so daß der Teil oberhalb der letzten Verschweißung entlang der Perforation
abtrennbar ist.
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Es ergibt sich also, daß beim Bekannten immer zwei Schweißvorgänge
erforderlich sind, und weiter, daß der Beutel für die Anordnung der kleinen Löcher
eine größere Höhe, als für den Inhalt erforderlich, aufweisen muß. Der letztere
Nachteil ist deshalb besonders groß, weil zuschweißbare Beutel einen relativ teuren
Überzug aus einem warmverschweißbaren, thermoplastischen Material aufweisen oder
aus einem solchen Material hergestellt sind.
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Bei einer anderen bekannten Ausführung kann eine Evakuierung der
Packung mit einer Verschweißung derselben ohne Anordnung kleiner Öffnungen erfolgen.
Hierzu sind zwei sich gegenüberliegende, bewegliche Backen vorgesehen, durch die
die Öffnung bis auf einen kleinen Spalt zusammengedrückt wird, worauf in diesen
Spalt eine Saugdüse eingeschwenkt und die Evakuierung sowie Füllung der Packung
mit neutralem Gas vorgenommen wird. Unter den Backen sind zwei weitere Backen angeordnet,
durch die anschließend das Zuschweißen der Packung erfolgt.
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Diese Ausführung stößt in der Praxis aber auf Schwierigkeiten, da
eine Gasfüllung in einer Kammer geschehen muß, wenn vermieden werden soll, daß nach
der Evakuierung sofort wieder ein Ausgleich mit der Außenluft stattfindet.
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Entsprechend dem Bekannten bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren
zum Entlüften und Verschließen unter Gasfüllung von mit Waren gefüllten Faltbeuteln
aus biegsamem Material, bei dem die Beutelöffnungen zunächst teilweise verkleinert
werden, dann die Beutel in einer Kammer evakuiert und mit Gas gefüllt werden, worauf
sie aus der Kammer
herausgenommen und verschlossen werden, und kennzeichnet sich
dadurch, daß die Beutel vor dem Einbringen in die Kammer in rinnenartige Behälter
oder entsprechend ausgebildete Gestelle eingesetzt werden, deren Seitenwände im
Bereich des für die Verschlußbildung dienenden Beutelendes gegeneinander geneigt
sind und sich mit ihren freien Endkanten mit geringem Abstand gegenüberliegen, und
die Beutel in diesen Rinnen bis zum Verschließen verbleiben.
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Durch diese erfindungsgemäßen Merkmale werden die eingangs erwähnten
Nachteile beseitigt und eine wesentliche Verkürzung des Verschlußvorganges erreicht.
Beim Einsetzen der Packungen in die neue Rinne od. dgl. wird das offene Ende der
Packungen so weit zusammengekniffen bzw. geschlossen, daß nur noch ein ganz schmaler
Spalt offen bleibt, durch den in der Kammer das Evakuieren und Füllen mit dem neutralen
Gas erfolgen kann. Wenn dann die Packungen anschließend aus der Kammer herausgenommen
werden, erfolgt das Zuschweißen. Es ist also nur noch ein Schweißvorgang erforderlich,
wodurch das Verschließen stark vereinfacht und verkürzt wird. Außerdem brauchen
die Packungen nur eine Höhe aufzuweisen, wie sie normal für eine bestimmte Füllung
nötig ist, d. h., die bisher für die Anbringung der kleinen Öffnungen und für die
erste Schweißung erforderliche Zugabe wird eingespart, wodurch eine weitere Verbilligung
der Packung erreicht wird.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer Anlage mit verschiedenen
Darstellungen der neuen Rinnen gezeigt, an Hand dessen das Verfahren gemäß der Erfindung
näher erläutert wird. Es zeigt Fig. 1 ein Schema einer Gesamtanordnung zur Durchführung
des Verfahrens nach der Erfindung; Fig. 2 bis 5 zeigen die rinnenartigen Behälter
zum Einsetzen der Packungen in verschiedenen Darstellungen.
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Entsprechend dem Beispiel ist ein Magazin mit einer Vorrichtung 1
zum Offnen der flach zusammengelegten Beutel vorgesehen. Diese Vorrichtung ist an
sich bekannt. Ihr folgt eine Vorrichtung 2, in der die Packungen gefüllt werden.
Diese Füllvorrichtung ist gegebenenfalls als dosierender Füller ausgebildet, kann
aber auch in jeder anderen Weise konstruiert sein. Nach dem Füllen werden die Packungen
in Spezialrinnen eingeschoben, wie sie in den Fig. 2 bis 5 im einzelnen dargestellt
sind und später noch erläutert werden. In diesen Rinnen werden die gefüllten Packungen
10 mit ihrem offenen Ende sehr wenig geöffnet gehalten. Die beschickten Rinnen werden
sodann in an sich bekannter Weise in Rahmen 14 eingeschoben, die anschließend einer
Vakuumkammer 15 zugeführt werden, wo die Packungen 10 in ebenfalls an sich bekannter
Weise evakuiert und mit einem neutralen Gas gefüllt werden. Nach dieser Behandlung
werden die Rahmen 14 aus der Vakuumkammer 15 herausgenommen, worauf die die in der
Kammer behandelten Packungen aufnehmenden Rinnen aus dem Rahmen herausgezogen und
einer Schweißvorrichtung 27 zugeführt werden, durch die das obere Ende der Packungen
10 zugeschweißt wird, womit das neutrale Gas in der Packung so wie das durch die
Packung umschlossene Material gegen die Außenluft abgedichtet ist. Da nach dem neuen
Verfahren und der neuen Einrichtung nur eine Verschweißung durchzuführen ist, können
Packungen 10 mit einem gegenüber bekannten Ausführungen kürzeren Oberteil für die
Verschweißung benutzt werden, denn dieser Teil braucht nur einen einzigen Schweißstreifen
aufzuweisen. Desgleichen sind rotierende Niesser od. dgl., die bei bekannten Verfahren
und Einrichtungen zum Abschneiden der oberen zweiten Schweißung dienen, nicht mehr
erforderlich.
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Dadurch, daß bei dem neuen Verfahren! kürzere bzw. niedrigere Packungen
verwendet werden können, ergibt sich eine Einsparung an Verpackungsmaterial.
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Weiter wird eine doppelte Verschweißung der Beutel vermieden.
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Die verwendeten rinnenartigen Behälter zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind in den Fig. 2 bis 5 dargestellt und werden nachstehend näher erläutert.
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Die rinnenartigen Behälter besitzen die Form einer im Oberteil durch
eine Abdeckung entsprechend den dargestellten Beispielen abgeschlossenen Rinne.
Aus der Darstellung in Fig. 2 ist ersichtlich, daß die Seitenwandungen der Rinnen
am oberen Ende mit einem Teil 34 schräg nach innen gebogen sind, so daß ihre freien
Kanten sich mit geringem Abstand gegenüberliegen und einen schmalen Spalt bilden.
Die in die Rinnen eingesetzten Packungen sind dadurch auch von oben geschützt. Der
Teil 34 bildet vorteilhaft ein Stück mit den Seitenwandungen 33, so daß er mit diesen
in einem Arbeitsgang hergestellt werden kann.
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Die Rinnen bestehen z.E. aus Aluminiumblech. Die Packungen 10 ragen
mit ihrem offenen Oberende durch den Schlitzspalt 35 der rinnenartigen Behälter,
so daß sie bis auf eine kleine Schlitzöffnung ge-
schlossen sind. Um ein bequemes
Einführen der Packungen 10 in die Rinnen zu gewährleisten, kann man entsprechend
Fig.3 so vorgehen, daß die sich am Spalt 35 gegenüberliegenden Kanten der Teile
34 an beiden Enden konisch nach außen auseinanderlaufen, so daß hier eine größere,
konisch zusammenlaufende Öffnungsbreite des Spaltes 3 zum Einführen des Kopfes der
Packungen 10 vorhanden ist. Zwischen diesen beiden sich erweiteniden Enden der Rinnenoberteile
verlaufen die Oberkanten 36 und 37 der Teile 34 am Spalt 35 bei der Ausführung nach
Fig. 3 zueinander parallel.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform der Rinne ist im Schnitt und in
teilweiser Aufsicht in den Fig.4 und 5 dargestellt. Die alIgemeine Form der Rinne
38 ist die gleiche wie die der Rinne 33 nach den Fig. 2 und 3, aber hierbei ist
die eine Seitenfläche, z. 13. die Fläche 39, um ein an der Bodenkante vorgesehenes
Scharnier40 verschwenkbar. Durch die Verschwenkbarkeit der Fläche 39 nach außen
kann die Rinne 38 so weit geöffnet werden, daß ein bequemes Einsetzen und leichtes
Herausnehmen der Packungen 10 möglich ist. Die ausgeschwenkte Stellung der Seitenwand
39 ist mit den gestrichelten Linien in der Querschnittsdarstellung nach Fig. 4 angedeutet.
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Sobald die Packungen 10 in die Rinne eingesetzt sind, wird die Seitenfläche
39 in die mit vollen Linien dargestellte Lage zurückgeschwenkt und dann durch irgendwelche
bekannte und geeignete Mittel fixiert.
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Aus der Fig. 5, die eine Aufsicht auf die Rinne 38 darstellt, sind
die Wandungen 38 und 39 und die oberen Enden der Packungen 10 deutlich zu erkennen.
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Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung werden die Packungen
10 nicht aneinanderstoßend in die Packungen eingesetzt, sondern zwischen den einzelnen
Packungen verbleiben Abstände. Im Bereich dieser Abstände berühren sich die Oberkanten
der Seitenwandungen der Rinne, wie ebenfalls aus der Fig. 5 zu entnehmen ist. In
diesen Bereichen kann man Klammern oder eine andere Anordnung gleicher Art vorsehen,
um eine feste Lage der beiden Flächen 38 und 39 zueinander zu erreichen.
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Im Gegensatz zur Rinne 33 nach den Fig. 2 und 3, die mindestens an
einem Ende zum Einsetzen der Packungen offen sein muß, kann die Rinne nach den Fig.
4 und 5 an beiden Enden abgeschlossen sein, wie mit 41 angedeutet ist, da die Packungen
von oben her in die geöffnete Rinne einsetzbar sind. Diese Stirnwände 41 sind nicht
unbedingt erforderlich, aber durch sie wird eine größere Steifigkeit der Rinne erreicht.