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DE1161607B - Schutzzone fuer mit Erdseil ausgeruestete elektrische Hoechstspannungsfreileitungen mit Betriebsspannungen ab 380 kV vor deren Einfuehrung in eine Schaltstation - Google Patents

Schutzzone fuer mit Erdseil ausgeruestete elektrische Hoechstspannungsfreileitungen mit Betriebsspannungen ab 380 kV vor deren Einfuehrung in eine Schaltstation

Info

Publication number
DE1161607B
DE1161607B DES67840A DES0067840A DE1161607B DE 1161607 B DE1161607 B DE 1161607B DE S67840 A DES67840 A DE S67840A DE S0067840 A DES0067840 A DE S0067840A DE 1161607 B DE1161607 B DE 1161607B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
mast
protection zone
earth
high voltage
introduction
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DES67840A
Other languages
English (en)
Inventor
Dr-Ing Heinrich Dorsch
Hellmut Bollmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
Priority to DES67840A priority Critical patent/DE1161607B/de
Publication of DE1161607B publication Critical patent/DE1161607B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G7/00Overhead installations of electric lines or cables
    • H02G7/22Arrangements of earthing wires suspended between mastheads

Landscapes

  • Suspension Of Electric Lines Or Cables (AREA)

Description

  • Schutzzone für mit Erdseil ausgerüstete elektrische Höchstspannungsfreileitungen mit Betriebsspannungen ab 380 kV vor deren Einführung in eine Schaltstation Zum Schutz elektrischer Anlagen gegen atmosphärische Beeinflussungen ist es bekannt, bei Freileitungen und in Freiluftstationen Erdseile anzuordnen. Die Schutzwirkung dieser Erdseile richtet sich danach, in welcher Höhe sie über der elektrischen Anlage angeordnet und in welcher Zahl sie vorhanden sind.
  • Zur Bestimmung des durch Erdseile geschützten Raumes sind verschiedene Theorien aufgestellt worden. Je nachdem, welcher Theorie gefolgt wird, ergibt sich eine bestimmte Mindesthöhe des oder der Erdseile über dem höchst angeordneten aktiven elektrischen Teil der Anlage. Die Höhe dieses höchsten aktiven elektrischen Teiles selbst wird nicht durch die vorgenannten Theorien bestimmt, sondern ergibt sich aus anderen elektrischen Gesichtspunkten.
  • Es sind ferner Maßnahmen zur Beeinflussung des Erdübergangswiderstandes in elektrischen Anlagen bekanntgeworden, die bewirken, daß bei Blitzeinschlägen der Blitzstrom im wesentlichen auf die durchlaufenden Blitzauffangseile (Erdseile) und damit über viele Maste in kleinere Teilströme aufgeteilt zur Erde abgeleitet wird. Andererseits ist es auch bekanntgeworden, bei rückwärtigen überschlägen den oder die Phasenleiter festzulegen, zu dem oder denen ein rückwärtiger Überschlag erfolgen soll.
  • Die Lösung nach der Erfindung dient dazu, rückwärtige überschläge zu vermeiden. Sie bezieht sich auf elektrische Höchstspannungsfreileitungen mit Betriebsspannungen höher als 380 kV. Diese hohen Spannungen bedingen aus elektrischen und auch aus wirtschaftlichen Gründen sehr große Masthöhen. Als besonders vorteilhaft für Spannungen von 380 kV und darüber erweist sich der sogenannte Donaumast in einer Höhe von etwa 50 m. Dieser Mast besteht aus einem Pfosten, an dessen Mastkopf in Tannenbaumform zwei Traversen angeordnet sind, die die Aufhängung von zwei Übertragungssystemen - jeweils ein. System rechts bzw. links vom Mastpfosten -gestattet. Der Donaumast hat z. B. gegenüber anderen Mastformen den Vorteil, daß er nur einen Mastpfosten enthält und somit die für die Freileitung benötigte Bodenfläche recht klein ist, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Vorschrift, daß eine bestimmte Zone rechts und links des Pfostens frei von Bodenerhebungen (Wald, Gebäude) sein muß. Die Verwendung derartig hoher Masten hat jedoch den Nachteil, daß die Zahl der rückwärtigen Überschläge vom Erdseil oder vom Mast zu einem Leiterseil auf der Freileitungsstrecke, hervorgerufen durch einen Blitzeinschlag, gegenüber der bei Freileitungen mit nicht so hohen Masten bis zu etwa 30 m Masthöhe wesentlich größer ist und die angeschlossenen Stationen durch die rückwärtigen Überschläge stark gefährdet werden. Es kann jedoch auch aus betrieblichen Gründen, z. B. weil die Leiterseile in eine waagerechte Ebene überführt werden müssen oder aus den örtlichen Verhältnissen heraus ein Mastbild mit mehr als einem Pfosten notwendig sein.
  • Liegt eine über eine Höchstspannungsfreileitung gespeiste Station in einem Gebiet, das - z. B. durch Industrieabgase - starker Verschmutzung ausgesetzt ist, so ist es unerwünscht, die zum Schutz gegen Überschläge bisher vorgesehenen überspannungsableiter in der Station anzuordnen, da die für die Überspannungsableiter vorgesehenen Isolatoren stark verschmutzen und somit eine Isolationsminderung erfahren. Ordnet man bei Verwendung von 50-m-Masten für die Höchstspannungsfreileitungen den überspannungsableiter außerhalb der eigentlichen Station in .einem Gebiet an, das nicht so stark der Verschmutzung ausgesetzt ist, so ist dann der Überspannungsableiter nicht in der Lage, die in der Station wirksam werdenden Überspannungen auf ein ungefährliches Maß abzubauen. Dies gilt insbesondere für solche Anlagen, bei denen der Anschluß der Station an die Freileitung über Kabel hergestellt wird.
  • Die neue Schutzzone für mit Erdseil ausgerüstete elektrische Höchstspannungsfreileitungen mit Betriebsspannungen ab 380 kV vor deren Einführung in eine Schaltstation beseitigt die vorerwähnten Nachteile. Die Schutzzone ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß für die Freileitungseinführung in die Station auf einer Länge von mindestens 300 m Trag- und Abspannmaste mit einer Höhe kleiner als 30 m vorgesehen sind. Hierdurch wird erreicht, daß im Bereich der Freileitungseinführung die elektrische Laufzeit zwischen Mastkopf und Mastfuß klein ist und ein rückwärtiger Überschlag, hervorgerufen durch eine Spannungserhöhung am Mastkopf infolge eines Blitzeinschlags, verhindert ist. Dabei kann die Schutzzone bei Anwendung von Masten mit verschiedenartigsten Mastbildern verwendet werden.
  • Zur näheren Erläuterung wird auf die Zeichnung verwiesen, es zeigt F i g. 1 ein Diagramm des Verlaufs der Spannung an der Isolatorenkette der Tragmaste bei verschiedenen Masthöhen und dem Erdübergangswiderstand als Parameter, F i g. 2 schematisch die Anordnung der Maste im Bereich der Schutzzone einer Freileitungseinführung. In der F i g. 1 ist auf der Waagerechten die Zeit t und auf der Senkrechten die Spannung U an der Isolatorenkette bei Blitzeinschlag in dem Mast von verschiedenen insbesondere verschieden hohen Tragmasten aufgetragen, und zwar zeigt die Kurve A 1 den Verlauf der Spannung U an einem 50-m-Donaumast in einer Ausführung als Abspannmast, bei einem Erdübergangswiderstand von 5 S2, die Kurve A2 den Verlauf der Spannung U bei dem gleichen Mast, jedoch bei einem Erdübergangswiderstand von 2 9. Die Kurven Bi und B2 zeigen der Verlauf der Spannung U bei einem 50-m-Donaumast in einer Ausführung als Tragmast ebenfalls bei Erdübergangswiderständen von 5 bzw. 2 S2, die Kurven C und D den Verlauf der Spannung U an der Isolatorenkette bei Verwendung eines 30-m-Portahnastes und bei einem Erdübergangswiderstand von 2 9, wobei die Kurve C einem Abspannportal und die Kurve D einem Tragportal zugeordnet ist. Wie aus den dargestellten Kurven zu ersehen ist, hängt der Verlauf der Spannung U bei den üblichen Erdübergangswiderständen nur unwesentlich von deren Größe ab. Dagegen erweist sich als wesentliches Kriterium für die Größe der Spannung U die Höhe des Mastes. So ist die höchste Spannung beim Abspannmast in seiner Ausführung als Donaumast (50 m) und einem Erdübergangswiderstand von 2 52 gegenüber der höchsten Spannung beim Abspannportal mit etwa 30 m Höhe und einem Erdübergangswiderstand von 2 Q etwa dreimal so groß. Das Diagramm läßt auch erkennen, daß die höchsten Spannungen bei Abspannmasten im allgemeinen höher liegen als bei Tragmasten.
  • In F i g. 2 ist die Schutzzone dargestellt. Der letzte Mast des Normalfeldes, ein Donaumast mit einer Höhe von etwa 50 m, ist mit 1 bezeichnet. Die Maste 2 und 3 sind Tragportalmaste mit einer Höhe von etwa 28,5 m und für den Mast 4 ist ein Abspannportalmast mit einer Höhe von etwa 21,2 m vorgesehen. Über die Mastköpfe ist das Erdseil 5 geführt. Das Erdseil ist bei 6 über eine Portalkonstruktion, die ihrerseits zur Halterung von Kabeleinführungen dient, an Erdpotential gelegt. Das Freileitungsseil 7, das an dem Donaumast über eine Tragkette 8 befestigt ist, wird an den Tragportalmasten und am Abspannportalinast durch Abspannketten 9 gehalten. Vom Abspannportalmast 4 besteht vom Freileitungsseil7 zum Kabel 10 eine elektrische Verbindung. Das Kabel 10 führt zum Blocktransformator 11 der nicht näher dargestellten Schaltstation. Die Entfernung zwischen dem Donaumast 1 und dem Tragportalmast 2 und dem Tragportalmast 3 ist jeweils mit 250 m gewählt. Aus mechanischen Gründen wurde die Entfernung zwischen dem Tragportalmast 3 und dem Abspannportalmast 4 verringert und auf 200 m festgelegt. Der elektrische Erdübergang für die Tragportahnaste wurde so ausgeführt, daß ein Erdübergangswiderstand von etwa 2 S2 vorliegt. Demgegenüber wurde der Erdübergang bei den Normalmasten (Donaumasten) auf etwa 5 Q ausgelegt. Wenn im beschriebenen Ausführungsbeispiel die Schutzzone sich auf 700 m erstreckt, so dient dies der erhöhten Sicherheit. Genügen würde, wie die Untersuchungen ergeben haben, eine Schutzzone von 300 m.
  • Die Wirkungsweise der Schutzzone ist folgende: Trifft im Bereich der Schutzzone ein Blitz das Erdseil oder die Maste, so ist durch Verwendung von Masten geringerer Höhe als 30 m die Laufzeit der elektrischen Welle vom Mastkopf bis Mastfuß so klein, daß an den Isolatorenketten keine zu hohen Spannungen auftreten und daher keine rückwärtigen Überschläge eintreten können. Demgegenüber würden bei der Verwendung von Masten mit Masthöhen von größer als 30 m, insbesondere bei Verwendung von Donaumasten mit einer Höhe von etwa 50 m, die elektrischen Laufzeiten wesentlich größer und dadurch, wie bereits im Diagramm nach F i g. 1 nachgewiesen, erheblich höhere Spannungen auftreten.
  • Der Unterschied zwischen den beiden an den Tragketten bzw. an den Abspannketten auftretenden Spannungen bei einem Blitzeinschlag läßt sich dadurch erklären, daß man jedem Mast eine von seiner Länge in ihrer Größe abhängige Induktivität zuordnen kann. Die an den Isolatorenketten auftretende Spannung ist somit, abgesehen von der Konstanten, im wesentlichen abhängig von der Größe der Induktivität. Als besonders vorteilhaft bei der Ausführung einer Schutzzone erweist sich die Verwendung von Masten mit mindestens zwei Pfosten, da neben der durch die Länge des Mastpfostens gegebenen Laufzeit für die Größe der Spannung auch der Wellenwiderstand des Mastes von Bedeutung ist. Dieser Wellenwiderstand wird durch die Aufteilung in mehrere Pfosten geringer, was zur Folge hat, daß auch die an der Isolatorenkette auftretende Spannung bei Blitzeinschlag ebenfalls geringer ist.

Claims (2)

  1. Patentansprüche: 1. Schutzzone für mit Erdseil ausgerüstete elektrische Höchstspannungsfreileitungen mit Betriebsspannungen ab 380 kV vor deren Einführung in eine Schaltstation, d a d u r c h g e k e n n -z e i c h n e t, daß für die Freileitungseinführung in die Station auf einer Länge von mindestens 300 m Trag- und Abspannmaste mit einer Höhe kleiner als 30 m vorgesehen sind.
  2. 2. Schutzzone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Mastformen vorgesehen sind, die mindestens zwei Pfosten aufweisen. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 749 315, 621873; Zeitschr. AEG-Mitteilungen 41, 1951, Nr. 1l/12, S. 295 bis 298.
DES67840A 1960-03-31 1960-03-31 Schutzzone fuer mit Erdseil ausgeruestete elektrische Hoechstspannungsfreileitungen mit Betriebsspannungen ab 380 kV vor deren Einfuehrung in eine Schaltstation Pending DE1161607B (de)

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DES67840A Pending DE1161607B (de) 1960-03-31 1960-03-31 Schutzzone fuer mit Erdseil ausgeruestete elektrische Hoechstspannungsfreileitungen mit Betriebsspannungen ab 380 kV vor deren Einfuehrung in eine Schaltstation

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202008015873U1 (de) 2008-12-01 2009-04-16 Glinberg, Valeriy, Dipl.-Ing. Waldblitzableiter

Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE621873C (de) * 1934-07-26 1935-11-14 Siemens Schuckertwerke Akt Ges Anordnung zur Aufrechterhaltung der Energieuebertragung ueber Freileitungen mit einem oder mehreren Leitern bei Gewittern
DE749315C (de) * 1939-05-09 1944-11-25 Vorrichtung zur Verminderung von Rueckueberschlagsspannungen

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DE202008015873U1 (de) 2008-12-01 2009-04-16 Glinberg, Valeriy, Dipl.-Ing. Waldblitzableiter

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