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Papierbahn mit COffnungen zur registerhaltigen Führung Die Erfindung
bezieht sich auf Papierbahnen mit an einem oder beiden Längsrändern vorgesehenen
Öffnungen, durch welche Finger oder Stifte greifen können, die zur Bewegung und
Führung der Papierbahn dienen, und insbesondere auf die Anordnung derartiger Führungsöffnungen
in Papierbahnen, aus denen mit Aufdruck versehene Durchschreibesätze, namentlichDurchschreibeformularsätze,
gefertigt werden.
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Es kommt häufiger vor, daß Papierbahnen, die auf Rollen aufgewickelt
sind, durch Verarbeitungs- oder Druckmaschinen laufen, dort irgendeinem Arbeitsvorgang
unterworfen und danach wieder aufgewickelt werden. Die Papierbahn ist dann für einen
weiteren Arbeitsgang wieder abzuwickeln, wobei die Bedingung zu erfüllen ist, daß
der zweite Arbeitsgang genau passend zum ersten Arbeitsgang erfolgt. Diese Voraussetzung
ist deshalb schwierig zu erfüllen, weil Papier ein Stoff ist, der praktisch nicht
genau maßhaltig verarbeitet werden kann. Die Papierbahn längt sich nicht nur bei
Zug verschieden stark, es wirken sich vielmehr auch Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen
in einer beträchtlichen Dehnung der Papierbahn aus. Aus diesen Gründen ist es praktisch
nicht möglich, die Abstände, die bei den einzelnen Arbeitsvorgängen vorgesehen sind,
z. B. Druckabstand, so genau einzuhalten, daß in einem zweiten Arbeitsgang ein weiterer
Druck genau auf die theoretisch vorgesehene Stelle kommt.
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Es ist bekannt, die gleichzeitige Herstellung von mehreren Beschriftungen,
z. B. auf Schreibmaschinen, Rechenmaschinen oder Buchungsmaschinen, dadurch zu erleichtern,
daß man mehrere miteinander abwechselnde Schreib- und Kopierpapiere blockartig verbindet,
so daß der ganze Satz als eine Einheit in die Maschine eingeführt werden kann.
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Um derartige Durchschreibsätze, die oftmals aus zahlreichen, etwa
sieben bis zehn Lagen Schreib- bzw. Formularpapier und dazwischen angeordnetem Kohlepapier
bestehen, herzustellen, geht man vielfach von längeren Papierbahnen aus, die als
Wickel angeliefert werden. Man trägt diese Papierbahnen in kontinuierlicher Arbeitsweise
auf einer geeigneten Unterlage zusammen, so daß zwischen je zwei Schreibpapierbahnen
eine Kohlepapierbahn liegt. Die dadurch entstehende mehrschichtige Bahn ist mit
geeigneten Quer- und gegebenenfalls Längsperforierungen oder Schwächungslinien versehen,
die die einzelnen Durchschreibesätze begrenzen und längs denen der Satz abgetrennt
werden kann.
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Eine wesentliche Voraussetzung für die Herstellung einwandfreier Durchschreibesätze
besteht darin, daß die Schreibpapierblätter im Durchschreibesatz in einer bestimmten
Anordnung genau übereinanderliegen. Dies ist namentlich darin von Bedeutung, wenn
die Schreibpapiere bedruckt, namentlich mit verschiedenem Aufdruck versehen sind,
in den, wie beispielsweise bei Buchungsmaschinen, Text und Zahlen in bestimmter
Weise einzuschreiben sind. Man bezeichnet vielfach diese richtige Anordnung der
Papierbahnen im Durchschreibesatz als registergerecht.
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Um eine registergerechte Anordnung der Papierbahnen beim Zusammentragen
im Durchschreibesatz oder für andere Arbeitsvorgänge zu sichern, werden die Papierbahnen
an einer oder beiden Längsseiten mit Öffnungen, den sogenannten Registeröffnungen,
in fortlaufender Anordnung versehen. Durch diese Öffnungen greifen an den Papiertransportwalzen
od. dgl. vorgesehene Stifte oder Finger, die die Aufgabe haben, die Papierbahn in
der Längs- und Querrichtung zu führen.
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Bisher werden als Registeröffnungen in den Papierbahnen allgemein
runde Löcher ausgestanzt, deren Durchmesser etwa 4 bis 10 mm betragen mag. Hierbei
entsteht als Abfall eine große Anzahl kleiner Papierscheiben, die sogenannten Putzen,
deren Beseitigung erhebliche Schwierigkeiten macht. Es ist aber auch bekannt, die
Registeröffnungen länglich zu gestalten, indem man ihnen parallel zum Rand der Papierbahn
eine größere Ausdehnung gibt als quer dazu. Die länglichen Öffnungen haben den Vorteil,
daß der die Öffnungen enthaltende und später abzutrennende Rand schmaler gehalten
werden kann, wodurch
der Papierabfall_geringer wird. Die Schwierigkeit
der Beseitigung der Papierputzen ist aber auch bei dieser Form der Registeröffnungen
vorhanden.
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Die Erfindung, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Registrierung der
Papierbahnen zu ermöglichen, ohne d'aß die vorerwähnten Papierputzen entstehen,
folgt dem Leitgedanken, die Öffnungen in Form von Einschnitten vorzusehen, die in
einer einzigen., sich in zwei Dimensionen erstreckenden Linie geführt sind und mit
ihren freien Enden unter Einhaltung eines Abstandes voneinander in die Papierbahn
auslaufen.
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Vorteilhaft werden diese Einschnitte im wesentlichen U-förmig ausgeführt:
Eine besonders günstige Form des Einschnittes besteht darin, daß man zwei halbkreisförmige,
mit ihrer offenen Seite einander zugewandte Schnitte durch einen Längsschnitt verbindet,
wodurch gleichfalls ein annähernd U-förmiger Einschnitt entsteht. Bei dieser Ausführungsform
genügt es, den beiden Halbkreisen einen sehr geringen Durchmesser von vielleicht
`2- bis 3 mm zu geben, um eine ausreichend haltbare Kante für die registergerechte
Führung der Papierbahn in Längsrichtung zu erzielen, während der zur seitlichen
Führung dienende Längsschnitt eine größere Länge erhalten kann, so daß auch in der
Querrichtung der Bahn eine sichere Registrierung erreicht-wird.
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Bei diesem Ausführungsformen kann man den Führungsstift oder -finger
so, ausführen, daß er beim Einfahren in die Führungsöffnung die innerhalb derselben
liegende Papierzunge hochhebt und seitlich umklappt, wodurch eine weitere Kante
für die Registrierung gebildet wird. Die erfindungsgemäßen Formen der öffnungen
haben praktisch die gleiche Wirkung wie die durch Ausstanzen von Putzen gebildeten
Öffnungen. Der gleiche Erfolg wird erfindungsgemäß übrigens auch dann erzielt, wenn
man die Einschnitte so anordnet, daß sie sich einmal nach der .einen und einmal
nach der anderen Seite hin öffnen.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die freien Enden der
Einschnitte durch eine Schwächungslinie verbunden, welche das Umklappen der von
dem Einschnitt begrenzten Papierzunge erleichtert.
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Die erfindungsgemäße Ausführung der Registrieröffnungen hat gegenüber
der bisher üblichen Anordnung ausgestanzter Registrieröffnungen den Vorteil, daß
die lästige Bildung der vorerwähnten Papierputzen beseitigt wird.
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Die Registrierung der Papierbahnen kann auf verschiedeneArt bewirkt
werden, z. B. durch feststehende oder gegebenenfalls gegen Federdruck bewegliche
kegistrierstifte oder -finger, die an ihrem Fuß bzw. Schaft vorteilhaft einen mit
der Registrieröffnung der Papierbahnen übereinstimmenden Umfangsverlauf haben. Der
Kopf der Registrierstifte wird vorteilhaft nach allen Seiten hin verjüngt, so daß
das Einfahren des Stiftes in den Registrierschnitt auch dann sicher vor sich geht,
wenn die Papierbahnen nicht genau, sondern mit den in der Praxis auftretenden Quer-
und Längsdifferenzen aufeinanderliegen.
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In. der Zeichnung sind verschiedene Ausführungsformen der Erfindung
dargestellt, und zwar zeigen die Fig. 1 und 2 Teile von Papierbahnen mit verschiedenen.
Arten von Registriereinschnitten; Fig. 3, 4 und 5 geben in größerem Maßstab Oberansichten
der Registriereinschnittewitder; Fig.6 zeigt einen Schnitt durch eine Papierbahn
mit eingefahrenem Registrierstift. , Die in Fig. 1 dargestellte Papierbahn 1 ist
mit U-förmigen Einschnitten 3 versehen. Die Einschnitte3 bestehen - wie Fig. 3 in
größerem Maßstab erkennen läßt - aus einem Längsteil 4 und zwei Flanken 5, die entweder
gegen die benachbarte Längskante der Papierbahn 1 oder gegen die gegenüberliegende
Längskante gerichtet sind oder abwechselnd in der einen oder anderen Richtung verlaufen.
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An Stelle der U-förmigen Einschnitte 3 kann in der Papierbahn, wie
in der linken Hälfte der Fig.2 angedeutet, auch der in Fig.4 dargestellte Einschnitt
benutzt werden, der aus zwei einander entgegengesetzt gerichteten halbkreisförmigen
Einschnitten 6 besteht, die durch einen geraden Schnitt 7 verbunden sind.
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Eine weitere Ausführungsform ist der in der rechten Seite der Fig.
2 angedeutete halbkreisförmige Einschnitt 8 (vgl. auch Fig. 5), der bei dem Ausführungsbeispiel
nach Fig. 2 abwechselnd entgegengesetzt gerichtet ist.
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Fig. 5 läßt auch erkennen, daß man am freien Ende des Einschnittes
gegebenenfalls eine Schwächungslinie 9 vorsehen kann, die übrigens auch bei den
Ausführungsformen nach Fig. 3 und 4 anwendbar ist und die ein Umklappen der Papierzunge
beim Einfahren des Führungsstiftes erleichtert.
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Dieses Einfahren des Führungsstiftes ist in Fig.6 dargestellt, wo.
der Führungsstift mit 10 bezeichnet ist. Man erkennt, daß die von dem Einschnitt
begrenzte Zunge 11 durch den Führungsstift umgeklappt wird, wodurch sich eine Kante
12 bildet, die im Verein mit der Kante 13 des Einschnittes einen passenden Eingriff
des Führungsstiftes 10 in die Registrieröffnung sichert.
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Die Führungs- bzw. Registrierstifte sind der Form der Einschnitte
so anzupassen, daß sie am Fuß dem Umfangsverlauf der durch den Einschnitt begrenzten
Öffnung entsprechen. Nach dem freien Ende hin verjüngt sich der Registrierstift,
wie bei 14 in Fig. 6 angedeutet, so daß der Stift in die Registrieröffnung einfahren
kann, auch wenn die Öffnung nicht genau im Bewegungsbereich des Stiftes 10 liegt.
Die Papierbahn 1 kann dann durch den Stift zur Korrektur ihrer Lage, d. h. zur Registrierung
längs oder quer verschoben werden, ohne einzureißen.