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Schlepperwagen mit Zugseilantrieb und zwei Schleppdaumen für den Walzguttransport
in zwei Richtungen Die Erfindung betrifft einen Schlepperwagen mit Zugseilantrieb
und zwei Schleppdaumen für den Walzguttransport in zwei Richtungen, die über Gestänge
miteinander verbunden sind und die in entgegengesetzte Richtungen geschwenkt werden,
wobei die Schleppdaumen gegenüber dem Gestänge durch Langloch- und Zapfenverbindung
in Aufrichtstellung eine Relativbewegung aufweisen.
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Es ist eine Schlepperanlage mit einem durch seitlichen Zug bewegten
Schlepperwagen und nur einem senkrecht bewegbaren Schlepperdaumen bekannt, wobei
der Schlepperdaumen mittels einer von der Zugeinrichtung des Schlepperwagens unabhängigen
Einrichtung in die Arbeits- oder Ruhestellung bewegbar ist. Die Einrichtung zur
Bewegung des Schlepperdaumens besteht aus einer starren Führungsbahn, die sich über
die Länge der Schlepperbahn erstreckt und gehoben oder gesenkt werden kann. Das
Heben oder Senken geschieht dabei mittels mehrerer Winkelhebel, die an eine gemeinsame
Zugstange angeschlossen sind, die über ein Getriebe von einem Motor bewegbar ist.
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Damit ist das Prinzip der Daumenbewegung unabhängig vom Zugseil an
sich bekannt. Der Aufbau dieser Einrichtung zur Bewegung des Schleppdaumens ist
aber sehr umständlich und bedingt einen großen Aufwand. Die Bewegung des Schleppdaumens
erfolgt zudem ausschließlich über das Gestänge.
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Bei einem anderen bekannten Schlepperwagen zum Transport von Walzgut
nach beiden Richtungen sind zwei schwenkbar gelagerte Schleppdaumen durch Zugmittel
je nach der Zugrichtung wechselweise in die Arbeitsstellung schwenkbar. Das Zugmittel,
ein Seil, greift an einem schwenkbar gelagerten Zughebei an, der mit den Schleppdaumen
über Gestänge formschlüssig verbunden ist. Hier ist bereits durch Langloch im Schleppdaumen
und Bolzen im Gestänge eine Relativbewegung gegenüber dem Gestänge möglich.
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Diese Bewegungsmöglichkeit erlaubt es den Daumen jedoch nicht, bei
Hindernissen, die entgegen der Schlepprichtung auftreten, auszuweichen, d. h. in
die Ruhelage schwenken zu können, weil das Schleppdaumen-Bewegungsseil gleichzeitig
auch Zugseil für den Wagen ist. Dazu sind vielmehr besondere, mit zusätzlichen Nockenhebeln
zusammenwirkende Auflaufkufen notwendig, die den Zughebel entgegen der Kraftrichtung
des Zugmittels verschwenken.
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Bekannt ist schließlich auch eine Vorrichtung zum Querschleppen von
Walzgut in nur einer Richtung mit nur einem beweglichen Schleppdaumen, der seine
Hoch stellung unter Schwerkraft einnimmt, wozu es durch Langlochausbilden in der
Lage ist. Dieser Aufbau ist nicht ohne weiteres an einen Schlepperwagen
mit zwei
Schleppdaumen für den Transport in zwei Richtungen baulich anzupassen, weil die
bogenförmigen Flächen zum Niederdrücken des Schleppdaumens immer nur in einer Richtung
wirksam sein können.
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Wären diese Flächen auch in der entgegengesetzten Richtung vorgesehen,
so würden sie den zweiten Schleppdaumen beim Rücklauf ebenfalls niederdrücken, was
aber auf Grund der Formgebung des Schleppdaumens weder möglich noch erwünscht ist,
weil der zweite Schleppdaumen sich beim Vorlauf in Arbeitestellung befindet. Mit
dem ersten Schlepp daumen wäre es beim Rücklauf ebenso.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Schlepperwagen mit Zugseilantrieb
für den Walzguttransport in zwei Richtungen und mit zwei Schleppdaumen zu schaffen,
die mit einfachen Mitteln unabhängig vom Schlepperwagen-Zugseil auf- und abbewegbar
sind und einen sicheren und störungsfreien Arbeitsablauf gewährleisten. Das wird
gemäß der Erfindung bei einer Schleppdaumenverbindung mit Gestänge und einer Langloch-
und Bolzenausbildung, die eine Relativbewegung zuläßt, dadurch erreicht, daß bei
an sich bekannter Erzeugung der Schleppdaumenbewegung durch eine gegenüber dem Schlepperwagen-Zugseil
relativ verschiebbare Einrichtung diese Einrichtung ein auf den gleichen Umlenktrommeln
wie das Zugseil angeordnetes, am Gestänge angreifendes Seil ist.
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Dadurch ergibt sich außer der größeren Einfachheit auch noch der Vorteil,
daß wenige Einzelteile notwendig sind und an Stelle von starren Schienen biegsame
Seile verwendet werden wodurch die Montage erleichtert wird. Die Schleppdaumen schwenken
ferner durch die in Anwendung kommende bekannte Schwerpunktlage ganz von allein
in ihre Arbeitsstellung und müssen nur in ihre Ruhestellung bewegt werden. Schließlich
ist es von Vorteil, daß die
Schleppdaumen dadurch beim Zurückfahren
des Schlepperwagens einem eventuell auf der Gleitbahn auftretenden Hindernis durch
Schwenken ausweichen können, um sich anschließend nach Wegfall des Hindernisses
von allein wieder aufzurichten, d. h. ohne das Verschiebeseil betätigen zu müssen.
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Zum Umlegen der Schleppdaumen ist das Verschiebeseil mittels in seine
Seilbahn ein- und ausschwenkbarer Rollen gegenüber dem Zugseil bewegbar. Die Langlochverbindung
zwischen Gestänge und Schleppdaumen sowie die Schleppdaumenausbildung sind so vorgesehen,
daß in an sich bekannter Weise das Aufrichten durch Schwerkraftwirkung erfolgt.
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Zweckmäßig sind an dem Schlepperwagen das Aufrichten der Schleppdaumen
begrenzende Anschläge vorgesehen.
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Die Zeichnung zeigt in F i g. 1 eine Seitenansicht der Einrichtung,
in Fig. 2 eine Draufsicht bei abgenommenen Roststäben, in F i g. 3 einen Schnitt,
in dem vorwiegend die Fahrbahn des Schlepperwagens sowie die Lage der Seile erkennbar
ist.
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Der Schlepperwagen 1 gleitet in einer starren Führung 2 und bewegt
das Schleppgut auf der Gleitbahn 3. Der Schlepperwagen 1 wird gezogen vom Zugseil4,
welches in den Umlenkscheiben 5, 6 geführt, unter Spannung gehalten und vom Antrieb
19 mittels geeigneter Seiltrommel bewegt wird.
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Im Schlepperwagen 1 sind die Schleppdaumen 7 und 8 drehbar gelagert.
Beide Schleppdaumen 7 und 8 sind mit dem Verschiebeseit 9 verbunden. Das Verschiebeseil
9 ist im Bereich des Schlepperwagens 1 beiderseits mit einem Gestänge 10 verbunden,
das über die Mitnehmerbolzen 1l und 12 die Schleppdaumen 7 und 8 betätigt.
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Das Verschiebeseil 9 ist in den Umlenkscheiben 13, 14 geführt. An
dem Verschiebeseil 9 greifen Spannrollen 15, 16 an, die in Hebeln gelagert sind,
die ihrerseits beispielsweise um die Drehachsen der Umlenkscheiben 5, 6 schwenkbar
und mittels Zylinder 17, 18 gegen das Verschiebeseil bewegbar sind. An Stelle der
mittels Zylinder 17, 18 bewegbaren Spannrollen 15, 16 können auch Spannrollen eingesetzt
werden, die durch mechanische Einrichtungen, beispielsweise Kurbeltriebe, auf deren
Kurbeln die Spannrollen drehbeweglich gelagert sind, treten. Zugseil 4 und Verschiebeseil
9 sind um die gemeinsame Antriebstrommel 19 rutschfest geschlungen. Bei der Betätigung
eines der Zylinder, im Ausführungsbeispiel des Zylinders 18, erfolgt ein Eindrücken
des Verschiebeseils 9, wodurch sich das Verschiebeseil 9 gegenüber dem Zugseil 4
verschiebt und somit z. B. der Schleppdaumen 7 über das Verschiebeseil 9 das daran
befestigte Gestänge 10 und den Mitnehmerbolzen 11 umlegt, während gleichzeitig der
Schleppdaumen 8 über das gleiche Gestänge 10 und den Mitnehmerbolzen 12 sich infolge
seines verlegten Schwerpunktes aufrichtet und sich an die feste Anschlagkante 20
anlegt.
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In dieser Stellung (F i g. 1) kann das Schleppgut in Richtung von
der Umlenkscheibe 5 nach der Umlenkt scheibe 6 geschleppt werden.
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Bei einer Verschiebung des Verschiebeseiles 9 gegenüber dem Zugseil
4 in umgekehrter Richtung wird der Schleppdaumen 8 umgelegt, und der Schleppdaumen
7 richtet sich infolge seines verlagerten Schwerpunktes auf und legt sich an die
feste Anschlagkante 21 an.
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In dieser Anordnung kann das Schleppgut in Richtung von der Umlenkscheibe
6 nach der Umlenkscheibe 5 geschleppt werden.
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Die Mitnehmerbolzen 11 und 12 sind in den Schleppdaumen 7 und 8 in
den im Radius um die entsprechenden Drehpunkte der Schleppdaumen 7 und 8 im Schlepperwagen
1 angeordneten Langlöchern 22 und 23 gelagert.
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Das Zugseil 4 und das Verschiebeseil 9 erhalten durch ihren gemeinsamen
Antrieb über die Antriebsscheibe 19 einen Gleichlauf, da sowohl das Zugseil 4 wie
das Verschiebeseil 9 rutschfest um die Antriebsscheibe 19 geschlungen sind.
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Ein weiterer Ausbau der beschriebenen Schleppereinrichtung führt
zu einer weiteren Vereinfachung dadurch, daß die Spannrollen 15, 16 im oberen Trum
der Seile angeordnet werden, wonach eine unterschiedliche Drehbewegung der Seilscheiben
5, 6 zu den 13, 14 fortfällt, und daß an Stelle dieser einzelnen Seilscheiben für
jede Seite nur doppelrillige Seilscheiben verwendet werden.