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Zum Aufeinanderschichten bestimmtes Kontaktbrückengehäuse Die Erfindung
betrifft ein zum Aufeinanderschichten bestimmtes Kontaktbrückengehäuse, bei dem
die Stirnflächen des Kontaktbrückenhalters die Kontaktkraft jeweils auf weitere
Kontaktbrückenhalter übertragen.
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Besondere Anwendung findet die Erfindung bei elektromagnetisch betätigten
Schützen, welche eine Anzahl Einzelschalter aufweisen, die auch als Tastschalter
bezeichnet werden können, wobei ein Teil dieser Schalter als Schließer und ein anderer
Teil als Öffner bei gemeinsamer Betätigung dienen.
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Bei derartigen bekannten Relais werden die Einzelschalter zu einem
Schalterblock aufeinander-und gegebenenfalls nebeneinandergeschichtet. Da das Gehäuse
dieser Schalter seitliche, sich meist diagonal gegenüberliegende Fortsätze zur Aufnahme
von Befestigungsschrauben aufweist und in seiner Außenform unsymmetrisch ausgebildet
ist, kann nur eine bestimmte Zusammensetzung von mehreren Einzelschaltern erfolgen,
und zwar entweder übereinander oder nebeneinander. Besondere Raumverhältnisse an
den Einbauorten von Schalterblocks können dazu führen, daß in dieser Weise zusammensetzbare
Tastschalter nicht mehr verwendet werden können und besondere, den jeweiligen Raumverhältnissen
angepaßte Schaltertypen ausgewählt werden müssen.
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Ein besonderer Nachteil der obengenannten Einzelschalter liegt darin,
daß sie entweder als Öffner oder als Schließer ausgebildet sind. Fertigungstechnisch
entsteht hierdurch der Aufwand zur Herstellung zweier verschiedener Schaltertypen,
die nicht nur in bezug auf die Herstellung einen großen Aufwand erfordern, sondern
auch getrennt auf Lager gehalten werden müssen. Der Verbraucher wiederum ist gezwungen,
eine genügende Anzahl dieser beiden Schaltertypen bereitzuhalten, um den im Betrieb
anfallenden Schaltaufgaben gerecht werden zu können.
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Bei einer bekannten elektromagnetischen Schalteinrichtung dieser Art
sind mehrere Schalter übereinander angeordnet, die von einem gemeinsamen Elektromagneten
betätigt werden. Von Nachteil ist, daß jeweils nur Doppelschaltkammern vorgesehen
sind, d. h., in einem einzigen Schaltergehäuse sind jeweils auf bestimmte, nicht
abzuändernde Weise bewegliche und Festkontakte angeordnet. Durch eine solche Anordnung
von zwei Kontaktbrücken in einem einzigen Gehäuse wird es unmöglich, jeden Einzelschalter
wahlweise als Öffner oder als Schließer in den Block einzusetzen. Eine derartige
Umwandlung ließe sich bei dem bekannten Gerät nur dadurch bewerkstelligen, daß man
sämtliche Kontaktteile aus dem Innern des Gehäuses herausnimmt, auseinanderbaut
und entsprechend neu zusammensetzt und wieder einbaut. Dies verursacht also sehr
erhebliche Montagearbeiten.
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In der Praxis ist es auch nicht möglich, diese bekannten Doppelkammern
um I80° umzuwenden, da die sehr kompliziert gestalteten Kontaktbrückenhalter Vorsprünge
bzw. Aussparungen besitzen, die nur in einer Montagerichtung ineinandergreifen können,
nicht aber nach Umdrehen eines Gehäuses. Aus diesen beiden Gründen, nämlich der
Ausbildung als Doppelschaltkammer und durch die Ausbildung der Vorsprünge und Aussparungen
in den Kontaktbrückenhaltern ist klar ersichtlich, daß im Rahmen des bekannten Gerätes
die wahlweise Verwendbarkeit eines einzigen unveränderten Schalters als Öffner oder
als Schließer nicht möglich ist.
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Bekannt ist ferner ein Hilfsschalter mit Brückenkontakten, insbesondere
zur Verwendung als Steuerschalter an Schaltschützen, wobei mehrere Kontakteinheiten
übereinander oder nebeneinander derart angeordnet sind, daß sie von einem gemeinsamen
Schaltgestänge betätigt werden können. Dabei ist auch bereits bekanntgeworden, die
feststehenden, d. h. ortsfesten Kontaktstücke an Kontaktschienen zu befestigen,
deren Enden mit Anschlußklemmen nach außen aus dem Gehäuse herausgeführt sind; ferner
sind die beweglichen Kontakte auf einer mittels Feder in einem Schaltstößel gehaltenen
Kontaktbrücke angeordnet. Schließlich wurde auch schon vorgeschlagen, die einzelnen
Bauelemente wahlweise als öffnungs- oder als Schließkontakte zu verwenden. Nach
der gesamten bekannten Bauausführung müssen die einzelnen Bauelemente bereits von
vornherein entweder als Schließer oder als Öffner gestaltet sein, wenn sie im Rahmen
der bekannten Schalteinrichtung als solche zur Wirkung kommen sollen. Es besteht
dagegen keine Möglichkeit, jedes einzelne Schaltelement unverändert wahlweise entweder
als
Schließer oder als Öffner in das betreffende Schaltgerät einzusetzen.
Es treten also die gleichen Nachteile auf wie bei den oben erläuterten bekannten
Geräten.
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Bei einem weiteren bekannten Tastschalter ist die Gestaltungsweise
mit Rücksicht auf die besondere Dichtigkeit getroffen worden. Es sind hierbei nur
insgesamt vier Festkontakte paarweise in dem Gehäuse angeordnet, zwischen welchen
eine Kontaktbrücke mit zwei beweglichen Kontakten mittels eines Stößels verschieblich
gehalten ist. Außerdem ist eine Rückstellfeder vorgesehen. Ein Hinter- und Nebeneinanderschalten
bzw. Aufeinanderschichten einzelner Schaltelemente und insbesondere eine wahlweise
Verwendung dieser Schaltelemente als Öffner oder als Schließer ist hierbei nicht
möglich.
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Nach einem anderen Vorschlag sollen mehrere Schaltelemente gewissermaßen
in Reihe nebeneinander angeordnet und von einem gemeinsamen Stößel betätigt werden.
Nach diesem Vorschlag ist eine kompakte Anordnung durch Aufeinanderschichten einer
beliebigen Anzahl von Kontaktbrückengehäusen weder möglich noch erwünscht. Außerdem
sind die einzelnen Schaltelemente überhaupt nicht so ausgebildet, daß sie eine Austauschbarkeit
bzw. wahlweise Verwendbarkeit als Schließer oder als Öffner ermöglichen, denn von
jedem der in Reihe angeordneten Schaltelemente ragt an einer Seite ein Schaltstößel
heraus, der in einer entsprechenden Ausnehmung des Nachbarschaltelementes eingreift.
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Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, ein Kontaktbrückengehäuse
zu schaffen, welches durch bloßes Herumdrehen um seine Längsachse um 180° eine Umwandlung
von einem Schließer in einen Öffner oder umgekehrt gestattet, so daß die Nachteile
der bekannten Schaltgeräte vermieden werden.
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Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
die Nachbarelemente berührenden Flächen von Gehäuse und Kontaktbrückenhalter planparallel
ausgebildet sind und daß die betriebsfertige kraftschlüssige Verbindung des Kontaktbrückenhalters
mit der Betätigungsvorrichtung so vorgesehen ist, daß sie die eine Stirnfläche des
Kontaktbrückenhalters entgegen der Betätigungs-Hubrichtung aus der Oberfläche des
Kontaktbrückengehäuses hervortreten läßt. Irgendwelche Änderungen im Innern des
Kontaktbrückengehäuses brauchen nach dem Drehen nicht vorgenommen zu werden. Sowohl
die ortsfesten Kontaktstücke als auch die beweglichen Kontaktstücke können unverändert
in dem Gehäuse belassen werden.
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Durch die erfindungsgemäße Gestaltungsweise ergeben sich ferner mehrere
für die Praxis außerordentlich wertvolle Vorteile, nämlich einmal ein denkbar einfacher
Aufbau des Kontaktbrückengehäuses sowie des hieraus gebildeten Schalterblocks, ferner
eine einfache Herstellung, da die Einzelteile ohne Schwierigkeiten in Automaten
hergestellt und ohne Rücksicht auf die spätere Verwendung als Schließer oder als
Öffner einfach zusammengesetzt werden können, ferner kann die Lagerhaltung an Kontaktbrückengehäusen
sowohl bei dem Hersteller als auch bei den Verbrauchern verringert werden, außerdem
kann der Verbraucher selbst den Schaltvorgang individuell den Gegebenheiten anpassen,
wobei diese Umstellungsarbeiten nicht nur von Fachleuten, sondern auch von Laien
durchgeführt werden können, wobei schließlich noch ein erheblicher Gewinn an Montagezeit
erzielt wird.
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Durch das erfindungsgemäße Kontaktbrückengehäuse können auch die handelsüblichen
Schalterkombinationen von Schaltrelais ersetzt werden, bei denen eine bestimmte
Anzahl von Schaltern als Schließer und Öffner zu festen Gruppen zusammengefaßt sind.
Eine derartige Festlegung auf bestimmte Kombinationen, bei denen beispielsweise
zwei Öffner und zwei Schließer oder vier Öffner und zwei Schließer usw. zu Baueinheiten
zusammengefaßt sind, führen dazu, daß die Geräte nicht voll ausgenutzt werden können
oder die Anzahl der Schalter einer Baueinheit nicht ausreicht, so daß mehrere Baueinheiten
parallel geschaltet werden müssen.
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Diese Nachteile werden durch das erfindungsgemäße Kontaktbrückengehäuse
vermieden. Die einzelnen Kontaktbrückengehäuse können je nach dem vorliegenden Schaltbedürfnis
zu einem Gesamtgerät zusammengefaßt werden.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
dem Nachfolgenden.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung im Schema
dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 eine Draufsicht auf ein Kontaktbrückengehäuse,
F i g. 2 einen Schnitt gemäß Schnittlinie A-B in F i g. 1, F i g. 3 die Vorderansicht
eines Kontaktbrückengehäuses, F i g. 4 das Kontaktbrückengehäuse nach F i g. 2,
um 180° gedreht, F i g. 5 zu einem Schalterblock zusammengefaßte Kontaktbrückengehäuse,
eingesetzt in einem Relais, und F i g. 6 einen Schnitt C-D durch das Relais gemäß
F i g. 5.
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In den F i g. 1 bis 4 ist mit 1 das Schaltergehäuse bzw. Kontaktbrückengehäuse
bezeichnet, in dem der Kontaktbrückenhalter 2, die Kontaktbrücke 3 und die Gegenkontakte
bzw. ortsfesten Kontaktstücke 4 mit den Anschlußklemmen 5 untergebracht sind. Durch
ein im Kontaktbrückenhalter 2 vorgesehenes Fenster 6 ist die Kontaktbrücke 3 durch
den Halter 2 hindurchgeführt und mittels einer Feder 7 gegen den unteren Fensterrand
angedrückt. Die Anschlußklemmen 5 der Gegenkontakte 4 liegen durch die offenen Gehäusestirnseiten
von außen zugänglich innerhalb des Gehäuses. Der Halter 2 ist in der Gehäusemittelquerebene
angeordnet und durch die senkrecht zu seiner Bewegungsrichtung liegenden Gehäusewände
hindurchgeführt. Die Länge des Halters 2 ist so bemessen, daß im abgehobenen Zustand
der Kontaktbrücke 3 die Tastflächen 8 und 9 bündig mit den Gehäuseaußenwänden 1
a abschließen können.
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Die Anschlußklemmen 5 mit den Gegenkontakten 4 sind durch die offenen
Gehäusestirnseiten in entsprechende Führungsnuten 10 an den Innenwänden des
Gehäuses 1 in dieses eingeschoben und mittels durch die Gehäusewände parallel zur
Längsrichtung des Schaltbolzens 2 hindurchgeführte Einsteckleisten 11 im Gehäuse
1 gehalten. Gegen die Tastfläche 8 des Halters 2 in F i g. 2 liegt
eine in der Figur nicht dargestellte Druckfeder an und hält die Kontaktbrücke 3
in Öffnungsstellung. Gegen die Tastfläche 9 des Schaltbolzens 2 wirkt beispielsweise
ein Druckmagnet, bei dessen Betätigung der Halter 2
und damit die Kontaktbrücke
3 in Schließstellung
gebracht wird. Der Tastschalter in F i g. 2
arbeitet also als Schließer. Bei einer Drehung des kompletten Gehäuses um 180° um
seine Längsachse wird, wie in F i g. 4 dargestellt, der Schließer zum Öffner.
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F i g. 5 ist ein Beispiel des Zusammenbaues mehrerer Tastkontakte,
in diesem Ausführungsbeispiel sind es fünfzehn, zu einem Schalterblock in einem
Schütz. Es besteht im wesentlichen aus einem Rahmen 12 mit einem abnehmbaren Joch
14. Zwischen dem aus den Tastschaltern 1 gebildeten Schalterblock und dem Joch 14
ist ein elektrischer Hubmagnet 15 angeordnet. Der Hubmagnet 15 stützt sich über
die Stützleisten 18, in die Gummileisten 19 eingelegt sind, auf dem Schalterblock
ab. Der Anker 17 des Hubmagneten 15 ist mit einem Bügel 16, der den Schalterblock
insgesamt umfaßt, fest verbunden. Der Bügel 16 ist im Rahmen 12 in entsprechenden
Führungsnuten geführt und wird durch die in F i g. 5 dargestellten Federn 20 in
der Ruhestellung gehalten. Gegen das Unter- und Oberjoch des Bügels 16 liegen die
Halter 2 der einzelnen Tastschalter an. Ebenso sind sämtliche Halter 2 untereinander
kraftschlüssig verbunden. Wird der Steuerkreis des Hubmagneten 15 geschlossen,
wird der Anker 17 in diesen hineingezogen und der Bügel 16 angehoben. Hierdurch
werden sämtliche Tastschalter betätigt. Bei Unterbrechung des Steuerkreises drücken
die Federn 20 den Bügel 16 wieder in seine Ausgangsstellung, so daß sämtliche
Tastschalter in der anderen Richtung betätigt werden.
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Durch die Einsteckleisten 11 ist die Möglichkeit gegeben, nicht nur
die Anschlußklemmen 5 mit ihren Gegenkontakten 4 im Gehäuse 1 zu halten, sondern
auch mehrere Tastschalter miteinander zu verbinden. Hierbei ist natürlich Voraussetzung,
daß die Einsteckleisten 11 entsprechend länger ausgeführt sind.
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Patentschutz wird nur begehrt für die Kombination der Merkmale eines
jeden Anspruches.