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Sicherheitsvorrichtung für Müllverbrennungsöfen Die in Müllverbrennungsöfen
verbrannten Abfälle können nasse und mehr oder weniger fette Stoffe enthalten, wie
z. B. Küchenabfälle und Müll, bei deren Verbrennung beißende Abgase, fettiger Ruß
und Rauch entstehen, die beträchtlichen Schaden anrichten und sich sehr unangenehm
auswirken können, wenn die Klappe des Müllverbrennungsofens geöffnet wird, bevor
der Inhalt des Verbrennungsofens vollkommen in Schlacke oder Asche verwandelt worden
ist. Wird außerdem die Beschickungsklappe geöffnet, wenn trockene Abfälle vernichtet
werden sollen, dann kann eine Stichflamme aus dem Ofen herausschießen, die Verletzungen
zur Folge haben kann.
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Zur Vermeidung dieser Gefahren sind Verbrennungsöfen bekannt, bei
welchen durch eine Sicherheitsvorrichtung die Beschickungsklappe während des Verbrennungsvorganges
verriegelt wird. Bei einem bekannten Verbrennungsofen wird zu diesem Zweck beim
Schließen der Beschickungsklappe automatisch ein Druckschalter betätigt, mit dem
der Arbeitsstrom, der entweder zur Verbrennung selbst oder zum Zünden eines Gasbrenners
dient, eingeschaltet wird. Der Strom wird nach vorbestimmter Zeit durch einen selbsttätigen
Stromunterbrecher ausgeschaltet. Dieser Arbeitsstrom betätigt außerdem Elektromagnete,
welche in der Beschickungsklappe so eingebaut sind, daß sie das öffnen der Klappe
während des Stromdurchganges, d. h. während der Dauer der Verbrennung, verhindern
und die Klappe erst nach Abschalten des Stromes durch den Zeitschalter freigeben.
Der Aschenkasten ist jedoch nicht automatisch, sondern lediglich mittels eines Steckschlüssels
verriegelt.
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Ferner ist ein elektrisch beheizter Verbrennungsofen bekannt, der
ein Uhrwerk von üblicher Bauart aufweist, welches durch öffnen des Gehäusedeckels
betätigt wird, wodurch eine vorbestimmte, zur vollständigen Verbrennung des eingeworfenen
Gegenstandes, z. B. eines Taschentuches, ausreichende Zeit eingestellt wird.
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Die Erfindung hat sich zum Ziel gesetzt, die Betriebssicherheit derartiger
Verbrennungsöfen weiter dadurch zu erhöhen, daß eine gegenseitige Verriegelung zwischen
Beschickungsklappe und Aschenkasten vorgesehen ist. Damit soll verhindert werden,
daß bei geöffnetem Aschenkasten der Brenner eingeschaltet bzw. bei eingeschaltetem
Brenner der Aschenkasten herausgezogen werden kann.
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Zu diesem Zweck ist eine Sicherungsvorrichtung für einen Müllverbrennungsofen,
der eine Beschikkungsklappe einen Aschenkasten, einen Gasbrenner und einen diesen
Gasbrenner ein- und ausschaltenden Zeitschalter aufweist, durch welchen die Verriegelung
der Beschickungsklappe in der geschlossenen Stellung während des Verbrennungsvorganges
bewirkt wird, und bei welchem andererseits die Einschaltung des Gasbrenners bei
geöffneter Beschickungsklappe verhindert ist, gemäß der Erfindung in der Weise ausgebildet,
daß die auf die Beschickungsklappe einwirkende Verriegelungsvorrichtung außerdem
über Verbindungsglieder eine Verriegelungsvorrichtung für den Aschenkasten betätigt,
welche bei geschlossener und verriegelter Beschickung der Klappe das öffnen des
Aschenkastens verhindert und andererseits bei geöffnetem Aschenkasten die Verriegelung
der Beschickungsklappe verhindert.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden an Hand der
Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigt Fig.1 eine perspektivische Teilansicht,
in der nur die Teile des Verbrennungsofens dargestellt sind, auf die sich die Erfindung
bezieht, Fig.2 eine teilweise seitliche Schnittansicht zur Darstellung der Einzelteile
bei geschlossener Beschickungsklappe, Fig. 3 eine Seitenansicht der unteren linken
Ecke des Verbrennungsofens nach Anspruch 1 zur Darstellung
der
Verriegelung des Aschenkastens bei verriegelter Beschickungsklappe, Fig. 4 eine
ähnliche Darstellung wie Fig. 2, jedoch bei geöffneter Beschickungsklappe, Fig.5
eine ähnliche Darstellung wie in Fig.3 zur Darstellung der Entriegelung des Aschenkastens
bei Entriegelung der Beschickungsklappe, Fig. 6, 7 und 8 vergrößerte perspektivische
Teilansichten von Einzelheiten der Konstruktion.
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Der in Fig.1 schematisch dargestellte Verbrennungsofen enthält eine
Verbrennungskammer und einen innerhalb der Kammer angeordneten Gasbrenner, dem Gas
über ein Rohr zugeführt wird, das nach einer Öffnung 10 führt. Das dem Brenner zugeführte
Gas wird durch ein Zeitschaltwerk geregelt, das in einem Gehäuse 11 untergebracht
ist. Da die Verbrennungskammer, der Gasbrenner und das Zeitschaltwerk von üblicher
Bauart sind, stellen sie keinen Teil der Erfindung dar, so daß ihr Aufbau auch nicht
näher beschrieben ist. Es genügt dabei zu sagen, daß ein Einstellknopf 12 mit einer
Scheibe 13 vorgesehen ist, die zum Aufziehen des Zeitschaltwerkes im Uhrzeigersinn
gedreht werden, und daß das Zeitschaltwerk vollständig aufgezogen sein muß, bevor
dem Brenner Gas zugeführt wird, daß ferner das Zeitschaltwerk vollkommen abgelaufen
sein muß, ehe das Gas für den Brenner abgesperrt wird, und daß ein vollständiger
Ablauf des Zeitschaltwerkes in einem Zeitraum vor sich geht, der ausreicht, um den
Inhalt der Verbrennungskammer so weit zu verbrennen, daß die Beschickungsklappe
sicher geöffnet werden kann..
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Der Verbrennungsofen ist mit einer obenliegenden Beschickungsklappe
14 ausgerüstet, die im Gegenuhrzeigersinn um ein Scharnier herum geöffnet werden
kann, wie dies in Fig.4 gezeigt ist, und die in den Stellungen der Fig. 1 und 2
eine auf der Oberseite 18 des Verbrennungsofens vorgesehene Beschickungsöffnung
verschließt. Am Boden der Verbrennungskammer ist ein Rost 20 vorgesehen, der in
Fig. 1. gezeigt ist.
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Der Verriegelungsmechanismus für die Beschikkungsklappe, welcher ein
Teil der vorliegenden Erfindung bildet, besteht aus einem Lagerbügel 22, der am
besten in Fig. 8 zu erkennen ist. Dieser Lagerbügel weist horizontale Flansche 24
und vertikale Seitenwände 26 auf und ist auf der Oberseite 18 des Verbrennungsofens,
wie bei 28 gezeigt, und auf der Oberseite des Zeitschaltwerkes des Gehäuses 11 am
Punkt 30 befestigt. Dadurch ist das Zeitschaltwerk mit dem Verbrennungsofen verbunden.
Der Lagerbügel 22 ist mit auf Abstand stehenden Laschen 32 und 34 versehen, die
miteinander ausgerichtete öffnungen 36 aufweisen, in denen ein Verriegelungsbolzen
38 frei gleiten kann. Der Mittelteil des Bügels 22 ist für den Durchtritt eines
Gabelkopfes 40 mit einer Öffnung versehen, welcher mit dem Lagerzapfen 42 des Verriegelungsbolzens
38 im Eingriff steht. Der Gabelkopf bildet das Ende eines Kniehebels 44, der eine
Öffnung 46 in dem Gehäuse durchsetzt und am Punkt 48 an einer Seitenwand dieses
Gehäuses gelenkig gelagert ist. Der Kniehebel 44 weist einen dünneren Endabschnitt
50 auf, an dem ein Knopf 52 angebracht ist. Der Lagerbügel 22 enthält außerdem einen
nach oben überstehenden Ansatz 54 mit einer Öffnung 56, die mit einer Bohrung 58
in der Vorderwand 60 der Beschickungsklappe 14 ausgerichtet ist. An dem Ansatz 54
ist bei 61 eine verschwenkbare Lasche 62 gelenkig angebracht, die sich infolge ihres
Eigengewichtes im unbehinderten Zustand im Uhrzeigersinn dreht, wie aus Fig.1 zu
ersehen ist, wobei der Abschnitt 63 der Lasche 62 rechts von dem Lager 61 liegt
und die Öffnung 56 in dem Ansatz 54 überdeckt und dadurch verhindert, daß der Verriegelungsbolzen
38 die Bohrung 58 in der Wand 60 der Beschickungsklappe 14 durchsetzt, wie dies
in Fig. 7 gezeigt ist. Die Lasche 62 ist mit einem Flansch 64 versehen, der in der
Bewegungsbahn der Beschickungsklappe 14 liegt, so daß dann, wenn die Beschickungsklappe
geschlossen wird, die Lasche 62 im Gegenuhrzeigersinn gedreht wird, wie dies aus
Fig.1 zu ersehen ist, so daß der Abschnitt 63 des Hebels 32 die Öffnung 56 freigibt.
Dadurch ist dann eine Bewegung des Verriegelungszapfens durch diese Öffnung 56 und
durch die Bohrung 58 möglich, um die Beschickungsklappe in ihrer unteren Stellung
zu verriegeln.
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Da der Verriegelungsbolzen 38 aus seinem Eingriff mit der Beschickungsklappe
nur durch Verdrehung des Kniehebels 44 im Uhrzeigersinn herausgezogen werden kann,
so folgt, daß eine Verhinderung der Drehung des Hebels 44 ein Entsperren oder Entriegeln
der Beschickungsklappe verhindert. Zu diesem Zweck ist der Hebel 44 so angeordnet,
daß sein unterer Abschnitt 50 auf dem Umfang der Scheibe 13 gleitet, in welcher
Stellung der Hebel 44 als Ganzes im Gegenuhrzeigersinn um seinen Kippunkt so weit
herumgekippt ist, daß der Bolzen 38 in die Bohrung 58 eingreift und dort die Beschickungsklappe
verriegelt hält, wie dies in Fig. 6 gezeigt ist. Ist das Zeitschaltwerk vollkommen
abgelaufen und ist die Gaszufuhr zu dem Brenner abgesperrt, dann erreicht der Schlitz
70 auf dem Umfang der Scheibe 13 die Stellung in Fig.7, in der der Endabschnitt
50 des Kniehebels 44 in den Schlitz 70 hineinrutscht, wodurch der Hebe144 sich im
Uhrzeigersinn drehen kann, und dadurch den Verriegelungsbolzen 38 aus den Öffnungen
56 und 58 herauszieht. Dadurch ist nicht nur das Öffnen der Beschickungsklappe 14
möglich, sondern der Kniehebel 44 kann auch in die Stellung in Fig.7 zurückgedreht
werden sobald die Tür geöffnet ist, um zu verhindern, daß der Verriegelungsbolzen
38 in die Bewegungsbahn der Beschickungsklappe 14 kommt. Wie bereits ausgeführt,
ist ein vollständiges Aufziehen des Zeitschaltwerkes erforderlich, um Gas dem Brenner
zuzuführen, während ein vollständiger Ablauf des Zeitschaltwerkes stattgefunden
haben muß, bevor die Gaszufuhr für den Gasbrenner abgesperrt ist. Wenn beispielsweise
bestimmt ist, daß es 2 Stunden dauert, um eine Füllung mit Abfällen zu verbrennen,
dann wird das Zeitschaltwerk so eingestellt, daß kein Gas an den Brenner gelangen
kann, wenn das Zeitschaltwerk nicht für einen Betrieb von 2 Stunden voll aufgezogen
ist. Dadurch wird es unmöglich, daß Gas den Brenner erreicht, wenn nicht das Zeitschaltwerk
für einen Lauf von 2 Stunden aufgezogen ist; und daher kann auch die Beschickungsklappe
nicht geöffnet werden, bevor nicht die 2 Stunden vergangen sind, die zum Verbrennen
des Abfalls erforderlich sind. Es leuchtet ein, daß dann, wenn einmal das Gas durch
das vollständige Aufziehen des Zeitschaltwerkes eingeschaltet ist, das Gas nur durch
vollständiges Ablaufen des Zeitschaltwerkes abgeschaltet werden kann, und zwar gerade
zu dem Zeitpunkt, wenn der Abschnitt 50 des Hebels 44 in den Schlitz
70
einfällt. Mit anderen Worten es ist unmöglich, dem Brenner Gas zuzuführen und dann
die Beschikkungsklappe zu öffnen, bevor die für eine vollständige Verbrennung des
zu verbrennenden Materials benötigte Zeit abgelaufen ist.
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Die Mittel zum gegenseitigen Verriegeln der Beschickungsklappe 14
und des Ascherkastens 72 bestehen aus einer Welle 74, die an einem Verbindungshebel
76 angebracht und in einer Seitenwand 26 des Lagerbügels 22 und außerdem in einem
Lagerbügel 78 gelagert ist und einen Hebel 80 trägt, an dem eine Stange 82 befestigt
ist. Das obere Ende des Verbindungshebels 76 ist gabelförmig ausgebildet und umfaßt
den Lagerzapfen 42 des Verriegelungsbolzens 38, wie dies in den Fig. 1, 2 und 4
gezeigt ist. Das untere Ende der Stange 82 ist an einem von zwei Kniehebeln. 84
befestigt, die bei 85 gelagert sind und eine Winkelschiene 86 tragen. Auf der einen
Seite des Ascherkastens 72 ist am Punkt 90 ein Hebel 92 vorgesehen, der sich infolge
seines Eigengewichtes im Gegenuhrzeigersinn dreht, wie in Fig.1 gezeigt, und der
bei 94 einen Einschnitt aufweist.
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Wie man aus den Fig.2 und 3 sieht, liegt beim Schließen der Beschickungsklappe
14 der Hebel 80 im wesentlichen senkrecht, so daß die Winkelschiene 86 auf der oberen
Kante des Ascherkastens 72 liegt und den Ascherkasten verschlossen hält. Wenn aber
der Ascherkasten geschlossen wird, kommt seine Vorderwand in Eingriff mit der Lasche
95, die an dem Arm 92 befestigt ist, und drückt damit diesen Arm aus der Bahn der
Winkelschiene 86 heraus, d. h. von der Stellung in Fig. 5 in die in Fig. 3 gezeigte
Stellung.
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Wird die Beschickungsklappe 14 geöffnet, dann bewegt sich der Hebel
80 in die in Fig.4 gezeigte Stellung, in der die Winkelschiene aus dem Eingriff
mit der Oberkante der Vorderwand des Ascherkastens 72 herausbewegt wird, der nunmehr
zum Entleeren herausgezogen werden kann. Man sieht, daß dann, wenn die Winkelschiene
86 angehoben wird, der Hebel 92 automatisch aus seiner in Fig. 3 gezeigten
Lage in die in Fig.5 gezeigte Lage verschwingt, in der die Winkelschiene 86 außer
Eingriff mit der Oberkante des Ascherkastens gehalten wird bis der Ascherkasten
in die Stellung der Fig. 1 und 3 zurückgeschoben ist, und bis die Beschickungsklappe
erneut geschlossen und verriegelt ist.