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Einrichtung zum Schutz von Förderbandanlagen mit mindestens zwei einander
zufördernden Förderbändern gegen Überlastung und Bandschlupf Bei Förderbandanlagen
mit mehreren einander zufördernden Förderbändern sind die Steuervorrichtungen der
einzelnen Förderbänder so miteinander zu koppeln, daß keine Oberschüttungen an den
Übergabestellen auftreten können, Überlastungen schnell beseitigt und Fehlabschaltungen
vermieden werden.
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Besonders bei abwärts fördernden Bändern ist außerdem ein eventuell
auftretender Bandschlupf, der sich infolge zu geringer Bandspannung oder Überlastung
einstellen kann, unbedingt zu vermeiden.
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Andererseits soll der Bandzug den im Hinblick auf den Bandschlupf
notwendigen Wert nicht dauernd wesentlich überschreiten, um eine unnötige Zugbeanspruchung
des Förderbandes zu verhindern.
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Bekannte Spannvorrichtungen für Förderbänder arbeiten mit Gewichten,
Spannfedern od. dgl., die in Abhängigkeit vom Bandschlupf mehr oder weniger stark
auf die Spanntrommel wirken, die ihrerseits den Bandzug einstellt. Beim Anfahren
können die Spannvorrichtungen zur Erzielung einer erhöhten Bandspannung durch den
direkt einwirkenden Spannmotor ersetzt oder unterstützt werden. Im Dauerbetrieb
ist bei diesen Anlagen der Bandzug durch das Gewicht oder die Feder begrenzt, so
daß die Gefahr eines Bandrisses vermieden ist. Bei Überlastung tritt jedoch erheblicher
Bandschlupf auf, der zu Überschüttungen an den Übergabestellen und zu längeren Betriebsunterbrechungen
führen kann.
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Die neue Einrichtung vermeidet alle diese Nachteile. Sie betrifft
eine Einrichtung zum Schutz von Förderbandanlagen mit mindestens zwei einander zufördernden
Förderbändern gegen Überlastung und Bandschlupf, bei der wenigstens ein Förderband
mit Vorrichtungen zur Erfassung des Bandschlupfes und des Bandzuges ausgerüstet
ist. Diese neue Lösung besteht darin, daß ein Bandspannmotor vorgesehen ist, der
seinerseits in Steuerabhängigkeit von der Vorrichtung zur Erfassung des Bandschlupfes
im Sinne eines Bandschlupfes Null steht, und in der der Antrieb des zufördernden
Bandes zugleich in Abschaltabhängigkeit von den Vorrichtungen zur Erfassung des
Schlupfes und Bandzuges des abfördernden Bandes steht, derart, daß eine Abschaltung
nur dann erfolgt, wenn gleichzeitig vorgeschriebene Werte für Bandzug und -schlupf
überschritten sind.
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Zur Erläuterung wird auf das Ausführungsbeispiel in der Zeichnung
verwiesen, es zeigt Fig. 1 den grundsätzlichen Aufbau einer Anordnung nach der Erfindung,
F i g. 2 einen Ausschnitt des dazugehörigen Stromlaufplanes.
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In Fig. 1 ist mit 1 das zufördernde Förderband
und mit 2 der dazugehörige
Brems- bzw. Antriebsmotor bezeichnet. Das abfördernde Förderband 3 wird vom Motor
4 gebremst oder getrieben. Zwei Tachometermaschinen 5, von denen eine mit der Antriebstrommel
6 und die andere mit der nicht gebremsten bzw. nicht angetriebenen Umlenktrommel
7 des abfördernden Förderbandes 3 gekuppelt ist, liefern eine dem Bandschlupf proportionale
Differenzspannung. Diese beeinflußt über einen Schlupfregler 8 zusammen mit dem
von einer Druckmeßdose 9 an die Bandzugmeßvorrichtung 10 gelieferten Meßwert über
die Schaltschütze 11 den Bandspannmotor 12, der seinerseits über eine Seilwinde
13 die Bandspanntrommel 14 achsenparallel verschiebt und so die Bandspannung verändert.
Dabei wird während des Betriebes in Abhängigkeit vom Bandschlupf der Bandspannmotor
12 nur im Sinne einer Bandzugerhöhung betätigt, während das Entspannen des Förderbandes
auf einen Mindestwert erst nach dem Abschalten der Anlage erfolgt. Diese nur im
Sinne einer Erhöhung der Bandspannung wirkende Regelung verhindert das fortlaufende
Nachregeln des Bandspannmotors 12 während des Betriebes. Der Bandzug stellt sich
auf einen Wert ein, der der größten während einer Betriebsperiode auftretenden Belastung
des Bandes entspricht. Durch diese Einrichtung wächst der Bandzug nicht über den
notwendigen Wert, und der Schlupf wird sicher vermieden. Die Bandzugmeßvorrichtung
10 und der Schlupfregler 8 schalten bei gleichzeitigem Ansprechen über ein Summenglied
15 das Schaltschütz 16 des zufördernden Bandes sofort
und das Schütz
17 des abfördernden, jetzt überlasteten Bandes verzögert ab.
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Die Wirkungsweise des Ausführungsbeispiels der Erfindung wird nunmehr
an Hand des vereinfachten Stromlaufplanes, wie er in F i g. 2 dargestellt ist, beschrieben.
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Wenn während des Betriebes die Belastung des abfördernden Förderbandes
zunimmt, tritt als Folge ein Schlupf zwischen Antriebstrommel und Förderband auf.
Der Schlupfregler schließt den Kontakt u 1.
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Das Einschaltrelais D1 schaltet mit seinem Arbeitskontakt cl 1 (Strompfad
23) das Schaltschütz des Bandspannmotors über Relais C2 ein. Der Bandspannmotor
läuft an und erhöht die Spannung des abfördernden Förderbandes, bis der Bandschlupf
so weit zurückgegangen ist, daß der Kontakt ud 1 wieder öffnet und der Spannmotor
abschaltet.
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Der Bandspannmotor kann dabei mit der Seilwinde über ein nicht gezeichnetes
selbsthemmendes Getriebe verbunden sein, so daß der ausgeschaltete Bandspannmotor
durch den Bandzug nicht bewegt werden kann. Man kann außerdem den Bandspannmotor
mit einer mechanischen oder elektrischen Bremse koppeln, um so ein Entspannen des
Förderbandes bei ausgeschaltetem Bandspannmotor zu verhindern oder auch nur zu erschweren.
Außerdem kann Seilwinde und Seil durch eine Zahnstangenanordnung od. dgl. ersetzt
sein.
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Überschreitet der Bandzug den zulässigen Wert, so schließt die Bandzugmeßvorrichtung
den Arbeitskontakt u 2 b (Strompfad 29) und öffnet den Ruhekontakt u 2 b (Strompfad
23), so daß der Bandspannmotor den Bandzug nicht weiter vergrößern kann.
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Dies kann beim Anfahren der Anlage oder bei Entlastung eines abwärts
fördernden Förderbandes im Betrieb und der damit verbundenen Bandzugerhöhung an
der Meßstelle - nicht an der kritischen Stelle -auftreten, führt jedoch allein zu
keinen weiteren Folgen.
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Ist der hohe Bandzug durch Überlastung des Förderbandes oder durch
einen kleinen Reibwert zwischen Antriebstrommel und Förderband verursacht, so wird
gleichzeitig Bandschlupf auftreten.
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Der Kontakt ul ist geschlossen und das Einschaltrelais1 erregt. In
diesem Fall sind die Kontakte u2b und dl im Strompfad 29 beide geschlossen.
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Das Abschaltrelais D 2 geht in Selbsthaltung und schaltet den Antriebsmotor
des zufördernden Bandes ab. Damit gelangt kein weiteres Fördergut auf das abfördernde
Band, so daß die Belastung abnimmt.
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Gleichzeitig schließt der Arbeitskontakt d 2 den Strompfad 19. Das
Verzögerungsrelais D 3 spricht an und wird nach einiger Zeit das nun entlastete
abfördernde Förderband über den Ruhekontakt d3 (Strompfad 18) abschalten. Das Schaltrelais
des abfördernden Förderbandes D 4 wird stromlos. Der dazugehörige Ruhekontakt d
4 (Strompfad 26) schließt, so daß das Schaltschütz C1 den Bandspannmotor einschaltet.
Das Förderband wird wieder entspannt, bis bei einem einstellbaren Mindestwert für
den Bandzug die Bandzugmeßvorrichtung den Kontakt u2a öffnet und den Bandspannmotor
stillsetzt.
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Werden beladene Förderbänder ausgeschaltet, so kann das anschließende
Entspannen einen Schlupf zwischen dem Förderband und der festgebremsten Antriebstrommel
hervorrufen. In diesem Fall wird über Ruhekontakt dl der Strompfad 25 geöffnet und
anschließend der Strompfad 23 durch die Kontakte d 1
und c 1 geschlossen, so daß
der Spannmotor reversiert und die erforderliche Bandspannung wiederherstellt.
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In dem Ausführungsbeispiel wurde eine Anlage mit nur zwei Förderbändern
beschrieben. Die gleiche Steuereinrichtung läßt sich entsprechend bei Anlagen mit
mehreren Förderbändern verwirklichen, indem z. B. alle zufördernden Förderbänder
gleichzeitig oder nacheinander abgeschaltet werden. Zur Schlupferfassung sind im
Ausführungsbeispiel zwei Tachometermaschinen dargestellt. Ebenso können mechanische
Differentialgetriebe oder andere bekannte Anordnungen zum Drehzahl vergleich herangezogen
werden. Die Druckmeßdose kann gleichfalls durch Federn, Widerstandsmeßstreifen oder
andere bekannte Elemente zur Kraftmessung ersetzt werden. Will man den Bandspannmotor
einsparen. so kann die Energie zum Spannen des Förderbandes auch von dem Antriebsmotor
über Getriebe und Kupplung abgezweigt werden. Die Kupplung würde dann von dem Schlupfregler
gesteuert. Setzt man z. B. auf die Welle der Spanntrommel Zahnräder und bringt diese
vorübergehend in Eingriff mit Zahnstangen, so liefert der Antriebsmotor über das
Förderband die Energie zum Spannen des Bandes.