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DE1168134B - Zur Aufnahme einer Aufzeichnung bestimmter Aufzeichnungstraeger - Google Patents

Zur Aufnahme einer Aufzeichnung bestimmter Aufzeichnungstraeger

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Publication number
DE1168134B
DE1168134B DEP26285A DEP0026285A DE1168134B DE 1168134 B DE1168134 B DE 1168134B DE P26285 A DEP26285 A DE P26285A DE P0026285 A DEP0026285 A DE P0026285A DE 1168134 B DE1168134 B DE 1168134B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
trapezoidal
recording medium
perforations
recesses
recording
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEP26285A
Other languages
English (en)
Inventor
Kurt Passow
Wilfried Passow
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
IRMGARD PASSOW GEB KLAUE
WILFRIED PASSOW
Original Assignee
IRMGARD PASSOW GEB KLAUE
WILFRIED PASSOW
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by IRMGARD PASSOW GEB KLAUE, WILFRIED PASSOW filed Critical IRMGARD PASSOW GEB KLAUE
Priority to DEP26285A priority Critical patent/DE1168134B/de
Publication of DE1168134B publication Critical patent/DE1168134B/de
Pending legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
    • G06K19/04Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the shape

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Credit Cards Or The Like (AREA)

Description

  • Zur Aufnahme einer Aufzeichnung bestimmter Aufzeichnungsträger Die Erfindung betrifft einen zur Aufnahme einer Aufzeichnung bestimmten Aufzeichnungsträger, z. B. einen Bogen, ein Formular oder einen Speicherstreifen, der an einem oder mehreren Rändern mit reihenförmig angeordneten Ausnehmungen zum Transport oder zur Ablage versehen ist. Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf eine Vorrichtung zum Transport derartiger Aufzeichnungsträger.
  • Es sind Aufzeichnungsträger bekannt, die entweder runde oder viereckige Ausnehmungen besitzen. Bei Aufzeichnungsträgern mit diesen bekannten Ausnehmungen kann es vorkommen, daß die Bogen, Formulare, Speicherstreifen od. dgl. seitenverkehrt abgelegt oder in die Transportvorrichtung eingebracht werden. Des weiteren sind Aufzeichnungsträger mit den bekannten Ausnehmungen nacht geeignet, um unter Einhaltung fester Abstände nebeneinander oder übereinander oder unter teilweiser Überdeckung abgelegt bzw. vorübergehend in Mappen, auf Sichttafeln od. dgl. fixiert zu werden. Auch die Befestigung von Reitern an den mit den bekannten Ausnehmungen versehenen Aufzeichnungsträgern, insbesondere Karteikarten, kann nur unvollkommen durchgeführt werden, da die Reiter sich oft aus ihrer gewünschten Lage verschieben.
  • Dadurch, daß eine sichere Fixierung der mit den bekannten Ausnehmungen versehenen Aufzeichnungsträger nicht möglich ist, eignen sich diese Aufzeichnungsträger nicht für die Verwendung in automatisch arbeitenden Maschinen, z. B. Buchhaltungsmaschinen. Es besteht nämlich infolge des nicht möglichen genauen bzw. unverrückbaren Eingriffes der Eingriffsmittel der Ablage- bzw. Transportvorrichtungen die Gefahr, daß die auf dem Aufzeichnungsträger vorhandenen Aufzeichnungen nicht genau an die vorgesehene Stelle gebracht werden.
  • Des weiteren ist eine zur registerhaltigen Führung in Druck-, Schreib- oder anderen Bearbeitungsmaschinen bestimmte Papierbahn bekannt, die in der Nähe ihrer Ränder Reihen von Einschnitten aufweist, die je die Form eines U, eines C oder eines Halbkreises haben. Im letzteren Fall kehren die Halbkreise dem Rand der Papierbahn abwechselnd ihre konvexe oder konkave Seite zu. Alle drei Formen von Schlitzen bieten keinen Schutz gegen eine seitenverkehrte Einbringung der Papierbahn in die Transport- oder Ablageeinrichtung. Auch ermöglichen diese Schlitze nicht, mehrere Papierbahnen durch Verhaken gegenseitig zu fixieren.
  • Schließlich ist es auch bekannt, einzelne streifenförmige Aufzeichnungsträger an ihrer Unterseite zu verzahnen und in die Schlitze einer zur Aufnahme dieser Streifen bestimmten Grundplatte ein Arretietierungsorgan, z. B. eine entsprechend gezahnte Zahnstange einzulegen. Auch wenn nach einem bekannten Vorschlag der Führungsboden in den Schlitzen der Grundplatte mit Vorsprüngen versehen ist, die eine Wellenlinie bilden, oder wenn am Führungsboden anstatt einer Zahnstange eine Leiste mit Ausnehm-ungen vorgesehen ist, in die die Vorsprünge des Aufzeichnungsträgers eingreifen, ist ein seitenverkehrtes Einstecken des Aufzeichnungsträgers in die Schlitze der Grundfläche keinesfalls ausgeschlossen. Eine gegenseitige Fixierung zweier Aufzeichnungsträger durch gegenseitiges Verhaken ist nicht möglich.
  • Die Erfindung bezweckt, einen mit Ausnehmungen versehenen Aufzeichnungsträger zu schaffen, bei dem die vorstehend geschilderten Nachteile nicht auftreten. Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, ein sicheres Eingreifen der Eingriffsmittel der Transport- bzw. Ablagevorrichtung in die Ausnehmungen der Aufzeichnungsträger zu gewährleisten und somit die Möglichkeit zu schaffen, die Aufzeichnungsträger ohne Gefahr von Falschbuchungen od. dgl. in automatisch arbeitenden Maschinen verwenden zu können. Weiterhin soll durch die Erfindung ermöglicht werden, daß die Aufzeichnungsträger in jedem Falle mit der richtigen Seite in die Ablage- bzw. Transportvorrichtung eingegeben werden und daß eine gegebenenfalls vorübergehende Befestigung der Aufzeichnungsträger zu Vergleichs- oder Kalkulationszwecken od. dgl. ermöglicht ist, ohne daß dabei die Gefahr einer Verrückung der Aufzeichnungsträger besteht.
  • Gegenstand der Erfindung ist ein, zur Aufnahme einer Aufzeichnung bestimmter Aufzeichnungsträger, der an den Rändern oder nur an einem Rand mit reihenförmig angeordneten, sich konisch verjüngenden Ausnehmungen versehen ist. Bei einem derartigen Aufzeichnungsträger schlägt die Erfindung vor, daß die Ausnehmungen trapezförmig ausgebildet sind.
  • Durch die trapezförmigen Ausnehmungen wird ein sicherer Eingriff der Eingriffsmittel der Transport-oder Ablagevorrichtung bzw. der Reiter in die Ausnehmungen der Aufzeichnungsträger ermöglicht. Eine Schrägstellung bzw. eine Verrückung der mit den Eingriffsmitteln im Eingriff stehenden Aufzeichnungsträger ist daher nicht möglich. Auch ein Verschieben der in die vorgeschlagenen Ausnehmungen eingesetzten Reiter ist nicht möglich.
  • Die vorgeschlagenen trapezförmigen Ausnehmungen ermöglichen eine große Variationsmöglichkeit der Aufzeichnungsträger. Die Aufzeichnungsträger können sowohl in waagerechter als auch in senkrechter Richtung sicher in Maschinen geführt werden. Der mit den vorgeschlagenen Ausnehmungen versehene Aufzeichnungsträger kann infolge der dadurch erzielten sicheren Fixierung ohne Gefahr von Falschkopien zum Vervielfältigen verwendet werden. Des weiteren ist eine genaue Übereinanderlage mehrerer Aufzeichnungsträger gewährleistet, da die Eingriffsmittel sicher an den Schrägseiten der trapezförmigen Ausnehmungen zur Anlage kommen. Ein seitenverkehrtes Einlegen der Aufzeichnungsträger in Transportvorrichtungen od. dgl., insbesondere in den Fällen, wo nur eine Seite mit Ausnehmungen versehen ist, ist verhindert, da in diesem Falle die ebenfalls trapezförmigen Querschnitt besitzenden Eingriffsmittel gar nicht zum Eingriff mit den Ausnehmungen kommen können.
  • Nach einer abgeänderten Ausführungsform der Erfindung können die trapezförmigen Ausnehmungen auch als zum Rand des Aufzeichnungsträgers hin offene Zwischenräume zwischen ebenfalls trapezförmigen Zähnen ausgebildet sein. Neben dem Vorteil der vorerwähnten Ausführungsform weist diese Ausbildung noch den Vorzug auf, daß die trapezförmigen Zähne mit den trapezförmigen Lochungen eines Aufzeichnungsträgers nach der vorerwähnten Ausführungsform in Eingriff gebracht werden können.
  • Zweckmäßigerweise erweitern sich erfindungsgemäß die trapezförmigen Ausnehmungen zur Seitenkante des Aufzeichnungsträgers hin. Es ist aber auch möglich, die trapezförmigen Ausnehmungen derart auszubilden, daß sie sich zur Seitenkante des Aufzeichnungsträgers hin verjüngen.
  • Die Erfindung schlägt weiterhin vor, daß bei Anordnung von trapezförmigen Lochungen zur wahlweisen Herstellung eines Aufzeichnungsträgers mit trapezförmigen Zwischenräumen und Zähnen eine markierte Schnittlinie oder eine den Abriß ermöglichende Falzlinie oder Perforation od. dgl. angeordnet ist, die parallel zur Seitenkante des Aufzeichnungsträgers bündig mit den der Seitenkante des Aufzeichnungsträgers am nächsten liegenden Seiten der trapezförmigen Lochungen verläuft. Diese Ausführungsform bringt den Vorteil mit sich, daß Aufzeichnungsträger mit trapezförmigen Lochungen in einfacher Weise in Aufzeichnungsträger mit trapezförmigen Zwischenräumen und Zähnen verwandelt werden können.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung kennzeichnet sich dadurch, daß in beliebiger Entfernung von einem oder mehreren Rändern des Aufzeichnungsträgers eine oder mehrere Reihen von Lochungen angeordnet sind, wobei diese Lochungen die Form zweier jeweils eine Lochung bildender, an einer Parallelseite, vorzugsweise der größeren, ineinander übergehender Trapeze haben, so daß bei Durchtrennung des Aufzeichnungsträgers entlang einer durch die Mitte der Lochungen hindurchgehenden Linie mehrere Einzelaufzeichnungsträger mit trapezförmigen Zwischenräumen und Zähnen entstehen. Hierdurch kann nach Belieben ein größerer Aufzeichnungsträger in mehrere kleinere Einzelaufzeichnungsträger mit trapezförmigen Zwischenräumen und Zähnen aufgeteilt werden.
  • Die Erfindung schlägt weiterhin vor, daß die aus den Doppeltrapezlochungen bestehenden Lochungsreihen dicht an einem oder mehreren Rändern des Aufzeichnungsträgers angeordnet sind, so daß bei Umfaltung des Randabschnittes entlang einer durch die Mitte der Lochungen hindurchgehenden Linie ein verstärkter Rand mit trapezförmigen Zwischenräumen und Zähnen entsteht. Zweckmäßig ist der umzufaltende Randabschnitt mit einem Selbstkleber versehen.
  • Ein weiterer Vorschlag der Erfindung kennzeichnet sich dadurch, daß zur Ermöglichung der gegenseitigen seitlichen Verhakung mehrerer Aufzeichnungsträger die trapezförmigen Ausnehmungen der einen Seite jedes Aufzeichnungsträgers als trapezförmige Lochungen und der gegenüberliegenden Seite als trapezförmige Zwischenräume ausgebildet sind.
  • Die Erfindung betrifft schließlich noch eine Vorrichtung zum Transport der vorgeschlagenen Aufzeichnungsträger in Form eines Zahnrades, einer Zahnstange od. dgl., dessen Zähne in die Ausnehmungen der Aufzeichnungsträger eingreifen.
  • Bei einer bekannten Transportrolle für ein an den Rändern mit reihenförmig angeordneten Ausnehmungen versehenes Band haben die am Umfang der Transportrolle vorgesehenen, in die Ausnehmungen des Bandes eingreifenden Zähne einen konstanten oder sich radial nach außen verjüngenden Querschnitt, so daß diese Zähne, in der Achse der Transportrolle gesehen, einen trapezförmigen Querschnitt haben. Nach dem Vorschlag der Erfindung soll der Querschnitt der Zähne der Trapezform der Ausnehmungen der Aufzeichnungsträger entsprechen, was dazu führt, daß die Zähne sich quer zur Transportrichtung auf ihr freies Ende zu verjüngen. Hierdurch ist eine sichere und unverrückbare Führung der Aufzeichnungsträger gewährleistet.
  • In den Zeichnungen sind Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise dargestellt. Es zeigt F i g. 1 einen Aufzeichnungsträger mit an zwei gegenüberliegenden Seiten vorgesehenen trapezförmigen Ausnehmungen in Ansicht, F i g. 2 bis 8 gegenüber F i g. 1 abgeänderte Ausführungsformen, F i g. 9 einen Aufzeichnungsträger mit zusätzlicher Anordnung von Ausnehmungen an einer Querseite, F i g. 10 die übereinanderanordnung zweier Aufzeichnungsträger, F i g. 11 einen Aufzeichnungsträger, bei dem eine Randverstärkung möglich ist, F i g. 12 einen Schnitt nach der Linie XII-XII in F i g. 11 nach erfolgter Randverstärkung, F i g. 13 einen bandförmigen Aufzeichnungsträger, der in mehrere einzelne Aufzeichnungsstreifen zerteilbar ist, F i g. 14 einen Aufzeichnungsträger mit vorbestimmten Abstand der Ausnehmungen, F i g. 15 zwei nebeneinander angeordnete, miteinander verhakte Aufzeichnungsträger, F i g. 16 zwei übereinander angeordnete, miteinander verhakte Aufzeichnungsträger, F i g. 17 eine gegenüber F i g. 2 abgeänderte Ausführungsform, F i g. 18 ein Zahnrad zum Transport der Aufzeichnungsträger nach den F i g. 1 bis 17, F i g. 19 einen Schnitt nach der Linie XIX-XIX in F i g. 1.8 und F i g. 20 eine Ansicht auf den Transportzahn des Zahnrades nach den F i g. 18 und 19 in Richtung des Pfeiles XX in F i g. 19.
  • Bei der Ausführungsform nach F i g. 1 besteht der Aufzeichnungsträger aus einem Bogen oder Formular 1, zweckmäßig im DIN-A-4-Format. An den beiden gegenüberliegenden Langseiten sind reihenförmig angeordnete Lochungen 2 in Trapezform angeordnet. Die Lochungen sind in geringem Abstand von den Seitenkanten des Aufzeichnungsträgers 1 vorgesehen.
  • Bei der Ausführungsform nach F i g. 2 sind die gemäß der Erfindung vorgeschlagenen trapezförmigen Ausnehmungen als zum Rand des Aufzeichnungsträgers 1 hin offene trapezförmige Zwischenräume 3 zwischen ebenfalls trapezförmigen Zähnen 4 ausgebildet. Wie bei der Ausführungsform nach F .i g. 1 befinden sich die trapezförrnigen Ausnehmungen 3 an den beiden gegenüberliegenden Langseiten des Aufzeichnungsträgers 1.
  • Der Aufzeichnungsträger nach F i g. 2 kann nach F i g. 16 in sicherer gegenseitiger Anordnung auf oder unter dem Aufzeichnungsträger 1 befestigt werden, und zwar dadurch, daß die trapezförmigen Zähne 4 des in F i g. '16 mit 1' bezeichneten Aufzeichnungsträgers. durch die trapezförmigen Lochungen 2 des Aufzeichnungsträgers 1 hindurchgesteckt werden.
  • Wie die F i g. 3 und 4 zeigen, kann der Aufzeichnungsträger 1 (bzw. 1') streifenförmig ausgebildet sein.. Dies bezieht sich sowohl auf den Aufzeichnungsträger nach F i g. 2 als auch auf den nach F i g. 1, obwohl in den F i g. 3 und 4 nur ein Aufzeichnungsträger nach Art der Ausführungsform gemäß F i g. 2 dargestellt ist. Die Höhe der streifenförmigen Aufzeichnungsträger nach den F i g. 3 und 4 richtet sich nach der .gewünschten Verwendung der Streifen 1. Zum Beispiel kann man den nach F i g. 3 nur so hoch bemessenen Aufzeichnungsträger, daß an den gegenüberliegenden Seitenrändern zwei Zähne 4 mit dazwischen angeordnetem trapezförmigem Zwischenraum 3 vorgesehen werden können, derart auf dem sieben Zähne 4 mit Zwischenräumen 3 aufweisenden Aufzeichnungsstreifen nach F i g. 4 anordnen, daß ein Abschnitt, z. B. eine Kopfzeile, des Aufzeichnungsträgers nach F i g. 4 sichtbar bleibt.
  • Eine weitere abgeänderte Ausführungsform zeigt die F i g. 17. Der Aufzeichnungsträger 1 nach dieser Figur besitzt an den zwei Schmalseiten nur je einen unteren trapezförmigen Zahn. 4. Auch dieser Aufzeichnungsträger eignet sich zur Fixierung, z. B. auf einem Aufzeichnungsträger nach F.i g. 1 oder in der in F i g. 16 ersichtlichen Weise. Der Aufzeichnungsträger gemäß F i g. 17 kann .ebenso wie bei den Ausführungsformen nach F i g. 1 bis 16 mit einem Linienaufdru k 8 versehen sein, so daß der Aufzeichnungsträger als Karteikarte od. dgl. verwendbar ist.
  • Die F i g. 5 bis 8 zeigen gegenüber F i g. 1 unterschiedliche Ausführungsformen. Gemäß F i g. 5 besitzt der Aufzeichnungsträger nur .an seinem rechten Rand trapezförmige Lochungen 2, die derart angeordnet sind, daß sie sich zur Seitenkante hin verbreitern. Bei der Ausführungsform nach F i g. 6 hingegen verjüngen sich die trapezförmigen Lochungen 2 zur Seitenkante des Aufzeichnungsträgers 1 hin.
  • Die Ausführungsform nach F i g. 7 unterscheidet sich gegenüber F i g. 1 dadurch, daß die trapezförmigen Lochungen 2 auf der in der Zeichnung rechten Seite sich zur Seitenkante hin verbreitern, während sich die trapezförmigen Lochungen 2 auf der in der Zeichnung linken Seite zur Seitenkante des Aufzeichnungsträgers hin verjüngen. Bei der Ausführungsform nach F i g. 1 hingegen verbreitern sich alle trapezförmigen Lochungen 2 zu der jeweiligen Seitenkante des Aufzeichnungsträgers 1 hin. Hierzu unterschiedlich verjüngen sich gemäß F i g. 8 alle trapezförmigen Lochungen 2 in Richtung ihrer jeweiligen Seitenkante.
  • Bei der Ausführungsform nach F i g. 7 ist in der in der Zeichnung rechten Seite eine markierte Schnittlinie m. oder eine den Abrsß ermöglichende Falzlinie oder Perforation od. dgl. angeordnet, die parallel zur Seitenkante des Aufzeichnungsträgers 1 bündig mit den der Seitenkante des Aufzeichnungsträgers am nächsten liegenden Seiten der trapezförmigen Lochungen 2 verläuft. Durch die der Abtrennung dienende Linie m2 ist es ermöglicht, daß aus einem Aufzeichnungsträger mit trapezförmigen Lochungen 2 wahlweise ein solcher mit trapezförmigen Zwischenräumen 3 und Zähnen 4 etwa nach F i g. 2 hergestellt werden kann. Selbstverständlich kann die die Abtrennung gestattende Linie m. auch bei anderen Ausführungsformen, z. B. bei dem Aufzeichnungsträger nach F i g. 1, an beiden gelochten Seitenrändern vorgesehen sein.
  • Die F i g. 9 zeigt einen Aufzeichnungsträger nach F i g. 1, der jedoch streifenförmig ausgebildet ist und eine zusätzliche Lochung 2' an seiner unteren Kante aufweist. Die Ausführungsform nach F i g. 9 ermöglicht einen Transport des Aufzeichnungsträgers 1 in zwei zueinander senkrechten Richtungen. Selbstverständlich kann auch am oberen Rand noch eine zusätzliche Lochung angeordnet sein.
  • Des weiteren ist es möglich, daß beispielsweise die Aufzeichnungsträger nach den F i g. 3 bis 8 an der einen Seite eine Trapezlochung und an der anderen Seite trapezförmige Zwischenräume mit ebenfalls trapezförmigen Zähnen aufweisen. Die jeweilige Anordnung richtet sich nach den Erfordernissen, z. B. danach, ob die Aufzeichnungsträger einseitig oder beidseitig transportiert oder abgelegt bzw. mit Eingriffsmitteln in Eingriff gebracht werden sollen.
  • Eine besondere Ausführungsform ist in F i g. 15 dargestellt, die eine seitliche Verhakung zweier Aufzeichnungsträger 1 a und 1 b veranschaulicht. Der Aufzeichnungsträger 1 b besitzt trapezförmige Zähne 4 b, die durch die trapezförmigen Lochungen 4 a des Aufzeichnungsträgers 1 a leindurchgesteckt sind. Bei dem Aufzeichnungsträger 1 a handelt es sich also um eine Ausführungsform beispielsweise nach den F i g. 1, 5 oder 9. Der Aufzeichnungsträger 1 b hingegen weist gegenüber den Aufzeichnungsträgern nach den F i g. 2 bis 4 den Unterschied auf, daß sich die trapezförmigen Zähne 4 b in Richtung vom Aufzeichnungsträger 1 b weg verbreitern, während sich die Zähne 4 bei den Aufzeichnungsträgern nach den F i g. 2 bis 4 in Richtung vom Aufzeichnungsträger weg verjüngen. Die F i g. 10 veranschaulicht die Aufeinanderanordnung zweier Aufzeichnungsträger 1 und 1". Bed-- Aufzeichnungsträger sind in der dargestellten Ausführungsform um genau eine Lochung 2 der Höhe nach versetzt. Dadurch, daß infolge der Trapezform der Lochungen 2 eine genaue übereinstimmung der aufeinanderzuliegen kommenden Lochungen erreicht werden kann, wird ermöglicht, daß beispielsweise die sichtbare Kopfspalte 5 des Aufzeichnungsträgers 1 genau die gewünschte Breite hat.
  • Die F i g. 11 zeigt einen Aufzeichnungsträger 1, der derart ausgebildet ist, daß eine Verstärkung seines in F i g. 12 mit 6 bezeichneten Randes möglich ist. Die dicht an der Seitenkante des Aufzeichnungsträgers 1 angeordneten Lochungen 2" besitzen die Form zweier jeweils eine Lochung bildenden, an der größeren, mit punktierter Linie dargestellten ParalleIseite p :ineinander übergehender Trapeze t1 und t2. Faltet man den Randabschnitt 7 entlang der durch die Mitte der Lochungen 2" hindurchgehenden Linie m um, so entsteht der in F i g. 12 ersichtliche verstärkte Rand 6, wobei die entstehenden Ausnehmungen die Form der trapezförmigen Ausnehmungen 3, z. B. nach den F i g. 2 bis 4, haben. Auf der in F i g. 11 ersichtlichen Oberfläche des Randabschnittes 7 kann eine Selbstklebemasse vorgesehen sein, so daß nach Umfaltung, z. B. durch Andrücken, eine Verklebung des Randabschnittes 7 mit dem eigentlichen Aufzeichnungsträger 1 erfolgt.
  • Der Aufzeichnungsträger nach F i g. 13 ist bandförmig ausgebildet und weist ebenfalls Doppeltrapez-Iochungen 2" auf. Die aus den Doppeltrapezlochungen 2" bestehenden Lochungsreihen sind quer zur Längsausdehnung des bandförnugen Aufzeichnungsträgers angeordnet, und zwar in einem derartigen Abstand voneinander, daß bei Durchtrennung entlang der mit ml bezeichneten Linie einzelne Aufzeichnungsstreifen 1"' entstehen. Der in der Zeichnung rechte streifenförmige Aufzeichnungsträger 1"' ist schon in der erwähnten Weise abgetrennt. Es ist ersichtlich, daß die einzelnen streifenförmigen Aufzeichnungsträger 1"' trapezförmige Ausnehmungen 3 und trapezförmige Zähne 4, wie z. B. die Aufzeichnungsträger nach den F i g. 2 bis 4, besitzen.
  • Die Durchtrennungslinie ml kann als markierte Schnittlinie oder als eine den Abriß ermöglichende Falzlinie oder Perforation ausgebildet sein.
  • Die F i g. 14 zeigt einen Aufzeichnungsträger lIv, bei dem der gegenseitige Abstand a der trapezförmigen Ausnehmungen 3 der vierfachen Breite eines geschriebenen Schreibmaschinenzeichens entspricht. In der Kopfzeile dieses Aufzeichnungsträgers sind vier Schreibmaschinenzeichen, nämlich die Ziffern 1 bis 4, eingetragen, und es ist mit Hilfe von punktierten Linien dargestellt, daß der Mittenabstand a der trapezförmigen Zwischenräume 3 der Gesamtbreite dieser vier Schreibmaschinenzeichen entspricht.
  • Die F i g. 18 bis 20 zeigen ein Zahnrad 15 zum Transport der Aufzeichnungsträger nach den F i g. 1 bis 17, dessen Zahn 16 in die trapezförmigen Ausnehmungen 2 bzw. 3 der Aufzeichnungsträger eingreifen. Wie ersichtlich ist, verjüngen sich die Zähne 16 quer zur Transportrichtung auf ihr freies Ende zu. Wie aus F i g. 20 hervorgeht, entspricht der Querschnitt der Zähne 16 der Trapezform der Ausnehmungen 2 bzw. 3 der Aufzeichnungsträger.
  • Das dargestellte Zahnrad 15 gewährleistet einen sicheren und störungsfreien Transport der Aufzeichnungsträger. Soll z. B. ein Aufzeichnungsträger nach F i g. 5 mit seiner Trapezlochung 2, in der Zeichenebene bezüglich F i g. 20 gesehen, von oben her mit dem Zahn 16 in Eingriff kommen, so findet dieser Eingriff nicht statt, da die Verjüngungen der Trapez-Lochungen 2 einerseits und des Trapezquerschnittes des Zahnes 16 andererseits entgegengerichtet sind. Auf diese Weise wird verhindert, daß ein mit trapezförmigen Ausnehmungen 2 bzw. 3 versehener Aufzeichnungsträger falsch in die Transportvorrichtung eingelegt bzw. von dieser transportiert wird.

Claims (12)

  1. Patentansprüche: 1. Zur Aufnahme einer Aufzeichnung bestimmter Aufzeichnungsträger, z. B. Bogen, Formulare oder Speicherstreifen, die an den Rändern oder an einem Rand mit reihenförmig angeordneten, sich konisch verjüngenden Ausnehmungen versehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen trapezförmig ausgebildet sind.
  2. 2. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die trapezförmigen Ausnehmungen als zum Rand des Aufzeichnungsträgers (1) hin offene Zwischenräume (3) zwischen ebenfalls trapezförmigen Zähnen (4) ausgebildet sind.
  3. 3. Aufzeichnungsträger nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die trapezförmigen Ausnehmungen (2, 3) sich zur Seitenkante des Aufzeichnungsträgers hin erweitern.
  4. 4. Aufzeichnungsträger nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die trapezförmigen Ausnehmungen (2, 3) sich zur Seitenkante des Aufzeichnungsträgers hin verjüngen.
  5. 5. Aufzeichnungsträger nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei Anordnung von trapezförmigen Lochungen (2) zur wahlweisen Herstellung eines Aufzeichnungsträgers mit trapezförmigen Zwischenräumen (3) und Zähnen (4) eine markierte Schnittlinie (m2) oder eine den Abriß ermöglichende Falzlinie oder Perforation od. dgl. angeordnet ist, die parallel zur Seitenkante des Aufzeichnungsträgers bündig mit den der Seitenkante des Aufzeichnungsträgers am nächsten liegenden Seiten der trapezförnügen Lochungen (2) verläuft.
  6. 6. Aufzeichnungsträger nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in beliebiger Entfernung von einem oder mehreren Rändern des Aufzeichnungsträgers (1) eine oder mehrere Reihen von Lochungen (2") angeordnet sind, wobei diese Lochungen die Form zweier jeweils eine Lochung bildender, an einer Parallelseite, vorzugsweise der größeren, ineinander übergehender Trapeze (tl, t2) haben, so daß bei Durchtrennung des Aufzeichnungsträgers entlang einer durch die Mitte der Lochungen (2") hindurchgehenden Linie (ml) mehrere Einzelaufzeichnungsträger (1"') mit trapezförmigen Zwischenräumen (3) und Zähnen (4) entstehen.
  7. 7. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die aus den Doppeltrapezlochungen (2") bestehenden Lochungsreihen dicht an einem oder mehreren Rändern des Aufzeichnungsträgers angeordnet sind, so daß bei Umfaltung des Randabschnittes (7) entlang einer durch die Mitte der Lochungen hindurchgehenden Linie (m) ein verstärkter Rand (6) mit trapezförmigen Zwischenräumen (3) und Zähnen (4) entsteht. B.
  8. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der umzufaltende Randabschnitt (7) mit einem Selbstkleber versehen ist.
  9. 9. Aufzeichnungsträger nach dem Anspruch 6, gekennzeichnet durch eine markierte Schnittlinie (m1) oder eine den Abriß ermöglichende Falzlinie oder Perforation od. dgl., die zwischen den einzelnen Doppeltrapezlochungen (2") entlang einer durch die Mitte dieser Lochungen hindurchgehenden Linie verläuft.
  10. 10. Aufzeichnungsträger nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der gegenseitige Abstand (a) der trapezförmigen Ausnehmungen (2, 3) einem Vielfachen der Breite eines geschriebenen Schreibmaschinenzeichens, vorzugsweise der vierfachen Breite, entspricht.
  11. 11. Aufzeichnungsträger nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, däß zur Ermöglichung der gegenseitigen seitlichen Verhakung mehrerer Aufzeichnungsträger (1 a, 1 b) die trapezförmigen Ausnehmungen der einen Seite jedes Aufzeichnungsträgers als trapezförmige Lochungen und der gegenüberliegenden Seite als trapezförnüge Zwischenräume ausgebildet sind.
  12. 12. Vorrichtung zum Transport von Aufzeichnungsträgern nach den Ansprüchen 1 bis 11 in Form eines Zahnrades, einer Zahnstange od. dgl., dessen Zähne in die Ausnehmungen der Aufzeichnungsträger eingreifen, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Zähne (16) der Trapezform der Ausnehmungen der Aufzeichnungsträger (1) entspricht und die Zähne (16) sich quer zur Transportrichtung auf ihr freies Ende zu verjüngen. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Auslegeschrift Nr. 1027 049; schweizerische Patentschrift Nr. 302 322; französische Patentschrift Nr. 1125 649.
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CH302322A (de) * 1952-04-19 1954-10-15 Rueegg Naegeli & Cie Aktienges Anzeigetafel.
FR1125649A (fr) * 1955-06-01 1956-11-05 Chauvin Arnoux Et Cie Perfectionnement au système d'entraînement du support de tracé sur les appareils de mesure enregistreurs
DE1027049B (de) * 1953-01-23 1958-03-27 Josef Burgmer Papierbahn mit OEffnungen zur registerhaltigen Fuehrung

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