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Mechanisch betätigte Anzeigevorrichtung für die Stellung eines Schalters,
insbesondere bei druckluftbetätigtem Schalter mit pneumatischer Rückmeldung Bei
Schalttafeln mit Schaltern und Anzeigeeinrichtungen für die Stellung des Schalters,
wie z. B. Anzeigescheiben oder Anzeigeklappen, ist es erforderlich, die Scheiben
bzw. Klappen z. B. bei druckluftbetätigten Vorrichtungen entsprechend den Erfordernissen
des Schaltbildes auf der Schalttafel einmal an dieser oder einandermal an jener
Stelle der Schalttafel anzuordnen. Infolgedessen ist es notwendig, daß die Anzeigescheibe
usw., z. B. mit der Aufschrift »Ein« und »Aus«, näher oder weiter entfernt von dem
Schalter angeordnet sein muß. Ferner ist es manchmal notwendig, daß die Welle der
Anzeigescheibe eine andere Lage gegenüber der Welle des Schalters hat. Ihre Achse
kann z. B. parallel, senkrecht oder auch windschief zu der Achse des Schalters liegen.
Beide Wellen können sich auch kreuzen.
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Es ist bekannt, den Zeiger, die Klappe oder Scheibe der Anzeigevorrichtung
mit dem Schalter mechanisch durch ein Getriebe zu verbinden. Vielfach werden hierfür
Schnurzüge verwendet. Die Schnurzüge bestehen z. B. aus Nylonschnüren, welche über
Rollen in verschiedene Richtungen umgelenkt werden und einerseits über ein Antriebsrad
am Schalter und andererseits über ein Anzeigerad an der Anzeigevorrichtung geführt
und mit diesen beiden Rädern reibungsschlüssig verbunden sind. Die Schnüre haben
die Eigenschaft, daß sie bei Temperaturschwankungen ihre Länge ändern. Auch bei
der Zwischenschaltung von elastischen Gliedern hat man nicht die Gewähr, daß die
Anzeigescheibe - insbesondere bei größeren Entfernungen der beiden Wellen voneinander
- die der Schalterstellung entsprechende Stellung erreicht, so daß man nie weiß,
ob der Schalter wirklich seine Ein- oder Ausstellung eingenommen hat.
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Bei einer mechanisch betätigten Anzeigevorrichtung für die Stellung
eines Schalters, deren Anzeigeglied mit dem Schalter durch ein Getriebe verbunden
ist, insbesondere für druckluftbetätigte Schalter mit pneumatischer Rückbildung,
wird dieser Nachteil gemäß der Erfindung dadurch vermieden, daß ein im Zuge des
Getriebes eingebautes elastisches Glied das Anzeigeglied der Vorrichtung stets gegen
einen von zwei Anschlägen drückt, durch welche die Endstellung der Anschläge markiert
ist, und daß bei Betätigung des Schalters der zurückgelegte Weg des Getriebegliedes
am Schalter größer als der zurückgelegte Weg des Getriebegliedes an der Anzeigevorrichtung
ist. Durch diese Anzeigevorrichtung ist die Stellung des Anzeigegliedes der Anzeigevorrichtung
stets eindeutig der Stellung des Schalters zugeordnet.
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Für den Schalter sind, abgesehen von der Schaltbewegung, nur zwei
Stellungen wichtig, nämlich die Ein- und die Ausschaltstellung. Das Anzeigeglied
markiert diese beiden Stellungen dadurch eindeutig, daß am Anzeigeglied zwei Anschläge
vorgesehen sind, gegen die sich das Anzeigeglied abstützt und damit die Stellung
des Schalters anzeigt. Derartige Anschläge sind zwar bei Schaltern bereits bekannt,
jedoch befinden sie sich am Schalter selbst und dienen dazu, den Drehwinkel des
Schalters zu begrenzen und den Schalter damit gegen überdrehungen zu sichern. Sie
dienen jedoch nicht dazu, eindeutig die Lage eines Anzeigeelementes zu fixieren.
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Die Entfernung zwischen Schalter und Anzeigeglied wird durch ein Getriebe
überbrückt, das auch Stellungsveränderungen übermitteln muß. Zweckmäßigerweise kann
man dazu Schnurzüge benutzen, obwohl die Erfindung hieran nicht gebunden ist. Man
könnte auch andere Getriebe, beispielsweise Zahnrad- oder Kettengetriebe mit Federgliedern
benutzen, wenn es die örtlichen Verhältnisse, beispielsweise an einer Schalttafel,
verlangen.
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Da das Anzeigeglied bei jeder Betätigung des Schalters eindeutig in
eine der Endstellungen gelangen muß, ist es notwendig, daß der zurückgelegte Weg
des Getriebegliedes am Schalter größer als der zurückgelegte Weg des Getriebegliedes
an der Anzeigevorrichtung ist. Erst dadurch erreicht man, daß ein im Zuge des Getriebes
eingebautes elastisches Glied durch den Unterschied der zurückgelegten Weglängen
gedehnt bzw. zusammengedrückt wird, und daß durch die Federkraft dieses Gliedes
das Anzeigeglied
eindeutig gegen einen die Endstellungen markierenden
Anschlag gedrückt wird.
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Bei Verwendung eines Schnurgetriebes kann man als Getriebeteile am
Schalter und an der Anzeigevorrichtung Schnurscheiben benutzen, die so ausgeführt
sind, daß der Durchmesser der Schnurscheibe am Schalter größer als der Durchmesser
der Schnurscheibe an der Anzeigevorrichtung ist, und daß als Verbindungsglied zwischen
den beiden Schnurscheiben ein federndes Element, z. B. ein Gummiband oder eine Gummischnur,
benutzt ist. Eine weitere vorteilhafte Lösung der gestellten Aufgabe besteht darin,
daß als Verbindungsglied zwischen den beiden Schnurscheiben zwei Schnüre verwendet
sind, von denen eine Schnur der ziehende und die andere Schnur der gezogene Teil
des Verbindungsgliedes darstellen, und daß im Zuge der beiden Schnüre je eine Feder
angeordnet ist, wobei es vorteilhaft ist, daß die beiden Federn gleiche Federcharakteristiken
aufweisen.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung entsprechend der zuletzt angedeuteten
Lösung der Aufgabe ist in den Fig. 1 und 2 schematisch dargestellt. Die Fig. 1 zeigt
die Anordnung in dem Zustand bei geschlossenem Schalter und die Fig. 2 bei geöffnetem
Schalter.
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Die Figuren zeigen ein Druckluftbetätigungsgerät für einen Trennschalter
1. Dieser wird durch einen Druckluftantrieb 2 geöffnet und geschlossen. Der Antrieb
wird von der pneumatischen Verrichtung 3 mit Druckluft versorgt. Zur Anzeige der
Stellung des Schalters 1 dient die mechanische Anzeigevorrichtung 4. Diese besteht
aus einem Antriebsrad, einer Schnurscheibe 5, welche auf der Welle 6 der pneumatischen
Vorrichtung 3, bzw. des Druckluftantriebes 2, fest angeordnet ist. Das Antriebsrad
5 ist durch einen Nylonschnurzug, bestehend aus den Nylonschnüren 7 und 7 a, mit
dem Anzeigerad 8 über eine Schnurscheibe 9 verbunden. Das Anzeigerad 8 und die Schnurscheibe
9 sind miteinander fest verbunden. Bei dem Ausführungsbeispiel ist das Anzeigerad
8 mit einem Symbol 10, einem Balken, versehen, welcher in Verbindung mit den anschließenden
Symbolen 11 und 12 in an sich bekannter Weise je nach seiner Stellung, und zwar
senkrecht oder quer, veranschaulicht, daß der Schalter ein- oder ausgeschaltet ist.
Die Nylonschnüre, 7 und 7a sind mit Federn 13 und 13 a versehen und an der Stelle
14 mit dem Antriebsrad 5 fest verbunden. Die Feder 13 und 13 a sind an der Stelle
15 mit der Schnurscheibe 9 verbunden. Außerdem sind zwei ortsfeste Anschläge 16
und 17 vorgesehen, die mit einem Anschlag 18 an der Rückseite des Anzeigerades 8
zusammenarbeiten.
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Die Fig. 1 zeigt die Anzeigevorrichtung bei eingeschaltetem, Schalter.
Hierbei legt sich das Anzeigerad 8 mit seinem Anschlag 18 gegen den ortsfesten Anschlag
16. Die Feder 13 ist gespannt, die Feder 13 a dagegen entspannt. Wird der Schalter
1 ausgeschaltet, so bewegen sich die Schnüre in Richtung des Pfeiles 19 und dreht
das Anzeigerad 8 entgegen dem Uhrzeigersinn bis sich der Anschlag 18 gegen den ortsfesten
Anschlag 17 legt (Fig. 2). In dieser Endstellung ist die Feder 13 a gespannt und
die Feder 13 dagegen entspannt. Erfindungsgemäß ist der Durchmesser 20 des Antriebsrades
5 größer als der Durchmesser 21 des Anzeigerades. 9. Dabei können die Bewegungswinkel
des Antriebsrades 5 und des Anzeigerades 8 gleich sein. Die Erfindung kann auch
dort verwendet werden, wo die Anzeigescheibe einen anderen Winkel zurücklegt als
die Antriebsscheibe. Die beiden Federn 13 und 13 a haben gleiche Federcharakteristik.
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Die Erfindung ist nicht an Schalter mit pneumatischer Rückmeldung
gebunden. Sie kann auch bei anderen Schaltern benutzt werden.