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Vorrichtung zum Verbinden der sich überlappenden Enden eines um ein
Packstück herumgelegten Metallbandes durch einen hülsenlosen Verschluß Die Erfindung
bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Verbinden der sich überlappenden Enden eines
um ein Packstück herumgelegten Metallbandes durch einen hülsenlosen Verschluß, mit
mindestens einem Paar von in Breitenrichtung des Metallbandes im Abstand nebeneinanderliegenden
Winkelschlitzen, dessen zwischen ihnen liegender Steg aus der Bandebene herausgedrückt
ist, wobei die Vorrichtung zur Bildung des hülsenlosen Verschlusses mehrere Stempel
aufweist, von denen wenigstens einer beweglich ist.
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Es sind Vorrichtungen dieser Art bekannt, die derart arbeiten, daß
der bewegliche Stempel in Richtung auf das Packstück bewegt wird. Diese bekannten
Vorrichtungen haben eine flächenmäßig große Grundplatte, die beim Gebrauch der Vorrichtung
auf dem Packstück ruht. Die großflächige Ausbildung der Grundplatte wird genommen,
um die auftretenden Kräfte auf eine möglichst große Fläche zu verteilen. Durch die
Verwendung einer derartig großen Grundplatte werden die bekannten Vorrichtungen
schwer und unhandlich. Darüber hinaus übertragen sie die Kräfte auf das Packstück,
weil sie nämlich - wie schon erwähnt - in der Weise gebraucht werden, daß sie beim
Bewegen der Stempel sich auf dem Packstück selbst abstützen.
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Es gibt auch Vorrichtungen, mit denen hülsenlose Verschlüsse in den
sich überlappenden Enden eines um ein Packstück herumgelegten Metallbandes erzeugt
werden. Jedoch handelt es sich bei diesen hülsenlosen Verschlüssen nicht um solche,
die mit Winkelschlitzen arbeiten, vielmehr erfolgt bei diesen bekannten Vorrichtungen
ein Einschneiden der sich überlappenden Bandenden von den Seitenkanten her.
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Dies bedeutet, daß die Seitenkanten von einem Schnitt, welcher quer
zur Bandlängsrichtung erzeugt wird, erfaßt werden. Dabei handelt es sich um einen
scherenartigen Schnitt. Bei den mit einer solchen Vorrichtung erzeugten hülsenlosen
Verschlüsse wird der tragende Querschnitt im Bereich der sich überlappenden Bandenden
erheblich verringert. Damit wird auch die Belastbarkeit des Bandes beachtlich herabgesetzt.
Wie die Praxis gezeigt hat, besteht beim Einschneiden des Metallbandes von den Seitenkanten
her die große Gefahr, daß die Einschnitte weiterreißen, mit dem Ergebnis, daß der
tragende Querschnitt des Bandes noch weiter verkleinert wird.
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Hinzu kommt, daß die oftmals scharfe Kanten und Ecken aufweisenden
Schneidkanten nach unten, also in Richtung auf das Packstück zeigen. Dies hat zur
Folge, daß die scharfen Ecken vielfach in das Packstück eindringen und dieses erheblich
beschädigen
können. Und schließlich lassen sich derartige hülsenlose Verschlüsse
verhältnismäßig leicht wieder lösen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Vorrichtungen zum Verbinden
der sich überlappenden Enden eines um ein Packstück herumgelegten Metallbandes durch
einen hülsenlosen Verschluß der eingangs näher gekennzeichneten Art weiter zu verbessern,
wobei insbesondere die angeführten Unzulänglichkeiten bekannter Ausführungsformen
mit einfachen und wohlfeilen Mitteln beseitigt werden sollen. Dieses Ziel ist erfindungsgemäß
im wesentlichen dadurch erreicht, daß in an sich bekannter Weise der oder die beweglichen
Stempel von der Packstückseite her auf das Metallband einwirken und im Zusammenwirken
mit einem oberhalb des Metallbandes angeordneten weiteren Stempel den hülsenlosen
Verschluß erzeugen, wobei der oberhalb des Metallbandes befindliche Stempel entfernt
von den beiden Seitenkanten am Metallband angreift. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung
der Vorrichtung bleiben die Seitenkanten der sich überlappenden Bandenden völlig
unverletzt. Sie werden nämlich von den Stempeln nicht erfaßt. Vielmehr liegen die
Winkelschlitze weit entfernt von den Seitenkanten. Durch diese Anordnung wird im
Vergleich mit bekannten Verschlüssen eine weit höhere Belastbarkeit erzielt.
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Außerdem besitzt der mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erzeugte
hülsenlose Verschluß keine mit dem Pacl;stück in Verbindung kommenden scharfen Kanten
oder Ecken. Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung
besteht darin, daß eine großflächige Grundplatte ganz in Fortfall kommt. Damit wird
die Vorrichtung wesentlich leichter und läßt sich auch besser bedienen. Die beim
Anbringen der Winkelschlitze des hülsenlosen Verschlusses
erforderlichen
Kräfte können von der Bedienungsperson aufgenommen werden, so daß diese Kräfte sich
nicht schädlich auf das Packstück selbst auswirken können. Auch nach der Verschlußbildung
ergeben sich Vorteile, da man die Vorrichtung nach oben abziehen kann. Ein seitliches
Wegziehen, wie es bei mit einer dRuldplatte versqhenen Vorrichtungen stets erforderlich
ist, kommt ganz in Fortfall. Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen
Vorrichtung besteht dann, daß sie sich auch bei runden Packstücken verwenden läßt
oder auch bei durchmessermäßig kleinen Packstücken. Die bekannten, mit einer Grundplatte
versehenen Vorrichtungen lassen ein solches Arbeiten nicht zu.
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Es empfiehlt sich, die beweglichen Stempel als doppelarmige und um
eine feste Achse schwenkbare Hebel auszubilden, deren einer Arm je eine Ausnehmung
aufweist und deren anderer Arm je an einem Kniehebel angelenkt ist, wobei die Kniehebel
ihrerseits mit eper Betätigungseinrichtung zus ammenwirken. Es empfiehlt sich ferner,
die Ausnehmungen der Hebel unterschiedliche Flanken aufweisen zu lassen derart,
daß die einen Flanken von der Packstückseite her unter das Metallband greifen und
im Zusammenwirken mit dem anderen Stempel den hülsenlosen Verschluß erzeugen, während
die kürzeren Flanken nach Fertigstçllung des Verschlusses als Abstreifer dienen.
Vorteilhaft ist den rückwärtigen Enden der Kniehebel ein gemeinsamer, im Bereich
eines Langsehlitzes des Rahmens der Vorrichtung verschiebbarer Zapfen zugeordnet,
der eine Rolle trägt, die mit einem von einer Handhabe betätigbaren Kurvenstück
zusammenwirkt. Die mit der Rolle in Wirkverbindung tretende Außenfläche des Kurvenstückes
besitzt dabei unterschiedlich gestaltete Bereiche.
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Bei einer anderen Ausführungsform der Vorrichning sind an den Enden
der doppelarmigen Hebel einmal ein gelcrWter weiterer Hebel und zum anderen ein
gestreckter Hebel angeordnet, wobei in der Öffnungsstellung das rückwärtige Ende
des gestreckten Hebels im Krümmungsbereich des ge krümmen Hebels liegt jn diesem
Falle ist es auch zweckmäajg, die Hebel mit je einem Zapfen an einem einen Betätigungshebel
aufweisenden Gelenkkopf derart zu befestigen, daß die beiden Zapfen in der Scbließstellung
der Vorrichtung etwa waagerecht unter der Drehachse des Gelenkkopfes und in der
ffnungsstellung etwa senkrecht übereinander seitlich neben der gleichen Drehachse
liegen.
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Es empfiehlt sich, die ortsfesten Achsen der doppelarmigen Hebel
oberhalb der Stirnfläche desjenigen Stempels anzuordnen, der vom Packstück aus gesehen
oberhalb des Metallbandes liegt. In diesem Falle weisen gegenüberliegende Seiten
des Stempels bogenförmige Ausnehmungen auf.
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Bei einer dritten Ausführungsform der Erfindung ist zwischen den
beiden rückwärtigen, unter der Belastung einer Feder stehenden Armen der beiden
doppelarmigen Hebel eine Scheibe angeordnet, die zum Zweck des Spreizens der Hebel
auf Teilbereichen Kurvenflächen besitzt. Die exzentrisch gelagerte Scheibe weist
im Bereich ihrer Umfangsfläche eine im Querschnitt vorzugsweise T-förmige Nut auf,
in die Teile eines verschiebbaren Stempels eingreifen.
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Man kann auch die umgekebrte Anordnung wählen, d. h. die Scheibe konzentrisch
lagern und die Nut in der Scheibe exzentri6ch anordnen.
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Sofern eine Vorrichtung in der zuletzt genannten Ausführungsform
drei Stempel besitzt, empfiehlt es sich, zwei davon schwenkbar und von der Packstückseite
her auf das Metallband einwirkend zu lagern, während der oberhalb des Metallbandes
befindliche dritte Stempel vorzugsweise geradlinig verschiebbar ist.
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Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung besteht der oberhalb
des Metallbandes befindliche Stempel aus zwei lagenveränderlich zueinander angeordneten
Stempelteilen. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist zwischen diesen beiden Stempelteilen
ein breitenmäßig veränderlicher Spalt vorhanden. Die Gesamtbreite der beiden Stempelteile
nimmt dabei in der Öffnungsstellung den kleinsten Wert ein.
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Dies hat den Vorteil, daß ein leichtes Lösen des Metallbandes vom
Stempel erfolgen kann.
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Es ist an sich gleichgültig, wieviele Verschlußteile den fertigen
Verschluß im Bereich der sich überlappenden Enden des Metallbandes bilden. Im einfachsten
Falle kommt man mit einem einzigen Verschlußteil aus. Werden dagegen die Metallbänder
stärker belastet, so empfiehlt es sich, in an sich bekannter Weise in Bandlängsrichtung
mehrere Verschlußteile hintereinander anzuordnen, wobei die Anzahl variiert werden
kann. Sofern diese gleichzeitig erzeugt werden sollen, ist es zweckmäßig, alle vorhandenen,
beweglichen Stempel der Vorrichtung motorisch, hydraulisch oder pneumatisch zu betätigen.
Man kann aber auch mit einer einfachen, zangenartigen Vorrichtung nacheinander mehrere
Verschlußteile in Bandlängsrichtung hintereinander erzeugen, nur muß man dann eine
solche Vorrichtung entsprechend oft ansetzen.
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Es empfiehlt sich, der Vorrichtung zusätzlich eine Spann- oder Abschneidevorrichtung
zuzuordnen, damit einmal das Metallband gespannt und zum anderen der zur Vorratsrolle
zurückführende Teil des Metallbandes abgetrennt werden kann.
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Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist der Verschlußvorrichtung
eine mehrere Aufnahmen aufweisende Einrichtung zugeordnet, wobei die Verschlußvorrichtung
wahlweise in eine dieser Aufnahmen einsetzbar ist. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit,
daß man den Verschluß immer an einer bestimmten Stelle im Metallband erzeugt. Bei
der einfachsten Ausführung wird die Vorrichtung von Hand aus in eine der Aufnahmen
hineingelegt. Ist der Verschluß gebildet, nimmt man die Vorrichtung heraus und legt
sie in die nächste Aufnahme. Man kann aber auch dafür sorgen, daß dieses Uberführen
der Vorrichtung von einer Aufnahme zur anderen selbsttätig erfolgt.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 eine erfindungsgemäße Verschlußvorrichtung in
Zangenform in ihrer Öffnungsstellung und mit einliegendem Metallband, F i g. 2 die
Verschlußvorrichtung gemäß der F i g. 1, jedoch in ihrer Verschlußstellung, Fig.
3 eine weitere Ausführungsform einer Verschlußvorrichtung in Zangenform in Verschlußstellung,
F i g. 4 die Verschlußvorrichtung gemäß der F i g. 3, jedoch in ihrer Öffnungsstellung,
F i g. 5 eine dritte Ausführungsform einer Verschlußvorrichtung, jedoch zur Verwendung
für eine maschinelle Betätigungsvorrichtung in Verschlußstellung,
F
i g. 6 die Verschlußvorrichtung gemäß der F i g. 5, jedoch in ihrer Öffnungsstellung,
F i g. 7 einen Teil einer Betätigungs-, Spann- und Abschne.devorrichtung, die im
Zusammenwirken mit der Verschlußvorrichtung gemäß den Fig. 5 und 6 gebraucht wird,
teilweise im Schnitt, Fig. 8 eine abgewandelte Ausführungsform einer Betätigungseinrichtung
für die erfindungsgemäße Verschlußvorrichtung und F i g. 9 einen fertigen Verschluß
für Metallbänder in Draufsicht, teilweise weggeschnitten.
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Es sei zunächst erwähnt, daß bei der in Fig. 1 und 2 dargestellten
Verschlußvorrichtung in Zangenform der Einfachheit halber die Vorrichtung zum Spannen
des Metallbandes fortgelassen ist. Diese kann eine an sich bekannte Ausbildung aufweisen
Es braucht auch die Verschlußzange nicht unbedingt der Spannvorrichtung zugeordnet
zu sein, vielmehr können die Spannvorrichtung und die Verschlußvorrichtung unabhängig
voneinander benutzbar sein. Da in den meisten Fällen der Verschluß einer Metallbandumreifung
aus mehreren Verschlußteilen - bei spielsweise aus drei in Bandrichtung hintereinander
angeordneten Teilen - besteht, kann man eine schablonenartige Aufnahme für die Verschlußvorrichtung
benutzen. Diese Aufnahme ist zweckmäßig in mehrere Bereiche unterteilt, in die nacheinander
die Verschlußvorrichtung eingelegt wird. Man kann aber auch Vorkehrungen treffen,
um die Vers chluß vorrichtung selbsttätig in den jeweils benötigten Bereich der
Aufnahme zu überführen.
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Die Verschlußvorrichtung gemäß den F i g. 1 und 2 besitzt einen starren
Rahmen 10, welcher zur Lagerung aller die Verschlußvorrichtung bildenden Einzelteile
dient. Mit diesem Rahmen 10 ist eine Handhabe starr verbunden, von der in der Zeichnung
lediglich der Ansatzzapfen 11 zu sehen ist. Ferner ist dem Rahmen 10 in seinem oberen
Bereich ein Betätigungshebel 12 gelenkig zugeordnet. Im Bereich seiner gelenkigen
Aufhängung mittels eines Zapfens 13 weist der Betätigungshebel 12 ein Kurvenstück
14 auf, welches zum Betätigungshebel 12 im wesentlichen rechtwinklig angeordnet
ist, so daß beide Teile zusammen einen Kniehebel bilden. Das Kurvenstück 14 besitzt
zwei unterschiedliche Kurvenbereiche. Der erste der Öffnungsstellung zugeordnete
Bereich, welcher mit 15 bezeichnet ist, verläuft konkav und geht in einen konvex
ausgebildeten Arbeitsbereich 16 über. Der Schwenkbereich des Betätigungshebels 12
wird in der Öffnungsstellung dadurch begrenzt, daß sich das Kurvenstück 14 auf Teilen
der noch näher zu beschreibenden Zange abstützt. In der entgegengesetzten Richtung
erfolgt eine Begrenzung der Bewegung des Betätigungshebels 12 dadurch, daß dieser
im unteren Hebelbereich einen senkrecht zu seiner Längsrichtung verlaufenden zapfenförmigen
Anschlag 17 aufweist, welcher mit seiner Stirnfläche gegen eine aus dem Rahmen 10
abgebogene Fläche 18 stößt.
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Die beweglichen, der Verformung des Metallbandes dienenden Teile
der Verschlußvorrichtung werden durch zangenartige, nachfolgend beschriebene Hebel
gebildet. Es sind zwei gegeneinanderwirkende doppelarmige Hebel 19 im Rahmen 10
gelenkig angeordnet. Sie bilden in ihrer Öffnungsstellung eine maulartige Einführung
für das Metallband. Zur Verbindung ist jeweils ein Zapfen 20 vorgesehen, der einmal
im Rahmen 10 und zum anderen im doppel-
artigen Hebel 19 lagert und so ein Verschwenken
der Hebel 19 ermöglichen. Bei der Öffnungsstellung (F i g. 1) stehen die beiden
doppelarmigen Hebel 19 etwa parallel zueinander. Sie sind ferner an ihren oberen
Enden über je einen Zapfen 21 mit je einem Kniehebel 22 gelenkig verbunden. Den
beiden Kniehebeln 22 ist ein gemeinsamer Zapfen 23 zugeordnet, der mit ihnen im
Bereich ihrer oberen freien Enden zusammenwirkt. Auch hier ist eine gelenkige Verbindung
vorgesehen. Der Zapfen 23 ragt einseitig in einen Längsschlitz 24 des Rahmens 10
und wird dort geführt. Der Rahmen 10 weist ferner einen mit ihm fest verbundenen
Stempel 25 auf.
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Zur Verschlußbildung weisen beide doppelarmigen Hebel 19 eine maulartige
Ausnehmung 26 auf, deren unterschiedliche Maulflanken noch zu beschreibenden Zwecken
dienen. Ein mit 27 bezeichnetes Metallband wird mit seinen sich überlappenden Enden
zwischen die beiden maulartigen Ausnehmungen 26 der Hebel 19 gebracht. Zum Überführen
des Metallbandes 27 in diese Lage dient lediglich eine Auflage oder ein Abstandstück.
Hierfür können Teile einer Spannvorrichtung herangezogen werden, die das Metallband
im geringen Abstand vom Packstück halten, so daß jenes von den sich schließenden
Maulbereichen 26 erfaßt werden kann. Beim Bewegen des Betätigungshebels 12 wird
zunächst der Kurvenbereich 15 wirksam. Es erfolgt mit kleiner Untersetzung ein Niederdrücken
der beiden Kniehebel 22 im Bereich ihrer gemeinsamen Zapfenverbindung. Zur Erleichterung
der Bewegung dient eine Rolle 28, die auf dem Zapfen 23 gelagert ist und mit ihrer
Umfangsfläche sowohl mit dem Bereich 15 als auch mit dem Bereich 16 des Kurvenstückes
14 in Wirkverbindung treten kann. Während derjenigen Bewegung, die beim Ablaufen
der Rolle 28 auf dem Bereich 15 erfolgt, werden die sich überlappenden Enden des
Metallbandes 27 zur Anlage an die untere stirnseitige Fläche 29 des Stempels 25
gebracht. Während dieser Phase der Verschlußbildung wird wenig Kraft benötigt. Es
wird ein schneller Bewegungsablauf durch die geringe Untersetzung der sich stark
exzentrisch ansteigend aufbauenden Kurvenfläche des Bereiches 15 erreicht. In der
nächsten Bewegungsphase erfolgt die Verformung des Metallbandes 27 und damit die
eigentliche Verschlußbildung. Der kraftaufwendigen Verschlußbildung wird durch die
besondere Gestaltung des Kurvenbereiches 16 Rechnung getragen. Durch diesen weniger
stark ansteigenden Kurvenbereich 16 entsteht eine größere Untersetzung. Durch den
Ablauf des Kurvenbereichs 16 auf die Rolle 28 werden die Kniehebel 22 weiter gesenkt,
bis die damit zusammen wirkenden doppelarmigen Hebel 19 etwa waagerecht liegen.
Dabei faßt jeweils die Maulflanke 30 der Ausnehmung 26 unter das Metallband 27.
Das Erfassen erfolgt dabei nur in seitlichen Bereichen des Metallbandes 27. Der
Erfassungsbereich ist dabei durch zu der Stirnfläche 29 senkrecht stehende Flächen
des Stempels 25 begrenzt. Bei einer Weiterbewegung der Hebel 19 in der beschriebenen
Richtung erfolgt die Bildung des Verschlusses, indem im wesentlichen in der Längsrichtung
des Metallbandes verlaufende paarige Winkelschlitze gebildet werden, wobei zugleich
im Mittelbereich des Metallbandes ein Steg aus der Grundfläche des Bandes herausgedrückt
wird (vgl. Fig. 2). Dabei ist es von untergeordneter Bedeutung, ob der Steg oder
die beiden seitlich von ihm liegenden Bereiche aus der Grundfläche des Bandes
herausgedrückt
werden. Auch ein, wenn auch unterschiedlich weites Herausdrücken beider Teile wäre
denkbar.
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Der fertige Verschluß ist ein an sich bekannter Winkelschlitzverschluß,
der die sich überlappenden Enden des Metallbandes 27 sicher zusammenhält. Es sei
noch erwähnt, daß sich beim Zurückgehen der Hebel 19 in die Ausgangsstellung (F
i g. 1) die kleinere Maulilanke 31 der Ausnehmung26 von oben her auf das Metallband
27 legt und dieses vom Stempel 25 abdrückt. Nach vollständigem Öffnen der zangenartigen
Verschlußvorrichtung kann diese entweder frei abgehoben oder aber in Längsrichtung
des Metallbandes 27 weiterbewegt werden, um an einer anderen Stelle des Metallbandes
27 einen weiteren Verschluß in der angegebenen Weise zu bilden. Die Verschlußvorrichtung
kann auf unterschiedliche Weise in ihre Ausgangsstellung zurückgeführt werden. Hierzu
können Federn dienen oder aber eine Zwangsführung im Bereich der Verbindungsstelle
der beiden Kniehebel 22 und der Kurvenbereiche 15 und 16 ausgenutzt werden.
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Die F i g. 3 und 4 zeigen eine abgewandelte Ausführungsform einer
Verschlußvorrichtung in Zangenform, die jedoch nach dem gleichen Prinzip arbeitet
wie in bezug auf die F i g. 1 und 2 angegeben. Eine Abweichung besteht vor allem
in dem benutzten BetätigungsmeehBismus. Dieser ist so gestaltet, daß sich eine Zwangsführung
der beweglichen Teile ergibt. Alle im einzelnen noch zu beschreibenden beweglichen
Einzelteile dieser Verschlußvorrichtung werden von einem Rahmen 70 gehalten. Außerdem
weist dieser ortsfeste Teile, wie einen Stempel 71, auf, welche nachfolgend noch
näher beschrieben werden, und eine Handhabe 72. Letztere ist fest am Rahmen 70 angeordnet
und dient im wesentlichen dazu, den Rahmen festhalten zu können. Die Handhabe 72,
von der nur ein Teil in den F i g. 3 und 4 zu sehen ist, besteht aus einem Rohr,
welches mit dem Rahmen 70 fest verbunden ist, was beispielsweise durch Anschweißen
geschehen kann. Im Ansatzbereich der Handhabe 72 besitzt der Rahmen 70 einen ortsfesten
Anschlag 74, welcher an seiner nach oben weisenden Stirnseite muldenförmig ausgebildet
ist. Diese Mulde dient als Abstützung für einen Betätigungshebel 73. Zugleich stellt
sie auch einen Anschlag für diesen dar.
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Der Betätigungshebel 73, der aus einem Rohr besteht, nimmt einen
Zapfen 75 eines Gelenkkopfes 76 auf. Beide Teile sind durch einen Stift 77 gegen
axiales Verschieben gesichert. Der Gelenkkopf 76 ist drehbar auf einem Zapfen 78
des Rahmens 70 gelagert. Dem Gelenkkopf 76 sind ferner in einem radial erweiterten
Bereich zwei Hebel 79 und 80 gelenkig zugeordnet, was unter Zwischenschaltung je
eines Zapfens 81 geschieht. Damit die in F i g. 4 dargestellte Öffnungsstellung
erzielt werden kann, ist der Hebel 80 kniehebelartig gebogen ausgebildet. Daher
kann sich in der Öffnungsstellung der obere Teil des gestreckten Hebels 79 in den
Freibereich, welcher durch den Bogen gebildet wird, einlagern. Die Hebel 79 und
80 sind an ihren unteren Enden gelenkig mit zwei spiegelbildlich ausgebildeten und
ebenso angeordneten Hebeln 82 verbunden. Die gelenkige Verbindung der Hebel 82 mit
den Hebeln 79 bzw. 80 erfolgt durch Zapfen 83. Die Hebel 82 entsprechen weitgehend
den Hebeln 19 der F i g. 1 und 2. Sie wirken ebenfalls als doppelarmige Hebel und
sind über
je einen Zapfen 84 am Rahmen 70 gelagert. Unterschiedlich sind die Hebel
82 in bezug auf die Hebel 19 der F i g. 1 und 2 lediglich hinsichtlich ihrer Umnsse.
Gleichartig ausgebildet ist jedoch die maulartige Ausnehmung 85, die derjenigen
gemäß den Fig.1 und 2 entspricht (Bezugszeichen26). Auch die Ausnehmung 85 besitzt
eine größere und eine kleinere Maulflanke 86 bzw. 87.
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Unterschiedlich gegenüber dem feststehenden Stempel 25 gemäß den
F i g. 1 und 2 ist der Stempel 71 ausgebildet. Außer einer anderen Grundrißform,
einer beidseitigen Verjüngung zum Oberbereich hin, weist jener beidseitige von seiner
Stirnseite 88 im wesentlichen senkrecht ausgehende und in etwa zu den Seitenflächen
parallellaufende Ausnehmungen 89 auf. Diese bilden die Wirkflächen der seitlichen
Stempelbegrenzung und ihre Grundfläche verläuft bogenförmig. Der Radius dieses Bogens
wird bestimmt durch das eine Schneidkante bildende freie Ende des schwenkbaren Hebels
82.
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Die Wirkungsweise dieser Verschlußvorrichtung ergibt sich beim Betrachten
der F i g. 3 und 4. In der Öffnungsstellung (F i g. 4) steht der Betätigungshebel
73 senkrecht zur allgemeinen Grundfläche. Die Lagerstellen 81 der Hebel 79 und 80
liegen seitwärts vom Zapfen 78 nicht ganz übereinander. Die beiden doppelarmigen
Hebel 82 liegen geneigt zur Grundfläche. Der Raum zwischen ihren beiden freien Enden
ist so groß, daß das Metallband mühelos in diesen Bereich gebracht werden kann.
Zur Verschlußbildung wird der Betätigungshebel 73 in Richtung auf die Handhabe72
verschwenkt, und zwar so weit, bis er auf dem Anschlag74 liegt. Durch diese Bewegung
wird der Gelenkkopf 76 im Uhrzeigersinn gedreht, wodurch eine Verlagerung der beiden
Gelenkzapfen 81 in Richtung auf die Zapfen 84 hin erfolgt. Es ist gewissermaßen
eine Verkürzung der gemeinsamen Länge der Hebel 79, 80 und 82 eingetreten. Oder,
anders ausgedrückt, der Winkel zwischen den Hebeln 82 und 79,80 wird verkleinert
mit dem Erfolg, daß sich die beiden Schenkel82, wie bereits in Hinblick auf die
Fig. 1 und 2 beschrieben, gegeneinander verdrehen und in eine im wesentlichen waagerechte
Lage gelangen. Dadurch kommt es im Zusammenwirken mit dem Stempel 71 zu der gewünschten
Verschlußbildung.
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Die F i g. 5 und 6 zeigen eine weitere Ausbildung einer Verschlußvorrichtung.
Das in den F i g. 1 und 2 angegebene Aufbauprinzip ist an sich beibehalten, jedoch
werden mit dieser Verschlußvorrichtung drei in Längsrichtung des Metallbandes angeordnete
Verschlüsse gleichzeitig erzeugt. Der Betätigungsmechanismus für diese Verschlußvorrichtung
ist nicht dargestellt. Die Betätigung könnte in Anlehnung an die F i g. 1 und 2
manuell unter Verwendung von Hebelübersetzungen erfolgen. Vorteilhaft ist es jedoch,
insbesondere dann, wenn dickere Metallbänder verwendet werden, die Betätigung motorisch
vorzunehmen. Die hierzu erforderlichen Einrichtungen können einen an sich bekannten
Aufbau haben und in ebenfalls bekannter Weise zusammenwirken, so daß der Einfachheit
halber auf die Angabe von Einzelheiten verzichtet wird.
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Der die beweglichen Teile aufnehmende Rahmen wird von vier Flachstücken
32 gebildet, die paarweise angeordnet sind. Die beiden Flachstücke eines jeden Paares
liegen im Abstand parallel zueinander, wobei ihre größeren Flächen einander zugekehrt
sind. Die
zu einem Paar gehörenden beiden Flachstücke 32 sind durch
innenliegende Stege miteinander verbunden. Die beiden Paare dagegen werden durch
noch zu beschreibende durchgehende Achsen und andere Befestigungsmittel in der gewünschten
Anordnung zueinander gehaIten. Der Befestigung dient unter anderem je eine Bohrung
33, die jedes einzelne Flachstück 32 in seinem oberen Bereich besitzt.
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Durch diese Bohrung greifende Befestigungsmittel können die gewünschte
Verbindung mit nicht dargestellten Vorrichtungsteilen herstellen. Den Flachstücken32
sind doppelarmige Hebel 34 derart zugeordnet, daß zwischen den beiden Flachstücken
32 jedes Paares einer dieser doppelarmigen Hebel 34 liegt, während je ein weiterer
Hebel 34 an der Außenseite je eines Flachstückes 32 liegt. Die Anordnung ist mit
anderen Worten so getroffen, daß sich die Hebel 34 mit den Flachstücken 32 abwechseln,
wobei jedoch von jeder Außenseite her mit einem Hebel 34 begonnen wird. Die Befestigung
der Hebel 34 an den Flachstücken 32 erfolgt mittels durchgehender Achsen 35. Dabei
ist jeder aus einem Paar von Flachstücken 32 und drei Hebeln 34 bestehenden Gruppe
eine Achse 35 zugeordnet, die sich von der einen Seite dieser Gruppe bis zur gegenüberliegenden
anderen Seite erstreckt. Der obere Teil jedes doppelarmigen Hebels 34 ist gabelförmig
gestaltet, d. h., er wird durch zwei parallel zueinander verlaufende Schenkel 36
gebildet. In den Zwischenraum der beiden Hebelschenkel 36 greift mit abgekröpften
Teilbereichen ein Hebel 37. Die Schenkel 36 sind mit diesem Hebel 37 gelenkig miteinander
verbunden, was über eine Achse 38 erfolgt. Die Hebel 37 sind in einer der Anzahl
der doppelarmigen Hebel 34 entsprechenden Zahl vorhanden. Sie sind jedoch untereinander
nicht alle gleichgestaltet. Alle außenliegenden Hebel 37 haben einen gleichen Aufbau,
wenn man einmal davon absieht, daß sie gruppenweise spiegelbildlich zueinander gestaltet
sind. Wie die Fig. 6 zeigt, besitzen die außenliegenden Hebel 37 eine Kröpfung.
Die Kröpfung bei jedem Hebel 37 liegt etwa an der Stelle, wo der Eintritt in den
Raum zwischen den beiden Schenkeln 36 erfolgt. Im übrigen verlaufen die durch die
Kröpfung gebildeten Teilbereiche der Hebel 37 parallel zueinander und stützen sich
flächig an benachbarten Elementen der Vorrichtung ab. Die in der Mitte einer Gruppe
liegenden Hebel 37 besitzen dagegen keine Kröpfung. Sie werden an ihrem einen Ende
durch die beiden Schenkel 36 des mittleren Hebels 34 und an ihrem anderen Ende durch
zwei Schieber 40 flächig begrenzt. Die Schieber 40 sind ebenfalls als flache Körper
ausgebildet und liegen mit ihrer einen Breitseite an einem der Flachstücke 32 an.
Die Schieber werden auch von insgesamt zwei Achsen 39 durchgriffen. Jede dieser
beiden Achsen 39 bildet auch eine Drehachse für die eine Gruppe der Hebel 37.
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Die unteren Hebelarme des doppelarmigen Hebels 34 sind im wesentlichen
entsprechend dem Hebel 19 bzw. 82 der Fig. 1 bis 4 gestaltet. Der untere Bereich
dieses Hebelarmes besitzt eine Abwinklung 41, die der großen Maulflanke 30 bzw.
86 des doppelarmigen Hebels 19 bzw. 82 der F i g 1 bis 4 entspricht. Die freie Kante
wirkt als Prägestempel. Zu diesem Zweck ist die innere Fläche der Abwinklung 41,
welche am Metallband zur Anlage kommt, erhaben gewölbt ausgebildet.
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Der jeweils zwischen zwei doppelarmigen Hebeln
34 gelagerte Stempel,
der mit seiner Stirnfläche die Form des Steges des Verschlusses für eine Metallbandumreifung
formen soll, besteht aus den beiden Stempelteilen 42 und 43. Diese sind in bezug
auf ihre gegenseitige Lage nicht ortsfest gelagert, und zwar können sie derart verlagert
werden, daß sich ihre gemeinsame Breite, die, wie gesagt, zur Bildung der Stege
herangezogen wird, verkürzen bzw. verlängern läßt. Die Stempelteile 42 und 43 behalten
bei einer Winkelveränderung der doppelarmigen Hebel 34 ihre Anlage bei, d. h. dann,
wenn diese in ihre Stellung zur Bildung des Verschlusses gebracht werden. Hierdurch
wird bezweckt, zwischen den beiden Stempelteilen einen vergrößerten Spalt zu schaffen.
Sie nehmen somit eine größere Breite ein, die der Bewegung der Gegenwerkzeuge angepaßt
ist. Es entsteht somit ein Spalt 44 zwischen den beiden Stempelteilen 42 und 43.
Die dabei eingenommene gemeinsame Breite der beiden Stempelteile 42 und 43 entspricht
der lichten Weite zwischen den paarig angeordneten Abwinklungen 41 der doppelarmigen
Hebel 34, d. h., es ist ein Werkzeug geschaffen, durch das beidseitig eines mittleren
Steges zwei Schlitze geschaffen werden können. Nach erfolgter Verschlußbildung und
nach dem Öffnen der doppelarmigen Hebel 34 wird die geschilderte gespreizte Stellung
der beiden Stempelteile 42 und 43 aufgehoben. Sie nähern sich einander mit dem Erfolg,
daß sich sowohl ihre Gesamtbreite als auch die des Spaltes 44 verkleinert. Durch
diese Maßnahme wird das Abziehen der Verschlußteile des Metallbandes aus der Vorrichtung
erleichtert.
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Der in den F i g. 5 und 6 dargestellten Verschlußvorrichtung ist
ferner eine einseitig wirkende Bandsperre 45 zugeordnet. Diese dient dem Festhalten
des freien, also den Anfang der Metallbandumreifung bildenden Bandendes. Die Bandsperre
45 weist zwei Klemmbacken 46 auf, deren gegeneinandergerichtete Flächen etwa sattelförmig
ausgebildet sind. Der Sattelriß verläuft dabei in Längsrichtung des einzulegenden
Metallbandes. Die Sattelflächen weisen eine quer zum Sattelriß verlaufende Verzahnung
auf, deren Querschnitt sägeförmig gestaltet ist. Die Sägezähne sind dabei von der
Verschlußvorrichtung weggerichtet. Die Klemmbacken 46 wirken zur Erzielung einer
Klemmwirkung je mit einer schiefen Ebene 47 zusammen, und zwar so, daß sich die
beiden zu einer Bandsperre 45 gehörenden schiefen Ebenen in Richtung auf die Verschlußvorrichtung
hin verengen. Bei dieser Ausbildung ist es möglich, ein in der Bandsperre und der
Verschlußvorrichtung liegendes Metallband in der einen Bewegungsrichtung festzuhalten,
während es in der entgegengesetzten Richtung weiterbewegt werden kann.
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Ferner ist in den Fig.5 und 6 ein Anschlag 48 erkennbar. Dieser dient
mit seiner Anlagekante49 im Zusammenwirken mit einem nicht dargestellten beweglichen
Messer zum Abtrennen des überschüssigen Teiles des Bandes, was nach dem Verschließen
geschieht.
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In der F i g. 7 ist ein Teil einer Vorrichtung wiedergegeben, die
Einrichtungen zum Spannen, zum Verschließen und zum Abschneiden eines Metallbandes
aufweist. Hierbei ist mit 50 das eigentliche Verschlußwerkzeug bezeichnet, welches
von einem rahmenartigen Träger 51 aufgenommen ist. Dieses Werkzeug hat eine Ausbildung,
wie sie mit Bezug auf die Fig. 5 und 6 näher beschrieben ist, so daß sich an
dieser
Stelle eine eingehende Beschreibung erübrigt.
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Der dem Verschlußwerkzeug 50 zugeordnete Anschlag 48 wirkt mit einem
schwenkbaren Messer 52 zusammen, dessen eigentliche Messerkante mit dem Bezugszeichen
53 versehen ist. Im Zusammenwirken mit der Anschlagkante 49 des Anschlages 48 durchtrennt
dies Messer 52 an der gewünschten Stelle das Metallband. Das Verschwenken des Messers
52 erfolgt um eine im Rahmen der Vorrichtung gelagerte Achse 54. Im übrigen kann
das Betätigen des Messers 52 in nicht dargestellter Weise motorisch erfolgen. Auch
ein manuelles Betätigen ist möglich, was aber vorzugsweise über Hebel geschieht.
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Das Spannen des die Umreifung bildenden Metallbandes erfolgt in einer
Spannvorrichtung 55, die ein beliebig häufiges Spannen zuläßt. Sie besitzt einen
ortsfesten Bandhalter 56 mit einer einseitig wirkenden Bandsperre 57. Letztere besteht
im wesentlichen aus einer Verzahnung, deren Zähne sägezahnähnliche Ausbildung besitzt.
Die Zähne sind der Anzugsrichtung entgegengesetzt ausgebildet und treten mit dem
Metallband in Wirkverbindung. Das Spannen des Metallbandes erfolgt durch einen zweiten
ortsveränderlichen, nämlich hin und her gehenden Bandhalter 58, der ebenfalls mit
einer Bandsperre 59 ausgerüstet ist, welche im wesentlichen der Bandsperre 57 entspricht.
Das Anziehen des Metallbandes erfolgt in an sich bekannter Weise dadurch, daß der
ortsveränderliche Bandhalter 58 in Längsrichtung des Bandes hin und her bewegt wird,
wobei in einer Bewegungsrichtung das Metallband durch die Bandsperre 59 festgehalten
und angezogen wird. Bei einer Bewegung des ortsveränderlichen Bandhalters 58 entgegen
der Anzugsrichtung wird das Metallband dagegen durch die feststehende Bandsperre
56 gehalten, während sich die ortsveränderliche Bandsperre 58 in Richtung auf die
feste Bandsperre 56 verschiebt. Das Band wird bei erneutem Anziehen vom festen Bandhalter
in Anzugrichtung freigegeben, und es wiederholt sich dann der gleiche Vorgang, bis
das Band ausreichend gespannt ist. Das Spannen kann sowohl manuell als auch halb-
oder vollautomatisch erfolgen.
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Die F i g. 8 zeigt eine erfindungsgemäße Verschlußvorrichtung mit
einer abgewandelten Betätigungseinrichtung. Die beiden doppelarmigen Hebel 60 sind
mittels Achsen 61 in Gestellteilen 62 drehbar gelagert. Im Bereich ihrer Abwinklungen
63 sind sie ähnlich ausgebildet, wie dies bereits an Hand der vorhergehenden Figuren
beschrieben worden ist. Das rückwärtige freie Ende der doppelarmigen Hebel 60 liegt
dagegen an Kurvenflächen 64 einer um eine Achse 65 drehbaren Scheibe 66. Die Kurvenflächen
64 erfassen dabei den gleichen Winkelbereich und sind spiegelbildlich angeordnet.
Die beiden rückwärtigen freien Enden der doppelarmigen Hebel 60 stehen dabei unter
der Einwirkung einer sie belastenden Feder 67. Die Scheibe 66 besitzt ferner eine
an ihrer äußeren Fläche liegende umlaufende T-Nut 68, in welcher ein Stempel 69
mit einem Führungsstück 70 geführt ist. Dadurch, daß die Scheibe 66 exzentrisch
gelagert ist, ergibt sich beim Drehen der Scheibe 66 eine Höhenverstellung des Stempels
69.
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Diese Verschlußvorrichtung kann in der Weise wirken, daß entweder
beide Bewegungen, nämlich die Winkelveränderung der beiden doppelarmigen Hebel 60
und die Aufundabbewegung des Stempels 69, sich überlagern oder aber daß diese Bewegungen
zeitlich nacheinander erfolgen.
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In der Fig.9 ist ein Ausführungsbeispiel des fertigen Verschlusses
eines Metallbandes 27 dargestellt.
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Die Ausbildung und Gestalt dieses Verschlusses ist an sich bekannt,
jedoch ist er auf gänzlich andere Art und Weise erzeugt. Denn dieser Verschluß ist
mit einer der in den F i g. 1 bis 8 dargestellten Vorrichtungen geschaffen. Allerdings
können die drei den Verschluß bildenden Teile auf unterschiedliche Weise erzeugt
werden. So können die Teile einzeln gebildet sein. Die erforderliche Anzahl von
Teilen - hier drei - erhält man einfach dadurch, daß die Vorrichtung im Abstand
der einzelnen Verschlußteile in Längsrichtung des Metallbandes mehrfach nacheinander
angesetzt wird. Eine solche Vorrichtung besitzt nur ein einziges wirksames Schenkelpaar.
Es ist aber auch möglich, die drei Verschlußteile gleichzeitig zu erzeugen. Dies
geschieht beispielsweise mittels einer Vorrichtung, wie sie in den Fig. 5 und 6
der Zeichnung dargestellt ist.
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Die Verschlußteile sind alle in ihrer Schließstellung dargestellt,
d. h. auf die Enden des Metallbandes ist ein Zug ausgeübt worden, nachdem durch
die Verschlußvorrichtung die Winkelschlitze im Metallband erzeugt wurden. Die Draufsicht
veranschaulicht besonders deutlich die Ausbildung des mittleren Steges 90, der zwischen
zwei paarig angeordneten Winkelschlitzen 91 liegt. Die beweglichen Schenkel der
Verschlußvorrichtung sind beidseitig des feststehenden Stempels, der zur Schaffung
des Steges 90 dient, mit ihren freien Enden, den Schneidkanten so ausgebildet, daß
sie sich an die senkrecht zur Stirnfläche des feststehenden Stempels verlaufenden
Kanten paßgerecht anlegen. Mit anderen Worten, sie weisen in ihrer Endbegrenzung
eine Form auf, wie sie durch die Form der Winkelschlitze aufgezeichnet ist. Bei
92 ist dem Metallband 27 in an sich bekannter Weise ein Druck erteilt. Hierdurch
wird der beim Abtrennen entstehenden scharfen Kante eine solche Lage gegeben, daß
sie keinen Anlaß zu Verletzungen der Bedienungsperson geben kann.
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Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen nur beispielsweise
Verwirklichungen der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind
noch mancherlei andere Ausführungen möglich. So können beispielsweise die in Längsrichtung
des Metallbandes hintereinander anzusetzenden Verformungseinrichtungen unterschiedlich
ausgebildet sein, um voneinander abweichende hülsenlose Verschlußteile zu schaffen.
Die einzelnen Verschlußwerkzeuge brauchen nicht gleichzeitig zur Wirkung zu kommen,
ihre Bewegungen können sich überlagern oder auch nacheinander auf das Metallband
einwirken. So ist es bei einem dreiteiligen Verschluß gemäß Fig. 9 möglich, zuerst
die beiden außen liegenden Verschlußteile zu bilden und sie nach Entfernen der Vorrichtung
in ihre Schließlage zu überführen. Erst wenn diese Schließlage erreicht ist, wird
der mittlere Verschlußteil geschaffen. Dieser soll als Sicherung gegen Rückwärtsverschiebung,
d. h. gegen unbeabsichtigtes Öffnen der beiden ersten Verschlußteile dienen. Dieser
Teil des Verschlusses kann auch eine andere als in F i g. 9 dargestellte Ausbildung
erhalten. Bei handbetätigten Vorrichtungen ist es möglich, mehrere solcher Vorrichtungen
hintereinanderzuschalten, wobei deren Betätigung nacheinander erfolgt, was sich
vorteilhaft auf den erforderlichen Kraftaufwand auswirkt. Weiterhin ist es möglich,
insbesondere für den Handbetrieb, bestimmte,
zangenförmige Verschlußvorrichtungen
der notwendigen Spannvorrichtung für das Metallband zuzuordnen. Diese Spannvorrichtung
wird dadurch ergänzt, daß sie schablonenartige Aufnahmen für die zangenförmige Verschlußvorrichtung
erhält. In die Aufnahmen kann dann die Vorrichtung nacheinander eingelegt werden.
Man kann auf diese einfache Art und Weise den Verschluß immer an den gewünschten
Stellen im Metallband anbringen. Man kann aber auch Vorkehrungen treffen, um die
Vorrichtung nach Herstellung eines Verschlußteiles aus der einen Aufnahme heraus-
und in die nächste Aufnahme hineinzubringen, was beispielsweise durch einen Federmechanismus
geschehen kann. Und endlich kann auch eine andere Abschneide- oder Spanhvorrichtung
als die dargestellte mit der erfindungsgemäßen Verschlußvorrichtung gekuppelt werden.
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Man kann, nachdem die Verschlüsse ineinandergezogen sind, die Schultern
93 verformen. Hierdurch erreicht man, daß ein Wiederöffnen des Verschlusses ausgeschlossen
wird, denn die verformten Schultern 93 verhindern eine Bewegung in der Öffnungsrichtung.
Dabei hat man es in der Hand, ob man alle Schultern eines Verschlusses verformt
oder nur einen Teil derselben. Auch kann man die Verformung in einem einzigen Arbeitsgang
oder in mehreren aufeinanderfolgenden Arbeitsgängen durchführen.
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Man kann auch nach Bildung der Schlitze 91 eine Quetschung der Bandenden
quer zur Bandlängsrichtung vornehmen. Dadurch wird ein Abheben der Bandenden voneinander
unmöglich. Anderseits ist eine Verschiebung in Bandlängsrichtung noch möglich, so
daß die Schultern 93 in ihre Verschlußlage überführt werden können. Sofern der Verschluß
aus mehreren Verschlußteilen besteht, kann das envähnte Verquetschen sowohl im Bereich
aller Verschlußteile als auch im Bereich nur einzelner Verschlußteile durchgeführt
werden.
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Wenn das Metallband verhältnismäßig stark am Packstück gespannt ist
und dann mittels der Abschneidevorrichtung abgetrennt wird, erfolgt beim Öffnen
des der Abschneidevorrichtung zugeordneten Stempelteils ein Abbiegen der Schlitzkanten.
Diese Abbiegungen werden zur Sicherung des Verschlusses herangezogen.
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Es kann auch eine Nockensteuerung für das Messer 52 vorgesehen sein.
Die Bewegung des Messers kann dabei in Abhängigkeit von der Bewegung der Stempelteile
erfolgen. Sofern außer der eigentlichen Verschlußvorrichtung ein besonderes Spanngerät
vorgesehen ist, kann man das Messer diesem Spanngerät zuordnen. In diesem Falle
werden besondere Führungen für das Messer benutzt, beispielsweise in Form von zwei
Führungsstiften.
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Bei der Bandsperre 45, gemäß den Fig. 5 und 6 der Zeichnung, ist
es auch möglich, das eine der beiden übereinanderliegenden Bandenden festzuhalten,
während das andere beweglich bleibt. Dieses ist durch die Keilform der Bandsperre
möglich. Auch kann die Kante 49 des Gegenmessers 48 dachförmig gestaltet sein.