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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Trennwand mit mehreren Wandelementen,
die über
eine Führungseinrichtung
beweglich aufgenommen sind. Die seitlichen Planflächen der
Wandelemente sind durch transparente Scheibenelemente gebildet,
um eine durchsichtige mobile Trennwand aus mehreren Wandelementen
zu schaffen.
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Derartige
Wandelemente zur Bildung einer mobilen Trennwand mit transparenten
Scheibenelementen finden Anwendung in Räumen wie Ladenlokale zur Bildung
einer mobilen Fensterfront, in Geschäften zur variablen Abtrennung
von Kundenbereichen, in öffentlichen
Gebäuden
und insbesondere in Banken, in denen nach Geschäftsschluss ein innerer Teil
des Kundenbereiches von einem äußeren Teil abgetrennt
wird. Die transparenten Scheibenelemente weisen Beschläge auf,
an denen Führungseinrichtungen
angebracht sind, um die Wandelemente beispielsweise in einem Deckenschienensystem
aufzunehmen und in diesem zu führen.
Häufig
sind die Scheibenelemente einzeln angeordnet und bilden den Körper des
Wandelementes selbst. Die Beschläge
sind dann auf der Oberseite und der Unterseite des Scheibenelementes
angeordnet, so dass dann, wenn mehrere Wandelemente nebeneinander
angeordnet sind, um die Trennwand zu bilden, die Scheibenelemente
aus Glas unmittelbar aneinander angrenzen.
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Derartige
Trennwände
mit mehreren Glaselementen, die aus transparenten Scheibenelementen aufgebaut
sind, weisen den Nachteil auf, dass keine Schallisolation ermöglicht ist,
da die Scheibenelemente einerseits nur einfach und nicht doppelwandig vorhanden
sind und andererseits im Randbereich der Scheibenelemente keine
Abdichtung aufweisen. Zwar sind Wandelemente zur Bildung von Trennwänden bekannt,
die über
Schallisolationseinrichtungen verfügen, derartige Einrichtungen
sind jedoch nicht für
Wandelemente bekannt, die aus transparenten Scheibenelementen bestehen.
Das Problem ergibt sich bereits aus der Integration einer Schallisolationseinrichtung
in die Beschläge,
die wenigstens oberseitig und unterseitig das Scheibenelement einfassen.
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Ferner
sind Trennwände
mit mehreren Wandelementen bekannt, wobei die Wandelemente eine Rahmenstruktur
aufweisen, in der zugeschnittene Platten eingesetzt sind, die aus
MDF-Platten, aus Massivholzplatten oder aus Kunststoffplatten bestehen.
Derartige Wandelemente weisen Schallisolationseinrichtungen auf,
um eine schalldichte mobile Trennwand zu schaffen. Wandelemente
sind ferner mit Fenstern bekannt, die in Gestalt eines Ausschnittes
innerhalb der Seitenplatten in diese eingebracht sind. Der Fensterausschnitt
innerhalb der Seitenplatten stört
dabei nicht die Integration der Schallisolationseinrichtung, die
gewöhnlich
einen erheblichen Bauraum einnimmt und auf einem Spindelsystem basiert,
durch das Dichtelemente sowohl gegen den Boden als auch gegen die
Decke des Raumes bewegt werden.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Trennwand
mit mehreren Wandelementen zu schaffen, die einen erweiterten Funktionsumfang
aufweist.
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Diese
Aufgabe wird ausgehend von einer Trennwand aus transparenten Wandelementen
gemäß des Anspruches
1 in Verbindung mit den kennzeichnenden Merkmalen gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Die
erfindungsgemäße Trennwand
weist mehrere Wandelemente auf, die über eine Führungseinrichtung beweglich
aufgenommen sind, wobei die Wandelemente zwei in einem Abstand parallel
zueinander angeordnete transparente Scheibenelemente aufweist, und
wobei die Wandelemente einen Profilrahmen zur Aufnahme der Scheibenelemente
aufweisen und in dem ferner eine Schallisolationseinrichtung aufgenommen
ist, um die Wandelemente wenigstens gegen einen Boden und gegen
eine Decke schallisolierend abzudichten.
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Die
erfindungsgemäße Trennwand
kombiniert die Eigenschaften einer transparenten Trennwand mit den
Vorteilen einer Schallisolation. Erst durch die erfindungsgemäße Aufnahme
der Scheibenelemente in einem Profilrahmen wird die Voraussetzung
geschaffen, eine Schallisolationseinrichtung in den Wandelementen
zu integrieren. Die Schallisolation wird einerseits durch die schallisolierende
Abdichtung der Wandelemente gegen den Boden und gegen die Decke
des Raumes geschaffen, wobei andererseits die planparallele Anordnung
von zwei transparenten Scheibenelementen in einem Abstand zueinander
zur Schallisolation beiträgt.
Dies wird erst durch den Profilrahmen ermöglicht, der in Kombination
der transparenten Scheibenelemente das Wandelement bildet. Durch
den gegebenen Abstand der beiden transparenten Scheibenelemente
zueinander wird der Effekt der Schallisolation verstärkt, wobei
ein größerer Abstand
zwischen den Scheibenelementen zu besseren Werten der Schallisolation
führt.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform sind
die Seitenflächen
des Wandelementes überwiegend
durch die Scheibenelemente gebildet, wobei der Profilrahmen die
Scheibenelemente nur randseitig umgibt und diese einfasst. Damit
wird eine klare Unterscheidung des erfindungsgemäßen Wandelementes von bekannten
Wandelementen geschaffen, die als Seitenflächen in einem Rahmen eingefasste nicht-transparente
Platten aufweisen und die einen Fensterausschnitt besitzen. Derartige
herkömmliche Wandelemente
besitzen Seitenflächen,
die überwiegend
durch die nicht-transparenten
Seitenplatten gebildet sind. Vorliegend besitzt das erfindungsgemäße Wandelement
jedoch lediglich einen Profilrahmen, der der art schmal ausgeführt ist,
dass dieser nur randseitig in Erscheinung tritt, und die Scheibenelemente
im Profilrahmen eingefasst sind. Das Verhältnis zwischen der Seitenfläche, die
durch den Profilrahmen gebildet wird, verglichen zur Seitenfläche, die
durch das Scheibenelement gebildet wird, kann mit einem Fensterflügel eines
Gebäudes
verglichen werden. Bei einem Fensterflügel fasst ein Fensterrahmen
die Fensterscheibe lediglich randseitig ein, ohne dass der Fensterrahmen
einen wesentlichen Anteil an der Seitenfläche des Fensters bildet.
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Die
Scheibenelemente des erfindungsgemäßen Wandelementes können aus
allen bekannten transparenten Materialien bestehen, die als derartige Scheibenelemente
Verwendung finden können.
Folglich können
die Scheibenelemente aus einem Kunststoffmaterial hergestellt sein,
das transparente Eigenschaften aufweist, wie dies beispielsweise
bei einem Acrylglas (PMMA) gegeben ist. Die Scheibenelemente sind
jedoch bevorzugt aus Glasscheiben gebildet, wobei wenigstens eine
der beiden Scheibenelemente eine Einfachglasscheibe oder auch eine Doppelglasscheibe
aufweisen kann. Durch Verwendung von Doppelglasscheiben wird neben
einer verbesserten Schallisolation auch eine Wärmeisolation ermöglicht,
sofern die erfindungsgemäße Trennwand die
Funktion einer Wärmedämmung erfüllen muss. Der
Profilrahmen kann dabei ferner eine thermische Trennung aufweisen,
in dem dieser beispielsweise sowohl ein innenseitiges als auch ein
außenseitiges Aluminiumprofil
besitzt, die über
Kunststoffstege innenseitig zusammengehalten sind. Damit entsteht eine
Barriere gegen einen Wärmefluss
von einer warmen zu einer kalten Seite, die durch die Trennwand getrennt
sind. Dabei kann es hinreichend sein, zumindest eine der beiden
Scheibenelemente als Doppelglasscheibe auszuführen, wobei die zweite Glasscheibe
eine Einfachglasscheibe sein kann.
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Es
ist weiterhin möglich
die Glasscheiben als Einfachglasscheiben auszubilden und entweder
mit einer gleichen oder mit einer unterschiedlichen Dicke zu kombinieren.
Beispielsweise ist es von Vorteil, Glasscheibendi cken von 6 mm und
6 mm zu kombinieren, wobei auch eine Kombination von 8 mm und 10
mm möglich
ist, die eine verbesserte Schallisolation ermöglicht. Die Kombination von
unterschiedlichen Glasscheibendicken führt zu geringeren Resonanzeffekten,
wodurch wiederum die Schallisolation weiter verstärkt werden
kann.
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Je
größer der
Abstand der Scheibenelemente zueinander ist, desto größer ist
die Wirkung der Schallisolation. Hingegen sollte das Wandelement ein
gegebenes Breitenmaß nicht übersteigen,
so dass es von Vorteil ist, die Scheibenelemente im Wandelement
möglichst
außenseitig
anzuordnen. Der Profilrahmen sollte folglich nicht wesentlich über die
Außenflächen der
Scheibenelemente hinausragen. Vorteilhafterweise weist der Abstand
der beiden im Profilrahmen aufgenommen Glasscheiben wenigstens einen
Wert von 50 mm bevorzugt einen Wert von wenigstens 60 mm und besonders
bevorzugt einen Wert von wenigstens 80 mm auf, wobei das Wandelement
insgesamt ein Dickenmaß von
100 mm nicht überschreitet.
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Eine
mögliche
Ausführungsform
des Profilrahmens besitzt vertikal verlaufende Seitenrahmenteile,
die nach Art einer Nut-Feder-Verbindung derart kombiniert sind,
dass mehrere Wandelemente nebeneinander angeordnet werden können und
einen Formschluss bilden. Folglich weist ein Wandelement ein erstes
vertikal verlaufendes Seitenrahmenteil auf einer ersten Seite auf,
das eine Nut umfasst, wobei das gegenüberliegende zweite vertikal
verlaufende Rahmenteil auf der zweiten Seite eine Federgeometrie
besitzt. In der Nut-Feder-Fügegeometrie
können wiederum
Dichtelemente zur Verbesserung der Schallisolation vorgesehen sein.
Der Profilrahmen besteht auf der oberen Seite aus einem horizontal verlaufendem
Oberholm und auf der Bodenseite auf einem horizontal verlaufendem
Unterholm. Im Ergebnis wird ein zumeist rechteckiger Profilrahmen
gebildet, wobei die vertikal verlaufenden Seitenrahmenteile mit
den jeweiligen Ober- und Unterholmen verbunden sind. Die Verbindung
kann über
Winkelprofile erfolgen, wobei diese aus einem festeren Werkstoff, beispielsweise
einem Stahlwerkstoff, ausgebildet sein können, da das Gewicht der Scheibenelemente über die
Winkelprofile getragen wird, denn die Wandelemente sind meist mit
einer Führungseinrichtung aufgenommen,
die an der Decke des Raumes angebracht ist. Derartige Wandelemente
können
Höhen von über vier
Metern aufweisen, so dass bei zwei im Profilrahmen eingesetzten
Glasscheiben größerer Dicke
ein beträchtliches
Gewicht entsteht, das zunächst
vom Unterholm aufgenommen wird und über die Winkelprofile in die
vertikal verlaufenden Seitenrahmenteile eingeleitet wird.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung weist die Trennwand eine Schallisolationseinrichtung auf,
die im Oberholm und/oder im Unterholm angeordnet ist. Die Schallisolationseinrichtung
besitzt Dichtelemente, die jeweils aus dem Oberholm gegen die Decke und
aus dem Unterholm gegen den Boden fahrbar sind. Die Dichtelemente
müssen
im Ober- und Unterholm verfahrbar angeordnet sein, da die Dichtelemente
erst nach Erreichen der Endposition des Wandelementes in der Trennwand
gegen die Decke und den Boden verfahren werden. Folglich kann das Wandelement
innerhalb der Führungseinrichtung
bewegt werden, ohne dass die Dichtelemente gegen die Decke und den
Boden abdichten.
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Zum
Verfahren der Dichtelemente ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass in einem
Wandelement eine erste Antriebseinheit im Oberholm und eine zweite
Antriebseinheit im Unterholm vorgesehen ist, die getrennt voneinander
ein jeweiliges Dichtelement sowohl gegen die Decke als auch gegen den
Boden verfahren. Im Unterschied zu herkömmlichen Wandelementen, in
denen eine einzige Antriebseinheit sowohl ein erstes Dichtelement
gegen die Decke als auch ein weiteres zweites Dichtelement gegen
den Boden verfährt,
weist das erfindungsgemäße Wandelement
getrennte Antriebseinheiten für
die Dichtelemente zum Abdichten gegen die Decke und gegen den Boden
auf. Um die erfindungsgemäße Ausführung des
Wandelementes mit einem Profilrahmen zu schaffen, in dem die Antriebseinheiten
oberseitig und unterseitig eingebracht sind, müssen die Antriebseinhei ten
dem verfügbaren
Bauraum innerhalb des Oberholms und des Unterholms angepasst sein.
Eine alternative Ausführungsform
einer Antriebseinheit kann ein Spindelsystem umfassen, welches nur
einen Antrieb aufweist, der in einem der vertikal verlaufenden Seitenrahmenteile
integriert ist, und sowohl mit dem deckenseitigen als auch mit dem
bodenseitigen Dichtelement zusammenwirkt. Nur dann kann der Antrieb
der Dichtelemente oberseitig und unterseitig auf eine Antriebseinheit
reduziert werden. Unabhängig
von der Anordnung der Antriebseinheit in den Seitenrahmenteilen
oder im Ober- und Unterholm ist diese zumindest aus der Mitte des
Wandelementes verlagert worden. Folglich ist die Transparenz durch
die Wandelemente nicht durch die Anordnung der Antriebseinheit behindert.
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Vorteilhafterweise
ist der Profilrahmen durch eine Breite bestimmt, die einen Wert
von 200 mm, bevorzugt einen Wert von 150 mm und besonders bevorzugt
einen Wert von 120 mm nicht übersteigt.
Nur so kann gewährleistet
sein, dass die Seitenfläche
des Wandelementes überwiegend
durch das Scheibenelement gebildet wird. Insbesondere die Brüstungshöhe vom Boden
bis zur Oberkante des Profilrahmens im Bereich des Unterholms ist
mit einem Wert von 120 mm begrenzt, wobei eine geringe Breite des
Profilrahmens zu einem wünschenswerten,
filigranen Erscheinungsbild der Trennwand beiträgt.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
sind Clipleisten vorgesehen, durch die die Scheibenelemente im Profilrahmen
aufgenommen sind. Die Clipleisten werden außenseitig am Profilrahmen angeordnet,
so dass beide Scheibenelemente durch die Clipleisten mittel eines
elastischen Andruckes gegen den Profilrahmen gehalten werden. Die
Clipleiste auf der Seite des Unterholms kann einteilig mit dem Unterholm
ausgeführt
sein, so dass die Scheibenelemente zunächst in die unterseitige Clipleiste
eingesetzt bzw. eingestellt werden können. Nachfolgend werden die
Clipleisten an den Seitenrahmenteilen sowie am Oberholm eingesetzt,
um das Scheibenelement im Profilrahmen zu befestigen. Die Clipleisten,
die an den vertikal verlaufenden Seitenrahmenteilen sowie am Oberholm
angeordnet sind, weisen ein U-förmiges
Strangprofil auf. Das U-förmige
Strangprofil bewirkt mit einem ersten U-Schenkel einen Formschluss
im Seitenrahmenteil, und erzeugt mit einem zweiten U-Schenkel einen
Andruck des Scheibenelementes gegen den Profilrahmen. Dieser zweite
U-Schenkel ist gegenüber dem
ersten U-Schenkel länger
ausgeführt
und erstreckt sich abschnittsweise über das Scheibenelement. Um
eine elastische Aufnahme der Scheibenelemente im Profilrahmen zu
ermöglichen,
sind Steckdichtungen vorgesehen, die mit den Clipleisten zusammenwirken. Die
Steckdichtungen werden auf dem gesamten Umfang des Profilrahmens
zwischen dem zweiten Schenkel der Clipleiste und dem Scheibenelement eingedrückt, und
können
in der Clipleiste verrasten. Die Steckdichtungen können aus
einem gummiartigen Material bestehen, um sowohl eine Abdichtung gegen
Verunreinigungen zu schaffen, die zwischen die Scheibenelemente
gelangen können,
als auch eine Nachgiebigkeit zwischen dem Profilrahmen und dem Scheibenelement
zu ermöglichen,
um beispielsweise Wärmedehnungen
auszugleichen.
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Das
Wandelement weist insgesamt ein Dickenmaß von etwa 100 mm auf. Damit
wird die Stapelhöhe
der Wandelemente in einer Parkposition verringert. Ferner trägt eine
geringere Dicke des Wandelementes zu einem filigraneren Erscheinungsbild bei,
wobei es zugleich wünschenswert
ist, die Scheibenelemente mit einem großen Abstand zueinander im Profilrahmen
aufzunehmen. Folglich weisen die Clipleisten nur eine geringe Höhe über dem
Scheibenelement auf, die geringer ist als die Dicke des Scheibenelementes,
um die Gesamtdicke der Wandelemente nicht unnötig zu vergrößern.
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Weitere,
die Erfindung verbessernde Maßnahmen
werden nachstehend gemeinsam mit der Beschreibung eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels
der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt.
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Es
zeigen:
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1:
eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Wandelementes zur Bildung
einer mobilen Trennwand;
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2:
eine Querschnittsansicht in der Querschnittsebene, die in 1 mit
II-II gekennzeichnet ist;
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3:
eine Detailansicht der Anordnung der Clipleiste am Profilrahmen
mit einer zugeordneten Steckdichtung gemäß des Details III, das in der 2 gezeigt
ist;
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4a:
eine Querschnittsansicht des Profilrahmens im Bereich eines vertikal
verlaufenden Seitenrahmenteils, das als Nut ausgeführt ist;
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4b:
eine Querschnittsansicht durch ein vertikal verlaufendes Seitenrahmenteil,
dass als Feder ausgeführt
ist und
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5:
eine Detailansicht der Anordnung einer Clipleiste mit einer Steckdichtung
im Bereich eines Seitenrahmenteils gemäß des Details IV aus der 4a.
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In 1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Wandelementes 1 dargestellt.
Mehrere dieser Wandelemente 1 können in einem Raum angrenzend aneinander
angeordnet werden, um eine Trennwand zu bilden. Um die Wandelemente 1 zu
verfahren, besitzen diese eine Führungseinrichtung 2, über die
die Wandelemente 1 in einem Schienensystem verfahrbar sind,
dass beispielsweise in der Decke eines Raumes integriert ist. Die
Führungseinrichtung 2 weist
eine Vielzahl von Rollen auf, die entweder nur zur Führung des
Wandelementes 1 im Schienensystem laufen oder angetrieben
sein können,
um eine automatisch verfahrbare Trennwand zu bilden. Das Wandelement 1 weist
im Wesentlichen zwei in einem parallelen Abstand zueinander angeordnete
transparente Scheibenelemente 3 auf, die in einem Profilrahmen 4 aufgenommen
sind. Der Profilrahmen 4 besitzt eine rechteckige Form
und umrandet die Scheibenelemente 3. Wie in der perspektivischen
Ansicht des Wandelementes 1 gezeigt, bildet der Profilrahmen 4 lediglich
einen geringen Teil der Seitenfläche
des Wandelementes 1, so dass die Breite B des Profilrahmens 4 nur
einen geringen Anteil an den seitlichen Gesamtabmessungen des Wandelementes 1 einnimmt.
Der Profilrahmen 4 weist zwei vertikal verlaufende Seitenrahmenteile 4a und 4b auf,
die über
einen Oberholm 4c auf der oberen Seite und einen Unterholm 4d auf
der unteren Seite des Wandelementes 1 verbunden sind. In 2 folgt
eine Querschnittsansicht in der Querschnittsebene II-II, der durch
den Unterholm 4d gelegt ist.
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2 zeigt
die Querschnittsansicht durch das Wandelement 1 im Bereich
des Unterholms 4d gemäß des Schnittes
II-II aus 1. Im Querschnitt sind die Scheibenelemente 3 erkennbar,
wobei linksseitig ein dünnes
und rechtsseitig ein dickeres Scheibenelement 3 eingesetzt
ist, die in einem Abstand zueinander angeordnet sind. Der Abstand
der Scheibenelemente 3 zueinander wird durch die Breite
des Profilrahmens 4 bestimmt. Dabei sind die Scheibenelemente 3 möglichst
in einem großen
Abstand zueinander innerhalb eines Profilrahmens 4 aufgenommen,
was durch ein Vorlegeband 10 noch verstärkt ist, um die geringere Dicke
des Scheibenelementes 3 auf der linken Seite auszugleichen.
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Innerhalb
des Unterholmes 4d des Profilrahmens 4 ist eine
Schallisolationseinrichtung 5 integriert, die wenigstens
ein Dichtelement 8 aufweist, das mittels einer Antriebseinheit 9 gegen
einen Boden 11 verfahrbar ist. Das Dichtelement 8 besteht wenigstens
aus einer Gummilippe, die sich neben weiteren Dichtelementen 12 über der
gesamten Breite des Wandelementes 1 hinweg erstreckt. Die
Dichtelemente 8 und 12 sind in einem Aufnahmerahmen 13 aufgenommen,
der durch die Antriebseinheit 9 vertikal gegen den Boden
bewegbar ist.
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Der
Unterholm 4d weist außenseitige
Clipleisten 6 auf, die einteilig mit dem Unterholm 4d ausgeführt sind.
Die Clipleisten 6 besitzen einen U-förmigen
Querschnitt, so dass die Scheibenelemente 3 zunächst in
die Clipleisten 6 eingesetzt werden können. Aufgrund der unterseitigen
Anordnungen der Clipleisten 6 sind die Scheibenelemente 3 in diesem
durch ihre Schwerkraft gehalten, so dass anschließend eine
Steckdichtung 7 zwischen der Clipleiste 6 und
den Scheibenelementen 3 eingesetzt werden kann, um das
Scheibenelement 3 endgültig in
dem Profilrahmen 4 aufzunehmen. Eine detaillierte Ansicht
der Anordnung einer Steckdichtung 7 in der Clipleiste 6 ist
gemäß des Details
III in der 3 genauer dargestellt.
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3 zeigt
eine detaillierte Ansicht des Details III aus 2.
Die Clipleiste 6 ist Bestandteil des Unterholms 4d,
und besitzt einen Schenkel, der sich außenseitig über das Scheibenelement 3 hinweg
erstreckt. Endseitig besitzt die Clipleiste 6 eine Rastgeometrie 14,
durch die die Steckdichtung 7 gehalten werden kann. Diese
weist eine Vertiefung 15 auf, in die die nasenartige Rastgeometrie 14 der
Clipleiste 6 einhaken kann. Folglich besteht die Möglichkeit,
die Steckdichtung 7 zwischen die Clipleiste 6 und
das Scheibenelement 3 einzudrücken, wobei die Steckdichtung 7 in
unverformtem Zustand gezeigt ist, und die Verformung derart stattfindet,
dass die Steckdichtung 7 gegen die Oberfläche des
Scheibenelementes 3 drückt.
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Die 4a und 4b zeigen
eine quergeschnittene Ansicht des Profilrahmens 4 im Bereich der
Seitenrahmenteile 4a und 4b. In der 4a ist ein
Querschnitt des linksseitig angeordneten Seitenrahmenteiles 4a und
in der 4b ist eine quer geschnittene
Ansicht des Seitenrahmenteiles 4b des Profilrahmens 4 gezeigt.
Das Seitenrahmenteil 4a ist als Nut-Teil aus geführt, wohingegen
das Seitenrahmenteil 4b einen Feder-Teil bildet, der zum
Eingriff in den Nut-Teil 4a eines benachbarten Wandelementes
bestimmt ist. Weitere Dichtelemente 16 und 17 sind
in der Feder-Nut-Geometrie
angeordnet, um auch die Fügestelle
zwischen den Wandelementen selbst schalldicht zu gestalten.
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Die
Ansicht zeigt ferner zwei Scheibenelemente 3, die in einem
Abstand zueinander im Seitenrahmenteil 4a und 4b aufgenommen
sind. Die Aufnahme erfolgt über
Clipleisten 6, die auf gleiche Weise mit einer Steckdichtung 7 zusammen
wirken, wie dies bereits durch die Aufnahme des Scheibenelementes 3 im
Bereich des Unterholms gemäß der 3 beschrieben
ist. Jedoch sind die Clipleisten 6 im Bereich der Seitenrahmenteile 4a und 4b als
Einzelteile ausgeführt,
und besitzen eine U-förmige
Gestalt mit einem kurzen und einem langen U-Schenkel. Der kurze
U-Schenkel greift
formschlüssig
in eine Geometrie des Seitenrahmenteils 4a und 4b ein,
so dass sich der lange U-Schenkel über einen Abschnitt über das
Scheibenelement 3 hinweg erstreckt. Endseitig am langen
U-Schenkel der Clipleiste 6 ist wiederum eine Steckdichtung 7 eingesetzt,
die auf gleiche Weise ausgeführt
ist, wie die Steckdichtung 7 im Bereich des Unterholms.
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Die 5 zeigt
eine Detailansicht der Anordnung der Clipleiste 6 am Seitenrahmenprofil 4a gemäß des Details
IV aus 4a. Das hierin gezeigte Scheibenelement 3 ist
dünner
ausgeführt,
so dass in der Aufnahmegeometrie des Seitenrahmenteils 4a ein
Vorlegeband 10 eingesetzt ist, um die Breite der Aufnahmeaussparung
zur Aufnahme des Scheibenelementes 3 auszugleichen.
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Die
Verbindung zwischen der Steckdichtung 7 und der Clipleiste 6 erfolgt
auf gleiche Weise über eine
Rastgeometrie 14, die an der Clipleiste 6 ausgebildet
ist und in eine Vertiefung 15 formschlüssig eingreift, die in der
Steckdichtung 7 vorhanden ist. Die Steckdichtung 7 weist
ein elastisches Material wie ein Gummiband und dergleichen auf,
so dass sich dieses verformen kann und durch die Verformung ein
Anpressdruck des Scheibenelementes 3 gegen das Vorlegeband 10 bzw.
gegen den Profilrahmen 4 hervorruft.
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Die
Erfindung beschränkt
sich in ihrer Ausführung
nicht auf das vorstehend angegebene bevorzugte Ausführungsbeispiel.
Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch
bei grundsätzlich
anders gearteten Ausführungen
Gebrauch macht. Insbesondere können
die Scheibenelemente 3 auch aus einem Polarisationsglas
bestehen, um mit entsprechender elektrischer Beschaltung die Transparenz
der Scheibenelemente vorübergehend
aufzuheben. Ferner kann zwischen den beiden Scheibenelementen 3 ein
spezielles Gas eingeleitet werden, dass verbesserte Isolationseigenschaften
zur Schallisolation ermöglicht.
Das Material der Profilrahmen 4 kann ein Aluminium-Strangpressprofil
sein, welches auch geteilt ausgeführt sein kann und eine Kunststoffbrücke umfasst, um
eine Wärmeisolation
zwischen den beiden Außenflächen des
Wandelementes 1 zu schaffen.
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- 1
- Wandelement
- 2
- Führungseinrichtung
- 3
- Scheibenelement
- 4
- Profilrahmen
- 4a
- Seitenrahmenteil
- 4b
- Seitenrahmenteil
- 4c
- Oberholm
- 4d
- Unterholm
- 5
- Schallisolationseinrichtung
- 6
- Clipleiste
- 7
- Steckdichtung
- 8
- Dichtelement
- 9
- Antriebseinheit
- 10
- Vorlegeband
- 11
- Boden
- 12
- Dichtelement
- 13
- Aufnahmerahmen
- 14
- Rastgeometrie
- 15
- Vertiefung
- 16
- Dichtelement
- 17
- Dichtelement
- B
- Breite
des Profilrahmens