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DE1197381B - Leistenfoermiges Polsterelement zum Verpacken von Radio- und Fernsehgeraeten in einer Huelle - Google Patents

Leistenfoermiges Polsterelement zum Verpacken von Radio- und Fernsehgeraeten in einer Huelle

Info

Publication number
DE1197381B
DE1197381B DEN20549A DEN0020549A DE1197381B DE 1197381 B DE1197381 B DE 1197381B DE N20549 A DEN20549 A DE N20549A DE N0020549 A DEN0020549 A DE N0020549A DE 1197381 B DE1197381 B DE 1197381B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
strip
cross
upholstery
section
television sets
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEN20549A
Other languages
English (en)
Inventor
Maximiliaan Frans Marie De Bie
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koninklijke Philips NV
Original Assignee
Philips Gloeilampenfabrieken NV
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Philips Gloeilampenfabrieken NV filed Critical Philips Gloeilampenfabrieken NV
Publication of DE1197381B publication Critical patent/DE1197381B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/02Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage
    • B65D81/05Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage maintaining contents at spaced relation from package walls, or from other contents
    • B65D81/107Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage maintaining contents at spaced relation from package walls, or from other contents using blocks of shock-absorbing material

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Buffer Packaging (AREA)

Description

  • Leistenförmiges Polsterelement zum Verpacken von Radio- und Fernsehgeräten in einer Hülle Vielfach liegt die Aufgabe vor, prismatisch oder ähnlich gestaltete Geräte, z. B. Radio- oder Fernsehgeräte, zum Versand in einer Hülle unterzubringen.
  • Die Geräte werden hierbei dann üblicherweise auf geringem Abstand in die Hülle eingesetzt und dann zwischen den Kanten des Geräts und den Innenwänden der Umhüllung Polsterelemente angeordnet.
  • Im allgemeinen werden solche Polsterstücke auf Maß geschnitten. Dies ist zeitraubend und kostspielig, weil hierbei Materialverluste unvermeidbar sind. Daher ist man auch schon dazu übergegangen, die Polsterstücke aus einem leistenförmigen Grundelement auf die notwendige Länge abzuschneiden. Dies hat zur Voraussetzung, daß das leistenförmige Grundelement in seinen äußeren Umrißlinien dann bereits die Form aufweisen muß, die das Polsterelement benötigt.
  • Wenn nun an einer Verpackungsstelle die meistens auf Band ankommenden Radio- oder Fernsehgeräte eintreffen, muß das Verpacken in die Verpackungshülle schnell vor sich gehen und es verbleibt dem Packer nicht viel Zeit, die ihm handgerecht vorliegenden Polsterelemente paßgerecht so zu drehen, daß sie zwischen die verschiedenen Kanten des Geräts und die Innenwände der Umhüllung richtig hineinpassen. Es ist daher eine geometrische Form solcher Polsterelemente und auch der Leisten, aus denen diese Polsterelemente abgeschnitten werden, anzustreben, die beinahe in jeder Stellung eine stoßdämpfende Verpackung verbürgen. Dieser Forderung ist leicht zu entsprechen, wenn die Polsterelemente nach allen Seiten hin eine geometrisch gleichartige Form aufweisen, beispielsweise einen Würfel darstellen. Diese Würfel oder sonstige geometrisch gleiche Formen sind aber nicht geeignet, eine Kantenabstützung des Gerät zuverlässig zu verbürgen, und gerade die Kantenabstützung ist besonders wichtig, da die das Gerät umschließende Umhüllung während des Transports oft verkantet wird. Unter Berücksichtigung auch dieses Umstandes ist daher eine geometrische Form des Polsterelements und auch der Leisten anzustreben, die nicht nur einen einwandfreien Kantenschutz verbürgt, sondern als abgeschnittenes Element auch eine solche Form hat, daß der Packer, ohne hinzuschauen, das Polsterelement an den gewünschten Stellen einfügen kann.
  • In dieser Hinsicht vermögen die bekannten Vorschläge nicht zu befriedigen. Entweder sind sie nicht zur Verpackung eines voluminösen Radio- oder Fernsehgerätes geeignet, oder sie entsprechen selbst nicht der Bedingung, daß das Querschnittsprofil zumindest nach zwei gegenüberliegenden Seiten hin eine gleiche äußere Begrenzungsfläche aufweist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird für ein leistenförmiges Polsterelement zum Verpacken von Radio-oder Fernsehgeräten od. dgl. in einer die Geräte mit geringem Abstand umgebenden Hülle, wobei das Polsterelement zwischen den Kanten des Geräts und den Innenwänden der Umhüllung angeordnet ist, gemäß der Erfindung vorgeschlagen, das Polsterelement im Querschnitt punktsymmetrisch zum Momentmittelpunkt auszubilden und an ihm mindestens zwei als Auflageflächen für das zu verpackende Gut dienende vorspringende Flächen vorzusehen. Der erwähnte Momentmittelpunkt fällt meistens mit dem Schwerpunkt des betreffenden Profils zusammen. Bei einem punktsymmetrischen Querschnitt werden geradlinige Verbindungslinien zwischen zwei aneinander entsprechenden Punkten an der Begrenzung des Profils durch den Momentmittelpunkt in zwei gleiche Teile geteilt. Wenn nun bei einem solchen im Querschnitt punktsymmetrisch zum Momentmittelpunkt ausgebildeten Polsterelement noch mindestens zwei als Auflageflächen für das zu verpackende Gerät dienende vorspringende Flächen vorgesehen sind, hat der Packer mindestens zwei Möglichkeiten, das von der Leiste abgeschnittene Polsterelement zwischen die Umhüllung und das zu polsternde Gerät einzuschieben. Er braucht also nicht lange zu versuchen, in welcher Lage das Polsterelement sich am besten für den jeweiligen Kantenschutz verwenden läßt, und er ist daher in der Lage, die Verpackung unter Verwendung solcher Polsterelemente sehr schnell durchzuführen.
  • Das Polsterelement kann sich ausführungsmäßig in seinem Querschnitt aus zwei aneinander anschließenden Rechtecken zusammensetzen, deren jeweils eine Seite auf einen Teil ihrer Länge zusammenfällt. Es können hierbei auch zwei solcher Leisten zu Winkelstücken vereinigt sein, und es können auch mehrere solcher Leisten zu einem Rahmen vereinigt sein. Als Material für die Leisten können beispielsweise Kunststoffe, Schaumstoffe, z. B. Schaumkunststoffe, verwendet werden.
  • In der Zeichnung ist die Erfindung in einigen Ausführungsbeispielen veranschaulicht; hierin sind F i g. 1 und 2 Draufsicht und Querschnitt auf eine Verpackungshülle mit eingesetztem Gerät, F i g 3 die Ansicht eines bevorzugten Querschnitts des Polsterelements, F i g. 4 eine schaubildliche Ansicht einer Leiste des in Fig.3 angegebenen Querschnitts, von denen die einzelnen Polsterelemente nach Bedarf auf Maß abgeschnitten werden können, Fig. 5 schaubildliche Ansichten einer Leiste mit dem Querschnittsprofil nach Fig.3, die im Schrägschnitt unter 450 aufgeschnitten ist, F i g. 6 eine schaubildliche Ansicht eines gemäß F i g. 5 aufgeschnittenen und neu zusammengesetzten Polsterelements, F i g. 7, 8,9 Ansichten anderer Querschnittsprofile, auf welche die erfindungsgemäße Bedingung zutrifft.
  • Angenommen sei, daß zur Verpackung eines prismatischen Gegenstandes 8 eine Holzkiste zur Verwendung kommen solI, weIche das Gerät 8 mit geringem Abstand umgibt und gegen welche die Kanten des Geräts abgestützt sein sollen. Die Kiste mit Boden 1 und rechtwinklig davon abstehenden Seitenwänden 2, 3, 4, 5 besitzt einen Deckel 6, der z.B. durch ein Gelenk 7 mit der Seitenwand 2 verbunden ist. Unterhalb und oberhalb des in diese Kisten eingesetzten Geräts 8 befinden sich Hohlräume 9 und 10. Jeweils an den Kanten sind die Polsterelemente angefügt und ergeben somit eine federnde Polsterung sowohl gegen den Boden als auch gegen die Seitenwände und gegen den Deckel.
  • Sofern der zu verpackende Gegenstand Abweichungen von einer genauen prismatischen Form hat, können Ftillstucke aus geeignetem Material, z.B. aus Wellpappe verwendet werden, um die Raumform auf eine prismatische Form auszufüllen, um diese dann in der m Fig. 1 und 2 dargestellten Weise durch die Polsterelemente abzustützen.
  • Ein beispielsweiser Querschnitt des leistenförmigen Ausgangsmaterials, von dem die Abstandsstücke nach den F i g. 1 und 2 hergestellt sind, ist in Fig.3 veranschaulicht. Dieses Material besteht aus Schaumkunststoff. Aus dieser Figur ist ersichtlich, daß das Polsterelernent im Querschnitt punktsymmetrisch znm Morneutmittelpunkt M ausgebildet ist. Dies bedeutet, daß jede gerade Verbindungslinie zwischen zwei Punkten der Profilbegrenzung, die außerdem durch den Momentmittelpunkt M geht, durch diesen Punkt M in zwei gleiche Teile geteilt, also halbiert wird. Bei der Verbindungslinie k ist z.B. der Abstand AM gleich MB und bei der L iel ist der Abstand CM gleich MD. In diesem Profil sind weiterhin Stützílächen für den zu verpackenden Gegenstand angebracht. Diese Stützflächen sind in Fig.3 mit 11,12,13 und 14 be- zeichnet. Weiter können die Flächen 15, 16, 17 und 18 zur Abstützung des Polsterelements in der prismatischen Verpackung dienen. Im allgemeinen wird bei Verwendung dieser Abstandsstücke ein Paar der Stützflächen zum Abstützen des Gegenstandes dienen, während ein Paar der Stützflächen zum Abstützen des Polsterelements in der prismatischen Verpackung benutzt wird. Dies ist besonders aus Fig.2 ersichtlich, wobei die an dem Polsterelement 19 vorgesehenen Flächen 20 und 21 als Stützfläche für den Gegenstand 8 im Hohlraum9 und die Flächen 22 und 23 als Stützfläche für das Polsterelement an den Innenwänden der Umhüllung benutzt werden.
  • Fig.4 zeigt ein Stück der Leiste, dessen Querschnitt in Fig.3 dargestellt ist, in einer perspektivischen Ansicht. Auch aus dieser Figur ist ersichtlich, daß der Querschnitt 24 aus zwei einander gleichen Rechtecken 24 a und 24 b besteht, die eine entsprechende Seite (d. h. die lange Seite) teilweise gemeinsam haben. Diese teilweise gemeinsame Seite, die in F i g. 4 mit 25 bezeichnet ist, kann gegebenenfalls als Haftfläche zwischen zwei gesondert hergestellten Leisten mit rechteckigem Querschnitt dienen. Aus Fig.4 ist weiter ersichtlich, daß die Längsrippen 26, 27, 28, 29, 30, 31,32 und 33 alle parallel zueinander sind.
  • Wenn gemäß F i g. 5 die in F i g. 4 dargestellte Leiste in zwei Stücke geteilt wird längs einer Ebene, die einen Winkel von 450 mit der LängsachseX-X der nicht geteilten Leiste und somit mit den Rippen dieser Leiste einschließt, und wenn die beiden Stücke voneinander getrennt werden, so entstehen Lagen, die in F i g. 5 mit 34 und 35 bezeichnet sind. Wird der Teil 35 um 1800 um seine Längsachse X-X gedreht und dieser Teil weiter derart über einen Winkel von 900 verschwenkt, daß die neue Längsachse Y-Y des so gedrehten TeiIes 35a die Lage einnimmt, die in Fig. 5 dargestellt ist, so können die Teile 34 und 35 a aneinandergeschoben und die schräge Schnittfläche 36 des Leistenteils 35 a genau gegen die Schnittfläche 37 des Leistenteils 34 in der ursprünglichen Lage des letzteren angelegt werden, wonach dann aus beiden Stücken, wie Fig.6 veranschaulicht, eine Rahmenecke zu bilden ist, in der ohne Materialverlust ein ununterbrochener Satz von Stützflächen 38 und 39 für den zu verpackenden Gegenstand und ein ununterbrochener Satz von Stützflächen 40 und 41 für den so gebildeten Rahmen in der Verpackung erhalten wird.
  • Bei dem Querschnitt nach Fig.7 wird der zu verpackende Gegenstand, wenn dieser eine prismatische Form hat, in der Querrichtung infolge des schrägen Verlaufs der Flächen 42 und 43 weniger stark abgestützt als bei dem Profil nach Fig.3.
  • Wenn jedoch der betreffende Gegenstand etwas schräg verlaufende Seitenflächen hat, ergeben sich Stützen, die praktisch den Umständen des Profils nach Fig.3 angemessen sind.
  • Bei dem Profil nach Fig.8 dienen runde Begrenzungen 44 und 45 als Anlegeflächen in der Verpackung und gerade verlaufende Stützflächen 46 bis 47 und 48 bis 49 als Anlegeflächen für den zu verpackenden Gegenstand. Besonders wenn das Material dieses Profils nachgiebig ist, läßt sich diese Ausführungsform mit großem Vorteil benutzen.
  • Das Profil nach Fig.9 weist vier Sätze von Flächen auf, die als Stützflächen für den zu verpackende den Gegenstand dienen können. Bei diesem Profil braucht der abgeschnittene Teil zur Bildung einer Rahmenecke also nur über einen Winkel von 900 um seine Längsachse gedreht zu werden.

Claims (4)

  1. Patentansprüche: 1. Leistenförmiges Polsterelement zum Verpacken von Radio- oder Fernsehgeräten od. dgl in einer die Geräte mit geringem Abstand umgebenden Hülle, wobei das Polsterelement zwischen den Kanten des Geräts und den Innenwänden der Umhüllung angeordnet ist, d a -durch gekennzeichnet. daß das Polsterelement im Querschnitt punktsymmetrisch zum Momentmittelpunkt (M) ausgebildet ist und mindestens zwei als Auflageflächen für das zu verpackende Gerät dienende vorspringende Flächen (11 bis 13,46 bis 49) aufweist.
  2. 2. Polsterelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sein Querschnitt sich aus zwei aneinander anschließenden Rechtecken (24 a, 24 b) zusammensetzt, deren jeweils eine Seite (25) auf einem Teil ihrer Länge zusammenfällt.
  3. 3. Polsterelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Leisten zu Winkelstücken vereinigt sind.
  4. 4. Polsterelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Leisten zu einem Rahmen vereinigt sind.
    In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 1 032 162; deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1 712 088; USA.- Patentschrift Nr.2 160 221.
DEN20549A 1960-09-19 1961-09-15 Leistenfoermiges Polsterelement zum Verpacken von Radio- und Fernsehgeraeten in einer Huelle Pending DE1197381B (de)

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Application Number Priority Date Filing Date Title
NL1197381X 1960-09-19

Publications (1)

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DEN20549A Pending DE1197381B (de) 1960-09-19 1961-09-15 Leistenfoermiges Polsterelement zum Verpacken von Radio- und Fernsehgeraeten in einer Huelle

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DE (1) DE1197381B (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN102673891A (zh) * 2012-05-04 2012-09-19 深圳市华星光电技术有限公司 缓冲挡块结构及相应的包装箱体

Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US2160221A (en) * 1935-07-12 1939-05-30 Orville M Masters Shipping container construction
DE1712088U (de) * 1955-04-02 1955-12-01 Philips Nv Verpackung fuer gegenstaende, z. b. funkgeraete, mit einer grundflaeche und einer oberen flaeche und mindestens einer seitenflaeche, die mit der grundflaeche einen von 90 abweichenden winkel einschliesst.
DE1032162B (de) 1956-04-07 1958-06-12 Patra Patent Treuhand Verpackung fuer elektrische Gluehlampen

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