DE1163520B - Lichtdurchlaessige frei tragende Bauplatte - Google Patents
Lichtdurchlaessige frei tragende BauplatteInfo
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Description
- Lichtdurchlässige frei tragende Bauplatte Die Erfindung betrifft eine lichtdurchlässige frei tragende Bauplatte, insbesondere für Oberlichte, die aus einem tragenden Rahmen und einem oder mehreren darin eingesetzten lichtdurchlässigen Elementen besteht.
- Bei einer bekannten Bauplatte dieser Bauart werden die lichtdurchlässigen Elemente beim Herstellen der Bauplatte mit einbetoniert. Als lichtdurchlässige Elemente werden massive oder hohle Glasbausteine verwendet. Derartige Bauplatten haben jedoch verschiedene Nachteile. Sie sind verhältnismäßig schwer, weil die einzelnen Glasbausteine, um sie begehbar zu machen, vergleichsweise klein sein müssen. Zwischen jedem Glasbaustein und dem anschließenden ist ein Steg aus Beton vorhanden, der eine genügende Festigkeit aufweisen muß, um die Bauplatte begehbar zu machen. Infolge der vielen Betonstege weist die bekannte Bauplatte ein beträchtliches Gewicht und einen verhältnismäßig geringen spezifischen Lichtdurchtritt auf. Außerdem ist sie verhältnismäßig kompliziert und deshalb teuer in der Herstellung, da man beim Herstellen der Platte aufpassen muß, daß die Glasbausteine nicht zerbrochen werden. Ein weiterer Nachteil der bekannten Bauplatte besteht darin, daß zerstörte lichtdurchlässige Elemente, die beispielsweise durch Wärmespannungen oder das Begehen zerbrochen sind, nicht mehr ausgewechselt werden können, da sie fest in den Beton eingebettet sind.
- Es sind ferner lichtdurchlässige Hohlplatten bekannt, die aus einer Oberscheibe und einer Unterscheibe bestehen, welche .durch eingeklebte Versteifungsstege miteinander verbunden sind. Bei dieser bekannten Hohlplatte sind jedoch Ober- und Unterscheibe gleich groß ausgeführt. Hierdurch würden sich beim Einsetzen derartiger Platten in einen vorgefertigten Rahmen Schwierigkeiten bei der Abdichtung und auch bei der Kraftübertragung ergeben.
- Zweck der Erfindung ist es, die vorbekannten, eingangs erwähnten Bauplatten unter Verwendung der oben beschriebenen, an sich bekannten Hohlplatten zu verbessern. Dies wird nach der Erfindung dadurch erreicht, daß als lichtdurchlässige Elemente die an sich bekannten Hohlplatten verwendet werden, die aus einer Oberscheibe und einer Unterscheibe bestehen, die durch eingeklebte Versteifungsstege miteinander verbunden sind, und daß die Oberscheibe die Unterscheibe allseitig überragt und beide Scheiben allseitig unter Zwischenlage je einer Dichtung auf dem Rahmen aufliegen, der zwei stufenförmig gegeneinander abgesetzte Auflageflächen aufweist.
- Hohlplatten aus Scheiben mit eingeklebten Versteifungsstegen können größer ausgebildet werden als normale Glasbausteine. Hierdurch verringert sich die Anzahl der zwischen den einzelnen lichtdurchlässigen Elementen vorzusehenden Zwischenrippen aus Beton. Dies hat den Vorteil, daß die erfindungsgemäße Bauplatte ein geringeres Gewicht aufweist als die vorbekannten Bauplatten und außerdem einen spezifisch höheren Lichtdurchtritt besitzt. Ferner ist die Herstellung der neuen Bäuplatte einfacher und deshalb billiger, weil lediglich ein selbsttragender Rahmen aus Beton gegossen werden muß, in dem später die Hohlplatten eingesetzt werden. Bei der Herstellung braucht also auf die zerbrechlichen Glasplatten keine Rücksicht genommen zu werden. Die erfindungsgemäße Ausbildung der Hohlplatten ermöglicht ferner eine besonders gute Abdichtung derselben in dem Rahmen. Durch die stufenartige Ausbildung der Auflageflächen des Rahmens werden zwei Dichtflächen geschaffen, so daß die Hohlplatte sowohl an der Oberscheibe als auch an der Unterscheibe abgedichtet ist. Diese doppelte Abdichtung bringt nicht nur eine doppelte Sicherheit gegen den Durchtritt von Wasser, sondern sie weist auch noch folgenden Vorteil auf, der bei den bekannten Hohlplatten, bei denen Ober-und Unterscheibe gleich groß ausgeführt sind, nicht vorhanden ist. Bei solchen Hohlplatten ist nämlich eine Abdichtung nur an der unteren Scheibe möglich. Wasser könnte infolgedessen in den zwischen den Seitenwänden der Hohlplatte und dem Rahmen vorhandenen Zwischenraum eindringen. Da dieses Wasser praktisch nicht ablaufen kann, würde es schon in feine Haarrisse des Betons eindringen und damit Beschädigungen an dem Rahmen hervorrufen. Außerdem könnte auch beim Undichtwerden einer Hohlplatte Wasser in dieselbe eindringen, wodurch deren Lichtdurchlässigkeit herabgemindert und auch ihre Isolierfähigkeit nachteilig beeinflußt wird. Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung der Hohlplatte wird das Wasser schon an der Abdichtung der Oberscheibe abgehalten, so daß es praktisch nicht vorkommen kann, daß Wasser in den Rahmen oder in die Hohlplatte eindringen kann. Die Isolierfähigkeit der Hohlplatte bleibt deshalb immer völlig erhalten, so daß auch Kondenswasserbildung an der Unterscheibe der Hohlplatte unter normalen Umständen ausgeschlossen ist. Ein weiterer Vorteil der neuen Hohlplattenform besteht darin, daß zwischen den beiden Oberscheiben zweier benachbarter Hohlplatten nur ein schmaler Spalt vorhanden zu sein braucht. Man braucht also an dieser Stelle für zwei Scheiben nur eine einzige Dichtung und eine einzige Befestigungsschraube, welche die beiden benachbarten Hohlplatten gegen Abheben in dem Rahmen sichert. Dies bedeutet eine Einsparung an Dichtungsmaterial und außerdem eine Verkürzung der Montagezeit. Da die Hohlplatten nachträglich in den Rahmen eingesetzt werden, ist jederzeit ein Auswechseln derselben bei Bruch oder sonstiger Beschädigung möglich.
- In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
- Es zeigt F i g. 1 die Draufsicht auf eine mit mehreren lichtdurchlässigen Hohlplatten versehene Bauplatte nach der Erfindung, F i g. 2 einen Längsschnitt durch die Platte entsprechend der Linie II-lI in F i g. 1, F i g. 3 einen Querschnitt durch die Platte entsprechend der Linie 111-11I in F i g. 1.
- Die in der Zeichnung dargestellte Bauplatte besteht aus einem tragenden Rahmen 1. Als Werkstoff für den Rahmen kommt vor allem Stahlbeton, Stahl oder Kunststoff in Frage. In den Rahmen sind mehrere lichtdurchlässige Hohlplatten 2 eingesetzt. Jede dieser Hohlplatten besteht aus einer Oberscheibe 3 und einer Unterscheibe 4, die durch hochkantstehende eingeklebte Versteifungsstege 5 miteinander verbunden sind. Die Stege verleihen der Hohlplatte eine so hohe Steifigkeit, daß sie begehbar ist. Zwischen den Versteifungsstegen 5 und Randstegen 5a befinden sich Hohlräume 6, die der Wärmedämmung dienen.
- Die Scheiben und die Stege bestehen insbesondere aus Drahtglas. Durch Verwendung besonderer Drahtglassorten, beispielsweise Ornamentdrahtglas, können ein diffuses Licht und ein ansprechendes Aussehen der Platte erzielt werden. Außer Glas ist jedoch auch die Verwendung durchsichtiger Kunststoffe möglich.
- Die Oberscheibe 3 ist größer als die Unterscheibe 4 ausgeführt und so angeordnet, daß sie die Unterscheibe allseitig überragt. Der Rahmen 1 weist zwei stufenförmig gegeneinander abgesetzte Auflageflächen 7.8 für die Oberscheibe und die Unterscheibe auf. Es liegen also sowohl die Oberscheibe als auch die Unterscheibe allseitig auf dem Rahmen 1 auf. Zwischen die Ränder der Scheiben und den Rahmen ist jeweils eine Dichtung 9 eingelegt. Durch die Ausbildung der Hohlplatte mit einer Oberscheibe 3, die die Unterscheibe 4 ringsum überragt, ergibt sich der weitere Vorteil, daß sowohl unter der Oberscheibe 3 als auch unter der Unterscheibe 4 eine Dichtung angeordnet werden kann. Durch diese zweifache Abdichtung wird das Eindringen von Wasser mit Sicherheit verhindert.
- Zum Sichern der Hohlplatten 2 gegen Abheben nach oben sind zweckmäßigerweise Schrauben 10 vorgesehen, die in den Rahmen 1 eingeschraubt sind. Diese Schrauben sind so ausgebildet, daß sie entweder mit ihren Köpfen oder mit Unterlegstücken 11 den Rand der jeweiligen Oberscheibe übergreifen. An den Außenrändern der Oberscheiben 3 sind die Unterlegstücke dann als Winkelstücke ausgebildet. Mit Hilfe der Schrauben 10 können die Scheiben fest auf die Dichtungen 9 gepreßt werden. Die Dichtungen werden in Form von Schnüren oder Streifen auf die Auflager am Rahmen gelegt und beim Anziehen der Schrauben 10 flachgepreßt. Es ergibt sich dadurch eine sehr gute Verbindung zwischen dem Glas und der Dichtungsmasse. In F i g. 3 ist bei 9 a ein Dichtungsstreifen dargestellt, der noch nicht flachgedrückt ist.
- Wenn die Hohlplatten zur Schaffung eines Lüftungsfensters nach oben ausklappbar sein sollen, dann werden sie entlang eines Randes mit Hilfe eines Scharniers mit dem Rahmen 1 verbunden.
- Bei Anordnung mehrerer Hohlplatten 2 in einem Rahmen 1 ist es zweckmäßig, die Oberscheibe 3 so zu bemessen, daß zwischen zwei benachbarten Scheiben nur ein schmaler Spalt 12 verbleibt. Es kann dann für die Ränder der benachbarten Oberscheiben 3 eine gemeinsame durchgehende Dichtung 9 vorgesehen werden, wie dies in der Zeichnung dargestellt ist. Die Weite des Spaltes 12 wird dann durch den Durchmesser der Schraube 10 bestimmt. Unter Umständen könnte die Schraube jedoch auch weggelassen werden, wodurch sich die Weite des Spaltes 12 noch mehr verringern ließe.
- Die Bauplatte nach der Erfindung hat eine große begehbare Lichtfläche. Sie ist einfach in der Herstellung und kann ohne weiteres an Stelle lichtundurchlässiger Bauplatten verlegt werden. Dabei können auch größere Öffnungen frei tragend überbrückt werden. Die Bauplatte ist leicht zu reinigen. Sie bietet außerdem einen vollkommenen Schutz gegen Eindringen von Wasser und verhindert die Bildung von Kondenswasser.
Claims (1)
- Patentansprüche: 1. Lichtdurchlässige frei tragende Bauplatte, insbesondere für Oberlichte, die aus einem tragenden Rahmen und einem oder mehreren darin eingesetzten lichtdurchlässigen Elementen besteht, dadurch gekennzeichnet, daß als Elemente an sich bekannte Hohlplatten verwendet werden, die aus einer Oberscheibe und einer Unterscheibe bestehen, die durch eingeklebte Versteifungsstege miteinander verbunden sind, und daß die Oberscheibe die Unterscheibe allseitig überragt und beide Scheiben allseitig unter Zwischenlage je einer Dichtung auf dem Rahmen aufliegen, der zwei stufenförmig gegeneinander abgesetzte Auflageflächen aufweist. z. Bauplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlplatten gegen Abheben durch in den Rahmen eingeschraubte Schrauben gesichert sind, die mit ihren Köpfen oder mit Unterlegstücken den Rand der Oberscheibe übergreifen. In Betracht gezogene Druckschriften: österreichische Patentschrift Nr. 170432; schweizerische Patentschrift Nr. 305 979; USA.-Patentschrift Nr. 2 759 439; Zeitschrift »Baumeister«, 1960, Heft 4, S. EB 17, Heft 7, S. X.
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Patent Citations (3)
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