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Verriegelungsvorrichtung zur Sicherung des Auslaufverschlusses von
Schachtfördergefäßen Bei Schachtfördergefäßen ist zusätzlich zur eigentlichen Zuhaltung
des Gefäßverschlusses noch eine Sperrvorrichtung erwünscht, damit gewährleistet
ist, daß bei einem etwaigen Versagen der Zuhaltung sich dennoch der Gefäßverschluß
während der Fahrt im Schacht nicht öffnet. Das gleiche gilt für Gefäßförderungen,
bei welchen das Fördergefäß mit Bodenentleerung in einem Rahmen schwenkbar aufgehängt
ist.
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Sind die Fördergefäße für Kopfführung eingerichtet, befinden sich
also die Spurlattenbahnen auf der Einfüllseite bzw. der Entleerungsseite des Gefäßes,
so stellt die eine Spurlattenbahn eine zuverlässige Sperre gegen das ungewollte
öffnen des Gefäßverschlusses bzw. das Schwenken des aufgehängten Fördergefäßes während
der Fahrt dar.
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An der Entladestelle ist die Spurlattenbahn naturgemäß unterbrochen,
um das öffnen des Verschlusses und/oder das Ausschwenken des Gefäßes zu ermöglichen.
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Von der erwähnten Sicherung der Spurlattenbahn kann bei Fördergefäßen
mit Seitenführung, d. h. bei solchen Gefäßen, bei denen sich die Führung nicht auf
der Entladeseite befindet, nicht Gebrauch gemacht werden. Man .hat in solchen Fällen
Sperrvorrichtungen in Hebel- oder Riegelform eingebaut. Treffen mehrere unglückliche
Umstände zusammen, so können auch diese Sperrvorrichtungen gleichzeitig mit der
eigentlichen Verschlußzuhaltung versagen. Infolgedessen besteht bisher keine volle
Sicherheit gegen ein ungewolltes öffnen des Verschlusses bzw. das Schwenken des
aufgehängten Fördergefäßes bei Fördergefäßen mit Seitenführung.
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Gegenstand der Erfindung ist eine Lösung, die auch bei Seitenführung
des Gefäßes die Sicherheit wesentlich erhöht, sie im allgemeinen sogar voll herbeiführt.
Dies ist dadurch erreicht, daß einerseits dem Verschluß des Fördergefäßes ein Sperrglied
oder ein Sperr- und Betätigungsglied, vorzugsweise in Gestalt einer Rolle, zugeordnet
ist, das an der Spurlatte seinen Sperranschlag findet, und daß andererseits zur
Freigabe des Sperrgliedes und zum öffnen der Bodenklappe das an der Entladestelle
mit dem Sperrglied zusammenarbeitende Spurlattenstück seitlich ausfahrbar ist.
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Die Erfindung ist allgemein bei Schachtfördergefäßen anwendbar. Die
weitere Erläuterung bezieht sich auf Fördergefäße mit Bodenklappenverschluß und
auf solche, die als Schwenkgefäß ausgebildet sind.
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Die Zeichnung veranschaulicht einige Ausführungsbeispiele dieser Art;
es zeigt F i g. 1 in Seitenansicht das erste Ausführungsbeispiel, F i g. 2 die gleiche
Darstellung, jedoch bei geöffnetem Verschluß, F i g. 3 die zugehörige Draufsicht,
F i g. 4 in Seitenansicht eine abgewandelte Ausführung, F i g. 5 die zugehörige
Draufsicht, F i g. 6 und 7 in Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel mit Schwenkgefäß
bei zwei verschiedenen Stellungen.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 1 bis 3 ist das Fördergefäß
1 mit Spurschuhen oder mit Rollen (nicht dargestellt) an den seitlich verlaufenden
Spurlatten 2 geführt, es besitzt also eine »Seitenführung«.
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Der Bodenverschluß ist in üblicher Weise als Klappe 3 ausgebildet
mit dem Rutschboden 3 a und den Wangen 3 b. Betätigt wird die Bodenklappe 3 -auf
der einen Seite, die andere weist entsprechende Anordnungen auf - durch ein Kniehebelgestänge,
das aus den beiden Hebeln 4 und 5 besteht; sie sind bei 6 gelenkig miteinander verbunden
und mit ihrem freien Ende an die Bodenklappe 3 bzw. an den Fußrahmen 7 des Fördergefäßes
1 angelenkt. Mit dem Kniehebelgestänge 4, 5 arbeitet ein Hilfsgestänge zusammen;
es besteht aus den beiden Hebeln 8 und 9. Diese sind bei 10 gelenkig miteinander
verbunden und mit ihrem freien Ende bei 6 an das Kniehebelgestänge 4, 5 bzw. an
den Fußrahmen 7 des Gefäßes 1 angelenkt.
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Das Hilfsgestänge 8, 9 trägt eine drehbar gelagerte Rolle 11,
sie bildet die obenerwähnte Sperrrolle und arbeitet demgemäß mit derSpurlattenbahn
2 zusammen. Nimmt die Bodenklappe 3 die Schließlage (F i g. 1) ein, so ist das Kniehebelgestänge
4, 5
über die gestreckte Lage hinaus durchgedrückt, ohne sich aber weiterbewegen
zu können. Es befindet sich
also in der Cbertotpunktlage und ist
dadurch aus sich schon bis zu einem gewissen Grade gegen ungewolltes Öffnen des
Verschlusses gesperrt. In dieser Lage steht die Sperrolle 11 unmittelbar vor der
Spurlattenbahn .2. Sie braucht die Spurlatten 2 noch nicht zu berühren, es wird
jedoch der Abstand klein gehalten, so daß sich die Sperrolle 11 gegen die Spurlatten
2 anlegt, sobald das Kniehebelgestänge 4, 5 zurückschwenken möchte, also zu einer
Bewegung ansetzt, die, wäre das Sperrglied 11 nicht vorhanden, zum Öffnen des Verschlusses
3 führen würde. Infolgedessen ist der Verschluß 3, da während der Fahrt im Schacht
die Spurlattenbahn 2 überall vorhanden ist, gegen ein ungewolltes Öffnen während
der Fahrt zuverlässig gesichert.
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Damit an der Entladestelle der Verschluß 3 geöffnet werden kann, ist
das an dieser Stelle mit dem Sperrglied 1.1 zusammenarbeitende Spurlattenstück 2e
ausfahrbar. Die Ausführung wird besonders einfach, wenn in solchen Fällen, in denen
die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, das auszufahrende Spurlattenstück mit
der Entladekurve zum Öffnen des Gefäßverschlusses verbunden wird. Hierbei kann das
genannte Spurlattenstück 2 e zum Bilden der Entladekurve mitbenutzt werden. wie
das in F i g. 1 bis 3 gezeigt ist. Zu diesem Zweck ist an der dargestellten Entladestelle
ein Wagen vorgesehen, vorzugsweise in Gestalt eines Doppelwagens 12, 12', mit den
Laufrollen 13, 13'. Mit diesen führt sich der Doppelwagen an ortsfesten Schienen
14, 14', und zwar parallel zu den Seitenwänden des Fördergefäßes 1. Auf den
Innenseiten des Doppelwagens ist je eine Entladekurve angebracht: sie besteht aus
dem ausfahrbaren Spurlattenstück 2 e bzw. 2 e' und aus der Schiene 15, 15'. Die
lichte Weite der Entladekurve 15. 2e bzw. 15', 2e' ist so gewählt, daß die Sperrolle
11 bzw. 11' mit der notwendigen Toleranz in die Entladekurve einfahren
kann und dort mit dem nötigen Spiel geführt ist.
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Zur Betätigung des Wagens dient ein Stehantrieb 16 (s. F i g. 1),
der z. B. mit Druckluft betrieben wird. Sobald das Fördergefäß 1 in die Entladestellung
eingefahren ist, wird über den Stehantrieb 16 der Betätigungswagen aus der Stellung
nach F i g. 1 in die St, -l-Jung nach F i g. 2 ausgefahren und dadurch der Verschluß
3 geöffnet. Das im Fördergefäß 1 enthaltene Fördergut entleert sich über den Rutschboden
des Gefäßes und derBodenklappe 3 in die Cberleitrutsche 17. Nachdem das Gefäß entladen
ist. wird der Verschluß 3 durch Zurückfahren des Wagens wieder geschlossen, die
Teile nehmen dann wieder die Stellung gemäß F i g. 1 ein. Hiermit ist das Spurlattenstück
2 e. 2e' wieder in die Spurlattenbahn zurückgekehrt, es kann nunmehr das nächste
Treiben beginnen.
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Aus; der Darstellung geht hervor, daß die Sperrrolle 11 bei dem beschriebenen
Ausführungsbeispiel nach F i g. 1 bis 3 zugleich die Betätigungsrolle für das Kniehebelgestänge
4, S zum Öffnen und Schließen des Gefäßverschlusses bildet. Man kann von dieser
Möglichkeit nicht stets Gebrauch machen. Zumindest empfiehlt es sich, in bestimmten
Fällen der einfacheren Bauweise wegen eine etwas andere Anordnung zu treffen. Ein
solcher Fall ist z. B. gegeben, wenn das Fördergefäß nicht mit Spurschuhen, sondern
mit Rollen an den SpurIatten geführt ist. Solche Führungsrollen sind im allgemeinen
wesentlich breiter als Spurschulte. Während diese durch die Entladekurven bei der
Ausführung nach F i g. 1 bis 3 ohne weiteres hindurchfahren können, gilt das nicht
mehr, wenn man statt der Spurschuhe Führungsrollen benutzt. Man könnte sich dadurch
helfen, daß man die Sperrolle 11, die zugleich die Betätigungsrolle für das Kniehebelgestänge
bildet, im Durchmesser wesentlich größer bemißt als sonst. Will man hiervon absehen,
so kommt eine Bauweise gemäß F i g. 4 und 5 in Betracht.
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Diese Ausführung entspricht weitgehend dem ersten Ausführungsbeispiel,
es sind insoweit die gleichen Bezugszeichen verwendet. Die Spurlattenstücke 2e,
2e' sind jedoch nicht zur Bildung der Entladekurven mitbenutzt. Die zugehörigen
Sperrollen 30, 30' sind im Gelenkpunkt des Hilfsgestänges 8 und 9 bzw. $', 9' angebracht
bzw. gelagert. Die gesonderte Betätigungsrolle 31 bzw. 3I' zum öffnen und Schließen
der Bodenklappe 3 ist am Gelenkzapfen des KniehebeIgestänges 4, 5 bzw. 4', 5' gelagert.
Dementsprechend ist neben dem Spurlattenstück 2e bzw. 2e' eine gesonderte Entladekurve
32 bzw. 32' angebracht. Mit diesen Entladekurven arbeiten die Betätigungsrollen
31, 31' zusammen.
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Die Wirkungsweise entspricht im übrigen der des Ausführungsbeispieles
nach F i g. 1 bis 3. Beim Einfahren des Fördergefäßes 1 in die Entladestelle befindet
sich der Wagen r2, 12' mit den Entladekurven und den an ihm gehalterten Spurlattenstücken
2e. 2e' in der aus F i g. 4 ersichtlichen Stellung. In dieser Stellung fluchten
die Spurlatt=nstücke 2e, 2e' mit den übrigen Teilen der Spurlattenführung. Die Entladekurven
liegen in der Bahn der Betätigungsrollen 31, 31', so daß diese ungehindert in die
Entladekurven einfahren können. Sobald das Fördergefäß zum Stillstand gekommen ist,
wird der Wagen 12. 12' ausgefahren (vgl. F i g. 2), es öffnet sich die Bodenklappe
3, das Fördergut fließt aus. Anschließend wird der Wagen 12,12' in die Ausgangslage
zurückgefahren und dadurch der Verschluß 3 geschlossen. womit das Fördergefäß l
zur Abfahrt bereit ist.
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Die Ausführung nach F i g. 4 und 5 ist zwar allgemein verwendbar,
sie ist aber. wie oben gesagt, insbesondere für jene Fälle gedacht, in denen das
Gefäß an den Spurlatten nicht mit Spurschuhen, sondern mit Führungsrollen geführt
ist. In F i g. 4 und 5 sind diese Führungsrollen bei 33. 33' dargestellt.
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Das Ausführungsbeispiel nach F i g. 6 und 7 bezieht sich auf ein Fördergefäß,
das als Schwenkgefäß ausgebildet ist. Genauer gesagt. es ist lediglich der Fördergutbehälter
schwenkbar. Wie aus der Zeichnung hervorgeht, umfaßt das Fördergefäß den Rahmen
40 und den bei 41 am Rahmen 40 schwenkbar aufgehängten Fördergutbehälter 42. Der
Verschluß des Fördergutbehälters 41 besteht aus der Bodenklappe 43, die bei 44 an
den Behälter 42 angelenkt ist. Wird der Behälter 42 aus d,:r Lage nach Fi g. 6 in
die Lage nach F i g. 7 ausgeschwenkt. so wird der Bodenverschluß 43 zwangläufig
geöffnet, und zwar über einen Lenker 45, der einerseits an ein zum Rahmen 40 festes
Lager 46 und andererseits an die Bodenklappe 43 angelenkt ist.
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Man kann auch hier. um eine gewisse Selbstsperrung der Zuhaltung zu
erreichen, für den Lenker 45 eine übertotpunktlage vorsehen. Um eine erhöhte bzw.
volle Sicherheit zu erreichen, ist eine Sperrvorrichtung vorgesehen, die dem Wesen
nach übereinstimmt mit den Sperrvorrichtungen der beiden vorhergehenden Ausführungsbeispiele.
Zu diesem Zweck ist auf der einen oder vorzugsweise auf beiden Seiten des Fördergutbehälters
42 an diesem je ein Sperrglied,
vorzugsweise in Gestalt einer Rolle
47 bzw. 47" gelagert, das mit der Spurlattenbahn zusammenarbeitet, also an den Spurlatten
während der Fahrt des Gefäßes durch den Schacht einen Sperranschlag findet, sofern
eine Bewegung des Fördergutbehälters 42 im Sinne eines Ausschwenkens des Fördergutbehälters
einsetzen sollte.
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An der einzelnen Entladestelle ist wieder ein Wagen, vorzugsweise
in Gestalt eines Doppelwagens 48, vorgesehen. An diesem Wagen befinden sich die
ausfahrbaren Spurlattenstücke 2, 2e. Ferner ist an dem Wagen 48 eine Entladekurve
angebracht. Wie dargestellt, kann das ausfahrbare Spurlattenstück 2 e, 2 e' zur
Bildung der Entladekurve mitbenutzt werden. Demgemäß besteht die Entladekurve der
einen Seite aus dem Spurlattenstück 2 e und der Schiene 49 und die der anderen Seite
(in der Zeichnung nicht dargestellt) aus dem Spurlattenstück 2 e' und der Schiene
49'. In diese Entladekurven laufen beim Einfahren des Fördergefäßes die Sperrollen,
die hier zugleich auch die Betätigungsrollen zum Ausschwenken des Fördergutbehälters
42 und damit zum öffnen der Bodenklappe 43 bilden, ungehindert ein (s. F i g. 6).
Sobald das Fördergefäß zum Stillstand gekommen ist, wird der Doppelwagen 48 ausgefahren
(s. F i g. 7), es öffnet sich der Verschluß 43, das Fördergut fließt aus. Ist der
Entladevorgang beendet, wird der Wagen 48 in die Ausgangsstellung nach F i g. 6
zurückbewegt. Hierbei schließt sich der Verschluß 3, das Fördergefäß ist zur Abfahrt
bereit.
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Das Fördergefäß bewegt sich beim Entladen wegen der Elastizität des
Förderseiles etwas nach oben. Dieser Umstand ist insbesondere zu berücksichtigen
bei großen Teufen. Damit durch den erwähnten Vorgang die Sperrollen und die Betätigungsrollen
nicht außer Eingriff bezüglich des an der Entladestelle vorgesehenen Betätigungswagens
geraten, kann man mit dem Wagen - vorzugsweise auf jeder Seite - eine Anschlagschiene
verbinden und am Fußrahmen des Fördergefäßes eine Rolle vorsehen, die beim allmählichen
Aufwärtsbewegen des Fördergefäßes und bei ausgefahrenem Betätigungswagen in Anlage
an die Anschlagschiene des Wagens gelangt und dadurch eine weitere Aufwärtsbewegung
des Fördergefäßes während des Entladevorganges verhindert, so daß die Sperrolle
und die Betätigungsrolle für den Gefäßverschluß in Eingriff bezüglich des Betätigungswagens
bleiben. Die genannte Anordnung ist in der Zeichnung nur in F i g. 1 und 2 veranschaulicht.
Die am Wagen 12,12' angebrachte Anschlagschiene ist mit 18 und die am Fußrahmen
des Fördergefäßes angebrachte Rolle mit 19 bezeichnet. Diese Rolle gelangt also,
wenn das Fördergefäß mit zunehmender Entleerung sich aufwärts bewegt, in Anlage
gegen die Schiene 18 und verhindert dadurch eine weitere Aufwärtsbewegung des Fördergefäßes.
Infolgedessen kann nach dem Entladevorgang über den Wagen 12, 12' der Verschluß
3 in die Schließstellung gebracht werden. Damit die Rolle 19 das Einfahren des Förder-P
Cr fäßes 1 in die Entladestellung nicht hindert, ist sie senkrecht unter der Sperrolle
11 angebracht und im Durchmesser gleich oder kleiner gehalten als die Sperrolle
1.1.
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Wird eine gesonderte Entladekurve, also ohne Mitbenutzung der ausfahrbaren
Spurlattenstücke 2 e, 2 e, gebildet, so empfiehlt es sich, die Rolle 19 unterhalb
der Betätigungsrolle 31 bzw. 31' (F i g. 4 und 5) anzubringen und ihren Durchmesser
wieder gleich oder kleiner als den Durchmesser der Betätigungsrolle 31, 31' zu halten.
Die letztgenannte Anordnung ist in F i g. 4 gezeigt.
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Die beschriebene Anordnung wird üblicherweise in die Schachtsignal-
und -steueranlage einbezogen, insbesondere in folgender Hinsicht: Durch Schachtschalter
wird bewirkt, daß die Betätigungsrolle für den Gefäßverschluß und das Sperrglied
- es wurde oben dargelegt, daß beide Elemente zu einem einzigen zusammengefaßt werden
können - die richtige Höhenlage einnehmen, bevor der Betätigungswagen 12, 12' ausgefahren
wird. Ferner wird dafür gesorgt, daß die Spurlattenführung an Zwischenentladestellen,
die gerade nicht in Betrieb sind, nicht unterbrochen ist. Es wird dies durch die
Signalanlage überwacht bzw. erzwungen, so daß volle Sicherheit gegeben ist, also
an den betreffenden Zwischenentladestellen die Betätigungswagen 12, 12' usw. nicht
ausgefahren sein können.