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Ausstellbare Markisolette Die Erfindung bezieht sich auf eine ausstellbare
Markisolette mit einer durch ein Betätigungselement drehbaren Aufwickelwelle und
einer Ausfallstange, die an zwei an Schlitten angelenkten Ausstellarmen befestigt
ist, wobei die Schlitten in zu beiden Seiten der Markisolette angeordneten Führungsschienen
gleiten und die Ausstellarme über Lenker mit zwei weiteren, ebenfalls in den Führungsschienen
laufenden Schlitten verbunden sind, welche ihrerseits eine über das Tuch geführte
Leitstange tragen.
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Beim Herablassen des Tuches derartiger Markisoletten gleiten zuerst
die beiden Schlittenpaare durch das Eigengewicht der Ausstelleinrichtung in den
beiden Führungsschienen abwärts, bis das untere, mit den Ausstellarmen verbundene
Schlittenpaar am unteren Enden der Führungsschienen anschlägt. Beim weiteren Betätigen
der Aufwickelwelle schwenken sodann die beiden, die mit dem Tuchende verbundene
Ausfallstange tragenden Ausstellarme - ebenfalls durch ihr Eigengewicht -, nach
unten, wobei das Tuch der Markisolette entsprechend dem Abstand der die-Ausfallstange
tragenden Enden der Ausstellstangen von der Markisolettenebene schräg nach außen
gestellt wird. Die durch die Leitstange bestimmte Knickstelle des Tuches wandert
dabei durch das bei der Schwenkbewegung der Ausstellstangen über die Lenker nach
unten gezogenen Schlittenpaar ebenfalls nach unten, und zwar derart, daß der ausgestellte
Tuchabschnitt mit der Markisolettenebene ständig einen spitzen Winkel einschließt.
Am Ende der Ablaßbewegung liegen die beiden geschwenkten Ausstellarme in einer etwa
parallelen Ebene mit den beiden Führungsschienen, so daß sich nunmehr das Tuch in
einer zur Fensterebene parallelen Ebene befindet. _ Zum Aufwickeln des Tuches soll
dieser Bewegungsablauf in umgekehrter Reihenfolge erfolgen, was jedoch insbesondere
durch den Einfluß der Witterung auf die Bewegungseinrichtung oft nicht gewährleistet
ist. So kann beispielsweise, wenn einzelne Gelenke der Ausstelleinrichtung durch
Rostansatz, Verschmutzung od. dgl. schwergängig geworden sind, beim Aufziehen der
Markisolette statt der Schwenkbewegung der Ausstellarme eine Parallelverschiebung
stattfinden, ohne daß der durch die Ausstellarme nach unten geschwenkte Abschnitt
des Tuches wieder zurückgeschwenkt wird. Auch bei teilweiser Ausstellung des Tuches
nahe der unteren Endstellung der Markisolette, insbesondere wenn der ausgestellte
Tuchabschnitt nur einen geringen Winkel mit der Fensterebene einschließt, kann bei
raschem ruckartigem Betätigen der Aufwickelwelle der ausgestellte Abschnitt des
Tuches in dieser Lage nach oben gezogen und am Fenstersturz beschädigt werden.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, beim Aufziehen des
Tuches von Markisoletten der eingangs erwähnten Art die Schwenkbewegung- der Ausstellarme
zwangsweise einzuleiten, und zwar bis zu einem Ausstellwinkel, der das selbsttätige
Weiterschwenken der Ausstellarme gewährleistet.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Ausstellarme
Führungszapfen aufweisen, die mit am unteren Ende der Führungsschienen angeordneten
Führungsgliedern derart zusammenwirken, daß beim Aufziehen des Tuches der Markisolette
die Führungszapfen entlang den Führungsgliedern nach außen gleiten und so die Schwenkbewegung
der Ausstellarme einleiten. Zweckmäßig weisen die Führungsglieder die Form eines
rechtwinkeligen Dreiecks auf; dessen Hypothenuse die Gleitflächen der Führungsglieder
bildet.
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In weiterer Ausbildung weisen die Führungsglieder einen abgekröpften
Abschnitt auf; der zum Befestigen der Führungsglieder am unteren Ende der Führungsschienen
dient.
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In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Markisolette gemäß
der Erfindung dargestellt. Es zeigen F i g. 1 eine Markisolette in der herabgelassenen
Stellung in perspektivischer Darstellung, F i g. 2 die Markisolette nach F i g.
1 mit teilweise ausgeschwenkten Ausstellarmen in perspektivischer Darstellung, F
i g. 3 die Markisolette nach den F i g. 1 und 2 mit den Ausstellarmen in nahezu
vollzogener Schwenkstellung, ebenfalls in perspektivischer Darstellung, F i g. 4
eine Einrichtung zum zwangsweisen Einleiten der Schwenkbewegung der Ausstellarme
im Querschnitt nach der Linie IV-IV in F i g.1 und F i g. 5 und 6 die Einrichtung
nach F i g. 4 in zwei Stellungen in perspektivischer Darstellung.
Am
oberen Querstück des feststehenden Rahmens 1 eines Fensters od. dgl. ist die Aufwickelwelle
3 für das Tuch 2 einer Markisolette angeordnet. An beiden Enden weist die Aufwickelwelle
3 Zapfen 9 auf, mit denen sie in Lagerböcken 7, 8 drehbar gelagert ist. An der einen
Seite der Aufwickelwelle 3 ist eine Bandrolle 6 drehfest mit dieser verbunden. Die
Bandrolle 6 ist für einen nicht dargestellten, an sich bekannten Bandzug bestimmt.
Das Tuch 2 der Markisolette ist mit seinem oberen Ende mit der Aufwickelwelle 3
und mit seinem unteren Ende mit einer Ausfallstange 4 fest verbunden, die an den
äußeren Enden von zwei Ausstellarmen 5 befestigt ist. An jedem Ausstellarm ist ein
Führungszapfen 19 befestigt. An dem feststehenden Rahmen 1 sind seitlich des Tuches
2 Führungsschienen 10 mit etwa U-förmigem Querschnitt zur Aufnahme von Schlitten
11 angeordnet, die innerhalb der Führungsschienen 10 längsbewegbar angeordnet und
an denen die inneren Enden der Ausstellarme 5 angelenkt sind. Weiterhin dienen die
Führungsschienen 10 zur Aufnahme von Schlitten 12, welche als Drehlager einer
Leitstange 13 ausgebildet sind. Die Schlitten 12 sind über Lenker 14 mit den Ausstellarmen
5 gelenkig verbunden, so daß beim Schwenken der Ausstellarme 5 mit den Schlitten
12 die Leitstange 13 nach oben oder unten verschoben wird. Das obere Ende der Führungsschienen
10 ist durch Einsatzstücke 15 verschlossen, während deren untere Enden durch
von den Führungsgliedern 16 abgekröpfte Abschnitte 17 abgeschlossen
sind, die mittels ihres abgekröpften Abschnitts 17 an den Führungsschienen 10 befestigt
sind. Die Führungsglieder 16 ragen in die Bewegungsebene der Führungszapfen
19 und weisen, wie insbesondere die F i g. 5 und 6 zeigen, im wesentlichen die Form
eines rechtwinkligen Dreiecks auf, dessen unten angeordnete Hypotenuse eine Gleitfläche
18 bildet. Beim Betätigen des Bandzuges zum Aufziehen der Markisolette kommt der
an jedem Ausstellarm 5 angebrachte Führungszapfen 19 mit der Gleitfläche 18 zur
Anlage.
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Die Wirkungsweise der Leiteinrichtung für die Markisolette ist folgendermaßen:
Bei vollständig geschlossener Markisolette nimmt das Tuch 2 zunächst die in Fi g.
1 gezeigte Stellung ein. In dieser Stellung sind die Ausstellanne 5 nahezu lotrecht
nach unten gerichtet. Die Schlitten 11 und 12
befinden sich in ihrer
unteren Endstellung. Beim Betätigen des Bandzuges wird die Aufwickelwelle 3 in Drehbewegung
gebracht und das Tuch 2 dementsprechend aufgewickelt. Hierbei treffen die Führungszapfen
19 auf die Gleitflächen 18 der Führungsglieder 16 auf und gleiten sodann an diesen
entlang nach außen. Die Ausstellarme 5 werden hierbei um ihre Anlenkstelle an den
Schlitten 11 nach außen etwa bis in die in der F i g. 2 gezeigte Stellung geschwenkt.
Beim Schwenken der Ausstellarme 5 werden zugleich über die Lenker 14 die Schlitten
12 und somit die Leitstange 13 parallel zur Fensterebene angehoben. Beim weiteren
Betätigen des Bandzuges überlaufen die Führungszapfen 19 die Führungsglieder 16
vollends (F i g. 3), worauf die Ausstellarme 5 selbsttätig nach oben bis in die
Ebene des Tuches 2 schwenken. Nunmehr wird beim weiteren Aufrollen des Tuches 2
dieses einschließlich der Ausstellarme 5 sowie der Leitstange 13 nach oben gezogen.
Beim Abrollen des Tuches 2 in die in F i g. 1 dargestellte Schließstellung wird
es zunächst durch Freigabe des Bandzuges aus seiner oberen Endstellung bis zur Anlage
der Schlitten 11 an die die Führungsschienen 10 abschließenden abgekröpften Abschnitte
17 der Führungsglieder 16 abgesenkt. Nachfolgend führen bei weiterer Abwärtsbewegung
des Tuches 2 die Ausstellarme 5 eine Schwenkbewegung um ihre Anlenkstellen an den
Schlitten 11 über die in F i g. 3 und 2 gezeigte Stellung bis in die in F i g. 1
gezeigte Lage aus.