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Spannbarer Bügelverschluß'für Rohrstutzen, Behälter od. dgl.init angelenktem
Deckel Die Erfindung bezieht sich auf einen spannbaren Bügelverschluß für Rohrstutzen,
Behälter od. dgl. mit angelenktem Deckel, bestehend aus einem am verstärkten Flansch
schwenkbar und lösbar befestigten Bügel, mindestens einer darin geführten Spannschraube
sowie einem Gelenk zwischen dem Deckel und dem Flansch und einer gelenkigen Verbindung
zwischen dem Deckel und dem Bügel.
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Zum Verschließen blind endender Rohrstutzen von Leitungssystemen sowie
als Verschluß für Behälteröffnungen sind Deckel mit Bügel und Spannschraube bekannt.
Im einfachsten Fall weist ein halbbogenförmiger Bügel, dessen Enden unter den verstärkten
Flanschrand der abzuschließenden Öffnung greifen, eine in der Mitte angeordnete
Schraube auf, deren freies Ende in eine Vertiefung in der Mitte des meistens kalottenförmig
ausgebildeten Deckels eingreift. Durch Niederführen der Schraube wird die feste
druckdichte Verspannung des Deckels mit dem zu schließenden Flansch herbeigeführt.
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Derartige und ähnliche Bügelverschlüsse sind ihrer schnellen Handhabung
wegen in Haushalt und Gewerbe, insbesondere an drucklosen Systemen, weit verbreitet.
In der chemischen Industrie jedoch, wo Leitungssysteme häufig aggressive Medien
führen bzw. Druckräume abgesperrt und gesichert werden müssen, sind solche Bügelverschlüsse
wegen einer gewissen Unfallgefahr bei falscher oder unüberlegter Handhabung oft
verworfen worden. Wird z. B. der Bügel entfernt, wenn der abgeschlossene Raum noch
nicht vollständig drucklos ist, so besteht die Gefahr, daß der auf der Dichtungsfuge
zunächst kurzzeitig klebende Deckel im nächsten Augenblick fortgeschleudert wird,
weil er mit dem Flansch nicht über Zwischenglieder fest verbunden ist. Ein anderer
Nachteil ist auch darin zu sehen, daß die Dichtungsfläche eines losen Deckels mit
der entsprechenden Dichtungsfläche des Flansches bei jedem folgenden Abschluß in
anderer Lage verspannt wird. Ohne einen häufigen Wechsel weicher Dichtungselemente
in der Dichtungsfuge ist in diesem Fall ein dichter Abschluß nicht zu erreichen.
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Es ist in diesem Zusammenhang auch bereits ein durch hydraulische
Mittel gesteuerter Zungenverschluß für Druckbehälterdeckel bekannt. Eine oder mehrere
mit Bezug auf die Deckelmitte radial verschiebbare Zungen werden dabei über ein
aus mehreren Lenkern und jeweils einem Winkelhebel gebildetes Lenkervieleck betätigt.
Die Schließlage des Druckbehälterdeckels ist bei dieser bekannten Ausführung dadurch
zusätzlich gesichert, daß Lenker und Winkelhebel zur Erzeugung einer Selbsthemmung
über die Streckstellung hinaus bewegt werden. Diese bekannte hydraulisch betätigte
Ausführung eines Deckelverschlusses besitzt jedoch keine sicher fixierbare Deckelstellung
zwischen der absoluten Schließlage und der totalen öffnungslage zur Entspannung
des abgeschlossenen Systems bei nur um einen geringen Spalt von der Dichtfläche
abgehobenem Deckel. Sie ist im übrigen wegen der vielen zu bewegenden Schließglieder
und der hydraulischen Mittel sehr aufwendig. .
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Der Erfindung liegt nun die ,Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu
beseitigen und einen schnell betätigbaren Verschluß für Flansch- und Behälteröffnungen
zu schaffen, der bei sicher fixierter Lagedes Deckels eine gefahrlose Entspannung
des abgeschlossenen Systems vor dem vollständigen Entfernen des Verschlusses ermöglicht.
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Zur Lösung dieser Aufgabe,erfolgt durch die Ausbildung der Verbindung
wischen dem Bügel und dem am Flansch schwenkbar befestigten Deckel als ein bei Behälterdeckelverriegelungen
an sich bekanntes Lenkervieleck, in welchem zwei Glieder ein Kniehebelgelenk bilden,
dessen bei der Schließbewegung überschrittene Strecklage beiui; Abheben des Deckels
von der Dichtungsfuge ohne ;gleichzeitige Schwenkung des Bügels in die Offenstellung
diesen Bügel zwangläufig in die Schließlage,lringt.
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Der erfindungsgemäße Deckelverschluß enthält somit drei Sicherungen.
Er verhindert das Hochschleudern des Deckels bei gelöster Spannschraube. Es können
ferner bei einem notwendigen Entspannen des Behälterinnerns Stoffe nur :,an einem
Schutzblech vorbei mit abgelenkter Richtung ausströmen, so daß auch diesbezüglich
eine Unfallgefahr weitgehend beseitigt ist. Der Deckel kann sich ferner auch in
vollständig geöffnetem Zustand nicht vom Stutzen lösen und Schäden durch Herabfallen
verursachen.
In den Zeichnungen ist eine Ausführungsform des Bügelverschlusses
mit den Merkmalen der Erfindung dargestellt. Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht
in der Schließlage, F i g. 2 die gleiche Ansicht in der Offenstellung von Verschlußdeckel
und angelenktem Bügel und F i g. 3 einen gegenüber den F i g. 1 und 2 um 90° Gedrehten
Schnitt durch den Bügelverschluß.
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y Die einzelnen Teile des Bügelverschlusses sind mit dem oberen Flansch
2 eines Stutzens 1 verbunden, dessen unterer Flansch 15 mit der abzuschließenden
Öffnung verschraubt wird. Für unterschiedliche Durchmesser der zu schließenden Öffnung
erhält der zylindrisch oder konisch gestaltete Stutzen 1 jeweils andere Abmessungen.
Für mehrere Nennweiten können daher die gleichen Bügelverschlußelemente verwendet
werden. In den Flansch 2 sind in diametraler Lage zwei Lagerkörper 16 eingefügt,
in die Schrauben 11 eintreten, die den Spannbügel 9 mit dem Flansch gelenkig und
lösbar verbinden (F i g. 3).
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Zu den Lagerkörpern 16 um 90° versetzt sind an den Flansch 2 zwei
über die Ebene des Flansches hinwegragende Lappen 17 zum Anlenken des Deckels
3 angeschweißt. Hierfür besitzt der Deckel 3 zwei nach hinten auskragende Arme 18,
die zusammen mit den Lappen 17 das Deckellager 4 bilden. Die Lagerachse
4 liegt höher als die durch die beiden Schrauben 11 bestimmte Anlenkungsachse
des Bügels 9. Der Bügel 9 ist in der Mitte zu einer Büchse verstärkt, die ein Innengewinde
besitzt, durch welches die Spannschraube 10 führt. Das freie Ende dieser
Schraube 10 tritt in der Schließlage des Bügelverschlusses beim Niederführen in
die Vertiefung eines Nockens 5 ein, der mit dem Deckel 3 fest verbunden ist. An
der freien vorderen Seite des Deckels 3 ist ein Handgriff 6 befestigt. Ein Schutzblech
7, das sich am vorderen Deckelrand etwa über den halben Umfang des Deckels 3 erstreckt,
bewirkt eine Ablenkung der beim Abheben des Deckels aus dem zuvor abgeschlossenen
System gegebenenfalls unter Druck austretenden Medien.
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Der Deckel 3 ist mit dem Bügel 9 durch zwei Glieder 8 und 13 verbunden.
Dazu besitzt der Bügel 9 zwei Halterungen 12, die nach vorn, d. h. zur frei beweglichen
Kante des Deckels hin, hervortreten und auf der durch den bogenförmigen Bügel gebildeten
Ebene etwa senkrecht stehen. Auf die Außenfläche des Deckels 3 sind in einem den
Halterungen 12 entsprechenden seitlichen Abstand zwei Stege 8 befestigt. über Glieder
13, die in den Punkten D und E an die Halterungen 12 und die Stege 8 angelenkt
sind, besteht eine zwangläufige Verbindung des Deckels mit dem Bügel. Der im Lager
4 angelenkte Deckel mit den Stegen 8, der Bügel 9 mit den Halterungen 12 sowie die
Glieder 13 bilden somit ein Lenkervieleck mit zwei ortsfesten Lenkerpunkten 4, und
11 und zwei lageabhängigen Lenkerpunkten D und E. In diesem Lenkervieleck bilden
die Glieder 13 zusammen mit den Stegen 8 einen Kniehebel, der entweder den Bügel
9 oder den Deckel 3 jeweils in Abhängigkeit vom überschreiten der Strecklage in
der einen oder anderen Richtung in eine bestimmte Lage zwingt. In der Schließlage
des Verschlusses, die in F i g. 1 durch die strichpunktierten Linien A und
B dargestellt ist, schließt die Längsachse der Glieder 13 mit dem Lot des
Punktes E auf die Dichtfläche des Flansches 2 einen Winkel x kleiner als l80° ein.
Die Schnittkante C der durch die Linien A und B gekennzeichneten Ebenen
des Bügels 9 und der Glieder 13 liegt hierbei oberhalb der durch die Lenkerpunkte
11 des Bügels gebildeten Achse. Beim Abheben des Deckels 3 von der Dichtfläche
um einen kleinen Winkelbetrag entsprechend der Aufwärtsbewegung des unteren Endes
der Spannschraube 10 aus der Vertiefung im Nocken 5 wird die Selbsthemmung der den
Kniehebel bildenden Glieder 8 und 13 wirksam. Es wird dabei der Winkel , noch kleiner,
der Lenkerpunkt D gegebenenfalls ein wenig nach rechts verlegt und folglich der
Bügel 9 weiter fest in der dargestellten Schließlage gehalten. Die beiden Gelenke
D zwischen den Halterungen 12 und den Gliedern 13 werden dafür mit einem
gewissen Spiel ausgeführt. In der durch die Lage der Ebenen A und
B
in F i g. 1 bestimmten Zuordnung aller bewegten Teile kann das abgeschlossene
System gefahrlos entspannt werden, weil das Ausmaß der Aufwärtsbewegung des Deckels
3 begrenzt und die Schließlage des Bügels 9 arretiert ist.
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Zum vollständigen Öffnen und Wegklappen des Deckels 3 wird der Bügel
9 zunächst so weit zurückgeschoben, bis die Glieder 13 und der Bügel 9 die in F
i g. 1 mit gestrichelten Linien dargestellte Lage A', B' einnehmen, die etwa der
indifferenten Lage des aus den Gliedern 8 und 13 gebildeten Kniegelenks entspricht.
Die Schnittkante C der durch A' und B'
bestimmten Ebenen liegt
dann unterhalb der durch die Lenkerpunkte 11 bestimmten Anlenkungsachse des Bügels
9. Hat der Bügel 9, von der Schließlage her bewegt, die Lage B' erreicht, so folgt
er bei weiterem Aufwärtsschwenken des Deckels 3 dessen Bewegung zwangläufig und
ungehemmt. Die Lage aller bewegten Teile bei vollständiger Öffnung des Deckels ist
in F i g. 2 wiedergegeben. In jeder Lage sämtlicher bewegter Teile bleibt der Deckel
3 zwangläufig geführt und mit dem Flansch 2 verbunden.