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Verschlußhaken für einen Haken-Ösen-Verschluß Die Erfindung bezieht
sich auf einen Verschlußhaken für einen Haken-COsen-Verschluß zum Verbinden zweier
sich überlappender Teile von Kleidungsstücken, insbesondere zum Verbinden der Enden
eines Hosen- oder Rockbundes.
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Haken-CSsen-Verschlüsse bestehen aus einem Verschlußhaken, der an
einem Ende des Bundes befestigt ist und mit einer am anderen Ende des Bundes befestigten
Öse, Schlaufe, einem Steg od. dgl. zusammengreift. Im allgemeinen stellen die Verschlußteile
aus Blech ausgestanzte und gepreßte Teile dar.
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Derartige Verschlußteile sollen verschiedene Forderungen erfüllen.
Abgesehen von einem einfachen Aufbau, der eine Massenherstellung mit verhältnismäßig
einfachen Werkzeugen ermöglicht, sollen die Verschlußteile möglichst flach gehalten
sein, damit sie am Kleidungsstück nicht auftragen. Sie sollen leicht und schnell
zu schließen sein und ihre Funktionsfähigkeit auch nach jahrelangem Gebrauch nicht
verlieren. Die Verschlußteile sollen sich maschinell leicht und zuverlässig am Kleidungsstück
anbringen lassen.
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Zur Lösung dieser Aufgaben sind zahlreiche Vorschläge gemacht worden.
Viele bekannte Verschlußteile weisen zu ihrer Befestigung Krampen auf, die durch
den Stoff gesteckt und umgebogen werden. Um zu vermeiden, daß der Stoff bei Einwirkung
einer Zugbelastung einreißt, sind die Verschlußteile meist mittels einer unter den
Stoff gelegten Gegenplatte befestigt. Die Gegenplatte weist den Krampen zugeordnete
Schlitze oder Aussparungen auf, die von den Krampen durchgriffen werden, bevor diese
zur Gegenplatte hin umgebogen werden.
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Bei fast allen bekannten Verschlußteilen sind die Verschlußhaken U-förmig
gebogen, wobei die öffnungsweite des U-Hakens der Stärke der zugeordneten Öse oder
des Steges angepaßt ist. Sie werden also stets eine gewisse Gesamtstärke aufweisen,
die oberhalb des Stoffes zwangläufig mindestens drei Blechstärken betragen muß,
so d'aß die Verschlußteile am Kleidungsstück auftragen.
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Ein weitaus größerer Nachteil tritt jedoch dann in Erscheinung, wenn
mit derartigen Verschlußteilen versehene Kleidungsstücke beispielsweise in einer
Bügelpresse aufgebügelt werden. Es besteht dann die Gefahr, daß die U-Haken ganz
oder auch nur so weit zusammengebogen werden, daß sich die Öse nicht mehr einhaken
läßt und der Verschluß unbrauchbar ist. Dabei spielt die übrige Ausgestaltung der
Verschlußteile keine Rolle, und es ist unwesentlich, ob die Befestigung durch Annähen
mittels Krampen oder anderweitig erfolgt, ob zusätzlich eine Gegenplatte vorgesehen
ist oder nicht. Auch die Größe der Grundplatte oder der Gegenplatte hat keinen Einfluß,
ebensowenig die Lage der Grundplatte zur U-förmigen Hakenzunge. Bei bekannten Verschlußhaken
ragt die Hakenzunge frei von der mit Krampen versehenen Grundplatte vor. Die Befestigung
erfolgt demnach nicht unmittelbar unterhalb der Hakenzunge, sondern versetzt dazu.
Bei einem von oben einwirkenden Druck beispielsweise einer Bügelpresse können die
Verschlußhaken infolge der Elastizität des Stoffes etwas kippen. Dies ändert jedoch
nichts daran, daß derartige Haken bei stärkerem Druck zugebogen werden können, denn
für eine Deformation maßgebend ist allein die Tatsache, daß der Haken U-förmig gebogen
ist.
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Die Gefahr des Unbrauchbarwerd'ens in einer Bügelpresse besteht auch
bei anderen bekannten Verschlußteilen, bei denen' die Hakenzunge unmittelbar aus
der Befestigungsplatte herausgekröpft ist, so daß sie sich parallel oberhalb derselben
befindet. Auch ist vorgeschlagen worden, die eigentliche Hakenzunge, auf welche
der Steg des Verschlusses aufgeschoben wird, aus einem größeren, mit Befestigungskrampen
versehenen Zungenkörper herauszukröpfen. Auch bei diesem Verschluß befindet sich
die eigentliche Hakenzunge parallel zu und oberhalb einer Fläche, die beim Bügeln
in einer Presse nicht ausweichen kann. Folglich besteht auch hier die Gefahr des
Herabbiegens der Hakenzunge auf den größeren Zungenkörper und damit eine Verringerung
der Öffnungsweite des Verschlusses, so daß der Steg nicht mehr eingeschoben werden
kann.
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Erwähnt sei ein weiterer bekannter Verschluß, dessen ösenteil aus
einer Platte mit mehreren recht
eckigen Durchbrüchen besteht, die
zur Veränderung der Bundweite wahlweise mit einem Hakenteil zum Eingriff kommen.
Das Hakenteil besteht aus einer mit Krampen versehenen Befestigungsplatte und einer
über einen seitlichen Steg auf diese aufgesetzten kleineren Platte, die sich in
die Durchbrüche der Ösenplatte einführen läßt, wobei der Steg nach dem Einführen
des Hakenteiles an der betreffenden Kante eines Durchbruches zur Anlage kommt und
als Widerlager dient. Auch für diesen bekannten Hakenkörper besteht die Gefahr,
in einer Bügelpresse zusammengedrückt zu werden.
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Bei einem anderen bekannten Haken-Ösen-Verschluß liegt der Hakenkörper,
welcher als flaches, -im wesentlichen dreieckiges Plättchen mit bogenförmig gekrümmten
Seitenkanten ausgebildet ist, unmittelbar auf dem Stoff auf und ist ohne Gegenplatte
mittels durch den Stoff gesteckter und umgebogener Krampen befestigt. Das den Hakenkörper
darstellende Plättchen wird zum Schließen des Verschlusses in einen Steg eingeschoben,
wobei die Spitze des Plättchens in die Zugrichtung weist. Der beschriebene Verschluß
ist wenig stabil und eignet sich infolge seines Aufbaues nur für leichte Oberbekleidungsstücke,
keinesfalls jedoch beispielsweise als Bundverschluß für Herrenhosen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Verschlußhaken für einen Haken-Ösen-Verschluß
zu schaffen, bei dem die vorerwähnten Nachteile ausgeschaltet sind. Der erfindungsgemäße
Verschlußhaken soll einfach im Aufbau sein und sich ohne komplizierte Stanzwerkzeuge
als billiger Massenartikel herstellen lassen. Er soll sich leicht und zuverlässig
anbringen lassen, soll auf der Kleidung nicht auftragen und seine volle Funktionsfähigkeit
behalten, wenn das betreffende Kleidungsstück beispielsweise beim Bügeln einem Druck
ausgesetzt wird.
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Es hat sich herausgestellt, daß alle diese Forderungen durch eine
Kombination an sich bekannter Merkmale erfüllt werden können. Die Erfindung geht
von einem Verschlußhaken aus, der eine mit Durchsteckkrampen versehene Grundplatte
und eine frei von dieser vorragende Hakenzunge aufweist, wobei die Durchsteckkrampen
unter Zwischenklemmung des Trägerstoffes durch Schlitze einer Gegenplatte gesteckt
und umgebogen sind.
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Der erfindungsgemäße Verschlußhaken ist gekennzeichnet durch die Kombination
an sich bekannter Merkmale, nämlich dadurch, daß die Hakenzunge annähernd Z-förmig
aus der Grundplatte parallel zu dieser nach oben abgekröpft ist und daß ihre Länge
die der Grundplatte und die der ösenbreite wesentlich übersteigt, wobei der Abkröpfsteg
als Anlage für die Öse dient.
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Durch das Z-förmige Abkröpfen der Hakenzunge von der Grundplatte und
dadurch, daß die Länge der Hakenzunge die Länge der Grundplatte wesentlich übersteigt,
wird erreicht, daß bei einer Druckeinwirkung beispielsweise durch eine Bügelpresse
infolge der Elastizität des Stoffes die Hakenzunge abkippen kann. Keinesfalls kann
sich dadurch jedoch die Öffnungsweite wie bei einer U-förmig gebogenen Zunge verringern.
Im Gegenteil wird bei sehr starker Druckeinwirkung die Z-förmige Kröpfung flachgedrückt
werden. Dies führt jedoch dazu, daß nach Zurückfedern der Grundplatte in ihre ursprüngliche
Lage die Hakenzunge eine vom Stoff weg gerichtete Schräglage einnimmt. Die Öffnungsweite
ist somit zwar größer geworden, doch ist die volle Funktionsfähigkeit des Verschlusses
erhalten geblieben.
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Dadurch, daß der Abkröpfsteg als Anlage für die Öse oder den Steg
des Verschlusses dient, ist die Herstellung des Verschlußhakens mit verhältnismäßig
einfachen Stanz- und Preßwerkzeugen möglich. Hinzu kommt noch der große Vorteil,
daß durch die Z-förndge Ausbildung des Verschlußhakens derselbe nur eine geringe
Gesamtstärke aufweist. Oberhalb des Stoffes befinden sich nur zwei Blechstärken,
nämlich die der Öse bzw. des Steges und die der Hakenzunge. Der erfindungsgemäße
Verschlußhaken trägt demzufolge weniger auf als ein U-Haken, bei welchem oberhalb
des Stoffes mindestens drei Blechstärken vorhanden sind.
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In den Figuren ist ein Ausführungsbeispiel nach der Erfindung dargestellt.
Es zeigt F i g. 1 in perspektivischer Ansicht einen Verschlußhaken, F i g. 2 den
Verschlußhaken nach F i g. i im Schnitt, F i g. 3 den Verschlußhaken nach F i g.
1 in der Draufsicht und F i g. 4 in perspektivischer Ansicht eine abgewandelte Ausführungsform
eines Verschlußhakens. Der Verschlußhaken nach den F i g. 1 bis 3 weist die Grundplatte
1 mit den Befestigungskrampen 3,4 und die sich frei von der Grundplatte 1 abstreckende
Hakenzunge 5 auf, auf welche beint Schließen des Verschlusses die Öse, der Steg
oder dergleichen aufgeschoben wird. Der Verschlußhaken stellt ein gestanztes und
gepreßtes Blechteil dar.
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Die Hakenzunge 5 ist im wesentlichen Z-förmig aus der Grundplatte
1 parallel zu dieser nach oben abgekröpft. Die Länge der Hakenzunge 5 übersteigt
die Länge der Grundplatte 1 wesentlich, ihre Breite ist dagegen geringer als die
der Grundplatte 1. Bei Einwirkung eines Druckes beispielsweise in einer Bügelpresse
kann sich infolge der Elastizität des Stoffes die Hakenzunge 5 auf den Stoff zu
neigen, ohne daß eine Deformation der Hakenzunge eintritt.
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Die Befestigung des Verschlußhakens erfolgt in bekannter Weise dadurch,
daß die Krampen 3, 4 durch den Stoff gesteckt und nach Auflegen einer mit entsprechenden
Schlitzen oder Randaussparungen versehenen Gegenplatte umgebogen werden.
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Der Abkröpfsteg 2 dient gleichzeitig als Anlage für die Öse, wenn
der Verschluß geschlossen ist. Ein großer Vorteil des Z-förmig gekröpften Verschlußhakens
liegt auch darin, daß die Gesamtstärke desselben oberhalb des Stoffes nur zwei Blechstärken,
nämlich die der Hakenzunge 5 und der Öse bzw: des Steges, ausmacht. Der Verschluß
trägt daher nur wenig auf dem Kleidungsstück auf. Dadurch; daß die Öffnung, welche
die Öse aufnimmt, einmal durch die Hakenzunge 5, zum anderen aber unmittelbar durch
die Stoffoberfläche gebildet wird, greift die auf den Verschluß einwirkende Zugbelastung
nahezu in der Ebene des Stoffes an. Eine Hebelwirkung, die den Verschlußhaken vom
Stoff zu lösen sucht, tritt demzufolge nicht auf.
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In der in F i g. 4 dargestellten abgewandelten Ausführungsform weisen
die Grundplatte 1 und die Hakenzunge 5 die gleiche Breite auf. Die Grundplatte 1
ist in diesem Fall mit drei Befestigungskrampen 7 versehen. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel
ist die Hakenzunge 5 Z-förmig aus der Grundplatte 1 nach oben abgekröpft. Die Hakenzunge
5
weist die mittlere Aussparung 6 auf, die sich bis in den Abkröpfsteg
2 des Verschlußhakens erstreckt. Die mittlere Befestigungskrampe ist dabei unmittelbar
aus der Aussparung 6 herausgebogen.