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Fahr- und lenkbarer dreirädriger Kran Die Erfindung betrifft einen
fahr- und lenkbaren dreirädrigen Kran mit wenigstens einer im wesentlichen über
dem mittleren Rad angeordneten senkrechten Stützsäule und zwei mit dieser Stützsäule
in Verbindung stehenden, an ihren freien Enden je von dem zweiten bzw. dritten Rad
abgestützten, im wesentlichen waagerechten Balken, von denen einer zusammen mit
der Stützsäule ein Fahrwerk mit zwei Rädern bildet, von denen wenigstens bei einem
die Achse fest im Balken gelagert ist.
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Es sind Krankonstruktionen mit starren Rahmen bekannt, bei denen die
Räder an den Eckpunkten eines gleichschenkligen Dreiecks liegen. Ein derartiger
Kran ist wenig anpassungsfähig. Außerdem überfährt wenigstens ein Rad stets die
unter dem Kranhaken befindliche Bodenfläche, so daß das Heranfahren an eine zu hebende
Last erschwert wird. Ein solcher Kran ist beispielsweise zur Verlegung von Rohren
in einem Graben nicht geeignet.
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Es sind auch Krankonstruktionen mit starrem Rahmen und vier Rädern
bekannt, bei denen die unter dem Kranhaken befindliche Bodenfläche nicht überfahren
werden muß. Ein derartiger Kran ist aber in seiner Konstruktion aufwendig, und er
besitzt ein vergleichsweise hohes Gewicht. Er ist ebenfalls wenig anpassungsfähig.
Auch ist die Lenkmöglichkeit erschwert, da zwei schwenkbare Räder vorgesehen werden
müssen.
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Es sind auch drei- oder vierrädrige Drehkräne bekannt, bei denen der
Kranhaken leicht an eine Last außerhalb der Kranstandfläche herangebracht werden
kann. Es entsteht bei derartigen Kränen aber ein Kippmoment, das nur durch entsprechend
angeordnete Gegengewichte kompensiert werden kann. Da auch für die Aufnahme des
Kippmoments eine sehr stabile Tragsäule notwendig ist, ergibt sich ein Kran mit
großem Gewicht und vergleichsweise geringer Tragfähigkeit.
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Es ist schließlich auch ein Kran mit den eingangs genannten Merkmalen
bekannt, der aber ebenfalls einen starren Rahmen aufweist. Eine Anpassung an verschiedene
Arbeitsbedingungen wird auch hier durch einen drehbaren Ausleger bewirkt, der wiederum
eine vergleichsweise stabile Konstruktion erfordert. Außerdem sind Ausgleichsgewichte
notwendig, um ein Kippen des Kranes zu vermeiden. Beide Maßnahmen bedingen ein hohes
Krangewicht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen fahrbaren Kran einfacher
Ausführung zu schaffen, der in der Lage ist, eine vergleichsweise große Last zu
heben, ohne daß die Gefahr eines Umsturzes besteht. Dies wird bei einem Kran der
eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der andere waagerechte
Balken als hochliegender Tragbalken ausgebildet ist und mit der am Fahrwerk befindlichen
Stützsäule und einer von dem dritten Rad getragenen, senkrechten Stützsäule zusammen
einen Tragrahmen bildet und daß der Kranhaken an dem Tragbalken derart aufgehängt
ist, daß die senkrechte Projektion des Aufhängepunktes die Dreiecksgrundfläche des
Kranes mit den drei Rädern als Eckpunkten wenigstens annähernd in deren Schwerpunkt
durchsetzt. Hierdurch wird nicht nur eine Umstürzgefahr praktisch völlig ausgeschaltet,
sondern es wird auch eine gleichmäßige Lastverteilung auf die Räder des Kranes erzielt,
so daß diese verhältnismäßig schwach belastet werden und entsprechend weniger stabil
gehalten werden können. Ein solcher Kran ist beispielsweise zur Verlegung von Rohren
in Gräben besonders geeignet, da er in Längsrichtung über dem Graben verfahren werden
kann, wobei auch die Räder einen verhältnismäßig geringen Flächendruck ausüben und
infolgedessen nur geringfügig in das Erdreich einsinken.
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Vorzugsweise ist der Tragbalken zusammen mit der von dem dritten Rad
getragenen Stützsäule um die Stützsäule des Fahrwerkes schwenkbar. Der Tragbalken
kann auf beiden Stützsäulen drehbar gelagert sein, wobei an den Stützsäulen Lenker
derart angeordnet und mit einem am Tragbalken schwenkbar gelagerten zweiarmigen
Hebel derart gelenkig verbunden
sind, daß das außerhalb des Fahrwerkes
liegende dritte Rad beim Schwenken des Tragbalkens in einer zu den beiden anderen
Rädern parallelen Ebene gehalten wird. In diesem Falle sind vorzugsweise am Tragbalken
zwei Hülsen angeordnet, die auf den beiden Stützsäulen drehbar gelagert und mit
Hilfe von Klemmschrauben an den Stützsäulen festklemmbar sind.
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Der Kranhaken kann an einem schwenkbaren Ausleger aufgehängt sein,
der mittels einer Schubstange mit dem am Tragbalken schwenkbar gelagerten zweiarmigen
Hebel gelenkig derart verbunden ist, daß der Aufhängepunkt auch bei Änderung der
Spurweite des Kranes durch das Schwenken des Tragbalkens etwa oberhalb des Schwerpunktes
der Dreiecksgrundfläche mit den drei Rädern als Eckpunkten verbleibt.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Zeichnungen an zwei Ausführungsbeispielen
näher erläutert. In den Zeichnungen zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht eines ersten
Ausführungsbeispiels eines Kranes nach der Erfindung, in Richtung des Pfeiles I
in F i g. 2 gesehen, F i g. 2 eine Draufsicht auf den Kran gemäß F i g. 1, und zwar
in Richtung des Pfeiles 1I in F i g. 1 gesehen, F i g. 3 eine schematische Darstellung
der Hebe-und Verstellorgane einschließlich des Trieb- und Leitrades des in den F
i g. 1 und 2 gezeigten Kranes in vergrößertem Maßstab, F i g. 4 eine zweite Ausführungsform
eines Kranes nach der Erfindung in Seitenansicht, entsprechend dem Pfeil IV in F
i g. 5, F i g. 5 eine Draufsicht auf den in F i g. 4 gezeigten Kran in Richtung
des Pfeiles V in F i g. 4, und zwar bei Einstellung der kleinsten Spurweite, F i
g. 6 ebenfalls eine Draufsicht gemäß dem Pfeil V in F i g. 4, jedoch bei größter
eingestellter Spurweite. Bei dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß den F i g. 1 bis
3 weist der Kran einen horizontal verlaufenden Balken 1 eines Grundrahmens auf,
dessen eines Ende abgekröpft ist. In dem Balken 1 ist an dem der Kröpfung abgewandten
Ende ein Laufrad 2 fest gelagert, welches mit einem Trieb- und Leitrad 3 ausgerichtet
ist. Ein Träger 4 nimmt ein Motoraggregat 5, ein Getriebe, das Trieb- und
Leitrad und eine Trommel 6 eines Hubwerkes auf. Für die Lenkung des Krans und für
die Steuerung des Wechselgetriebes und des Hubwerkes sind Handgriffe 7 und ein Bremshebel
8 vorgesehen. Ein vertikal zylinderförmiger Ansatz 9 des Trägers 4 verläuft mit
seiner Längsachse senkrecht zur Achse des Trieb- und Leitrades 3. Auf diesem zylindrischen
Ansatz 9 ist eine Stützsäule 11 mit Hilfe von Kugellagern 10 drehbar gelagert. Ein
hochliegender Tragbalken 12, der eine im wesentlichen dreieckige Form aufweist,
trägt einen Kranhaken 20. Eine zweite Stützsäule 13 für den Tragbalken 12
stützt sich mit ihrem unteren Ende auf ein drittes Laufrad 14 ab.
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An einem über Führungsrollen 15 und 16 geführten Seil 18 ist der Kranhaken
20 mit Hilfe einer Rolle 17 aufgehängt. Das Seil 18 ist an einem Punkt 19 im Inneren
des Tragbalkens 12 befestigt. Auf zwei schwenkbaren und feststellbaren Auslegern
21 kann während des Transportes eine Last abgesetzt werden.
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Ein auf der Welle des Motoraggregates 5 angeordnetes Zahnrad 22 treibt
ein Zahnrad 23 und damit eine auf das Trieb- und Leitrad 3 einwirkende Kette
24. Das Zahnrad 22 treibt außerdem ein Zahnrad 23',
über welches
die Trommel 6 des Hubwerkes angetrieben wird. Ein ebenfalls auf der Welle des Motoraggregates
5 angeordnetes Zahnrad 25 treibt ein Zahnräderpaar 26 und 26' für die Drehrichtungsumkehr
des Trieb- und Leitrades 3. Weiterhin wird von diesem Zahnrad 25 auch ein Zahnräderpaar
27 und 27' angetrieben, welches für die Drehrichtungsumkehr der Trommel 6 des Hubwerkes
vorgesehen ist. Das Hubwerk weist ein Getriebe 28, 28' und eine Sicherheitsbremstrommel
29 auf.
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In den F i g. 4 bis 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Kranes
nach der Erfindung dargestellt. Die mit dem ersten Ausführungsbeispiel übereinstimmenden
Teile sind mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. An dem hochliegenden Tragbalken
12 sind Hülsen 30 und 31 angeordnet, die auf den beiden Stützsäulen 11 und 13 drehbar
gelagert sind. Ein mit dem oberen Ende der Stützsäule 11 verbundener Lenker 32 und
ein mit dem oberen Ende der Stützsäule 13 fest verbundener Lenker 33 sind durch
Gelenke 34, z. B. in Form einer Öse, mit einem zweiarmigen Hebel 35 verbunden.
Der zweiarmige Hebel 35 ist in einem Gelenk 36 schwenkbar gelagert. Ein schwenkbarer
Ausleger 37, der an der Stützsäule 11
angelenkt ist, trägt die beiden Führungsrollen
15 und 16. Eine Schubstange 38 verbindet einen Arm des zweiarmigen Hebels 35 mit
dem Ausleger 37, um so mit ihm die Führungsrollen 15 und 16 zu verstellen und damit
zu bewirken, daß der Kranhaken 20
bei einer Änderung der Spurweiteneinstellung
etwa in der Mitte der Kranstandfläche verbleibt. Zwei Klemmschrauben 39 dienen der
Befestigung der Hülsen 30 und 31 an den Stützsäulen 11 und 13. Durch die Lenker
32 und 33 und den zweiarmigen Hebel 35 wird erreicht, daß die Ebene des dritten
Laufrades 14 unabhängig von der Einstellung der Spurweite parallel zur Ebene des
Laufrades 2 verbleibt.
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Der Antrieb des Krans erfolgt mittels des Motoraggregates 5 über das
Trieb- und Leitrad 3. Die Betätigung erfolgt mit Hilfe der Handgriffe 7. An dem
Träger 4 kann gegebenenfalls eine nicht dargestellte Führerbühne befestigt
sein. Die Steuerung und Lenkung des Krans kann aber auch vom Boden her erfolgen.
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Sobald durch Betätigung eines Hebels 7 die Zahnräder 22 oder 25 des
Motoraggregates 5 in die Zahnräder 23' bzw. 27' eingreifen, wird die Hubtrommel
6 angetrieben und damit der Kranhaken 20 bewegt, welcher infolge der Anordnung der
Führungsrolle 16 und des Befestigungspunktes 19 sich stets etwa über dem Mittelpunkt
der durch die Räder 2, 3 und 14 gebildeten Dreiecksfläche befindet.
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Der Kran mit verstellbarer Spurweite wird vor Inbetriebnahme auf die
gewünschte Spur eingestellt, wobei die Klemmschrauben 39 der beiden Hülsen 30 und
31 gelockert werden. Bei einer Verstellung der Spurweite bleiben die Ebenen der
Räder 14 und 2 infolge der Lenker 32 und 33 und des bei 36 gelagerten
zweiarmigen Hebels 35 parallel zueinander. Bei der Änderung der Spurweite nimmt
der zweiarmige Hebel 35 die Schubstange 38 und den schwenkbaren Ausleger 37 mit,
so daß der Kranhaken 20, wie bereits erwähnt, stets etwa über dem Mittelpunkt der
von den Kranrädern gebildeten Dreiecksfläche verbleibt. In F i g. 5 ist die minimale
Spurweite und in F i g. 6 die maximale Spurweite dargestellt. Sämtliche Zwischenstellungen
sind möglich.
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Um beim Verfahren des Kranes ein Schaukeln der Last zu vermeiden,
kann die Last auf den Auslegern
21, die nach außen geschwenkt
und in dieser Lage festgestellt werden können, abgesetzt werden.