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DE19524695A1 - Packung - Google Patents

Packung

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Publication number
DE19524695A1
DE19524695A1 DE1995124695 DE19524695A DE19524695A1 DE 19524695 A1 DE19524695 A1 DE 19524695A1 DE 1995124695 DE1995124695 DE 1995124695 DE 19524695 A DE19524695 A DE 19524695A DE 19524695 A1 DE19524695 A1 DE 19524695A1
Authority
DE
Germany
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walls
pack according
pack
section surfaces
another
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1995124695
Other languages
English (en)
Inventor
Manfred Nordmeier
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
NORDMEIER HEIDEMARIE
Original Assignee
NORDMEIER HEIDEMARIE
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by NORDMEIER HEIDEMARIE filed Critical NORDMEIER HEIDEMARIE
Publication of DE19524695A1 publication Critical patent/DE19524695A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/4208Means facilitating suspending, lifting, handling, or the like of containers
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    • B65D75/22Articles or materials wholly enclosed in single sheets or wrapper blanks in sheets or blanks doubled around contents and having their opposed free margins united, e.g. by pressure-sensitive adhesive, crimping, heat-sealing, or welding the sheet or blank being recessed to accommodate contents
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Description

Die Erfindung betrifft eine Packung gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
Packungen der gattungsgemäßen Art werden meist als Massenartikel benötigt, so daß ihre Herstellkosten so gering als möglich gehalten werden müssen. Dies bezieht sich sowohl auf den Arbeitsaufwand für die eigentliche Herstellung, als auch auf den Materialbedarf. Ferner ist darauf zu achten, daß noch nicht befüllte Packungen platzsparend bevorratet und versandt werden können.
Da es sich bei Packungen meist um solche für den Verkauf handelt, müssen sie handhabungsfreundlich sein und den zu verkaufenden Gegenstand auch gut präsentieren. Hierzu müssen die Packungen einerseits auf Regalen und/oder Verkaufsständen gut aufnehmbar sein, d. h. sie müssen im Falle der stehenden Präsentation eine gute Standfläche aufweisen und müssen dennoch bei in der Packung aufgenommenen Gegenstand werbewirksam und auch so zu präsentieren sein, daß der Käufer eine Information über den Packungsinhalt erhält.
Bekannte Packungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht in allen Fällen.
So ist beispielsweise eine Packung bekannt (DE-GM 92 17 935), die aus einem einzigen Zuschnitt gebildet ist und zwei Wandungen aufweist, die durch eine Bodenfläche miteinander verbunden sind. Hierzu sind im Bereich der Mitte des Zuschnittes zwei im Abstand zueinander angeordnete Knicklinien vorgesehen, so daß die beiden Wandungen, von denen die eine eine Öffnung zur Präsentation des aufzunehmenden Gegenstandes aufweist, um diese Knicklinien gefaltet werden können, und sich somit von der Bodenfläche nach aufwärts erstrecken.
Zur Stabilisierung der Form der Packung können die Wandungen im Bereich ihres der Bodenfläche abgekehrten Endes miteinander verbunden, beispielsweise miteinander verklebt werden.
Diese Verklebung gestattet zwar eine Formstabilisierung der Packung vor dem Befüllen mit dem zu verpackenden Gegenstand, sie behindert jedoch eine Stapelung der fertiggestellten, noch nicht befüllten Packung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Packung gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches in der Weise zu verbessern, daß ihre Herstellung vor dem Befüllen mit dem aufzunehmenden Gegenstand vollständig abgeschlossen und die noch leere Packung flachliegend gestapelt werden kann, ihre räumliche Gestalt unmittelbar vor oder beim Befüllen mit dem aufzunehmenden Gegenstand ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen oder anderen Hilfsmitteln und ohne weitere Arbeitsvorgänge zu erfordern, erzeugbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Packung gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs erfindungsgemäß durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Maßnahme entweder nur eine, oder beide Wandungen der Packung in drei Abschnittsflächen zu unterteilen und die einzelnen Abschnittsflächen durch Knicklinien zu bilden, die im Bereich der Bodenfläche einen gegenseitigen Abstand aufweisen, und auf einen gemeinsamen Schnittpunkt gerichtet sind, lassen sich die in flachliegendem Zustand der Packung jeweils eine Gerade bildenden Begrenzungskanten aus der jeweiligen Ebene des Zuschnittes derart herausbewegen, daß die jeweils beiden äußeren Abschnittsflächen entweder aufeinander zu oder parallel zueinander gerichtet sind und durch die mittlere Abschnittsfläche miteinander verbunden werden. Hierdurch entsteht, obwohl die an die jeweils äußeren Knicklinien angrenzenden Bereiche des Zuschnittes fest miteinander verbunden sind, aus dem im wesentlichen zweidimensionalen Zuschnitt ein räumliches Gebilde mit einem entsprechenden Aufnahmevolumen für den von der Packung aufzunehmenden Gegenstand.
Hierbei kann durch entsprechende Dimensionierung der Länge der Grundlinien der einzelnen Abschnittsflächen eine breite Variation der Grundrisse der Bodenfläche der Packung erreicht werden. Hierdurch können somit Packungen gebildet werden, deren Bodenfläche die Form eines regelmäßigen Vieleckes, beispielsweise eines Quadrates, Rechteckes oder eines Sechsecks aufweist. Packungen mit quadratischer Bodenfläche eignen sich vorzugsweise für die Aufnahme von einen kreisförmigen Querschnitt aufweisenden Gegenständen, während Packungen mit rechteck- oder sechseckförmig gestalteter Bodenfläche in erster Linie zur Aufnahme von Gegenständen mit langgestreckten Querschnitten, beispielweise mit elipsen- oder rechteckförmigen Querschnitten dienen.
Eine besonders einfache Herstellung der Bodenfläche der Packung, die auch ein einfaches Einlegen des Gegenstandes in die Packung ermöglicht, ergibt sich durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 2.
Zur Verriegelung der die Bodenfläche bildenden Einschläge können Maßnahmen gemäß Patentanspruch 6 vorgesehen sein.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung. Es zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt einer er­ findungsgemäßen Packung;
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine fertiggestellte, aber noch nicht befüllte Packung;
Fig. 3a einen Schnitt nach Linie III-III der Fig. 2 mit einer sechseckförmig gestalteten Einfüll­ öffnung; und
Fig. 3b einen Schnitt entsprechend Fig. 3a eines zweiten Ausführungsbeispiels mit einer rechteckförmig gestalteten Einfüllöffnung.
In Fig. 1 ist mit 1 ein Zuschnitt bezeichnet, der im wesentlichen von zwei Hälften 2, 3 gebildet ist. Beide Hälften 2, 3 weisen eine rechteckförmige Form auf und sind um eine Knicklinie 4 derart faltbar, daß die Hälfte 2 durch eine - bezogen auf Fig. 1 - entgegen dem Uhrzeigersinn gerichtete Bewegung zur Unterseite der Hälfte 3 gefaltet werden kann, so daß beide Hälften 2, 3 deckungsgleich übereinander zu liegen kommen.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, weist jede der Hälften 2, 3 jeweils insgesamt vier Knicklinien 5, 6, 7, 8 bzw. 9, 10, 11 und 12 auf. Die Knicklinien weisen an den unteren horizontalen Begrenzungskanten 13, 14 der beiden Hälften einen Abstand voneinander auf und erstrecken sich von hier bis zu den oberen Begrenzungskanten 15, 16 der Hälften 2, 3. Hierbei sind die Abstände der Knicklinien 5, 6 und 7, 8 einander gleich; ebenso sind die Abstände der Knicklinien 9, 10 und 11, 12 einander gleich. Ferner ist der Abstand der beiden Knicklinien 6, 8 dem Abstand der Knicklinien 10, 12 gleich. Die Knicklinien 5 bis 8 sind ferner so gerichtet, daß sie in einem gemeinsamen Schnittpunkt 17 aufeinandertreffen, während die Knicklinien 9 bis 12 in einem für diese gemeinsamen Schnittpunkt 18 zusammentreffen. Die Schnittpunkte 17 und 18 sind symmetrisch zur Knicklinie 4 angeordnet. Ebenso sind die Knicklinien 5, 6 und 7, 8 bzw. 9, 10 und 11, 12 symmetrisch zu einer durch den jeweiligen Schnittpunkt 17, 18 zu legenden Symmetrielinie angeordnet, so daß beim vorbeschriebenen Aufeinanderzufalten der beiden Hälften 2, 3 die einander entsprechenden Knicklinien der beiden Hälften deckungsgleich übereinander zu liegen kommen.
An den unteren Begrenzungskanten 13, 14 der beiden Hälften 2, 3 ist zwischen den Knicklinien 6, 8 bzw. 10, 12 jeweils eine weitere Knicklinie 19, 20 für jeweils einen als Einschlag 21, 22 dienenden Ansatz vorgesehen. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel haben die beiden Einschläge 21, 22 die Form eines unregelmäßigen Sechseckes, das zwei zueinander parallel gerichtete Schenkel aufweist, wobei jeweils ein Schenkel von einer Knicklinie 19 bzw. 20 gebildet wird.
Am Einschlag 22 ist im Bereich der Knicklinie 20 ein zu dieser im wesentlichen parallel gerichteter Einschnitt 24 vorgesehen, der zur Aufnahme einer am Einschlag 21 ausgebildeten Zunge 23 dient. Die gegenseitige Zuordnung von Zunge 23 und Einschnitt 24 ist dabei so getroffen, daß die Zunge 23 nach Befüllen der Packung zur Verriegelung der Bodenfläche in den Einschnitt 24 einführbar ist.
Im - bezogen auf Fig. 1 - oberen rechten Bereich der Hälfte 3 ist ein weiterer Ansatz 25 vorgesehen, der um eine vom oberen Bereich der rechten Begrenzungskante der Hälfte 3 gebildete Knicklinie 26 auf die Unterseite der Hälfte 3 eingefaltet und sowohl mit dieser als auch mit der eingefalteten Hälfte verbunden werden kann. Eine solche Verbindung kann durch Kleben hergestellt werden, wobei jedoch darauf zu achten ist, daß der Ansatz 25 nicht innerhalb des durch die äußeren Knicklinien 5, 7 bzw. 9, 11 begrenzten Bereiches mit den Hälften 2, 3 verklebt wird.
Sowohl in den beiden Hälften 2, 3 als auch im Ansatz 25 ist jeweils eine Aufhängeöffnung 27 vorgesehen, deren Anordnung so getroffen ist, daß sie bei eingefaltetem Ansatz und aufeinander zu gefalteten Hälften 2, 3 miteinander fluchten und somit als Aufhängeöffnung für die Packung dient, wobei diese durch den eingefalteten Ansatz im Bereich der Bohrungen verstärkt ist.
Wie aus Fig. 1 weiter hervorgeht, ist innerhalb des durch die Knicklinien 10, 12 der Hälfte 3 begrenzten Bereiches eine langlochartige Öffnung 28 vorgesehen, deren seitliche Begrenzungen 29, 30 zu den ihnen benachbarten Knicklinien 10, 12 parallel gerichtet sind. Selbstverständlich ist es möglich, auch in der Hälfte 2 an der entsprechenden Stelle eine zur Öffnung, 28 korrespondierende Aufhängeöffnung vorzusehen.
Nachdem ein Zuschnitt mit einem der in Fig. 1 dargestellten Form entsprechenden Umriß hergestellt ist, die Knicklinien 4, 5 bis 12, 19, 20 und 26 gebildet sind, der Einschnitt 24 im Einschlag 22 gefertigt und sowohl die Aufhängeöffnung 27 als auch die Öffnung 28 hergestellt sind, kann der Ansatz 25 um die Knicklinie 26 zur Unterseite der Hälfte 3 eingefaltet werden. Anschließend wird die Hälfte 2 in der eingangs näher beschriebenen Weise um die Knicklinie 4 eingefaltet. Die Hälften 2, 3 liegen deckungsgleich aufeinander, wobei sich der Ansatz 25 zwischen ihnen befindet und die Aufhängeöffnung 27 miteinander fluchten. Die Schnittpunkte 17, 18 der Knicklinien 5 bis 12 liegen ebenso wie letzteres selbst und die beiden Einschläge 21, 22 deckungsgleich übereinander. Die beiden Hälften 2, 3 und der Ansatz 25 können miteinander verbunden, beispielsweise miteinander verklebt werden. Hierbei ist wie schon ausgeführt, darauf zu achten, daß weder die Hälften 2, 3 miteinander noch der Ansatz 25 mit diesen innerhalb des Bereiches der Knicklinien 5, 7 bzw. 9, 11 noch die Bereich beiderseits der Knicklinie 4 bis zu der Knicklinie 7 bzw. 9 fest verbunden werden. Die Herstellung der Packung ist damit beendet; die fertigen Packungen können in Form der flach aufeinanderliegenden Hälften 2, 3 und somit in einer im wesentlichen zweidimensionalen Form gestapelt und/oder zum Versand gebracht werden.
Zum Befüllen der Packung werden die Seitenkanten der beiden miteinander verbundenen Hälften 2, 3 in ihrem unteren Bereich durch einfaches Zusammendrücken bzw. Zusammenschieben aufeinander zu bewegt. Sowohl die von den Knicklinien 5, 6 bzw. 7, 8 begrenzten äußeren Abschnittsflächen A, B als auch die von den Knicklinien 9, 10 bzw. 11, 12 begrenzten äußeren Abschnittsflächen D, E bewegen sich dabei aus der Ebene der jeweiligen Hälfte heraus, wobei sich die Abschnittsflächen A, B nach unten und die Abschnittsflächen D, E sich nach aufwärts aus der Ebene der jeweiligen Hälfte herausbewegen. Gleichzeitig werden die durch die Knicklinien 6, 8 bzw. 10, 12 begrenzten mittleren Abschnittsflächen C bzw. D aus der Ebene der jeweiligen Hälfte 2, 3 auf die gleiche Weise herausbewegt und praktisch parallel zu sich verschoben, wobei sich die Abschnittsfläche C nach abwärts und die Abschnittsfläche D nach aufwärts bewegt. Die so gefalteten bzw. so abgeknickten Hälften 2, 3 bilden die beiden Wandungen der Packung.
Hierdurch nimmt die Packung ausgehend von ihrer im wesentlichen zweidimensionalen Form eine dreidimensionale Gestalt ein, wobei die äußeren Abschnittsflächen A, B bzw. D, E entweder aufeinander zu oder aber parallel zueinander gerichtet sind. Die Abschnittsflächen C, F nehmen eine im wesentlichen horizontale Lage ein, so daß bei aufeinander zu gerichteten Abschnittsflächen A, B bzw. D, E eine Packung mit einer sechseckförmigen Einfüllöffnung bzw. Bodenfläche, im Falle von zueinander parallel gerichteten Abschnittsflächen A, B bzw. D, E eine Packung mit rechteck- oder quadratförmiger Einfüllöffnung bzw. Bodenfläche entsteht.
Nach dem Einführen des in der Packung auf zunehmenden Gegenstandes wird zunächst der Einschlag 22 um seine Knicklinie 20 nach unten gefaltet, während der Einschlag 21 um seine Knicklinie 19 nach oben gefaltet wird, wodurch die durch die Abschnittsflächen A, B, C, D, E, F begrenzte Einfüllöffnung durch die dann aufeinanderliegenden Einschläge 21, 22 verschlossen wird, und diese die Bodenfläche der Packung bilden. Zur Sicherung der Lage der beiden Einschläge 21, 22 wird die Zunge 23 von ihrer noch nach aufwärts gerichteten Lage in den Einschnitt 24 eingeschoben und die so erreichte Verschlußlage der Einschläge 21, 22, die sozusagen einen doppelten Boden bilden, gesichert.

Claims (9)

1. Packung aus mindestens einem Zuschnitt (1) zur Aufnahme und/oder Präsentation von Gegenständen, die zumindest in ihrem unteren Bereich zwischen zwei Wandungen der Packung und deren Bodenfläche aufnehmbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine der Wandungen von jeweils zwei winklig zueinander angestellten Abschnittsflächen (A, B, C) bzw. D, E, F) gebildet ist,
daß die äußeren Abschnittsflächen (A, B bzw. D, E) durch vorzugsweise eine mittlere Abschnittsfläche (C bzw. F) miteinander verbunden sind und
daß die Abschnittsflächen (A, B, C bzw. D, E, F) durch Knicklinien (5, 6, 7, 8 bzw. 9, 10, 11, 12) begrenzt sind, die im Bereich der Bodenfläche einen Abstand voneinander aufweisen und auf einen gemeinsamen Schnittpunkt (17, 18) gerichtet und die an die jeweils äußeren Knicklinien (5, 7 bzw. 9, 11) angrenzenden Bereiche des Zuschnittes (1) miteinander verbunden sind.
2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Wandung drei winklig zueinander angestellte Abschnittsflächen aufweist und daß die äußeren Abschnittsflächen (A, B bzw. D, E) aufeinander zu oder parallel zueinander gerichtet und durch vorzugsweise die eine mittlere Abschnittsfläche (C bzw. F) miteinander verbunden sind.
3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß beide Wandungen von jeweils drei Abschnittsflächen (A, B, C bzw. D, E, F) gebildet sind.
4. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenfläche die Form eines regelmäßigen Vieleckes, vorzugsweise eines Quadrates oder eines Sechseckes aufweist.
5. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenfläche die Form eines unregelmäßigen Vieleckes mit zwei im wesentlichen parallel zueinander gerichteten Schenkeln, vorzugsweise eines unregelmäßigen Sechseckes aufweist, wobei die Länge dieser Schenkel größer als die Länge der übrigen Schenkel ist.
6. Packung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß entlang der unteren Begrenzungskante (13, 14) der Wandungen des Zuschnitts im Bereich der beiden mittleren Abschnittsflächen (C, F) der Wandungen je eine Knicklinie (19, 20) für je einen Einschlag (21, 22) ausgebildet ist, dessen Form und Größe im eingeschlagenen Abstand die Bodenfläche bildet.
7. Packung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Knicklinie (20) des einen Einschlages (22) einen Einschnitt (24) für eine am Einschlag (21) vorgesehene Zunge (23) aufweist.
8. Packung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7 mit einer in einer der Wandungen vorgesehenen Öffnung, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (28) im unteren Bereich eines der mittleren Abschnittsflächen (C, F) angeordnet ist und ihre seitlichen Begrenzungen (29, 30) im wesentlichen parallel zu der ihnen jeweils benachbarten Knicklinie (6, 8 bzw. 10, 12) gerichtet sind.
9. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer der beiden Seitenkanten des Zuschnittes (1) eine Knicklinie (26) für einen seitlichen Ansatz (25) vorgesehen ist, der im Bereich zwischen den Schnittpunkten (17, 18) der Knicklinien (5 bis 12) zwischen die beiden Wandungen einfaltbar und außerhalb des Bereiches der Knicklinien (5, 7 bzw. 9, 11) mit diesen verbunden ist.
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WO2006119947A1 (de) * 2005-05-11 2006-11-16 Focke & Co. (Gmbh & Co. Kg) Packung für zigaretten sowie verfahren zum herstellen derselben

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