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Fadenballontrennplatte für Spinn-oder Zwirnmaschinen Beim Spinnen
und Zwirnen nach den meisten der üblichen Verfahren wird bekanntlich ein Fadenballon
gebildet. In allen Fällen muß der horizontale Durchmesser eines Fadenballons auf
eine solche Größe begrenzt werden, daß sich die Fadenballone zweier benachbarter
.Spindeln nicht behindern können. Auch die Störung der Ballone durch einen an einer
benachbarten Spindel gebrochenen Faden muß vermieden werden. Zu diesem Zweck sind
für die Trennung der Fadenballone voneinander und deren Einschnürung Ballontrenner
oder Balloneinschnürungsringe entwickelt worden, von denen viele Ausführungsformen
bekannt sind. Beispielsweise sind bei Spinnmaschinen mit feststehender Ringbank
wegen der im wesentlichen gleichbleibenden Größe des Fadenballons nur solche Ballontrenner
zur Anwendung gekommen, die sich zwischen zwei nebeneinander befindlichen Spindeln
oberhalb der Ringbank befinden. Sie sind entweder unmittelbar an der Ringbank ortsfest
oder gemeinsam abschwenkbar angebracht.
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Darüber hinaus sind auch Ballontrenner bekannt, die ortsfest vom Maschinengestell
getragen werden. Handelt es sich um Spinnmaschinen mit auf- und abbewegbarer Ringbank,
so sind die bekannten Ballontrenner mit der Ringbank verbunden, damit sie die Auf-
und Abwärtsbewegung mitmachen.
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Die Ballontrenner, die auch unter dem Namen Seperatoren bekannt sind,
bestehen aus Metall oder Kunststoff und weisen Plattenform auf. Obwohl die wegschwenkbaren
Ballontrenner die Bedienung der Spindeln weniger behindern als feststehende Ballontrenner,
verursachen sie dennoch eine Behinderung, weil sie weggeschwenkt noch immer im Bereich
der Bedienungsarbeiten verbleiben. Hinzu kommt noch der Nachteil, daß bekannte,
herausschwenkbare oder horizontal gusschiebbare Trennplatten nur gruppenweise oder
gemeinsam auf einer Maschinenseite bewegt werden können und so für die Bedienung
nur einer Spindel eine Mehrzahl von Ballontrennplatten einer Maschinenseite verschwenkt
oder verschoben werden muß. Dies führt dazu, daß beim Beheben eines einzelnen Fadenbruches
die Begrenzung vieler einzelner Spinnstellen zeitweilig aufgehoben wird, obwohl
es nur an einer einzigen Stelle notwendig wäre. Dies kann zu Fadenbrüchen an anderen
Spinnstellen führen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Fadenballontrennplatte, welche
aus ihrer Arbeitsstellung auf die Maschinenlängsmittelebene zu und umgekehrt verschiebbar
angeordnet ist, zu schaffen, welche einmal unabhängig von benachbarten Ballontrennplatten
verschiebbar ist und zum anderen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit
bietet, daß sie gemeinsam mit den benachbarten, Trennplatten aus der Betriebsstellung
heraus und in diese hinein verschoben werden kann.
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Als Lösung sieht die Erfindung vor, daß die Trennplatte mindestens
mit ihrem oberen Rand in einer ihr zugeordneten und mit einem Teil des ortsfesten
Maschinenrahmens verbundenen Führungsnut, Führungsschiene od. dgl. geführt und je
für sich allein verschiebbar ist. So kann während des Laufes der Maschine jede Trennplatte
für- sich aus der Arbeitsstellung in eine Außerbetriebstellung verschoben werden.
An der betreffenden Stelle'liegt beim Ausführen von Bedienungshandgriffen keine
unnötige Behinderung durch eine Trennplatte vor.; Im einzelnen kann gemäß der Erfindung
vorgesehen sein, daß jede Trennplatte mindestens an ihrem oberen, vorderen und unteren
Rand einen einstückig mit einem Plattenkörper zusammenhängenden Wulstrahmen aufweist,
der einen Führungsteil und zugleich einen Bewegungsanschlag bildet.
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In anderer Ausführung kann die Trennplatte mindestens an ihrem oberen,
vorderen und unteren Rand einen mit einem Schlitz zum Eingreifen der Ränder eines
Plattenkörpers versehenen Rohrrahmen aufweisen, der einen Führungsteil und zugleich
einen Bewegungsanschlag bildet. So ist eine einwandfreie Führung der Plattenbewegung
und eine Begrenzung des Verschiebeweges gewährleistet.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann jede Trennplatte an eine
Bewegungseinrichtung ankuppelbar sein, um mit dieser Trennplätten. paarweise oder
in Gruppen gemeinsam verschieben zu können.
Dazu kann nach der Erfindung
der obere oder untere Rand jeder Trennplatte zumindest über einen Teil der Länge
verzahnt sein und die Verzahnung in ein an eine Bewegungseinrichtung ankuppelbares,
ortsfest gelagertes Zahnrad eingreifen. Dabei ist zweckmäßigerweise die Verzahnung
am oberen oder unteren Rand des Plattenkörpers angebracht und reicht durch einen
Schlitz im Rohrrahmen hindurch.
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Wie erwähnt, ist mit der Fadenballontrennplatte gemäß der Erfindung
die Möglichkeit geschaffen, sie allein, unabhängig von benachbarten Trennplatten
einer Maschinenseite zu bewegen, um an einer einzelnen Spinnstelle tätig werden
zu können, oder aber sämtliche Trennplatten einer Maschinenseite gemeinsam zu bewegen,
so daß diese beispielsweise vor dem Abziehen der vollen Garnkörper nach der Maschinenlängsmittelebene
zu und nach Beendigung des Abziehvorganges wieder in ihre Arbeitsstellung verschoben
werden können. Zeitweise kann aber auch eine neben einer Spindel befindliche Trennplatte
verschoben werden, ohne daß der gemeinsame Antrieb aller Trennplatten einer Maschinenseite
daran hindert. Genausogut können die zu beiden Seiten einer Spindel befindlichen
Trennplatten aus ihrer Arbeitsstellung wegbewegt werden, um beispielsweise die Bedienung
der Spindel bei einem Fadenbruch unbehindert vornehmen zu können. Eine solche Betätigung
der Trennplatten kann nach dem jeweiligen Bedarfsfall durchgeführt werden, wobei
ein einfaches Anfassen des Rahmens an einer beliebigen Stelle genügt, um das Verschieben
der Trennplatten zu bewerkstelligen.
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Der Gegenstand der Erfindung wird an Hand der Zeichnungen in einem
Ausführungsbeispiel beschrieben.
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F i g. 1 zeigt einen Querschnitt durch einen Teil einer Ringspinnmaschine
mit einer Fadenballontrennplatte gemäß Erfindung; F i g. 2, 3 und 4 stellen Einzelheiten,
zum Teil in einem größeren Maßstabe, dar; F i g. 5 ist ein Querschnitt durch einen
Teil einer Ringspinnmaschine mit einer Fadenballontrennplatte gemäß Erfindung in
einer anderen Ausführungsform; F i g. 6 stellt eine Einzelheit in größerem Maßstabe
dar.
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In F i g. 1 ist ein Teil einer an sich bekannten Ringspinnmaschine
gezeigt, deren Gestell aus Säulen 1, Quertraversen 2 und in Maschinenlängsrichtung
durchgehenden Längsschienen 3 aufgebaut ist, welche die Zylinderbank bilden. An
den Säulen 1 ist eine feststehende Ringbank 4 mit den Spinnringen
5 abgestützt, während an der Stirnseite der durchgehenden Längsschiene
3 die Fadenführer 6 schwenkbar angebracht und auf der Oberseite der
Längsschiene 3 ein Riemchenstreckwerk 7 befestigt ist. Das innerhalb des Riemchenstreckwerkes
7 verzogene Faserbändchen erhält in bekannter Weise durch den auf dem Spinnring
5 umlaufenden Läufer seine Drehung, wobei ein Fadenballon gebildet wird,
und wird als fertiger Faden auf den Garnkörper 8 aufgewickelt. Der Garnkörp;
r 8 erhält über eine Spindel von einer auf und ab beweglichen Spindelbank
aus seinen Antrieb, wobei Spindel und Spindelbank in der Zeichnung nicht dargestellt
sind.
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Gemäß Erfindung ist jeweils zwischen zwei nebeneinander befindlichen
Spindeln eine Fadenballontrennplatte 9 angeordnet, welche aus ihrer Arbeitsstellung
auf die Maschinenlängsmittelebene zu und umgekehrt verschiebbar ist. Zu diesem Zweck
ist die Trennplatte 9 mindestens an ihrem oberen Rand 10
geführt, indem sie
in zugeordnete Führungsnuten, Führungsschienen od. dgl. innerhalb des Maschinenrahmens
eingreift. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 1 ist die Trennplatte 9 sowohl
an ihrem oberen Rand 10 als auch an ihrem unteren Rand 11
geführt.
Wie aus F i g. 1 und 2 zu ersehen ist, besteht die tür den oberen Rand
10 der Trennplatte 9 vorgesehene Führung aus einer Sicke
12, welche jeweils in der Mitte zwischen zwei Spindeln an einer Führungsplatte
13 angebracht ist, welche an der Rückseite der Längsschiene 3 der einen Maschinenseite
und entsprechend an der nicht dargestellten Längsschiene der anderen Maschinenseite
mittels Schrauben 14 befestigt ist. Am unteren Rand 11 der Trennplatte
9 ist zur Führung derselben ebenfalls eine Führungsplatte 15 vorgesehen,
die in gleicher Weise wie die Führungsplatte 13 mit Sicken 16 versehen
ist. Die Führungsplatte 15 ist mit ihrem nach der Bedienungsseite zu gerichteten
Ende auf dem Stützträger für die Ringbank 4 mit Schrauben 17 sowohl
auf der einen als auch der anderen Maschinenseite befestigt. Auf diese Weise läßt
sich die Trennplatte 9 in den durch die Sicken 12 und 16 gebildeten Führungen von
Hand nach der Maschinenlängsmittelebene zu und umgekehrt verschieben. Diese Verschiebbarkeit
bleibt erhalten, obwohl ein mindestens den Trennplatten 9 einer Maschinenseite
gemeinsamer mechanischer Antrieb zum Aus- und Einschieben der Trennplatten vorgesehen
ist.
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Jede einzelne Trennplatte 9 besteht gemäß F i g. 1 und 2 aus einem
Plattenkörper 21 und einem diesen umfassenden Rohrrahmen 22, der auf
seiner Innenseite geschlitzt ist. In den auf diese Weise gebildeten Schlitz greifen
die Ränder des Plattenkörpers 21 ein. Durch den Rohrrahmen 22 erhält
die Trennplatte 9
eine zuverlässige Führung in den Sicken 12 und 16 der Führungsplatten
13 bzw. 15. Um den gemeinsamen mechanischen Antrieb der Trennplatten
einer Maschinenseite durchführen zu können, ist mindestens einer der den oberen
oder unteren Abschluß des Plattenkörpers 21 bildenden Ränder zumindest über
einen Teil der Länge verzahnt, und diese Verzahnung greift in ein antreibbares,
ortsfest gelagertes Zahnrad ein. Bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 1 ist der
untere Rand des Plattenkörpers 21 mit einer Verzahnung 23 versehen, wie es
auch die F i g. 3 und 4 zeigen. Diese Verzahnung 23 greift in ein Zahnrad 24 ein,
welches von einer in Maschinenlängsrichtung durchgehenden Welle 25 abgestützt ist,
die in geeigneter Weise, beispielsweise an der unteren Führungsplatte
15, ortsfest gelagert ist. Damit die Zähne des Zahnrades 24 in die Verzahnung
23 am unteren Rand des Plattenkörpers 21 eingreifen können, ist der Rohrrahmen
22 über- die Länge der am Plattenkörper 21 angebrachten Verzahnung 23 geschlitzt,
d. h., die Verzahnung 23 des Plattenkörperrandes ragt durch den Schlitz
26 hindurch, wie aus F i g. 4 zu erkennen ist. Wenn die Zahnräder 24 für
alle an einer Maschinenseite vorhandenen Trennplatten 9 auf der durchgehenden
Welle 25 befestigt wären, ließe sich eine gleichzeitige Verschiebung sämtlicher
Trennplatten 9 einer Maschinenseite durch Bewegung der Welle 25 durchführen. Eine
solche Maßnahme wäre aber beispielsweise zur Behebung eines Einzelfadenbruches an
einer Spinnstelle sehr unzweckmäßig, da zu diesem Zweck nur eine der beiden oder
beide
Trennplatten seitlich des in Frage kommenden Garnkörpers verschoben
zu werden brauchen. Die Antriebsübertragung zwischen der Welle 25 und den Zahnrädern
24 ist aus diesem Grunde so ausgebildet, daß wahlweise eine einzelne Trennplatte
9 oder eine geringe Anzahl von Trennplatten 9 von Hand verschoben werden kann, während
eine Betätigung sämtlicher Trennplatten 9 einer Maschinenseite über die allen Trennplatten
gemeinsame Antriebswelle 25 erfolgt. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, daß das antreibbare
Zahnrad 24 eine Zähnezahl aufweist, die um mindestens einen Zahn größer ist als
die dem Verschiebeweg entsprechende Zähnezahl der Verzahnung 23 des Plattenkörpers
21. Ferner ist jedes Zahnrad 24 mit der Welle 25 über eine Anschlagkupplung kuppelbar,
welche aus einem in die Welle 25 radial eingesetzten Stift 27 und einem quer dazu
verlaufenden, am Zahnrad 24 befestigten Stift 28 besteht. Durch diese Anschlagkupplung
ist es möglich, jede beliebige Trennplatte 9 von Hand aus der Arbeitsstellung nach
der Maschinenlängsmittelebene zu oder umgekehrt zu verschieben, genausogut aber
sämtliche Trennplatten 9 einer Maschinenseite gemeinsam durch Drehen der Welle 25
zu verschieben.
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Da der Verschiebeweg der Trennplatte 9 verhältnismäßig lang sein kann,
muß auch der Schlitz 26 im Rohrrahmen 22 eine entsprechende Länge aufweisen, damit
die Verzahnung 23 am Rand des Plattenkörpers 21 durch den Schlitz 26 hindurchragen
kann. Um eine zu große Länge des Schlitzes 26 und damit eine mögliche Verformung
des Rahmens 22 an dieser Stelle zu vermeiden, ist gemäß Erfindung die Schlitzausnehmung
des Rahmenschenkels durch mindestens einen als Zahn ausgebildeten Steg unterbrochen,
an dessen Stelle der entsprechende Zahn am Rand des Plattenkörpers ausgelassen ist.
F i g. 3 zeigt eine entsprechende Ausbildung mit zwei als Zahn ausgebildeten .Stegen
29, an deren Stelle die Verzahnung 23 am Rand des Plattenkörpers 21 jeweils eine
Lücke aufweist. Auf diese Weise ist der Schlitz 26 im Rohrrahmen 22 unterbrochen,
so daß dieser genügend Stabilität behält, trotzdem aber die Antriebsübertragung
nicht gestört wird. .
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Die zur Führung des oberen und unteren Randes der Trennplatten 9 vorgesehenen
Führungsplatten 13 bzw. 15 erstrecken sich in Längsrichtung der Maschine vorzugsweise
über eine größere Anzahl von Spinnstellen, z. B. von Säule zu Säule des Gestells.
Auf diese Weise dienen die Führungsplatten 13 bzw. 15 nicht nur zur Führung der
Trennplatten 9, sondern bilden gleichzeitig eine Abdeckung. Beispielsweise deckt
die untere Führungsplatte 15 die Zahnräder 24 und Welle 25 ab, gegebenenfalls stellt
sie auch einen Schutz des Spindelantriebes dar. In ähnlicher Weise kann auch die
obere Führungsplatte 13 zugleich Abdeckung oder Schutz von anderen Teilen sein.
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Es wäre auch möglich, an .Stelle der Führungsplatten 13 bzw. 15 für
jede Trennplatte 9 Einzelführungen, z. B. in Form von Profilschienen, anzubringen.
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In F i g. 5 ist ein Teil einer Ringspinnmaschine in einer anderen
Ausführungsform dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist das Gestell der
Ringspinnmaschine durch Querrahmen 31 gebildet, die an beiden Maschinenseiten an
ihren Kopfenden durch in Längsrichtung der Maschine durchgehende Längsschienen verbunden
sind, von denen die Längsschiene 32 an der linken Maschinenseite dargestellt ist.
D:e Ringbank 33 ist in diesem Falle an Hubsäulen 34 befestigt, welche der Ringbank
33 eine Aufundabbewegung vermitteln. An der Ringbank 33 sind die Spinnringe 35 befestigt,
ebenso sind wie beim vorhergehenden Ausführungsbeispiel an der Kopfseite der Längsschiene
32 die Fadenführer 36 angelenkt und auf der Oberseite der Längsschiene 32 ist ein
Riemchenstreckwerk 37 abgestützt. Auf den auf einer Spindel einer feststehenden
Spindelbank sitzenden Garnkörper 38 wird der gesponnene Faden in bekannter Weise
aufgewunden, wobei zwischen dem Spinnring 35 und dem Fadenführer 36 ein Fadenballon
gebildet wird.
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In ähnlicher Weise wie beim vorhergehenden Ausführungsbeispiel ist
in der Mitte zwischen zwei benachbarten Garnkörpern 38 eine Fadenballontrennplatte
41 angeordnet, welche aus ihrer Arbeitsstellung auf die Maschinenlängsmittelebene
zu und umgekehrt verschiebbar ist. Jede Fadenballontrennplatte 41 besteht, wie insbesondere
F i g. 6 zeigt, aus einem Plattenkörper 42 und eurem an seiner Innenseite geschlitzten
Rohrrahmen 43, welcher den Plattenkörper 42 einfaßt. Die Trennplatten 41 sind in
diesem Falle mit ihrem oberen Rahmenschenkel 44 in einem nach unten offenen Führungsrohr
45 verschiebbar gehalten, welches an der Längsschiene 32 in geeigneter Weise befestigt
ist. Diese Halterung ergibt eine hängende Anordnung der Trennplatten 41 im Gegensatz
zu der vorhergehenden Ausführungsfarin, bei welcher die Trennplatten 9 als stehend
angesehen werden können. Diese hängende Anordnung der Trennplatten 41 ergibt die
Möglichkeit eines Einpendelns der Trennplatten, welche beispielsweise bei der Behebung
eines Fadenbruches den Vorteil schafft, daß es genügt, eine der beiden an den Seiten
des betreffenden Garnkörpers befindlichen Trennplatten seitlich etwas auszulenken,
ohne diese verschieben zu müssen. Außerdem kann von Fall zu Fall die Höhe der Trennplatten
variiert werden, ohne daß irgendeine Änderung der Anbringungs- und Bewegungsteile
notwendig ist. Beispielsweise könnten die Trennplatten sowohl eine geringere wie
auch eine größere Höhe als die in F i g. 5 dargestellte Trennplatte 41
aufweisen,
so daß im ersteren Falle die Trennplatte über dem Spinnring 35 enden würde, während
sie im zweiten Falle bis an den Fuß des Garnkörpers 38 oder an die Spindelbank herabreichen
kann.
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Unabhängig von der Höhe der Trennplatten kann das Einpendeln derselben
erfolgen, wobei durch die Breite des im Führungsrohr 45 vorhandenen Schlitzes 46
eine Begrenzung des Pendelanschlages gebildet werden kann.
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Bei der bisher geschilderten Ausbildung der Fadenballontrennplatte
41 und ihrer Führung läßt sich jede Trennplatte von Hand verschieben. In ähnlicher
Weise wie beim vorhergehenden Ausführungsbeispiel ist für alle Trennplatten einer
Maschinenseite ein gemeinsamer Antrieb vorgesehen, der in diesem Falle am oberen
Rand des Plattenkörpers 42 angreift. Die Verzahnung 23, das Zahnrad 24, die Welle
25, der Schlitz 26, die durch die Stifte 27 und 28 gebildete Anschlagkupplung sowie
die Stege 29 sind in gleicher Weise wie beim vorhergehenden Ausführungsbeispiel
vorhanden, jedoch am oberen Rand der Fadenballontrennplatte 41 angeordnet. Die Welle
25 ist in diesem Falle in geeigneter Weise an der Längsschiene 32 gelagert, die
zugleich einen Schutz für die Bewegungsteile
bildet. Auf diese
Weise können die Fadenballontrennplatten nicht nur einzeln von Hand, sondern auch
gemeinsam mit Hilfe der Welle 25 aus der Arbeitsstellung auf die Maschinenlängsmittelebene
zu und umgekehrt verschoben werden. Falls aus irgendeinem Grunde erforderlich, kann
der untere Rahmenschenkel 47 ebenfalls geführt sein, beispielsweise in der dargestellten
Führungslasche 48, die jeweils an einer in Maschinenlängsrichtung durchgehenden
und an den Querrahmen 31 befestigten Halteschiene 49 :angebracht sein kann. Dabei
besteht die Möglichkeit, die Führungslasche 48 mit einer Ausnehmung zu versehen,
die ein geringes Auspendeln der Trennplatte zuläßt.
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Die im Ausführungsbeispiel dargestellten einzelnen Führungsrohre 45
könnten in ähnlicher Weise wie beim vorhergehenden Ausführungsbeispiel an einer
größeren Führungsplatte ausgebildet sein, die zugleich eine Abdeckung bilden könnte.
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In den beiden Ausführungsbeispielen sind Fadenballontrennplatten
9 bzw. 41 beschrieben, welche aus einem Plattenkörper und einem diesen-umfassenden
Rohrrahmen bestehen. In einem solchen Falle kann die Fadenballontrennplatte aus
verschiedenen Materialien, beispielsweise der Plattenkörper aus Blech und der Rohrrahmen
aus Kunststoff, hergestellt sein. Genausogut könnte aber die Trennplatte auch aus
einem Plattenkörper und einem damit einstückigen Wulstrahmen bestehen, deren Material
einheitlich und beispielsweise Plexiglas ist. Diese beispielsweisen Angaben für
Materialien zur Herstellung einer Fadenballontrennplatte gemäß Erfindung ließen
sich weitgehend vermehren, da auch viele andere Materialien für die Herstellung
solcher Trennplatten geeignet sind. Es wäre auch denkbar, daß bei Verwendung eines
genügend starren Materials eine rahmenseitige Randverstärkung ganz entfallen kann.
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Auch der Verschiebemechanismus der Trennplatten kann in anderer Weise
ausgebildet werden. Die Bewegung der Trennplatten könnte z. B. mittels einer doppeltwirkenden
Leitzugeinrichtung oder mittels eines Hebelgestänges durchgeführt werden. Auch eine
weitere Abwandlung einzelner Teile in äquivalenter Weise ist im Rahmen des Erfindungsgedankens
möglich, um eine Anpassung an andere Arten von Spinn- oder Zwirnmaschinen als die
in den Ausführungsbeispielen gezeigten Ringspinnmaschinen zu erhalten, bei welchen
ebenfalls eine Begrenzung zwischen benachbarten Garnkörpem erwünscht ist.