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Federendenschleifmaschine Die Erfindung betrifft eine Federendenschleifmaschine
mit zwei in paralleler Ebene umlaufenden Schleifscheiben und teleskopartig ineinander
angeordneten Antriebswellen, von denen mindestens eine, vorzugsweise die innere,
axial verschiebbar ist. Bei diesen bekannten Federendenschleifmaschinen wird das
Kühlmittel durch flexible Schläuche zu den Schleifscheiben geführt und strömt aus
einer in der Nähe der Scheibenoberfläche befindlichen Düse in Richtung auf die Scheibenoberfläche
aus. Es besteht dabei der Nachteil, daß die sich drehenden Schleifscheiben nicht
"leichmäßig auf ihrer Oberfläche bespült werden, so daß an den weniger mit Kühlmittel
beaufschlagten Stellen die Federenden unzureichend gekühlt werden und ausglühen
können. Bei den bekannten Ausführungen müssen ferner bei jeder Höhenverstellung
der Schleifscheiben die schlauchartigen Kühlmittelzuleitungen ebenfalls verstellt
werden und beim Auswechseln der Schleifscheiben jeweils von ihrer Befestigung am
Maschinenkörper gelöst werden. Außerdem sind die meist außerhalb der Maschine geführten
Leitungen leicht Beschädigungen ausgesetzt und stören das Aussehen der Maschine.
Durch die Höhenverstellung der Scheiben werden die Leitungen ständig bewegt, so
daß sie auch einem nicht unbeachtlichen Verschleiß unterworfen sind.
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Es sind andererseits Schleifmittelzuführungs-Vorrichtungen für Glasschleifvorrichtungen
und Werkzeugmaschinen bekanntgeworden, bei denen ein Schleifmittelbehälter vorgesehen
ist, der über eine Leitung mit einer lotrecht innerhalb der Arbeitsmaschine geführten
maschinenfesten Zuführungsleitung in Verbindung steht. Bei dieser bekannten Vorrichtung
führt der in der Maschine befindliche Kühlmittelkanal jedoch nur zu der unteren
Schleifscheibe, während für die obere Schleifscheibe eine getrennte, von oben herkommende
Zuführung vorgesehen ist.
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Bei einer anderen bekannten Vorrichtung zum Schleifen und Polieren
von Glas sind für die obere und untere Schleifscheibe getrennte, axial liegende,
ortsfeste Kühlmittelzuführvorrichtungen vorgesehen, die von einer angetriebenen
Hülse umschlossen sind. Diese bekannte Anordnung ist äußerst aufwendig, da mehrere
parallel zueinander liegende Zuführkanäle zu beiden Seiten der zu schleifenden Glasscheibe
verteilt angeordnet sind und eine zentrale Zufuhr des Kühlmittels nicht vorgesehen
ist. Außerdem fehlen bei diesen Glasschleifeinrichtungen die teleskopartig ineinandergesteckten
Antriebswellen für die obere und untere Schleifscheibe, weil zwischen diesen Scheiben
die Glasbahnen hindurchlaufen müssen.
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Demgegenüber soll durch die Erfindung bei einer Federendenschleifmaschine
mit zwei in paralleler Ebene umlaufenden Schleifscheiben und teleskopartig ineinander
angeordneten Antriebswellen, von denen mindestens eine, vorzugsweise die innere,
axial verschiebbar ist, eine konstruktiv einfache Anordnung der Kühlmittelzuführkanäle
geschaffen werden, bei welchen die eingangs geschilderten Nachteile der bekannten
Ausführungen mit flexiblen Kühlmittelschläuchen vermieden sind.
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Gemäß der Erfindung kennzeichnet sich diese Federendenschleifmaschine
dadurch, daß beide Antriebswellen mit von einem gemeinsamen Sammelraum ausgehenden
Kühlmittelzuflußkanälen und Austrittsöffnungen zu den Schleifscheiben versehen sind.
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Vorteilhaft liegen die Austrittsöffnungen zur unteren Schleifscheibe
etwa in der Höhe des Scheibenflansches. Hierdurch ergibt sich ein besonders einfacher
Strömungsverlauf des ausfließenden Kühlmittels zu der jeweiligen Schleifscheibenoberfläche.
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Eine konstruktiv einfache und vorteilhafte Ausbildung erhält man,
wenn nach einem weiteren Merkmal der Erfindung der gemeinsame Kühlmittelsammelraum
von der hohlen Antriebswelle gebildet ist, vor dem eine Pumpe und ein Regelventil
angeordnet sind. Zwischen den Antriebswellen kann eine Büchse vorgesehen sein, in
welcher die Austrittsöffnungen symmetrisch angeordnet sind.
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Um auf einfache Weise innerhalb der oberen Schleifscheibe eine gute
Führung des Kühlmittels zu erzielen, ist vorteilhaft ein kegelförmiges Leitblech
als Führungsblech für das Kühlmittel innerhalb der oberen Schleifscheibe vorgesehen.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist eine wesentliche konstruktive
Vereinfachung erzielt, und es ist weiterhin erreicht, daß die bisher bei fast allen
Ausführungen erforderlichen Dichtungen, insbesondere im Bereich der oberen Schleifscheibe,
entfallen können. Die Kühlmittelzufuhr ist insoweit vorteilhaft vereinfacht, als
das Kühlmittel sowohl der unteren Schleifscheibe als auch der oberen Schleifscheibe
durch die in an sich bekannter Weise teleskopartig ineinandergesteckten Hohlwellen
zuströmt und, ohne
daß besondere Dichtungen erforderlich werden,
durch radiale Ausnehmungen in den Innenraum der Schleifscheiben tritt, von wo es
infolge der Fliehkraft unmittelbar an die Schleifstellen gefördert wird. Ein weiterer
Vorteil besteht darin, daß der Austritt des Kühlmittels stets die Lage einnimmt,
die der zu schleifenden Federlänge entspricht, ohne daß dabei irgendwelche zusätzlichen
und zeitraubenden Umgestaltungen erforderlich sind. Durch die Erfindung wird insgesamt
erreicht, daß das Kühlmittel eine erheblich verbesserte Wirksamkeit hat, da es in
jeder beliebigen Stellung der oberen Schleifscheibe auf die zu schleifende Fläche
unter stets gleichbleibenden Bedingungen wirken kann, so daß die Schleifgüte hinsichtlich
der hohen Anforderungen, wie sie an das Schleifen von Federn gestellt werden, stets
erhalten bleibt. Durch die erreichte gleichmäßige Bespülung der ganzen Scheibenfläche
wird eine erhöhte Spülwirkung des Flüssigkeitsstromes und eine bessere Reinigung
der Scheibe erreicht, da der Flüssigkeitsstrom stets in gleicher Richtung, nämlich
entsprechend der Fliehkraft, nach außen geführt wird, so daß die sich auf der Schleifscheibe
absetzenden Abriebteilchen wirksam weggeschwemmt werden. Darüber hinaus ist eine
sehr vorteilhafte Staubabdichtung erzielt worden, weil der Gegenstrom des Kühlmittels
keinen Schleifstaub in die Büchse und damit in die sich drehenden Hohlwellen eindringen
läßt. Es findet somit ständig eine Selbstreinigung der umlaufenden Teile der Maschine
statt, da abgesetzte, feste Teilchen durch das unter Druck ausfließende Kühlmittel
herausgewaschen werden.
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In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand an einem Ausführungsbeispiel
dargestellt. Es zeigt F i g. 1 eine -schematische Darstellung, F i g. 2 in Teilschnitten
ein Ausführungsbeispiel mit konstruktiven Einzelheiten, F i g. 3 einen Querschnitt
durch die Antriebswelle gemäß F i g. 2.
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Nach F i g. 1 fördert eine Pumpe 14 durch die Zuleitung 19 Kühlmittel
zum Hauptanschluß 20 der Federendenschleifmaschine. Diese Maschine dient mittels
zweier horizontal und parallel angeordneter Schleifscheiben 3, 4 im wesentlichen
zur Erzeugung von parallelen Auflageflächen an zylindrischen und anders geformten
Druckfedern aus Rund- oder Profildraht.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel werden die obere und untere
Schleifscheibe von einem gemeinsamen Motor 21, der in der Zeichnung schematisch
dargestellt ist, angetrieben. Die Antriebswelle der unteren Schleifscheibe, auf
welche unmittelbar der Motor greift, ist mit der Antriebswelle der oberen Schleifscheibe,
beispielsweise durch eine Keilverbindung, formschlüssig verbunden. In der Hohlwelle
1
des Antriebsmotors 21, die gleichzeitig den Flansch 28 für die untere Schleifscheibe
3 trägt, ist eine verschiebbare Welle 2 gelagert, die den Flansch 7 für die obere
Scheibe 4 trägt.
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Mittels eines Anschlußstückes 22 wird nun das von der Pumpe 14 geförderte
Kühlmittel von einem gemeinsamen Sammelraum 8' aus durch die hohlen Wellen 1 und
2 zu den Austrittsöffnungen 9 für die unteren Scheiben und 29 für die obere Scheibe
geleitet. Von den Öffnungen 29 gelangt das Kühlmittel zum Austritt 23 an der Schleifscheibe.
Der Kühlmittelstrom in den Wellen 1, 2 ist mit 9' und 27 bezeichnet. Für die Kühlmittelzufuhr
ist es unwesentlich, in welcher Stellung sich die Scheiben 3, 4 befinden, weil die
Austrittsöffnungen 9, 29 und 23 so angebracht sind, daß stets eine ausreichende
Kühlmittelversorgung gewährleistet ist.
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Durch zweckmäßige Wahl der Austrittsöffnungen 9, 29, 23 bildet sich
unter Wirkung der Zentrifugalkraft infolge der Flanschkanten 24, 24' bzw. der Scheibenkante
ein Flüssigkeitsring so aus, daß er in Unterstützung der Pumpe einen gewissen Ausgleich
des Leitungswiderstandes bewirkt. Dabei kann für die Beaufschlagung der oberen Scheibe
4 auch ein zusätzliches kegelförmiges Leitblech 18 auf der Welle 2 angebracht werden.
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In F i g. 2 ist ein konstruktives Ausführungsbeispiel gezeigt. Die
Pumpe 14' fördert das Kühlmittel über ein Ventil 15' zum Hauptanschluß 20'
und Anschlußstück 22'. Die vom Motor angetriebene Hohlwelle der unteren Schleifscheibe
3' ist mit 1' und die über eine Keilverbindung von dieser mitgenommene Antriebswelle
für die obere Schleifscheibe 4' mit 2' bezeichnet. Das Gehäuse 25 schließt die Antriebs-
und Zufuhrelemente nach außen wasser- und staubdicht ab. Wie aus dem Teilschnitt
F i g. 3 erkennbar, ist die Hohlwelle 1' für die untere Schleifscheibe 3' im Ausführungsbeispiel
durch zwei Keile 26, 26' mit der Antriebswelle 2' formschlüssig und gegenseitig
verschiebbar verbunden.
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Bei dem gezeichneten Ausführungsbeispiel sind in die Antriebswelle
1' sechs Keilnuten eingearbeitet, von denen zwei die Verbindungskeile 26, 26' aufnehmen
und die übrigen als Zuleitungskanäle für die Kühlflüssigkeit zur unteren Schleifscheibe
3' dienen.
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In die hohl ausgeführte Antriebswelle 1' ist teleskopartig die ebenfalls
hohl ausgebildete Antriebswelle 2' eingesetzt. Das in den gemeinsamen Sammelraum
8' einströmende Kühlmittel steigt kommunizierend in den mittleren Kanal 27 der Hohlwelle
2' und in den Kanälen der äußeren Antriebswelle 1' nach oben. Im Bereich der unteren
Schleifscheibe 3' ist eine Büchse 16' vorgesehen, deren Durchtrittskanäle 9' mit
den Nuten in der Hohlwelle l' in Verbindung stehen. Die Austrittsöffnungen 9 für
die Kühlmittelflüssigkeit liegen etwa im Bereich des unteren Teiles der Schleifscheibe
3', und zwar vorzugsweise konzentrisch verteilt, so daß eine gleichmäßige Kühlmittelzufuhr
zur Schleifscheibe 3' gewährleistet ist.
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Auf der Antriebswelle l' ist der Flansch 28 angeordnet, welcher für
das einströmende Wasser eine Art Aufnahmeschale bildet. Infolge der Fliehkraftwirkung
und der Flanschkante 24 legt sich der unter Druck aus den Bohrungen 9' ausströmende
Kühlmittelstrom ringförmig und gleichmäßig an die senkrechte Innenwand der Schleifscheibe
3'. Er gelangt dann auf die Oberfläche der Schleifscheibe. Das im Kanal
27 zur oberen Schleifscheibe 4' hochströmende Kühlmittel tritt durch seitliche
Bohrungen 29 in die Kanäle 30. Infolge der Flanschkanten 24' wird auch hier ein
Flüssigkeitsring gebildet, der gleichmäßig die Oberfläche der Schleifscheibe
4' beaufschlagt. Zur Führung dieses Flüssigkeitsstromes dient ein kegeliges
Leitblech 18'. Die Antriebswelle für die Schleifscheibe 4' ist bei
31 gelagert.