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Elektrische Klemme, insbesondere Schaltanlagen-Reihenklemme, mit gesicherter
Klemmschraube für Brückenverbindungen u. dgl. Es ist bekannt, bei Schaltanlagen-Reihenklemmen
die Klemmschrauben gegen selbsttätige Lockerung durch Selbstkonterung in Funktion
des Schraubenanzuges zu schützen. Für diesen Zweck sind dem hülsenförmigen Klemmkörper
der Schaltanlagen-Reihenklemmen zugeordnete Klemmschrauben-Muttergewinde mit als
Bremse wirkenden Teilen versehen, nämlich in Bremsbacken fortgesetzt, die sich mit
zunehmend festem Anzug infolge Verformung des hülsenförmigen Klemmkörpers gegen
die Schäfte der Klemmschrauben pressen und deren Rückdrehung bremsen. Der zunehmend
feste Anzug der Klemmschrauben erfolgt dabei gegen den anzuschließenden, in den
Klemmkörper eingeführten Leiter.
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Wird, was insbesondere bei Schaltanlagen-Reihenklemmen häufig ist,
das anzuklemmende Leiterteil nicht in den hülsenförmigen Klemmkörper eingeführt,
sondern beispielsweise zwischen Klemmschraubenkopf und Klemmkörper durch Anziehen
der Klemmschraube festgesetzt, so tritt die Bremswirkung offenbar nicht ein. Um
daher zur Herstellung von Brückenverbindungen, bei denen der anzuschließende, als
Brücke ausgebildete Leiter zwischen Brückenkopf und Klemmkörper festzuklemmen ist,
die Klemmschrauben selbstkonternd zu sichern, ist vorgeschlagen worden, einen besonderen
Brückenträger mit Fortsätzen in besondere Schlitze des Klemmkörpers einzuführen
und durch die Fortsätze gegen das Klemmkörperunterteil abzustützen sowie auf diesen,
allerdings die Bauhöhe vergrößernden Brückenträger, das eigentliche Brükkenglied
aufzusetzen und mittels einer durch beide hindurchgeführten, im Klemmkörper gemutterten
Klemmschraube festzuklemmen. Hierdurch tritt im Muttergewinde der Hülse infolge
der Bremsbackenanordnung die oben erläuterte Selbstkonterung ein. Weiterhin ist
es bei Reihenklemmen ohne selbstkonternde Schraubensicherung bekannt, die Ränder
des Klemmkörpers über das Mutterstück hinausragen zu lassen, so daß diese Auflagestege
für eine anzuschließende Brückenverbindung bilden. Die Anordnung derartiger Brückenträger
zur Sicherung der Brückenverbindungs-Klemmschrauben von Schaltanlagen-Reihenklemmen
hat sich zwar bewährt, es besteht jedoch für manche Anwendungen die Aufgabe, diese
Sicherung für die Brückenverbindungs-Klemmschraube zu vereinfachen und mit geringerer
Bauhöhe auszukommen. Das ist die Aufgabe der Erfindung.
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Im übrigen sind zur Sicherung von Schrauben gegen ungewollte Lockerung
die verschiedensten Maßnahmen, wie Anordnung vorgespannter Federn, Anordnung federnd
ausgebildeter und vorgespannter Mutterstücke bekannt, die Probleme um die Sicherung
von Brückenverbindungs-Klemmschrauben sind dadurch jedoch nicht beeinflußt worden.
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Die Erfindung betrifft eine elektrische Klemme, insbesondere Schaltanlagen-Reihenklemme,
mit hülsenförmigem Klemmkörper und darin eingesetztem Klemmschrauben-Mutterstück.
Die erfindungsgemäße Klemme ist gekennzeichnet durch die Kombination der folgenden,
an sich bekannten Merkmale: a) Das Mutterstück ist mit an den Klemmschraubenschaft
anliegenden Bremsbacken ausgerüstet, b) die Ränder des Klemmkörpers ragen über das
Mutterstück hinaus und bilden so Auflagestege für eine anzuschließende Brückenverbindung.
Die Sicherung der Klemmschraube für Brückenverbindungen u. dgl. gegen ungewollte
Lockerung wird nach der Erfindung durch eine Bremswirkung erreicht, die dadurch
zustande kommt, daß auf das Mutterstück durch die Klemmschraube eine Kraft nach
oben ausgeführt wird, wenn eine Brückenverbindung od. dgl. angeschlossen wird, während
die statische Gegenkraft dazu in den Außenwänden des hülsenförmigen Klemmkörpers
nach unten wirkt. In der Klemmschraube selbst wirkt hier also eine Zugkraft. Derartige
Klemmverbindungen sind zwar an sich ebenfalls bekannt, jedoch hat man derartige
Maßnahmen zur Erzielung einer Sicherung gegen ungewollte Lockerung bisher nicht
angewandt.
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Im einzelnen läßt sich die Erfindung auf verschiedene Weise verwirklichen.
So ist eine Ausführungsform der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Bremsbacken
an zweiseitige Verlängerungen des Mutterstückes angeschlossen sind. Man kann die
Bremsbacken aber auch an Wandteilen des Hülsenkörpers anbringen, was an sich bekannt
ist. Endlich besteht die Möglichkeit, das Mutterstück
selbst unter
Anzugwirkung der Klemmschraube verformbar zu gestalten und es dadurch als Bremse
auszubilden.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin zu
sehen, daß bei der erfindungsgemäßen Schaltanlagen-Reihenklemme auch Brükkenverbindungs-Klemmschrauben
auf einfache Weise gegen ungewollte Lockerung gesichert sind, wobei besondere, als
Brückenträger bezeichnete Aufsatzstücke nicht mehr erforderlich sind, so daß die
Bauhöhe der Klemme nicht unvorteilhaft erhöht ist. Darüber hinaus werden mit dem
Verzicht auf derartige Brückenträger auch lose Teile an der Klemme vermieden. Ein
besonderer Vorteil der Erfindung besteht endlich darin, daß bei Einführung eines
Leiters in den hülsenförmigen Klemmkörper und Festklemmen dieses Leiters durch die
Klemmschraube, die bei erfindungsgemäßer Gestaltung zugleich als Brückenverbindungs-Klemmschraube
ausgebildet ist, auch dann eine Sicherung der Klemmschraube gegen ungewollte Lockerung
eintritt, wenn der in den Klemmkörper eingeführte Leiter festgeklemmt wird.
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Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert. Es zeigt F i g. 1 stark vergrößert
eine Schaltanlagen-Reihenklemme mit gesicherter Klemmschraube für Brückenverbindungen
mit Nachbarklemmen im Querschnitt nach der Schnittlinie A-A der F i g. 2 und F i
g. 2 zur Vervollständigung eine Seitenansicht des Gegenstandes nach F i g. 1 in
gegenüber der Vergrößerung der F i g. 1 normaler Größe.
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Die in den Figuren dargestellte Schaltanlagen-Reihenklemme ist eine
übliche Schaltanlagen-Reihenklemme mit zwei Hauptklemmschrauben 1 a, 1 b
und entsprechenden Einführungsöffnungen 2 a, 2 b für
in den Hülsenkörper 3 einzuführende Hauptanschlüsse sowie einer mittleren
Klemmschraube 4 zur Herstellung einer Brückenverbindung. Die in dem Hülsenkörper
3 befestigten Mutterstücke 5 a, 5 b der Hauptklemmschrauben
1 a, 1 b sind dabei, wie in der Figur nicht erkennbar, selbstkonternd
gegen ungewollte Lockerung gesichert, zu welchem Zweck an die Mutterstücke Bremsbacken
angeschlossen sind, die sich beim Anziehen der Klemmschraube gegen den Schraubenschaft
legen. Um dieses auch dann zu ermöglichen, wenn nicht wie bei den Hauptklemmschrauben
der Leiter in den eigentlichen Hülsenkörper 3 eingeführt wird, schlägt die Erfindung
in diesem Beispiel vor, daß das Mutterstück 6 der Klemmschraube 4 für Brückenverbindungen
zwar ebenfalls mit derartigen Bremsbacken 7 versehen ist, wie sie in der F i g.
1 erkennbar sind, jedoch tiefer in den Hülsenkörper 3 eingesetzt ist als der oberen
Kante des Hülsenkörpers 3 entspricht, so daß über das Mutterstück hinaus Stege 8
vorstehen, auf welche die eigentliche Brückenverbindung 9 aufgelegt wird. Die in
der Figur eingezeichneten Pfeile 10 erläutern, daß durch Anziehen der Brückenverbindungsklemmschraube
4 bremsende Kräfte über die Bremsbacken 7 auf den Brückenverbindungsklemmschraubenschaft
4 ausgeübt werden.