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Vorrichtung zum intravenösen Injizieren oder Infundieren von Flüssigkeiten
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum intravenösen Injizieren oder Infundieren
von Flüssigkeiten, die aus einer hohlen, sterilen Nadel besteht, deren eines Ende
zum Durchstechen der menschlichen Haut und einer darunterliegenden Vene angeschärft
ist, wobei ein Katheter vorgesehen ist, der in der Nadel verschoben werden kann.
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Derartige Vorrichtungen werden benötigt, um dem Patienten über längere
Zeiträume hinweg Medikamente zu injizieren oder zu infundieren. Die Verwendung lediglich
einer starren hohlen Injektionsnadel hat sich in diesen Fällen nämlich als nicht
ungefährlich insofern erwiesen, als stets die Gefahr besteht, daß der Patient während
des langen Zeitraumes doch einmal den Arm stärker bewegt und dann das scharfe Ende
der Nadel die Venenwand an einer weiteren Stelle durchstößt und so unter Umständen
Verletzungen des Gewebes entstehen können. Darüber hinaus hat sich in vielen Fällen
herausgestellt,- daß die längere Zeit innerhalb des Gewebes verbleibende Injektionsnadel
entzündliche Vorgänge hervorrufen kann.
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Um diese Nachteile zu vermeiden, ist man, wie gesagt, bereits dazu
übergegangen, durch die in die Vene eingeführte Kanüle einen biegsamen Schlauch,
ein Katheter, einzuführen und anschließend die Kanüle zurückzuziehen, so daß nur
der Katheter innerhalb der Vene verbleibt. Die bekanntgewordene Vorrichtung dieser
Art hat jedoch den schwerwiegenden Nachteil, daß der Katheter während der geschilderten
Manipulationen auch mit demjenigen Teil, der später in die Vene eingeführt wird,
mit der nicht sterilen Umgebung in Berührung kommt, so daß Infektionen auftreten
können.
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Durch die im folgenden beschriebene Erfindung wird dafür gesorgt,
daß der in die Vene eindringende Katheter unter allen Umständen völlig steril bleibt.
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Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung der eingangs geschilderten
Art. Erfindungsgemäß ist dieselbe in der Weise ausgebildet, daß die Nadel an ihrem
der Spitze abgewandten Ende einen nabenförmigen Ansatz besitzt, an dem ein halbsteifes,
rohrförmiges Kupplungsglied befestigt ist, an dessen anderem Ende wiederum ein geschmeidiger,
innen steriler Sack auswechselbar befestigt ist, wobei ferner ein biegsamer Katheter
innerhalb des Sackes vert schiebbar angeordnet ist, so daß das vordere Ende des
Katheters nach dem Eindringen der Nadelspitze in die Vene bei Betätigung des Sackes
nach vorn verschoben wird und durch den Nadelhohlraum in die Vene gelangt, und daß
der Sack von der Nadel abgezogen werden kann, nachdem der Katheter in die Vene gelangt
ist.
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Die Erfindung wird an Hand der in den Zeichnungen dargestellten Beispiele
- näher erläutert, und zwar bedeutet Fig. 1 eine auseinandergezogene perspektivische
Ansicht der Bauelemente der erfindungsgemäßen Vorrichtung, Fig. 2 eine isometrische
Ansicht der zusammengebauten Bauelemente, F i g. 3 eine Ansicht - im Schnitt im
vergrößerten Maßstab der Anordnung nach F i g. 2, F i g. 4 eine Ansicht, die die
erste Stufe bei dem Einsetzen des biegsamen Katheters der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in die Vene eines Menschen zeigt, Fig. 5 eine Ansicht der Vorrichtung, die den Katheter
eingeführt in die Vene und die Nadel und den Schutzsack von der Vorrichtung abgezogen
zeigt, F i g. 6 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht der Bauelemente
der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach einer abgewandelten Form, Fig.7 eine Ansicht
im Schnitt im vergrößerten Maßstab der in F i g. 6 gezeigten Anordnung, Fig. 8 eine
Ansicht, die die Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in ihrer modifizierten
Form zeigt, und F i g. 9 einen Längsschnitt der erfindungsgemäßen Vorrichtung in
der abgewandelten Form in der Anwendungslage.
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Nach den Fig. 1 bis 5 der Zeichnungen, bei denen gleiche Bezugszeichen
gleiche Bauteile wiedergeben, weist die erfindungsgemäße Vorrichtung zum
avenösen
Injizieren oder Infundieren von ússigkeiten eine starre, hohle Nadel auf, die durch
as Bezugszeichen 10 angezeigt wird und deren eines Ende 12 so verformt ist, daß
es leicht die menschliche Haut durchsticht.
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Ein biegsamer und an einem Ende offener Sack 14 steht mit dem anderen
Ende 16 der Nadel 10 mittels einer halbstarren Kupplung 18 in Verbindung, deren
eines Ende lösbar mit diesem anderen Nadelende verbunden ist. Das Ende 16 der Nadel
besitzt ein vergrößertes Teil, das einen Handgriff bildet, durch den die Nadel 10
gehandhabt werden kann, und das Kupplungsstück 18 besitzt ein verjüngtes Halsstück
20, das in dem Ende der Nadel benachbart zu dem vergrößerten Teil einpaßt. Das offene
Endteil 22 des Sackes 14 ist so weit aufgeweitet, daß dasselbe um das Ende des Kupplungsstückes
18 herum angeordnet sein kann, und zwar an dem Teil, das entfernt zu dem Einführungsteil
der Nadel 10 liegt. Eine starre Abdeckung24, die ein offenes Ende 26 besitzt, schließt
das Einstichende der Nadel 10 ein und ist abnehmbar an dem offenen Ende 26 befestigt,
das gleitbar auf der Schulter 28 aufgenommen wird, die an der Nadel 10 zwischen
dem Einstichende 12 und dem vergrößerten Teil vorgesehen ist.
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Der innerhalb des Sackes 14 liegende Katheter 30 kann nach einem
entsprechenden Zusammenpressen des Sackes 14 von Hand erfaßt und durch die Nadel
10 soweit verschoben werden, daß er durch die Nadelöffnung 12 in die Vene gelangt.
In Fig. 4 ist dieser Vorgang dargestellt. Dabei ist also das vordere Ende der Nadel
in die Vene 34 eingeführt, und der Katheter wurde von Hand durch die Nadel 10 in
die Vene 34 geschoben.
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Nachdem der Katheter 30 weit genug in die Vene 34 eingedrungen ist,
kann die Nadel mitsamt dem daran befestigten Sack 14 zurückgezogen werden.
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Um zu verhindern, daß der Katheter 30 mit aus der Vene gezogen wird,
ist es zweckmäßig, durch einfaches Drücken auf die dem Katheterende 32, das sich
innerhalb der Vene 34 befindet, benachbarte Zone dieses Katheterende 32 festzuhalten.
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Bei der Anwendung der Vorrichtung zum intravenösen Verabreichen der
Flüssigkeit in die Vene eines Menschen muß bei der oben beschriebenen Weise der
Sack 14 zunächst entweder entleert und vollständig zum Zusammenfallen gebracht oder
vollständig mit einer isotonischen Lösung, wie Natriumchlorid, gefüllt werden. Dies
ist notwendig, damit jede Möglichkeit einer irrtümlichen Luftembolie in der Vene
vermieden wird. Nachdem der Sack so vorbereitet ist, wird das Glied des Patienten
äußerlich in dem Gebiet gesäubert, in dem das Einführen durchgeführt werden soll.
Sodann wird von der Nadel die Abdeckung 34 entfernt und das Eindringende 12 der
Nadel durch die Haut 38 in die Vene 34 unter gegebenenfalls Anwenden einer geeigneten
Aderpresse 40 eingeführt, wodurch vorübergehend der Blutfluß durch die Vene 34 unterbrochen
wird.
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Nachdem der Teil der Nadel 10 benachbart zu dem Eindringende 12 in
die Vene eingeführt worden ist, wird der vorzugsweise aus durchsichtigem Kunststoff
oder dergleichen Material bestehende Sack 14 gehandhabt und mittels der Hand dem
benachbarten Teil des Katheters 30 im Inneren des Eindringendes des Katheters 30
Kraft beaufschlagt, um so das Katheter 30 in die Nadel 10 durch deren Ende 12
in
eine Lage zu bringen, in der das Teil benachbart zu dem Ende 32 des Katheters 30
sich vollständig in der Vene 34 befindet. Das Kupplungsstück 18 und die Nadel 10
können sodann von dem Katheter 30 über das andere Ende 42 des letzteren zurückgezogen
- und verworfen werden. Eine geeignete flexible Leitung 44, die an ihrem freien
Ende ein Kupplungsstück 46 aufweist, wird sodann mit dem Ende 42 des Katheters 30
verbunden und an die Quelle der Flüssigkeit angeschlossen, die in üblicher Weise
verabreicht wird.
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Da lediglich das biegsame Katheter 30 in die Vene 34 eingesetzt ist,
braucht der Arm 36 des Patienten nicht stillgelegt zu werden, und lediglich eine
einfache Gaze- und Bandagenanordnung 48 ist zur Befestigung des Katheters 30 an
dem Arm 36 notwendig, wodurch der Arm 36 bewegt werden kann, ohne daß eine Möglichkeit
für die Störung des Flüssigkeitsflusses durch den Katheter 30 in die Vene 34 besteht
und keinerlei Gefahr weiterer Verletzung des Armes 36 gegeben ist, wie dies bisher
dann der Fall war, wenn die Nadel zum Eindringen in die Vene 34 ebenfalls zum Überführen
der verabreichten Flüssigkeit angewandt wird.
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Unter Bezugnahme auf die in den Fig.6 bis 9 erläuterte erfindungsgemäße
Vorrichtung stellt das Bezugszeichen 50 eine starre hohle Nadel dar, deren eines
Ende 52 zum Durchdringen der menschlichen Haut entsprechend verformt ist.
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Ein an einem Ende offener biegsamer Sack 54 steht mit dem anderen
Ende 56 der Nadel 50 mittels einer halbstarren Kupplung 58 in Verbindung, deren
eines Ende lösbar mit dem anderen Nadelende 56 verbunden ist. Das andere Ende 56
der Nadel 50 besitzt einen vergrößerten Teil 60, der eine verjüngte Schulter 62
auf der Innenwand aufweist.
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Ein Ende der Kupplung 58 ist vergrößert ausgeftihrt, so daß dasselbe
über das andere Ende 56 der Nadel 50 benachbart zu dem vergrößerten Teil 60 paßt,
wie es in der F i g. 7 gezeigt ist. Das Teil 64, benachbart zu dem offenen Ende
des Sackes 34, weist eine derartige Größe auf, daß dasselbe dicht über das benachbarte
Ende der Kupplung 58 paßt, um so den Inhalt des Sackes 54 abzudichten und die KuppEung
58 im sterilen Zustand zu halten. Eine starre Abdichtung 66, deren eines Ende offen
ist, schließt das Eindringende der Nadel 50 ab und ist lösbar mit dem offenen Ende
derselben befestigt, und wird gleitbar auf einer Schulter 68 aufgenommen, die auf
der Nadel 50 benachbart zu dem vergrößerten Teil 60 ausgebildet ist.
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Ein biegsames Katheter 70 mit einem vorderen Ende 72 und einem hinteren
Ende 74 ist innerhalb des Sackes 54 angeordnet, so daß das vordere Ende 72 benachbart
zu der Nadel 50 und das hintere Ende 74 entfernt von der Nadel 50 vorliegt. Das
Katheter 70 trägt ein festliegendes Abdichtteil 76 im Inneren und benachbart zu
dem hinteren Ende 74 des Katheters 70.
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Das Katheter 70 liegt in dem Sack 34 so lange vor, bis dasselbe benötigt
wird, und sodann wird das Katheter mittels entsprechender Handhabung durch den Sack
54 und das benachbarte Teil des vorderen Endteiles der Kupplung 58 in eine Lage
gebracht, die über das Ende 52 der Nadel 50 vorspringt, wobei das hintere Ende 74
des Katheten 70 hinter der Nadel 50 vorliegt, wie es in der Fig. 8 gezeigt ist.
Die Nadel 50 ist gleitbar längs des
Katheters 70 angeordnet, nachdem
die Abdeckung 66 von der Nadel entfernt worden ist und nachdem das vordere Ende
72 des Katheters 70 in die Vene 78 eines Armes 80 eines Menschen nach Durchstechen
mittels der Nadel 50 eingeführt worden ist, wie es in der F i g. 8 gezeigt ist.
Eine erste Lage der Nadel 50 auf dem Katheter 70 ist in punktierten Linien und eine
zweite Lage der Nadel 50 in voll ausgezogenen Linien gezeigt, wobei das Abdichtteil
76 dabei ist, in das offene Ende der Nadel 50 für einen abdichtenden Eingriff mit
der Schulter 62 einzudringen, die innerhalb der Nadel 50 auf der Innenwand derselben
ausgebildet ist. Die Kupplung 58 kann von der Nadel 50 bei Anwenden einer nach hinten
gerichteten Kraft abgezogen werden, wodurch ebenfalls der Sack 54 aus seiner Verbindung
mit der Nadel 50 gelöst wird.
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Nachdem ein Ende 72 des Katheters 70 in die Vene 78 eingeführt und
die Nadel 50 längs des Katheters 70 in die Lage bewegt worden ist, in der sich das
Abdichtteil 76 im abdichtenden Eingriff mit der Schulter 62 befindet, wird eine
biegsame Leitung 32, die zu einer Quelle der zu verabreichenden Flüssigkeit führt,
mit dem vergrößerten Teil 60 der Nadel 50 mittels eines starren Kupplungselementes
84 verbunden, das ein verjüngtes Teil 86 benachbart zu einem Ende aufweist, das
in entsprechender Weise geformt ist, um in das vergrößerte Teil 60 der Nadel 50
einzupassen, wie es in der F i g. 9 gezeigt ist.
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Es ergibt sich somit, daß der Sack 54 zum Schutz des Katheters 70
im sterilen Zustand und die Abdeckung 66 zum Schutz des Eindringendes der Nadel
50 angewandt werden kann, nachdem die letztere sterilisiert worden ist. Das Katheter
70 läßt sich leicht verschieben, so daß dessen Ende 72 vor dem Eindringende 52 der
Nadel 50 liegt und entsprechend für die Anordnung in einer Vene vorspringt, die
durch die Nadel 50 durchstochen worden ist. Die Nadel 50 läßt sich leicht längs
des Katheters 70 in die Lage zurückziehen, in der das Abdichtteil 76 in dem offenen
Ende der Nadel 50 aufgenommen wird, und das Kupplungselement 84 läßt sich leicht
mit der Nadel 50 verbinden, ohne daß der sterile Zustand des Endes 54 des Katheters
70 aufgehoben wird. Durch die Leistung 32 eingeführte Flüssigkeit kann sodann in
die Vene 78 überführt werden, ohne daß irgendein Teil der erfindungsgemäßen Vorrich-
tung
unsteril wird oder durch unsterile Handhabung verschmutzt wird.
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Es lassen sich im Rahmen der Erfindung zahlreiche Abwandlungen und
Modifizierungen durchführen, ohne vom Geist und Umfang derselben abzuweichen.