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Durchsteckfassung für Leuchtstofflampen Die Erfindung bezieht sich
auf eine Durchsteckfassung für Leuchtstofflampen. Als Durchsteckfassung werden Leuchtstofflampenfassungen
bezeichnet, die bei der Montage durch den Leuchtensockel bzw. durch das Leuchtengehäuse
von innen nach außen durchgesteckt werden. Solche Fassungen haben ein Fußteil, das
etwas breiter als der durchzusteckende Fassungskörper ist, so daß es nach dem Durchstecken
fest gegen den dem Querschnitt des Fassungskörpers angepaßten Rand der Durchstecköffnung
anliegt. Durch eine Befestigungsschraube wird außerdem die über den Fassungskörper
hinausragende Oberfläche des Fußteiles gegen die Innenseite des Gehäuses angezogen.
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Die Durchsteckfassungen werden den außen auf dem Leuchtensockel bzw.
Leuchtengehäuse anzubringenden Aufbaufassungen vorgezogen, weil sie beim Transport
der bereits fertig verschalteten Leuchte in das Innere des Leuchtengehäuses zurückgezogen
werden können, um Transportschäden zu vermeiden und das Verpackungsvolumen zu vermindern.
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Durch ihre Formgebung können die bisher bekannten Durchsteckfassungen
nur als Einzelfassung verwendet werden, während für Doppelfassungen von Leuchtstofflampen,
bei denen die Kontaktteile und Anschlußmittel für zwei Fassungen zu einer Einheit
vereinigt sind, entsprechend geformte Aufbaufassungen verwendet werden. Die Leuchtstofflampen
sind bei solchen Doppelfassungen parallel zueinander angeordnet. Der Fuß von Aufbaufassungen
für einzelne Lampen und für doppelt angeordnete Lampen kann gleich ausgebildet werden.
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Wenn auf einem Leuchtengehäuse zwei Leuchtstofflampen mit Durchsteckfassungen
parallel zueinander angebracht werden sollen, so werden für jede Lampe zwei Einzelfassungen
verwendet, die durch je eine der Seitenflächen des im allgemeinen trapezförmig ausgebildeten
Leuchtengehäuses durchgesteckt werden. In diesem Falle müssen also die Durchstecköffnungen
an anderer Stelle des Leuchter:gehäuses vorgesehen werden, als dies für einzelne
Lampen der Fall ist. Infolgedessen ergibt sich eine größere Lagerhaltung, da verschiedene
Ausführungen von Leuchtengehäusen für einzelne und für doppelte Leuchtstofflampen
vorrätig sein müssen.
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Ein weiterer Nachteil liegt darin, daß einmal montierte Leuchtengehäuse
nicht wechselnd für Einzellampen oder für Doppellampen benutzt werden können. Es
war jedoch bisher kein Weg gefunden worden, Doppeldurchsteckfassungen so auszuführen,
daß sie trotz der zwangläufig breiteren Fassungskörper den gleichen Fuß wie Einzelfassungen
besitzen. Das Fehlen von Doppeldurchsteckfassungen wird als ein großer Mangel empfunden.
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Das Ziel der Erfindung ist, diesen Mangel zu beheben und eine Doppeldurchsteckfassung
zu schaffen, die für die gleiche Durchstecköffnung wie eine Einzelfassung eingerichtet
ist und daher jederzeit gegen eine Einzelfassung ausgetauscht werden kann.
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Nach der Erfindung ist eine Durchsteckfassung für Leuchtstofflarnpenmitvorspringendem
festenFassungsfuß und zum Durchstecken bestimmtem Fassungshalter durch einen Fassungskörper
mit zwei nebeneinanderliegenden Fassungen gekennzeichnet, der in seinem Querschnitt
der Durchstecköffnung in der Leuchtenarmatur angepaßt und an dem Durchsteckhalter
beweglich angebracht ist, derart, daß er zum Durchstecken in eine mit der Richtung
des Halters übereinstimmende Lage bewegbar und in seiner den Halter seitlich überragenden
Betriebslage feststellbar ist. Dadurch kann der Fassungskörper zum Durchstecken
in eine geeignete Lage geschwenkt oder geschoben werden, um nach dem Durchstecken
in seine endgültige Lage gebracht und vorzugsweise in dieser Lage befestigt oder
verriegelt zu werden.
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Zur Veranschaulichung des Erfindungsgegenstandes bringen die Zeichnungen
Darstellungen bisher verwendeter Durchsteckfassungen (Fig.1 bis 4) zum Vergleich
sowie Ausführungsbeispiele von Durchsteckdoppelfassungen nach der Erfindung (Fig.5
bis 10).
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Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch ein Leuchtengehäuse mit einer
in bisher bekannter Weise ausgebildeten Durchsteckeinzelfassung und Fig. 2 dazu
eine Draufsicht;
Fig. 3 ist ein Querschnitt durch ein Leuchtengehäuse
mit der bisher bekannten Doppelanordnung von Durehsteckfassungen und Fig. 4 dazu
eine Draufsicht; Fig. 5 stellt einen Querschnitt durch ein Leuchtengehäuse dar,
in das eine nach der Erfindung ausgebildete Durchsteckfassung eingesetzt ist, deren
Fassungskörper um eine in der Mitte zwischen den anzubringenden Leuchtstofflampen
befindliche Achse verschwenkbar ist, während Fig. 6 eine Draufsicht zur Fig. 5 bringt;
Fig. 7 ist eine Ansicht eines Leuchtengehäuses mit einer Durchsteckdoppelfassüng,
deren Fassungskörper verschwenkbar und verschiebbar gelagert ist; Fig. 8 zeigt einen
Querschnitt durch ein Leuchtengehäuse mit einem in besonderer Weise längsverschiebbaren
Fassungskörper; Fig. 9 ist ein Querschnitt durch ein Leuchtengehäuse mit Durchsteckdoppelfassung
und einem in abgewandelter Weise ausgebildeten Fassungskörper; Fig. 10 stellt eine
Ansicht eines Leuchtengehäuses mit Durchsteckfassung und einem besonders ausgebildeten
Fassungskörper dar: Die in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Durchsteckeinzelfassungen
bestehen aus dem Fassungskörper 1 mit einem seitlich verbreiterten Befestigungsfuß
2. Im Fassungskörper 1 sind Kontaktfedern 3 untergebracht, die mittels der Kontaktschrauben
4 an die Zuleitungen elektrisch angeschlossen werden. Die Durchsteckeinzelfassungen
E werden im Leuchtengehäuse G durch je eine Befestigungsschraube 6 gehalten. Die
Fig. 2 läßt die Durchstecköffnung O im Leuchtengehäuse G erkennen. Der Übersichtlichkeit
halber sind die elektrischen Leitungen nicht eingezeichnet, jedoch sind in den Fig.
2 und 4 die Leuchten mit eingesetzten Leuchtstofflampen dargestellt. Außerdem ist
in der Fig.4 der Starter S zu erkennen.
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Wie aus den Fig. 1 und'--' und aus den Fig. 3 und 4 zu ersehen ist,
werden sowohl für die Einzelanordnung als auch für die Doppelanordnung von Leuchtstofflampen
Leuchtengehäuse G von gleichem Querschnitt verwendet. Bei der Verwendung gleicher
Durchsteckfassung und gleicher Leuchtengehäuse sowohl für die in den Fig. 1 und
2 gezeigte Einzelanordnung als auch für die Doppelanordnung der Fig. 3 und4ergeben
sich folgende Nachteile: Für die Doppelanordnung müssen in das Leuchtengehäuse G
die doppelte Anzahl Durchstecköffnungen O gestanzt werden, und es sind doppelt soviel
Durchsteckfassungen E zu montieren. Beides wirkt sich nachteilig auf die Fertigungszeiten
und damit auf die Kosten des Fertigproduktes aus. Ferner ist die doppelte Lagerhaltung
an Halbfabrikaten erforderlich. Es besteht kaum die Möglichkeit, nachträglich einen
Umbau von einer Einzelanordnung in eine Doppelanordnung oder umgekehrt vorzunehmen.
Bei Beleuchtungsanlagen, die abwechselnd mit Einzel- und Doppelanordnung ausgeführt
werden, werden die Abstände der Leuchtstofflampen von der Decke unterschiedlich,
weil der Abstand im einen Falle a1 (Fig. 1), im anderen Falle a2 (Fig. 3) ist. Dadurch
entsteht ein unruhiger Gesamteindruck. Zudem ist die Entfernung a1 von der Decke
für eine bestimmte, besonders günstige Reflexion bemessen, während sich bei dem
Abstand a2 die Leuchtstofflampe zu nahe der Decke befindet.
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Alle diese Nachteile werden durch die Durchsteckdoppelfassung nach
der - Erfindung vermieden. Die Fig. 5 und 6 lassen den Aufbau einer solchen Durchsteckdoppelfassung
D klar erkennen. Auf dem dünnen, meist aus Metall hergestellten Fassungshalter 10
mit einem. Fuß 11, welcher breiter als die Durchstecköffnung O ist, ist ein Doppelfassungskörper
12 um eine Achse 13 verschwenkbar gelagert. Der Fuß 11 hat die gleichen Abmessungen
wie der Fuß einer Durchsteckeinzelfassung E. Desgleichen hat der bewegliche Doppelfassungskörper
12 den gleichen Querschnitt wie ein Einzelfassungskörper 1. Infolgedessen kann der
Doppelfassungskörper 12 in verschwenkbarer Lage mit dem Fassungshalter 10 durch
die Durchstecköffnung O des Leuchtengehäuses bzw. der Leuchtenarmatur G geschoben
werden. Der Abstand a3 der Schwenkachse 13 von der Oberfläche des Leuchtengehäuses
G ist derart gewählt, daß unter Berücksichtigung der Länge der Durchstecköffnung
O genügend Raum zum Verschwenken des Fassungsträgers 12 vorhanden ist.
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Die Fig. 7 bringt eine Ausführungsform der Durchsteckdoppelfassung
D, bei welcher der Fassungskörper 12 nicht nur um die Achse 13 drehbar, sondern
zugleich mittels eines Langloches 14 um eine Strecke d seitlich verschiebbar ist.
Vor dem Durchschieben der Doppeldurchsteckfassung durch dieDurchstecköffnung wird
der Fassungskörper zunächst in die senkrechte, strichdoppelpunktiert (-..-..-..-)
eingetragene Stellung gebracht, anschließend um 90° nach dem Durchstecken gedreht
(ausgezogen gezeichnet) und dann um die Strecke d seitlich verschoben, so daß er
seine Betriebsstellung (-.-.-.-) erreicht.
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Die Fig. 8 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Durchsteckdoppelfassung
D nach der Erfindung. In der rechten Hälfte der Zeichnung ist die Durchsteckfassung
in Betriebsstellung gezeichnet, während die linke Hälfte der Fig. 8 eine Phase bei
der Montage zeigt. Bei der hier gezeigten Ausführungsform ist der Aufbau grundsätzlich
mit dem in der Fig. 5 gezeigten übereinstimmend. Zum Durchstecken wird auch hier
der Fassungskörper 12 durch Schwenken in die strichdoppelpunktierte senkrechte Stellung
gebracht. Im Fuß 11 des Fassungshalters 10 sind Druckfedern 15 und 16 vorgesehen,
die beim Durchstecken zunächst so weit -zusammengedrückt werden, daß der Fassungsträger
12 aus seiner senkrechten Lage in die Betriebsstellung verschwenkt werden kann.
Bei zusammengedrückten Federn 15 und 16 nimmt der Fassungskörper einen kurzen Augenblick
seine auf der linken Hälfte der Fig. 8 eingezeichnete Stellung ein. Anschließend
wird er sofort nach Freigabe durch die Federn 15 und 16 in seine auf der linken
Seite der Fig.8 dargestellte Betriebsstellung gebracht.
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Eine andere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Durchsteckdoppelfassung
ist in der Fig. 9 dargestellt. Während der Fassungshalter 10 in der gleichen Weise
wie bei dem Beispiel der Fig. 5 ausgebildet ist, ist der Fassungskörper 12 in zwei
annähernd gleiche Teile 12 a und 12 b unterteilt. Von diesen Fassungsteilen ist
der eine, 12a, drehbar mit dem Fassungshalter 10 verbunden, während der andere Fassungsteil
12b gegen den ersteren Teil 12a teleskopartig verschiebbar ist, so daß nach entsprechender
Verschiebung des beweglichen Fassungsteiles 12b der Fassungskörper 12 gedreht werden
kann, ohne an das Leuchtengehäuse G anzustoßen.
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Bei den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 1 bis 9 können die Anschlußleitungen
entweder bis zum Fassungskörper 12 durchgeführt oder die Anschlußklemmen im Fuß
2. des Fassungsträgers 10 untergebracht werden. Im letzteren Fall können vom Fußteil
2 aus bewegliche Leitungen zu den Lampenkontakten führen. Es können aber auch Kontaktpaare
eingebaut werden.
Die Fig. 10 zeigt eine Abwandlung des Erfindungsgegenstandes,
bei der am Fassungskörper 12 zueinander parallele Einführungsschlitze angebracht
sind.