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Operationstisch, insbesondere für Krankenwagen Es ist häufig erwünscht,
daß Operationen bereits im Krankenwagen vorgenommen werden. Hierzu ist ein Operationstisch
notwendig, der jedoch Platz wegnimmt und, sofern er normalerweise nicht gebraucht
wird, die Unterbringung anderer Einrichtungen oder Geräte stört.
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Es sind bereits zusammenlegbare Operationstische bekannt, deren Lagerfläche
durch mehrere gelenkig unterteilte und als Sitz-, Rücken-, Bein- und Kopfplatten
verwendbare Platten gebildet wird. Zwei Paare gegeneinander klappbarer und einzeln
gegen die Lagerfläche einschwenkbarer Füße dienen zur Abstützung des Tisches auf
dem Fußboden. Eine solche, Einzelfüße und viele Gelenke aufweisende Bauart erfordert
jedoch einen verhältnismäßig großen Arbeits- und Zeitaufwand zur Aufrichtung des
Tisches aus dem zusammengeklappten Zustand. Auch ist sie transportempfindlich und
nicht für Krankentragen oder zu deren Aufnahme geeignet.
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Es sind des weiteren auch schon in Unfallfahrzeugen verwendete Krankentragen
bekannt, die auf einem beweglichen Stativ festgestellt und dadurch als Operations
tisch dienen können. Mit Hilfe des Tragenstativs soll das Ein- und Ausbringen erleichtert
sowie ein Hoch- und Tiefstellen des Kopfendes der Trage ermöglicht werden. Diese
Einrichtung erfordert jedoch ein besonderes Stativ. Im Bedarfsfall muß dieses aufgestellt
und die Trage auf dasselbe aufgesetzt werden, was unter Umständen zu Verzögerungen
führen kann.
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Aufgabe der Erfindung ist demgegenüber ein Operations tisch, der
sich bei Nichtgebrauch durch geringe Rauminanspruchnahme, leichte Montage und Demontage,
rasches Zurverfügungstehen und durch Stabilität im Gebrauchszustand sowie möglichst
dadurch auszeichnet, daß er mindestens teilweise auch für andere Zwecke verwendbar
ist.
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Die Erfindung besteht demgemäß zu einem wesentlichen Teil darin,
daß das die Tischplatte bzw. eine Tischplattenauflage schwenkbar tragende Gestell
aus zwei als Füße dienenden einzelnen Seitengestellteilen sowie einer an einem derselben
angelenkten und mit dem anderen derselben kuppelbaren Querversteifung besteht. Ein
solches Gestell ermöglicht eine einfache Konstruktion, die aus nur wenigen zueinander
beweglichen und leicht ineinanderzufügenden Teilen besteht. Es läßt sich schnell
aufschlagen und weist zugleich die für die Vornahme der Operation notwendige Stabilität
durch zuverlässige und sichere Abstützung der zueinander beweglichen Teile auf.
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Vorzugsweise tragen die Seitengestellteile nach oben offene Lagerböcke,
in die die Tischplatte bzw.
die Tischplattenauflage mittels seitlicher Zapfen von
oben her einlegbar ist. Die Seitengestellteile sind vorzugsweise dreieckförmig ausgebildet
und bestehen bei einfachster Konstruktion aus entsprechend gehogenen Rohrteilen.
Zweckmäßig ist die Querversteifung ebenfalls dreieckartig ausgebildet, indem sie
mit einer Dreieckseite am einen Seitengestell, z. B. mittels zweier im Abstand angeordneter
Muffen, angelenkt und mit dem anderen Seitengestell, z. B. mittels Stecker, kuppelbar
ist. Eine zum Verschwenken des Tisches vorgesehene verstellbare Stütze kann in besonders
einfacher Weise teleskopartig ausgebildet sein und einerseits mit dem einen der
beiden Seitengestellteile und andererseits mit der Tischplatte bzw. der Tischplattenauflage
je um eine Querachse schwenkbar verbunden sein.
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Um ein Verrutschen des Operationstisches im Fahrzeug zu verhindern,
können die Seitengestellteile mit je zwei in Längsrichtung im Abstand voneinander
angeordneten Zapfen zur Befestigung der Gestellteile im Fahrzeugboden oder einem
entsprechenden Fahrzeugteil versehen sein.
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Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal der Erfindung besteht ferner darin,
daß die Tischplatte bzw. Tischplattenauflage derart ausgebildet ist, daß sie gleichzeitig
als Tragenbühne verwendbar und mit Mitteln zu ihrer Anbringung an einer Fahrzeugwand
oder an einem Tragenbühnengestell versehen ist. Eine besondere Tischplatte oder
Tischplattenauflage für den Operationstisch kann infolgedessen erspart werden, da
hierfür eine normalerweise im Fahrzeug angebrachte Tragenbühne verwendet werden
kann. Ist das Tragenbühnengestell nur rahmenartig in Form einer Tischplattenauflage
ausgebildet, ist zwar in der Regel noch eine besondere Tischplatte aufzusetzen,
was jedoch aus Gründen einer leichten und zuverlässigen Reinigung bzw. Austauschbarkeit
von Vorteil ist.
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Gegebenenfalls kann auch die rahmenartige Tischplattenauflage zur
Aufnahme einer Krankentrage dienen. Durch leichte Lösbarkeit der Tragenbühne von
der Fahrzeugwand, bzw. einem entsprechenden Tragenbühnengestell kann der Operationstisch
schnellstens zur Verfügung stehen. Die als Tragenbühne
ausgebildete
Tischplatte, bzw. die als Tischplatte verwendbare Tragenbühne kann zu diesem Zweck
einerseits mit Schwenkzapfen zwecks Einstellung der Tischplattenneigung am Tischgestell
um eine mittlere Querachse und andererseits mit seitlichen, in Längsrichtung verlaufenden
Zapfen oder Scharnieren zwecks Befestigung an einer Fahrzeugwand bzw. an einem Tragenbühnengestell
versehen sein.
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Durch die Scharniere mit in Längsrichtung verlauf fender Achse kann
die auch als Operationstisch benutzbare Tragenbühne um die genannte Achse seitlich
wegklappbar sein. Sie kann ferner in der waagerechten sowie in der weggeklappten
Lage feststellbar sein.
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Die als Tragenbühne verwendbare Tischplatte oder Tischplattenauflage
kann ferner rahmenartig miteinander verbundene Längs- und Querschienen oder Querplattformen
aufweisen, so daß eine Krankentrage mit ihren Füßen auf ihnen in Längs- und Querrichtung
verschiebbar ist.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht ferner
darin, daß das Tischgestell aus einzelnen, flach zusammenlegbaren Teilen besteht,
die an einer Wand oder Tür als flaches Paket festlegbar sind. Leisten, Riemen, Taschen
od. dgl. können an der Fahrzeugwand oder Fahrzeugtür vorgesehen sein, um die zu
einem flachen Paket zusammengelegten Einzelteile aufzunehmen. Im Zusammenhang mit
der als Tragenbühne verwendbaren Tischplatte wird dadurch ein Minimum an Raumbedarf
für den nichtbenutzten Operationstisch erzielt.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigt F i g. 1 eine perspektivische Ansicht des aufgeschlagenen Operationstisches,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht zweier übereinander angeordneter Tragenbühnen,
von denen die eine als Operationstisch benutzbar ist, F i g. 3 eine teilweise Seitenansicht
des Operationstisches nach F i g. 1, teilweise im Schnitt, F i g. 4 eine teilweise
Vorderansicht des Tisches, Fig. 5 eine Draufsicht auf die Kuppelvorrichtung zur
Kupplung der beiden Seitengestellteile miteinander, teilweise im Schnitt, und Fig.
6 die Ansicht einer Fahrzeugtür mit daran untergebrachtem zusammengelegtem Gestell
des Operationstisches.
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Wie Fig. 1 zeigt, besteht das eine Tischplattenauflage 10 des Operationstisches
tragende Gestell aus den beiden als Füße dienenden Seitengestellteilen 11 und 12,
welche durch eine Querversteifung 13 miteinander verbunden sind. Die Gestellteile
11 und 12 sind je aus einem etwa dreieckförmig gebogenen Rohr hergestellt und tragen
an ihrer als Kufen dienenden unteren Seite Zapfen 14 bzw. 15, mit denen die Seitengestellteile
im Boden des Fahrzeuges verankert werden können, indem z. B. die Zapfen 14 und 15
in entsprechende Bohrungen des Bodens oder eines entsprechenden Fahrzeugteiles eingesetzt
werden. Die Querversteifung 13 wird aus den beiden im Winkel zueinander angeordneten
Streben 16 und 17 gebildet, die durch Muffen 16 a und 17 a auf dem die Seite des
Seitengestellteiles 12 bildenden Rohr drehbar gelagert sind, so daß die gesamte
Querversteifung 43 um die Achse dieser Seite geschwenkt werden kann. An ihrem gegenüberliegenden
Ende ist die Querversteifung 13 durch eine Kuppelvorrichtung 18 mit dem Seitengestellteil
11 kuppelbar.
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In F i g. 5 ist die Kuppelvorrichtung im einzelnen dargestellt. Am
Gestellteil 11 ist einerseits ein Zap fen 19 angebracht, der das offene Ende der
rohrförmigen Strebe 16 aufnehmen kann, und andererseits eine Hülse 20, in der ein
unter Federdruck stehender Stift 21 gelagert ist. der in eine Bohrung eines Ansatzes22
an der Strebe 16 eingreifen und durch einen Handgriff 23 mittels einer Schrägfläche
24 zurückgezogen werden kann.
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Jeder der beiden Seitengestellteile 11 und 12 ist an seiner oberen
Biegung mit einem Lagerbock 25 bzw.
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26 versehen, der eine nach oben offene Ausnehmung 27 bzw. 28 aufweist,
in die die Tischplattenauflage 10 je mit einem Zapfen 29, 30 von oben her eingesetzt
ist, wobei die Zapfen zur seitlichen Sicherung je mit einem verbreiterten Kopf versehen
sind. Die Zapfen 29 und 30 sind in einer mittleren Querebene der Tischplattenauflage
10 angeordnet, so daß die Tischplatte um eine durch die Zapfen bestimmte mittlere
Querachse x-x geschwenkt werden kann.
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Zur Einstellung der Schwenklage der Tischplattenauflage 10 ist die
verstellbare Stütze 31 vorgesehen.
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Diese besteht, wie insbesondere F i g. 3 und 4 zeigen, aus einer am
Seitengestellteil 11 mittels Gelenkzapfen 32 angelenkten Hülse 33, in der ein Rohr
34 gleiten kann, das mittels eines Gelenkzapfens 35 an Gelenkaugen 36 der Tischplattenauflage
10 angelenkt ist.
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Das Gelenk 35, 36 ist zweckmäßig z. B. mittels Flügelschraube 37 od.
dgl. leicht lösbar ausgebildet.
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Die Verstellung der Stütze 31 erfolgt durch eine Arretiervorrichtung
38, welche in ähnlicher Weise wie die Kupplungsvorrichtung 18 ausgebildet ist. Ein
unter Federdruck stehender und durch einen Handgriff 39 zurückdrehbarer Stift 40
greift durch eine Bohrung 41 in der Hülse 33 hindurch und kann mit einem oder mehreren,
im Ausführungsbeispiel z. B. mit drei Bohrungen 42, 43, 44 im Rohr 34 in Eingriff
gebracht werden. In der in F i g. 3 dargestellten waagerechten Lage der Tischplattenauflage
10 greift der Stift 40 in die mittlere Bohrung 43 ein, während die Bohrungen 42
und 44 die nach der einen oder anderen Seite geschwenkte Lage 10' bzw. 10" der Tischplattenauflage
und damit der Tischplatte bestimmen.
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Das Auseinandernehmen des Operationstisches geschieht in folgender
Weise: Zunächst wird die Stütze 34 im Gelenk 35, 36 von der Tischplattenauflage
10 gelöst, worauf die Tischplattenauflage 10 nach oben aus den Lagerausnehmungen
27 und 28 ausgehoben werden kann. Hierauf wird die Kupplung8 gelöst und die Querversteifung
13 um ihre Gelenke 16a, 17a am Seitengestellteil 12 gegen diesen herangeschwenkt.
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Der vom anderen Seitengestellteil getrennte Seitengestellteil 11 bildet
zusammen mit der z. B. an ihn herangeschwenkten Stütze 31 eine flache Einheit, ebenso
wie der Seitengestellteil 12 mit der Querversteifung 13. Beide Seitengestellteile
können alsdann aufeinandergelegt und als flaches Paket, z. B. auf der Innenseite
einer Fahrzeugtür 45, untergebracht werden, z. B. wie in F i g. 6 dargestellt ist.
Die Tür ist zu diesem Zweck mit einer flach-U-förmig abgebogenen Leiste 46 versehen,
deren abgebogene Enden an der Türoberfläche befestigt sind. Eine Schelle oder Klammer47,
ein Gurt od. dgl. kann die Seitengestellteile in ihrer Lage sichern.
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Wie des weiteren aus Fig. 1 ersichtlich, ist die Tischplattenauflage
10 an ihrer einen Seitenkante mit Scharnierhülsen 48 und 49 versehen, die eine Achse
y-y
bestimmen. Hierdurch kann die Tischplattenauflage 10 auch als Tragenbühne verwendet
werden, wie z. B. in Fig. 2 dargestellt ist. Die Scharnierhülsen 48 und 49 werden
zu diesem Zweck mittels z.B. handgriffartig ausgebildeter Scharnierstifte 50 und
51 mit weiteren Scharnierhülsen 52 und 53 gekuppelt, die z. B. an der Fahrzeugwand
oder an festen Gestellteilen, z. B. 54 und 55, angeordnet sind. Die Scharniere erlauben
hierbei ein Hochklappen der als Tragenbühne verwendeten Tischplattenauflage 10,
wenn diese weder als Tragenbühne noch auch als Tischplattenauflage für den Operationstisch
benötigt wird.
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Im Ausführungsbeispiel nach F i g. 2 ist die Tischplattenauflage
10 als obere Tragenbühne von zwei übereinander angeordneten Tragenbühnen verwendet,
wobei z. B. die untere Tragenbühne im wesentlichen aus zwei Führungsschienen 57
und 58 für die Krankentragen besteht und ebenfalls von den festen Gestellsäulen54
und 55, gegebenenfalls hochklappbar, getragen wird.
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Die vorzugsweise als obere Tragenbühne verwendete Tischplattenauflage
10 besteht dagegen im we sentlichen aus zwei Längsführungsschienen 59 und 60 und
zwei plattformartig ausgebildeten Querschienen 61 und 62, durch die die Längsführungsschienen
zu einem geschlossenen Rahmengebilde vereinigt sind.
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Hierdurch kann eine Krankentrage sowohl von hinten als auch von der
Seite oder von vorn auf die Tragenbühne bzw. die Tischplattenauflage 10 aufgesetzt
und alsdann mit ihren Füßen in Längs- oder Querrichtung, je nach Bedarf, verschoben
werden. Auch als Tischplattenauflage für einen Operationstisch ist dieselbe zur
Aufnahme einer Krankentrage geeignet und bestimmt. Gegebenenfalls kann auch die
mittlere Öffnung der Tischplattenauflage durch eine Platte abgedeckt sein, oder
es kann unter Weglassung der die Längs- und Querführungen 59 bis 62 nach innen begrenzenden
Flansche die gesamte Tischplatte eine einheitliche Fläche bilden.
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Die schnell lösbare Ausbildung der Scharniere in der Schwenkachse
y-y ermöglicht eine schnelle, wechselweise Verwendung des Teiles 10 als Tragenbühne
einerseits und als Tischplatte oder Tischplattenauflage für den Operationstisch
andererseits.