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Anordnung zum Ausleuchten von Weichen-Gleisbildern mit Stelltasten
in Gleisbildstellwerken, insbesondere für Kreuzungsweichen Die Erfindung befaßt
sich mit einer Anordnung zum Ausleuchten von Weichen-Gleisbildern mit Stelltasten
in Gleisbildstellwerken, insbesondere für Kreuzungsweichen, wobei jeder Weichenstrang
ausleuchtbar ist und zum Einzelumstellen der Kreuzungsweichen zwei Weichengruppentasten
vorgesehen sind, von denen die eine zum Umstellen der einen und die zweite zum Umstellen
der anderen Teilweiche zusammen mit einer für beide Teilweichen gemeinsamen Einzelstelltaste
im Weichen-Gleisbild dient.
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Bei solchen Gleisbildern werden zahlreiche unterschiedliche Meldungen
erforderlich, so daß an sich für jede Weiche eine ganze Anzahl von Meldelampen nötig
wird. Andererseits werden neuerdings noch weitere Anforderungen an die Anzeigemöglichkeiten
der Weichen-Gleisbilder gestellt, und zwar sollen die Weichentasten in mehreren
Farben ausleuchtbar sein; bei Kreuzungsweichen, die in nur einem Weichenfeld zusammengefaßt
werden. wird dann auch nur eine einzige Taste verwendet, und es wird mit Hilfe zweier
Weichengruppentasten unterschieden, welche Teilweiche der Kreuzungsweiche umgestellt
werden soll. Auch kann es notwendig oder zweckmäßig sein, b.-stimmte Meldelampen
in den Weichen-Gleisbildern in Grundstellung der Weiche abschaltbar einzurichten,
um eine möglichst übersichtliche Gesamtausleuchtung zu erhalten. Schließlich kann
es notwendig sein, in mancher! Weichen-Tischfeldern auch noch Rückmeldeeinrichtungen
für Rangiersignale u. dgl. anzuordnen, wodurch die je Tischfeld verfügbare Anzahl
von Lampen für die Weichenausleuchtung noch geringer wird.
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Es ist bekannt, bestimmte Meldelampen in Gleisbildstellwerken außer
mit Dauerlicht mit Blinklicht von unterschiedlichen Blinkfrequenzen zu speisen.
Hieraus entstand der unveröffentliche Vorschlag, jedem Weichenstrang nur eine einzige
Meldelampe zuzuordnen, mit der alle bisher erforderlichen Meldungen angezeigt werden
können. Gegenstand eines älteren Patentes ist es, bei Gleisbildtischen mit Einzelfeldern,
die auch Felder für Kreuzungsweichen enthalten und bei denen für alle Kreuzungsweichen
gemeinsam zwei außerhalb des Gleisbildes angeordnete Gruppentasten vorgesehen sind,
im zugehörigen Stelltischfeld nur eine Weichentaste anzuordnen, die - wahlweise
mit einer oder beiden Gruppentasten gemeinsam bedient - die eine oder die andere
Seite der Kreuzungsweiche umstellt. Hierbei kann die Weichentaste mit zwei verschiedenfarbigen
Meldelampen ausgerüstet und der Stellknopf aus transparentem Werkstoff hergestellt
sein. Ein weiteres älteres Patent hat eine Anordnung zum Gegenstand, bei der zur
Beschränkung der Zahl der notwendigen Meldelampen dieselbe Meldelampe eines Lichtdurchtrittschlitzes
durch von verschiedenen Tasten gesteuerte Kontakte angeschaltet wird und je nach
der betätigten Taste eine unterschiedliche Meldung abgibt, z. B. die Lagemeldung
oder Lage- und Festlegungsmeldung. In einer anderen bekannten Anordnung bei Gleisbildstellwerken,
in welchen der Betriebszustand der Gleisanlage auf Gleistafeln oder Gleisbildtischen
zur Anzeige gebracht wird, ist ein besonderer Schalter vorgesehen, durch welchen
die Ausleuchtung des ordnungsgemäßen Ruhezustandes der Gleisanlage ganz oder teilweise
abgeschaltet und beim Einstellen einer Fahrstraße die hierzu gehörige Ausleuchtung
eingeschaltet werden kann, ohne daß der Schalter betätigt wird, der die Ruheausleuchtung
der Weichen herbeiführt. In einem weiteren bekannten Tischfeld, bei dem für eine
doppelte Kreuzungsweiche zwei Stelltasten angeordnet sind, wird eine im Tischfeld
befindliche Lampe für die Anzeige der Zustände der über diese Kreuzungsweiche eingestellten
Fährstraße verwendet.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache und übersichtliche
Tischfeldausleuchtung mit möglichst wenigen Lampen zu erreichen. Diese Aufgabe läßt
sich gemäß der Erfindung durch die gemeinsame Anwendung folgender Maßnahmen lösen,
die
je für sich bekannt bzw. Gegenstände der erwähnten älteren Patente sind: a) Die
im Weichen-Gleisbild angeordnete Stelltaste ist von zwei Lampen ausleuchtbar, von
denen die eine Lampe zur Freimeldung und die andere Lampe zur Besetztmeldung des
Weichenabschnitts dient; b) die jedem Weichenstrang zugeordnete Meldelampe wird
für die Lage- und die Verschlußmeldung der Weiche bzw. der betreffenden Teilweiche
verwendet; c) für Lage- und Verschlußmeldung wird jedem Weichenstrang nur eine einzige
Meldelampe zugeordnet.
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Auf diese Weise läßt sich tatsächlich eine klare und übersichtliche
Anzeige aller wesentlichen Betriebsvorgänge von Weichen, insbesondere von einfachen
und doppelten Kreuzungsweichen, mit nur sechs Lampen in einem Weichen-Gleisbild
erreichen.
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Der Patentschutz für den genannten Lösungsweg soll sich entsprechend
den vorstehenden Hinweisen nur auf die zusammengefaßte Anwendung aller drei genannten
Maßnahmen zum Lösen der vorher erwähnten Aufgabe bei Anordnungen erstrecken, die
am Beginn dieser Beschreibung angegeben sind.
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Um eine klare und übersichtliche Gleisbildausleuchtung zu erreichen,
werden in zweckmäßiger Weiterbildung der Erfindung in Grundstellung des Weichenabschnitts
die Meldelampen der Weichenstränge abgeschaltet, und in dieser Grundstellung kann
nur diejenige Meldelampe, welche anzeigt, in welcher überwachten Endlage sich die
Weiche befindet, durch Betätigen der Weichengruppentaste bzw. der Weichengruppentasten
angeschaltet werden, während das Leuchten der Meldelampe eines Weichenstranges bei
nichtbetätigten Weichengruppentasten anzeigt, daß die Weiche oder Teilweiche in
der im Gleisbild ausgeleuchteten Lage verschlossen ist.
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Bei Kreuzungsweichen, zu deren Einzelstellung zwei Gruppentasten (nämlich
jeweils die eine zum Umstellen der einen und die andere zum Umstellen der anderen
Teilweiche) zusammen mit einer für beide Teilweichen gemeinsamen Einzelstelltaste
verwendet werden, wird nach einem weiteren Erfindungsmerkmal mit jeweils einer der
Weichengruppentasten nur die Meldelampe derjenigen Teilweiche angeschaltet, zu deren
Umstellung das Betätigen eben dieser Weichengruppentaste erforderlich ist. Durch
diese Anordnung wird dem Bedienenden in einfacher ; Weise angezeigt, ob die gewollte
Bedienungshandlung von ihm richtig ausgeführt ist.
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In der vorteilhaften weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es zweckmäßig,
die Ruhestellung der Weichengruppentaste in an sich bekannter Weise zu überwachen
und das Verbleiben einer betätigten Taste in der Arbeitsstellung nach bestimmter
Zeit zu melden, um Verwechslungen zwischen der Grundstellung der Weichen und einem
anderen Schaltzustand zu verhindern.
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Werden für ein Tischfeld einer einfachen oder doppelten Kreuzungsweiche
mit ausleuchtbarer gemeinsamer Stehtaste für beide Teilweichen insgesamt nur sechs
Meldelampen vorgesehen, von denen der Taste zwei Lampen für die Frei- und die Besetztmeldung
des Weichenabschnittes zugeordnet sind, während von den übrigen vier Lampen je eine
dem Weichenstrang zugeordnet ist und diese Lampen mindestens für die Lage- und die
Verschlußmeldung der beiden Teilweichen verwendet werden, so ist es nach der weiteren
Ausgestaltung der Erfindung vorteilhaft, die Freimeldelampe allein oder gemeinsam
mit der betreffenden Stellungsmeldelampe in an sich bekannter Weise an Blinkspannung
niedriger Blinkfrequenz anzuschalten, wenn eine Umstellaufforderung für die zugehörige
Weiche angezeigt werden soll. Weiterhin ist es vorteilhaft, eine Stellungsmeldelampe
in an sich bekannter Weise an Blinkspannung höherer Blinkfrequenz anzuschalten,
wenn die betreffende Weiche aufgefahren wurde oder ein entsprechender Störungszustand
eingetreten ist.
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Das gesamte Tischfeld einer Weiche oder Kreuzungsweiche kann jedoch
auch mehr als sechs Lampen enthalten, von denen die über sechs hinausgehenden Meldelampen
zur Ausleuchtung von Signal- oder Fahrstraßen-Gleisbildern, die in diesem Falle
angeordnet sind, und/oder zur Ausleuchtung von Tasten oder Anzeigefeldern, die im
Nachbarfeld oder an den Stoßstellen der Felder angeordnet sind, verwendet werden.
Eine solche Erweiterung des Tischfeldes ist jedoch nicht Gegenstand der Erfindung.
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Die Patentansprüche 2 und 4 bis 6 haben nur im Zusammenhang mit dem
Patentanspruch 1 patentrechtliche Bedeutung, der Patentanspruch 2 auch nur im Umfang
der gemeinsamen Anwendung seiner Teilmerkmale.
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In Fig. 1 bis 3 der Zeichnung ist ein mögliches Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt. Fig. 1 zeigt hierbei die räumliche Anordnung der sechs
Lampen, die zur Anzeige sämtlicher erforderlichen Schaltzustände einer doppelten
Kreuzungsweiche in einem Tischfeld dienen; es ergibt sich als weiterer Vorteil bei
dieser Anordnung noch eine besonders einfache Ausführung der Trennbleche zwischen
den einzelnen Lampen, mittels derer das gegenseitige Überstrahlen verhindert wird.
In Fig. 2 ist die Abdeckplatte des Tischfeldes nach Fig. 1 wiedergegeben; die einzelnen
Lampen und ihre Zuordnung zur Taste des Tischfeldes und zu den einzelnen Weichensträngen
sind aus den in Fig.1 und 2 übereinstimmenden Bezeichnungen zu erkennen. Die Lampe
FrM (weiß) ist die Freimeldelampe, mit der die Taste selbst weiß ausgeleuchtet wird;
entsprechend wird mit der Besetztmeldelampe BM (rot) die Taste zum Zweck
einer Besetztmeldung des zur Weiche gehörenden Gleisabschnitts rot ausgeleuchtet.
Die Lampen Stm -f-1, Stm -1, Stm +2 und Stm - 2 sind die Stellungsmeldelampen
für die Plus- bzw. Minusstränge der beiden Teilweichen einer doppelten Kreuzungsweiche,
deren Symbol in Fig.2 dargestellt ist.
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In Fig. 3 sind die erforderlichen Stromkreise für die eben genannten
sechs Meldelampen wiedergegeben. Da die hier gezeigte Schaltung mit beliebigen Weichenschaltungen
zusammenarbeiten kann, ist auf eine Darstellung einer solchen Schaltung verzichtet
worden, und es sind nur Kontakte einzelner, nicht dargestellter Relais aus einer
Weichenschaltung wiedergegeben.
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Zur Schaltung der linken, mit der Weichenspitze nach rechts weisenden
Teilweiche gehören der Kontakt WL 11 eines Weichenlagerelais, dessen Stellung
der neu einzustellenden Lage der Weiche entspricht" der Kontakt WA 11 eines
Auffahrmelderelais, der Kontakt WP 11 eines während der Weichenumstellung
eingeschalteten Relais, der Kontakt WÜ11 eines
Weichenüberwachungsrelais,
das in der Grundstellung der Weiche angezogen ist, der Kontakt WV 11 eines Verschlußrelais
der Weiche und der Kontakt WLP 11
eines Weichenlageprüfrelais, welches beim
Einstellen von Fahrstraßen über die Weiche oder beim Einleiten einer Schutzstellung
für den Flankenschutz benötigt wird. Ferner ist ein Kontakt WGT 1
einer Weichengruppentaste
dargestellt, welcher mit allen Weichenschaltungen zusammenwirkt, deren Weichen im
Gleisplan mit der Spitze nach rechts weisen, und der mit allen diesen Weichenschaltungen
vielfachgeschaltet ist.
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In der Mitte von Fig. 3 sind die Stromkreise für die Meldelampen Stm+2
und Stm-2 der mit der Spitze nach links weisenden zweiten Teilweiche in genau der
gleichen Weise aufgebaut wie die Stromkreise der Meldelampen Stm+l und Stm-1, nur
hier unter Verwendung der Kontakte WL 21, WA 21,
WP 21, W Ü
21, W V 21 und WLP 21 aus der Schaltung dieser zweiten Weiche sowie
mit dem Kontakt WGT 2 einer zweiten Weichengruppentaste, der mit allen Weichenschaltungen
zusammenwirkt, deren Weichen im Gleisplan mit der Spitze nach links weisen, und
der mit allen diesen Weichenschaltungen vielfachgeschaltet ist.
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Schließlich sind in Fig.3 rechts die Stromkreise der Frei- und Besetzmeldelampen
FrM und BM
wiedergegeben, in welchen je ein weiterer Kontakt WV
12 und WV 22 der beiden Weichenverschlußrelais sowie
je ein weiterer Kontakt WLP 12 und WLK22 der beiden Weichenlageprüfrelais
enthalten ist; ferner sind hier noch zwei Kontakte Gll und G12 des Gleisrelais für
den Kreuzungsweichenabschnitt gezeichnet. Der ganze Abschnitt braucht nur ein Gleisrelais,
weil die doppelte Kreuzungsweiche nicht in sich nochmals isoliert ist, und dementsprechend
gilt auch die Anzeige der Lampe FrM und BM
für die gesamte doppelte Kreuzungsweiche.
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In der dargestellten Grundstellung sind alle vier Stellungsmeldelampen
dunkel. Die zugehörigen Stromkreise sind zwar über die Kontakte WL
11,
WA l1, W Ü ll, WV 11 und WLP 11 bzw.
WL 21,
WA21, WU21, WV21 und WLP21 bis zu den beiden Kontakten
WGT 1 bzw. WGT 2 der Weichengruppentasten durchgeschaltet;
diese Kontakte sind , jedoch offen. Wird einer der Tastenkontakte geschlossen, weil
die betreffende Taste betätigt wird, z. B. der Kontakt WGT 1, so wird die
Meldelampe Stm+l an Dauerspannung gelegt und zeigt die Endlage der linken Teilweiche
an, im gezeichneten Fall ; deren Pluslage. Wird die andere Weichengruppentaste betätigt,
so wird mit dem Aufleuchten der Lampe Stm+2 die Pluslage der rechten Teilweiche
angezeigt. Ständig leuchtet lediglich die Freimeldelampe FrM; sie liegt über die
Kontakte WLP 12 und WLP22 an Dauerspannung, sofern das Gleisrelais
des Kreuzungsweichenabschnittes angezogen ist und seinen Kontakt G11 geschlossen
hat.
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Wird beispielsweise die linke Teilweiche umgestellt, so ist während
der Umstellung der Kontakt WÜ11 umgelegt, und ferner ist beim Beginn der Umstelleinleitung
der Kontakt WL 11 umgelegt worden, der nach dem Umstellen seine neue
Lage beibehält. Die Stellungsmeldelampe Stm -1 liegt also über die Kontakte
WL 11, WA 11 und W Ü 11 an Blinkspannung
mit niedriger Blinkfrequenz und zeigt damit den laufenden Umstellvorgang an. Auch
wenn während der Weichenumstellung die beiden Kontakte WA 11
und WP11
umgelegt werden, ändert sich an dieser Anzeige nichts, wie aus der Schaltung leicht
zu ersehen ist. Ist die Weiche in der neuen Endlage angekommen, so legt der Kontakt
WÜll wieder in die gezeichnete Lage zurück, ebenso wie die Kontakte WA 11
und WP11, und die Lampe ,Stm-i wird wieder ausgeschaltet. Wird dagegen die linke
Teilweiche nach dem Umstellen verschlossen, so legt der Kontakt WV 11 um, und die
Lampe Stm--1 wird an Dauerspannung gelegt. Damit wird durch eine dauernd leuchtende
Stellungsmeldelampe bei Nichtbetätigung einer Gruppentaste der Verschluß einer Weiche
angezeigt, und besondere Verschlußlampen können erspart werden. In diesem Fall ist
auch das zugehörige Weichenlageprüfrelais erregt, und die Freimeldelampe FrM leuchtet
nun über die Kontakte WV 12, WLP12 und Gll.
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Ist eine Weiche nicht verschlossen und zieht in ihrer Relaisgruppe
das Weichenlageprüfrelais an, was z. B. bei Zwieschutzweichen möglich sein kann,
deren Verschluß für die erste Fahrstraße aufgelöst worden war und die anschließend
zur Schutzgewährung für eine zweite Fahrstraße beansprucht werden, so wird über
die Kontakte WL 11, WA 11, WÜ11, WV 1l und den umgelegten Kontakt
WLP 11 Blinkspannung an eine der Stellungsmeldelampen gelegt; gleichzeitig liegt
auch Blinkspannung über die Kontakte WV 12,
WLP 12 und Gll an der Lampe
FrM. Das gleichzeitige Blinken der Lampe FrM und einer Stellungsmeldelampe oder
auch das Blinken der Lampe FrM allein zeigt dann eine Umstellaufforderung für die
linke Teilweiche an.
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Wird der isolierte Abschnitt der Kreuzungsweiche besetzt, so fällt
das Gleisrelais ab, öffnet seinen Kontakt Gll und schließt seinen Kontakt
G12. Die Besetztmeldelampe BM leuchtet, und die Freimeldelampe FrM
erlischt, und zwar unabhängig davon, ob sie vorher blinkte oder Dauerlicht zeigte.
Wurde der Abschnitt jedoch infolge eines Auffahrens einer Weiche, z. B. der linken
Teilweiche, besetzt, so hat außerdem der Kontakt WA 11 umgelegt, ohne
daß auch der Kontakt WP 11 umgelegt hat. Infolgedessen liegt diejenige Stellungsmeldelampe,
die der vorherigen Stellung der Weiche entspricht, über die Kontakte WL 11,
WA 11 und WP 11 an Blinkspannung höherer Blinkfrequenz; das Auffahren
als erheblicher Störungszustand wird also sinnfällig angezeigt, und zwar unabhängig
von der Besetztanzeige des Weichenabschnittes, also auch dann noch, wenn der Abschnitt
wieder geräumt wurde.
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Die einzelnen beschriebenen Anzeigen werden in genau derselben Weise
natürlich auch für die Meldelampen der rechten Teilweiche gegeben. Somit sind vier
verschiedene Lagemeldungen, vier verschiedene Verschlußmeldungen, mindestens zwei
Meldungen über die stattfindende Umstellung einer Weiche, vier Auffahrmeldungen,
mindestens zwei Umstellaufforderungen, eine Frei- und eine Besetztmeldung möglich,
zusammen mindestens achtzehn verschiedene Meldungen mit nur sechs Lampen.
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Die Erfindung beschränkt sich nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel
und kann mit beliebig ausgeführten Weichen- und Fa'hrstraßenschaltungen zusammen
verwendet werden. Auch ist die Anzahl der Meldelampen je Tischfeld nicht auf sechs
begrenzt. Wenn in einem Tischfeld beispielsweise neun oder zwölf Lampen verfügbar
sind, so können die über sechs hinausgehenden Lampen noch für andere
Meldezwecke
verwendet werden, beispielsweise zum Ausleuchten von Signalrückmeldern, die am äußeren
Ende der Weichenstränge in dem in Fig. 2 dargestellten Weidhensymbol angeordnet
werden können, oder zum Ausleuchten von Gleisbildteilen, die in einem benachbarten
Feld oder auch an den Stoßstellen zwischen zwei Feldern angeordnet sind. Auch hierbei
ist natürlich eine zweckmäßige Schaltung nach Art der beschriebenen anwendbar, mittels
derer diese übrigen Lampen eine ganze Reihe von Meldungen geben können.