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DE1101158B - Atemschutzgeraet mit Atembeutel - Google Patents

Atemschutzgeraet mit Atembeutel

Info

Publication number
DE1101158B
DE1101158B DED30101A DED0030101A DE1101158B DE 1101158 B DE1101158 B DE 1101158B DE D30101 A DED30101 A DE D30101A DE D0030101 A DED0030101 A DE D0030101A DE 1101158 B DE1101158 B DE 1101158B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
breathing
support housing
breathing apparatus
opening
closure
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DED30101A
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Draegerwerk AG and Co KGaA
Original Assignee
Draegerwerk AG and Co KGaA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Draegerwerk AG and Co KGaA filed Critical Draegerwerk AG and Co KGaA
Priority to DED30101A priority Critical patent/DE1101158B/de
Publication of DE1101158B publication Critical patent/DE1101158B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B25/00Devices for storing or holding or carrying respiratory or breathing apparatus

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Pulmonology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Respiratory Apparatuses And Protective Means (AREA)

Description

Es sind Atemschutzgeräte bekannt, die auf dem Rücken oder seitlich am Körper getragen werden und die entweder voll gekapselt sind oder bei denen die Armaturen frei liegen. Meistens handelt es sich um Geräte mit Kreislauf der Atemluft. Bei der gekapselten Ausführung sind alle Armaturen sowie die Druckgasflasche und eine Alkalipatrone zur Auffrischung der Ausatemluft in einem geschlossenen Gehäuse angeordnet, wodurch sie gegen äußere Einflüsse geschützt sind. Die gekapselten Geräte haben den Nachteil, daß der in dem Gehäuse untergebrachte Atembeutel verhältnismäßig viel Raum beansprucht und daß demzufolge das Gerätgehäuse sperrig ausgebildet sein muß. Gekapselte Geräte werden vorzugsweise für rauhen Betrieb und im allgemeinen unter Tage verwendet. Bei der nicht gekapselten Ausführung liegen die Armaturen vollkommen frei, ebenso der bei Geräten mit Kreislauf der Atemluft erforderliche Atembeutel. Die ungekapsalten Geräte haben den Nachteil, daß die Armaturen durch mechanische Einwirkungen beschädigt werden können. Dies gilt insbesondere für den Atembeutel.
Geräte beider Ausführungsarten werden normalerweise von dem Bergmann unter Tage nicht mitgeführt, sondern dienen nur für Rettungszwecke.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät zu schaffen, das den eingangs beschriebenen Nachteil der gekapselten Geräte nicht aufweist, und es so raumsparend auszubilden, daß jeder Bergmann ständig ein derartiges Gerät als Fluchtgerät bei sich führen kann, das ihm im Falle der Gefahr zur Verfügung steht.
Die Erfindung betrifft ein Atemschutzgerät mit Atembeutel, das in Bereitschaftsstellung in einem Traggehäuse angeordnet ist, und besteht darin, daß das Traggehäuse mit einer Öffnung versehen ist, vor der der Atembeutel zusammengefaltet angeordnet ist und aus der er beim Aufblähen bei Inbetriebnahme des Gerätes heraustritt. Durch die Erfindung ergibt sich der Vorteil, daß das Gerät einerseits in Bereitschaftsstellung vollständig gekapselt ist und daß andererseits das Gehäuse wegen des zusammengefalteten Atembeutels kleiner als bei den bekannten Geräten ist. Infolgedessen ist das Gewicht des Gerätes verhältnismäßig gering, so daß ein Bergmann ein derartiges Gerät stets ohne besondere Belästigung mit sich führen kann.
Wenn das Gerät in Betrieb genommen wird, tritt der Atembeutel aus der Öffnung heraus und kann nunmehr im aufgeblähten Zustand seine Aufgabe erfüllen.
Die Öffnung kann an unterschiedlichen Stellen des Traggehäuses angeordnet sein. Besonders eignet sich hierfür die Unterseite des Gehäuses.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung kann die Öffnung durch einen leicht abnehmbaren Verschluß, ζ. B. einen Deckel od. dgl., abgedeckt sein. Der Atemschutzgerät mit Atembeutel
Anmelder:
Drägerwerk, Heinr. & Bernh. Dräger,
Lübeck, Moislinger Allee 53-55
Verschluß kann aus Metall, Kunststoff oder auch aus einem widerstandsfähigen Tuch, wie Segeltuch, bestehen.
Weiterhin ist es zweckmäßig, den Verschluß derart mit dem Flaschenventil des Druckgasbehälters zu kuppeln, daß dieses beim Öffnen des Verschlusses mit geöffnet wird. Auf diese Weise ist das Gerät gleichzeitig mit dem Abnehmen des Verschlusses von der Öffnung für den Atembeutel gebrauchsfertig.
Eine andere zweckmäßige Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß die Tragvorrichtung an dem dem Körper des Gerätträgers abgekehrten Teil des Traggehäuses befestigt und der dem Gerätträger zugekehrte Teil oder die Rückwand an dem Traggehäuse abnehmbar angeordnet ist. Wird der Deckel bzw. die Rückwand abgenommen, so kann sich der Atembeutel nach unten entfalten. Dabei können die Rückwand des Traggehäuses und der die Öffnung für Atembeutel abdeckende Verschluß aus einem Stück bestehen.
Bei einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform des Atemschutzgerätes nach der Erfindung ist die Rückwand aus dem Traggehäuse herausschiebbar und ein Hebel zum Betätigen des Flaschenventils des Druckgasbehälters bei geschlossenem Ventil so angeordnet, daß er beim Herausschieben der Rückwand geschwenkt und das Flaschenventil dadurch geöffnet wird.
Weiterhin kann die Vorrichtung so ausgebildet sein, daß durch Öffnen des Flaschenventils eine Vorspüleinrichtung bekannter Bauart betätigt wird, die den Atembeutel auffüllt.
In allen Fällen kann es schließlich zweckmäßig sein, daß auch der Atemschlauch und die Maske oder das Mundstück derart in dem Traggehäuse angeordnet sind, daß sie beim öffnen des Verschlusses zugänglich sind oder vorzugsweise selbsttätig herausfallen.
109 528/48
In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung schematisch dargestellt, und zwar zeigt
Abb. 1 eine räumliche Darstellung des Gerätes und Abb. 2 einen Querschnitt zu Abb. 1.
Das Gerät besteht im wesentlichen aus dem Druckgasbehälter 1 mit dem an ihm angeschlossenen Druckminderer 2, der Luftreinigungspatrone 3 und einem Atembeutel 5. Dieser liegt in Bereitschaftsstellung zusammengefaltet unterhalb der Patrone 3, wie Abb. 2 erkennen läßt. Die genannten Bauteile sind in dem Traggehäuse 4 angeordnet, das nur so groß ausgebildet ist, daß es außerdem nur noch den zusammengefalteten Atembeutel umschließt.
Abb. 1 zeigt das Gerät fertig zum Gebrauch, währenddessen der Atembeutel 5 nach unten heraushängt. Das Gerät ist mit der Maske 6 über den Faltenschlauch 7 verbunden.
Abb. 2 zeigt das Gerät in Bereitschaftsstellung, in der die dem Rücken des Gerätträgers zugekehrte Seite des Traggehäuses 4 durch einen Deckel 8 abgedeckt ist. ao Außer dem zusammengefalteten Atembeutel sind noch die Maske6 und der Faltenschlauch? in dem verschlossenen Gehäuse untergebracht. Das Traggehäuse 4 und der Deckel 8 bilden einen guten Schutz für alle Gerätteile im Bereitschaftszustand. Nach Abnahme des Dekkels 8 kann sich der Atembeutel 5 nach unten ausdehnen.
Im oberen Teil des Deckels 8 ist eine Durchbrechung 9 angeordnet, in die der Hebel 10 zum Betätigen des Ventils des Druckgasbehälters 1 eingreift. Der Deckel ist so angebracht, daß er durch Abziehen nach unten gelöst wird. Beim Abziehen des Deckels wird gleichzeitig der Hebel mitgenommen und das Flaschenventil geöffnet.
An dem dem Körper des Gerätträgers abgekehrten Teil des Traggehäuses 4 sind die Schultergurte 11 angeschlossen.
Das Gerät braucht nicht auf dem Rücken getragen zu werden, sondern kann auch an anderer Stelle, z. B. an der Seite, getragen werden.

Claims (9)

Patentansprüche:
1. Atemschutzgerät mit Atembeutel, das in Bereitschaftsstellung in einem Traggehäuse angeordnet ist, dadurch, gekennzeichnet, daß das Traggehäuse (4) mit einer Öffnung versehen ist, vor der der Atembeutel (5) zusammengefaltet angeordnet ist und aus der er beim Aufblähen bei Inbetriebnahme des Gerätes heraustritt.
2. Atemschutzgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung an der Unterseite des Traggehäuses (4) angeordnet ist.
3. Atemschutzgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung durch einen leicht abnehmbaren Verschluß, z. B. einen Deckel (8) od. dgl., abgedeckt ist.
4. Atemschutzgerät nach Anspruch 3 mit einem Druckgasbehälter, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß derart mit dem Flaschenventil des Druckgasbehälters (1) gekuppelt ist, daß dieses beim öffnen des Verschlusses mit geöffnet wird.
5. Atemschutzgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragvorrichtung an dem dem Körper des Gerätträgers abgekehrten Teil des Traggehäuses (4) befestigt und der dem Gerätträger zugekehrte Teil oder die Rückwand an dem Traggehäuse (4) abnehmbar angeordnet ist.
6. Atemschutzgerät nach Anspruch 3 oder 4 sowie nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand des Traggehäuses (4) und der die Öffnung für den Atembeutel (5) abdeckende Verschluß aus einem Stück bestehen.
7. Atemschutzgerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand aus dem Traggehäuse (4) herausschiebbar ist und ein Hebel (10) zum Betätigen des Flaschenventils des Druckgasbehälters (1) bei geschlossenem Ventil so angeordnet ist, daß er beim Herausschieben der Rückwand geschwenkt und das Flaschenventil dadurch geöffnet wird.
8. Atemschutzgerät nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß durch öffnen des Flaschenventils eine Vorspüleinrichtung bekannter Bauart betätigt wird, die den Atembeutel (5) auffüllt.
9. Atemschutzgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Atemschlauch und die Maske (6) oder das Mundstück derart in dem Traggehäuse (4) angeordnet sind, daß sie beim Öffnen des Verschlusses zugänglich sind oder vorzugsweise selbsttätig herausfallen.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 620 138, 891 497.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
1 109 528/48 2.61
DED30101A 1959-03-02 1959-03-02 Atemschutzgeraet mit Atembeutel Pending DE1101158B (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DED30101A DE1101158B (de) 1959-03-02 1959-03-02 Atemschutzgeraet mit Atembeutel

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DED30101A DE1101158B (de) 1959-03-02 1959-03-02 Atemschutzgeraet mit Atembeutel

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1101158B true DE1101158B (de) 1961-03-02

Family

ID=7040359

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DED30101A Pending DE1101158B (de) 1959-03-02 1959-03-02 Atemschutzgeraet mit Atembeutel

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DE (1) DE1101158B (de)

Cited By (4)

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FR2453655A1 (fr) * 1979-01-30 1980-11-07 Banyaszati Aknamelyito Appareil de sauvetage a oxygene susceptible d'etre mis en marche automatiquement
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DE620138C (de) * 1929-04-10 1935-10-16 Draegerwerk Heinr U Bernh Drae Sauerstoffatemschutzgeraet
DE891497C (de) * 1942-08-08 1953-09-28 Draegerwerk Ag Geschlossenes Sauerstoffatemschutzgeraet mit Auffrischung der Ausatemluft

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