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Verfahren zur Verminderung der Verfilzungsneigung von Keratin-Textilfasem
Zusatz zur Anmeldung: C 24997 IV c / 8 k -Auslegeschrift 1157 194 Gegenstand
der Patentanmeldung C 24997 IV c/8 k (deutsche Auslegeschrift 1157 194) ist
ein Verfahren zur Verminderung der Verfilzungsneigung von Keratin-Textilien, gemäß
welchem die Textilien bei in der Nähe des Neutralpunktes liegenden pH-Werten mit
wäßrigen Lösungen von Alkalimetallsalzen der N-dichlorierten Isocyanursäure behandelt
werden.
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Ein Nachteil des angegebenen Verfahrens besteht darin, daß es diskontinuierlich
arbeitet, wobei das zu behandelnde Material für unterschiedliche Verweilzeiten,
die zwischen 10 Minuten und mehreren Stunden liegen können, in den Apparaturen festgelegt
ist.
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Die Erfindung betrifft eine vorteilhafte Ausbildung der Behandlung
von Keratin-Textilien nach dem Verfahren der Hauptpatenanmeldung, und zwar zum kontinuierlichen
Betrieb, was dadurch ermöglicht wird, daß erfindungsgemäß bestimmte Arbeitsbedingungen
innegehalten werden.
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Voraussetzung für die kontinuierliche Durchführung der Behandlung
ist die Einhältung folgender Bedingungen: 1. Verwendung sehr konzentrierter Lösungen
der Salze, da die Kontaktdauer zwischen dem Textilmaterial und der Behandlungslösung
sehr kurz ist.
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2. Verwendung sehr beständiger Lösungen während der ganzen Dauer der
Behandlung mit einem konstanten Gehalt an wirksamem Chlor, um Ungleichmäßigkeiten
der erzielten Wirkungen zu vermeiden.
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Gemäß Ziffer 1 besteht das Behandlungsbad für die Keratin-Textilien
aus einer wäßrigen Lösung eines Alkalimetallsalzes der N-dichlorierten Isocyanursäure,
deren pH-Wert in der Nähe des Neutralpunktes liegt und deren Konzentration zwischen
20 und 100 g/1 liegt.
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Vorteilhaft liegt die Temperatur des Behandlungsbades zwischen 5 und
35° C.
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Zweckmäßig setzt man unter Berücksichtigung von Ziffer 2 den wäßrigen
Lösungen von Alkalimetallsalzen der N-dichlorierten Isocyanursäure zur Erleichterung
der Benetzung des behandelten Textilmaterials ein chlorbeständiges oberflächenaktives
Mittel zu, z. B. anionische, nichtionische oder kationische oberflächenaktive Stoffe.
Die verwendeten oberflächenaktiven Stoffe dürfen keinen Einfluß auf die Stabilität
der Behandlungslösungen und auf deren Verhalten gegenüber den behandelten Keratin-
; Textilien besitzen. Geeignet sind Kondensate von Äthylenoxyd mit Laurylalkohol.
Die Behandlung von Keratin-Textilien gemäß der Erfindung wird üblicherweise durch
eine Reihe von zusätzlichen Behandlungen in Ansäuerungsbädern, Entchlorungsbädern,
Spülbädern, Enthärtungsbädern u. dgl. abgeschlossen, wobei die Reihenfolge dieser
Behandlungsmaßnahmen verschieden sein kann.
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Die verwendete Apparatur kann es ermöglichen, am Ende jeder Phase
des Behandlungskreislaufes wenigstens zum Teil die Flüssigkeit zu entfernen, mit
welcher die behandelten Textilien gesättigt sind, um so eine Verunreinigung der
verschiedenen verwendeten Bäder zu verhindern. Dieses Ergebnis wird z. B. durch
die Verwendung bekannter Vorrichtungen, wie Abquetschwalzen, Nutschvorrichtungen
usw., erzielt.
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Für die Durchführung der Ansäuerung werden wäßrige Lösungen von anorganischen
oder organischen Säuren verwendet, wobei die Säurekonzentration vorzugsweise so
bemessen ist, daß der pH-Wert der Ansäuerungslösungen zwischen 1,5 und 5 liegt.
Dieser Wert wird in Abhängigkeit von den Arbeitsbedingungen im Einzelfalle auf einen
zwischen diesen Grenzen liegenden eingestellt.
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Die Entchlorungsbäder bestehen aus an sich bekannten wäßrigen Lösungen
von Natriumbisulfit, Natriumhydrosulfit oder anderen üblicherweise verwendeten Entchlorungsmitteln.
Die Konzentration
dieser Bäder schwankt selbstverständlich je nach
der Art des verwendeten Entchlorungsmittels, z. B. wird bei Verwendung eines Entehlorungsbades,
das Natriumsulfit enthält, mit Lösungen gearbeitet, deren Konzentration zwischen
2 und 20 g71 liegt.
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Je nach den im Einzelfall gegebenen Voraussetzungen kann die Geschwindigkeit,
mit der das Material im Zuge seiner Behandlung die verschiedenen Bäder passiert,
innerhalb verhältnismäßig weiter Grenzen schwanken. Vorzugsweise liegt die Verweilzeit
des Gutes zwischen 0,5 und 15 m/Min. in den Bädern.
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Die Enthärtungsbäder bestehen aus wäßrigen Lösungen der üblichen Enthärtungsstofle,
wie z. B. eines quaternären Ammoniumhalogenids, einer anionischen oder einer nichtionischen
Verbindung.
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Obwohl das Verfahren gemäß der Erfindung in erster Linie für die Behandlung
von in Form von Kammgarn- oder Halbkammgarnlunten vorliegender Textilien geeignet
ist, kann es auch auf andere Stoffe, wie Kammabfall, Garne, Gewebe oder Gewirke,
wie auch auf Fertigerzeugnisse angewendet werden.
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Die nachstehenden Beipiele zeigen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens.
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Das bei den Versuchen verwendete Material ist eine Kammgarnlunte australischer
Herkunft, mit einem Gewicht von 1 kg/45 m der Qualität 100/105 mit einem mittleren
Faserdurchmesser von 21,55 Mikron.
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Die Behandlungen werden mittels einer Lisseuse durchgeführt. In jedem
Behälter der Lisseuse befindet sich eine perforierte Trommel, die zum Teil in das
Bad eingetaucht ist und sich um ihre Achse dreht. Auf diese Trommel wird die Kammgarnlunte
aufgelegt. Um eine vollkommene und homogene Imprägnierung des Materials zu sichern,
wird das Bad in das Innere der perforierten Trommel eilgesaugt und im oberen Teil
des Behälters, der mit einer Vorrichtung zum Konstanthalten des Flüssigkeitsniveaus
ausgerüstet ist, ausgeschleudert. Abgangseitig jedes Behälters ist eine aus zwei
Kautschukwalzen bestehende Auswringvorrichtung angeordnet. Der Druck zwischen den
beiden Walzen dieser Vorrichtung kann durch ein mit Gegengewichten arbeitendes System
eingestellt werden. Die Behälter sind außerdem mit Vorratsbehältern kombiniert,
aus welchen das ständige Auffüllen der Bäder durch Dosiervorrichtungen gesteuert
erfolgt.
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Bei den nunmehr beschriebenen Versuchen wird der Druck der Auswringwalzen
so eingestellt, daß ihre Entwässerungswirkung 10011/o beträgt, d. h. die Kammgarnlunte
nach diesem Auswringvorgang noch ihr eigenes Gewicht an Badflüssigkeit enthält.
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Die Bewertung der verfilzungswidrigen Eigenschaften, die die Wolle
durch die erfindungsgemäße Behandlung erhalten hat, erfolgte in der nachstehend
beschriebenen Weise: Aus der Kammgarnlunte wird ein Abschnitt von 23 cm Länge ausgeschnitten,
der an jedem Ende und in jedem Viertel, bezogen auf diese Enden, durch einen Baumwollfaden
verknotet wird.
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Der Abstand zwischen den Endknoten, unter Anwendung einer Spannung
von 100 g gemessen, beträgt nach dieser Vorbereitung der Probe 21 cm.
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Dann wird die Probe einem Walkversuch unterzogen, der so durchgeführt
wird, daß die Probe in einen Behälter von 1000 ccm Fassungsvermögen eingetaucht
wird, der zehn Kautschukkugeln und 150 cm-; einer Lösung der folgenden Zusammensetzung
enthält: Seife 5 g/1, Natriumcarbonat 0,5 g/1 und schaumzerstörende Emulsion auf
Grundlage von Silikonen 2 CC/1.
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Der Behälter wird auf einem mit 45 Umdr./Min. in einem Wasserbad,
dessen Temperatur durch einen Thermostaten auf 40° C erhalten wird, umlaufenden
Rad befestigt.
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Die Dauer des Walkversuchs beträgt 1.5 Minuten. Nach Durchführung
des Versuchs wird die Probe gespült, ausgepreßt und ohne Spannung an der freien
Luft getrocknet. Dann wird der Abstand zwischen den Endknoten unter Anwendung einer
Spannung von 100 g gemessen.
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Der Widerstand gegen das Verfilzen wird durch den Prozentsatz der
Verkürzung nach der folgenden Formel berechnet:
In dieser Formel bedeutet L die Länge der Probe nach dem Walkversuch.
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Ferner werden aus verschiedenen Proben von Kammgarnlunte Garne von
Nm 2/28 hergestellt, aus welchen achtzehn Litzen entnommen werden, die unter den
gleichen Bedingungen wie beim ersten Versuch der Kammgarnlunte geknotet und dem
gleichen Walkversuch unterworfen werden. Auf diese Weise ist es möglich, eine Beziehung
zwischen dem »Einlaufen« der Kammgarnlunte und der aus diesem Band hergestellten
Garne zu erhalten. Beispiel 1 Die Kammgarnlunte wird mit einer Geschwindigkeit von
1,5m/Min. durch eine Lisseuse hindurchgeführt.
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Der erste Behälter dieser Maschine, ebenso wie dieser ihm zugeordnete
Vorratsbehälter, enthalten eine wäßrige Lösung mit einem Gehalt von: 40 g/1 Natriumsalz
der N-dichlorierten Isocyanursäure und 1 g durch Kondensation von 9 Mol Äthylenoxyd
mit 1 Mol Laurylalkohol hergestellter Netzmittel bei einem pii-Wert der Lösung von
6,4.
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Das Badvolumen wird durch Nachschub aus dem Vorratsbehälter konstant
gehalten. Der Verbrauch an Reservelösung beträgt 1 1 je Kilogramm behandeltes Textilgut.
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Der zweite Behälter enthält eine wäßrige Lösung von 1,5 ccm/1 Salzsäure
von 20° B6. Der diesem Behälter zugeordnete Reservebehälter enthält eine wäßrige
Lösung von 15 ccm/1 Salzsäure von 20° B6. Die Zuführung dieser Lösung aus dem Reservebehälter
in den Arbeitsbehälter wird so eingestellt, daß der Verbrauch 330 ccm Reservesalzsäurelösung
je Kilogramm behandelten Materials beträgt.
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Unter diesen Bedingungen bleibt der pii-Wert des Säurebades ständig
in der Nähe von 2.
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Der dritte Behälter enthält eine Lösung von 5 ccm/1 Natriumbisulfit
von 36° Be. Der diesem Behälter zugeordnete Reservebehälter enthält eine Lösung
von 50 ccm,/1 Natriumbisulfit von 36° B6. Die Menge an aus dem Reservebehälter in
den Hauptbehälter eingeführter Lösung wird so eingeregelt, daß der Verbrauch 900
ccm an Reservelösung je Kilogramm behandelten Materials beträgt.
Unter
diesen Bedingungen stellt sich der pll-Wert der in dem Behandlungsbehälter enthaltenen
Lösung auf nahe 3 ein.
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Der vierte Behälter ist unmittelbar an eine Wasserzuleitung angeschlossen.
Der Wasserverbrauch beträgt 301/kg an behandeltem Textilmaterial.
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Nach dem Verlassen dieses Behälters wird die Kammgamlunte in einer
Trockenvorrichtung mit perforierter Trommel getrocknet.
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Ein Vergleichs-Walkversuch mit unbehandeltem und gemäß dem Beispiel
behandelter Kammgarnlunte ergibt folgende Werte:
| Verkürzung |
| Probe in Prozent |
| Nicht behandelte Probe . . . . . . . . . . . 54,7 |
| Gemäß Beispiel 1 behandelte Wolle 11,9 |
Diese Ergebnisse entsprechen im Falle eines Garnes Nm 2/28 einem Einlaufen von 2,4%
bei dem gemäß Beispiel 1 behandeltem Material gegenüber 56% bei der nicht behandelten
Probe.
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Ferner besitzt das nach diesem Beispiel behandelte Material eine gute
Griffigkeit und zeigt keine Gelbfärbung. Beispiel 2 Die Kammgarnlunte wird mit einer
Geschwindigkeit von 3 m/Min. durch eine Lisseuse durchgeführt. Der erste Behälter
enthält eine wäßrige Lösung mit einem Gehalt von: 80 g/1 Natriumsalz der N-dichlorierten
Isocyanursäure und 1 g/1 durch Kondensation von 9 Mol Äthylenoxyd mit 1 Mol Laurylalkohol
hergestellter Netzmittel von pll 6,4.
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Das Volumen des Bades in dem Arbeitsbehälter wird durch Nachschub
aus dem Reservebehälter konstant gehalten. Der Verbrauch an Reservelösung entspricht
11/kg an behandeltem Material.
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Der zweite Behälter enthält eine wäßrige Lösung von 2 ccm/1 Chlorwasserstoffsäure
von 20° B6. Der diesem Behälter zugeordnete Reservebehälter enthält eine wäßrige
Lösung von 25 ccm/1 Salzsäure von 20° B6. Der Nachschub an Reservelösung in den
Arbeitsbehälter wird so eingeregelt, daß der Verbrauch 1000 ccm Reserve-Chlorwasserstoffsäurelösung
je je Kilogramm an behandeltem Material beträgt.
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Unter diesen Bedingungen verbleibt der pH-Wert des sauren Bades ständig
in der Nähe von 2.
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Der dritte Behälter enthält eine Lösung von 5 ccm/1 Natriumbisulfit
von 36° B6. Der diesem Behälter zugeordnete Reservebehälter enthält eine Lösung
von 60 ccm/1 Natriumbisulfit von 36° B6.
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Der Nachschub der Lösung aus dem Vorratsbehälter in den Arbeitsbehälter
wird so eingestellt, daß der Verbrauch 450 ccm der Lösung aus dem Vorratsbehälter
je Kilogramm behandelten Materials beträgt.
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Unter diesen Bedingungen stabilisiert sich der plc-Wert der in dem
Behandlungsbehälter enthaltenen Lösung auf einen Wert in der Nähe von 2. Der vierte
Behälter ist unmittelbar an eine Wasserzuleitung angeschlossen. Der Verbrauch an
Wasser entspricht 301/kg behandelten Materials.
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Nach dem Austritt aus diesem Behälter wird die Woll-Lunte durch Hindurchleiten
durch eine Trokkenvorrichtung mit perforierter Trommel getrocknet.
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Der vergleichsweise Walkversuch mit einem nicht behandelten und einer
gemäß der Erfindung behandelten Woll-Lunte hat die folgenden Ergebnisse:
| Verkürzung |
| Probe in Prozent |
| Nicht behandelte Wolle . . . . . . . . . . . 54,7 |
| Gemäß Beispiel 2 behandelte Wolle 22,8 |
Dieses Ergebnis entspricht bei einem Garn Nm 2/28 einem Einlaufen von 4% bei dem
gemäß Beispiel 2 behandelten Material gegenüber 56% bei dem nicht behandelten Garn.
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Auch das gemäß diesem Beispiel behandelte Material besitzt eine sehr
gute Griffigkeit und zeigt keine Gelbfärbung.