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Mittelspannungs-Innenraumschaltanlage Die Erfindung betrifft eine
Mittelspannungs-Innenraumschaltanlage, bestehend aus mehreren nebeneinander an einer
Wand des Raumes angeordneten, isolierstoffgekapselten Schaltzellen, in denen jeweils
drei mit einem gemeinsamen Antrieb ausgerüstete Schalterpole vorgesehen sind, deren
einer Anschluß mit einer Ader eines durch den Boden in die Schaltzelle eingeführten
Kabels und deren anderer Anschluß mit der zugehörigen, quer durch die Schaltzellen
geführten Sammelschiene verbunden ist.
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Die Verwendung isolierstoffgekapselter Schaltzellen hat insbesondere
den für Mittelspannungs-Innenraumschaltanlagen wesentlichen Vorteil, daß sich ein
gedrängter räumlicher Aufbau ergibt. Man ist bestrebt, derartige Schaltanlagen in
der Fabrik möglichst vollständig zu montieren, so daß die Fertigmontage am Aufstellungsort
wenig Zeit erfordert und auch durch angelernte Kräfte durchgeführt werden kann.
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Schwierigkeiten bereiten bei dieser Montage jedoch die Sammelschienen.
Aus Gründen der Betriebssicherheit läßt man sie möglichst in einem Stück durchlaufen
und begrenzt die Anzahl der Stoßstellen auf das unbedingt erforderliche Maß. Um
diese Sammelschienen in die Schaltzellen einsetzen zu können, sind bei den bisher
bekannten Innenraumschaltanlagen die Zellen in der Tiefe geteilt. Dadurch ergibt
sich eine verhältnismäßig umständliche Montage, die nicht ohne gewisse Fachkenntnisse
durchgeführt werden kann.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Mittelspannungs-Innenraumschaltanlage
der eingangs genannten Art zu entwickeln, die in der Fabrik nahezu vollständig vorgefertigt
und am Aufstellungsort in einfacher Weise mit wenigen Handgriffen montiert werden
kann.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß an der
Wand des Raumes eine parallel zu den Sammelschienen verlaufende Trag und Führungsschiene
angebracht ist, längs deren die in ihren Seitenwänden mit Durchbrüchen für die Sammelschienen
versehenen Schaltzellen nacheinander in ihre Endlage verschiebbar sind, ferner eine
Halterungsschiene, an der die Schaltzellen in ihrer Endlage festlegbar sind.
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Bei der erfindungsgemäßen Innenraumschaltanlage werden somit die Sammelschienen
nach der Montage der ersten Schaltzelle in dieser Zelle befestigt; die weiteren
Schaltzellen werden dann auf die Sammelschienen gleichsam »aufgefädelt«, was durch
die parallel zu den Sammelschienen verlaufende, an der Wand des Raumes befestigte
Trag-und Führungsschiene sowie durch die in den Seitenwänden der Zellen vorgesehenen
Durchbrüche für die Sammelschienen ermöglicht wird.
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Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Innenraumschaltanlage
ist daher darin zu sehen, daß die Seitenwände der Zellen einstückig hergestellt
werden können; es entfällt somit das zeitraubende Zusammensetzen der Schaltzellen
am Aufstellungsort.
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Die Durchbrüche in den Seitenwänden der Schaltzellen können so klein
bemessen sein, daß hierdurch auch die Sammelschienen in die durch die Seitenwände
gebildete Schottung der Schaltanlage mit einbezogen werden.
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Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Schaltzellen
mit Rollgliedern versehen, die sich auf der Trab und Führungsschiene abstützen.
Bei einer derartigen Ausführung werden die Schaltzellen lediglich in die Trab und
Führungsschiene eingehängt und lassen sich dann mit einem ganz geringen Kraftaufwand
in ihre Endlage verschieben.
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Ein räumlich besonders gedrängter Aufbau der erfindungsgemäßen Innenraumschaltanlage
wird gemäß einer weiteren Ausgestaltung dadurch erreicht, daß die zu den Adern eines
Kabels gehörenden drei Schalterpole in an sich bekannter Weise senkrecht übereinander
angeordnet sind. Auf diese Weise wird insbesondere der zum seitlichen Einfädeln
der Schaltzellen erforderliche Platz sehr gering gehalten.
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Um etwaige Störungen an den Kabeln oder Kabelendverschlüssen auf einfache
Weise beseitigen zu können, ohne die gesamte Anlage außer Betrieb setzen zu müssen,
sind gemäß einer vorteilhaften
Weiterbildung der Erfindung die Kabelendverschlüsse
der drei in eine Schaltzelle eingeführten Adern eines Kabels auf einem Schlitten
angebracht, der quer zu der Trag- und Führungsschiene verschiebbar ist.
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Zweckmäßig sind hierbei die Kabelendverschlüsse über hintereinander
in der Schaltzelle angeordnete und in ihrer Höhenlage gestaffelte Steckkontaktteile
mit den zu dem einen Anschluß der Schalterpole führenden Anschlußleitungen verbunden.
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Diese und zahlreiche weitere Einzelheiten der Erfindung gehen aus
der folgenden Beschreibung eines in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiels
hervor. Es zeigt F i g. 1 eine schematische Vorderansicht der erfindungsgemäßen
Innenraumschaltanlage während der Montage der Schaltzellen, F i g. 2 einen Schnitt
durch eine Schaltzelle längs der Linie II-II der F i g. 1.
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Die erfindungsgemäße Mittelspannungs-Innenraumschaltanlage besteht
aus mehreren nebeneinander an einer Wand 1 des Raumes angeordneten Schaltzellen,
z. B. 2, 3 (vgl. F i g. 1), in denen jeweils drei Schalterpole
4, 5, 6 vorgesehen sind, die mit einem gemeinsamen geerdeten Antrieb 7 ausgerüstet
sind. Dieser Antrieb 7 ist an der Vorderseite der betreffenden Schaltzelle leicht
zugänglich angeordnet.
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Die Schalterpole, deren Einzelheiten im vorliegenden Zusammenhang
nicht näher interessieren, sind mit ihrem einen Anschluß über eine Leitung 8 bzw.
9, 10 mit einer Ader 11 a bzw. 11 b,
11 c eines durch den Boden in die betreffende Schaltzelle eingeführten Kabels
11 und mit ihrem anderen Anschluß mit je einer Sammelschiene 12 bzw.
13, 14 verbunden.
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Die Sammelschienen 12, 13, 14 sind quer durch die Schaltzellen
2, 3 geführt, deren Seitenwände zu diesem Zweck mit Durchbrüchen versehen
sind.
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An der Wand 1 des Raumes ist eine parallel zu den Sammelschienen
12, 13, 14 verlaufende Trag-und Führungsschiene 15 vorgesehen, längs
deren die Schaltzellen bei der Fertigmontage der Schaltanlage am Aufstellungsort
nacheinander in ihre Endlage verschiebbar sind.
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Die Montage erfolgt dabei in der Weise, daß zunächst die linke Schaltzelle
2 befestigt wird, daß anschließend die Sammelschienen 12, 13 und
14
(R, S, T) in dieser Schaltzelle 2 montiert werden und daß danach
die weiteren Schaltzellen (beim Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 1 noch drei weitere
Zellen) aus der rechten Stellung, in der sich bei F i g. 1 gerade die Zelle 3 befindet,
in ihre Endlage verschoben werden.
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Zu diesem Zweck sind die Schaltzellen an ihrem oberen Ende mit Rollgliedern
16 versehen (vgl. F i g. 2), die sich auf einem Ansatz 15a der Trag-und
Führungsschiene 15 abstützen.
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Außer dieser Trag- und Führungsschiene 15 ist an der Wand
1 des Raumes noch eine untere Halterungsschiene 17 vorgesehen, an
der die Schaltzellen 2, 3 in ihrer Endlage, beispielsweise durch Schrauben,
festgelegt werden. Zweckmäßig werden die Schaltzellen in ihrer Endlage auch an ihrem
oberen Ende, vorzugsweise durch Blockierung der Laufrollen 16, gegen unerwünschte
Bewegungen infolge von Erschütterungen und Vibrationen auf der Trag- und Führungsschiene
gesichert.
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Die Kabelendverschlüsse 18, 19, 20 der drei in eine Schaltzelle, z.
B. 2, eingeführten Adern 11a, 11 b, 11 c eines Kabels
11 sind auf einem Schlitten 21 angebracht, der quer zu der Trag- und
Führungsschiene 15 verschiebbar ist.
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Dieser Schlitten 21 besteht aus einer Stützplatte 21a und zwei zusammenschraubbaren
Seitenteilen 21b, zwischen denen die Endverschlüsse eingespannt sind.
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Der Schlitten 21 ist durch einen vorderen Isolierstoffschutz 22 und
eine Blechverkleidung 23 abgedeckt und kann nach dem Entfernen einer lösbaren Bodenplatte
24 aus der zugehörigen Schaltzelle nach vorn frei herausgezogen werden. Hierbei
wird zweckmäßig auch das Kabel 11 ein Stück nach vorn gezogen.
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Die Kabelendverschlüsse 18, 19, 20 sind über hintereinander in der
Schaltzelle, z. B. 2, angeordnete und in ihrer Höhenlage gestaffelte Steckkontaktteile
25, 26, 27 mit den Anschlußteilen 8, 9 und 10 verbunden, die zu je einem Anschluß
der Schalterpole 4, 5, 6 führen.
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Die Anschlußleitungen 8, 9, 10 werden durch eine Isolierstoff-Distanzplatte
28 auf Abstand gehalten. Wie aus der vorstehenden Beschreibung und der Zeichnung
hervorgeht, zeichnet sich die erfindungsgemäße Schaltanlage durch eine außerordentlich
einfache Montage der Schaltzellen sowie durch eine bequeme Zugänglichkeit der Kabelendverschlüsse
während des Betriebes und obendrein durch eine besonders raumsparende Bauweise aus.
Die Montage dieser Endverschlüsse wird in der Weise vorgenommen, daß zunächst die
Schaltzellen 2, 3 usw. in der bereits erläuterten Weise auf die Sammelschienen »aufgefädelt«
und anschließend die Endverschlüsse auf ihren Schlitten 21 in die Schaltzellen von
vorn eingefahren werden.
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Der Raumbedarf der gesamten Anlage ist außerordentlich gering: Bei
einer Breite b der einzelnen Schaltzelle und einer Breite B aller nebeneinander
aufgereihten Schaltzellen ergibt sich eine Gesamtbreite der ganzen Anlage von B+b.
Da die einzelnen Schaltzellen infolge der Anordnung der Schaltpole 4, 5, 6 übereinander
eine sehr geringe Breite b besitzen (bei 10- bis 20-kV-Anlagen etwa 120 mm), fällt
die für das Einhängen der Schaltzellen zusätzlich erforderliche Breite b (vgl. F
i g. 1) praktisch nicht ins Gewicht gegenüber dem wesentlichen Vorteil der erfindungsgemäßen
Schaltanlage, daß alle Schaltzellen gleich und ungeteilt ausgeführt und denkbar
einfach montiert werden können.