DE19524695A1 - Packung - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Packung gemäß dem Oberbegriff des
Hauptanspruches.
Packungen der gattungsgemäßen Art werden meist als
Massenartikel benötigt, so daß ihre Herstellkosten so gering
als möglich gehalten werden müssen. Dies bezieht sich sowohl
auf den Arbeitsaufwand für die eigentliche Herstellung, als
auch auf den Materialbedarf. Ferner ist darauf zu achten, daß
noch nicht befüllte Packungen platzsparend bevorratet und
versandt werden können.
Da es sich bei Packungen meist um solche für den Verkauf
handelt, müssen sie handhabungsfreundlich sein und den zu
verkaufenden Gegenstand auch gut präsentieren. Hierzu müssen
die Packungen einerseits auf Regalen und/oder Verkaufsständen
gut aufnehmbar sein, d. h. sie müssen im Falle der stehenden
Präsentation eine gute Standfläche aufweisen und müssen
dennoch bei in der Packung aufgenommenen Gegenstand
werbewirksam und auch so zu präsentieren sein, daß der Käufer
eine Information über den Packungsinhalt erhält.
Bekannte Packungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht in
allen Fällen.
So ist beispielsweise eine Packung bekannt (DE-GM 92 17 935),
die aus einem einzigen Zuschnitt gebildet ist und zwei
Wandungen aufweist, die durch eine Bodenfläche miteinander
verbunden sind. Hierzu sind im Bereich der Mitte des
Zuschnittes zwei im Abstand zueinander angeordnete Knicklinien
vorgesehen, so daß die beiden Wandungen, von denen die eine
eine Öffnung zur Präsentation des aufzunehmenden Gegenstandes
aufweist, um diese Knicklinien gefaltet werden können, und
sich somit von der Bodenfläche nach aufwärts erstrecken.
Zur Stabilisierung der Form der Packung können die Wandungen
im Bereich ihres der Bodenfläche abgekehrten Endes miteinander
verbunden, beispielsweise miteinander verklebt werden.
Diese Verklebung gestattet zwar eine Formstabilisierung der
Packung vor dem Befüllen mit dem zu verpackenden Gegenstand,
sie behindert jedoch eine Stapelung der fertiggestellten, noch
nicht befüllten Packung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße
Packung gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches in der Weise
zu verbessern, daß ihre Herstellung vor dem Befüllen mit dem
aufzunehmenden Gegenstand vollständig abgeschlossen und die
noch leere Packung flachliegend gestapelt werden kann, ihre
räumliche Gestalt unmittelbar vor oder beim Befüllen mit dem
aufzunehmenden Gegenstand ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen
oder anderen Hilfsmitteln und ohne weitere Arbeitsvorgänge zu
erfordern, erzeugbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Packung gemäß dem
Oberbegriff des Hauptanspruchs erfindungsgemäß durch dessen
kennzeichnende Merkmale gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Maßnahme entweder nur eine, oder
beide Wandungen der Packung in drei Abschnittsflächen zu
unterteilen und die einzelnen Abschnittsflächen durch
Knicklinien zu bilden, die im Bereich der Bodenfläche einen
gegenseitigen Abstand aufweisen, und auf einen gemeinsamen
Schnittpunkt gerichtet sind, lassen sich die in flachliegendem
Zustand der Packung jeweils eine Gerade bildenden
Begrenzungskanten aus der jeweiligen Ebene des Zuschnittes
derart herausbewegen, daß die jeweils beiden äußeren
Abschnittsflächen entweder aufeinander zu oder parallel
zueinander gerichtet sind und durch die mittlere
Abschnittsfläche miteinander verbunden werden. Hierdurch
entsteht, obwohl die an die jeweils äußeren Knicklinien
angrenzenden Bereiche des Zuschnittes fest miteinander
verbunden sind, aus dem im wesentlichen zweidimensionalen
Zuschnitt ein räumliches Gebilde mit einem entsprechenden
Aufnahmevolumen für den von der Packung aufzunehmenden
Gegenstand.
Hierbei kann durch entsprechende Dimensionierung der Länge der
Grundlinien der einzelnen Abschnittsflächen eine breite
Variation der Grundrisse der Bodenfläche der Packung erreicht
werden. Hierdurch können somit Packungen gebildet werden,
deren Bodenfläche die Form eines regelmäßigen Vieleckes,
beispielsweise eines Quadrates, Rechteckes oder eines
Sechsecks aufweist. Packungen mit quadratischer Bodenfläche
eignen sich vorzugsweise für die Aufnahme von einen
kreisförmigen Querschnitt aufweisenden Gegenständen, während
Packungen mit rechteck- oder sechseckförmig gestalteter
Bodenfläche in erster Linie zur Aufnahme von Gegenständen mit
langgestreckten Querschnitten, beispielweise mit elipsen- oder
rechteckförmigen Querschnitten dienen.
Eine besonders einfache Herstellung der Bodenfläche der
Packung, die auch ein einfaches Einlegen des Gegenstandes in
die Packung ermöglicht, ergibt sich durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruches 2.
Zur Verriegelung der die Bodenfläche bildenden Einschläge
können Maßnahmen gemäß Patentanspruch 6 vorgesehen sein.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung eines in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung. Es zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt einer er
findungsgemäßen Packung;
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine fertiggestellte, aber
noch nicht befüllte Packung;
Fig. 3a einen Schnitt nach Linie III-III der Fig. 2
mit einer sechseckförmig gestalteten Einfüll
öffnung; und
Fig. 3b einen Schnitt entsprechend Fig. 3a eines zweiten
Ausführungsbeispiels mit einer rechteckförmig
gestalteten Einfüllöffnung.
In Fig. 1 ist mit 1 ein Zuschnitt bezeichnet, der im
wesentlichen von zwei Hälften 2, 3 gebildet ist. Beide Hälften
2, 3 weisen eine rechteckförmige Form auf und sind um eine
Knicklinie 4 derart faltbar, daß die Hälfte 2 durch eine -
bezogen auf Fig. 1 - entgegen dem Uhrzeigersinn gerichtete
Bewegung zur Unterseite der Hälfte 3 gefaltet werden kann, so
daß beide Hälften 2, 3 deckungsgleich übereinander zu liegen
kommen.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, weist jede der Hälften 2, 3 jeweils
insgesamt vier Knicklinien 5, 6, 7, 8 bzw. 9, 10, 11 und 12
auf. Die Knicklinien weisen an den unteren horizontalen
Begrenzungskanten 13, 14 der beiden Hälften einen Abstand
voneinander auf und erstrecken sich von hier bis zu den oberen
Begrenzungskanten 15, 16 der Hälften 2, 3. Hierbei sind die
Abstände der Knicklinien 5, 6 und 7, 8 einander gleich; ebenso
sind die Abstände der Knicklinien 9, 10 und 11, 12 einander
gleich. Ferner ist der Abstand der beiden Knicklinien 6, 8 dem
Abstand der Knicklinien 10, 12 gleich. Die Knicklinien 5 bis 8
sind ferner so gerichtet, daß sie in einem gemeinsamen
Schnittpunkt 17 aufeinandertreffen, während die Knicklinien 9
bis 12 in einem für diese gemeinsamen Schnittpunkt 18
zusammentreffen. Die Schnittpunkte 17 und 18 sind symmetrisch
zur Knicklinie 4 angeordnet. Ebenso sind die Knicklinien 5, 6
und 7, 8 bzw. 9, 10 und 11, 12 symmetrisch zu einer durch den
jeweiligen Schnittpunkt 17, 18 zu legenden Symmetrielinie
angeordnet, so daß beim vorbeschriebenen Aufeinanderzufalten
der beiden Hälften 2, 3 die einander entsprechenden
Knicklinien der beiden Hälften deckungsgleich übereinander zu
liegen kommen.
An den unteren Begrenzungskanten 13, 14 der beiden Hälften 2,
3 ist zwischen den Knicklinien 6, 8 bzw. 10, 12 jeweils eine
weitere Knicklinie 19, 20 für jeweils einen als Einschlag 21,
22 dienenden Ansatz vorgesehen. Beim gezeigten
Ausführungsbeispiel haben die beiden Einschläge 21, 22 die
Form eines unregelmäßigen Sechseckes, das zwei zueinander
parallel gerichtete Schenkel aufweist, wobei jeweils ein
Schenkel von einer Knicklinie 19 bzw. 20 gebildet wird.
Am Einschlag 22 ist im Bereich der Knicklinie 20 ein zu dieser
im wesentlichen parallel gerichteter Einschnitt 24 vorgesehen,
der zur Aufnahme einer am Einschlag 21 ausgebildeten Zunge 23
dient. Die gegenseitige Zuordnung von Zunge 23 und Einschnitt
24 ist dabei so getroffen, daß die Zunge 23 nach Befüllen der
Packung zur Verriegelung der Bodenfläche in den Einschnitt 24
einführbar ist.
Im - bezogen auf Fig. 1 - oberen rechten Bereich der Hälfte 3
ist ein weiterer Ansatz 25 vorgesehen, der um eine vom oberen
Bereich der rechten Begrenzungskante der Hälfte 3 gebildete
Knicklinie 26 auf die Unterseite der Hälfte 3 eingefaltet und
sowohl mit dieser als auch mit der eingefalteten Hälfte
verbunden werden kann. Eine solche Verbindung kann durch
Kleben hergestellt werden, wobei jedoch darauf zu achten ist,
daß der Ansatz 25 nicht innerhalb des durch die äußeren
Knicklinien 5, 7 bzw. 9, 11 begrenzten Bereiches mit den
Hälften 2, 3 verklebt wird.
Sowohl in den beiden Hälften 2, 3 als auch im Ansatz 25 ist
jeweils eine Aufhängeöffnung 27 vorgesehen, deren Anordnung so
getroffen ist, daß sie bei eingefaltetem Ansatz und
aufeinander zu gefalteten Hälften 2, 3 miteinander fluchten
und somit als Aufhängeöffnung für die Packung dient, wobei
diese durch den eingefalteten Ansatz im Bereich der Bohrungen
verstärkt ist.
Wie aus Fig. 1 weiter hervorgeht, ist innerhalb des durch die
Knicklinien 10, 12 der Hälfte 3 begrenzten Bereiches eine
langlochartige Öffnung 28 vorgesehen, deren seitliche
Begrenzungen 29, 30 zu den ihnen benachbarten Knicklinien 10,
12 parallel gerichtet sind. Selbstverständlich ist es möglich,
auch in der Hälfte 2 an der entsprechenden Stelle eine zur
Öffnung, 28 korrespondierende Aufhängeöffnung vorzusehen.
Nachdem ein Zuschnitt mit einem der in Fig. 1 dargestellten
Form entsprechenden Umriß hergestellt ist, die Knicklinien 4,
5 bis 12, 19, 20 und 26 gebildet sind, der Einschnitt 24 im
Einschlag 22 gefertigt und sowohl die Aufhängeöffnung 27 als
auch die Öffnung 28 hergestellt sind, kann der Ansatz 25 um
die Knicklinie 26 zur Unterseite der Hälfte 3 eingefaltet
werden. Anschließend wird die Hälfte 2 in der eingangs näher
beschriebenen Weise um die Knicklinie 4 eingefaltet. Die
Hälften 2, 3 liegen deckungsgleich aufeinander, wobei sich der
Ansatz 25 zwischen ihnen befindet und die Aufhängeöffnung 27
miteinander fluchten. Die Schnittpunkte 17, 18 der Knicklinien
5 bis 12 liegen ebenso wie letzteres selbst und die beiden
Einschläge 21, 22 deckungsgleich übereinander. Die beiden
Hälften 2, 3 und der Ansatz 25 können miteinander verbunden,
beispielsweise miteinander verklebt werden. Hierbei ist wie
schon ausgeführt, darauf zu achten, daß weder die Hälften 2, 3
miteinander noch der Ansatz 25 mit diesen innerhalb des
Bereiches der Knicklinien 5, 7 bzw. 9, 11 noch die Bereich
beiderseits der Knicklinie 4 bis zu der Knicklinie 7 bzw. 9
fest verbunden werden. Die Herstellung der Packung ist damit
beendet; die fertigen Packungen können in Form der flach
aufeinanderliegenden Hälften 2, 3 und somit in einer im
wesentlichen zweidimensionalen Form gestapelt und/oder zum
Versand gebracht werden.
Zum Befüllen der Packung werden die Seitenkanten der beiden
miteinander verbundenen Hälften 2, 3 in ihrem unteren Bereich
durch einfaches Zusammendrücken bzw. Zusammenschieben
aufeinander zu bewegt. Sowohl die von den Knicklinien 5, 6
bzw. 7, 8 begrenzten äußeren Abschnittsflächen A, B als auch
die von den Knicklinien 9, 10 bzw. 11, 12 begrenzten äußeren
Abschnittsflächen D, E bewegen sich dabei aus der Ebene der
jeweiligen Hälfte heraus, wobei sich die Abschnittsflächen A,
B nach unten und die Abschnittsflächen D, E sich nach aufwärts
aus der Ebene der jeweiligen Hälfte herausbewegen.
Gleichzeitig werden die durch die Knicklinien 6, 8 bzw. 10, 12
begrenzten mittleren Abschnittsflächen C bzw. D aus der Ebene
der jeweiligen Hälfte 2, 3 auf die gleiche Weise herausbewegt
und praktisch parallel zu sich verschoben, wobei sich die
Abschnittsfläche C nach abwärts und die Abschnittsfläche D
nach aufwärts bewegt. Die so gefalteten bzw. so abgeknickten
Hälften 2, 3 bilden die beiden Wandungen der Packung.
Hierdurch nimmt die Packung ausgehend von ihrer im
wesentlichen zweidimensionalen Form eine dreidimensionale
Gestalt ein, wobei die äußeren Abschnittsflächen A, B bzw. D,
E entweder aufeinander zu oder aber parallel zueinander
gerichtet sind. Die Abschnittsflächen C, F nehmen eine im
wesentlichen horizontale Lage ein, so daß bei aufeinander zu
gerichteten Abschnittsflächen A, B bzw. D, E eine Packung mit
einer sechseckförmigen Einfüllöffnung bzw. Bodenfläche, im
Falle von zueinander parallel gerichteten Abschnittsflächen A,
B bzw. D, E eine Packung mit rechteck- oder quadratförmiger
Einfüllöffnung bzw. Bodenfläche entsteht.
Nach dem Einführen des in der Packung auf zunehmenden
Gegenstandes wird zunächst der Einschlag 22 um seine
Knicklinie 20 nach unten gefaltet, während der Einschlag 21 um
seine Knicklinie 19 nach oben gefaltet wird, wodurch die durch
die Abschnittsflächen A, B, C, D, E, F begrenzte
Einfüllöffnung durch die dann aufeinanderliegenden Einschläge
21, 22 verschlossen wird, und diese die Bodenfläche der
Packung bilden. Zur Sicherung der Lage der beiden Einschläge
21, 22 wird die Zunge 23 von ihrer noch nach aufwärts
gerichteten Lage in den Einschnitt 24 eingeschoben und die so
erreichte Verschlußlage der Einschläge 21, 22, die sozusagen
einen doppelten Boden bilden, gesichert.
Claims (9)
1. Packung aus mindestens einem Zuschnitt (1) zur
Aufnahme und/oder Präsentation von Gegenständen, die
zumindest in ihrem unteren Bereich zwischen zwei Wandungen der
Packung und deren Bodenfläche aufnehmbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine der Wandungen von jeweils zwei winklig zueinander angestellten Abschnittsflächen (A, B, C) bzw. D, E, F) gebildet ist,
daß die äußeren Abschnittsflächen (A, B bzw. D, E) durch vorzugsweise eine mittlere Abschnittsfläche (C bzw. F) miteinander verbunden sind und
daß die Abschnittsflächen (A, B, C bzw. D, E, F) durch Knicklinien (5, 6, 7, 8 bzw. 9, 10, 11, 12) begrenzt sind, die im Bereich der Bodenfläche einen Abstand voneinander aufweisen und auf einen gemeinsamen Schnittpunkt (17, 18) gerichtet und die an die jeweils äußeren Knicklinien (5, 7 bzw. 9, 11) angrenzenden Bereiche des Zuschnittes (1) miteinander verbunden sind.
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine der Wandungen von jeweils zwei winklig zueinander angestellten Abschnittsflächen (A, B, C) bzw. D, E, F) gebildet ist,
daß die äußeren Abschnittsflächen (A, B bzw. D, E) durch vorzugsweise eine mittlere Abschnittsfläche (C bzw. F) miteinander verbunden sind und
daß die Abschnittsflächen (A, B, C bzw. D, E, F) durch Knicklinien (5, 6, 7, 8 bzw. 9, 10, 11, 12) begrenzt sind, die im Bereich der Bodenfläche einen Abstand voneinander aufweisen und auf einen gemeinsamen Schnittpunkt (17, 18) gerichtet und die an die jeweils äußeren Knicklinien (5, 7 bzw. 9, 11) angrenzenden Bereiche des Zuschnittes (1) miteinander verbunden sind.
2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die mindestens eine Wandung drei winklig zueinander
angestellte Abschnittsflächen aufweist und daß die äußeren
Abschnittsflächen (A, B bzw. D, E) aufeinander zu oder
parallel zueinander gerichtet und durch vorzugsweise die eine
mittlere Abschnittsfläche (C bzw. F) miteinander verbunden
sind.
3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß beide Wandungen von jeweils drei
Abschnittsflächen (A, B, C bzw. D, E, F) gebildet sind.
4. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bodenfläche die Form eines
regelmäßigen Vieleckes, vorzugsweise eines Quadrates oder
eines Sechseckes aufweist.
5. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bodenfläche die Form eines
unregelmäßigen Vieleckes mit zwei im wesentlichen parallel
zueinander gerichteten Schenkeln, vorzugsweise eines
unregelmäßigen Sechseckes aufweist, wobei die Länge dieser
Schenkel größer als die Länge der übrigen Schenkel ist.
6. Packung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß entlang der unteren
Begrenzungskante (13, 14) der Wandungen des Zuschnitts im
Bereich der beiden mittleren Abschnittsflächen (C, F) der
Wandungen je eine Knicklinie (19, 20) für je einen Einschlag
(21, 22) ausgebildet ist, dessen Form und Größe im
eingeschlagenen Abstand die Bodenfläche bildet.
7. Packung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die eine Knicklinie (20) des einen Einschlages (22) einen
Einschnitt (24) für eine am Einschlag (21) vorgesehene Zunge
(23) aufweist.
8. Packung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
7 mit einer in einer der Wandungen vorgesehenen Öffnung,
dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (28) im unteren
Bereich eines der mittleren Abschnittsflächen (C, F)
angeordnet ist und ihre seitlichen Begrenzungen (29, 30) im
wesentlichen parallel zu der ihnen jeweils benachbarten
Knicklinie (6, 8 bzw. 10, 12) gerichtet sind.
9. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß an mindestens einer der beiden
Seitenkanten des Zuschnittes (1) eine Knicklinie (26) für
einen seitlichen Ansatz (25) vorgesehen ist, der im Bereich
zwischen den Schnittpunkten (17, 18) der Knicklinien (5 bis
12) zwischen die beiden Wandungen einfaltbar und außerhalb
des Bereiches der Knicklinien (5, 7 bzw. 9, 11) mit diesen
verbunden ist.
Applications Claiming Priority (1)
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| EP94113900 | 1994-09-05 |
Publications (1)
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Family Applications Before (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE29511000U Expired - Lifetime DE29511000U1 (de) | 1994-09-05 | 1995-07-06 | Packung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE29511000U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2006119947A1 (de) * | 2005-05-11 | 2006-11-16 | Focke & Co. (Gmbh & Co. Kg) | Packung für zigaretten sowie verfahren zum herstellen derselben |
Families Citing this family (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29821496U1 (de) | 1998-12-02 | 1999-04-29 | TeHaGe Technische Handelsgesellschaft GmbH, 63768 Hösbach | Schauverpackung für Verkaufsartikel |
-
1995
- 1995-07-06 DE DE29511000U patent/DE29511000U1/de not_active Expired - Lifetime
- 1995-07-06 DE DE1995124695 patent/DE19524695A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2006119947A1 (de) * | 2005-05-11 | 2006-11-16 | Focke & Co. (Gmbh & Co. Kg) | Packung für zigaretten sowie verfahren zum herstellen derselben |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE29511000U1 (de) | 1995-10-26 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |