Fahrschachtabschluss mit senkrecht beweglichen Türblättern für Aufzüge An Fahrschachtabschlüsse von Aufzugsanlagen werden verschiedene sicherheitstechnische Anforde rungen gestellt. Sie sollen verhindern, dass Personen in den Schacht fallen können, ferner sollen sie Perso nen- oder Sachschäden bei Verwendung von Fahr körben ohne Abschluss verhüten und gewissen feuer- schutztechnischen Anforderungen genügen.
Eine besondere Art der Fahrschachtabschlüsse sind die mit senkrechter Bewegung öffnenden bzw. schliessenden Hubtüren, die sich vor allem bei rauhem Betrieb wegen der ihnen eigentümlichen Vorteile be währen. Diese Fahrschachtabschlüsse können von Hand oder maschinell angetrieben werden; Schliess- und öffnungsbewegung können selbsttätig bewirkt und vom Innern des Fahrkorbes oder von den Ladestellen aus eingeleitet werden.
Sie bestehen aus ein oder zwei Türblättern, die beiderseits an senkrechten Führungs schienen mit Führungsteilen, wie Rollen oder Gleit- stücken, geführt sind: Dabei können auch getrennte Führungsschienen für die oberen und unteren Füh rungsteile jedes Türblattes vorhanden sein. Die Tür blätter werden vorzugsweise so angeordnet, dass sie sich vor der Innenseite der Schachtwand, in der die Zugangsöffnungen liegen, bewegen.
Bleiben die Tür blätter auch in geschlossener Stellung in dieser Ebene, so bilden ihre waagerechten Kanten gegen die schacht- seitige Wandfläche Vorsprünge, die bei Verwendung von Fahrkörben ohne Abschlüsse Gefahrenquelle dar stellen können.
Dieser Nachteil kann dadurch vermieden werden, dass die Türblätter so geführt werden, dass in ge schlossener Stellung ihre dem Schacht zugewandten Flächen bündig mit der Schachtwandfläche liegen. Bei einer bekannten Ausführung wird dies durch Ab kröpfungen in Verbindung mit Abzweigungen der seitlichen Schienenführungen im Bereich der Zugänge nach der dem Schacht abgewandten Richtung erreicht.
Es ist auch bekannt, einen Teil der seitlichen Füh rungsschienen im Bereich der Zugänge horizontal be weglich in der Richtung vom Schacht hinweg aus zuführen und mit den in Schliesslage befindlichen Türblättern so im rechten Winkel zur Bewegungs richtung beim öffnen und Schliessen zu verschieben, dass die Türblatt-Innenflächen bündig mit der Schacht wand zu liegen kommen.
Bei einer weiteren schon vorgeschlagenen Aus führung sind die die Türblätter führenden Führungs schienen vom Schacht nach aussen gekröpft. Die Tür blätter werden in geöffneter Stellung in Taschen inner- halb der Schachtwand aufgenommen, die gegen den Schacht hin abgedeckt sind. Diese Ausführung ver langt zusätzliche Massnahmen zur Abdeckung der Schlitze an den Türschwellen und über der Tür.
Es ist weiter eine Ausführung bekannt, bei der bei geschlossenem Schachtzugang ein einteiliges Tür blatt ohne Gewichtsausgleich in seitlich angeordneten Auflagen mit der Schachtwand bündig eingehängt ist. Beim öffnen des Schachtzuganges wird das Türblatt an einen am Fahrkorb angeordneten Hubmechanismus eingehängt und in am Fahrkorb befestigten gekröpf ten Führungsschienen geführt nach oben gehoben. Diese Ausführung hat den Nachteil, dass ohne Zuhilfe nahme des Hubmechanismus am Fahrkorb der Schachtzugang nicht geöffnet bzw. das Türblatt nicht bewegt werden kann und ein erheblicher technischer Aufwand erforderlich ist.
Bis auf die letzte ist allen diesen Ausführungen eigen, dass die Türblätter beim Öffnen die nächst benachbarten Fahrschachtzugänge entweder gar nicht oder nur bis zu einem begrenzten Weg überdecken dürfen. Deshalb können Hubtüren dieser bekannten Konstruktionen nur eingebaut werden, wenn der senk rechte Abstand zweier Fahrschachttüren und damit die Stockwerkshöhe wesentlich - etwa 1,8 fach - grösser ist als die lichte Höhe der Fahrschachtzugänge.
Diese Abhängigkeit schränkte die Verwendung von Hubtüren und damit die Ausnutzung ihrer sonsti gen Vorteile bisher erheblich ein.
Die Erfindung ermöglicht die den bisherigen Aus führungen anhaftenden Nachteile zu vermeiden, in dem bei einem Fahrschachtabschluss für Aufzüge, mit senkrecht beweglichen Türblättern, die mittels an ihnen angebrachten Rollen oder Gleitstücken in zu beiden Seiten angeordneten, U-förmigen Führungs schienen geführt sind, welche mit Ablenkmitteln ver sehen sind, durch die beim Schliessen die Türblätter aus der Bewegungsebene in eine dazu parallele, mit der Fahrschachtwand bündige Lage gebracht werden,
als Ablenkmittel an jeder Führungsschiene für jedes Türblatt mindestens eine kraftschlüssig in der Ablenk- lage gehaltene, 'schwenkbare Weichenzunge angeordnet ist, die durch die am Türblatt angebrachten Führungs rollen oder Gleitstücke steuerbar ist. Vorteilhaft kann die Weichenzunge als Winkelhebel ausgebildet sein.
An den Führungsschienen angeordnete schwenk bare Weichenzungen sind bereits bei einem einteiligen, nach oben bewegbaren Schwingtor bekannt geworden. Hier dienen die Weichenzungen jedoch dazu, die oberen Gleitstücke aus den Führungsschienen heraus zulenken und das Tor bei weiterem Anheben in eine horizontale Lage zu überführen.
Bei dem Fahrschachtabschluss nach der Erfindung können die Führungsschienen so ausgebildet sein, dass sie die Verschiebung jedes Türblattes in Überlagerung zum jeweils benachbarten Türblatt einer nächsten Schachtöffnung ermöglichen, so dass bei dieser Aus führungsform der Abstand senkrecht über- oder un tereinander liegender Haltestellen nicht mehr von Konstruktionsmassen der Fahrschachtabschlüsse, son dern nur noch von baulichen Gegebenheiten abhängig ist. Der Mindestabstand ist bei dieser Ausführung gleich der Summe aus lichter Zugangshöhe u. der Höhe darüber liegender Bauteile, wie Unterzüge oder Stock werksdecken.
Solche Fahrschachtabschlüsse können also bei jedem Stockwerksabstand eingebaut werden, auch wenn die lichten Höhen übereinanderliegender Fahrschachtzugänge verschieden gross sind oder Tü ren mit einem und zwei Türblättern übereinander liegen.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes anhand der Zeichnung er läutert. Es zeigen: Fig. 1 zwei übereinander angeordnete Schachtzu gänge eines Aufzuges mit Hubtüren als Schachtab schluss;
Türblätter in Schliesslage (Ansicht von Schachtinnenseite), Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie I-I in Fig. 1, Fig. 3 denselben Schnitt I-1, jedoch mit der Schie betür eines Zuganges in Öffnungslage, Fig. 4 ein Anordnungsschema der Führungsrollen, wobei die Türblätter des einen Schachtzuganges in ausgeschwenkter, teilweise geöffneter Stellung und die Türblätter des anderen Schachtzuganges in Schliess- lage sind,
Fig. 5 ein Anordnungsschema der Führungsrollen, wobei die Türblätter des einen Schachtzuganges in Öffnungslage und die Türblätter des anderen Schacht zuganges in Schliesslage sind, und Fig. 6 ein Schema der Weichenzunge in drei Stel lungen.
Nach Fig. 1 besitzen zwei übereinander angeord nete Schachtzugänge A und B eines Aufzuges je ein oberes und ein unteres, zum Öffnen der Schachttür senkrecht verschiebbares Türblatt 1 und 2. Die beiden Türblätter 1 und 2 sind durch über Leitrollen gelegte Ketten, Drahtseile oder dergleichen gegenläufig mit einander verbunden (nicht dargestellt), so dass sich ihr Gewicht gegenseitig aufhebt. Der zum Bewegen erforderliche Kraftbedarf wird dadurch auf ein Min- destmass beschränkt. An jedem Türblatt sind vier seitliche Führungsrollen 3 und 4 angebracht. Zur Führung der Türblätter 1 und 2 sind durchgehende, im Querschnitt U-förmige Führungsschienen 5 ange ordnet.
In diesen Führungsschienen 5 sind, wie Fig. 2 zeigt, je etwa in Höhe der Türschwelle 6 und des Tür kämpfers 7 Weichenzungen 8 derart angeordnet, dass diese beim Durchfahren der seitlichen an beiden Seiten der Türblätter angebrachten Führungsrollen 3 und 4 zwangsläufig und ohne besonderen Antrieb in die ge wünschte Stellung gelenkt und festgehalten werden. In Fig. 2 sind die Türblätter 1 und 2 in Schliesslage dargestellt. Die Führungsrollen 3 halten die als Win kelhebel ausgebildeten Weichenzungen 8 zwangsläufig in Stellung 1 (Fig. 6). Die Führungsrollen 4 stehen in Schliesslage in den abgebogenen Führungsschienen stücken 9.
Beim öffnen der Hubtür rollen die Füh rungsrollen 3 an den festen Gegenleisten 10 zu den Weichenzungen 8 ab und lenken diese in die Stellung 2 (Fig. 6). In dieser Stellung werden die Weichen zungen 8 kraftschlüssig - z. B. durch Schwerkraft oder Federkraft - gehalten. Solange sich die Füh rungsrollen 3 und 4 in der gegen die Senkrechte geneig ten Weichen- bzw. Schienenstrecke bewegen, führen die Türblätter 1 und 2 einen Weg in dieser Richtung aus, bis sich die Führungsrollen 3 und 4 und damit auch die Türblätter längs der senkrecht laufenden Führungsschienen 5 nach oben und unten bewegen.
Kurz vor Erreichen der Öffnunglage der Türblätter lenken die Führungsrollen 4 die Weichenzungen 8 in die der Schliesslage der Türblätter entsprechende Stel lung 3 (Fig. 6) und halten bei geöffneter Tür die Weichenzungen in dieser Stellung fest. Die Führungs rollen 3 können beim Öffnungsvorgang an den Wei chenzungen 8 der darüber oder darunter liegenden Schachtzugänge vorbeilaufen, da in Schliesslage die Weichenzungen dieser Zugänge durch die Führungs rollen 3 der eigenen Türblätter kraftschlüssig aus den durchlaufenden Schienen ausgeschwenkt sind (Stel lung 1, Fig. 6).
Der Schliessvorgang läuft in umgekehrter Reihen folge ab. Die Führungsrollen 4 geben die beweglichen Weichenzungen 8 frei (Stellung 3, Fig. 6). Durch Schwerkraft oder Federkraft werden die Weichen zungen 8 in Stellung 2 (Fig. 6) geschwenkt. Kurz vor Erreichen der Schliesslage werden die Führungsrollen 3 durch diese Weichenzungen 8 abgelenkt, legen die Weichenzungen 8 in Stellung 1 (Fig. 6) um und geben dadurch die Führungsschienen für die benachbarten Türblätter frei.
Bei einer Einblattür kann es unter Umständen, z. B. wenn darüber eine zweiteilige Tür ist, notwendig sein, in jeder Führungsschiene zwei Weichen an zuordnen.