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Auswechselbare Filmkassette für Kameras von Mikrofilm-Geräten Die
Erfindung bezieht sich auf eine auswechselbare Filmkassette für Kameras von Mikrofon-Geräten,
bestehend aus einem Gehäuse mit je einer Spule für belichteten und unbelichteten
Film, Filmführungsrollen und Kassettenschieber.
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Es sind vielerlei Arten von Filmkassetten bekannt, darunter auch solche,
bei denen der unbelichtete und der belichtete Film sich in einer gemeinsamen Kassette
befinden. Diese bekannten Kassetten bestehen- aus zwei Spulen, die in gewissem Abstande
voneinander angeordnet und an ihrem Rande durch eine kanalartige Brücke miteinander
verbunden sind. Der Film wird von der einen Spule zu der anderen Spule geführt,
und an der einen Seite der Brücke, die wie ein flaches Rohr gearbeitet ist, ist
ein Filmfenster ausgespart. Diese bekannten Kassetten werden in eine Kamera eingelegt,
und ..der Transport des Filmes erfolgt in an sich bekannter Weise durch größere
oder geringere Drehungen der Welle der Spule für den belichteten Film. Des weiteren
sind Kameras bekannt, in deren Innerem zwei Spulen, eine für unbelichteten und die
andere für belichteten Film, angeordnet sind. Bei diesen Kameras wird der Film -über
ein Filmfenster geführt und durch eine Andruckplatte plangehalten. Diese Andruckplatten
führen, wenn sie sehr stark gegen den Film drücken, häufig zu Zerkratzungen desselben,
und zur Vermeidung dieses Überstandes ist es bekannt, die Andruckplatte während
des Transportes des Filmes von diesem abzuheben. Es ist weiterhin bei derartigen
Kameras bekannt, den Film durch mit Zahnkränzen versehene Rollen oder auch Friktionsrollen
zu transportieren.
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Bei allen diesen bekannten Anordnungen ist es nicht möglich, den Film
verlustfrei gegen einen anderen auszutauschen, es sei denn, daß der Film vollständig
zurückgespult wird, was im praktischen Betrieb zu erheblichen Unzuträglichkeiten
führt. Es ist selbstverständlich möglich, bei den erstgenannten Filmkassetten, die
aus zwei Spulen und einer Brücke bestehen, zusätzlich einen Kassettenschieber anzubringen,
jedoch stößt die Betätigung desselben, wenn sich die Kassette lichtdicht in der
Kamera befindet, auf erhebliche technische Schwierigkeiten.
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Bei Mikrofilm-Geräten, mit denen Schriftstücke, Zeichnungen u. dgl.
verfilmt werden, ist häufig die Aufgabe gestellt, bestimmte Sorten von aufzunehmenden
Vorlagen auf einem Film unterzubringen und eine andere Gruppe von Vorlagen auf einem
anderen Film aufzunehmen. Darüber hinaus besteht die Aufgabe, beispielsweise in
einem größeren Betrieb, in dem nur ein Mikrofilm-Gerät vorhanden ist, daß die für
jede Abteilung zu tätigenden Aufnahmen sich auf einem besonderen Film befinden sollen.
Liegen diese Voraussetzungen vor, so läßt sich eine Kamera, wenn sich die Filmspulen
innerhalb derselben befinden, nicht verwenden. Zur Lösung dieser Aufgabe ist es
bekanntgeworden, mehrere komplett ausgestattete Kameras zu verwenden, die dann auswechselbar
an einem Aufnahmegestell angebracht wurden, das in an sich bekannter Weise den Aufnahmetisch,
die Beleuchtungslampen und einen nach oben und unten verschiebbaren Arm enthielt.
Eine derartige Anordnung bedingt einen hohen technischen Aufwand und ist umständlich
zu bedienen, weil das Auswechseln der Kameras mit vielen Handgriffen verbunden und
ihr Gewicht auch relativ hoch ist.
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Die Erfindung hat zur Aufgabe, die Nachteile dieser bekannten Anordnungen
zu vermeiden und eine auswechselbare Filmkassette zu schaffen, die sich mit wenigen
Handgriffen an eine Mikrofilm-Apparatur ansetzen und von ihr wieder abnehmen läßt.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe bei einer auswechselbaren Filmkassette
dadurch, daß Transport
rollen zur Bewegung des Filmes innerhalb
der Kassette liegen und daß am Boden der Kassette zwei gegenläufig bewegbare Schieber
angebracht sind und daß darüber eine an sich bekannte Filmandrückvorrichtung angeordnet
ist, wobei die Anordnung so getroffen ist, daß bei geöffneten Schiebern ein zwischen
den Spulen liegender Teil des Filmes, ungefähr parallel zur unteren Fläche der Kassette
liegend, aus der Kassette hervortritt. Hierbei sind an der Unterseite der Fihnandrückvorrichtung
mehrere Andruckrollen angeordnet. Jede der Andruckrollen ist unabhängig von den
anderen Andruckrollen in einer Richtung federnd gelagert. Die Andruckrollen sind
innerhalb der Kassette so angeordnet, daß sie teilweise oder ganz bei zurückgezogenen
Schiebern aus der Kassette heraustreten und über die untere Fläche des Kassettenbodens
hinausragen. Die unabhängig voneinander gelagerten Andruckrollen sind in einem käfigartigen
Halteteil angebracht, welches einen Teil der Filmandrückvorrichtung bildet, wobei
die Anordnung so getroffen ist, daß die Andruckrollen gegen seitliche Verschiebung
gesichert sind. Die Filmandrückvorrichtung kann mitsamt den Andruckrollen klappbar
angeordnet sein. Die Welle für die Transportrolle, welche aus der Rückwand der Kassette
heraussteht, ist unterhalb der Spule für den belichteten Film angeordnet. Auf dem
außerhalb der Kassette liegenden Teil der Welle ist ein Zahnrad angeordnet.
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In den Abbildungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigt A b b.1 eine Seitenansicht der Kassette gemäß der Erfindung und A
b b. 2 eine Ansicht von oben.
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In dem Innenraum einer Kassette 1 sind eine Spule 2 für den
unbelichteten und eine Spule 3 für den belichteten Fihn angeordnet. Die Spule 2
liegt auf einer Achse 4 und ist gegen Verschiebung nach vorn durch eine Verriegelungsvorrichtung
5 gesichert. In gleicher Weise ist die Spule 3 drehbar angebracht und auch gegen
Verschiebung gesichert, was jedoch in der Abbildung nicht dargestellt ist. Der Boden
der Kassette 1 ist mit einem langen Durchbruch ausgestattet, dessen Breite
ungefähr der Filmbreite entspricht. Dieser Durchbruch kann durch zwei gegenläufig
bewegbare Schieber 6 und 7 verschlossen werden, die an ihren außenliegenden Enden
mit Handgriffen 8 und 9 ausgestattet sind. Der von der Spule 2 für den unbelichteten
Film kommende Film 10 wird über eine Umlenkrolle 11 am Boden der Kassette 1 entlanggeführt
und dann über eine weitere Umlenkrolle 12 den Transportrollen 13 und
14 zugeführt, worauf er weiter zu der Kassette 3 läuft, an der er in an sich
bekannter Weise befestigt ist. Über dem Film 10 liegen am Boden der Kassette,
parallel nebeneinander, eine Anzahl von Andruckrollen 15. Diese Andruckrollen 15
sind in einer Fihnandrückvorrichtung 16, die sozusagen einen Rollenkäfig
bildet, federnd gelagert, wobei jede Andruckrolle 15 gesondert gelagert ist und
durch eine Feder 17 nach unten gedrückt wird. Die Fihnandrückvorrichtung 16 ist
mit einem Gelenk 18 und die Rückwand der Kassette mit einem Gelenk 19 ausgestattet,
wobei beide Gelenke durch einen Arm 20 miteinander verbunden sind, was ein
Hochklappen der Filmandrückvorrichtung 16 ermöglicht. Die Umlenkrolle
11 ist in Lagern 21 und die Umlenkrolle 12 in Lagern 22 gelagert.
Die Transportrolle 13 ist auf einer Seite in einem Lager 23 und an der anderen Seite
in der Rückwand der Kassette 1 gelagert. Die unter ihr liegende Transportrolle 14
ist in an sich bekannter Weise federnd gelagert, was in den Abbildungen nicht dargestellt
ist, und drückt von unten gegen die Transportrolle 13. Die Welle 24 der Transportrolle
13 ragt aus der Rückwand der Kassette 1 hervor, und mit ihr ist fest ein
Zahnrad 25
verbunden. Die Schieber 6 und 7 stoßen in geschlossenem Zustand
an der Linie 26 aneinander, die sich zu einem Durchbruch erweitert, wenn die Schieber
6 und 7 mittels der Handgriffe 8 und 9 in Richtung der Pfeile 27 und 28 bewegt werden.
Mit Hilfe der Winkelleisten 29 und 30 wird die Kassette
1 unverrückbar auf die Bühne 31 einer Kamera gesetzt, welche durch eine strichpunktierte
Linie angedeutet ist. Auf der oberen Fläche der Kamerabühne 31 sind in an sich bekannter
Weise zwei Schienen 32 angebracht, auf denen die Ränder des Filmes 10 entlanggleiten
können. Außerdem ist die Bühne 31 ebenfalls in an sich bekannter Weise mit einem
Durchbruch 33 versehen, der ein Filmfenster darstellt.
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Die Wirkungsweise der Kassette gemäß der Erfindung ist folgende: Die
Kassette ist vollkommen unabhängig von der gesamten übrigen Kameraeinrichtung. Diese
Kameraeinrichtung, die nicht Gegenstand der Erfindung ist, besteht aus der bereits
genannten Bühne 31, unter deren Durchbruch 33 ein Objektiv angeordnet ist. Außerdem
besteht die Kameraeinrichtung aus einer elektromotorisch betriebenen Antriebsvorrichtung
zum Transport des Filmes, einem Objektivverschluß, Beleuchtungslampen, einem Aufnahmetisch,
einer Halte- und Verschiebungseinrichtung für die Kamera und sonstigen an sich bekannten
Zusatzgeräten. Alle diese genannten Teile sind nur einmal vorhanden und bilden ein
zusammenhängendes Ganzes. Im Gegensatz hierzu kann die Kassette gemäß der Erfindung
in vielfacher Anzahl vorhanden sein, weil sie auswechselbar ist und zu jedem Zeitpunkt
mit einer anderen der gleichen Art ausgetauscht werden kann.
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Ein solcher Austausch von Kassetten gleicher Bauart ist nur möglich,
wenn die Kamera in der eben beschriebenen Art eingerichtet ist. Da der Film
10
nach zurückziehen der Schieber 6 und 7 aus der Kassette l hervortritt,
was durch die Andruckrollen 15, die unter der Wirkung der Federn 17 stehen, bewirkt
wird, würde, wenn der Film 10 an seiner Unterseite keine Anlage hätte, das herausgetretene
Teil des Filmes 10 völlig uneben sein. Diese Unebenheit würde dadurch hervorgerufen,
daß die Federn 17, von denen ja eine größere Anzahl vorhanden ist, ungleichmäßig
stark wirken, weil es praktisch nicht möglich ist, allen diesen Federn 17 eine genau
gleiche Federkraft zu geben. Somit würden also die Andruckrollen 15 unterschiedliche
Drücke auf den Film 10 ausüben, und dieser käme niemals in die erforderliche plane
Lage. Aus diesem Grunde besteht das Oberteil der Kamera aus einer Bühne 31, auf
welche die Kassette 1 gesetzt wird, wenn mit der Kamera gearbeitet werden soll.
Auf der Bühne 31 sind zwei Schienen 32 angebracht, und der Film 10
liegt bei
aufgesetzter Kassette 1 mit seiner Oberseite an den Andruckrollen 15 und mit seiner
Unterseite an den Schienen 32 an. Er wird also fest und plan zwischen den Andruckrollen
15 und den Schienen 32 gehalten. Wird die Kassette 1 für sich, also unabhängig
von der Kamera, durch Zurückziehen der Schieber 6 und 7 geöffnet, so liegt der Film
10 niemals
plan. Die Planlage des Filmes 10 wird erst dadurch erreicht,
daß die Kassette 1 auf die Kamera aufgesetzt wird und daß sich dann, bei zurückgezogenen
Schiebern 6 und 7, der Film 10 an die Schienen 32, die sich auf der Bühne der Kamera
31 befinden, anlegt. Erst wenn Kamera und Kassette nach Aufsetzen dieser auf die
Kamera ein zusammenhängendes Ganzes bilden, ist eine Planlage des Filmes möglich.
Diese Planlage des Filmes ist immer gewährleistet, weil die Schienen 32 starr im
Winkel von 90° zur Objektwachse Teigen. Hierbei ist es ohne Belang, ob die Kassette
nach Aufsetzen auf die Kamera völlig planparallel zu dieser liegt. Auch bei einer
geringen Schief- oder Schräglage der Kassette, wie eine solche beispielsweise durch
ein zwischen Kassette und Kamera liegendes Schmutzteilchen hervorgerufen werden
kann, liegt der Film immer in der richtigen Aufnahmeebene, weil die unabhängig voneinander
gelagerten, federnden Andruckrollen 15 ihn stets gegen die Schienen 32 der Kamera
drücken.
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Der sich in der Kassette 1 befindende Film 10 ist in dieser so geführt,
wie dies in A b b.1 dargestellt ist. Die Schieber 6 und 7 der Kassette 1 sind geschlossen.
Die Kassette 1 wird mit ihrer unteren Fläche auf die Bühne 31 der Kamera
aufgesetzt, wobei sie durch die Winkelleisten 29 und 30 gegen Verschiebung
gesichert ist. Bei dem Aufsetzvorgang kuppelt sich das Zahnrad 25 der Kassette mit
einem Zahnrad der in den Abbildungen nicht dargestellten Antriebsvorrichtung der
Kamera. Nach dem Aufsetzvorgang wird der Schieber 6 durch Ziehen an dem Handgriff
8 in Richtung des Pfeiles 27 und der Schieber 7 durch an dem Handgriff 9 in Richtung
des Pfeiles 28 gezogen, wodurch sich die beiden Schieber 6 und 7 an der Linie 26
trennen und wodurch weiterhin in der Bodenplatte der Kassette 1 ein Durchbruch entsteht,
der über dem Durchbruch 33 der Bühne 31 der in den Abbildungen nicht dargestellten
Kamera liegt. Jetzt drücken die Andruckrollen 15 unter der Wirkung der Federn 17
den Film 10 nach unten, so daß er aus dem Boden der Kassette 1 heraustritt. Der
Film 10 wird durch die Andruckrollen 15 gegen die Schienen 32 der
von der Kassette l unabhängigen Bühne 31 der Kamera gedrückt und liegt über dem
Durchbruch 33 plan.
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Wird jetzt mittels der Kamera eine Aufnahme gemacht, und tritt nach
beendeter Aufnahme der Antriebsmotor der Kamera für den Filmtransport in Tätigkeit,
so überträgt sich dessen Kraft über das Zahnrad 25 und die Welle 24 in das Innere
der Kassette 1 und bewegt dort die Transportrolle 13, wodurch in an sich bekannter
Weise der Film 10 weiterbewegt wird. Bei diesem Bewegungsvorgang gleiten die Ränder
der Unterseite des Filmes 10 auf den Schienen 32 der Bühne 31 der Kamera, und die
obere Seite des Filmes 10 läuft an den Andruckrollen 15 entlang und bewegt
diese. Der Bewegungsvorgang ist beendet, wenn der sich in der Kamera befindende
Antriebsmotor seine Bewegung einstellt. In der beschriebenen Weise kann eine einzige
Aufnahme auf den sich in der erfindungsgemäßen Kassette befindenden Film gemacht
werden, es können aber auch ebensogut viele Aufnahmen hintereinander erfolgen.
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Soll die Kassette ausgewechselt werden, weil Beinur erforderlich,
die Schieber 6 und 7 nach der Mitte spielsweise eine Gruppe andersartiger Unterlagen
auf einen anderen Film gebracht werden soll, so ist es der Kassette 1 hin zusammenzuschieben,
bis sie an der Linie 26 aneinanderstoßen. Bei diesem Vorgang stoßen die Kanten der
Schieber 6 und 7 gegen die untere Fläche des Filmes 10, und hierbei werden die über
diesem liegenden Andruckrollen 15 entgegen der Wirkung der Federn 17 mitsamt dem
Film 10 in das Innere der Kassette 1 zurückgedrückt. Die Kassette ist jetzt lichtdicht
verschlossen und kann von der Bühne 31 der Kamera abgehoben und durch eine andere
Kassette der gleichen Bauart ersetzt werden.
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Die Vorteile der Kassette gemäß der Erfindung sind in erster Linie
folgende: Durch die Verlegung der an sich bekannten Transportrollen von der Kamera
in die auswechselbare Kassette ist es möglich, abwechselnd mehrere Kassetten ohne
jeglichen Filmverlust zu verwenden. Bei Geräten, bei denen der Film innerhalb der
Kamera liegt, ist dieses nicht möglich. Auch bei bekannten Kassetten, die außerhalb
der Kamera angebracht sind, ist ein Auswechseln ohne Filmverlust und Vor-bzw. Rückspulvorgang
ebenfalls nicht möglich. Weiterhin ist es von Vorteil, daß, wie die Erfindung dies
vorsieht, der Film mit seiner oberen Fläche mit der Kassette und mit seiner unteren
Fläche mit der von der Kassette unabhängigen Kamera in Kontakt ist, weil auf diese
Weise trotz der auswechselbaren und abnehmbaren Kassetten stets eine genaue Anlage
des Filmes an die Bildbühne der Kamera gewährleistet ist und der Abstand des Filmes
zum Objektiv größtmöglichst genau ist. Die über dem Film liegenden, gefederten Andruckrollen
liegen parallel zueinander und sind unabhängig voneinander gelagert und gefedert.
Hieraus ergibt sich der Vorteil, daß der Film über die gesamte Länge des Bildfensters
fest gegen die Schienen der Bildbühne der Kamera gedrückt wird, und der weitere
Vorteil, daß beim Transport des Filmes die Oberseite desselben nicht zerkratzt wird,
weil er leicht an den Andruckrollen abrollt und sich seine Oberfläche nicht zerkratzen
kann, wie dies bei den bekannten Andruckplatten häufig der Fall ist. Aus der Bauart
gemäß der Erfindung ergibt sich der weitere Vorteil, daß der fabrikationstechnische
Aufwand sehr gering ist, weil die Einhaltung genauer Toleranzen bei vielen Teilen
nicht erforderlich ist. So würde beispielsweise eine etwas höhere oder tiefere Lage
der Filmandrückvorrichtung, die den Rollenkäfig bildet, oder sogar eine etwas schiefe
Lage derselben ohne jeden Einfluß auf eine genaue Lage des Filmes auf den Schienen
der Bildbühne sein, weil jede der Andruckrollen unabhängig von den anderen gelagert
ist und auch unabhängig federt.
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Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die in den Abbildungen dargestellte
Ausführungsform. So ist es beispielsweise selbstverständlich möglich, das an der
Kassettenwand liegende Zahnrad durch ein anderes beliebiges Kupplungsteil zu ersetzen.
Auch ist es möglich, die Filmführung im Inneren der Kassette anders zu gestalten.
Ebenso können die an sich bekannten Friktionsrollen im Inneren der Kassette, die
den Film in dieser bewegen, durch ein anderes, bekanntes Antriebssystem für den
Film ersetzt werden. Wesentlich ist immer nur, daß die Erfindungsgedanken gewahrt
bleiben, die darin liegen, daß der Film innerhalb der Kassette durch ein Transportsystem
bewegt wird, welches unabhängig von den Filmspulen ist, deren Achse anzutreiben
ja zum lange bekannten Stand der Technik gehört. Ebenso wesentlich ist es, daß der
Erfindungsgedanke gewahrt bleibt, der darin liegt,
daß der Film
in der Gebrauchslage der Kassette derart aus dem Boden derselben heraustritt, daß
ein Teil des Filmes unterhalb des Bodens ungeführ parallel zu demselben läuft.