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Fahrschachtabschluß mit senkrecht beweglichen Türblättern für Aufzüge
An Fahrschachtabschlüsse von Aufzugsanlagen werden verschiedene sicherheitstechnische
Anforderungen gestellt. Sie sollen verhindern, daß Personen in den Schacht fallen
können, ferner sollen sie Personen- oder Sachschäden bei Verwendung von Fahrkörben
ohne Abschluß verhüten und gewissen feuerschutztechnischen Anforderungen genügen.
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Eine besondere Art der Fahrschachtabschlüsse sind die mit senkrechter
Bewegung öffnenden bzw. schließenden Hubtüren, die sich vor allem bei rauhem .Betrieb
wegen der ihnen eigentümlichen Vorteile bewähren. Diese Fahrschachtabschlüsse können
von Hand oder maschinell angetrieben werden; Schließ- und Öffnungsbewegung können
selbsttätig bewirkt und vom Innern des Fahrkorbes oder von den Ladestellen aus eingeleitet
werden. Sie bestehen aus ein oder zwei Türblättern, die beiderseits an senkrechten
Führungsschienen mit Führungsteilen, wie Rollen oder Gleitstücken, geführt sind.
Dabei können auch getrennte Führungsschienen für die oberen und unteren Führungsteile
jedes Türblattes vorhanden sein. Die Türblätter werden vorzugsweise so angeordnet,
daß sie sich vor der Innenseite der Schachtwand, in der die Zugangsöffnungen liegen,
bewegen. Bleiben die Türblätter auch in geschlossener Stellung in dieser Ebene,
so bilden ihre waagerechten Kanten gegen die schachtseitige Wandfläche Vorsprünge,
die bei Verwendung von Fahrkörben ohne Abschlüsse Gefahrenquellen darstellen können.
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Dieser Nachteil kann dadurch vermieden werden, daß die Türblätter
so geführt werden, daß in geschlossener Stellung ihre dem Schacht zugewandten Flächen
bündig mit der Schachtwandfläche liegen. Bei einer bekannten Ausführung wird dies
durch Abkröpfungen in Verbindung mit Abzweigungen der seitlichen Schienenführungen
im Bereich der Zugänge nach der dem Schacht abgewandten Richtung erreicht.
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Es ist auch bekannt, einen Teil der seitlichen Führungsschienen im
Bereich der Zugänge horizontal beweglich in der Richtung vom Schacht hinweg auszuführen
und mit den in Schließlage befindlichen Türblättern so im rechten Winkel zur Bewegungsrichtung
beim Öffnen und Schließen zu verschieben, daß die Türblatt-Innenflächen bündig mit
der Schachtwand zu liegen kommen.
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Bei einer weiteren schon vorgeschlagenen Ausführung sind die die Türblätter
führenden Führungsschienen vom Schacht nach außen gekröpft. Die Türblätter werden
in geöffneter Stellung in Taschen innerhalb der Schachtwand aufgenommen, die gegen
den Schacht hin abgedeckt sind. Diese Ausführung verlangt zusätzliche Maßnahmen
zur Abdeckung der Schlitze an den Türschwellen und über der Tür.
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Es ist weiter eine Ausführung bekannt, bei der bei geschlossenem Schachtzugang
ein einteiliges Türblatt ohne Gewichtsausgleich in seitlich angeordneten Auflagen
mit der Schachtwand bündig eingehängt ist. Beim Öffnen des Schachtzuganges wird
das Türblatt an einen am Fahrkorb angeordneten Hubmechanismus eingehängt und in
am Fahrkorb befestigte gekröpfte Führungsschienen geführt nach oben gehoben. Diese
Ausführung hat den Nachteil, daß ohne Zuhilfenahme des Hubmechanismus am Fahrkorb
der Schachtzugang nicht geöffnet bzw. das Türblatt nicht bewegt werden kann und
ein erheblicher technischer Aufwand erforderlich ist.
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Bis auf die letzte ist allen diesen Ausführungen eigen, daß die Türblätter
beim Öffnen die nächstbenachbarten Fahrschachtzugänge entweder gar nicht oder nur
bis zu einem begrenzten Weg überdecken dürfen. Deshalb können Hubtüren dieser bekannten
Konstruktionen nur eingebaut werden, wenn der senkrechte Abstand zweier Fahrschachttüren
und damit die Stockwerkshöhe wesentlich - etwa 1,8fach - größer ist als die lichte
Höhe der Fahrschachtzugänge.
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Diese Abhängigkeit schränkte die Verwendung von Hubtüren und damit
die Ausnutzung ihrer sonstigen Vorteile bisher erheblich ein.
Die
Erfindung vermeidet die den bisherigen Ausführungen anhaftenden Nachteile bei einem
Fahrschachtabschluß mit senkrecht beweglichen Türblättern für Aufzüge, die mittels
an ihnen angebrachten Rollen oder Gleitstücken in zu beiden Seiten angeordneten
U-förmigen Führungsschienen geführt werden, welche mit Ablenkmitteln versehen sind,
durch die beim Schließen die Türblätter aus der Bewegungsebene in eine dazu parallele
mit der Fahrschachtwand bündige Lage gebracht werden, dadurch, daß als Ablenkmittel
an jeder Führungsschiene für jedes Türblatt mindestens eine kraftschlüssig in der
Ablenkanlage gehaltene schwenkbare Weichenzunge angeordnet ist, die durch die am
Türblatt angebrachten Führungsrollen oder Gleitstücke gesteuert wird. Vorteilhaft
ist die Weichenzunge als Winkelhebel ausgebildet.
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An den Führungsschienen angeordnete schwenkbare Weichenzungen sind
bereits bei einem einteiligen nach oben bewegbaren Schwingtor bekannt geworden.
Hier dienen die Weichenzungen jedoch dazu, die oberen Gleitstücke aus den Führungsschienen
herauszulenken und das Tor bei weiterer. Anheben in eine horizontale Lage zu überführen.
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Bei Fahrschachtabschlüssen mit senkrecht bewegten Türblättern nach
der Erfindung ist der Abstand senkrecht über- oder untereinander liegender Haltestellen
nicht mehr von Konstruktionsmaßen der Fahrschachtabschlüsse, sondern nur noch von
baulichen Gegebenheiten abhängig. Der Mindestabstand ist gleich der Summe aus lichter
Zugangshöhe und der Höhe darüber liegender Bauteile, wie Unterzüge oder Stockwerksdecken.
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Erfindungsgemäße Fahrschachtabschlüsse können also bei jedem Stockwerksabstand
eingebaut werden, auch wenn die lichten Höhen übereinander liegender Fahrschachtzugänge
verschieden groß sind oder Tiiren mit einem und zwei Türblätter überein.,nder liegen.
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Im folgenden wird der Erfindungsgegenstand an einem Ausführungsbeispiel
erläutert. Es zeigt F i g. 1 zwie übereinander angeordnete Schachtzugänge eines
Aufzuges mit Hubtüren als Schachtabschluß; Türblätter in Schließlage (Ansicht von
der Schachtinnenseite); F i g. 2 einen Schnitt nach der Linie 1-1 in F i g. 1; F
i g. 3 derselbe Schnitt I-1, jedoch mit der Schiebetür eines Zuganges in Öffnungslage;
F i g. 4 ein Anordnungsschema der Führungsrollen, bei Türblätter eines Schachtzuganges
in ausgeschwenkter, teilweise geöffneter Stellung. Türblätter des anderen Schachtzuganges
in Schließlage; F i g. 5 ein Anordnungsschema der Führungsrollen, bei Türblätter
des einen Schachtzuganges in öffnungslage. Türblätter der anderen Schachtzuganges
in Schließlage; F i g. 6 ein Schema der Weichenzunge in drei Stellungen.
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Nach F i g. 1 besitzen zwei übereinander angeordnete Schachtzugänge
A und B eines Aufzuges je ein oberes und ein unteres, zum öffnen der
Schachttür senkrecht verschiebbares Türblatt 1 und 2. Die beiden Türblätter 1, 2
sind durch über Leitrollen gelegte Ketten, Drahtseile od. dgl. gegenläufig miteinander
verbunden (nicht dargestellt), so daß sich ihr Gewicht gegenseitig aufhebt. Der
zum Bewegen erforderliche Kraftbedarf wird dadurch auf ein Mindestmaß beschränkt.
An jedem Türblatt sind vier seitliche Führungsrollen 3 und 4 angebracht. Zur Führung
der Türblätter 1, 2 sind durchgehende, z. B. U-förmige Führungsschienen 5 angeordnet.
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In diesen Führungsschienen 5 sind, wie F i g. 2 zeigt, je etwa in
Höhe der Türschwelle 6 und des Türkämpfers 7 Weichenzungen 8 derart angeordnet,
daß diese beim Durchfahren der seitlichen an beiden Seiten der Türblätter angebrachten
Führungsrollen 3 und 4 zwangläufig und ohne besonderen Antrieb in die gewünschte
Stellung gelenkt und festgehalten werden. In F i g. 2 sind die Türblätter 1, 2 in
Schließlage dargestellt. Die Führungsrollen 3 halten die als Winkelhebel ausgebildeten
Weichenzungen 8 zwangläufig in Stellung 1 (F i g. 6). Die Führungsrollen 4 stehen
in Schließlage in den abgebogenen Führungsschienenstücken 9. Beim Öffnen
der Hubtür rollen die Führungsrollen 3 an den festen Gegenleisten 10 zu den
Weichenzungen 8 ab und lenken diese in die Stellung 2 (F i g. 6). In dieser
Stellung werden die Weichenzungen 8 kraftschlüssig - z. B. durch Schwerkraft oder
Federkraft - gehalten. Solange sich die Führungsrollen 3 und 4 in der gegen die
S:nkrechte geneigten Weichenstrecke bewegen, führen die Türblätter 1 und
2 einen Weg in dieser Richtung aus, bis sich die Führungsrollen 3 und 4 und
damit auch die Türblätter längs der senkrecht laufenden Führungsschienen 5 nach
oben und unten bewegen. Kurz vor Erreichen der Öffnungslage der Türblätter lenken
die Führungsrollen 4 die Weichenzungen 8 in die der Schließlage der Türblätter entsprechende
Stellung 3 (F i g. 6) und halten bei geöffneter Tür die Weichenzungen in dieser
Stellung fest. Die Führungsrollen 3 können beim Öffnungsvorgang an den Weichenzungen
8 der darüber oder darunter liegenden Schachtzugänge vorbeilaufen, da in Schließlage
die Weichenzungen dieser Zugänge durch die Führungsrollen 3 der eigenen Türblätter
kraftschlüssig aus den durchlaufenden Schienen ausgeschwenkt sind (Stellung 1, F
i g. 6).
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Der Schließvorgang läuft in umgekehrter Reihenfolge ab. Die Führungsrollen
4 geben die beweglichen Weichenzungen 8 frei (Stellung 3, F i g. 6). Durch
Schwerkraft oder Federkraft werden die Weichenzungen 8 in Stellung 2 (F i g. 6)
geschwenkt. Kurz vor Erreichen der Schließlage werden die Führungsrollen 3 durch
diese Weichenzungen 8 abgelenkt, legen die Weichenzungen 8 in Stellung 1
(F i g. 6) um und geben dadurch die Führungsschienen für die benachbarten Türblätter
frei.
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Bei einer Einblattür kann es unter Umständen, z. B. wenn darüber eine
zweiteilige Tür ist, notwendig sein, in jeder Führungsschiene zwei Weichen anzuordnen.