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Schaltungsanordnung für eine Fernsprechnebenstellenanlage Die Erfindung
bezieht sich auf eine Schaltungsanordnung für eine Fernsprechnebenstellenanlage,
bei der eine nicht angewählte Anschlußstelle bei Vorliegen eines besonderen Anrufzustandes
in einer Amtsübertragung mit der ankommend belegten Amtsleitung verbunden wird.
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Es ist bereits eine Schaltungsanordnung zur Bestimmung der Haupt-
bzw. Weiterrufstellen bekannt, bei der über einen von Hand betätigten der anzurufenden
Haupt- bzw. Weiterrufstelle zugeordneten Schalter die teilamtsberechtigte als Haupt-
bzw. Weiterrufstelle zu kennzeichnende Sprechstelle vorübergehend vollamtsberechtigt
geschaltet wird. Hierzu überbrückt der Schalter einen nicht verdrahteten, die Berechtigung
kennzeichnenden Rangierpunkt der betreffenden Haupt- bzw. Weiterrufstelle.
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Aufgabe der Erfindung ist es, in einfacher Weise selbsttätig die Änderung
der Berechtigung nicht berechtigter, bei Amtsanrufen mit der Amtsleitung zu verbindender
Stellen zu ermöglichen.
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Dies wird nach der Erfindung dadurch erreicht, daß sowohl über eine
teilnehmerindividuelle Berechtigungsverdrahtung und über die die angerufenen Sprechstellen
kennzeichnenden Markierschaltmittel als auch über einen besonderen Schaltzustand
(Tagweiterruf, Nachtweiterruf) einer für eine herzustellende Verbindung belegten
Übertragung kennzeichnende Schaltmittel Relais zur Kennzeichnung der Berechtigung
der mit der Amtsleitung zu verbindenden Sprechstelle eingeschaltet werden.
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Hierdurch wird in einfacher Weise bei Verbindung einer besonderen
nicht angewählten Anschlußleitung mit der ankommend belegten Amtsübertragung bei
Vorliegen eines besonderen Schaltzustandes in der Amtsübertragung unter Verwendung
vorhandener diesen Schaltzustand kennzeichnender Schaltmittel die Berechtigung der
nicht angewählten mit der ankommend belegten Übertragung zu verbindenden Sprechstelle
durch Einschalten eines in der belegten Übertragung bereits vorhandenen Berechtigungsrelais
selbsttätig verändert. Der Aufwand für diese Berechtigungskennzeichnung besteht
aus nur einem Kontakt, welcher den jeweiligen Zustand der Übertragung kennzeichnet.
Dieser Kontakt kann pro Übertragung, aber auch nur pro zentrale Steuereinrichtung
vorgesehen werden.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung mit den
für das Verständnis wichtigen Einzelheiten dargestellt. Es sind die Amtsübertragungen
A-Uel bis A-Uex mit den für die Kennzeichnung besonderer, nicht angewählter Anschlußstellen
bei Vorliegen bestimmter Schaltzustände wichtigen Schaltmitteln gezeigt. Als Beispiel
derartiger Schaltzustände sind in der nachfolgenden Beschreibung genannt: Nachtruf,
Tagweiterruf, Nachtweiterruf, Sammelanruf. Weitere Schaltzustände sind ohne weiteres
möglich und in entsprechender Weise auswertbar. Den dargestellten Übertragungen
A-Ue 1 bis A-Uex ist gemeinsam ein Markierer M zugeordnet. Dieser Markierer
M kann aber auch weiteren übertragungen für den Hausverbindungsverkehr gemeinsam
zugeordnet werden. Dem Markierer M ist eine rangierbare, leicht auswechselbare Verdrahtung
zugeordnet, über die Anschlußstellen für die Entgegennahme von Nacht-, Tagweiter-,
Nachtweiterruf und Sammelanrufe gekennzeichnet werden können.
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Außer dem Markierer ist noch eine zentrale Steuereinrichtung ZE vorhanden,
die in der Hauptsache die sukzessive Belegung des Markierers und die Belegung der
Übertragungen regelt. Durch die zentrale Steuereinrichtung ZE wird beispielsweise
eine gleichzeitige Verbindung mehrerer Übertragungen mit dem Markierer bzw. mit
der zentralen Einrichtung ZE vermieden.
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In der zentralen Einrichtung ZE ist eine Kettenschaltung vorhanden,
welche die Reihenfolge der Anforderungen an die zentrale Einrichtung auch davon
abhängig macht, in welchem Zustand sich die Übertragung befindet (Relais
NA Nachtzustand, R W Rufweiterleitungszustand, NW Nachtweiterrufzustand
usw.).
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Bei einem ankommenden Anruf über die Amtsleitung AL wird in
bekannter Weise das Relais A
durch den Amtsrufstrom eingeschaltet. Der Kontakt
1 a schaltet in bekannter Weise das Relais H der
Amtsübertragung
A-Uel ein. Für das Relais H wird über den Kontakt 2h in ebenfalls bekannter
Weise ein Haltestromkreis hergestellt. Durch Kontakte des Relais H wird in bekannter
nicht dargestellter Weise in der Amtsübertragung A-Ue 1 die Belegung dieser
Übertragung und die Vorbereitung für die Einstellung des Amtswählers AKI
vorgenommen.
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Der Amtsteilnehmer kann in einer Durchwahlanlage in bekannter Weise
durch Kennziffernwahl den Amtswähler auf die gewünschte Sprechstelle der Nebenstellenanlage
einstellen bzw. bei größeren Nebenstellenanlagen den Amtsgruppenwähler auf weitere
Gruppenwähler und/oder Leitungswähler steuern. Ist keine Durchwahl vorgesehen, so
wird der Amtsanruf zum Vermittlungsplatz geschaltet. Beim Melden der gewünschten
Sprechstelle wird in der Amtsübertragung beispielsweise das Relais VH in nicht dargestellter
Weise eingeschaltet. Meldet sich aber die gewünschte Sprechstelle innerhalb einer
von einem Zeittaktgeber@ vorgegebenen Zeit, z. B. von 30 Sekunden nicht, so wird
folgender Stromkreis für das Relais ZT 1 hergestellt: 1. -f-, 30" 1, ZT 1, 7 tw
1, 6 h, . . . , -.
Durch den Kontakt 8 zt I wird ein Stromkreis für das Tagweiterrufrelais
TW 1 hergestellt. 2. +, 30" 9, 8 zt 1, . . . , T W 1, 9h, --
Das
Relais TW 1 bleibt bis zur Freischaltung der Übertragung über die Kontakte
4 tw 1 und 5 h ge-
halten. Durch Schließen des Kontaktes 9 tw 1 wird ein Stromkreis
für das Relais SR hergestellt. 3. -f-, . . . , 13 as, 9 tw 1, SR, -. Durch Schließen
des Kontaktes 14sr wird ein Stromkreis für das Relais R W der zentralen Einrichtung
ZE hergestellt, wenn der Kontakt 18 vu der zentralen Einrichtung ZE vorbereitend
eingeschaltet ist. 4. -f-, 15 tr, 16 gv, R W (I), G l, 14 sr,
17 rü, AA 1, 18 vu, -. Nach der Einschaltung des Relais R W wird nur
dann der Haltestromkreis für das Relais R W hergestellt, wenn gleichzeitig in der
zentralen Einrichtung ZE keine andere bevorzugte Anforderung, z. B. für einen Nachtanruf,
vorliegt. Der Haltestromkreis für das Relais R W verläuft wie folgt: 5. -f-,
15 tr, . . . , R W (II), 19 rK@, 20 na, . . . ,
GV, -.
In diesem
Stromkreis erfolgt auch die Einschaltung des Relais GV der zentralen Einrichtung
ZE, welches diese Einrichtung ZE für eine zweite Belegung sperrt.
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Ist die zentrale Einrichtung ZE nicht frei und der Kontakt 16gv betätigt,
so bleibt der Anreiz von der Übertragung A-Ue 1 so lange gehalten,
bis der Kontakt 16gv in die Ruhelage geschaltet und der Stromkreis 4 hergestellt
wird.
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Für das Relais AA 1, das die Anforderungen der Übertragung
A-Ue 1 kennzeichnet, wird nur dann ein Haltestromkreis über den Kontakt
21 aa 1 hergestellt, wenn gleichzeitig kein zweiter Anreiz einer anderen
Übertragung für ein gegebenenfalls dem Relais AA 1 gegenüber in der Kette
der (aa)-Kontakte bevorzugtes Relais hergestellt wird. Der Haltestromkreis des Relais
AA wird in Abhängigkeit von dem Kontakt 43 rw des Relais R W hergestellt.
Durch die Herstellung des Haltestromkreises für das Relais AA1 wird über den Kontakt
22aal ein Markierstromkreis, beispielsweise unter anderem der Obertragung A-Uel
zugeordnete Tagweiterrufstelle gebildet. 6. +, K l, 23i, 24d, 22 aa
1, 27n1, 28 t w 1,
G2, e2-Ader, E2 G 3, Z0-Ader, Z 0, . . .
. Batterie, Wi 1, K 1, -G4, h2-Ader, H2 Im vorstehenden Stromkreis werden
also die Markierrelais H2, Z0 und E2 eingeschaltet. Dies bedeutet beispielsweise,
daß als Tagweiterrufstelle die Sprechstelle 202 vorgesehen ist. Es wird hier also
über die Kontakte 29e2, 30z0, 31h2 sowie über nicht dargestellte Kontakte,
die einen Weg über freie Zwischenleitungen bestimmten, ein Stromkreis hergestellt,
so daß beispielsweise die Koppelrelais EK11 und ZK1 eingeschaltet werden. Es wird
durch die Einschaltung dieser Koppelrelais die markierte, als Tagweiteranrufstelle
für Anrufe über die Amtsleitung AL 1 vorgesehene Sprechstelle mit der belegten,
durch den Kontakt 32 b gekennzeichneten Übertragung A-Ue 1 hergestellt.
Die Einschaltung der Koppelrelais kann, wie nachstehend beschrieben ist, beispielsweise
in der nur angedeuteten Art (Kontakt 56b1 oder 57b2) auch abhängig
von der Berechtigungskennzeichnung sein.
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Es ist also über die rangierbare Verdrahtung r1 eine Tagweiterrufstelle
für die Übertragung A-Ue 1,
über die Verdrahtung r2 keine Tagweiterrufstelle
für die Übertragung A-Ue 2 und über die Verdrahtung eine Tagweiterrufstelle
für die Übertragung A-Unx gekennzeichnet. Diese Tagweiterrufstellen sind durch die
jeweils eingelöteten Gleichrichterbrücken bestimmt. Bei Vorliegen des entsprechenden
Schaltzustandes in der belegten Amtsübertragung wird also eine Tagweiterrufstelle
markiert. Für mehrere übertragungen kann aber auch dieselbe Tagweiterrufstelle vorgesehen
werden. In diesem Falle werden über den jeweiligen der Übertragung zugeordneten
Kontakt (tiv) über dieselbe rangierbare Verdrahtung, d. h. über dieselben Gleichrichter,
dieselben Markierrelais eingeschaltet. Ist aber einer Verbindungsleitung einer Übertragung
eine Nachtstelle, weiche identisch ist mit der Tagweiterrufstelle, beispielsweise
der übertragung A-Ue 1, zugeordnet, so wird über den Kontakt (n) dieser Übertragung,
über die rangierbare Verdrahtung für die Tagweiterrufstelle die Nachtstelle auch
über dieselben Markierrelais gekennzeichnet. Die rangierbare Verdrahtung ist also
jeweils einer Gruppe von Markierrelais zugeordnet, über die eine Anschlußstelle
gekennzeichnet wird, welche dem bestimmten Schaltzustand einer Übertragung entspricht.
Jedem Schaltzustand können in einfacher Weise gleiche, aber auch verschiedene Markierrelais
zugeordnet werden.
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Ist am Vermittlungsplatz die Taste 33NT1 betätigt, so ist hiermit
die Übertragung A-Ue 1 und gegebenenfalls in Abhängigkeit der Vielfachschaltung
sind dann weitere oder beispielsweise auch alle Übertragungen auf Nachtbetrieb geschaltet.
Die Nachtschaltung der weiteren Übertragungen A-Ue2 und A-Uex kann von derselben
Taste oder aber auch von anderen Nachtschaltetasten abhängig gemacht werden. Durch
Betätigen der Taste 33 NT 1 ist das Relais N am Vermittlungsplatz eingeschaltet.
Der
Kontakt 34 n stellt, wenn ein ankommender Amtsanruf über die
Amtsleiung AL 1 vorliegt und das Relais H eingeschaltet ist, einen Stromkreis
für das Relais N1 her.
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7. +, 34h, 35tw1, N1, 9h, -.
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Durch Schließen des Kontaktes 36 n 1 wird ein Anreiz zur zentralen
Steuereinrichtung ZE gegeben und das Relais NA dann eingeschaltet, wenn die
zentrale Einrichtung ZE durch den in der Ruhelage befindlichen Kontakt 16 gv als
frei gekennzeichnet ist. Für das Relais NA kann bei gleichzeitigem Eintreffen
mehrerer Anreize in der zentralen Steuereinrichtung bevorzugt ein Haltestromkreis
hergestellt werden. In dem Einschaltestromkreis (entsprechend Stromkreis 4) des
Relais NA wird auch das Relais AA 1
eingeschaltet, das dafür sorgt,
daß gleichzeitig nur eine Amtsübertragung mit der zentralen Einrichtung ZE zusammengeschaltet
werden kann, und zwar über die durch die Kontakte (aa) gebildete Kette. Durch Schließen
des Kontaktes 22 aa 1 kommt folgender Markierstromkreis für die der
Amtsleitung AL 1 zu-
geordnete Nachtstelle zustande. B. +, K l, 23i,
24 zd, 22 aa 1, 27n1, G5, el-Ader, E1 G6, z1-Ader, Z1 , Batterie,
Wi1, K1, -. G7, h 1-Ader, H 1 In diesem Stromkreis werden also die Relais
H1, Z 1 und El eingeschaltet, so daß die Sprechstelle 111 als Nachtstelle
markiert wird. Über die 'durch Kontakte der Relais H1, Z1 und E1 gebildete Kette
werden Koppelkontakte der Koppelrelais (EK) und (ZK) in Abhängigkeit eines dem Kontakt
32b entsprechenden, die Übertragung A-Ue 1 kennzeichnenden Kontakt geschlossen.
Die als Nachtstelle markierte Sprechstelle 111 wird mit der Amtsübertragung A-Ue
1 und damit mit dem über die Amtsleitung anrufenden Amtsteilnehmer verbunden.
Das im Stromkreis der Koppelrelais geschaltete Trennrelais TR schaltet die zentrale
Steuereinrichtung ZE frei.
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Die Amtsübertragung A-Uel kann so ausgebildet werden, daß beim Nichtmelden
der Nachtrufstelle; z. B. 111, innerhalb einer bestimmten Zeit das Relais ZT1 eingeschaltet
wird. Die Einschaltung des Relais ZT 1 erfolgt dann in Stromkreis 1. Es wird für
das Relais TW in diesem Fall folgender Stromkreis hergestellt: 9. -F-, 38 zt 1,
39 as 1, 440 kg 1, 41n, . . . , T W 1,
91a, -.
Der Kontakt
35 tw 1 schaltet das Relais N 1 (Stromkreis 7) aus. In nicht
dargestellter Weise wird die Verbindung zwischen der Nachtstelle und der übertragung
getrennt. Die angeschalteten Koppelrelais werden ausgeschaltet. Durch die Einschaltung
des Relais TW1 wird, wie bereits beschrieben ist, an Stelle der Nachtstelle die
Tagweiterrufstelle, die in diesem Falle auch als Nachtweiterrufstelle vorgesehen
ist, markiert.
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Es kann bei Nichtmelden der Nachtstelle auch an Stelle des Relais
TW 1, wie in F i g. 2 dargestellt ist, ein Relais NW 1 durch Schließen des
Kontaktes 44 zt 1 bei betätigtem Kontakt 26n 1 eingeschaltet werden. In diesem Falle
sind die Kontakte für die Herstellung des Stromkreises 9 nicht vorhanden. Durch
die Kontakte des Relais NW 1 kann dann entsprechend der Markierung der Tagweiterrufstelle
die Markierung der Nachtweiterrufstelle vorgenommen werden. Hierzu ist in der zentralen
Einrichtung ein besonderes Relais NW vorgesehen. Dieses Relais
NW wird entsprechend dem Relais R W für Tagweiterrufschaltung gesteuert,
und zwar durch Schließen des Kontaktes 39 nw 1. Im Markierfeld ist zur Kennzeichnung
der Nachtweiterrufstelle für die übertragung A-Ue l die rangierbare Verdrahtung
r 7 vorgesehen. Über diese rangierbare Verdrahtung werden entsprechend der Tagweiterrufanschaltung
die Hunderter-, Zehner- und Einerrelais eingeschaltet, welche die Nachtweiterrufstelle
kennzeichnen. Die Markierung erfolgt nach Ausschaltung der Relais N1 durch den Kontakt
45 nw 1 über die Kontakte 47 n 1 und
46 nw 1.
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Das rangierbare Kennzeichnungsfeld r1 bis r7 für Nacht-, Tag- und
Nachtweiterruf ist so angeordnet, daß die Verdrahtung auf eine steckbare Platte
gedruckt werden kann, so daß die erforderlichen Gleichrichter nur noch eingelötet
werden müssen. Jeweils durch Stecken einer vorbereitenden Platte ist eine schnelle
Änderung der gesamten Verdrahtung möglich. Die Anschlußstellen der Platten sind
in der Zeichnung angedeutet. Über die Adern h 1, h 2, r 1
bis z 0 und e 1
bis e 0 werden auch bei der Herstellung normaler Verbindungen jeweils die Relais
zur Kennzeichnung der anzurufenden Anschlußstelle innerhalb der Nebenstellenanlage
in bekannter nicht dargestellter Weise markiert. Dies erfolgt durch die Einschaltung
eines Einer-, Zehner- und Hunderter-Relais und über Kontakte dieser Relais werden
in einem Koppelfeld Koppelrelais, z. B. EK 11, ZK 1, eingeschaltet.
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Die Berechtigungskennzeichnung einer anrufenden Sprechstelle bzw.
einer angerufenen Sprechstelle erfolgt in bekannter Weise über in einem Markierer
(M) vorgesehene rangierbare Verdrahtung und Kontakte der Einer-, Zehner- und Hunderter-Relais,
welche jeweils die anrufende bzw. angerufene Sprechstelle kennzeichnen. Über diese
Verdrahtung wird also die Berechtigung der anrufenden bzw. angerufenen Sprechstelle
zentral gekennzeichnet und über diese Verdrahtung und die zentrale Steuereinrichtung
ZE und den jeweils betätigten Anschaltekontakt, der die zentrale Steuereinrichtung
mit der übertragung verbindet, für die gerade Steuervorgänge ausgeführt werden,
wird das Berechtigungsrelais dieser Übertragung eingeschaltet. Wie aus der F i g.
1 hervorgeht, kann über die rangierbare Verdrahtung 48, 49 und über die Kennzeichnungskontakte
50e, 51z und 52h sowie den Kontakt aal das Berechtigungsrelais
B 1 (I) der Übertragung A-Ue 1 eingeschaltet werden. Das Berechtigungsrelais
B 1 kennzeichnet beispielsweise die Vollamtsberechtigung einer anrufenden Sprechstelle.
Wie in der Zeichnung angedeutet ist, kann beispielsweise der Einschaltestromkreis
der Koppelrelais, z. B. EK11 oder ZK1, nur bei betätigtem Kontakt 56 b 1 zustande
kommen. Ist das Relais zur Berechtigungskennzeichnung nicht in der Amtsübertragung,
sondern in der zentralen Steuereinrichtung ZE (z. B. Relais B 3) vorgesehen, so
erfolgt auch dann die Einschaltung der Koppelrelais in Abhängigkeit der Berechtigung,
z. B. des Relais B 3.
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Liegt nun, wie vorstehend bereits beschrieben ist, ein Anruf vor,
der einer Nachtstelle bzw. Nachtweiterrufstelle bzw. Tagweiterrufstelle zugeleitet
wird
und ist diese Sprechstelle nicht zur Entgegennahme von Amtsgesprächen berechtigt,
so kann für diese Sprechstelle, obwohl keine Vollamtsberechtigungskennzeichnung
über den Markierer erfolgt ist und somit in der Übertragung das Relais B 1 oder
das Relais B 3 in der zentralen Steuereinrichtung über die Wicklung I nicht eingeschaltet
ist, die Vollamtsberechtigungskennzeichnung erfolgen. Diese Vollamtsberechtigungskennzeichnung
erfolgt nicht über die teilnehmerindividuelle Verdrahtung, sondern über den jeweiligen
Schaltzustand der übertragung kennzeichnende Kontakte. Diese Kontakte zur Kennzeichnung
des jeweiligen Schaltzustandes (z. B. Nachtruf, Nachtweiterruf, Tagweiterruf) können
sowohl pro Übertragung als auch in der zentralen Steuereinrichtung ZE vorgesehen
werden. In der Schaltung nach der Zeichnung würden in der Übertragung Kontakte der
Relais N1 bzw. TW1 bzw. NW 1 die Steuerung des Berechtigungsrelais
B 1 vornehmen. Als Beispiel ist aber die Steuerung des Berechtigungsrelais
B 1 durch die den Schaltzustand kennzeichnenden Kontakte der zentralen Steuereinrichtung
ZE dargestellt. Die Einschaltung des Relais B 1 über die Wicklung 1 erfolgt also
von der zentralen Steuereinrichtung ZE aus in Abhängigkeit des jeweiligen Schaltzustandes
über den Kontakt 53 na
oder 54 nw oder 55 rw. Die Berechtigungskennzeichnung
wird in bekannter Weise nach Abschaltung der zentralen Steuereinrichtung in der
Amtsübertragung A-Uel über die Wicklung Il des Relais B 1 für die Dauer der
Verbindung gespeichert. Das Relais B 1
bleibt beispielsweise über die Kontakte
56 h 1 und 57 b 1 eingeschaltet.
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Auf diese Art und Weise kann unter Ausnutzung des vorhandenen Stromkreises
zur Einschaltung des Berechtigungsrelais und unter Ausnutzung des vorhandenen Berechtigungsrelais
in der Amtsübertragung die Berechtigungskennzeichnung der anzurufenden Sprechstelle
geändert werden. An Stelle eines Relais zur Kennzeichnung der Vollamtsberechtigung
kann auch beispielsweise ein Aufschalterelais oder ein anderes Relais zur Kennzeichnung
einer Berechtigung in der Amtsübertragung oder in der zentralen Steuereinrichtung
ZE gesteuert werden. Hierzu können auch vorhandene Einschaltestromkreise, die von
der zentralen Steuereinrichtung aus oder von der Übertragung aus gesteuert werden,
ausgenutzt werden. Die Kennzeichnung der Berechtigung erfolgt hierbei nicht über
eine teilnehmereigene Verdrahtung und Kontakte, welche diese teilnehmereigene Verdrahtung
mit der betreffenden Steuereinrichtung verbinden, sondern über die den jeweiligen
Schaltzustand der Übertragung entweder in der Übertragung oder in einer zentralen
Steuereinrichtung kennzeichnenden Kontakte.