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Mit Hilfseinrichtungen ausgerüsteter Werkstattwagen für untertägige
Abbaubetriebe Die Erfindung betrifft einen mit Hilfseinrichtungen ausgerüsteten
Werkstattwagen für untertägige Abbaubetriebe, der an einem Förderer in Streblängsrichtung
verschiebbar geführt ist, und kennzeichnet sich dadurch, daß die Führungsmittel
für den eine wesentlich geringere Breite als der Förderer besitzenden Werkstattwagen
ausschließlich an der dem Abbaustoß abgekehrten Seite des Förderers angeordnet sind
und aus zwei in der Höhe und/oder seitlich gegeneinander versetzten Führungsbahnen
bestehen, von denen die eine oberhalb der versatzseitigen Fördererwand angeordnet
ist, wobei der Werkstattwagen auf den Führungsbahnen mittels in senkrechter oder
waagerechter Ebene umlaufender Laufrollen in einer ein Abheben oder Kippen vermeidenden
Weise derart geführt ist, daß er mit seiner dem Abbaustoß zugekehrten Seitenwand
im wesentlichen nur die versatzseitige Seitenwand des Förderers übergreift. Ein
derartiger Werkstattwagen kann für die Durchführung sehr verschiedenartiger Hilfs-
und Vorbereitungsarbeiten für die eigentliche Gewinnung sowie von Reparaturarbeiten
verschiedenster Art herangezogen und mit für diese Zwecke geeigneten Hilfseinrichtungen
ausgerüstet werden. Außerdem läßt sich dieser Werkstattwagen mit Vorteil für den
Materialtransport im Streb, die Strebbefahrung sowie den Transport von Verletzten
od. dgl. verwenden.
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Es ist zwar bereits ein Abbauschlitten für Gewinnungsbetriebe in
mehr oder weniger steil gelagerten Flözen bekannt, der unter anderem auch dem Transport
von Werkzeugen u. dgl. dienen soll. Dieser bekannte Schlitten ist jedoch zur Lösung
der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe nicht geeignet, da er lediglich in
solchen Aufbaubetrieben verwendet werden kann, in denen auf Grund der Lagerungsverhältnisse
die Verwendung eines Förderers ohnehin nicht notwendig oder möglich ist.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Problemstellung besteht demgegenüber
darin, in modernen, mit einem Förderer, z. B. einem Doppelkettenkratzerförderer,
ausgerüsteten Gewinnungsbetrieben die Durchführung der für die eigentliche Gewinnung
notwendigen Hilfs- und Vorbereitungsarbeiten sowie von Reparaturarbeiten durch Einsatz
eines Werkstattwagens zu erleichtern. Bei der Lösung dieser Aufgabe sind bestimmte
Betriebsbedingungen, die in jedem modernen Abbaubetrieb auftreten, zu berücksichtigen.
Dadurch ergibt sich z. B. die Notwendigkeit, den Werkstattwagen so anzubringen und
zu verfahren, daß weder ein gegebenenfalls am Förderer geführtes Gewinnungsgerät
noch der Förderer selbst in ihren Funktionen irgendwie behindert werden. Zum anderen
besteht die Notwendigkeit, den Werkstattwagen möglichst schmal auszuführen, um die
Feldesbreite so klein wie möglich zu halten.
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Der erfindungsgemäß vorgeschlagene Werkstattwagen wird diesen Forderungen
in vollem Umfange gerecht. Durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Ausbildung des
Werkstattwagens ergibt sich die Möglichkeit, die vorstehend geschilderten Aufgaben
ohne Unterbrechung und Behinderung der Strebförderung sowie gegebenenfalls gleichzeitig
mit der Durchführung von Gewinnungsarbeiten durch an der dem Abbaustoß zugekehrten
Seite des Förderers geführte Gewinnungsgeräte vorzunehmen.
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Da der Werkstattwagen eine wesentlich geringere Breite als der Förderer
aufweist und denselben nur um ein geringes Maß übergreift, steht praktisch der gesamte
Raum oberhalb der Förderrinne für den Durchgang des Fördergutes zur Verfügung, so
daß auch bei einer besonders starken Beaufschlagung des Förderers sowie bei Anfall
großer Brocken die Bewegung des Fördergutes durch das Doppelkettenband des Strebförderers
in keiner Weise behindert wird. Die Anordnung der Führungsmittel für den Werkstattwagen
auf der dem Abbaustoß abgekehrten Seite des Förderers bietet den Vorteil, daß die
Führungsmittel gegen Zuschüttung und/oder Beschädigung durch hereinbrechendes Haufwerk
weitgehend geschlitzt sind und es somit keiner besonderen Maßnahmen bedarf, um diese
von hereingebrochenem Haufwerk frei zu halten. Bei Verwendung von an der dem Abbaustoß
zugekehrten Seite des Förderers geführten Gewinnungsgeräten ergibt sich durch diese
Anordnung eine vorteilhafte Trennung der Führungsmittel des Werkstattwagens und
der Gewinnungsmaschinen derart, daß beide Einrichtungen unabhängig voneinander in
Längsrichtung des Förderers bewegt werden können. Somit ist es möglich, von dem
Werkstattwagen aus ohne Unterbrechung der Gewinnungsarbeit beispielsweise
irgendwelche
Sicherungs-, Reparatur- oder Transportarbeiten im Streb vorzunehmen, bei deren Durchführung
- je nach Art der Arbeit - sich der Werkstattwagen entweder in Ruhestellung oder
aber in Bewegung befindet. Während man bisher die zur Durchführung der verschiedenartigen
Hilfsarbeiten in modernen Streben benötigten Einrichtungen jeweils von Hand in umständlicher
Weise an den jeweiligen Arbeitsplatz transportieren mußte, was insbesondere in Flözen
geringer Mächtigkeit und größeren Einfallens mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden
ist, sind auf dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Werkstattwagen die für diese Arbeiten
erforderlichen Hilfseinrichtungen zusammengefaßt oder auswechselbar angeordnet,
so daß sie in einfachster Weise an den jeweiligen Arbeitsplatz befördert werden
können. Außerdem bietet ein derartiger Werkstattwagen die Möglichkeit, wesentlich
größere und leistungsfähigere Hilfseinrichtungen, beispielsweise schwere Zugwinden,
Richt-, Bohr-und Schneideeinrichtungen. im Streb verwenden zu können, die bisher
wegen ihrer großen Abmessungen und ihres erheblichen Gewichtes für einen Einsatz
im Streb praktisch nicht in Frage kamen. Man ist daher unter Verwendung der erfindungsgemäß
vorgeschlagenen Werkstattwagen in der Lage, zahlreiche Arbeiten an Ort und Stelle
im Streb vorzunehmen, die bisher nur in der Abbaustrecke oder aber in unter- oder
übertägigen Werkstätten durchgeführt werden konnten. Hierdurch erübrigt sich der
bislang erforderliche Transport der vielfach erhebliche Abmessungen und ein großes
Gewicht besitzenden zu bearbeitenden bzw. reparaturbedürftigen Einrichtungen und
Geräte im Streb bzw. in den Grubenstrecken, der mit einem erheblichen Zeit-, Arbeits-
und Kostenaufwand verbunden ist.
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Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Werkstattwagens
besteht darin, daß er im Bedarfsfalle eine laufende Beobachtung von schälenden Gewinnungsgeräten
od. dgl. während ihres Betriebes gestattet, die bisher wegen der großen Arbeitsgeschwindigkeit
derartiger Geräte, insbesondere in Flözen geringer Mächtigkeit, nicht möglich war.
Da der Werkstattwagen eine wesentlich, z. B. um die Hälfte, geringere Breite als
der Förderer besitzt, wird - insbesondere dann, wenn er mit seiner dem Abbaustoß
zugekehrten Seitenwand etwa mit der die Öffnung der Förderrinne seitlich begrenzenden
Innenkante der versatzseitigen Seitenwand des Förderers abschließt - durch seine
Fahrbahn der Abstand des Strebausbaus vom Förderer nur unwesentlich verbreitert.
Dies gilt um so mehr, als in den meisten Fällen auf der dem Abbaustoß abgekehrten
Seite des Förderers Kabelkanäle, Lampengestelle, Seitenbracken, Rohrleitungen od.
dgl. angeordnet sind, so daß die ohnehin vorhandene Baubreite des Förderers durch
die versatzseitig desselben vorgesehenen Führungsmittel für den Werkstattwagen nicht
oder nur unwesentlich vergrößert werden. Die Führungsbahnen für die Laufrollen des
Werkstattwagens können hierbei ohne weiteres beiderseits der an der versatzseitigen
Seitenwand des Förderers vorgesehenen Seitenbracken, Kabelkanäle, Lampengestelle
od. dgl. vorgesehen werden, so daß der Werkstattwagen diese ganz oder teilweise
umgreift.
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Infolge der geringen Bauhöhe des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Werkstattwagens kann dieser bei
allen praktisch in Frage kommenden Flözmächtigkeiten
verwendet werden. Auf Grund der niedrigen Bauhöhe des Werkstattwagens lassen sich
die für die jeweils durchzuführenden Arbeiten erforderlichen Hilfsgeräte in relativ
geringem Abstand oberhalb des Förderers anordnen, d. h. dort, wo sie am wirksamsten
eingesetzt werden können. Außerdem wird die Arbeitsweise der in der Regel für das
Vorrücken des Förderers verwendeten Vorschubzylinder durch den erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Werkstattwagen nicht behindert. Um das Vorrücken des Förderers zu unterstützen bzw.
gegebenenfalls auch ohne die Verwendung von Vorschubzylindern vornehmen zu können,
ist es ferner möglich, den Werkstattwagen auf seiner dem Versatz zugekehrten Seite
mit mindestens einem in etwa waagerechter Ebene ausfahrbaren Stützausleger auszurüsten.
Bei einer solchen Ausbildung des Werkstattwagens kann somit dieser auch als in Längsrichtung
des Strebförderers bewegbarer Vorschubrichtung verwendet werden.
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Dadurch, daß der Werkstattwagen auf den Führungsbahnen mittels in
senkrechter oder waagerechter Ebene umlaufender Laufrollen in einer ein Abheben
oder Kippen vermeidenden Weise geführt ist, wird auch bei geneigtem Einfallen oder
Hindernissen in den Führungsbahnen in Form von Gesteins- oder Kohlebrocken ein Entgleisen
des Werkstattwagens mit Sicherheit ausgeschlossen.
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In allen Fällen ist es zweckmäßig, wenn der Werkstattwagen mit mehreren.
vorzugsweise hydraulisch betätigten Hilfseinrichtungen zur Erzeugung und Übertragung
von Zug- und/oder Druckkräften ausgerüstet ist. Diese können aus mindestens einem
hydraulischen Zylinder großer axialer Länge bestehen, dessen vorzugsweise doppelseitig
beaufschlagbarer Kolben unmittelbar an ein über verstellbare Umlenkeinrichtungen
geführtes flexibles Zugmittel (insbesondere Seil) angeschlossen ist. Für die Betätigung
dieser Hilfseinrichtungen kann im Werkstattwagen eine vollständige hydraulische
Druckerzeugungsanlage eingebaut sein, deren Antrieb durch einen eingebauten Antriebsmotor
erfolgen kann.
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Dieser kann gegebenenfalls gleichzeitig einen Teil der Laufrollen
antreiben. Eine andere zweckmäßige Ausführungsform besteht darin, daß der Antrieb
der Druckerzeugungsanlage und/oder die Fahrbewegung des Werkstattwagens von versatzseitig
des Förderers geführten, von ortsfesten Antrieben bewegten Zugmitteln, z. B. versatzseitig
angeordneten Zugmitteln eines schälenden Gewinnungsgerätes, abgeleitet ist.
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In diesem Fall erübrigt sich die Anordnung eines Antriebsaggregates
auf dem Werkstattwagen.
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Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann der Werkstattwagen
mit vorzugsweise hydraulisch betätigten, in am Förderer vorgesehen, in Streblängsrichtung
im Abstand zueinander angeordneten Ausnehmungen, Rasten od. dgl. eingreifenden Kupplungsgliedern
für eine Festlegung gegenüber dem Förderer versehen sein. Dabei kann der Werkstattwagen
mit verstellbaren Anschlußstutzen für eine lösbare Verbindung mit in Streblängsrichtung
im Abstand zueinander angeordneten Anschlußstücken einer an der Versatzseite des
Förderers vorgesehenen Energiezuleitung, insbesondere Anschlußnippeln einer Druckmittelleitung
ausgerüstet sein. Die am Werkstattwagen und am Förderer vorgesehenen Kupplungselemente
und Anschlußteile werden zweckmäßig derart angeordnet und ausgebildet, daß die Anschlußteile
nach
dem Einrasten der Kupplungselemente in Kupplungsstellung stehen.
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Obwohl der Werkstattwagen gemäß der Erfindung, wie eingangs dargelegt,
nur eine geringe Breite auf weist und im Normalbetrieb den Förderer nicht oder nur
unwesentlich übergreift, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, für Sonderfälle,
beispielsweise den Transport von Unfallverletzten oder von großen Maschinenteilen,
an der dem Kohlenstoß zugekehrten Seite des Werkstattwagens einen lösbar oder um
eine etwa parallel zur Längsrichtung des Förderers verlaufende Achse schwenkbaren,
z. B. als Plattform ausgebildeten Ausleger anzubringen, dessen dem Werkstattwagen
abgekehrte Seite sich unter Zwischenschaltung von Rollen auf der dem Kohlenstoß
zugekehrten Seitenwand des Förderers abstützt. Nach Beendigung des diese Plattform
benötigenden Transportvorganges kann der Ausleger entweder entfernt oder nach oben
in eine Lage unmittelbar an der Seitenwand des Wagens und parallel zu dieser geschwenkt
werden.
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In manchen Fällen ist es zweckmäßig, den Werkstattwagen mit verstellbaren
Mitteln für eine Abstützung am Ausbau und/oder in an sich bekannter Weise für eine
Verspannung gegen das Hangende auszurüsten. Durch diese Abstütz- bzw. Verspannungselemente
kann der Werkstattwagen in seiner jeweiligen Arbeitsstellung zuverlässig festgelegt
werden, derart, daß mittels der am Werkstattwagen vorgesehenen Hilfseinrichtungen
erhebliche Kräfte ausgeübt und übertragen werden können. Hierzu kann der Werkstattwagen
in an sich bekannter Weise mit mindestens einer gegen das Hangende ausfahrbaren,
gegenüber der Vertikalen vorzugsweise abwinkelbaren Abspannvorrichtung ausgerüstet
sein.
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In der Zeichnung ist die Erfindung an mehreren Ausführungsbeispielen
veranschaulicht. Es zeigt Fig. 1 einen Querschnitt durch einen Streb mit einem an
einem Doppelketten-Kratzerförderer geführten Werkstattwagen, F i g. 2 eine Draufsicht
zu F i g. 1, Fig. 3 einen Querschnitt durch einen Streb mit einer anderen Ausführungsform
eines Werkstattwagens, Fig. 4 einen Querschnitt durch eine dritte Ausführungsform
eines Werkstattwagens in größerem Maßstab, Fig. 5 eine vierte Ausführungsform eines
Werkstattwagens, gleichfalls im Querschnitt, F i g. 6 eine Draufsicht zu F i g.
5, F i g. 7 eine schematische Darstellung des bei dem Werkstattwagen gemäß Fig.
5 und 6 verwendeten Triebwerkes, F i g. 8 eine Draufsicht zu F i g. 7.
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Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist vor dem Abbaustoß 1 ein Doppelketten-Kratzerförderer
2 angeordnet, an dessen dem Abbaustoß 1 zugekehrter Seitenwandung 3 ein in der Zeichnung
nicht dargestelltes schälendes Gewinnungsgerät geführt sein kann. Das Profil des
Doppelketten-Kratzerförderers 2 ist in der Zeichnung nur schematisch angedeutet.
Es kann selbstverständlich ein beliebig ausgebildeter, aus gelenkig miteinander
verbundenen Rinnenschüssen bestehender Doppelketten-Kratzerförderer Verwendung finden.
An der dem Abbaustoß 1 abgekehrten Seitenwand 4 des Doppelketten-Kratzerförderers
2 ist ein Werkstattwagen 5 in Streblängsrichtung verschieblich geführt. Bei den
in der Zeichnung dar-
gestellten Ausführungsbeispielen besitzt der Werkstattwagen
5 quer zur Strebrichtung eine etwa der halben Breite des Förderers 2 entsprechende
Breite, die im Bedarfsfalle jedoch noch etwas kleiner gewählt werden kann. Die dem
Abbaustoß 1 zugekehrte Seitenwand 6 des Werkstattwagens 5 schließt in allen Fällen
etwa mit der die Öffnung der Förderrinne 2 a seitlich begrenzenden Innenkante 4
a der versatzseitigen Seitenwand 4 des Förderers 2 ab. Hierdurch erreicht man, daß
der Werkstattwagen noch mit etwa einem Drittel bis einem Viertel seiner Gesamtbreite
den Förderer 2 übergreift, so daß auf der dem Abbaustoß 1 abgekehrten Seite des
Förderers 2 nur ein schmaler Fahrweg für die Führung des Werkstattwagens 5 erforderlich
ist, andererseits jedoch trotzdem die Förderung des Haufwerkes in der Förderrinne
2 a in keiner Weise behindert wird. Eine nennenswerte Vergrößerung des Abstandes
zwischen den Stempeln 7 der versatzseitig des Förderers 2 angeordneten ersten Stempelreihe
und dem Abbaustoß 1 ist daher gegenüber den üblichen, mit Doppelketten-Kratzerförderern
ausgerüsteten Abbaubetriebspunkten nicht erforderlich.
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Bei den in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispielen ist
der Werkstattwagen 5 auf zwei versatzseitig des Förderers 2 angeordneten Führungsschienen
8, 9 mittels in senkrechter Ebene umlaufender Laufrollen 10 verfahrbar. Die beiden
Führungsschienen 8, 9 sind parallel zueinander, jedoch seitlich und in der Höhe
gegeneinander versetzt angeordnet. Die Führungsschiene 8 ist - wie aus den Fig.
1, 3 und 4 ersichtlich - auf der versatzseitigen Seitenwand 4 des Förderers 2 befestigt,
während die Führungsschiene 9 von versatzseitig des Förderers 2 vorgesehenen, in
Strebslängsrichtung im Abstand zueinander angeordneten plattenartigen Ansätzen 11
getragen ist. Am freien Ende der plattenartigen Ansätze 11 können nach oben vorstehende
Kupplungsansätze 12 vorgesehen werden, an denen Vorschubvorrichtungen für den Förderer
2 angreifen können.
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Der Werkstattwagen 5 ist mit drei Laufrollen 10 ausgerüstet, von
denen zwei von einem in den Fig. 1 bis 3 nicht dargestellten, im Werkstattwagen
5 eingebauten Antriebsmotor angetrieben sind. Die Laufrollen 10 sind bei diesen
Ausführungsbeispielen als Doppelkranzräder ausgebildet, wodurch eine besonders sichere
Führung an den Führungsschienen 8, 9 gewährleistet ist. An der dem Versatz zugekehrten
Seitenwand 6 des Werkstattwagens 5 sind ferner mehrere in Längsrichtung des Werkstattwagens
5 im Abstand zueinander angeordnete Führungsklauen 13 vorgesehen, welche den Kopf
der Führungsschiene 8 umgreifen und den Werkstattwagen 5 mit dem Förderer 2 unter
Wahrung der Längsverschieblichkeit derart kuppeln, daß ein Abheben oder ein Kippen
des Werkstattwagens 5 zum Versatz hin ausgeschlossen ist. Selbstverständlich ist
es möglich, am Werkstattwagen 5 auch die versatzseitige Führungsschiene 9 umgreifende
Führungsklauen od. dgl. vorzusehen, um auch in entgegengesetzter Richtung ein Kippen
des Werkstattwagens mit Sicherheit auszuschließen.
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Wie aus F i g. 2 ersichtlich, sind an beiden Stirnseiten des Werkstattwagens
5 keilförmig ausgebildete Räumflächen 14, 14 a vorgesehen, welche die Fahrbahn des
Werkstattwagens von Fördergut räumen sollen. Die dem Versatz zugekehrten Abschnitte
14 a dieser Räumflächen können gegebenenfalls dazu verwendet
werden,
um an der Versatzseite des Förderers 2 federnd befestigte Lampengestelle od. dgl.
während des Vorbeifahrens des Werkstattwagens 5 zum Versatz hin seitlich wegzudrücken.
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Bei den in den F i g. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispielen
ist zwischen den Führungsschienen 8 und 9 ein Kabel- und Leitungskanal 15 an der
versatzseitigen Seitenwand 4 des Förderers 2 befestigt.
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In dem Kabelkanal 15 ist unter anderem eine Druckluftleitung 16 angeordnet,
welche mit in Längsrichtung des Förderers 2 im Abstand zueinander angeordneten Anschlußnippeln
17 ausgerüstet ist. Mit den in die Oberseite des Kabelkanals 15 mündenden Anschlußnippel
17 können an der Unterseite des Werkstattwagens 5 vorgesehene Anschlußstutzen 18
verbunden werden. Auf diese Weise kann dem Werkstattwagen 5 aus einer versatzseitig
des Förderers 2 vorgesehenen Druckluftleitung 16 Energie für den Antrieb eines oder
mehrerer im Werkstattwagen 5 eingebauter Antriebsaggregate zugeführt werden.
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Selbstverständlich ist es möglich, dem Werkstattwagen in ähnlicher
Weise durch in Längsrichtung des Förderers 2 im Abstand zueinander angeordnete Steckdosen
elektrische Energie zuzuführen.
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Der Werkstattwagen 5 ist mit zwei quer zur Strebrichtung und in etwa
waagerechter Ebene angordneten hydraulischen Zylindern 19, 19 a ausgerüstet, deren
Kolben 20, 20a durch eine in Fig. 1 bis 3 nicht dargestellte hydraulische Druckerzeugungsanlage
beidseitig beaufschlagbar sind. An die Kolbenstangen 21, 21 a dieser hydraulischen
Zylinder ist eine sich über einen wesentlichen Teil der Länge des Werkstattwagens
5 erstreckende Stützkufe 22 durch Gelenke 23, 23 a mit etwa senkrechter Drehachse
angeschlossen. Selbstverständlich können an Stelle einer einteilig ausgebildeten
Stützkufe 22 auch zwei voneinander getrennte Stützelemente Verwendung finden. Die
hydraulischen Zylinder 19, 19 a sind vorzugsweise unabhängig voneinander beaufschlagbar,
so daß die Stützkufe 22 in der jeweils gewünschten Weise gegen zwei oder mehr Grubenstempel
7 ausgefahren werden kann. Wie aus Fig. 3 ersichtlich, kann auf diese Weise der
Werkstattwagen 5 und über diesen der Strebförderer 2 an den Abbaustoß 1 herangedrückt
werden. Die Stützgruppe 22 wird in horizontaler Ebene derart gekröpft, daß der mittlere
Längenabschnitt gegenüber den äußeren Längenabschnitten der Stützgruppe 22 zum Abbaustoß
1 versetzt angeordnet ist. Diese gekröpfte Ausbildung der Stützgruppe 22 bietet
die Möglichkeit, auch bei sägezahnartig versetzter Anordnung der Grubenstempel 7
den Strebförderer 2 an den Abbaustoß 1 zurückzurücken. Der Werkstattwagen 5 kann
außerdem mit einer oder mehreren gegen das Hangende ausfahrbaren Abspannvorrichtungen
ausgerüstet werden, welche gegenüber der Vertikalen vorzugsweise abwinkelbar sind,
derart, daß die jeweilige Stellung der Spannvorrichtung auf die Richtung der am
Werkstattwagen 5 angreifenden Kräfte abgestimmt werden kann.
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Bei den in den F i g. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispielen
ist unterhalb der hydraulischen Zylinder 19, 19 a ein weiterer, sich über einen
wesentlichen Teil der Länge des Werkstattwagens 5 erstreckender hydraulischer Zylinder
24 angeordnet, dessen Kolben 25 ebenfalls von der im Werkstattwagen angeordneten
hydraulischen Druckerzeugungsanlage beidseitig beaufschlagbar ist. Die Druckmittelpumpe
die-
ser mit Vorratsbehälter, Steuer- und Regelventilen ausgerüsteten Druckerzeugungsanlage
ist bei dem in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiel durch einen im
Werkstattwagen 5 eingebauten Druckluftmotor angetrieben, an dessen Stelle naturgemäß
im Bedarfsfalle auch ein Elektromotor verwendet werden kann.
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An dem Kolben 25 ist - wie aus Fig. 2 ersichtlich - ein flexibles
Zugmittel 26 unmittelbar angeschlossen, welches über eine oder mehrere der am Werkstattwagen
5 vorgesehenen Umlenkrollen 27, 27 a, 27b geführt ist. Das Zugmittel 26 besteht
zweckmäßig aus einem verschlossenen Seil, welches gegenüber der vorderen Zylinderkammer
24a des hydraulischen Zylinders 24 durch eine Stopfbüchse 28 abgedichtet ist. Bei
dem in den F i g. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Werkstattwagen
5 auf der dem Abbau stoß 1 zugekehrten Seite mit einem den Förderer übergreifenden
Ausleger 29 ausgerüstet, welcher am Werkstattwagen 5 um eine waagerechte Achse schwenkbar
und feststellbar gelagert ist. An dem Ausleger 29 ist eine Umlenkrolle 27b drehbar
gelagert, über welche das Zugmittel 26 geführt werden kann. Mittels dieses Auslegers
29 ist es möglich, im Breitenbereich des Förderers 2 in Streblängsrichtung wirkende
Zugkräfte zu übertragen, beispielsweise um gerissene Förderketten zusammenzuziehen.
Der Ausleger 29 kann den Förderer 2 selbstverständlich auch um ein größeres Maß
übergreifen, als dies bei dem in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
der Fall ist.
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Ferner ist es möglich, den Ausleger 29 in seiner Länge verstellbar
auszubilden, derart, daß die Kraftrichtung des Zugmittels26 vorzugsweise über die
gesamte Breite des Förderers 2 verschoben werden kann. Durch Umlenkung des Zugmittels
26 über die versatzseitig des Werkstattwagens 5 vorgesehene Umlenkrolle 27 kann
eine Zugkraft in Richtung y, d. h. quer zur Längsrichtung des Förderers 2, ausgeübt
werden, beispielsweise um beim Rauben des Strebausbaues die gelösten Stempel an
den Förderer 2 heranzuziehen. Selbstverständlich ist es möglich, die Umlenkeinrichtungen
für das flexible Zugmittel 26 des hydraulischen Zylinders 24 auch in anderer Weise
auszubilden und verstellbar auszugestalten, als dies bei dem in Fig. 1 und 2 dargestellten
Ausführungsbeispiel der Fall ist. Die Umlenkrollen 27, 27 a können hierbei gegebenenfalls
auch in Längsrichtung des Werkstattwagens 5 verstellt werden, um bei in Ruhestellung
befindlichem Werkstattwagen die Angriffslinie der Zugkräfte in Längsrichtung des
Förderers 2 verschieben zu können. Wesentlich ist, daß der hydraulische Zylinder
24 eine große axiale Länge besitzt und damit einen großen Verstellbereich für das
Zugmittel 26 gewährleistet.
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Auf der Oberseite 6 a des Werkstattwagens können weitere Hilfseinrichtungen
auswechselbar sowie gegebenenfalls höhen- und seitenverstellbar sowie in senkrechter
und/oder waagerechter Ebene schwenkbar angeordnet werden. So ist beispielsweise
bei dem in Fig. 3 dargestellten Werkstattwagen auf seiner Oberseite 6a ein Bohrgerät
30 in horizontaler sowie vorzugsweise ebenfalls in vertikaler Ebene schwenkbar gelagert.
Das Bohrgerät 30, welches ebenfalls über die Druckluftleitung 16 und die Anschlußelemente
17 und 18 mit Druckluft versorgt werden kann, dient bei dem in Fig. 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel zur Herstellung von Bohrlöchern für
das Stoßtränkverfahren.
In ähnlicher Weise können auf dem Werkstattwagen 5 auch die für die nachfolgende
Tränkung des Abbaustoßes 1 erforderlichen Geräte auswechselbar befestigt werden.
Ferner ist bei dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel an der dem Abbaustoß
1 zugekehrten Seitenwand 6 des Werkstattwagens 5 ein horizontaler, den Förderer
2 übergreifender Ausleger 31 mittels einer Steckverbindung 32 lösbar befestigt.
Der Ausleger 31 kann als eine sich über einen Teil oder die gesamte Länge des Werkstattwagens
5 erstreckende Plattform ausgebildet sein und führt sich auf der dem Abbaustoß 1
zugekehrten Seitenwand 3 des Förderers 2 mittels mehrerer Laufrollen 33. Die Plattform
31 kann zum Transport von Maschinen und Gerät, zur Mannschaftsfahrung oder zum Transport
von Verletzten verwendet werden. Selbstverständlich ist es möglich, für den Verletztentransport
auch ein besonderes, mit Gurten ausgerüstetes Traggestell vorzusehen, welches sich
gleichfalls mittels Laufrollen 33 auf der versatzseitigen Seitenwand des Förderers
2 führt.
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Bei der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform ist auf der versatzseitigen
Seitenwand 4 des Strebförderers 2 ein allseitig geschlossener Kabel- und Leitungskanal
34 mittels Steckverbindungen 35 lösbar befestigt. Der mit der Längskante 4 a der
Seitenwand 4 bündig abschließende Kabel- und Leitungskanal 34 dient gleichzeitig
als Seitenbracke für das Fördertrum des Strebförderers 2. In an der Oberseite des
Kabel- und Leitungskanals 34 vorgesehenen Ausnehmungen 36 ist eine in Streblängsrichtung
durchlaufende Kette 37 befestigt, welche gegebenenfalls auch zum Kuppeln der entsprechend
der Längeneinteilung des Förderers 2 unterteilten Schüsse des Kabelkanals 34 dienen
kann.
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Der in der Breite besonders schmal bemessene Werkstattwagen 5 ist
auf der Kette 37 mittels zweier in Längsrichtung des Werkstattwagens im Abstand
zueinander angeordneter, in senkrechter Ebene umlaufender Kettenräder38 geführt.
Von den Kettenrädern 38 können eins oder beide mittels eines im Werkstattwagen 5
angeordneten Motors39 über nicht dargestellte Kupplungs- und Getriebeelemente angetrieben
werden. Der Antriebsmotor 39 kann über weitere nicht dargestellte Kupplungs- und
Getriebeelemente wahlweise auch mit einer Druckmittelpumpe 40 gekuppelt werden,
welche das aus Öl bestehende Druckmittel aus einem Vorratsbehälter 41 ansaugt und
den einzelnen hydraulischen Arbeits- und Steuerzylindern des Werkstattwagens 5 über
in der Zeichnung nicht dargestellte Steuer- und Regelorgane zuführt. Von den Arbeits-
und Steuerzylindern des Gerätewagens fließt das Druckmittel anschließend über gleichfalls
nicht dargestellte Rückströmleitungen in den Vorratsbehälter 41 zurück. Für den
Antrieb der Druckmittelpumpe 40 kann gegebenenfalls auch ein besonderer Antriebsmotor
vorgesehen werden.
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Unterhalb des Kabelkanals 34 ist der Werkstattwagen 5 mittels mehrerer
in Streblängsrichtung im Abstand zueinander angeordneter, in waagerechter Ebene
umlaufender Laufrollen 42 unmittelbar an der dem Versatz zugekehrten Außenseite
der Fördererseitenwand 4 geführt. Wie aus Fig. 4 ersichtlich, sind bei dieser Ausführungsform
die beiden Führungsbahnen für den Werkstattwagen senkrecht übereinander, jedoch
ebenfalls auf zwei gegenüberliegenden Seiten des Kabelkanals 34 angeordnet. Der
Kabelkanal 34 wird von dem Werkstattwagen 5 -
wie aus der Zeichnung ersichtlich -
auf einem wesentlichen Teil seines Querschnittes portalartig umschlossen.
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An der Oberseite des Kabelkanals 34 ist eine größere Anzahl von in
Streblängsrichtung in vorzugsweise gleichmäßigen Abständen angeordneten Rasten vorgesehen,
in welche in senkrechter Richtung verstellbare Kupplungszapfen 44 des Werkstattwagens
5 eingreifen können. Zur Verstellung der Kupplungsansätze 44 dienen doppelseitig
beaufschlagbare Stellkolben 45, welche in hydraulischen Stellzylindern 46 axial
verschieblich geführt sind. In Längsrichtung des Werkstattwagens 5 sind vorzugsweise
zwei Stellzylinder 46 in einem dem Abstand der Rasten 43 des Kabelkanals 34 entsprechenden
Abstand hintereinander angeordnet. Durch Ausfahren der mit den Stellkolben 45 fest
verbundenen Kupplungszapfen 44 zwischen die Begrenzungsanschläge der Rasten 43 kann
der Werkstattwagen 5 mit dem Kabelkanal 34 und damit mit dem Förderer 2 gegen Längsverschiebung
gesichert gekuppelt werden.
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Auf der Kolbenstange 47 des Stellkolbens 45 ist ein in einem gleichachsig
angeordneten Steuerzylinder 48 geführter Steuerkolben 49 befestigt, durch welchen
die Druckmittelzufuhr zu einem weiteren, innerhalb des Vorratsbehälters 41 in waagerechter
Ebene angeordneten Stellzylinder 50 gesteuert werden kann. In dem Stellzylinder
50 ist ein doppelseitig beaufschlagbarer Stellkolben 51 axial verschieblich geführt,
von dessen Kolbenstange 52 ein Anschlußstutzen 53 getragen wird. Der Anschlußstutzen
53 steht über einer flexiblen Leitung 54 mit dem im Werkstattwagen vorgesehenen
Antriebsmotor 39 in Verbindung, durch welchen bei Stillstand des Werkstattwagens
die Druckmittelpumpe 40 angetrieben wird. An die flexible Leitung 54 kann außerdem
ein in der Zeichnung nicht dargestellter, z. B. hydraulischer Akkumulator angeschlossen
werden. dessen aufgespeicherte Energie für die Fahrbewegung des Werkstattwagens
5 ausgenutzt werden kann.
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An der versatzseitigen Seitenwand des Kabelkanals 34 sind in einer
der Höhe des Anschlußstutzens 53 entsprechenden Höhenlage in Längsrichtung des Förderers
2 in einem dem Abstand der Kupplungsrasten 43 entsprechenden Abstand Selbstanschlußnippel
55 vorgesehen, welche an eine in dem Kabelkanal 34 verlagerte Druckluftleitung 56
angeschlossen sind. Durch Verstellung des Stellkolbens 51 in Richtung z wird der
mit einer Dichtung 53 a ausgerüstete Anschlußstutzen unter Öffnung des Selbstanschlußnippels
55 mit der Druckluftleitung 56 gekuppelt, so daß über die flexible Leitung 54 dem
Antriebsmotor 39 sowie einem hydraulischen Akkumulator Druckluft zugeführt wird.
Die Anordnung und Ausbildung der am Werkstattwagen 5 und an dem mit dem Strebförderer2
fest verbundenen Kabelkanal 34 vorgesehenen Kupplungselemente 43 bzw.
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44 sowie der Anschlußteile 53, 55 ist derart gewählt, daß nach dem
Einrasten der Kupplungselemente 43, 44 die Anschlußteile 53, 55 einander genau gegenüberstehen.
Hierbei wird ferner die Druckmittelzufuhr zu dem hydraulischen Stellzylinder 50
durch den Steuerkolben 49 derart gesteuert, daß der Stellkolben 51 erst nach dem
Einrasten der Kupplungselemente 43, 44 in Richtung z bewegt werden kann.
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Außerdem kann durch den Steuerkolben 49 die Beaufschlagung des Antriebsmotors
39 durch den Akkumulator und die Kupplung zwischen Antriebsmotor
39
und den Kettenrädem 38 gesteuert werden, derart, daß nach einem Einrasten der Kupplungselemente
43, 44 die Verbindung zwischen Antriebsmotor 39 und Akkumulator getrennt und die
Kupplung zwischen Antriebsmotor 39 und den Kettenrädern 38 zwangläufig ausgerückt
wird. Beim Lösen der Kupplungselemente 43, 44 werden in diesem Falle durch den Steuerkolben
49 die umgekehrten Schaltvorgänge ausgelöst. Für den Fall, daß für die Kettenräder
38 und die Druckmittelpumpe 40 gesonderte Antriebsmotore vorgesehen sind, kann durch
den Steuerkolben 49 beim Einrasten der Kupplungselemente 43, 44 ebenfalls die Energiezufuhr
zu dem z. B. elektrisch angetriebenen Fahrwerksmotor zwangläufig unterbrochen werden.
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In dem unterhalb des Kabelkanals 34 angeordneten Höhenbereich des
Werkstattwagens 5 sind zwei in Längsrichtung des Werkstattwagens 5 im Abstand zueinander
angeordnete, quer zur Längsrichtung des Förderers 2 gerichtete Druckzylinder 19,
19 a vorgesehen, von denen in F i g. 4 nur einer dargestellt ist. An den freien
Enden der Kolbenstangen 21, 21 a ist ähnlich wie bei dem in F i g. 2 dargestellten
Ausführungsbeispiel eine Stützkufe 22 durch Drehgelenke 23 gelenkig befestigt. Durch
Ausfahren der Kolbenstangen 21, 21 a kann die Stützkufe 22 in geringem Abstand vom
Liegenden gegen die auf der Versatzseite des Förderers 2 angeordneten Gruben stempel
7 abgestützt werden. Da bei der in F i g. 4 dargestellten Ausführungsform die Druckzylinder
19, 19a im Höhenbereich des Strebförderers 2 angeordnet sind werden die beim Ausfahren
der Kolbenstangen 21, 21 a wirksamen Druckkräfte in der Ebene des Strebförderers
2 übertragen, so daß beispielsweise beim Umrücken des Strebförderers 2 der Werkstattwagen
5 keinerlei Kippbeanspruchungen erfährt.
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Bei dem in den F i g. 5 bis 8 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
versatzseitig des Strebförderers 2 nur eine Führungsschiene 9 vorgesehen, welche
an mit der versatzseitigen Seitenwand 4 des Förderers verbundenen Lageransätzen
11 befestigt ist. Die zweite Führungsbahn für den in F i g. 6 nur schematisch angedeuteten
Werkstattwagen 5 wird durch den zur Fördermitte abgewinkelten oberen Teil der versatzseitigen
Fördererseitenwand 4 gebildet. Diese Führungsbahn ist gegenüber der Führungsschiene
9 ebenfalls seitlich und in der Höhe versetzt angeordnet.
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Der Werkstattwagen 5 ist auf der Führungsschiene 9 durch zwei in
Längsrichtung des Werkstattwagens im Abstand zueinander angeordnete Doppelkranz-Laufrollen
10 sowie auf der versatzseitigen Fördererseitenwand 4 durch eine einfache Laufrolle
57 geführt.
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Der in den Fig. 5 bis 8 dargestellte Werkstattwagen 5 ist im Gegensatz
zu den Ausführungsformen nach Fig. 1 bis 4 nicht mit einem eingebauten Antriebsmotor
ausgerüstet, sondern er besitzt ein in Fig. 7 und 8 im einzelnen dargestelltes Triebwerk,
das durch versatzseitig des Strebförderers 2 geführte Zugmittel 58, 58 a angetrieben
wird. Die Zugmittel 58, 58a werden ihrerseits durch vorzugsweise an den Strebenden
angeordnete ortsfeste Antriebe bewegt.
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Die als Seite oder Ketten ausgebildeten Zugmittel 58, 58 a können
gegebenenfalls auch aus dem Vor- und Rücktrum von an der dem Abbaustoß abgekehrten
Seite eines Strebförderers geführten Zugmitteln eines schälenden Gewinn ungsgerätes
bestehen.
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Für jedes der gegenläufig bewegten Zugmitteltrums 58, 58 a sind im
Werkstattwagen 5 zwei im Abstand hintereinander angeordnete, in senkrechter Ebene
umlaufende Umlenkscheiben 59, 60 bzw. 59a, 60a vorgesehen, zwischen welchen jeweils
eine Treibscheibe 61, 61 a angeordnet ist. Den Umlenkscheiben 60, 60 a sind Bremsen
62, 62 a zugeordnet, von denen wahlweise die eine oder die andere betätigt werden
kann.
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Mit den Treibscheiben 61, 61 a sind Antriebsscheiben 63, 63 a in
Drehrichtung starr gekuppelt.
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Die Drehbewegung der Antriebsscheibe 63 a wird über einen Ketten-
oder Riementrieb 64 auf das Antriebsrad 65 einer Druckflüssigkeitspumpe 66 übertragen.
Das Antriebsrad 63 ist demgegenüber über einen Ketten- oder Riementrieb 64 mit dem
Antriebsrad 67 eines Vorgeleges 68 gekuppelt. Durch das Vorgelege 68 wird die in
Pfeilrichtung a verlaufende Drehrichtung des Antriebsrades 67 in die entgegengesetzte,
durch den Pfeil b gekennzeichnete Drehrichtung der Druckmittelpumpe 66 umgelenkt.
Zwischen dem Antriebsrad 67 und dem Vorgelege 68 einerseits sowie dem Antriebsrad
65 und der Antriebswelle der Druckmittelpumpe 66 andererseits ist jeweils eine in
der Zeichnung nicht dargestellte Überholkupplung, z. B. in Form eines Sperrklinkengetriebes,
angeordnet.
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Durch die gegenläufige Bewegung der Zugmittel 58, 58 a wird die Druckmittelpumpe
66 sowohl bei Stillstand als auch bei Bewegung des Werkstattwagens 5 angetrieben.
Durch wahlweise Betätigung der Bremsen 62, 62 a kann der Werkstattwagen 5 in der
einen oder anderen Richtung am Strebförderer 2 entlangbewegt werden.
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Bei der in den Fig. 5 und 6 dargestellten Ausführungsform ist der
eigentliche Werkstattwagen 5 an beiden Stirnseiten mit Kupplungen 69, 69a für die
Verbindung mit einem weiteren Gerätewagen 70 ausgerüstet. Der Gerätewagen 70 ist
in der gleichen Weise wie der Werkstattwagen 5 mittels zweier Doppelkranz-Laufrollen
10 auf der versatzseitig des Förderers 2 angeordneten Führungsschiene 9 sowie mittels
einer einzelnen Laufrolle 57 auf der versatzseitigen Fördererseitenwand 4 geführt.
Der Gerätewagen 70 ist bei dem in den F i g. 5 und 6 dargestellten Ausführungsbeispiel
mit einer im wesentlichen ebenen Tragfläche 71 größerer Länge ausgerüstet, auf welcher
beispielsweise ein Bedienungsmann oder aber ein Verletzter Platz finden kann. An
der dem Abbaustoß zugekehrten Seite des Gerätewagens 70 ist eine Plattform 72 um
eine in Längsrichtung des Förderers verlaufende Achse schwenkbar und feststellbar
befestigt. Die Plattform 72 besitzt eine sich über die gesamte Länge des Gerätewagens
70 erstreckende Länge und ist in ihrer Breite etwa entsprechend der Breite des Strebförderers
2 bemessen.
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Die abklappbare Plattform 72 ist mit zwei Führungsrollen 73 ausgerüstet,
welche nach dem Herunterklappen der Plattform 72 sich auf der dem Abbaustoß zugekehrten
Seitenwand 3 des Förderers 2 führen. Mit 74 ist der Betätigungshebel für die Bremsen
62, 62a des Werkstattwagens 5 bezeichnet.
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Die Plattform 72 kann zum Transport von Ausbaumaterial und größeren
Maschinen sowie im Bedarfsfalle zur Beförderung von Verletzten oder zur Mannschaftsfahrung
benutzt werden. Auf der abklappbaren Plattform 72 und/oder dem Gerätewagen 70 können
ferner sonstige Hilfseinrichtungen, z. B.
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Bohr- und Tränkgeräte für die Durchführung des Stoßtränkverfahrens,
auswechselbar befestigt werden.
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Selbstverständlich können die Führungs- und Antriebselemente des
Werkstattwagens auch in anderer Weise ausgebildet sein als bei den in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsformen. Beispielsweise ist es möglich, für die Bewegung
des Werkstattwagens an der Versatzseite des Strebförderers 2 eine mit einem angetriebenen
Ritzel des Werkstattwagens 5 kämmende Zahnstange vorzusehen. Ferner können für die
Bewegung des Werkstattwagens auch besondere, von ortsfesten Antrieben aus bewegte
Zugmittel vorgesehen werden. Schließlich ist es möglich, auf der Versatzseite des
Förderers ein ständig mit gleichbleibender Bewegungsrichtung umlaufendes Zugmittel
vorzusehen, an dessen gegenläufig bewegte Trume der Werkstattwagen wahweise angeklemmt
werden kann.
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Obwohl der erfindungsgemäß vorgeschlagene Werkstattwagen 5 vorzugsweise
mittels Laufrollen in Längsrichtung des Förderers 2 bewegt wird, ist es in manchen
Fällen möglich, statt dessen den Werkstattwagen 5 mit Gleitkufen od. dgl. auszurüsten,
die auf versatzseitig des Förderers 2 vorgesehenen Gleitbahnen geführt sind. In
allen Fällen ist es selbstverständlich möglich, an einem Förderer gegebenenfalls
auch mehrere unabhängig voneinander in Streblängsrichtung bewegbare Werkstattwagen
vorzusehen. Die Versorgung der Werkstattwagen mit elektrischer oder Druckluftenergie
kann auch durch Schleppkabel erfolgen, wobei ferner auf dem Werkstattwagen ein elektrischer
Akkumulator vorgesehen werden kann, der die für die Bewegung des Werkstattwagens
erforderliche Energie liefert und nach Anschluß des Werkstattwagens an versatzseitig
des Förderers vorgesehenen Steckdosen od. dgl. wieder aufgeladen wird. Außer den
vorstehend erwähnten Hilfseinrichtungen kann der Werkstattwagen mit zahlreichen
anderen Hilfseinrichtungen ausgerüstet werden, beispielsweise mit einer Druckerzeugungsanlage
für das Stoßtränkverfahren,Beleuchtungskörpem, hydraulisch betätigten Ketten- oder
Seilschneidern usw.
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Ferner ist es möglich, auf dem Werkstattwagen 5 eine Fernsehkamera
- vorzugsweise schwenkbar -anzuordnen und diese Kamera über flexible Leitungen mit
einem z. B. am Strebende angeordneten Fernsehempfänger zu verbinden. Der Fernsehkamera
kann hierbei ein Schwenkmotor zugeordnet werden, welcher zweckmäßig gleichfalls
vom Streb ende her gesteuert wird, derart, daß die Fernsehkamera während der Bewegung
des Werkstattwagens 5 in Streblängsrichtung nach Belieben geschwenkt werden kann.
Auf diese Weise ist es möglich, z. B. die Arbeit eines Gewinnungsgerätes, das Einbringen
des Versatzes, das Vorrücken eines vollmechanisierten Strebausbaus oder die Bewegung
des Fördergutes im Strebförderer vom Strebende her ständig zu beobachten.
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Die Anordnung einer Fernsehkamera auf dem Werkstattwagen ist besonders
zweckmäßig in Flözen geringer Mächtigkeit und größeren Einfallens, bei denen eine
Strebbefahrung mit Schwierigkeiten verbunden ist. Selbstverständlich kann das von
einer derartigen Fernsehkamera aufgenommene Bild auch auf einen oder mehrere an
anderen Stellen des unter-oder übertägigen Betriebes angeordnete Fennsehempfänger
übertragen werden. Soweit es die ueber tragungsverhältnisse im untertägigen Grubenbetrieb
zulassen, kann das von der Fernsehkamera auf-
genommene Bild auch auf funktelegrafischem,
d. h. drahtlosem Wege zu der unter und/oder über Tage angeordneten Empfangsstation
übermittelt werden.