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Vorwärmeinrichtung für mit flüssigen Brennstoffen gespeiste Geräte
Die Erfindung betrifft eine Vorwärmeinrichtung für mit flüssigen Brennstoffen gespeiste
Geräte, bei denen der Brennstoff unter dem Druck von komprimierten Gasen oder in
dem Brennstoffbehälter eingepreßter Luft steht und ein Leitungsweg zwischen einem
Brennstoffbehälter und einem Steuerventil des Brenners vorgesehen ist.
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Die bekannten Geräte dieser Art bedürfen zu ihrer Inbetriebnahme einer
Vorwärmung ihres Verdampfers. Es ist bekannt, diese Vorwärmung auf verschiedene
Weise vorzunehmen. Die einfachste Form der Vorwärmung besteht darin, daß unterhalb
des Verdampfers eine Schale angeordnet ist, in die mittels einer Kanne eine bestimmte
Menge Vorwärmbrennstoff, z. B. Spiritus, gegossen wird, der nach Entzündung den
Verdampfer auf die Temperatur bringt, die erforderlich ist, um den flüssigen Betriebsbrennstoff
des Gerätes in den gasförmigen Zustand überzuführen. Ferner ist es bekannt, unterhalb
des Verdampfers oder um diesen herum angeordnet einen kleinen Kletterflammenbrenner
anzubringen, in dessen Schale der Vorwärmbrennstoff mittels eines kleinen Schöpflöffels
oder ebenfalls einer Kanne gegeben wird. Weiterhin ist es bekannt, insbesondere
bei Starklichtsturmlaternen, aber auch bei Kochern, neben dem Brennstoffbehälter
oder auch in diesem, dann aber selbstverständlich räumlich getrennt, einen besonderen
Behälter mit Vorwärmbrennstoff anzuordnen, wobei in diesem Behälter eine kleine
Pumpvorrichtung angebracht ist, die durch ein- oder mehrmaliges Drücken auf einen
Knopf eine bestimmte Menge Vorwärmbrennstoff austreten und in die Vorwärmschale
fließen läßt. Auch sind noch sogenannte Zerstäubervorwärmer bekannt, die insbesondere
für Geräte verwendet werden. bei denen der Betriebsbrennstoff unter dem Druck eingepreßter
Luft steht. Bei diesen Zerstäubervorwärmern wird der Betriebsbrennstoff mittels
der eingepreßten Luft zerstäubt und brennt mit einer scharfen, lötlampenähnlichen
Flamme. Dabei wird viel Luft verbraucht, so daß während des Vorwärmvorganges Luft
nachgepumpt werden muß, was eine erhebliche Unbequemlichkeit für den Bedienenden
darstellt. Der hohe Luftverbrauch ist auch der Grund dafür, daß man bei Verwendung
von Zerstäubervorwärmbrennern zur Erzeugung des erforderlichen Druckes im Brennstoffbehälter
keine Patronen von vertretbaren Abmessungen, die komprimierte Gase enthalten verwenden
kann. Schließlich ist noch ein Vergaserbrenner für eine Glühlichtlampe bekannt,
bei dem zwar der Brennstoff nicht unter dem Druck eines Gases steht, aber bei dem
ein besonderer Vorwärmbrenner über einen in den Brennstoff tauchenden Docht betrieben
wird, so daß bei diesem Vergaserbrenner kein besonderer Brennstoff für die Vorwärmeinrichtung
erforderlich ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, daß bei einer Vorwänneinrichtung
der eingangs angegebenen Gattung, bei gedrungener und nicht aufwendiger Bauform,
die Bemessung der Brennstoffmenge zum Vorwärmen einfach möglich und der Druckluft
oder Druckgasverbrauch geringer wie bisher ist.
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Die Erfindung besteht darin, daß im Leitungsweg eine durch ein Ventil
verschlossene Austrittsöffnung angeordnet ist und daß von dem Sitz des Ventils eine
Leitung in eine Kammer führt, die nach oben durch eine Schale begrenzt ist, wobei
diese Schale einen oder mehrere Durchbrüche aufweist, in denen einer oder mehrere
Dochte liegen.
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Im folgenden sind weitere Ausbildungen der Erfindung angegeben, bei
denen es sich um einfache bauliche Mittel und Maßnahmen handelt, Ausgestaltungen
des Gegenstandes des Anspruchs 1, die somit nur in Verbindung mit dem Gegenstand
des tragenden Anspruchs von Bedeutung sind. So kann die Ventilstange über den oberen
Rand der Schale hinausragen. Neben der Kammer kann eine Betätigungsvorrichtung angeordnet
sein, die bei einem Bewegungsimpuls die Ventilstange entgegen der Wirkung der Ventilfeder
in axialer Richtung verschiebt. Die Betätigungsvorrichtung kann aus einem Befestigungswinkel
bestehen, dessen einer Schenkel etwa in seiner Mitte eine Ausbuchtung aufweist,
in der eine Welle gelagert ist, die mit einer Mitnehmernocke versehen ist, wobei
parallel verschiebbar zu diesem
Schenkel des Befestigungswinkels
ein zweiter Winkel angebracht ist, der mit einem Durchbruch versehen ist, in den
der Mitnehmernocken eingreift. Der verschiebbare Winkel ist an dem einen Schenkel
mit einem Durchbruch versehen, in den ein abgesetztes oberes Ende der Ventilstange
hineinragt, während der andere Schenkel zwei Langlöcher aufweist, in die zwei an
dem Befestigungswinkel angebrachte Führungsstifte greifen. Der eine Schenkel des
Befestigungswinkels kann mit einem Durchbruch versehen und auf einen Gewindestutzen
unterhalb der Kammer aufgeschoben und durch eine Mutter festgehalten sein. Ferner
kann der Gewindestutzen der Kammer einen Hohlraum enthalten, in dem sich das Ventil
und ein Teil der Ventilfeder bewegen und dieser Hohlraum kann an seiner Innenwand
mit einem Gewinde versehen sein. Dabei ist auf dem Leitungsweg zwischen dem Brennstoffbehälter
und dem Steuerventil ein Gewindestutzen angebracht, der einen Hohlraum aufweist,
der durch einen Kanal mit dem Inneren des Leitungsweges in Verbindung steht. Außerdem
kann eine den Rand des Brenners bildende Schale mit einem Durchbruch versehen sein.
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In der Zeichnung ist eine Ausführung der Erfindung dargestellt. Die
Zeichnung zeigt einen Aufriß, teilweise im Schnitt, einer Vorwärmeinrichtung nach
der Erfindung. Die in der Zeichnung abgebildete Druckerzeugungsvorrichtung ist nicht
Gegenstand der Erfindung und soll lediglich dartun, daß die Vorwärmeinrichtung gemäß
der Erfindung auch die Verwendung von bekannten Patronen zuläßt, die mit komprimierten
Treibgasen gefüllt sind.
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Ein Brennstoffbehälter 1 ist mit einer Druckerzeugungsvorrichtung
2 versehen. Von dem Brennstoffbehälter 1 führt ein Leitungsweg 3 zu einem Anschlußstutzen
4, auf den der Brenner 5 aufgeschraubt ist, der in an sich bekannter Weise mit einem
Steuerventil 6 ausgestattet ist. Auf dem Leitungsweg 3 sitzt der Gewindestutzen
7, der einen in den Leitungsweg 3 mündenden Kanal 8 und einen mit dem Kanal 8 verbundenden
Hohlraum 9 aufweist, in dem ein Teil der Ventilfeder 10 liegt. Die Kammer 11 hat
unten einen Gewindestutzen 12 mit einem Hohlraum 13, in dem der Sitz des Ventils
14 angeordnet ist. Die Ventilstange 15 ist mit dem Ventil 14 fest verbunden. Die
Kammer 11 ist oben durch eine Schale 16 abgeschlossen, die mit Durchbrüchen 17 versehen
ist, in denen die Dochte 18 liegen. Unterhalb der Kammer 11 ist der eine Schenkel
des Befestigungswinkels 20 mittels der Mutter 19 befestigt. Der andere Schenkel
des Befestigungswinkels ist mit einer Ausbuchtung 21 versehen, in der sich eine
Welle 22 dreht, die mit einem Mitnehmernocken 23 ausgestattet ist. Die Welle 22
ist mit einem in der Zeichnung nicht dargestellten beliebigen Handgriff zu ihrer
Bewegung versehen. Der Mitnehmernocken 23 greift in den Durchbruch 24 eines zweiten
Winkels 25 ein, dessen anderer Schenkel auch mit einem Durchbruch 26 zur Aufnahme
der Ventilstange 15 versehen ist. Der eine Schenkel des Winkels 25 hat zwei Langlöcher
27, durch die Führungsstifte 28 greifen. Die Schale 29 des Brenners 5 weist einen
Durchbruch 30 auf, der sich etwa oberhalb der Schale 11 der Vorwärmeinrichtung befindet.
Ein Teil der Verdampferrohre 31 des Brenners 5 ist ebenfalls oberhalb der Schale
11 angeordnet.
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Nachstehend ist die Wirkungsweise der oben beschriebenen Vorwärmeinrichtung
erläutert. In dem Brennstoffbehälter 1, dem Leitungsweg 3, dem Kanal 8, dem Hohlraum
9 und dem Hohlraum 13 befindet sich unter Druck stehender Brennstoff. Durch eine
Teildrehung der Welle 22 mittels eines beliebigen in der Abbildung nicht dargestellten
Handgriffes bewegt sich der Mitnehmernocken 23, der in den Durchbruch 24 des Winkels
25 eingreift, und verschiebt dadurch diesen Winkel 25, der mittels der Stifte
28 und der Langlöcher 27 geführt ist und die mit dem Winkel 25 verbundene Ventilstange
15 nach unten. Dadurch öffnet die Ventilstange 15 entgegen der Wirkung der Ventilfeder
10 das Ventil 14 Nunmehr kann der unter Druck stehende Brennstoff, der sich im Hohlraum
13 befindet, zwischen der Ventilstange 15 und ihrer Führung in die Kammer 11 eintreten.
Die Führung der Ventilstange 15 weist einen nur wenig größeren Durchmesser als den
Außendurchmesser der Ventilstange 15 auf, damit der Brennstoffdruck ohne jeden weiteren
technischen Aufwand im erforderlichen Maße heruntergedrosselt wird. Der Brennstoff
füllt die Kammer 11 und tränkt die Dochte 18, die ebenfalls eine Drosselwirkung
auf den Brennstoff ausüben. Die Größe der Kammer 11 ist so bemessen, daß ihre Füllung
für eine Vorwärmung des Gerätes bei Inbetriebnahme ausreicht. Danach erfolgt die
Verdampfung des Brennstoffs durch den Hauptbrenner. Wenn die Kammer 1 gefüllt ist,
wird der Handgriff der Welle 22 losgelassen und die Ventilfeder 10 drückt das Ventil
14 auf seinen Sitz. Hierdurch wird die Brennstoffzufuhr zu der Kammer 11 unterbrochen.
Gleichzeitig hebt sich die Ventilstange 15 und schiebt den Winkel 25 nach oben.
Hierbei bewegt der Durchbruch 24 die Mitnehmernocke 23, und die Welle 22 kehrt in
ihre Ausgangsstellung zurück. Die Dochte 18 können nunmehr entzündet werden, die
Vorwärmflamme brennt in der Schale 16 und heizt die Verdampferrohre 31 vor. Da sich
in der Schale 29 des Brenners 5 ein Durchbruch 30 befindet, zieht sich die Vorwärmflamme
in diesen Durchbruch hinein und wird so zu den Verdampferrohren 31 hineingelenkt.
Sollte bei starker Kälte der Vorwärmbrennstoff in der Kammer 11 nicht aus reichen,
so kann durch eine kurze Drehung der Welle 22 Brennstoff in die Kammer 11 nachgefüllt
werden.