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Leistenförmiges Polsterelement zum Verpacken von Radio- und Fernsehgeräten
in einer Hülle Vielfach liegt die Aufgabe vor, prismatisch oder ähnlich gestaltete
Geräte, z. B. Radio- oder Fernsehgeräte, zum Versand in einer Hülle unterzubringen.
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Die Geräte werden hierbei dann üblicherweise auf geringem Abstand
in die Hülle eingesetzt und dann zwischen den Kanten des Geräts und den Innenwänden
der Umhüllung Polsterelemente angeordnet.
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Im allgemeinen werden solche Polsterstücke auf Maß geschnitten. Dies
ist zeitraubend und kostspielig, weil hierbei Materialverluste unvermeidbar sind.
Daher ist man auch schon dazu übergegangen, die Polsterstücke aus einem leistenförmigen
Grundelement auf die notwendige Länge abzuschneiden. Dies hat zur Voraussetzung,
daß das leistenförmige Grundelement in seinen äußeren Umrißlinien dann bereits die
Form aufweisen muß, die das Polsterelement benötigt.
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Wenn nun an einer Verpackungsstelle die meistens auf Band ankommenden
Radio- oder Fernsehgeräte eintreffen, muß das Verpacken in die Verpackungshülle
schnell vor sich gehen und es verbleibt dem Packer nicht viel Zeit, die ihm handgerecht
vorliegenden Polsterelemente paßgerecht so zu drehen, daß sie zwischen die verschiedenen
Kanten des Geräts und die Innenwände der Umhüllung richtig hineinpassen. Es ist
daher eine geometrische Form solcher Polsterelemente und auch der Leisten, aus denen
diese Polsterelemente abgeschnitten werden, anzustreben, die beinahe in jeder Stellung
eine stoßdämpfende Verpackung verbürgen. Dieser Forderung ist leicht zu entsprechen,
wenn die Polsterelemente nach allen Seiten hin eine geometrisch gleichartige Form
aufweisen, beispielsweise einen Würfel darstellen. Diese Würfel oder sonstige geometrisch
gleiche Formen sind aber nicht geeignet, eine Kantenabstützung des Gerät zuverlässig
zu verbürgen, und gerade die Kantenabstützung ist besonders wichtig, da die das
Gerät umschließende Umhüllung während des Transports oft verkantet wird. Unter Berücksichtigung
auch dieses Umstandes ist daher eine geometrische Form des Polsterelements und auch
der Leisten anzustreben, die nicht nur einen einwandfreien Kantenschutz verbürgt,
sondern als abgeschnittenes Element auch eine solche Form hat, daß der Packer, ohne
hinzuschauen, das Polsterelement an den gewünschten Stellen einfügen kann.
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In dieser Hinsicht vermögen die bekannten Vorschläge nicht zu befriedigen.
Entweder sind sie nicht zur Verpackung eines voluminösen Radio- oder Fernsehgerätes
geeignet, oder sie entsprechen selbst nicht der Bedingung, daß das Querschnittsprofil
zumindest nach zwei gegenüberliegenden Seiten hin eine gleiche äußere Begrenzungsfläche
aufweist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird für ein leistenförmiges Polsterelement
zum Verpacken von Radio-oder Fernsehgeräten od. dgl. in einer die Geräte mit geringem
Abstand umgebenden Hülle, wobei das Polsterelement zwischen den Kanten des Geräts
und den Innenwänden der Umhüllung angeordnet ist, gemäß der Erfindung vorgeschlagen,
das Polsterelement im Querschnitt punktsymmetrisch zum Momentmittelpunkt auszubilden
und an ihm mindestens zwei als Auflageflächen für das zu verpackende Gut dienende
vorspringende Flächen vorzusehen. Der erwähnte Momentmittelpunkt fällt meistens
mit dem Schwerpunkt des betreffenden Profils zusammen. Bei einem punktsymmetrischen
Querschnitt werden geradlinige Verbindungslinien zwischen zwei aneinander entsprechenden
Punkten an der Begrenzung des Profils durch den Momentmittelpunkt in zwei gleiche
Teile geteilt. Wenn nun bei einem solchen im Querschnitt punktsymmetrisch zum Momentmittelpunkt
ausgebildeten Polsterelement noch mindestens zwei als Auflageflächen für das zu
verpackende Gerät dienende vorspringende Flächen vorgesehen sind, hat der Packer
mindestens zwei Möglichkeiten, das von der Leiste abgeschnittene Polsterelement
zwischen die Umhüllung und das zu polsternde Gerät einzuschieben. Er braucht also
nicht lange zu versuchen, in welcher Lage das Polsterelement sich am besten für
den jeweiligen Kantenschutz verwenden läßt, und er ist daher in
der
Lage, die Verpackung unter Verwendung solcher Polsterelemente sehr schnell durchzuführen.
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Das Polsterelement kann sich ausführungsmäßig in seinem Querschnitt
aus zwei aneinander anschließenden Rechtecken zusammensetzen, deren jeweils eine
Seite auf einen Teil ihrer Länge zusammenfällt. Es können hierbei auch zwei solcher
Leisten zu Winkelstücken vereinigt sein, und es können auch mehrere solcher Leisten
zu einem Rahmen vereinigt sein. Als Material für die Leisten können beispielsweise
Kunststoffe, Schaumstoffe, z. B. Schaumkunststoffe, verwendet werden.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in einigen Ausführungsbeispielen
veranschaulicht; hierin sind F i g. 1 und 2 Draufsicht und Querschnitt auf eine
Verpackungshülle mit eingesetztem Gerät, F i g 3 die Ansicht eines bevorzugten Querschnitts
des Polsterelements, F i g. 4 eine schaubildliche Ansicht einer Leiste des in Fig.3
angegebenen Querschnitts, von denen die einzelnen Polsterelemente nach Bedarf auf
Maß abgeschnitten werden können, Fig. 5 schaubildliche Ansichten einer Leiste mit
dem Querschnittsprofil nach Fig.3, die im Schrägschnitt unter 450 aufgeschnitten
ist, F i g. 6 eine schaubildliche Ansicht eines gemäß F i g. 5 aufgeschnittenen
und neu zusammengesetzten Polsterelements, F i g. 7, 8,9 Ansichten anderer Querschnittsprofile,
auf welche die erfindungsgemäße Bedingung zutrifft.
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Angenommen sei, daß zur Verpackung eines prismatischen Gegenstandes
8 eine Holzkiste zur Verwendung kommen solI, weIche das Gerät 8 mit geringem Abstand
umgibt und gegen welche die Kanten des Geräts abgestützt sein sollen. Die Kiste
mit Boden 1 und rechtwinklig davon abstehenden Seitenwänden 2, 3, 4, 5 besitzt einen
Deckel 6, der z.B. durch ein Gelenk 7 mit der Seitenwand 2 verbunden ist. Unterhalb
und oberhalb des in diese Kisten eingesetzten Geräts 8 befinden sich Hohlräume 9
und 10. Jeweils an den Kanten sind die Polsterelemente angefügt und ergeben somit
eine federnde Polsterung sowohl gegen den Boden als auch gegen die Seitenwände und
gegen den Deckel.
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Sofern der zu verpackende Gegenstand Abweichungen von einer genauen
prismatischen Form hat, können Ftillstucke aus geeignetem Material, z.B. aus Wellpappe
verwendet werden, um die Raumform auf eine prismatische Form auszufüllen, um diese
dann in der m Fig. 1 und 2 dargestellten Weise durch die Polsterelemente abzustützen.
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Ein beispielsweiser Querschnitt des leistenförmigen Ausgangsmaterials,
von dem die Abstandsstücke nach den F i g. 1 und 2 hergestellt sind, ist in Fig.3
veranschaulicht. Dieses Material besteht aus Schaumkunststoff. Aus dieser Figur
ist ersichtlich, daß das Polsterelernent im Querschnitt punktsymmetrisch znm Morneutmittelpunkt
M ausgebildet ist. Dies bedeutet, daß jede gerade Verbindungslinie zwischen zwei
Punkten der Profilbegrenzung, die außerdem durch den Momentmittelpunkt M geht, durch
diesen Punkt M in zwei gleiche Teile geteilt, also halbiert wird. Bei der Verbindungslinie
k ist z.B. der Abstand AM gleich MB und bei der L iel ist der Abstand CM gleich
MD. In diesem Profil sind weiterhin Stützílächen für den zu verpackenden Gegenstand
angebracht. Diese Stützflächen sind in Fig.3 mit 11,12,13 und 14 be-
zeichnet. Weiter
können die Flächen 15, 16, 17 und 18 zur Abstützung des Polsterelements in der prismatischen
Verpackung dienen. Im allgemeinen wird bei Verwendung dieser Abstandsstücke ein
Paar der Stützflächen zum Abstützen des Gegenstandes dienen, während ein Paar der
Stützflächen zum Abstützen des Polsterelements in der prismatischen Verpackung benutzt
wird. Dies ist besonders aus Fig.2 ersichtlich, wobei die an dem Polsterelement
19 vorgesehenen Flächen 20 und 21 als Stützfläche für den Gegenstand 8 im Hohlraum9
und die Flächen 22 und 23 als Stützfläche für das Polsterelement an den Innenwänden
der Umhüllung benutzt werden.
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Fig.4 zeigt ein Stück der Leiste, dessen Querschnitt in Fig.3 dargestellt
ist, in einer perspektivischen Ansicht. Auch aus dieser Figur ist ersichtlich, daß
der Querschnitt 24 aus zwei einander gleichen Rechtecken 24 a und 24 b besteht,
die eine entsprechende Seite (d. h. die lange Seite) teilweise gemeinsam haben.
Diese teilweise gemeinsame Seite, die in F i g. 4 mit 25 bezeichnet ist, kann gegebenenfalls
als Haftfläche zwischen zwei gesondert hergestellten Leisten mit rechteckigem Querschnitt
dienen. Aus Fig.4 ist weiter ersichtlich, daß die Längsrippen 26, 27, 28, 29, 30,
31,32 und 33 alle parallel zueinander sind.
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Wenn gemäß F i g. 5 die in F i g. 4 dargestellte Leiste in zwei Stücke
geteilt wird längs einer Ebene, die einen Winkel von 450 mit der LängsachseX-X der
nicht geteilten Leiste und somit mit den Rippen dieser Leiste einschließt, und wenn
die beiden Stücke voneinander getrennt werden, so entstehen Lagen, die in F i g.
5 mit 34 und 35 bezeichnet sind. Wird der Teil 35 um 1800 um seine Längsachse X-X
gedreht und dieser Teil weiter derart über einen Winkel von 900 verschwenkt, daß
die neue Längsachse Y-Y des so gedrehten TeiIes 35a die Lage einnimmt, die in Fig.
5 dargestellt ist, so können die Teile 34 und 35 a aneinandergeschoben und die schräge
Schnittfläche 36 des Leistenteils 35 a genau gegen die Schnittfläche 37 des Leistenteils
34 in der ursprünglichen Lage des letzteren angelegt werden, wonach dann aus beiden
Stücken, wie Fig.6 veranschaulicht, eine Rahmenecke zu bilden ist, in der ohne Materialverlust
ein ununterbrochener Satz von Stützflächen 38 und 39 für den zu verpackenden Gegenstand
und ein ununterbrochener Satz von Stützflächen 40 und 41 für den so gebildeten Rahmen
in der Verpackung erhalten wird.
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Bei dem Querschnitt nach Fig.7 wird der zu verpackende Gegenstand,
wenn dieser eine prismatische Form hat, in der Querrichtung infolge des schrägen
Verlaufs der Flächen 42 und 43 weniger stark abgestützt als bei dem Profil nach
Fig.3.
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Wenn jedoch der betreffende Gegenstand etwas schräg verlaufende Seitenflächen
hat, ergeben sich Stützen, die praktisch den Umständen des Profils nach Fig.3 angemessen
sind.
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Bei dem Profil nach Fig.8 dienen runde Begrenzungen 44 und 45 als
Anlegeflächen in der Verpackung und gerade verlaufende Stützflächen 46 bis 47 und
48 bis 49 als Anlegeflächen für den zu verpackenden Gegenstand. Besonders wenn das
Material dieses Profils nachgiebig ist, läßt sich diese Ausführungsform mit großem
Vorteil benutzen.
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Das Profil nach Fig.9 weist vier Sätze von Flächen auf, die als Stützflächen
für den zu verpackende
den Gegenstand dienen können. Bei diesem
Profil braucht der abgeschnittene Teil zur Bildung einer Rahmenecke also nur über
einen Winkel von 900 um seine Längsachse gedreht zu werden.