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Vorrichtung zum Einwickeln mehrerer gleichartiger Gegenstände, wie
Flaschen, Gläser u. dgl.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum gleichzeitigen
Einwickeln mehrerer gleichartiger Gegenstände, wie Flaschen, Dosen, Gläser od. dgl.,
in aus faltbarem Material bestehende, durch rechteckige Streifen gebildete Verpackungshüllen,
in welche die Gegenstände einsetzbar und durch gegensinniges und überlappendes Umlegen
wenigstens zweier Klappen der Hülle einwickelbar sind.
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Eine als bekannt geltende Vorrichtung der eingangs definierten Gattung
dient zum Verpacken von Dosen in durch rechteckige Streifen gebildete Verpackungshüllen.
Die rechteckigen Streifen sind mit querverlaufenden Faltrillen versehen, die nach
Zusammenfalten des Streifens zur Verpackungshülle sowohl deren Längs- als auch Begrenzungskanten
für einen Tragegriff bilden. Die unmittelbar an den Streifenenden von Faltrillen
abgegrenzten Felder werden zusammengeklebt oder sonst in geeigneter Weise, beispielsweise
durch Klammern, verbunden und bilden den Boden der Verpackungshülle. Die Vorrichtung
selbst besteht aus einem Kasten, dessen Boden der Länge nach von einem Schlitz durchsetzt
ist, in den zunächst der Tragegriff des Streifens eingeschoben wird. Anschließend
werden die Dosen in die noch offene Verpackungshülle eingesetzt und die den Boden
der Hülle bildenden Felder übereinandergeklappt und in bereits vorher beschriebener
Weise miteinander verbunden. Die somit die Dosen umschließende Verpackungshülle
steht dann mit dem Tragegriff nach unten in der Vorrichtung und muß nach seitlichem
Herausschieben aus derselben um 1800 geschwenkt werden, damit die Verpackungshülle
mit dem Tragegriff nach oben abgestellt bzw. abtransportiert werden kann. Eine dermaßen
ausgebildete Vorrichtung erleichtert wohl das Falten des Streifens und Einsetzen
der Dosen, bedingt jedoch ein mühsames und zeitraubendes Entnehmen der geschlossenen
Verpackungshülle. Eine Automatisierung des Verpackungsvorganges mit dieser Vorrichtung
ist nur schwer oder gar nicht möglich, da der durch den Kastenboden hindurchragende
Tragegriff bzw. ein vom Kastenboden nach unten abstehender und den Tragegriff aufnehmender
Steg selbsttätige Bewegungen mehrere solcher Kästen in hohem Maße behindern oder
gänzlich unterbinden würde.
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Bei einer weiterhin als bekannt geltenden Vorrichtung zum Einwickeln
von Gegenständen in durch rechteckige Streifen gebildete Verpackungshüllen findet
für diese schweißbare Plastikfolie Verwendung.
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Die gefüllten Behälter werden zuerst von Hand an zwei Seiten durch
überlappendes Umlegen zweier sich gegenüberliegender Ecken des rechteckigen
Folienmaterials
eingewickelt, sodann um 1800 gedreht und über einen Tisch hin- und herbewegt, in
dessen Mitte eine Heizplatte angeordnet ist. In den Bewegungsrichtungen ist der
Tisch beiderseits der Heizplatte von Mündungsschlitzen der Ansaugleitung einer Unterdruckanlage
durchsetzt. Während der Hin- und Herbewegungen des bereits teilweise eingewickelten
Behälters wird die jeweils in die Bewegungsrichtung weisende, noch frei abstehende
Ecke, teilweise in den auf sie zukommenden Schlitz eingesaugt und während der Weiterbewegung
des Behälters über die bereits zusammengefalteten Ecken geklappt. Beim anschließenden
Überqueren der Heizplatte erfolgt die gegenseitige Verschweißung der bereits zusammengefalteten
Folienecken, so daß nach einmaliger Hin- und Herbewegung der Behälter hermetisch
durch die Plastikfolie abgeschlossen ist.
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Die Verwendungsmöglichkeit dieser Vorrichtung ist somit auf die durch
Handarbeit vorzunehmende Verpackung vorzugsweise vierkantiger Behälter in dünne,
elastische und verschweißbare Plastikfolien beschränkt.
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Zweck der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs definierten
Gattung so auszubilden, daß gleichzeitig mehrere gleichartige Gegenstände, wie
Flaschen,
Dosen, Gläser od. dgl., maschinell in einer Verpackungshülle robusten, jedoch faltbaren
Materials eingewickelt werden.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß eine rechteckige
Führungsbahn vorhanden ist, in welcher eine Anzahl an ihrer Oberseite zur Aufnahme
der Hüllen offener U-förmiger Transportkisten in zwei parallelen Reihen entlang
der Begrenzungsleisten der Führungsbahn durch Transportmittel schrittweise verschieblich
angeordnet sind, so daß sie sich in den Reihen gegenläufig zueinander bewegen, wobei
die Klappen der in die Kästen eingesetzten und dadurch U-förmig geformten Hüllen
die Oberkanten der Kästen überragen, und wobei oberhalb jeder Reihe feste Falteinrichtungen
vorgesehen sind, durch die in der ersten Reihe die erste Klappe und in der zweiten
Reihe die zweite Klappe umlegbar und an die Gegenstände andrückbar ist.
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Somit ist die Vorrichtung nach der Erfindung gegenüber den als bekannt
geltenden Vorrichtungen als neu zu bezeichnen, da keine derselben zur Aufnahme der
Hüllen und des Verpackungsgutes mit mehreren durch Transportmittel in parallelen
Reihen gegenläufig bewegbaren Transportkästen ausgestattet ist.
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Die Vorrichtung nach der Erfindung ist einfach und mit geringem Kostenaufwand
zu fertigen und arbeitet infolge des einfachen konstruktiven Aufbaues absolut betriebssicher.
Sämtliche Verpackungs-Arbeitsgänge vom Einschieben der zu verpackenden Gegenstände
bis zum Ausschieben der geschlossenen Verpackungshüllen erfolgen mechanisch unter
Ausschluß der Handarbeit, wodurch die Wirtschaftlichkeit der Vorrichtung erheblich
gesteigert wird. Die rein translatorischen Bewegungen der Transportkästen längs
geschlossener Bahnen ermöglichen die Anwendung einfachster Transportmittel ohne
umlaufende Antriebselemente, wodurch auch die Wartungskosten für die Vorrichtung
auf ein Mindestmaß eingeschränkt werden.
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Zur weiteren Ausgestaltung der Erfindung dient es, daß die U-förmigen
Kästen so in der Führungsbahn angeordnet sind, daß die offenen Stirnseiten zur Breitseite
der Führungsbahn hin liegen. Somit erfolgt das Einschieben der zu verpackenden Gegenstände
sowie das Ausschieben der geschlossenen Verpackungshüllen parallel zu den Schmalseiten
der Führungsbahn, so daß diese raumsparend zwischen zwei Transportbänder angeordnet
werden kann.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung
sind Stößel zum Verschieben der Kisten vorgesehen und durch von einem Druckmittel
beaufschlagte Kolben-Zylinder-Aggregate betätigbar. Dermaßen ausgebildete Transportmittel
zur Verschiebung der Kästen arbeiten stoßfrei, wodurch Beschädigungen zerbrechlicher
Gegenstände, wie Flaschen oder Gläser, mit Sicherheit unterbunden werden.
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In den Zeichnungen wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt F i g. 1 die perspektivische Ansicht einer offenen und für die Vorrichtung
nach der Erfindung geeigneten Verpackungshülle, Fig.2 die Verpackungshülle gemäß
Fig.1, jedoch in geschlossenem Zustand mit einem Satz darin verpackter Flaschen,
F i g. 3 die schematische Draufsicht auf die Vorrichtung nach der Erfindung,
Fig.4
die perspektivische Ansicht eines Transportkastens gemäß F i g. 3, Fig.5 die schematische
perspektivische Ansicht der Vorrichtung gemäß F i g. 3, angeordnet zwischen zwei
Transportbändern und F i g. 6 in vergrößertem Maßstab die schematische perspektivische
Ansicht der Vorrichtung gemäß F i g. 5 in einer unterschiedlichen Arbeitsstellung.
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Zum Verpacken eines Satzes von Flaschen eignen sich besonders Verpackungshüllen,
die beispielsweise gemäß Fig. 1 und 2 ausgebildet sind. Diese Verpackungshüllen
haben jeweils die Form eines Bandes oder Streifens 1 aus einem mit Knifflinien versehenen,
gefalteten und aus fünf Feldern 2, 3, 4, 5 und 6 bestehenden Kartonzuschnitt. In
den aus den Feldern 2 und 6 gebildeten Endteilen des Bandes sind sechs Löcher 7
mit einem Durchmesser aufgenommen, der im großen dem Durchmesser der Kapseln 8 auf
den Flaschen 9 entspricht. Ferner sind in jedem Endfeld zwei weitere Löcher 10 vorgesehen,
die in der fertigen Verpackung einen Griff für die Finger bilden. Wie aus F i g.
2 ersichtlich, wo das Band 1 rund um einen SatzA aus sechs Flaschen 9 angebracht
ist, bildet das Feld 4 den Boden der Verpackung, während die mit dem Feld 4 längs
zweier gegenüberliegender Kanten desselben zusammenhängenden Felder 3 und 5 die
Seiten der Verpackung und die zwei äußersten Felder 2 und 6 (die Endfelder) den
Deckel der Verpackung bilden. Die Verpackung hat zwei gegenüberliegende offene Seiten,
die einen vollen Einblick in die Verpackung gewähren. In der fertigen Verpackung
ragen die Flaschen 9 mit ihren Kapseln 8 durch die Löcher 7 in den einander überlappenden
Feldern 2 und 6 empor. Durch den Eingriff der Felder 2 und 6 mit den Flaschen 9
unter halb der Kapseln 8 wird die Verpackung verriegelt und mit den Flaschen 9 im
Eingriff gehalten, so daß sie diese schützend umgibt, gleichzeitig wie sich der
ganze Flaschensatz in den Grifflöchern 10 tragen läßt.
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Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung ist in eine Bahn 11
zur Beförderung der gefüllten, etikettierten und durch die Kapseln 8 verschlossenen
Flaschen 9 eingeschaltet, so daß der Aufbringertrum der Förderbahn 11 in einer im
folgenden näher beschriebenen Station der Vorrichtung endigt. Der Abnahmetrum der
Förderbahn 11 geht von einer anderen Station der Vorrichtung aus, wo fertige Verpackungen
aus der Vorrichtung herausgebracht werden. Die Vorrichtung besitzt eine Station
12, wo Verpackungsbänder 1 in beliebiger Weise in Kassetten oder Transportkästen
17 der Vorrichtung angebracht werden, eine Station 13, in welcher der Aufbringertrum
der Förderbahn 11 endigt und wo die Flaschensätze A in die Bänder 1 eingebracht
werden, eine Station 14, wo das erste Endfeld der Verpackung, das Feld 2, über den
im Band 1 angebrachten Flaschensatz A gefaltet wird, eine Station 15, wo das andere
Endfeld der Verpackung, das Feld 6, über das erste Endfeld 2 und den Flaschensatz
A gefaltet wird, und schließlich eine Station 16, an welche der Abnahmetrum der
Förderbahn 11 angeschlossen ist und wo fertig verpackte Flaschensätze aus der Vorrichtung
herausgebracht werden. Die Vorrichtung umfaßt ferner eine Anzahl Kassetten oder
Transportkästen 17 in der Form von im Querschnitt U-förmigen Körpern, die ein Bodenstück
18 und von diesem hochragende Schenkel 19 aufweisen. Zwei gegenüberliegende Seiten
der Kassette sind somit offen.
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Die Kassetten 17 sind selbständig und haben keine Verbindung untereinander.
Sie sind in einer eine geschlossene Bahn bildenden rechteckigen Führung 20 schrittweise
verschiebbar angeordnet. Längs des einen langgestreckten Teils 21 der Führung 20
sind die Stationen 12, 13 und 14 vorgesehen und längs des anderen langgestreckten
Teils 22 der Führung 20 die Stationen 15 und 16. Die Vorrichtung umfaßt des weiteren
die im folgenden näher beschriebenen Mittel zum schrittweisen Verschieben der Kassetten
17 in den beiden langgestreckten Hauptteilen 21, 22 und den diese untereinander
verbindenden Übergangsteilen 23 bzw. 24. Die Führung 20 besteht ganz einfach aus
einer Tischplatte 25 mit einer rundherumgehenden Randleiste 26 und einer Mittelleiste
27, die eine Abgrenzung zwischen den beiden langgestreckten Teilen 21, 22 der Führung
darstellt.
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Die Mittel zum Verschieben der Kassetten 17 in den langgestreckten
Teilen21, 22 und den Übergangsteilen 23, 24 der Führung 20 bestehen aus druckmittelbetätigten
Zylinder- und Kolb en-Aggregaten 28, 29, 30 und 31. Ein solches Aggregat ist am
Anfang des betreffenden Teils angebracht und mit derart in Reihenfolge automatisch
betätigten, nicht näher dargestellten Ventilen ausgerüstet, daß die Kassetten 17
nicht ihre gegenseitigen intermittierenden Bewegungen längs der von der Führung
20 gebildeten geschlossenen Bahn behindern. Die Vorrichtung hat weiterhin zwei feste
Faltmittel 32 und 33, deren Funktion aus dem folgenden näher hervorgeht und die
auf einem quer über die Tischplatte 25 und die Führung 20 sich erstreckenden Träger
34 befestigt sind, welcher von Ständern 35 am Tisch getragen ist. Das Faltmittel
32 ist an der Station 14 und das Faltmittel 33 an der Station 15 gelegen.
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Die oben beschriebene Vorrichtung arbeitet in folgender Weise: In
der Station 12 wird in zweckmäßiger, nicht näher dargestellter Weise ein Verpackungsband
1 in einer zu dieser Station 12 herangeführten Kassette 17 angebracht (F i g. 3
und 5). Das Verpackungsband 1 hat hierbei die in Fig. 1 dargestellte, teilweise
gefaltete Form. In der Station 13 wird ein Satz A von Flaschen 9 in einem mittels
einer Kassette 17 aus der Station 12 herangeführten Verpackungsband 1 angebracht.
Der erwähnte Satz A wird von der Förderbahn 11 abgegeben und von der Seite in das
Verpackungsband 1 eingeschoben. Danach tritt das Zylinder- und Kolben-Aggregat28
in Tätigkeit, so daß die im langgestreckten Teil 21 der Führung 20 befindliche Kassettenreihe
oder -gruppe in der Richtung des in Fig. 3 angegebenen Pfeils 36 bewegt wird. Die
in der Stationl4 befindliche Kassette 17 mit dem darin angebrachten Verpackungsband
1 und Flaschensatz A wird dabei, da sämtliche Kassetten 17 im Teil 21 gegeneinander
anliegen, in der Richtung des erwähnten Pfeils 36 in Bewegung versetzt und dabei
unter das in der Station 14 befindliche feste Faltmittel 32 bewegt, wobei das über
die Kassette hochragende und in der Bewegungsrichtung zuerst gelegene Endfeld, das
Feld 2, des Verpakkungsbandes über den Flaschensatz einwärts gefaltet und auf dessen
Verschlüssen in eine Lage unterhalb derselben herabgepreßt wird, in welcher das
Feld nach seinem Lauf unter das Faltmittel 32 im Eingriff mit den Kapseln 8 festgehalten
wird. Die Lage der im Teil 21 befindlichen Kassettengruppe ist nun eine solche,
daß zur Ermöglichung einer weiteren Be-
wegung dieser Gruppe in der Richtung des
Pfeils 36 die jetzt im Übergangsteil 23 der Führung 20 befindliche und durch strichpunktierte
Linien in F i g. 3 angedeutete Kassette 37 in die im Teil 22 befindliche Kassettengruppe
übergeführt werden muß, so daß die Kassette die durch strichpunktierte Linien in
Fig 3 angedeutete Lage 38 einnehmen wird. Diese Oberführungsbewegung wird dadurch
zustande gebracht, daß das Zylinder- und Kolbenaggregat 29 in Tätigkeit tritt. Die
im Teil 22 befindliche Kassettenreihe oder -gruppe wird dadurch schrittweise fortbewegt,
daß das Zylinder- und Kolben-Aggregat30 in Tätigkeit tritt und die Kassettengruppe
in der durch einen Pfeil 39 in Fig. 3 angegebenen Richtung bewegt. Während dieser
Bewegung wird die in der Station 15 befindliche Kassette unter das in dieser Station
befindliche feste Faltmittel 33 fortbewegt, so daß das andere über die Kassette
hochragende und in dieser Bewegungsrichtung zuerst gelegene Endfeld, das Feld 6,
des Verpackungsbandes über den Flaschenansatz A einwärtsgefaltet und unterhalb dessen
Kapseln 8 herabgepreßt wird, ähnlich wie dies in der Station 14 mit dem ersten Endfeld
geschah. Nach der letztgenannten Bewegung ist die Kassette in der durch strichpunktierte
Linien40 in Fig. 3 angedeuteten Lage im Übergangsteil 24 angelangt, wo die Kassette
dadurch in die Ausgangslage übergeführt wird, daß das Zylinder- und Kolben-Aggregat
31 in Tätigkeit tritt und die Kassette betätigt, während der fertig verpackte Flaschensatz
A in der durch die strichpunktierten Linien angedeuteten Lage 40 festgehalten und
somit beim Vorwärtshub des Zylinder- und Kolben-Aggregats 31 von der Kassette befreit
wird. Das letztgenannte Aggregat ist mit einem nicht näher dargestellten Mitnehmer
versehen, der beim Rückhub des Aggregats und dessen Rückkehr in die Ausgangslage
die in der Lage 40 zurückgebliebene Verpackung angreift und sie auf den Abnahmetrum
der Förderbahn 11 bewegt, damit sie aus der Vorrichtung herausgebracht wird.
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In den Übergangsteilen 23 und 24 der Führung 20 wechseln die Kassetten
17 ihre Bewegungsrichtung derart, daß die früher vorangehende Seite der Kassette
nun zur hinteren wird und umgekehrt.
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Nach dem Falten des von der vorangehenden Seite der Kassette hochragenden
Feldes 2 in der Station 14, wobei das andere Feld 6 von der hinteren Seite der Kassette
hochragt, wird die Seite der Kassette mit dem Feld 6 zur vorangehenden Seite, und
das Feld 6 wird somit in der Station 15 gefaltet. Hierdurch können die Faltmittel
32, 33 fest angeordnet werden und von einfacher und störungsfreier Bauart sein.
Die Bewegung der Kassettenl7 hat den Charakter einer Vorwärtsbewegung in einem Teil
der Bahn, dem Teil 21, und einer Rückwärtsbewegung in einem anderen Teil der Bahn,
dem Teil 22, wodurch die Lageänderung der Kassetten in bezug auf die Bewegungsrichtung
beim Wechsel von Vorwärtsbewegung zu Rückwärtsbewegung und umgekehrt vor sich geht.
Die Kassetten werden also in zwei Gruppen aufgeteilt und in jeder Gruppe in eine
Reihe geordnet und miteinander in Anlage gebracht; im übrigen sind die Kassetten
aber voneinander frei und ungebunden. Der einen Gruppe wird dabei eine schrittweise
vor sich gehende Vorwärtsbewegung und der anderen Gruppe eine schrittweise vor sich
gehende Rückwärtsbewegung aufgedrückt, dadurch daß mittels des betreffenden Zylinder-
und Kolben-Aggregats
28, 30 auf die in der betreffenden Bewegungsrichtung
letzte Kassette eine Kraft ausgeübt wird, um die Kassetten zwischen den verschiedenen
Stationen 12, 13, 14, 15 zu bewegen. Zwischen jedem Schritt der Vorwärtsbewegung
und Rückwärtsbewegung wird der ersten Kassette in jeder Gruppe eine senkrecht zu
diesen Bewegungen verlaufende Überführungsbewegung aufgedrückt, dadurch, daß mittels
des betreffenden Zylinder- und Kolben-Aggregats 29,31 in der beabsichtigten Richtung
eine Kraft auf diese Kassette ausgeübt wird, damit sie in die andere Gruppe übergeführt
wird.