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Verfahren zum Herstellen von zu Verpackungsbehältern weiterverarbeitbaren
Zuschnitten mit Kantenversteifung Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum
Herstellen von mehrlagigen durch Falten zu Verpackungsbehältern weiterverarbeitbaren
Zuschnitten, insbesondere aus kaschiertem Kartonmaterial, Wellpappe od. dgl., mit
einer im Bereich ihrer Längsfaltlinien durch streifenförmiges Umfalten einer eine
Kernmaterialbahn abdeckenden Deckmaterialbahn auf sich selbst und anschließendes
Befestigen der umgefalteten Streifen an der Deckmaterialbahn gebildeten Kantenversteifung.
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Verpackungsbehälter mit Kantenversteifungen werden vornehmlich dort
benötigt, wo scharfkantige Güter, beispielsweise Büchsen, verpackt werden sollen,
die die Neigung haben, an den Faltlinien zwischen den Seitenwänden und den Deck-
und Bodenklappen des Behälters in das Behältermaterial einzuschneiden. Diese Schwierigkeit
könnte durch die Verwendung stärkeren und schwereren Materials für die Behälter
gelöst werden, was jedoch die Gestehungskosten der Behälter sehr erhöhen würde.
Auch das Anbringen eines Verstärkungsstreifens längs der Faltlinien wäre sehr kostspielig.
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Es ist ein Verfahren der eingangs beschriebenen Gattung bekannt, bei
dem die zur Kantenversteifung vorgesehene Faltung in der geschlossenen Deckmaterialbahn
vorgenommen wird. Hierbei entstehen zwangläufig pro Faltlinie zwei zusätzliche Versteifungsstreifen,
so daß die Deckmaterialbahn um die Breite zweier solcher Streifen pro Faltlinie
breiter sein muß als die Kernmaterial bahn. Das .ergibt einen hohen Verbrauch an
Deckmaterial sowie an Klebstoff zum Befestigen der Versteifungsstreifen untereinander
und an der Deckmaterialbahn. Hinzu kommt, däß das Herstellen von Falten in der geschlossenen
Deckmaterialbahn in zwei aufeinanderfolgenden Schritten vorgenommen werden muß,
was eine aufwendige Vorrichtung bedingt.
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Es ist ferner ein Verfahren zum Herstellen einer einlagigen Aufreißverpackung
bekannt, bei dem das Verpackungsmaterial durchgeschnitten und die Trennfuge zunächst
durch einen Hilfsstreifen überklebt wird. Am Verbrauchsort wirrt ein Streifen des
ursprünglichen Zuschnittes entlang der Trennfuge umgefaltet und in die Faltung ein
Aufreißfaden eingelegt. Dort dient das Umfalten eines Streifens also zum Schaffen
eines Aufnahmeraumes für einen Aufreißfaden und nicht zum Erzielen einer Kantenversteifung
im fertigen Behälter.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs
beschriebenen Gattung so auszubilden, daß eine ausreichende Kantenversteifung auf
materialsparende Weise erzielt wird. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht,
daß die Kernmaterialbahn mit einer Deckmaterialbahn von gleicher Breite versehen
wird, die vor dem Vereinigen mit der Kernmaterialbahn entlang je einer zu jeder
späteren Längsfaltlinie parallelen Trennfuge getrennt ist oder wird und von der
Trennfuge weg umgefaltet wird.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird ein Zuschnitt mit Kantenversteifung
erzielt, zu dessen Herstellung nur genau ebensoviel Material verbraucht wird, wie
für einen entsprechenden Zuschnitt ohne jede Kartenversteifung. Dieses überraschende
Ergebnis beruht auf der Erkenntnis, daß die Steifigkeit mehrlagiger Wände von Verpackungsbehältern
nicht leidet, wenn in. einer Decklage eine in. geringem Abstand vom Rand des betreffenden
Wandteiles verlaufende Lücke vorhanden, ist. Es hat sich gezeigt, _ daß die Wandstabilität,
die Durchschlagfestigkeit und- die Feuchtigkeitsundurchlässigkeit des fertigen Behälters
wegen der in der Deckmaterialbahn entstehenden Lücke sich nicht in beachtlichem
Umfang verschlechtern.
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Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
-ist -vorgesehen, daß die Deckmaterialbahn vor Erreichen der Falteinrichtung mit
einer zur Trennfuge parallel und in geringem Abstand verlaufenden Rill- und Ritzlinie
versehen, neben der Rill- und Ritzlinie beleimt und um diese zurückgefaltet wird
und daß der mit der Lücke in
der Deckmaterialbahn zusammenfallende Längsstreifen
der Kernmaterialbahn unbeleimt bleibt. Auf dies Weise ist ein exaktes @ Umfalten
des zur Kantenvers
steifung dienenden Streifens und ein Minimalverbrauch
an Klebstoff gewährleistet.
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Das erfindungsgemäße Verfahren mit dem entstehenden Produkt werden
im nachfolgenden an Hand eines Ausführungsbeispiels einer zum Durchführen des Verfahrens
geeigneten Vorrichtung erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht einer schematisch
dargestellten Vorrichtung zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens, F i
g. 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung nach F i g. 1, F i g. 3 eine perspektivische
Darstellung eines Teiles eines Zuschnittes für einen Verpackungsbehälter, dessen
Faltlinien gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren versteift wurde, F i g. 4 einen
Schnitt durch einen Zuschnitt entsprechend der F i g. 3 in vergrößertem Maßstab,
F i g. 5 eine andere Ausführüngsfortn eines Zuschnittes mit nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren versteiften Faltlinien, ebenfalls in perspütivischer Darstellung, und
F i g. 6 eine weitere Ausführungsform eines nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellten Zuschnittes für einen Verpackungsbehälter, wiederum in perspektivischer
Darstellung.
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In F i g. 3 der Zeichnung ist ein Teil eines Versandbehälters
10 dargestellt, der aus einer Zuschnittbahn gefertigt ist, die eine Kernmaterialbahn
11 aus Wellpappe sowie innere und äußere, mit der Kernmaterialbahn verleimte
Deckmaterialbahnen 12 und 13 aufweist. Der dargestellte Teil des Behälters
hat eine Seitenwand 14 mit anstoßenden Deck und Bodenklappen 16 und 17, welche
mit der Seitenwand durch Längsfaltlinien 18 bzw. 19 verbunden sind.
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Die innere Deckmaterialbahn 12 weist im Bereich der Faltlinie
18 einen Randteil 21 auf, der längs einer Rill- oder Ritzliinie 22
um sich selbst zurückgefaltet ist und sich zum Verstärken der Faltlinie 1.8 über
diese nach unten erstreckt, so daß eine doppelte Dicke der Deckmaterialbahn an der
Faltlinie 18 und zu beiden Seiten derselbea gebildet wird. Die Breite des zurückgefalteten
Teiles 21 beträgt bei dem gezeichneten Ausführungsbeispiel etwa das Doppelte der
Entfernung zwischen. der Faltlinie 18 und der Rill.. oder R'tziinie 2,2, .so daß
die Breite der doppelten Dicke der Deekmaterialbalut 12 oberhalb und unterhalb der
Faltlinie 18 die gleiche ist.
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Die innere Deckmaterialbahn 12 weist im Bereich der Faltlinie 19 einen
Randteil 23 auf, der längs einer Rill- oder Ritzlinie 24 auf ähnliche Weise
um sich selbst zurückgefaltet ist, um die Faltlinien des Be hälters zu verstärken.
Die uistgefalteten Streifen der Deckmaterialbahn 12 legen natürlich die gewellte
Kernmaterialbahn 11 frei.
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Die F i g. 1 und 2 veramehaulichen das Verfahren, mit dem die Verstärkung
der Faltlinien 18 und 19
des Behälters erzeugt wird. Da die gesamte, in der
vorliegenden Erfindung verwendete Anlage in der Papiertüten- und Kartonagenindustrie
üblich ist, wurde eine solche Anlage nur schematisch dargestellt. Die innere Deckmaterialbahn
U wird von einer Vorratsrolle 26 aus als kontinuierlich vorrük kendes Band zugeführt
und passiert Ritzmesser 27 und Schlitzmesser 28. Die Ritzmesser
27 schneiden die Rill- oder Ritzlinien 22. und 24 in die Unterseite der Bahn,
während die Schlitzmesser 28 die Deck materiAalm vollständig durchschneiden
und dabei Schlitzlinien, 29 und 30 erzeugen, durch welche .die Deckmaterialbahn
12 in drei Streifen a, b und c geteilt wird.
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Hierauf wird die Deckmaterialbahn unter Leimrollen 31 hindurchgeführt,
welche aus einer Leimwanne 32 Leim auf die Bahn auftragen. Diese Rollen erzeugen
Leimstreifen 33, deren Breite gleich dem Abstand zwischen den Rill- oder Ritzlinien
22 und 24 und den Schlitzlinien 29 und 30 ist und erstrecken sich von den Rill-
oder Sitzlinien zum Mittelpunkt der Deckmaterialbahn.
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Sodann werden die streifenförmigen Randteile 21
und 23 des Mittelstreifens
b der Bahn durch Faltschuhe 34 geführt, wodurch diese Streifen um die Rill- oder
Ritzlinien 22 und 24 nach oben gebogen und auf die obere Fläche des Mittelstreifens
der Deekmaterialbahn zurückgeschlagen werden, so daß sich an den Rändern
dieses Streifens eine doppelte Dicke ergibt. Durch Anpreßrollen 36 werden
die verdoppelten Abschnitte der Bahn zusammengedrückt, so daß sie von dem dazwischen
befindlichen Leim zusammengehalten werden.
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Inzwischen wurden Bahnen der gewellten Kernmaterialbahn 11 und der
äußeren Deckmaterialbahn 13 zusammengeleimt und einer Leimwalze 37 zugeführt, welche
auf die frei liegende Oberfläche der Kernmaterialbahn Leim aufträgt. Die Leimwalze
37 dreht sich in einer Leimwatzne 38. und hierauf gegen eine im entgegengesetzten
Sinne rotierende Abstreifwalze, durch welche der überschüssige Leim entfernt wird.
Um auf der Oberfläche der Kernmaterialbahn unbeleimte Streifen zu belassen, werden
dünne Metallstreifen 40, deren Breite derjenigen der Lücken zwischen. den
Streifen c; b und c der Deek-Fuaterialbahn 12 entspricht, um die Oberfläche
der Leimwalze 37 herum angeordnet und mit Hilfe von Sehrauben oder anderen geeigneten
Mitteln an den Wandungen der Leimwanne 38 befestigt. Die Einschaltung der
Metallstreifen 40 zwischen der Leimwalze und der gewellten Oberfläche der
Kernmaterialbahn verhindert natürlich, daß an dieser Stelle Leim auf die Kernmaterialbahn
aufgetragen wird. Die Breite der Metallstreifen 40 und ihr Abstand vom den
Faden der Leimwalze 37 lassen sieh leicht regulieren.
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Die innere Deckmaterialbahn 12 wird nunmehr in genaue übereinstimmung
mit der beleimten Ober-Räche der gewellten Kernmaterialbahn Il gebracht, und die
beiden Bahnen werden durch Andrückwalzen 41 zusammengepreßt. Die nicht mit Leite
versehenen Streifen der Kerismaterialbahn fallen zusammen mit den in der Deckmaterialbabn
12 vorgesehenen Lücken zwischen. dem Mittelstreifen b und den Seitenstreifen a und
c.
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Die zusammengeleimten Bahn= werden sodann durch herkömmliche (nicht
dargestellte) Wnrichtungen geführt,, welche Rohkartons liefern, deren Seitenwände
und Deck- und Bodenklappen die gewÄimschte Größe haben und, bei welchen alle Wände
und Klappen: durch Faltlinien miteinander verbunden sind, so daß die geschnittenen
und gefalteten Rohbehälter leicht zu Verpackungsbehältern. für den Gebrauch aufgerichtet
werden können.
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Die Faltlinien 18 und 19 zwischen den Seitenwänden und den Deck- und
Bodenklappen werden. von der Behälterfozmanxage parallel zu den Kanten der Decktnateriatbahn
12 angeordaet und in der Mitte der verdoppelten Abschnitte des Bahnstreifens b gebildet,
wie
in F i g. 3 gezeigt. Für einen Behälter mit Seitenwänden von etwa 12 Zoll Höhe ergab
sich als zufriedenstellend, wenn sich die gefalteten Randteile der Deckmaterialbahn
12 um etwa 1 Zoll beiderseits der Faltlinien 18 und 19 erstreckten.
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Wünscht man einen Behälter von anderer Form aus den Bahnen 11, 12
und 13 zu bilden, so daß die Faltlinien 18 und 19 auseinander- oder zusammenrücken,
so ist es einfach, die Ritzmesser 27 und die Schlitzmesser 28 einander zu nähern
oder voneinander zu entfernen und den Abstand zwischen den Leimrollen
31, den Faltschuhen 34 und den Andruckrollen 36 entsprechend zu regulieren,
um den inneren Bahnstreifen b um das gewünschte Maß zu falten. Es leuchtet ein,
daß es einfach ist, die Breite der umgefalteten Randteile 21 und 23 zu erhöhen oder
zu vermindern oder den Abstand der umgefalteten Randteile von der Kante der Bahn
zu verändern, um den Erfordernissen jedes beliebigen Behälters zu entsprechen. Die
Metallstreifen 40, durch welche Teile der Leimwalze 37 abgedeckt werden, werden
zu gleicher Zeit verändert, so daß sie genau den Zwischenräumen zwischen den Bahnstreifen
a und b sowie b und c entsprechen.
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Der entstehende Behälter 10 hat verstärkte Faltlinien
18 und 19. Infolge der Profilwirkung der zurückgeschlagenen Bahnrandteile
wird der Behälter gegen die vom Ende oder von den Seiten her ausgeübten Kräfte zusätzlich
verstärkt. Wie aus F i g. 3 und 4 ersichtlich, bilden die zurückgeschlagenen Randteile
21 und 23 der inneren Deckmaterialbahn 12 L-förmige Profile von doppelter
Dicke längs der oberen und unteren Faltlinie, wenn der Behälter aufgerichtet ist.
Auf diese Weise wird der Behälter durch die Profilform der verstärkten Faltlinien
wesentlich starrer gemacht, wenn auf irgendeine Seitenwand ein Druck von einem Ende
zum anderen ausgeübt wird.
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Die Einrichtung zum Schneiden, Falten und Beleimen der umgeschlagenen
Randteile kann leicht an eine herkömmliche Maschine zum Herstellen von Verpackungsbehältern
angebaut werden, ohne daß die Geschwindigkeit der herkömmlichen Arbeitsgänge merklich
vermindert würde.
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F i g. 5 zeigt eine Variante, bei welcher ein Behälter 10
a mit Seitenwänden 14 a und Deckklappen 16 a aus iner
Rohbehälterbahn gebildet ist, der eine gewellte Kernmaterialbahn 11 a und
auf diese aufgeleimte innere und äußere Deckmaterialbahnen 12 a
und 13 a aufweist.
Bei dieser Ausführungsvariante ist ein Randteil 21a der äußeren Bahn längs einer
Rill-- oder Ritzlinie 22 a um sich selbst zurückgeschlagen, so daß längs einer Faltlinie
18 a und zu beiden Seiten derselben eine doppelte Dicke gebildet wird.
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Die untere Faltlinie zwischen den Seitenwänden und den (nicht dargestellten)
Bodenklappen wird in. ähnlicher Weise gebildet. Bei dieser Ausführung sind die Rippen
der gewellten Kernmaterialbahn teilweise oben und am Boden des Behälters 10 a freigelegt,
wenn derselbe gefüllt und geschlossen ist und vermindern die Gleitwirkung zwischen
den übereinandergeschichteten Behältern, wenn diese gestapelt werden.
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Die Ausführung nach F i g. 5 wird im wesentlichen durch das gleiche
Verfahren wie im obigen beschrieben hergestellt. Wie in F i g. 5 gezeigt, wird der
Randteil 21 a der äußeren Deckmaterialbahn 13 a um die Rill- oder Ritzlinie
22 a zurückgeschlagen, und zwar von der gewellten Kernmaterialbahn 11 a weg
und nicht, wie in F i g. 3 gezeigt, in dieselbe hinein. Natürlich müssen in diesem
Fall die Faltschuhe 34 umgekehrt werden, damit die Randteile des mittleren Teiles
der Deekmaterialbahn abwärts gefaltet werden, anstatt nach aufwärts, wie in. F i
g. 1 dargestellt. Die Ritzmesser 27 und die Leimrollen 31 müßten ebenfalls umgekehrt
werden, damit sie auf die andere Seite der Bahn einwirket.
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F i g. 6 zeigt noch eine weitere Zuschnitt-Ausführung, welche im Hinblick
auf die Verpackung von Waren, wie z. B. Kopfsalat, entwickelt wurde. Diese Waren
stapeln sich nicht im Behälter und üben einen Druck nach außen auf die Seitenwände
aus, wenn der Behälter verpackt wird und die Behälter später aufeinandergestapelt
werden. Außerdem sind die Deckklappen gewöhnlich verflochten, anstatt geleimt oder
mit Klammern versehen, und so erhalten die Seitenwände von den Deckklappen keinerlei
Stütze. Infolgedessen sind die schwächsten Stellen. des Behälters die senkrechten
Faltlinien zwischen anstoßenden Seitenwänden. Die Ausführung nach F i g. 6 wurde
besonders entwickelt, um den oberen, Abschnitt der senkrechten Faltlinien zu verstärken
und zu verhindern, daß der Behälter längs dieser Linien platzt. Es ist nicht nötig,
die gesamte Höhe dieser Faltlinien zu verstärken, denn es ist lediglich notwendig,
die Faltlinien daran zu hindern, daß sie zu reißen beginnen und dieses Nachgeben
geht ständig vom nicht unterstützten oberen Ende aus.
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In F i g. 6 ist ein Behälter 10 b gezeigt, der Seitenwände
14 b und Deckklappen 16 b aufweist und aus einer Rohbehälterbahn gebildet
wird, die aus einer gewellten Kernmaterialbahn 11 b und mit dieser verleimten
inneren und äußeren Deckmaterialbahnen 12 b und 13 b besteht. Bei
dieser Ausführung ist ein Randteil 21 b der inneren Deckmaterialbahn der Seitenwände
längs einer Rill- oder Ritzlinie 22 b zurückgefaltet und erstreckt sich zu waagerechten
Faltlinien 18 b zwischen den Seitenwänden und den Deckklappen. Hierdurch
wird an der senkrechten Faltlinie 20 b zwischen angrenzenden Seitenwänden
eine doppelte Dicke erzielt, die sich von der Oberkante der Seitenwände abwärts
bis zur Ritzlinie 22 b erstreckt. Da die periphere Festigkeit des Behälters
zum größten Teil von der Zugfestigkeit der Bahnen herrührt, so liegt es auf der
Hand, daß sich aus der doppelten Dicke einer Bahn eine doppelte Festigkeit derselben
ergibt.
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Die im Hinblick auf die Ausführung nach F i g. 6 an der Fabrikationsanlage
nach F i g. 1 vorzunehmenden Veränderungen sind leicht ersichtlich. Es werden nur
ein Ritzmesser 27 und nur ein Schlitzmesser 27 benötigt und der Faltschuh muß umgekehrt
angeordnet werden, damit die innere Kante des Bahnstreifens a um die im Bahnstreifen
a gebildete Rill- oder Ritzlinie gefaltet wird. Natürlich müssen die Leimrolle 31
und die Andruckrollen 36 umgestellt werden, damit sie auf die Bahnstreifen a wirken.
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Falls gewünscht, könnte ein dünner, zusätzlicher Verstärkungsstreifen,
wie z. B. Stahlband od. dgl., im Verlaufe der Fabrikation zwischen die verdoppelten
Abschnitte der inneren Bahn 12 b eingelegt werden. Dies könnte beispielsweise nach
dem Anbringen des Leimstreifens 33 und vor dem Falten durch die Faltschuhe 34 erfolgen.
Obgleich
die obere Beschreibung auf Lias Zurückfalten von Abschnitten der Deckmaterialbahn
12 ausgerichtet war, kann man sich natürlich auch vorstellen, daß die andere Deckmaterialbahn
13 auf ähnliche Weise und von ähnlichen Einrichtungen bearbeitet werden könnte,
bevor sie mit der gewellten Kernmaterialbahn verleimt wird. Außerdem könnten je
nach dem gewünschten Ergebnis entweder eine oder beide Bahnen auf diese Weise verstärkt
werden. Wünscht man z. B. die Faltlinien sowohl an der Innen- wie an der Außenseite
eines Behälters zu verstärken, so würden beide Bahnen zurückgefaltet, um die gewünschten
Stellen zu verstärken. Oder es könnte eine Bahn zurückgefaltet werden, um eine bestimmte
Stelle zu verstärken, und die andere Bahn könnte zurückgefaltet werden, um eine
andere, gewünschte Stelle zu verstärken, wiederum entsprechend den besonderen Ergebnissen,
die erzielt werden sollen.
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Obwohl die Erfindung für die Herstellung von Wellpappeversandbehältern
beschrieben wurde, kann sie auch bei der Herstellung anderer gewellter und mehrlagiger
Erzeugnisse, bei welchen sich örtliche Beanspruchung entlang von Faltlinien ergeben,
angewendet werden. Selbstverständlich muß bei einem derartigen Gebrauch dieBeanspruchungen
von solcher Art sein, daß die sich aus dem Zurückfalten eines Abschnittes der Bahn
ergebende Lücke das Erzeugnis nicht über Gebühr schwächt.