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Ausrüstung für Fallschirmspringer Gegenstand der Patentanmeldung A
33718 XI/ 62 c ist eine Ausrüstung für Fallschirmspringer, bestehend aus einem Körpergurtzeug
mit Zentralverschluß, aus einem am Körpergurtzeug befestigten Hauptfallschirm, aus
einem am Körpergurtzeug befestigten Reservefallschirm und aus einem am Körpergurtzeug
befestigten Gepäck- und/oder Waffenbehälter, wobei wenigstens je ein Gurt der jeweiligen
Befestigungsgurte von zwei oder mehr Bestandteilen der Ausrüstung an eine zusätzliche
gemeinsame, an einer Seite des Körpergurtzeuges angebrachte Schnellauslösevorrichtung
angeschlossen ist, welche langgestreckt ausgebildet und an einem der Haupttragegurte
befestigt ist.
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Bei der Ausrüstung nach der Hauptpatentanmeldung ist zum Auslösen
der Schnellauslösevorrichtung ein Klapphebel vorgesehen, der nach Betätigung von
Entsicherungstasten nach vorn vom Gehäuse der Auslösevorrichtung weggeschwenkt wird
und dadurch einen unter Federdruck stehenden Schieber freigibt, dessen Enden sich
im Zuge der Freigabebewegung aus im Gehäuseoberteil befindlichen Schlitzen entfernen,
so daß die in diesen Schlitzen festgehaltenen Gurtösen sich von der Vorrichtung
trennen können. Bei geöffnetem Reserveschirm besteht jedoch die Möglichkeit, daß
das Herausklappen des Hebels nach der Landung vom Springer nur unter Schwierigkeiten
vorgenommen werden kann, und zwar insbesondere dann, wenn bei entsprechendem Wind
und nach oben gerichtetem Zug des Traggurtes des Reserveschirms nicht genügend Platz
zwischen der Oberfläche der Vorrichtung und dem Traggurt des Reserveschirms vorhanden
ist, um den Hebel ganz herausklappen zu können.
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Die nach der Hauptpatentanmeldung ausgebildete Auslösevorrichtung
eignet sich auch nur bedingt zur Verwendung in solchen Gegenden, wo bei der Landung
des Springers mit fliegendem oder aufstäubendem Sand gerechnet werden muß, z. B.
in der Wüste. Hier erweist sich das nach der Hauptpatentanmeldung ausgebildete Schloß
als nicht genügend gegen das Eindringen von Sand geschützt, so daß bei der Betätigung
Hemmungen eintreten können.
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Bekannt ist ein Schloß mit einem im wesentlichen quaderförmigen, allseitig
abgerundeten Gehäuse, welches an drei Seiten Öffnungen zum Einführen der Enden verschiedener
Gurtanschlußstücke und an der vierten Seite einen Handgriff zum Auslösen aufweist.
Der Handgriff wirkt unter anderem auf einen Kipphaken ein, der die untere Öffnung
verschließt und von dessen einem Schenkel die Anschlußstücke der beiden Beingurte
gemeinsam getragen werden. Der ganze Zug dieser Gurte lastet also auf dem genannten
Schenkel, welcher abkippen kann, sobald der Handgriff gezogen wird.
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Es gehört auch noch ein Schloß zum Stand der Technik, welches für
Traggurte bestimmt ist, mit denen z. B. ein Sauerstoffbehälter am Körper befestigt
werden kann. Dieses Schloß hat zwei Klapphebel, vor deren freie Enden sich ein schieberartig
verlängerter Handgriff legt, der zuerst gezogen werden muß, wenn die Hebel zum Lösen
der Gurte hochgeklappt werden sollen. Auch hier lastet der Zug voll auf den Hebeln.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Gegenstand der Hauptpatentanmeldung
im Hinblick auf die geschilderten Sonderfälle zu verbessern und dahingehend weiter
auszubilden, daß die Betätigungsteile des Schlosses entlastet werden. Die Lösung
geschieht nach der Erfindung dadurch, daß die Auslösevorrichtung als zweiarmige
Hebel ausgebildete Kippriegel enthält, die im Gehäuse um je eine querverlaufende
Mittelachse drehbeweglich gelagert sind und mit ihrem einen Hebelende in der Sperrstellung
die Öffnungen der an sich bekannten Schlitze oder Haken verschließen, in denen die
lösbaren Anschlußglieder gehalten sind, während die anderen Hebelenden der Kippriegel
auf Sperrschiebern aufliegen, die zum Auslösen unter den Kippriegeln längsbeweglich
eingerichtet sind.
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Durch diese Ausbildungsweise wird erreicht, daß beim Auslösen keine
Teile betätigt zu werden brauhen, die sich bei ihrer Bewegung wesentlich über den
Umriß der Vorrichtung hinaus verlagern, so daß Schwierigkeiten der eingangs erwähnten
Art nicht mehr vorkommen können. Außerdem gestattet der
Einbau von
Sperrschiebern die Betätigung der Vorrichtung ausschließlich von den Seiten her,
so daß die für das Eindringen von Fremdkörpern besonders geeignete Oberseite des
Gehäuses durch einen geschlossenen Deckel gesichert werden kann. Schließlich sind
die Sperrschieber durch die gewählte Anordnung so weit entlastet, daß sie sich sehr
leicht betätigen lassen.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, welches in der Zeichnung dargestellt ist,
und zwar zeigt A b b. 1 die Schnellauslösevorrichtung in der Seitenansicht
in der Sperrstellung, A b b. 2 die Vorrichtung in der Draufsicht mit teilweise
weggeschnittenem Gehäusedeckel, A b b. 3 einen Längsschnitt durch die Auslösevorrichtung
entlang der Linie 111-11I der A b b. 2, A b b. 4 eine Darstellung ähnlich A b b.
3, jedoch mit der Lagerung von zwei Anschlußösen in einem Haken, A b b. 5 einen
Querschnitt nach der Linie V-V der A b b: 2, A b b. 6 eine Darstellung ähnlich A
b b. 3 und 4, jedoch mit einem andersartig ausgebildeten Kippriegel, A b b. 7 und
8 Darstellung des zwangweisen Auswerfens einer Anschlußöse mittels einer Blattfeder
in zwei verschiedenen Phasen.
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Die Schnellauslösevorrichtung enthält als Hauptteil einen Schloßkörper
1, der gegossen oder aus Blech gefertigt sein kann. In zwei Bohrungen des
Schloßkörpers 1 sind Bolzen 2 gelagert, die durch Sicherungsscheiben oder Splinte
an den Enden gehalten werden und zur Befestigung von Schäkeln 3
dienen, an
denen die Enden 4 des für die Einschaltung der Auslösevorrichtung unterbrochenen
Haupttragegurtes der Begurtung oder mit dem Haupttragegurt vernähte Gurtschlaufen
befestigt sind. Die Schäkel 3 sind in gewissen Grenzen schwenkbar und stellen
sich dadurch gut auf die Körperrundung des Springers ein.
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Die Enden des Schloßkörpers 1 sind hakenartig ausgebildet und
weisen Einbettungen 5 zur Aufnahme der lösbaren Anschlußstücke, nämlich eines
Trapezringes 6 mit dem daran befestigten, zu den Fangleinen führenden Traggurt
7 und eines Dreieckringes 8 zum Einhängen des Karabinerhakens
9 des Reservefallschirmes, auf. Wie in A b b. 4 gezeigt, kann die Einbettung
5 eines Hakens auch tiefer ausgeführt sein, so daß zwei Anschlußringe übereinander
eingelegt werden können, von denen der eine zum Anschließen des Reservefallschirmes
und der andere zum Einhängen eines Gepäcksackes dienen kann, wie es Gegenstand der
Hauptpatentanmeldung ist. Die Öffnung der Haken kann zum leichteren Herausgleiten
der lösbaren Ringe nach der Auslösung auch etwas schräg nach außen geneigt sein.
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Das Festhalten der in die Haken eingelegten Anschlußringe erfolgt
durch die äußeren Enden 10 von Kippriegeln 11, welche auf Bolzen
12 kippbeweglich gelagert und in die Öffnungsstellung 13 (A b b. 3)
schwenkbar sind. In der Sperrstellung liegen die inneren Enden 14 der Kippriegel
11 auf zwei Sperrschiebern 15 auf, die auf einem quer in den Schloßkörper
1 eingefrästen Bett 16 verschiebbar sind und über je einen aus der
Mitte versetzten Stößel 17 durch Drucktasten 18 betätigt werden können. Durch
Druckfedern 19 werden die Tasten 18 nach außen gedrückt und die Schieber 15 in der
Sperrstellung gehalten. Aus A b b. 2 und 5 ist zu ersehen, daß sich bei einem gegenläufigen
Zusammendrücken beider Drucktasten 18 die Sperrschieber 15 auseinanderbewegen
und die Kippriegelenden 14 dadurch freigeben.
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Eine Abdeckung 20 schützt den Auslösemechanismus vor Fremdkörpern
und Verschmutzung. Die seitlichen Aussparungen 21 (Ab b. 5) in der Abdeckung
20, welche die Druckflächen der Tasten 18 frei lassen, sind kleiner gehalten als
die Tasten selbst. Die Tasten liegen dadurch mit ihrem Rand unter dem Druck der
Federn 19 innen an der Abdeckung 20 rund um die Öffnungen
21 an und verhindern so auf einfache Weise das Eindringen von z. B. Sand.
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Die Kippriegel 11 sollen beim Auslösen der Vorrichtung sofort
in die Öffnungsstellung 13
schwenken (A b b. 3), damit sie beim Loslassen
der Drucktasten 18 nicht wieder gesichert werden. Zu diesem Zweck sind die Kippriegel
11 mit den Bolzen 12 durch eine Stiftschraube od. dgl. fest verbunden,
und eine auf den Bolzen einwirkende Drehfeder 22
(Ab b. 2) bewirkt
die selbsttätige Verdrehung von Bolzen und Kippriegel. Ebenso gut können natürlich
auch andere Federelemente, z. B. Blattfedern, direkt auf die Kippriegel einwirken.
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In den A b b. 7 und 8 ist eine Ausführung wiedergegeben, bei der die
Ringösen 6 der angeschlossenen Gurte durch Federkraft aus den Haken gedrückt
und hierdurch gleichzeitig auch die Kippriegel 11 mit hochgeschwenkt werden. Im
Schloßgehäuse 1 ist zu diesem Zweck an jeder Seite eine Blattfeder 23 angeordnet,
deren Ende 24 von unten auf den eingelegten Ring 6 drückt.
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Ein Herausheben der Anschlußringe 6 bzw. 8 aus den Haken der Vorrichtung
wird auch erreicht, wenn die äußeren Enden der Kippriegel 11 nach A b b.
6 gabelartig ausgebildet sind und mit einem Arm 27
unter das Anschlußstück
6 greifen. Bei dem durch Federkraft bewirkten Hochschwenken des Riegels
11
wird dann der Anschlußring aus dem Haken gehoben. wie die gestrichelt gezeichnete
Stellung des Kippriegels und der Ringöse in A b b. 6 zeigt.
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Beim Anschließen der Ringe 6 und 8 an die Auslösevorrichtung
werden diese in die Haken eingelegt und die Kippriegel 11 in die Haltestellung gedrückt.
Damit dies ohne gleichzeitiges Drücken der Tasten 18 vonstatten gehen kann, sind
die Sperrschieber 15 an der Unterseite mit Abschrägungen 25 (Ab b. 5) oder/und
die inneren Kippriegelenden 14 an der Oberseite mit Keilform oder Abrundungen
26 versehen, so daß beim Niederdrücken der Kippriegelenden 10 die Sperrschieber
15 automatisch auseinandergedrückt werden. Wenn die Enden 10 der Kippriegel
11 verhältnismäßig kurz sind, wird es zweckmäßig sein, diese Enden so auszubilden,
daß der Hebelarm zum leichteren Niederdrücken in die Sperrstellung verlängert werden
kann, indem Hilfsmittel in Bohrungen oder auf Zapfen der Riegelenden 10 gesteckt
werden.
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Gegenläufige Auslösetasten, die alle gleichzeitig zur Auslösung betätigt
werden müssen, stellen schon einen ausreichenden Schutz gegen ein unbeabsichtigtes
Auslösen dar. In besonderen Fällen kann aber die Vorrichtung nach der Erfindung
auch noch mit zusätzlichen Sicherungseinrichtungen versehen werden. So lassen sich
z. B. Schieber, Drehscheiben
od. dgl. anordnen, die erst verschoben
werden müssen, ehe die Drucktasten zugänglich sind. Auch können Kombinationen von
Drucktasten angewendet werden, wobei mehrere, in verschiedener Reihenfolge zu betätigende
Entsicherungs- und Auslösetasten Anwendung finden.