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Fernmeldekabel aus einem oder mehreren Bündeln von um einen Kern verseilten
und gegenseitig gekreuzten Einzeladern Zusatz zum Patent: 1083 880 Das Hauptpatent
1083 880 betrifft ein Fernmeldekabel mit in Lagen angeordneten Einzeladern, aus
denen durch gegenseitiges Kreuzen Doppelleitungen gebildet sind. Aufbaumäßig enthält
das Fernmeldekabel mindestens ein Bündel aus um einen Kern in mindestens einer Lage
verseilten und systematisch gekreuzten Einzeladern. Es wird im Hauptpatent vorgeschlagen,
innerhalb von gegen die Fabrikationslänge kurzen Kreuzungsabschnitten systematische
Kreuzungen jeweils zwischen zwei am Kreuzungspunkt benachbart liegenden Adern einer
Lage in bestimmten Abständen so durchzuführen, daß die ungeradzahligen Adern unter
sich und die geradzahligen Adern unter sich ihre relative Lage zueinander behalten.
Am Anfang und Ende jedes Kreuzungsabschnittes ist die gleiche Zählfolge der Adern
vorhanden.
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Es wurde erkannt, daß der Einfluß der benachbarten Adern auf die elektrischen
Werte, insbesondere auf die Kapazität und die Leitungsdämpfung sehr groß ist. Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, diesen Näherungseffekt herabzusetzen bzw. zu
verringern. In Ergänzung des Hauptpatentes wird erfindungsgemäß eine Verseilläge
aus einer geraden Anzahl von Strängen ausgebildet, von denen ein Teil isolierte
Adern und der andere -Teil Isolierstoffstränge sind.
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Dies würde zunächst zwar zu einer Vergrößerung des Durchmessers der
Verseillage führen, doch läßt sich dieser Nachteil durch Wahl einer kleineren Dicke
der Isolierung der Einzeladern zumindest zum Teil beheben. Im Vergleich zu einer
Verseillage nach dem Hauptpatent aus dicht nebeneinanderliegenden isolierten Adern
kann die Isolierschichtdicke irr bestimmten Fällen sogar so weit herabgesetzt werden,
daß sich für die Verseillage aus isolierten Adern und Isolierstoffsträngen der gleiche
Durchmesser ergibt. Da die Verringerung der Isolierschichtdicke gleichzeitig eine
Vergrößerung des Durchmessers des Kernes zur Folge hat, kann dieser Vorteil dazu
ausgenutzt werden, um in -der Mitte des Kernes auch dann einen Leiter anzuordnen,
wenn die Zahl der eigentlichen Sprechkreisadem für eine solche Ausnutzung zu gering
ist. Dieser dient dann in bekannter Weise als Innenleiter eines koaxialen Leitungskreises,
dessen Außenleiter die isolierten Adern und/oder eine über der Verseillage liegende
leitende Schicht sind.
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Die einfachste Ausführung für die Anordnung der isolierten Adern und
der Isolierstoffstränge besteht darin, daß in der Verseillage in den Bereichen zwischen
den Kreuzungsstellen - in der Umfangsrichtung gesehen - eine isolierte Ader und
ein Isolierstoffstrang abwechselnd aufeinanderfolgen und die Isolierstoffstränge
an den Kreuzungsstellen der isolierten Adern glatt durchgeführt sind. In vorteilhafter
Weise besteht aber auch die Möglichkeit, die die isolierten Adern bildenden Stränge
sowohl untereinander als auch mit den Isolierstoffsträngen systematisch zu kreuzen.
Dies kann so durchgeführt werden, daß an den Kreuzungsstellen abwechselnd zwei benachbarte
Stränge gekreuzt und zwei benachbarte Stränge ungekreuzt sind.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Zeichnung näher erläutert.
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Die F i g.1 zeigt im Querschnitt ein Bündel aus um einen Kern K1 aus
Zellpolyäthylen verseilten und nach dem Hauptpatent systematisch miteinander gekreuzten
Einzeladern 1 bis 8, die aus einem Leiter L und einer Zellpolyäthylenisolierung
i bestehen.
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Im Vergleich hierzu zeigt die F i g. 2 ein Bündel aus acht um einen
Kern K2 verseilten Einzeladern 1 bis 8 und acht Isolierstoffsträngen 1' bis 8',
wobei das Bündel den gleichen Durchmesser D hat wie das Bündel gemäß der F i g.
1. In der Mitte des Kernes liegt der Innenleiter J eines koaxialen Leitungskreises,
dessen Außenleiter aus den isolierten Adern 1 bis 8 gebildet werden kann. Bei gleichem
Außendurchmesser
der Bündel verhält sich der Außendurchmesser Dkl
des Kernes K1 zum Außendurchmesser Dk, des Kernes K2 etwa wie 1:1,5. Das Verhältnis
zwischen dem Aderdurchmesser d1 in der F i g. 1 und dem Aderdurchmesser d2 in der
F i g. 2 beträgt etwa 1 : 0,58. Nimmt man einen Aderdurchmesser von 3 mm und in
beiden Fällen den gleichen Durchmesser von 1,2 mm für die Leiter L an, so ergibt
sich ein Verhältnis der Isolierschichtdicke bi in der F i g. 1 zur Isolierschichtdicke
82 in der F i g. 2 etwa wie 1 : 0,3.
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Infolge des größeren Kerndurchmessers und des größeren gegenseitigen
Abstandes der zu einer Doppelleitung zusammengefaßten Adern, z. B. der jeweils diagonal
gegenüberliegenden Adern, bei der Ausführung nach der F i g. 2 gegenüber der F i
g. 1 ergeben sich Doppelleitungen mit kleinerer Kapazität und größerer Induktivität
und damit mit höherem Wellenwiderstand und kleinerer Dämpfung und ferner gleichzeitig
mit verringerter Nähewirkung.
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Besonders günstig ist es, die Isolierung der Adern als möglichst dünne
Vollisolierung unter Verwendung von Isolierstoffen kleiner Dielektrizitätskonstante
und die Isolierstoffstränge als hohlraumhaltige Stränge, vorzugsweise als Stränge
aus einem aufgeschäumten Isolierstoff, d. h. mit einer möglichst kleinen wirksamen
Dielektrizitätskonstante, auszuführen. Als eine praktisch bevorzugte Ausführung
ergibt sich die Isolierung der Einzeladern mit Vollpolyäthylen und die Herstellung
der Isolierstoffstränge aus Zellpolyäthylen.
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Die F i g. 3 und 4 deuten in zwei Ausführungsbeispielen die Anordnung
der in einer Ebene ausgebreiteten isolierten Adern und Isolierstoffstränge in schematischer
Darstellung an. In beiden Figuren sind die isolierten Adern 1 bis 8 als ausgezogene
Linien und die Isolierstoffstränge als gestrichelte Linien dargestellt.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach der F i g. 3 sind die isolierten
Adern 1 bis 8 innerhalb eines Kreuzungsabschnittes in gleicher Weise, wie im Hauptpatent
vorgeschlagen, miteinander gekreuzt, d. h., es verlagern sich an den in Längsrichtung
aufeinanderfolgenden Kreuzungsstellen die ungeradzahligen Adern in der einen Umfangsrichtung
und die geradzahligen Adern in der anderen Umfangsrichtung um den gleichen Winkel.
Nach acht Kreuzungsstellen bzw. Kreuzungsreihen, d. h. am Ende des Kreuzungsabschnittes,
nehmen die isolierten Adern die gleiche Reihenfolge wie am Anfang des Kreuzungsabschnittes
ein. Die gestrichelt dargestellten Isolierstoffstränge liegen jeweils zwischen zwei
benachbarten isolierten Adern und sind an den Kreuzungsstellen glatt durchgeführt.
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Die F i g. 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Kreuzungsabschnittes,
bei dem die die isolierten Adern bildenden Stränge sowohl untereinander als auch'
mit den Isolierstoffsträngen systematisch gekreuzt sind. Zu Anfang des Kreuzungsabschnittes
stimmt die Lage der isolierten Adern und der Isolierstoffstränge mit der F i g.1
überein. Die systematischen Kreuzungen sind nun so vorgenommen, daß an jeder Kreuzungsstelle
- in der Umfangsrichtung gesehen - abwechselnd zwei benachbarte Stränge gekreuzt
und zwei benachbarte Stränge ungekreuzt sind. Bei dem gezeigten Kreuzungsplan sind
an den aufeinanderfolgenden Kreuzungsstellen der Reihe nach an der ersten Stelle
die ungeradzahligen Adern mit benachbart liegenden Isolierstoffsträngen, in der
zweiten Stelle benachbart liegende ungeradzahlige und geradzahlige Adern untereinander
und an der dritten Stelle die geradzahligen Adern mit benachbart liegenden Isolierstoffsträngen
gekreuzt usw. Während bei dem Kreuzungsplan nach der F i g. 3 die Anzahl der Kreuzungsstellen
je Kreuzungsabschnitt gleich der Aderzahl ist, beträgt bei dem Kreuzungsplan nach
der F i g. 4 die Anzahl der Kreuzungsstellen innerhalb eines Kreuzungsabschnittes
das Dreifache der Aderzahl. Die gegenseitigen Kreuzungen der Adern untereinander
und mit den Isolierstoffsträngen können aber im Rahmen der Erfindung auch in anderer
Weise erfolgen.
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Mehrere gemäß der Erfindung ausgebildete Bündel können zu einem Kabel
zusammengefaßt werden. In der F i g. 5 ist ein diesbezügliches Ausführungsbeispiel
dargestellt, bei dem vier Bündel aus je einer Verseillage von acht Adern und acht
Isolierstoffsträngen um einen Isolierstoffkern 81 verseilt sind. Eines dieser Bündel
enthält im Kern K2 einen Innenleiter J zur Bildung eines koaxialen Leitungskreises,
bei dem die isolierten Adern des Außenleiters in bekannter Weise unter Verwendung
von Abzweigübertragern zum Außenleiter zusammengeschaltet sind. Die vier miteinander
verseilten Bündel sind mit der Seelenbespinnung 82 und dem Kabelmantel 83 umhüllt.
Der Kabelmantel kann in bekannter Weise aus Metall oder aus einem für Kabelmäntel
geeigneten Isolierstoff bestehen oder als mehrschichtiger Mantel ausgebildet sein.
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Die Erfindung ist in erster Linie anwendbar für Verseillagen, in denen
die Anzahl der Stränge acht, insbesondere aber ein Mehrfaches von acht beträgt.
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Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen sind in jeder Verseillage
die Hälfte der Stränge isolierte Adern und die andere Hälfte der Stränge Isolierstoffstränge.
Das Verhältnis zwischen der Anzahl der isolierten Adern und der Anzahl der Isolierstoffstränge
kann aber hiervon abweichen. So kann es in bestimmten Fällen vorteilhaft sein, zwischen
je zwei benachbarten isolierten Adern zwei Isolierstoffstränge anzuordnen. Auch
in diesem Fall ist es zweckmäßig, die isolierten Adern und die Isolierstoffstränge
systematisch miteinander zu kreuzen.