-
Zur Aufnahme einer Aufzeichnung bestimmter Aufzeichnungsträger Die
Erfindung betrifft einen zur Aufnahme einer Aufzeichnung bestimmten Aufzeichnungsträger,
z. B. einen Bogen, ein Formular oder einen Speicherstreifen, der an einem oder mehreren
Rändern mit reihenförmig angeordneten Ausnehmungen zum Transport oder zur Ablage
versehen ist. Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf eine Vorrichtung zum Transport
derartiger Aufzeichnungsträger.
-
Es sind Aufzeichnungsträger bekannt, die entweder runde oder viereckige
Ausnehmungen besitzen. Bei Aufzeichnungsträgern mit diesen bekannten Ausnehmungen
kann es vorkommen, daß die Bogen, Formulare, Speicherstreifen od. dgl. seitenverkehrt
abgelegt oder in die Transportvorrichtung eingebracht werden. Des weiteren sind
Aufzeichnungsträger mit den bekannten Ausnehmungen nacht geeignet, um unter Einhaltung
fester Abstände nebeneinander oder übereinander oder unter teilweiser Überdeckung
abgelegt bzw. vorübergehend in Mappen, auf Sichttafeln od. dgl. fixiert zu werden.
Auch die Befestigung von Reitern an den mit den bekannten Ausnehmungen versehenen
Aufzeichnungsträgern, insbesondere Karteikarten, kann nur unvollkommen durchgeführt
werden, da die Reiter sich oft aus ihrer gewünschten Lage verschieben.
-
Dadurch, daß eine sichere Fixierung der mit den bekannten Ausnehmungen
versehenen Aufzeichnungsträger nicht möglich ist, eignen sich diese Aufzeichnungsträger
nicht für die Verwendung in automatisch arbeitenden Maschinen, z. B. Buchhaltungsmaschinen.
Es besteht nämlich infolge des nicht möglichen genauen bzw. unverrückbaren Eingriffes
der Eingriffsmittel der Ablage- bzw. Transportvorrichtungen die Gefahr, daß die
auf dem Aufzeichnungsträger vorhandenen Aufzeichnungen nicht genau an die vorgesehene
Stelle gebracht werden.
-
Des weiteren ist eine zur registerhaltigen Führung in Druck-, Schreib-
oder anderen Bearbeitungsmaschinen bestimmte Papierbahn bekannt, die in der Nähe
ihrer Ränder Reihen von Einschnitten aufweist, die je die Form eines U, eines C
oder eines Halbkreises haben. Im letzteren Fall kehren die Halbkreise dem Rand der
Papierbahn abwechselnd ihre konvexe oder konkave Seite zu. Alle drei Formen von
Schlitzen bieten keinen Schutz gegen eine seitenverkehrte Einbringung der Papierbahn
in die Transport- oder Ablageeinrichtung. Auch ermöglichen diese Schlitze nicht,
mehrere Papierbahnen durch Verhaken gegenseitig zu fixieren.
-
Schließlich ist es auch bekannt, einzelne streifenförmige Aufzeichnungsträger
an ihrer Unterseite zu verzahnen und in die Schlitze einer zur Aufnahme dieser Streifen
bestimmten Grundplatte ein Arretietierungsorgan, z. B. eine entsprechend gezahnte
Zahnstange einzulegen. Auch wenn nach einem bekannten Vorschlag der Führungsboden
in den Schlitzen der Grundplatte mit Vorsprüngen versehen ist, die eine Wellenlinie
bilden, oder wenn am Führungsboden anstatt einer Zahnstange eine Leiste mit Ausnehm-ungen
vorgesehen ist, in die die Vorsprünge des Aufzeichnungsträgers eingreifen, ist ein
seitenverkehrtes Einstecken des Aufzeichnungsträgers in die Schlitze der Grundfläche
keinesfalls ausgeschlossen. Eine gegenseitige Fixierung zweier Aufzeichnungsträger
durch gegenseitiges Verhaken ist nicht möglich.
-
Die Erfindung bezweckt, einen mit Ausnehmungen versehenen Aufzeichnungsträger
zu schaffen, bei dem die vorstehend geschilderten Nachteile nicht auftreten. Die
Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, ein sicheres Eingreifen der Eingriffsmittel
der Transport- bzw. Ablagevorrichtung in die Ausnehmungen der Aufzeichnungsträger
zu gewährleisten und somit die Möglichkeit zu schaffen, die Aufzeichnungsträger
ohne Gefahr von Falschbuchungen od. dgl. in automatisch arbeitenden Maschinen verwenden
zu können. Weiterhin soll durch die Erfindung ermöglicht werden, daß die Aufzeichnungsträger
in jedem Falle mit der richtigen Seite in die Ablage- bzw. Transportvorrichtung
eingegeben werden und daß eine gegebenenfalls vorübergehende Befestigung der Aufzeichnungsträger
zu Vergleichs- oder Kalkulationszwecken od. dgl. ermöglicht ist, ohne daß dabei
die Gefahr einer Verrückung der Aufzeichnungsträger besteht.
-
Gegenstand der Erfindung ist ein, zur Aufnahme einer Aufzeichnung
bestimmter Aufzeichnungsträger, der an den Rändern oder nur an einem Rand mit reihenförmig
angeordneten, sich konisch verjüngenden Ausnehmungen versehen ist. Bei einem derartigen
Aufzeichnungsträger
schlägt die Erfindung vor, daß die Ausnehmungen trapezförmig ausgebildet sind.
-
Durch die trapezförmigen Ausnehmungen wird ein sicherer Eingriff der
Eingriffsmittel der Transport-oder Ablagevorrichtung bzw. der Reiter in die Ausnehmungen
der Aufzeichnungsträger ermöglicht. Eine Schrägstellung bzw. eine Verrückung der
mit den Eingriffsmitteln im Eingriff stehenden Aufzeichnungsträger ist daher nicht
möglich. Auch ein Verschieben der in die vorgeschlagenen Ausnehmungen eingesetzten
Reiter ist nicht möglich.
-
Die vorgeschlagenen trapezförmigen Ausnehmungen ermöglichen eine große
Variationsmöglichkeit der Aufzeichnungsträger. Die Aufzeichnungsträger können sowohl
in waagerechter als auch in senkrechter Richtung sicher in Maschinen geführt werden.
Der mit den vorgeschlagenen Ausnehmungen versehene Aufzeichnungsträger kann infolge
der dadurch erzielten sicheren Fixierung ohne Gefahr von Falschkopien zum Vervielfältigen
verwendet werden. Des weiteren ist eine genaue Übereinanderlage mehrerer Aufzeichnungsträger
gewährleistet, da die Eingriffsmittel sicher an den Schrägseiten der trapezförmigen
Ausnehmungen zur Anlage kommen. Ein seitenverkehrtes Einlegen der Aufzeichnungsträger
in Transportvorrichtungen od. dgl., insbesondere in den Fällen, wo nur eine Seite
mit Ausnehmungen versehen ist, ist verhindert, da in diesem Falle die ebenfalls
trapezförmigen Querschnitt besitzenden Eingriffsmittel gar nicht zum Eingriff mit
den Ausnehmungen kommen können.
-
Nach einer abgeänderten Ausführungsform der Erfindung können die trapezförmigen
Ausnehmungen auch als zum Rand des Aufzeichnungsträgers hin offene Zwischenräume
zwischen ebenfalls trapezförmigen Zähnen ausgebildet sein. Neben dem Vorteil der
vorerwähnten Ausführungsform weist diese Ausbildung noch den Vorzug auf, daß die
trapezförmigen Zähne mit den trapezförmigen Lochungen eines Aufzeichnungsträgers
nach der vorerwähnten Ausführungsform in Eingriff gebracht werden können.
-
Zweckmäßigerweise erweitern sich erfindungsgemäß die trapezförmigen
Ausnehmungen zur Seitenkante des Aufzeichnungsträgers hin. Es ist aber auch möglich,
die trapezförmigen Ausnehmungen derart auszubilden, daß sie sich zur Seitenkante
des Aufzeichnungsträgers hin verjüngen.
-
Die Erfindung schlägt weiterhin vor, daß bei Anordnung von trapezförmigen
Lochungen zur wahlweisen Herstellung eines Aufzeichnungsträgers mit trapezförmigen
Zwischenräumen und Zähnen eine markierte Schnittlinie oder eine den Abriß ermöglichende
Falzlinie oder Perforation od. dgl. angeordnet ist, die parallel zur Seitenkante
des Aufzeichnungsträgers bündig mit den der Seitenkante des Aufzeichnungsträgers
am nächsten liegenden Seiten der trapezförmigen Lochungen verläuft. Diese Ausführungsform
bringt den Vorteil mit sich, daß Aufzeichnungsträger mit trapezförmigen Lochungen
in einfacher Weise in Aufzeichnungsträger mit trapezförmigen Zwischenräumen und
Zähnen verwandelt werden können.
-
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung kennzeichnet sich dadurch,
daß in beliebiger Entfernung von einem oder mehreren Rändern des Aufzeichnungsträgers
eine oder mehrere Reihen von Lochungen angeordnet sind, wobei diese Lochungen die
Form zweier jeweils eine Lochung bildender, an einer Parallelseite, vorzugsweise
der größeren, ineinander übergehender Trapeze haben, so daß bei Durchtrennung des
Aufzeichnungsträgers entlang einer durch die Mitte der Lochungen hindurchgehenden
Linie mehrere Einzelaufzeichnungsträger mit trapezförmigen Zwischenräumen und Zähnen
entstehen. Hierdurch kann nach Belieben ein größerer Aufzeichnungsträger in mehrere
kleinere Einzelaufzeichnungsträger mit trapezförmigen Zwischenräumen und Zähnen
aufgeteilt werden.
-
Die Erfindung schlägt weiterhin vor, daß die aus den Doppeltrapezlochungen
bestehenden Lochungsreihen dicht an einem oder mehreren Rändern des Aufzeichnungsträgers
angeordnet sind, so daß bei Umfaltung des Randabschnittes entlang einer durch die
Mitte der Lochungen hindurchgehenden Linie ein verstärkter Rand mit trapezförmigen
Zwischenräumen und Zähnen entsteht. Zweckmäßig ist der umzufaltende Randabschnitt
mit einem Selbstkleber versehen.
-
Ein weiterer Vorschlag der Erfindung kennzeichnet sich dadurch, daß
zur Ermöglichung der gegenseitigen seitlichen Verhakung mehrerer Aufzeichnungsträger
die trapezförmigen Ausnehmungen der einen Seite jedes Aufzeichnungsträgers
als trapezförmige Lochungen und der gegenüberliegenden Seite als trapezförmige Zwischenräume
ausgebildet sind.
-
Die Erfindung betrifft schließlich noch eine Vorrichtung zum Transport
der vorgeschlagenen Aufzeichnungsträger in Form eines Zahnrades, einer Zahnstange
od. dgl., dessen Zähne in die Ausnehmungen der Aufzeichnungsträger eingreifen.
-
Bei einer bekannten Transportrolle für ein an den Rändern mit reihenförmig
angeordneten Ausnehmungen versehenes Band haben die am Umfang der Transportrolle
vorgesehenen, in die Ausnehmungen des Bandes eingreifenden Zähne einen konstanten
oder sich radial nach außen verjüngenden Querschnitt, so daß diese Zähne, in der
Achse der Transportrolle gesehen, einen trapezförmigen Querschnitt haben. Nach dem
Vorschlag der Erfindung soll der Querschnitt der Zähne der Trapezform der Ausnehmungen
der Aufzeichnungsträger entsprechen, was dazu führt, daß die Zähne sich quer zur
Transportrichtung auf ihr freies Ende zu verjüngen. Hierdurch ist eine sichere und
unverrückbare Führung der Aufzeichnungsträger gewährleistet.
-
In den Zeichnungen sind Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise
dargestellt. Es zeigt F i g. 1 einen Aufzeichnungsträger mit an zwei gegenüberliegenden
Seiten vorgesehenen trapezförmigen Ausnehmungen in Ansicht, F i g. 2 bis 8 gegenüber
F i g. 1 abgeänderte Ausführungsformen, F i g. 9 einen Aufzeichnungsträger mit zusätzlicher
Anordnung von Ausnehmungen an einer Querseite, F i g. 10 die übereinanderanordnung
zweier Aufzeichnungsträger, F i g. 11 einen Aufzeichnungsträger, bei dem eine Randverstärkung
möglich ist, F i g. 12 einen Schnitt nach der Linie XII-XII in F i g. 11 nach erfolgter
Randverstärkung, F i g. 13 einen bandförmigen Aufzeichnungsträger, der in mehrere
einzelne Aufzeichnungsstreifen zerteilbar ist, F i g. 14 einen Aufzeichnungsträger
mit vorbestimmten Abstand der Ausnehmungen, F i g. 15 zwei nebeneinander angeordnete,
miteinander verhakte Aufzeichnungsträger,
F i g. 16 zwei übereinander
angeordnete, miteinander verhakte Aufzeichnungsträger, F i g. 17 eine gegenüber
F i g. 2 abgeänderte Ausführungsform, F i g. 18 ein Zahnrad zum Transport der Aufzeichnungsträger
nach den F i g. 1 bis 17, F i g. 19 einen Schnitt nach der Linie XIX-XIX in F i
g. 1.8 und F i g. 20 eine Ansicht auf den Transportzahn des Zahnrades nach den F
i g. 18 und 19 in Richtung des Pfeiles XX in F i g. 19.
-
Bei der Ausführungsform nach F i g. 1 besteht der Aufzeichnungsträger
aus einem Bogen oder Formular 1, zweckmäßig im DIN-A-4-Format. An den beiden gegenüberliegenden
Langseiten sind reihenförmig angeordnete Lochungen 2 in Trapezform angeordnet. Die
Lochungen sind in geringem Abstand von den Seitenkanten des Aufzeichnungsträgers
1 vorgesehen.
-
Bei der Ausführungsform nach F i g. 2 sind die gemäß der Erfindung
vorgeschlagenen trapezförmigen Ausnehmungen als zum Rand des Aufzeichnungsträgers
1 hin offene trapezförmige Zwischenräume 3 zwischen ebenfalls trapezförmigen Zähnen
4 ausgebildet. Wie bei der Ausführungsform nach F .i g. 1 befinden sich die trapezförrnigen
Ausnehmungen 3 an den beiden gegenüberliegenden Langseiten des Aufzeichnungsträgers
1.
-
Der Aufzeichnungsträger nach F i g. 2 kann nach F i g. 16 in sicherer
gegenseitiger Anordnung auf oder unter dem Aufzeichnungsträger 1 befestigt werden,
und zwar dadurch, daß die trapezförmigen Zähne 4 des in F i g. '16 mit 1' bezeichneten
Aufzeichnungsträgers. durch die trapezförmigen Lochungen 2 des Aufzeichnungsträgers
1 hindurchgesteckt werden.
-
Wie die F i g. 3 und 4 zeigen, kann der Aufzeichnungsträger 1 (bzw.
1') streifenförmig ausgebildet sein.. Dies bezieht sich sowohl auf den Aufzeichnungsträger
nach F i g. 2 als auch auf den nach F i g. 1, obwohl in den F i g. 3 und 4 nur ein
Aufzeichnungsträger nach Art der Ausführungsform gemäß F i g. 2 dargestellt ist.
Die Höhe der streifenförmigen Aufzeichnungsträger nach den F i g. 3 und 4 richtet
sich nach der .gewünschten Verwendung der Streifen 1. Zum Beispiel kann man den
nach F i g. 3 nur so hoch bemessenen Aufzeichnungsträger, daß an den gegenüberliegenden
Seitenrändern zwei Zähne 4 mit dazwischen angeordnetem trapezförmigem Zwischenraum
3 vorgesehen werden können, derart auf dem sieben Zähne 4 mit Zwischenräumen 3 aufweisenden
Aufzeichnungsstreifen nach F i g. 4 anordnen, daß ein Abschnitt, z. B. eine Kopfzeile,
des Aufzeichnungsträgers nach F i g. 4 sichtbar bleibt.
-
Eine weitere abgeänderte Ausführungsform zeigt die F i g. 17. Der
Aufzeichnungsträger 1 nach dieser Figur besitzt an den zwei Schmalseiten nur je
einen unteren trapezförmigen Zahn. 4. Auch dieser Aufzeichnungsträger eignet sich
zur Fixierung, z. B. auf einem Aufzeichnungsträger nach F.i g. 1 oder in der in
F i g. 16 ersichtlichen Weise. Der Aufzeichnungsträger gemäß F i g. 17 kann .ebenso
wie bei den Ausführungsformen nach F i g. 1 bis 16 mit einem Linienaufdru k 8 versehen
sein, so daß der Aufzeichnungsträger als Karteikarte od. dgl. verwendbar ist.
-
Die F i g. 5 bis 8 zeigen gegenüber F i g. 1 unterschiedliche Ausführungsformen.
Gemäß F i g. 5 besitzt der Aufzeichnungsträger nur .an seinem rechten Rand trapezförmige
Lochungen 2, die derart angeordnet sind, daß sie sich zur Seitenkante hin verbreitern.
Bei der Ausführungsform nach F i g. 6 hingegen verjüngen sich die trapezförmigen
Lochungen 2 zur Seitenkante des Aufzeichnungsträgers 1 hin.
-
Die Ausführungsform nach F i g. 7 unterscheidet sich gegenüber F i
g. 1 dadurch, daß die trapezförmigen Lochungen 2 auf der in der Zeichnung rechten
Seite sich zur Seitenkante hin verbreitern, während sich die trapezförmigen Lochungen
2 auf der in der Zeichnung linken Seite zur Seitenkante des Aufzeichnungsträgers
hin verjüngen. Bei der Ausführungsform nach F i g. 1 hingegen verbreitern sich alle
trapezförmigen Lochungen 2 zu der jeweiligen Seitenkante des Aufzeichnungsträgers
1 hin. Hierzu unterschiedlich verjüngen sich gemäß F i g. 8 alle trapezförmigen
Lochungen 2 in Richtung ihrer jeweiligen Seitenkante.
-
Bei der Ausführungsform nach F i g. 7 ist in der in der Zeichnung
rechten Seite eine markierte Schnittlinie m. oder eine den Abrsß ermöglichende Falzlinie
oder Perforation od. dgl. angeordnet, die parallel zur Seitenkante des Aufzeichnungsträgers
1 bündig mit den der Seitenkante des Aufzeichnungsträgers am nächsten liegenden
Seiten der trapezförmigen Lochungen 2 verläuft. Durch die der Abtrennung dienende
Linie m2 ist es ermöglicht, daß aus einem Aufzeichnungsträger mit trapezförmigen
Lochungen 2 wahlweise ein solcher mit trapezförmigen Zwischenräumen 3 und Zähnen
4 etwa nach F i g. 2 hergestellt werden kann. Selbstverständlich kann die die Abtrennung
gestattende Linie m. auch bei anderen Ausführungsformen, z. B. bei dem Aufzeichnungsträger
nach F i g. 1, an beiden gelochten Seitenrändern vorgesehen sein.
-
Die F i g. 9 zeigt einen Aufzeichnungsträger nach F i g. 1, der jedoch
streifenförmig ausgebildet ist und eine zusätzliche Lochung 2' an seiner unteren
Kante aufweist. Die Ausführungsform nach F i g. 9 ermöglicht einen Transport des
Aufzeichnungsträgers 1 in zwei zueinander senkrechten Richtungen. Selbstverständlich
kann auch am oberen Rand noch eine zusätzliche Lochung angeordnet sein.
-
Des weiteren ist es möglich, daß beispielsweise die Aufzeichnungsträger
nach den F i g. 3 bis 8 an der einen Seite eine Trapezlochung und an der anderen
Seite trapezförmige Zwischenräume mit ebenfalls trapezförmigen Zähnen aufweisen.
Die jeweilige Anordnung richtet sich nach den Erfordernissen, z. B. danach, ob die
Aufzeichnungsträger einseitig oder beidseitig transportiert oder abgelegt bzw. mit
Eingriffsmitteln in Eingriff gebracht werden sollen.
-
Eine besondere Ausführungsform ist in F i g. 15 dargestellt, die eine
seitliche Verhakung zweier Aufzeichnungsträger 1 a und 1 b veranschaulicht. Der
Aufzeichnungsträger 1 b besitzt trapezförmige Zähne 4 b, die durch die trapezförmigen
Lochungen 4 a des Aufzeichnungsträgers 1 a leindurchgesteckt sind. Bei dem Aufzeichnungsträger
1 a handelt es sich also um eine Ausführungsform beispielsweise nach den F i g.
1, 5 oder 9. Der Aufzeichnungsträger 1 b hingegen weist gegenüber den Aufzeichnungsträgern
nach den F i g. 2 bis 4 den Unterschied auf, daß sich die trapezförmigen Zähne 4
b in Richtung vom Aufzeichnungsträger 1 b weg verbreitern, während sich die Zähne
4 bei den Aufzeichnungsträgern nach den F i g. 2 bis 4 in Richtung vom Aufzeichnungsträger
weg verjüngen.
Die F i g. 10 veranschaulicht die Aufeinanderanordnung
zweier Aufzeichnungsträger 1 und 1". Bed-- Aufzeichnungsträger sind in der dargestellten
Ausführungsform um genau eine Lochung 2 der Höhe nach versetzt. Dadurch, daß infolge
der Trapezform der Lochungen 2 eine genaue übereinstimmung der aufeinanderzuliegen
kommenden Lochungen erreicht werden kann, wird ermöglicht, daß beispielsweise die
sichtbare Kopfspalte 5 des Aufzeichnungsträgers 1 genau die gewünschte Breite hat.
-
Die F i g. 11 zeigt einen Aufzeichnungsträger 1, der derart ausgebildet
ist, daß eine Verstärkung seines in F i g. 12 mit 6 bezeichneten Randes möglich
ist. Die dicht an der Seitenkante des Aufzeichnungsträgers 1 angeordneten Lochungen
2" besitzen die Form zweier jeweils eine Lochung bildenden, an der größeren, mit
punktierter Linie dargestellten ParalleIseite p :ineinander übergehender Trapeze
t1 und t2. Faltet man den Randabschnitt 7 entlang der durch die Mitte der Lochungen
2" hindurchgehenden Linie m um, so entsteht der in F i g. 12 ersichtliche verstärkte
Rand 6, wobei die entstehenden Ausnehmungen die Form der trapezförmigen Ausnehmungen
3, z. B. nach den F i g. 2 bis 4, haben. Auf der in F i g. 11 ersichtlichen Oberfläche
des Randabschnittes 7 kann eine Selbstklebemasse vorgesehen sein, so daß nach Umfaltung,
z. B. durch Andrücken, eine Verklebung des Randabschnittes 7 mit dem eigentlichen
Aufzeichnungsträger 1 erfolgt.
-
Der Aufzeichnungsträger nach F i g. 13 ist bandförmig ausgebildet
und weist ebenfalls Doppeltrapez-Iochungen 2" auf. Die aus den Doppeltrapezlochungen
2" bestehenden Lochungsreihen sind quer zur Längsausdehnung des bandförnugen Aufzeichnungsträgers
angeordnet, und zwar in einem derartigen Abstand voneinander, daß bei Durchtrennung
entlang der mit ml bezeichneten Linie einzelne Aufzeichnungsstreifen 1"' entstehen.
Der in der Zeichnung rechte streifenförmige Aufzeichnungsträger 1"' ist schon in
der erwähnten Weise abgetrennt. Es ist ersichtlich, daß die einzelnen streifenförmigen
Aufzeichnungsträger 1"' trapezförmige Ausnehmungen 3 und trapezförmige Zähne 4,
wie z. B. die Aufzeichnungsträger nach den F i g. 2 bis 4, besitzen.
-
Die Durchtrennungslinie ml kann als markierte Schnittlinie oder als
eine den Abriß ermöglichende Falzlinie oder Perforation ausgebildet sein.
-
Die F i g. 14 zeigt einen Aufzeichnungsträger lIv, bei dem der gegenseitige
Abstand a der trapezförmigen Ausnehmungen 3 der vierfachen Breite eines geschriebenen
Schreibmaschinenzeichens entspricht. In der Kopfzeile dieses Aufzeichnungsträgers
sind vier Schreibmaschinenzeichen, nämlich die Ziffern 1 bis 4, eingetragen, und
es ist mit Hilfe von punktierten Linien dargestellt, daß der Mittenabstand a der
trapezförmigen Zwischenräume 3 der Gesamtbreite dieser vier Schreibmaschinenzeichen
entspricht.
-
Die F i g. 18 bis 20 zeigen ein Zahnrad 15 zum Transport der Aufzeichnungsträger
nach den F i g. 1 bis 17, dessen Zahn 16 in die trapezförmigen Ausnehmungen 2 bzw.
3 der Aufzeichnungsträger eingreifen. Wie ersichtlich ist, verjüngen sich die Zähne
16 quer zur Transportrichtung auf ihr freies Ende zu. Wie aus F i g. 20 hervorgeht,
entspricht der Querschnitt der Zähne 16 der Trapezform der Ausnehmungen 2 bzw. 3
der Aufzeichnungsträger.
-
Das dargestellte Zahnrad 15 gewährleistet einen sicheren und störungsfreien
Transport der Aufzeichnungsträger. Soll z. B. ein Aufzeichnungsträger nach F i g.
5 mit seiner Trapezlochung 2, in der Zeichenebene bezüglich F i g. 20 gesehen, von
oben her mit dem Zahn 16 in Eingriff kommen, so findet dieser Eingriff nicht statt,
da die Verjüngungen der Trapez-Lochungen 2 einerseits und des Trapezquerschnittes
des Zahnes 16 andererseits entgegengerichtet sind. Auf diese Weise wird verhindert,
daß ein mit trapezförmigen Ausnehmungen 2 bzw. 3 versehener Aufzeichnungsträger
falsch in die Transportvorrichtung eingelegt bzw. von dieser transportiert wird.