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Tragbares Kleinladegerät Die Erfindung bezieht sich auf ein tragbares
Kleinladegerät, dessen Gehäuse aus mehreren zusammensteckbaren Teilen besteht.
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Derartige Gehäuse aus mehreren zusammensteckbaren Teilen sind zwar
für die verschiedensten Anwendungszwecke bekannt, so z. B. zum Schutz für elektrische
Geräte in Installationsanlagen oder zur Aufnahme der Bauelemente eines tragbaren
Radioempfängers.
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Von diesen konstruktiven Lösungen unterscheidet sich der Erfindungsgegenstand
zunächst grundsätzlich durch die ihm zugrunde liegende Aufgabenstellung.
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Ein Ladegerät enthält neben einer Reihe kleinerer Bauelemente vor
allem einen Transformator und einen Gleichrichtersatz. Da die Abmessungen und das
Gewicht tragbarer Ladegeräte möglichst klein gehalten werden sollen, werden hier
vorzugsweise Flachgleichrichter verwendet. Diese lassen sich aber nur dann optimal
ausnutzen, wenn für eine ausreichende Kühlung gesorgt ist. Dies kann z. B. dadurch
erreicht werden, daß die Gleichrichter mit einem kühlenden Chassisteil in gutem
Wärmekontakt angeordnet werden. Die konstruktive Lösung dieser Aufgabe bereitet
jedoch erhebliche Schwierigkeiten, weil daneben die Forderung besteht, die Abmessungen
des Gehäuses so niedrig wie möglich zu halten und die gesamte elektrische Baueinheit
auf einem Teilgehäuse so befestigt werden soll, daß eine einfache Montage und Verdrahtung
der einzelnen Bauelemente möglich ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß sämtliche elektrischen
Bauteile auf einer Bodenplatte derartig montiert und fertig verdrahtet werden, daß
sie im wesentlichen lückenlos einen Würfel oder Quader möglichst kleiner Abmessungen
ausfüllen, wobei die Gleichrichter (Flachgleichrichter) an einer Seite oder mehreren
Seiten in engen Grenzen beweglich angeordnet sind und mit Hilfe von Spannkörpern,
Keilen od. dgl. an die Innenseite eines Rahmenteiles gepreßt werden, der diese würfel-
oder quaderförmige Baueinheit möglichst eng umschließt und der über die fertig auf
der Bodenplatte montierte und verdrahtete Baueinheit gesteckt wird, und daß das
Gehäuse mit Hilfe eines Deckelteiles, dessen Abmessungen der Bodenplatte entsprechen,
abgeschlossen wird, der auf den Rahmenteil gesteckt wird.
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Im Rahmen einer vereinfachten Montage empfiehlt es sich dabei erfindungsgemäß,
die mechanische Verbindung zwischen dem Rahmenteil und den Deckteilen derart zu
wählen, daß die Teile bei dem mechanischen Zusammenführen unmittelbar eine gegenseitige
mechanische Verriegelung eingehen. Um eine Lagesicherung für die Gleichrichter an
der Innenmantelfläche des rahmenförmigen Gehäuseteiles zu erreichen, kann der Rahmen
mit entsprechenden, vorzugsweise eingedrückten Vertiefungen versehen werden. Diese
Vertiefungen können entweder der Umfangsform der Gleichrichter entsprechen, oder
sie können die Flachgleichrichter nach ihrem Anpressen an die Innenmantelfläche
des Gehäuses mindestens in einer Richtung gegen Verschiebung sichern, während für
die Sicherung in der dazu senkrechten Richtung eine an dem Flachgleichrichter befestigte
Hilfseinrichtung in Form einer Isolierleiste benutzt werden kann. An den Flachgleichrichtern
treten im allgemeinen an den kürzeren Seiten die elektrischen Anschlüsse für die
Gleich-und die Wechselstromseite heraus, und es wird durch diese Hilfseinrichtung
dann der Gleichrichter derart in seiner Lage gesichert, daß keine solche Verlagerung
stattfinden kann, die zu einem elektrischen Schluß zwischen den Anschlüssen der
Flachgleichrichter und dem Gehäuse führen könnte. Diese Vertiefungen in dem rahmenförmigen
Gehäuseteil für' die Lagesicherung der gegen dessen Innenmantelfläche gedrückten
Flachgleichrichter können unmittelbar dadurch gewonnen werden, daß der Rahmen an
seinen axialen Endrändern mit je einem in Richtung auf die innere Querschnittsfläche
des Rahmens verjüngten Teil versehen ist, wodurch sich gleichzeitig ein Ansatz.
von kleinerer lichter Weite als der übrige Randteil ergibt, auf denen jeweils die
Deckelteile der Anordnung aufgeschoben werden können, so daß an dem montierten Gehäuse
praktisch ein kontinuierlicher Flächenübergang zwischen der Außenmantelfläche, den
Deckelteilen und dem Rahmenteil entsteht. Die verriegelnde Verbindung zwischen
den
Deckelteilen und dem Rahmenteil kann dadurch erreicht werden, daß z. B. erfindungsgemäß
einer der beiden (Deckel bzw. Rahmen) mit einer Vertiefung oder einer Aussparung
und der andere Teil mit einer entsprechenden Erhebung versehen ist, die in einen
gegenseitigen Eingriff kommen, sobald Deckelteil und Rahmenteil in die richtige
relative Lage zusammengeführt worden sind. Vorzugsweise wird der Deckelteil mit
einer sich in den Innenraum des Deckelteiles erstreckenden Kerbe versehen, deren
der Bodenfläche des Deckels zugewandter Rand dann mit dem Rand einer Aussparung
an dem Rahmenteil in Eingriff kommt. Diese die Teile miteinander verriegelnde Anordnung
erschwert auch einen Zugang zu dem Innenraum des Ladegerätes durch Unbefugte und
gewährleistet andererseits auch eine sichere gegenseitige mechanische Verbindung
zwischen den drei Gehäuseteilen.
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Derjenige Deckelteil, welcher für die Befestigung der elektrischen
Inneneinrichtung in Form des Transformators dient, wird gleichzeitig auch als Träger
der weiteren Hilfseinrichtungen benutzt, als da sind Hilfseinrichtungen, wie Sicherungen,
die .niederspannungsseitigen Stromentnahmeklemmen, die wechselseitige Umschalteinrichtung
für verschiedene Netzspannungen sowie eine eventuell an der Einrichtung benutzte
Signallampe. Die notwendigerweise eventuell betriebsmäßig infolge iherer Alterung
oder bei Störungen auszuwechselnden Teile, wie Sicherungen und Signallampe, sind
vorzugsweise so gehaltert, daß sie leicht aus ihren Anschlüssen herausnehmbar sind.
Diese elektrische Einrichtung ist durch eine besondere Aussparung in den einen Deckelteil
des Gehäuses, welcher Träger der Inneneinrichtung ist, zugänglich. Diese Aussparung
ist durch eine Kappe nach außen abgedeckt, welche gleichzeitig mit den entsprechenden
Bezeichnungen für die Anzeige der vorliegenden Schaltung auf die entsprechenden
Spannungswerte und auf die Polarität der gleichstromseitigen Anschlußklemmen hinweist
sowie eine Schauöffnung aufweist, durch welche die Signallampe sichtbar ist. Diese
Signallampe ist dabei derart in dem Gehäuse angeordnet, daß sie gleichzeitig die
Teile erleuchtet, deren jeweilige Betriebsstellung von außen erkennbar sein soll,
d. h. insbesondere die gewählte Umschaltung auf den wechselspannungsseitigen und
gleichstromseitigen Spannungswert. Auch diese Ab-
deckplatte geht im Interesse
einer einfachen Bedienung bei ihrem Zusammenführen mit dem genannten Deckelteil
des Gehäuses eine selbsttätige Verriegelung mit diesem Gehäuseteil ein. Diese Verriegelung
ist jedoch dabei derart gewählt, daß sie leicht aufgehoben werden kann, um die Abdeckplatte
abzunehmen, damit das Innere der Einrichtung zugänglich ist.
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Die angeführte erfindungsgemäße Montage, wonach die gesamte Inneneinrichtung
zunächst als eine zusammengefaßte Einheit an dem einen Deckelteil montiert werden
kann und danach trotzdem anschließend die in Form von Flachgleichrichtern ausgeführten
Trockengleichrichter von dieser Einheit gelöst und gegen die Innenmantelfläche des
mittleren Gehäuserahmenteiles gepreßt werden können, läßt sich dadurch erreichen,
daß die Flachgleichrichter zunächst mittels eines Bandes gegen Seitenflächen des
Transformatorkernes festgespannt werden. Nach dem Einbau dieser Einheit und dem
Zusammenführen des rahmenförmigen mittleren Gehäuseteiles mit diesem die Inneneinrichtung
tragenden Deckelteil wird dann das Halteband, mit welchem z. B. die Trockengleichrichter
an den Seitenflächen des Eisenkernes des Tranformators festgespannt werden, zerschnitten,
und zwischen die Flachgleichrichter und den Transformatorkern werden keilartige
oder federnde Stücke eingeführt, welche die Flachgleichrichter durch ihr Einführen
gegen die Innenmantelfläche des Gehäuses festspannen. Diese Keile oder federnden
Stücke können aus einem geeigneten, mechanisch genügend festen Werkstoff gewählt
werden, wie z. B. aus Hartpapier. Die zwischengeschobenen Körper, welche sich mit
der einen Seitenfläche gegen den Eisenkern des Transformators legen, brauchen sich
mit ihrer gegenüberliegenden Fläche nicht unmittelbar gegen das Gehäuse des Trockengleichrichters
zu legen, sondern können sich auch über besondere Zwischenkörper gegen die Wand
des Gleichrichtergehäuses abstützen. Diese Zwischenteile können erfindungsgemäß
unmittelbar durch diejenigen Teile gebildet werden, welche ihrerseits in Form von
Isolierleisten mit den Gehäusen der Flachgleichrichter mechanisch verbunden sein
können, um auf diese Weise durch diese Körper eine Lagesicherung der Trockengleichrichter
an der Innenmantelfläche des Rahmens parallel zu denjenigen Rändern der Vertiefungen
zu erreichen, welche parallel zu den Rändern der Deckelteile verlaufen. Da ein mechanisches
Festspannen der Gleichrichter zwischen dem Eisenkern des Transformators und der
Innenmantelfläche des Gehäuses stattfindet, genügt es auch, wenn diese Hilfskörper
an dem Gehäuse der Trockengleichrichter durch eine Klebebandverbindung gehalten
werden. Diese Zwischenkörper, welche an dem Gleichrichter anliegen und auf welche
der spannende Zwischenkörper wirkt, sind zweckmäßig derart bemessen, daß sie sich
nicht über die ganze Fläche des Trockengleichrichtergehäuses erstrecken, sondern
nur einen Teil der Innenfläche des Trockengleichrichtergehäuses bedecken. Auf diese
Weise bleibt diese Fläche des Trockengleichrichtergehäuses derart frei, daß an ihr
ebenfalls noch eine gute Wärmeabstrahlung für die Kühlung des Trockengleichrichters
zusätzlich zu der sehr wirksamen Kühlung des Trockengleichrichters stattfinden kann,
die dadurch erreicht ist, daß er gegen die Innenmantelfläche des rahmenförmigen
Gehäuseteiles gepreßt ist, der seinerseits mit den Deckelteilen zu einer metallischen
Gehäuseeinheit vereinigt ist, über deren Gesamtoberfläche somit in wirksamer Weise
die an den Gleichrichterelementen anfallende elektrische Verlustwärme abgeführt
werden kann.
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Zur näheren Erläuterung der Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispiels
wird nunmehr auf die Figuren der Zeichnung Bezug genommen.
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Die F i g. 1 veranschaulicht in auseinandergezogener Darstellung die
drei Teile des Gehäuses, und zwar den Deckelteil 1, den Rahmenteil t und den zweiten
Deckelteil 3. Jeder der Deckelteile ist kastenförmig gestaltet, und an den von der
Bodenplatte dieses Kastens sich aufwärts erstreckenden Rändern ist jeder dieser
Deckelteile mit Kerben 4 am Deckelteil 1 bzw. Kerben 5 am Deckelteil 3 versehen.
Der mittlere Rahmenteil 2 weist an seinen Rändern verjüngte Teile 6 bzw. 7 auf,
die solche äußere Abmessungen besitzen, daß die beiden Deckelteile 1 bzw. 3 mit
ihren Randteilen auf diese Teile 6 bzw. 7 des Rahmens aufgeschoben werden können,
bis sie
sich mit den Rändern ihrer Seitenwände gegen den Absatz
legen, der an der Übergangsstelle zwischen dem mittleren Teil 8 und den beiden Teilen
6 bzw. 7 am Teil 2 jeweils gebildet ist. An diesen verjüngten Teilen 6 bzw. 7 ist
der Rahmen 2 mit besonderen Aussparungen 9 auf der linken Seite bzw. 10 auf der
rechten Seite versehen. Diese Aussparungen arbeiten mit den nach innen herausgedrückten
Kerben 4 am Deckelteil l bzw. den am Deckelteil 3 herausgedrückten Kerben 5 zusammen
für die Bildung einer gegenseitigen Verriegelung der Gehäuseteile. Diese Verriegelungsstellen
können, da an jeder Kerbe eines Deckelteiles eine scharfe Kante mit dem Rand einer
Aussparung 9 bzw. 10 am Rahmenteil 2 zusammenarbeitet, nur dann überwunden werden,
wenn ein beträchtlicher Druck auf die verjüngten Teile 6 und 7 am Rahmenteil 2 nach
innen ausgeübt wird. Wie zu ersehen ist, ergibt sich auf diese Weise auch eine einfache
Montage der drei Teile 1, 2 und 3 des Gehäuses des Kleinladegerätes. Wie bereits
in der allgemeinen Beschreibung angeführt, dient der Deckelteil 3 gewissermaßen
als Chassis, an welchem die wesentliche Inneneinrichtung des Kleinladegerätes angeordnet
ist. Zu diesem Zweck sind, wie in F i g. 1 rechts zu erkennen ist, an der inneren
Bodenfläche des kastenartigen Deckelteiles 3 zwei bockartige Träger 11 bzw.
12, z. B. durch Punktschweißung, befestigt. Ein solcher Träger 11 bzw. 12
ist auch aus der F i g. 2 zu entnehmen, welche als eine teilweise Grundrißansicht
des Kleinladegerätes angesehen werden kann, nachdem die Inneneinrichtung an dem
Deckelteil 3 befestigt worden ist und mit dem Deckelteil 3 der Rahmenteil 2 zusammengeführt
wurde.
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Wie aus den beiden F i g. 1 und 2 zu entnehmen ist, ist an diesen
Trägern 11 bzw. 12 der Transformator 13 des Ladegerätes befestigt. Für diese Befestigung
sind unmittelbar die Spannbolzen benutzt worden, die der Einfachheit halber nur
ihrer Mittellinie nach angedeutet sind, durch welche das Blechpaket des Transformators
zusammengespannt ist. An dem Träger 12, der in seiner Ausdehnung von der inneren
Bodenfläche des Teiles 3 mit etwas geringerer Höhe bemessen ist als der Träger
11, sind außer dem Transformator noch zwei S-förmige Träger 15 bzw. 16 befestigt,
die auch der F i g. 3 zu entnehmen sind.
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Diese F i g. 3 ist eine Ansicht der Inneneinrichtung des Gerätes,
wenn der Beschauer die Anordnung nach der rechten Teilfigur der F i g. 1 von links
nach rechts betrachtet. Diese beiden Träger 15 und 16 halten eine Platte 17 aus
Isoliermaterial, an welcher die Hilfseinrichtungen, wie ein Umschalter für die Netzspannung,
ein Umschalter für die entnehmbare Gleichspannung, die beiden Buchsen für die Abnahme
des Gleichstromes, eine Sicherung und eine Überwachungslampe, getragen sind. Die
überwachungslampe zeigt durch ihr Leuchten an, daß das Gerät an die Netzspannung
angeschlossen ist. Diese Platte 17 ist in F i g. 3 so dargestellt, wie sie sich
dem Beschauer darbietet, wenn dieser die rechte Teilfigur der F i g. 1 von links
nach rechts betrachtet. Diese Isolierplatte liegt hinter einer Aussparung 18 des
Deckelteiles, was ferner auch aus der F i g. 4 zu entnehmen ist, welche eine Ansicht
des Deckelteiles 3 nach der rechten Teilfigur der F i g. 1 von rechts ist.
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Es sind dort die bereits angeführte Umschalteinrichtung 19 für die
Netzspannung, die Umschalteinrichtung 20 für die entnehmbare Ladespannung, die Sicherung
21 und die Überwachungslampe 22 sowie die Anschlußbuchsen 23 und 24 für die Entnahme
der Gleichspannung zu erkennen, wobei diese Gleichstromanschlußbuchsen ihrer Polarität
nach bezeichnet sind. Diese Aussparung ist betriebsmäßig durch einen Deckel aus
Isoliermaterial nach außen abgeschlossen, der mit 25 bezeichnet ist, und in der
F i g. 5, welche eine Grundrißansicht zur F i g. 1 ist, zu erkennen. Wie diese F
i g. 5 zeigt, erstrecken sich die von der Platte dieses Isolierteiles 25 ausladenden
schenkelartigen Teile 26 bzw. 27 nach innen in den Deckelteil 3. Jeder dieser Schenkelteile
ist mit nach außen federnden Ansätzen 28 bzw. 29 an entsprechenden federnden Schenkeln
30 bzw. 31 versehen, so daß die Isolierdeckplatte, nachdem sie in die Aussparung
18 des Gehäuseteiles 3 eingedrückt worden ist, sich mit ihrem Flanschteil 32 gegen
die Außenfläche des Deckelteiles 3 legt und in dieser Stellung selbsttätig, jedoch
nach Belieben lösbar verriegelt ist. Der Rahmenteil 2 des Gehäuses ist gleichzeitig
Träger des Steckernetzanschlusses 33, wobei diese Steckeranschlußeinrichtung in
eine Aussparung 34 der Wand des Rahmens 2 eingesetzt ist. Diese Anordnung hat den
Vorzug, daß, da im allgemeinen diese Netzsteckeranschlußvorrichtungen 33 mit einem
besonderen Erdungsanschluß versehen werden, dieser Anschluß an dem Gehäuse des Kleinladegerätes
in einfacher Weise vorgenommen werden kann. Außerdem ist das Gehäuse des Ladegerätes
auch an dem Rahmen relativ stabil, so daß beim Ineinanderführen der Steckerkontaktanschlußstelle
unbedenklich größere Kräfte aufgewendet werden können, ohne das Kleinladegerät nachteilig
beeinträchtigen zu können.
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Es wird nunmehr wieder auf die Funktion des Deckelteiles 3 als Chassis
für die Montage der Inneneinrichtung des Gleichrichtergerätes näher eingegangen.
Hierfür wird gleichzeitig insbesondere die F i g. 3 in Betracht gezogen. Wenn der
Transformator an den Trägern 11 bzw. 12 dieser Chassisplatte befestigt wird oder
auch bereits vorher, sind an der rechten und linken Seitenfläche nach F i g. 3 die
beiden Trockengleichrichter 34 bzw. 35, welche als Flachgleichrichter ausgeführt
sind, festgespannt, wie es in der Figur noch ersichtlich ist, und zwar über je eine
zwischengelegte Isolierleiste 36 bzw. 37. Die Isolierleiste 36 ist mechanisch mit
dem Flachgleichrichter 34, die Isolierleiste 37 mechanisch mit dem Flachgleichrichter
35 verbunden. Die ganze Einheit des Transformators einschließlich der beiden Trockengleichrichter
ist beim Einbau zunächst über ein um diese Teile in der Umfangsrichtung herumgelegtes
Band 38 zusammengehalten, und die ganze Einheit ist nur über den Transformator von
dem Deckel 3 als Chassisplatte getragen. Die Flächenausdehnung, welche diese Einheit
in ihrer Projektion bestimmt, ist somit zunächst kleiner als die lichte Weite, welche
der Rahmenteil 2 an seinen verjüngten Endteilen 6 bzw. 7 besitzt. Nachdem also -
diese Einheit an der Deckelplatte 3 montiert und befestigt worden ist, kann dann
ohne weiteres der Rahmenteil 2 über diese Einheit hinweggeschoben werden, bis er
seine betriebsmäßige Stellung innerhalb des Randteiles des Deckels 3 gefunden hat,
in welcher die Kerben 5 des Deckels 3 mit den Aussparungen 10 am linken Randteil
7 des Rahmenteiles 2 in gegenseitigen Eingriff gegekommen sind. Nachdem die beiden
Teile 2 und 3 zusammengebracht worden sind, werden die beiden
Trockengleichrichter
34 bzw. 35 jeweils zusammen mit der mit ihnen verbundenen Isolierleiste 36 bzw.
37 von der von der Chassisplatte 3 getragenen Baueinheit gelöst, indem das Band
38 zertrennt wird. Die beiden Einheiten 34, 35 bzw. 36, 37 werden nun von den Transformatorwänden
seitlich nach rechts bzw. nach links hinweggeführt, bis sich der Trockengleichrichter
34 mit seiner linken Oberfläche und der Trockengleichrichter 35 mit seiner rechten
Oberfläche gegen die Innenmantelfläche des Rahmens 2 legt. Wie insbesondere aus
der Darstellung nach F i g. 2 zu entnehmen ist, liegt z. B. der Trockengleichrichter
35 dann in der Vertiefung an der inneren Mantelfläche des Rahmens 2, welche sich
dadurch ergibt, daß der Rahmen, wie bereits angeführt, verjüngte Endteile 6 bzw.
7 aufweist. Damit jeder der Trockengleichrichter 35 bzw. 36 mit der einen Oberfläche
gut an der inneren Mantelfläche des Rahmenteiles 2 anliegt, so daß ein guter Wärmeübergang
gewährleistet ist, ist jeder der Gleichrichter gegen die innere Mantelfläche des
Rahmenteiles 2 festgespannt. Diese Festspannung erfolgt, wie ebenfalls aus F i g.
2 zu entnehmen ist, durch je einen Keil 44, der sich in der Darstellung von links
nach rechts verjüngt. Dieser Keil wirkt einerseits auf die Außenfläche des Eisenkernes
13 a des Transformators 13 und andererseits auf die eine Oberfläche der Isolierleiste
37, welche mit dem Trockengleichrichtergehäuse 35 mechanisch verbunden ist. Jede
der Isolierleisten 36 bzw. 37 ist in ihrer Länge derart bemessen, daß sie durch
ihre mechanischeVerbindung mit dem Gehäuse des Flachgleichrichters 34 bzw. 35 als
ein Element zur Lagesicherung des Trockengleichrichters in Richtung seiner Längsausdehnung
in dem Gehäuse wirkt, so daß auf diese Weise jeder der Gleichrichter 34 bzw. 35
eindeutig in seiner Lage gehalten ist und die elektrischen Anschlüsse des Gleichrichters
nicht mit den Gehäuseteilen in Berührung kommen können. Immerhin ist jede der Isolierleisten,
wie z. B. die Leiste 37 in F i g. 2 erkennen läßt, in ihrer Breite nur relativ gering
bemessen in bezug auf die gesamte Breitenausdehnung des Trockengleichrichters 35,
so daß also die an dem Metallgehäuse des Trockengleichrichters 35 aus der Inneneinrichtung
übernommene elektrische Verlustwärme ohne weiteres von der nach innen gewandten
Oberfläche des einzelnen Trockengleichrichtergehäuses abstrahlen kann. Die mechanische
Verbindung zwischen den Isolierleisten 36 bzw. 37 und den Trockengleichrichtergehäusen
34, 35 kann gegebenenfalls auch erfolgen- unter Ausnutzung der Bohrungen, welche
die Trockengleichrichtergehäuse gewöhnlich aufweisen, damit sie an irgendwelchen
Wänden befestigt werden können. Zu diesem Zwecke können, die Isolierleisten 36 bzw.
37 an den Trockengleichrictergehäusen34 und 35 entweder dadurch befestigt werden,
daß durch die genannten Befestigungslöcher der Trockengleichrichter 34 bzw. 35 hindurch
eine Schraubverbindung vorgenommen wird. Statt dessen können die Isolierleisten
36 bzw. 37 an der einen Oberfläche auch mit Ausladungen versehen sein in einer solchen
gegenseitigen Entfernung, welche der Entfernung der Befestigungslöcher am Trockengleichrichtergehäuse
entspricht und wobei diese Ausladungen in ihrer Dicke der lichten Weite der Befestigungslöcher
entsprechen, so daß die Isolierleisten nach dem mechanischen Zusammenführen mit
diesen Erhebungen in die Befestigungslöcher der Trockengleichrichter eintauchen.
Eine mechanische Verbindung zwischen den Isolierleisten an den Trockengleichrichtern
ist in den einander entsprechenden Rissen nach den F i g. 7 und 8 noch in der Weise
veranschaulicht, daß beispielsweise an einem Trockengleichrichtergehäuse 34 die
Isolierleiste 36 dadurch befestigt ist, daß beide mittels je eines Klebebandes 39
bzw. 40 zusammengehalten sind. Dieses Klebeband 39 bzw. 40 hat eigentlich nach dem
Festspannen jedes Fachgleichrichters an der Innenmantelfläche des Rahmenteiles 2
praktisch keine mechanische Funktion mehr zu erfüllen, da durch den benutzten federnden
Spannkörper bzw. Spannkeil, wie z. B. 44 nach F i g. 2, der sich mit seiner einen
Fläche gegen die eine Seitenfläche des Eisenkernes 13 a des Transformators abstützt,
die Teile 35 und 37 eindeutig gegen die Innenmantelfläche des Rahmens 2 festgespannt
sind. Die elektrischen Anschlüsse der Trockengleichrichtereinheiten sind jeweils
mit 34a bis 34d bzw. 35a bis 35d
bezeichnet.
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Mit 41 sind vier Gummifüße für die Aufstellung des Gerätes bezeichnet,
welche in dem Rahmenteil 2 befestigt sind. Diese Gummifüße sind pilzförmige Körper,
welche zwischen dem Dach der Pilzform und dem Schaftteil mit einer Rille versehen
sind, die nach dem Eindrücken des Gummifußes von innen nach außen durch die entsprechenden
Aussparungen der Wand des Rahmenteiles mit dem Rand der jeweiligen Aussparung einen
gegenseitigen sicheren Eingriff eingeht.
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42 bezeichnet das an dem Rahmenteil t des Gehäuses an besonderen Bolzen
43 mittels ösenartiger Teile befestigte Tragband des Ladegerätes (vgl. F i g. 4
und 6). Dieses Tragband ist vorzugsweise mindestens von einem der beiden Bolzen
leicht lösbar, um es gegebenenfalls in eine andere Lage an dem Gehäuse bringen zu
können. So kann es z. B. für eine Aufstellung des Gerätes auf seine Gummifüße aus
der ausgezogenen dargestellten Lage in eine solche gestrichelt dargestellte Lage
gebracht werden, in welcher es, wie es in den F i g. 1 und 4 angedeutet ist, um
die untere Fläche des Rahmens zwischen den Gummifüßen 41 eingelegt ist.