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DE1191891B - Mittelspannungs-Innenraumschaltanlage - Google Patents

Mittelspannungs-Innenraumschaltanlage

Info

Publication number
DE1191891B
DE1191891B DEK46485A DEK0046485A DE1191891B DE 1191891 B DE1191891 B DE 1191891B DE K46485 A DEK46485 A DE K46485A DE K0046485 A DEK0046485 A DE K0046485A DE 1191891 B DE1191891 B DE 1191891B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
switchgear
cells
switch
switchgear according
guide rail
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEK46485A
Other languages
English (en)
Inventor
Kurt Stummeyer
Manfred Matlanga
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Krone KG
Original Assignee
Krone KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Krone KG filed Critical Krone KG
Priority to DEK46485A priority Critical patent/DE1191891B/de
Publication of DE1191891B publication Critical patent/DE1191891B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B11/00Switchgear having carriage withdrawable for isolation
    • H02B11/12Switchgear having carriage withdrawable for isolation with isolation by horizontal withdrawal
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H31/00Air-break switches for high tension without arc-extinguishing or arc-preventing means
    • H01H31/14Air-break switches for high tension without arc-extinguishing or arc-preventing means with bridging contact that is not electrically connected to either line contact in open position of switch
    • H01H31/24Air-break switches for high tension without arc-extinguishing or arc-preventing means with bridging contact that is not electrically connected to either line contact in open position of switch with rectilinearly-movable bridging contact

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Patch Boards (AREA)

Description

  • Mittelspannungs-Innenraumschaltanlage Die Erfindung betrifft eine Mittelspannungs-Innenraumschaltanlage, bestehend aus mehreren nebeneinander an einer Wand des Raumes angeordneten, isolierstoffgekapselten Schaltzellen, in denen jeweils drei mit einem gemeinsamen Antrieb ausgerüstete Schalterpole vorgesehen sind, deren einer Anschluß mit einer Ader eines durch den Boden in die Schaltzelle eingeführten Kabels und deren anderer Anschluß mit der zugehörigen, quer durch die Schaltzellen geführten Sammelschiene verbunden ist.
  • Die Verwendung isolierstoffgekapselter Schaltzellen hat insbesondere den für Mittelspannungs-Innenraumschaltanlagen wesentlichen Vorteil, daß sich ein gedrängter räumlicher Aufbau ergibt. Man ist bestrebt, derartige Schaltanlagen in der Fabrik möglichst vollständig zu montieren, so daß die Fertigmontage am Aufstellungsort wenig Zeit erfordert und auch durch angelernte Kräfte durchgeführt werden kann.
  • Schwierigkeiten bereiten bei dieser Montage jedoch die Sammelschienen. Aus Gründen der Betriebssicherheit läßt man sie möglichst in einem Stück durchlaufen und begrenzt die Anzahl der Stoßstellen auf das unbedingt erforderliche Maß. Um diese Sammelschienen in die Schaltzellen einsetzen zu können, sind bei den bisher bekannten Innenraumschaltanlagen die Zellen in der Tiefe geteilt. Dadurch ergibt sich eine verhältnismäßig umständliche Montage, die nicht ohne gewisse Fachkenntnisse durchgeführt werden kann.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Mittelspannungs-Innenraumschaltanlage der eingangs genannten Art zu entwickeln, die in der Fabrik nahezu vollständig vorgefertigt und am Aufstellungsort in einfacher Weise mit wenigen Handgriffen montiert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß an der Wand des Raumes eine parallel zu den Sammelschienen verlaufende Trag und Führungsschiene angebracht ist, längs deren die in ihren Seitenwänden mit Durchbrüchen für die Sammelschienen versehenen Schaltzellen nacheinander in ihre Endlage verschiebbar sind, ferner eine Halterungsschiene, an der die Schaltzellen in ihrer Endlage festlegbar sind.
  • Bei der erfindungsgemäßen Innenraumschaltanlage werden somit die Sammelschienen nach der Montage der ersten Schaltzelle in dieser Zelle befestigt; die weiteren Schaltzellen werden dann auf die Sammelschienen gleichsam »aufgefädelt«, was durch die parallel zu den Sammelschienen verlaufende, an der Wand des Raumes befestigte Trag-und Führungsschiene sowie durch die in den Seitenwänden der Zellen vorgesehenen Durchbrüche für die Sammelschienen ermöglicht wird.
  • Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Innenraumschaltanlage ist daher darin zu sehen, daß die Seitenwände der Zellen einstückig hergestellt werden können; es entfällt somit das zeitraubende Zusammensetzen der Schaltzellen am Aufstellungsort.
  • Die Durchbrüche in den Seitenwänden der Schaltzellen können so klein bemessen sein, daß hierdurch auch die Sammelschienen in die durch die Seitenwände gebildete Schottung der Schaltanlage mit einbezogen werden.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Schaltzellen mit Rollgliedern versehen, die sich auf der Trab und Führungsschiene abstützen. Bei einer derartigen Ausführung werden die Schaltzellen lediglich in die Trab und Führungsschiene eingehängt und lassen sich dann mit einem ganz geringen Kraftaufwand in ihre Endlage verschieben.
  • Ein räumlich besonders gedrängter Aufbau der erfindungsgemäßen Innenraumschaltanlage wird gemäß einer weiteren Ausgestaltung dadurch erreicht, daß die zu den Adern eines Kabels gehörenden drei Schalterpole in an sich bekannter Weise senkrecht übereinander angeordnet sind. Auf diese Weise wird insbesondere der zum seitlichen Einfädeln der Schaltzellen erforderliche Platz sehr gering gehalten.
  • Um etwaige Störungen an den Kabeln oder Kabelendverschlüssen auf einfache Weise beseitigen zu können, ohne die gesamte Anlage außer Betrieb setzen zu müssen, sind gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung die Kabelendverschlüsse der drei in eine Schaltzelle eingeführten Adern eines Kabels auf einem Schlitten angebracht, der quer zu der Trag- und Führungsschiene verschiebbar ist.
  • Zweckmäßig sind hierbei die Kabelendverschlüsse über hintereinander in der Schaltzelle angeordnete und in ihrer Höhenlage gestaffelte Steckkontaktteile mit den zu dem einen Anschluß der Schalterpole führenden Anschlußleitungen verbunden.
  • Diese und zahlreiche weitere Einzelheiten der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung eines in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiels hervor. Es zeigt F i g. 1 eine schematische Vorderansicht der erfindungsgemäßen Innenraumschaltanlage während der Montage der Schaltzellen, F i g. 2 einen Schnitt durch eine Schaltzelle längs der Linie II-II der F i g. 1.
  • Die erfindungsgemäße Mittelspannungs-Innenraumschaltanlage besteht aus mehreren nebeneinander an einer Wand 1 des Raumes angeordneten Schaltzellen, z. B. 2, 3 (vgl. F i g. 1), in denen jeweils drei Schalterpole 4, 5, 6 vorgesehen sind, die mit einem gemeinsamen geerdeten Antrieb 7 ausgerüstet sind. Dieser Antrieb 7 ist an der Vorderseite der betreffenden Schaltzelle leicht zugänglich angeordnet.
  • Die Schalterpole, deren Einzelheiten im vorliegenden Zusammenhang nicht näher interessieren, sind mit ihrem einen Anschluß über eine Leitung 8 bzw. 9, 10 mit einer Ader 11 a bzw. 11 b, 11 c eines durch den Boden in die betreffende Schaltzelle eingeführten Kabels 11 und mit ihrem anderen Anschluß mit je einer Sammelschiene 12 bzw. 13, 14 verbunden.
  • Die Sammelschienen 12, 13, 14 sind quer durch die Schaltzellen 2, 3 geführt, deren Seitenwände zu diesem Zweck mit Durchbrüchen versehen sind.
  • An der Wand 1 des Raumes ist eine parallel zu den Sammelschienen 12, 13, 14 verlaufende Trag-und Führungsschiene 15 vorgesehen, längs deren die Schaltzellen bei der Fertigmontage der Schaltanlage am Aufstellungsort nacheinander in ihre Endlage verschiebbar sind.
  • Die Montage erfolgt dabei in der Weise, daß zunächst die linke Schaltzelle 2 befestigt wird, daß anschließend die Sammelschienen 12, 13 und 14 (R, S, T) in dieser Schaltzelle 2 montiert werden und daß danach die weiteren Schaltzellen (beim Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 1 noch drei weitere Zellen) aus der rechten Stellung, in der sich bei F i g. 1 gerade die Zelle 3 befindet, in ihre Endlage verschoben werden.
  • Zu diesem Zweck sind die Schaltzellen an ihrem oberen Ende mit Rollgliedern 16 versehen (vgl. F i g. 2), die sich auf einem Ansatz 15a der Trag-und Führungsschiene 15 abstützen.
  • Außer dieser Trag- und Führungsschiene 15 ist an der Wand 1 des Raumes noch eine untere Halterungsschiene 17 vorgesehen, an der die Schaltzellen 2, 3 in ihrer Endlage, beispielsweise durch Schrauben, festgelegt werden. Zweckmäßig werden die Schaltzellen in ihrer Endlage auch an ihrem oberen Ende, vorzugsweise durch Blockierung der Laufrollen 16, gegen unerwünschte Bewegungen infolge von Erschütterungen und Vibrationen auf der Trag- und Führungsschiene gesichert.
  • Die Kabelendverschlüsse 18, 19, 20 der drei in eine Schaltzelle, z. B. 2, eingeführten Adern 11a, 11 b, 11 c eines Kabels 11 sind auf einem Schlitten 21 angebracht, der quer zu der Trag- und Führungsschiene 15 verschiebbar ist.
  • Dieser Schlitten 21 besteht aus einer Stützplatte 21a und zwei zusammenschraubbaren Seitenteilen 21b, zwischen denen die Endverschlüsse eingespannt sind.
  • Der Schlitten 21 ist durch einen vorderen Isolierstoffschutz 22 und eine Blechverkleidung 23 abgedeckt und kann nach dem Entfernen einer lösbaren Bodenplatte 24 aus der zugehörigen Schaltzelle nach vorn frei herausgezogen werden. Hierbei wird zweckmäßig auch das Kabel 11 ein Stück nach vorn gezogen.
  • Die Kabelendverschlüsse 18, 19, 20 sind über hintereinander in der Schaltzelle, z. B. 2, angeordnete und in ihrer Höhenlage gestaffelte Steckkontaktteile 25, 26, 27 mit den Anschlußteilen 8, 9 und 10 verbunden, die zu je einem Anschluß der Schalterpole 4, 5, 6 führen.
  • Die Anschlußleitungen 8, 9, 10 werden durch eine Isolierstoff-Distanzplatte 28 auf Abstand gehalten. Wie aus der vorstehenden Beschreibung und der Zeichnung hervorgeht, zeichnet sich die erfindungsgemäße Schaltanlage durch eine außerordentlich einfache Montage der Schaltzellen sowie durch eine bequeme Zugänglichkeit der Kabelendverschlüsse während des Betriebes und obendrein durch eine besonders raumsparende Bauweise aus. Die Montage dieser Endverschlüsse wird in der Weise vorgenommen, daß zunächst die Schaltzellen 2, 3 usw. in der bereits erläuterten Weise auf die Sammelschienen »aufgefädelt« und anschließend die Endverschlüsse auf ihren Schlitten 21 in die Schaltzellen von vorn eingefahren werden.
  • Der Raumbedarf der gesamten Anlage ist außerordentlich gering: Bei einer Breite b der einzelnen Schaltzelle und einer Breite B aller nebeneinander aufgereihten Schaltzellen ergibt sich eine Gesamtbreite der ganzen Anlage von B+b. Da die einzelnen Schaltzellen infolge der Anordnung der Schaltpole 4, 5, 6 übereinander eine sehr geringe Breite b besitzen (bei 10- bis 20-kV-Anlagen etwa 120 mm), fällt die für das Einhängen der Schaltzellen zusätzlich erforderliche Breite b (vgl. F i g. 1) praktisch nicht ins Gewicht gegenüber dem wesentlichen Vorteil der erfindungsgemäßen Schaltanlage, daß alle Schaltzellen gleich und ungeteilt ausgeführt und denkbar einfach montiert werden können.

Claims (9)

  1. Patentansprüche: 1. Mittelspannungs - Innenraumschaltanlage, bestehend aus mehreren nebeneinander an einer Wand des Raumes angeordneten, isolierstoffgekapselten Schaltzellen, in denen jeweils drei mit einem gemeinsamen Antrieb ausgerüstete Schalterpole vorgesehen sind, deren einer Anschluß mit einer Ader eines durch den Boden in die Schaltzellen eingeführten Kabels und deren anderer Anschluß mit der zugehörigen, quer durch die Schaltzellen geführten Sammelschiene verbundenist, dadurch gekennzeichnet, daß an der Wand (1) des Raumes eine parallel zu den Sammelschienen (12, 13, 14) verlaufende Trag- und Führungsschiene (15) angebracht ist, längs deren die in ihren Seitenwänden mit Durchbrüchen für die Sammelschienen versehenen Schaltzellen (z. B. 2, 3) nacheinander in ihre Endlage verschiebbar sind, ferner eine Halterungsschiene (17), an der die Schaltzellen in ihrer Endlage festlegbar sind.
  2. 2. Schaltanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltzellen (z. B. 2) mit Rollgliedern (16) versehen sind, die sich auf der Trag- und Führungsschiene (15) abstützen.
  3. 3. Schaltanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zu den Adern (11 a,11 b, 11c) eines Kabels (11) gehörenden drei Schalterpole (4, 5, 6) in an sich bekannter Weise senkrecht übereinander angeordnet sind.
  4. 4. Schaltanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelendverschlüsse (18, 19, 20) der drei in eine Schaltzelle (z. B. 2) eingeführten Adern (11 a,11 b,11 c) eines Kabels (11) auf einem Schlitten (21) angebracht sind, der quer zu der Trag- und Führungsschiene (15) verschiebbar ist.
  5. 5. Schaltanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelendverschlüsse (18, 19, 20) über hintereinander in der Schaltzelle (z. B. 2) angeordnete und in ihrer Höhenlage gestaffelte Steckkontaktteile (25, 26, 27) mit den zu dem einen Anschluß der Schalterpole führenden Anschlußleitungen (8, 9, 10) verbunden sind.
  6. 6. Schaltanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (21) aus einer Stützplatte (21a) und zwei zusammenschraubbaren Seitenteilen (21b) besteht, zwischen denen die Endverschlüsse (18,19, 20) eingespannt sind.
  7. 7. Schaltanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (21) durch einen vorderen Isolierstoffschutz (22) und eine Blechverkleidung (23) abgedeckt und nach dem Entfernen einer lösbaren Bodenplatte (24) aus der zugehörigen Schaltzelle (z. B. 2) nach vorn herausziehbar ist. B.
  8. Schaltanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die von den Endverschlüssen (18, 19, 20) zu den Schalterpolen (4, 5, 6) führenden Anschlußleitungen (8, 9, 10) in an sich bekannter Weise durch eine Isolierstoff-Distanzplatte (28) auf Abstand gehalten werden.
  9. 9. Schaltanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltzellen (2, 3) in ihrer Endlage, vorzugsweise durch Blockierung der Laufrollen (16), gegen Bewegungen auf der Trag- und Führungsschiene (15) gesichert sind.
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