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Sicherheitsskibindung Bekannt sind Sicherheitsskibindungen mit einer
um eine zur Skioberfläche senkrechter Achse schwenkbaren Standplatte, an welcher
zwei Seitenbacken schwenkbar angelenkt sind, die in der Mittelstellung der Standplatte
in ihrer Normalstellung verriegelt sind, wobei die Verriegelung mindestens einer
Seitenbacke beim Ausschwenken der Standplatte gelöst wird. Obwohl derartige Sicherheitsskibindungen
schon in den verschiedensten Ausgestaltungen vorgeschlagen worden sind, hat sich
keine von ihnen in der Praxis durchsetzen können. Dies beruht darauf, daß sich bei
diesen Bindungen die erforderliche Sicherheitswirkung nicht erzielen ließ. Die der
Verriegelung der Seitenbacken dienenden Ansätze dieser Backen wirken bei den bekannten
Bindungen der beschriebenen Art mit Haltegliedern zusammen, die auf dem Ski befestigt
sind, und zwar meist im Bereich vor der Standplatte. Tritt nun ein unzulässig hohes
Drehmoment auf, bei welchem der Fuß aus der Bindung freigegeben werden muß, so drückt
der Fuß mit großer Kraft gegen eine der Seitenbacken und preßt deren Verriegelungsansatz
gegen das entsprechende, auf dem Ski unverrückbar befestigte Halteglied. Die auftretenden
Reibungskräfte sind dann so groß, daß eine Freigabe des Fußes, also die Entriegelung
der in Kraftrichtung liegenden Seitenbacke, nicht mehr gewährleistet ist.
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Diese Nachteile werden erfindungsgemäß dadurch beseitigt, daß bei
einer Sicherheitsskibindung der eingangs beschriebenen Art das mit den Seitenbacken
zusammenwirkende Verriegelungsorgan beweglich auf der Standplatte gelagert ist und
in der Mittelstellung der Standplatte mittels einer äuf dem Ski befestigten Halteeinrichtung
in seiner Verriegelungsstellung gehalten wird. Da das Verriegelungsorgan nicht mehr
auf dem Ski, sondern auf der Standplatte selbst gelagert und außerdem beweglich
ist, müssen beim Ausschwenken nicht mehr die zur Verriegelung dienenden Ansätze
der Seitenbacken an den Halteflächen des Verriegelungsgliedes vorbeigezogen werden,
gegen die sie mit großer Kraft angepreßt werden. Vielmehr schwenkt das Verriegelungsglied
mit den Seitenbacken nach außen und wird, wenn es aus der Verriegelungsstellung
freigegeben wird, ohne weiteres in die Lösestellung geschwenkt. Durch entsprechende
Formgebung der Ansätze der Seitenbacken und/oder des Verriegelungsgliedes kann dafür
Sorge getragen werden, daß die auf die Seitenbacken ausgeübte Kraft bei der Verschwenkung
der Standplatte sogar dazu dient, das Verriegelungsorgan in die Lösestellung zu
verschwenken.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung können die Seitenbacken an
ihrem vorderen Ende zur Skimitte abgewinkelte Verriegelungslappen aufweisen, die
von dem Halteflansch einer auf der Standplatte um eine waagerechte Achse schwenkbar
angeordneten Verriegelungsleiste übergriffen werden. Die Verriegelungsleiste kann
einen nach vorn ragenden Ansatz aufweisen, welcher mit der auf dem Ski vor der Standplatte
befestigten Rastvorrichtung zum Halten der Standplatte in der Mittelstellung und
der Verriegelungsleiste in der Schließstellung zusammenwirkt. Es ist also nur eine
einzige Rastvorrichtung für die Standplatte einerseits und für die Verriegelungsleiste
andererseits erforderlich. Bei einer einfachen Ausführungsform kann der soeben erwähnte
Ansatz der Verriegelungsleiste eine Rastpfanne aufweisen, in welche in Normalstellung
der Standplatte ein federnd gelagertes Rastorgan der Rastvorrichtung eingreift.
Dabei kann die Schwenkbewegung der Standplatte durch Anschläge begrenzt sein. Diese
Begrenzung dient dem Zweck, die Schwenkbewegung der Standplatte auf den Bereich
zu beschränken, der für die Freigabe der in Schwenkrichtung liegenden Seitenbacke
erforderlich ist, wodurch eine Verbiegung der Standplatte verhindert wird, wie es
sich bei zu weitem Ausschwenken ergeben könnte. Besonders zweckmäßig ist es bei
der soeben beschriebenen Ausführungsform, wenn die Verriegelungslappen und/ oder
die Verriegelungsleiste an ihren zusammenwirkenden Flächen schräg ausgebildet sind,
derart, daß die an den Verriegelungslappen wirksame Kraft die Verriegelungsleiste
selbsttätig in die Lösestellung schwenkt, sobald deren Ansatz von der Rastvorrichtung
freigegeben ist.
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Bei einer anderen, 'besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
kann in eine Ausnehmung des nach vorn ragenden Ansatzes der Verriegelungsleiste
ein Schwenkglied eingreifen, das vor der Standplatte um eine zur Skioberfläche senkrechte
Achse schwenkbar gelagert und durch die Rastvorrichtung
lösbar
in seiner Mittelstellung gehalten ist. Die Ausnehmung kann als sich in Skilängsrichtung
erstreckendes Langloch ausgebildet sein, in welches ein am hinteren Ende des Schwenkgliedes
befestigter, zur Skioberfläche senkrechter Bolzen hineinragt. Die Ausbildung der
Ausnehmung des Ansatzes als Langloch führt dazu, daß der in die Ausnehmung hineinragende
Bolzen beim Ausschwenken des Schwenkgliedes die Verriegelungsleiste zwangläufig
in ihre Lösestellung führt.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind in der nachstehenden Beschreibung
an Hand der Zeichnung näher erläutert, in welcher ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel
veranschaulicht ist. In der Zeichnung zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht des, vorderen
Teils der erfindungsgemäßen Sicherheitsbindung, teilweise im Schnitt, F i g. 2 eine
der F i g. 1 entsprechende Draufsicht, F i g. 3 eine Draufsicht auf die vollständige
erfindungsgemäße Bindung in der Normalstellung, F i g. 4 die Bindung nach F i g.
3 in ausgelöster Stellung und F i g. 5 eine Teildarstellung der Bindung in der Stellung
nach F i g. 4, jedoch in vergrößertem Maßstab.
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Auf dem Ski 1 ist die Standplatte 2, die aus Metall, biegsamem Kunststoff
od. dgl. bestehen kann, im Absatzbereich mittels der auf dem Ski befestigten, die
Standplatte übergreifenden Drehplatte 3 schwenk-bar gelagert. In ihrem vorderen
Bereich trägt die Standplatte die Seitenbacken 4 und 5, welche in bekannter Weise
um waagerechte Achsen 6 und 7 schwenkbar an Befestigungsplatten 8 und 9 sitzen,
deren Abstand voneinander und deren Winkelstellung in bekannter- Weise mittels der
Zahnungen 10 verstellbar sind. Die Seitenbacken 4 und 5 sind, ebenfalls in bekannter
Weise, mit Sohlenniederhaltern 11 versehen, die ebenfalls beliebig verstellt
werden können. Nach vorn setzen sich die Seiten-backen 4 und 5 in Verriegelungslappen
12 und 13
fort, deren vorderste Enden zur Skimitte hin abgewinkelt
sind.
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Nahe ihrer Vorderkante trägt die Standplatte 2 nach oben ragende Lageraugen
14, in welchen je eine kurze Welle 15 gelagert ist, an welcher je ein Lagerauge
16 einer Verriegelungsleiste 17 angelenkt ist. Die Verriegelungsleiste 17 ist oben
rechtwinklig abgewinkelt und übergreift mit ihrem abgewinkelten Flansch die oberen
Kanten der Verriegelungslappen 12 und 13. Ferner ist die Verriegelungsleiste
17 mit einem nach vorn ragenden Ansatz 18 versehen, der ein Langloch 19 aufweist.
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In das Langloch 19 greift ein Bolzen 20 ein, der auf
einem Schwenkglied 21 befestigt ist, das vor der Standplatte 2 angeordnet und um
eine zum Ski senkrechte Achse 22 drehbar ist. Die Drehachse 22 ist in eine Grundplatte
23 eingenietet, die mittels der Schrauben 24 auf dem Ski 1 befestigt ist. Das Schwenkglied
21 wird bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch eine Rastvorrichtung in
der Mittelstellung gehalten, die aus einem auf der Grundplatte 23 befestigten
Gehäuse 25, einem in diesem Gehäuse festgelegten Zylinder 26, einem beweglichen
Federwiderlager 27, einer Rastfeder 28
und einer Rastkugel 29 besteht.
Das Gehäuse 25 weist einen schräg zur Achse des Zylinders 26 verlaufenden Schlitz
30 auf, der sich auch durch den Zylinder 26 erstreckt und in welchem ein
Stellglied 31 des beweglichen Federwiderlagers 27 geführt ist, derart,
daß durch Verschwenken des Stellgliedes 31
die Vorspannung der Feder 28 beliebig
verändert werden kann. Wie ohne weiteres ersichtlich, können sämtliche zulässigen
Vorspannungswerte der Feder 28 durch eine verhältnismäßig geringfügige Verstellung
des Stellgliedes 31 erreicht werden. Die Rastkugel 29 wird, wie aus der Zeichnung
deutlich ersichtlich, in eine Rastpfanne 32 gedrückt, die durch die Wandungen
des vorn nach oben abgewinkelten Schwenkgliedes 21 gebildet wird.
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Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Skibindung ist in den F i
g. 3 bis 5 veranschaulicht. Wie die F i g. 3 zeigt, hält der Bolzen 20, wenn
sich das Schwenkglied 21 in seiner Mittelstellung befindet, die Verriegelungsleiste
17 in ihrer Verriegelungsstellung fest und bewirkt dadurch gleichzeitig die Halterung
der Standplatte 2 in ihrer Mittelstellung. Es ist also nur eine einzige Haltevorrichtung
für die Verriegelungsleiste und die Standplatte erforderlich. Schwenkt nun beim
Auftreten eines unzulässig hohen Drehmomentes, das bei dem in F i g. 4 angenommenen
Fall im Uhrzeigersinne um die Drehplatte 3 herum wirkt, das Schwenkglied 21 nach
außen, weil die Drehkraft über die Seitenbacke 5, die Verriegelungsleiste 17 mit
ihrem Ansatz 18 und den Bolzen 20 auf das Schwenkglied 21 einwirkt
und die Rastkugel 29 gegen den Widerstand der Rastfeder 28 zurückdrückt, so wird
die Verriegelungsleiste 17 nicht mehr durch den Bolzen 20 in ihre Eingriffsstellung
mit den Verriegelungslappen 12 und 13 gedrückt, sondern der Bolzen
20 legt sich im Gegenteil vorübergehend gegen das vordere Ende des Langloches
19 an und zieht damit zwangläufig die Verriegelungsleiste 17 in die in F i g. 4
und 5 dargestellte Stellung, in welcher sie die Verriegelungslappen 12 und 13 freigibt.
Unter der Einwirkung der Drehkraft schwenkt dann um die in Drehrichtung liegende
Seitenbacke, bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Seitenbacke 5, frei um
ihre Achse 7 nach außen, wodurch der Fuß aus der Bindung freikommt. Erforderlichenfalls
kann auch die andere Seitenbacke 4 nach außen schwenken, da sie ebenfalls nicht
mehr von der Verriegelungsleiste 17 festgehalten wird. Durch die Erfindung
ist also mit einfachen Mitteln verhindert, daß die Verriegelungslappen 12 und 13
beim Auslösen der Bindung unter dem Verriegelungsorgan herausgezogen werden müssen,
was wegen ihrer starken Anpressung gegen das Verriegelungsorgan die Sicherheitswirkung
der Bindung beeinträchtigen würde.
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Eine einfachere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bindung läßt
sich leicht verwirklichen, wenn der Ansatz 18 der Verriegelungsleiste
17 etwas höher ausgebildet ist, an seinem vorderen Ende eine Rastpfanne aufweist
und mit einer aus dem Gehäuse 25 nach hinten vorstehenden Rastkugel zusammenwirkt.
Dann wird durch diese Rastkugel die Verriegelungsleiste 17 in der Verriegelungsstellung
und damit gleichzeitig die Standplatte 2 in der Mittelstellung festgehalten, beim
Auftreten eines unzulässig hohen Drehmomentes aber der Widerstand der Rastfeder
überwunden und der Ansatz 18 so weit seitlich an dem Gehäuse der Rastvorrichtung
vorbeigeführt, daß der Ansatz und damit die Verriegelungsleiste 17 frei nach
vorn schwenken können, womit wiederum die Verriegelungslappen 12 und 13 freigegeben
werden.
Bei einer derartigen Ausführungsform ist es zweckmäßig,
wenn die Standplatte 2 nach einem gewissen Schwenkweg, der für die Freigabe der
Seitenbacken ausreicht, gegen einen Anschlag anstößt und damit an weiterer Drehung
gehindert wird, insbesondere wenn sie aus einem solchen Material besteht, welches
bei einer Biegung eine bleibende Verformung erleiden könnte. Derartige Anschläge
sind bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel nicht erforderlich,
weil der Schwenkweg der Standplatte 2 ohne weiteres durch den erhalten bleibenden
Eingriff des Bolzens 20 in das Langloch 19 begrenzt wird.