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Vorrichtung zur Verfolgung und Registrierung des Blickverlaufs beim
Menschen Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum photographischen Registrieren
des Blickverlaufes eines Menschen während des Lesens.
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Zur Verfolgung und Registrierung des Blickverlaufs beim Menschen
sind verschiedene Möglichkeiten bekannt; sie dienen vorwiegend ophthalmologischen
Zwecken. Für die Untersuchung der Beachtung von Zeitschriften, Zeitungen und ähnlichen
Informationsträgern unter werbepsychologischen Gesichtspunkten sind diese Verfahren
jedoch nicht anwendbar. Sie eignen sich allenfalls zur Durchführung von Forschungsexperimenten,
deren Ergebnisse nur unter bestimmten experimentellen Bedingungen Gültigkeit besitzen
müssen.
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Vor allem sind die bisher bekannten Vorrichtungen zur Verfolgung
und Registrierung des Blickverlaufs, die für Untersuchungen der Beachtung von Bildern,
Texten oder Inseraten in Zeitschriften oder Zeitungen angewandt wurden, mit folgenden
Mängeln behaftet: a) Die Versuchsperson erlebt in starkem Maße den experimentellen
Charakter der Versuchssituation, die eindeutig auf ihr Auge zielt, und erkennt unter
Umständen sogar den Zweck des Versuchs. Dadurch wird ihr wahrnehmendes Verhalten
in einer Weise beeinflußt, die eine Aussage über den in normaler, lebensnaher Situation
zu erwartenden Blickverlauf nicht mehr zuläßt. In der alltäglichen Lesesituation
fehlt die Gespanntheit einer Experimental-Situation völlig. Der Blickverlauf erfolgt
weitgehend unbewußt, die Wahrnehmung ist meistens verhältnismäßig unkonzentriert
und selbst bei näherer Zuwendung häufig noch flüchtig und jederzeit zum Abbruch
und zur Zuwendung auf neue Gegenstände bereit. Jede durch einen Versuch gesetzte
Intention nimmt dem Blickverlauf diese schmetterlingshafte Beweglichkeit, Leichtigkeit
und geIöste Ungebundenheit und bringt sofort Momente der Selbstbeobachtung mit ins
Spiel. b) Die umständliche Auswertung der bekannten Verfahren bringt schwer kontrollierbare
Fehlerquellen mit sich und beeinträchtigt somit die Genauigkeit der Ergebnisse.
c) Die praktische Nutzung der Verfahren wird durch den hohen Auswertungsaufwand
in Frage gestellt, zumal unter solchen Umständen die zur statistischen Sicherung
der Ergebnisse erforderliche relativ hohe Zahl von Versuchspersonen nur schwer zu
erreichen ist.
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Für sehphysiologische Untersuchungen verwendet man zum Beispiel kleine
Spiegel, die, auf der Hornhaut des Auges befestigt, einen Lichtstrahl reflektie-
ren
und so die Augenbewegungen in photographisch registrierbare Lichtspuren umsetzen.
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Obwohl als Forschungsexperiment von großer Bedeutung, ist dieses
Verfahren für die Untersuchung der Beachtung von Teilen des Inhalts von Zeitungen,
Zeitschriften u. dgl. unbrauchbar, denn 1. kann man den Versuchspersonen, die für
solche routinemäßig durchzuführende Tests in Frage kommen, die Anbringung eines
Spiegel auf dem Augapfel nicht zumuten, 2. muß der Kopf der Versuchsperson unbeweglich
eingespannt werden, was sehr störend wirkt [vgl.
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Punkt a)j, 3. sind die Auswertungsarbeiten überaus langwierig und
mühselig [vgl. Punkt b) und c)].
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Die Brandtsche Augenkamera, die besonders in den USA zur Werbemittelprüfung
verwendet wird, vermeidet den erstgenannten Nachteil, indem sie den Lichtstrahl
nicht von einem Spiegel, sondern von der Hornhaut direkt reflektieren läßt. Trotz
erheblicher technischer Verbesserungen (z. B. vereinfachte Kopffixierung, verbesserte
Bildauswertung) ist die Verwendbarkeit des Geräts ziemlich gering. Das Objektfeld
ist recht klein, die Versuchsperson kann - behindert durch die Apparatur - in der
dargebotenen
Zeitschrift nicht oder nur schwer blättern. Vor allem
aber setzt der unter Punkt a) beschriebene Mangel der Anwendung dieses Verfahrens
enge Grenzen.
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Auch die Vorrichtung von Tiffin und Kars lake (USA-Patentschrift
2311914) ist mit einigen der obengenannten Mängel behaftet: 1. In vollem Umfange
muß der unter Punkt a) gemachte Vorbehalt gelten.
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2. Der Erfolg des Experiments hängt in starkem Maße von Verhaltenszufälligkeiten
der Versuchsperson ab. Schon bei geringen Kopf- und Körperbewegungen nach der Seite
oder nach oben und unten befindet sich die Augenpartie außerhalb des Bereichs der
totalen Reflektion der Glasscheibe (vgl. Fig. 1 und 2 der Patentschrift).
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3. Die Zeitschrift muß fixiert sein.
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4. Die Auswertung kann nur mit Hilfe von Eichbildern erfolgen und
ist daher umständlich, aufwendig und möglicherweise ungenau [vgl.
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Punkt c)].
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Die nachfolgend beschriebene Erfindung ermöglicht die routinemäßige
Durchführung von Untersuchungen des Blickverlaufs und damit der Beachtung von redaktionellen
Teilen oder von Inseraten und Werbetexten in Zeitschriften, Zeitungen und ähnlichen
Informationsträgem.
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Es ist mit dieser Vorrichtung gemäß der Erfindung erstmals möglich,
die Untersuchungen quasibiotisch, d. h. in lebensnaher Situation durchzuführen,
wodurch der unter Punkt a) beschriebene Hauptmangel der bisher bekannten Verfahren
behoben ist: Die Durchführung geschieht ohne störende apparative Hilfsmittel und
von der Versuchsperson völlig unbemerkt. Der Blickverlauf behält dadurch die in
alltäglicher Lesesituation anzutreffende schmetterlingshafte Beweglichkeit, Leichtigkeit
und gelöste Ungebundenheit.
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Die Auswertung der kinematographischen Registrieraufnahmen kann -
ebenfalls im Gegensatz zu den bisher bekannten Möglichkeiten - sehr rasch und mit
großer Genauigkeit erfolgen.
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Die Erfindung erreicht diese Vorteile dadurch, daß eine Kamera derart
im Rücken der Versuchsperson angeordnet ist, daß sie über deren Kopf hinweg unmittelbar
die Lesevorlage und mittelbar über einen Spiegel gleichzeitig die Augen der Versuchsperson
erfaßt.
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An Hand der schematischen Zeichnung wird die Erfindung im folgenden
an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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Die Versuchsperson sitzt auf einem normalen Stuhl 1 vor dem an einem
Tisch verstellbar angebrachten Pult 2 und betrachtet das zu untersuchende Objekt
3 in gewohnter Lesehaltung und aus normaler Leseentfemung. Eine in einem schalldichten
Schrank 4 unhörbar und unsichtbar eingebaute Filmkamera 5 hinter dem Stuhl 1 nimmt
das Objekt und damit die jeweils aufgeschlagene Seite auf und gleichzeitig auch
das Gesicht des Lesers, das in einem an der Oberkante des Pults befestigten Spiegel
6 erscheint. Das Spiegelbild des Lesers ist nur aus der Blickrichtung der Kamera
sichtbar; für den Leser selbst erscheint der Spiegel mit einer dunklen leeren Fläche.
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Dabei kann sich die Versuchsperson in jeder in einer Lesesituation
überhaupt möglichen Weise bewegen, ohne daß ihr Gesicht aus dem Spiegel verschwindet;
gleichfalls kann die Zeitung oder Zeitschrift in jeder Richtung bewegt werden, ohne
die Durchführung der Untersuchung zu behindern.
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Eine über Tisch und Pult angebrachte Beleuchtung 7 sorgt für die
notwendige Helligkeit.
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Von großer Bedeutung für das Erreichen einer weitgehend lebensnahen
Situation, die jede Störung durch Selbstbeobachtung usw. ausschließt, ist die Instruktion.
In der Psychologie wird die sogenannte quasibiotische Versuchssituation mit Vorliebe
durch Einbettung des Versuchs in einen größeren Ablauf herbeigeführt, so daß die
Versuchsperson während des eigentlichen Versuchs gar nicht weiß, daß sie sich in
einer Versuchssituation befindet. Beispielsweise wird sie zur Durchführung der Blickregistrierung
einfach in eine Wartesituation gebracht, die der alltäglichen Lesesituation in Wartezimmern
sehr nahe kommt. Sie wird etwa, angeblich um auf einen anderen Versuch zu warten,
in den Raum geführt, in dem sich das Pult mit der Zeitschrift befindet. Dabei wird
ihr beiläufig gesagt, daß sie in dieser Zeitung oder Zeitschrift, von der die Versuchsperson
annimmt, daß sie sich von einem anderen Versuch noch zufällig hier befände, inzwischen
etwas lesen könne.
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Das Leseverhalten wird über ein im Schrank neben der Kamera eingebautes
Fernauge vom Nebenraum aus beobachtet und der Beginn bzw. das Ende der kinematographischen
Aufnahme von dort elektrisch gesteuert.
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Die Aufnahmegeschwindigkeit der von einem Elektromotor angetriebenen
Kamera beträgt vier Bilder pro Sekunde, doch können die Aufnahmen mit Hilfe eines
stufenlosen Zwischengetriebes auch mit jeder anderen Geschwindigkeit im Bereich
von zwei bis vierundsechzig Bildern pro Sekunde durchgeführt werden.
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Eine Variation der Versuchsanordnung besteht darin, daß auch die
Registrieraufnahmen selbst nicht mit einer Kamera, sondern mit einem im Schrank
an Stelle der Kamera aufgestellten Fernauge durchgeführt werden. Die Aufnahmen werden
dann im Nebenraum wieder mit einer Schmalfilmkamera vom Bildschirm übernommen.
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Statt des isolierten Einzelpultes, das an einem Tisch befestigt werden
muß, kann auch ein Lesetisch mit drei pultartigen schrägen Auflageflächen verwendet
werden, an deren Oberkanten der Spiegel in Form einer unauffälligen Zierumrandung
aufgesetzt ist. Dadurch kann die zur Versuchsdurchführung erforderliche ungezwungene
Wartesituation noch lebensnäher gestaltet werden, so daß selbst leiseste Verdachtsmomente
der Versuchspersonen, es könnte sich um eine Versuchsanordnung handeln, ausgeschlossen
sind. Die Durchführung der Blickregistrierung ist damit vollbiotisch, d. h. absolut
lebensecht. Es bedarf auch keiner Anweisung der Versuchspersonen, die sich jetzt
unaufgefordert an den Tisch setzen, um die Wartezeit mit dem Lesen der aufliegenden
Objekte auszufüllen.
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Die Auswertung erfolgt mit Hilfe eines Filmprojektors, der die Aufnahmen
als Einzelbilder oder in jeder gewünschten Laufgeschwindigkeit im Abbildungsmaßstab
1: 1 auf einen Auswertungstisch projiziert, wo die angeblickte Stelle auf physiognomischem
Wege unmittelbar (ohne Eichbilder oder
Eichraster) lokalisiert werden
kann. Der geübte Auswerter erreicht unschwer eine Auswertegeschwindigkeit von ungefähr
fünfzig Bildern in der Minute. Die Beachtungsdauer kann durch Auszählen von Einzelbildern
leicht ermittelt werden.