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Kombinierte Desinfektions-und Waschmaschine Die Erfindung betrifft
eine kombinierte Desinfektions- und Waschmaschine, bestehend aus einer elektromotorisch
angetriebenen Waschtrommel mit getrennten Beschickungs- und Entleerungstüren nach
verschiedenen Seiten und elektrischen Steuereinrichtungen, welche auf die Dauer
des durch Hitzebehandlung erfolgenden Desinfektionsvorganges die Einhaltung einer
bestimmten Temperatur sicherstellen und danach den Waschvorgang sowie das Öffnen
des Ablaßhahnes regeln, und hat eine besonders zweckmäßige Steuereinrichtung zum
Gegenstand, durch welche mit Sicherheit eine vollständige Desinfektion des Waschgutes
gewährleistet wird.
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Zur Desinfektion der Wäsche aus Infektionsabteilungen von Krankenhäusern
ist es bekannt, die Keimabtötung unter Verzicht auf chemische Desinfektionsmittel
auf thermischem Wege in Desinfektions-Waschmaschinen durchzuführen. Dabei werden
dem Waschwasser vor dem keimtötenden Erhitzen biologische Eiweiß- und Fettlöser
(Enzyme) zur Auflösung eiweißhaltiger Schmutzbestandteile zugesetzt.
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Um mit diesem Verfahren eine vollständige Desinfektion zu erreichen,
muß das Wäschegut bei keimtötender Temperatur ausreichend lange behandelt werden.
Bisher ist das Einhalten dieser Bedingungen ganz der Bedienungsperson überlassen.
In Desinfektionsanstalten besteht daher die Gefahr, daß die Bedienungsperson zwecks
Durchsaztsteigerung der Desinfektions-Waschmaschine Wäsche entnimmt, die noch nicht
vollständig desinfiziert ist, weil die Behandlungstemperatur zu niedrig oder die
Behandlungszeit zu kurz war oder weil während des Desinfektionsvorganges weitere
Infektionswäsche nachgefüllt wurde.
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Es erweist sich daher als notwendig, die kombinierte Desinfektions-
und Waschmaschine so auszugestalten, daß die auf eine bestimmte Zeitdauer vorgeschriebene
Hitzebehandlung für das Waschgut auf jeden Fall eingehalten wird. Es darf auch nicht
möglich sein, während des Desinfektionsvorganges oder beim anschließenden Klarwaschen
der desinfizierten Wäsche noch unbehandelte Wäsche nachträglich in die Maschine
einzubringen, ohne daß der Desinfektionsvorgang von vorn beginnen muß.
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Diesen Anforderungen entsprechen auch nicht die bekannten Waschmaschinen,
welche die einzelnen Waschvorgänge vollautomatisch regeln. Ihre vollautomatische
Regelung geschieht mit Hilfe einer Programmwalze, die zu den vorbestimmten Zeiten
entsprechende Kontakte und Stromkreise herstellt, welche die einzelnen Aggregate,
beispielsweise auch den Ablaßhahn für das Waschwasser, ein- oder aus-
schalten. Auch
eine bekannte Steuereinrichtung für Dampfsterilisationsapparate, welche die Schließ-
und Öffnungsbewegungen der Absperrorgane in den Arbeitsmittelleitungen mittels einer
Steuerwelle nur in einer bestimmten Reihenfolge und nach Erreichen eines vorgeschriebenen
Zustandes im Apparat zulassen, geben keine Hinweise zur Ausrüstung heizbarer Desinfektions-
Trommelwaschmaschinen mit einer Steuereinrichtung, welche zwangsweise für eine ausreichend
lange Behandlungszeit bei genügend hoher Temperatur Sorge trägt.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird dadurch gelöst,
daß ein Steuerstromkreis vorgesehen ist, der nach Schließen eines Schalters ein
eine elektromagnetische Sperre des Ablaßhahnes einschaltendes erstes Schütz und
bei geschlossenem Nullpunktkontakt einer elektrischen Uhr und bei geschlossenem
Türsohalter ein den Antriebsmotor für den Desinfektionsvorgang einschaltendes zweites
Schütz anzieht, welches dann die Uhr über ein Kontaktthermometer an das Stromnetz
anschließt, wobei der das erste Schütz anziehende Teilstrom über die Kontaktbrücke
eines abgefallenen dritten Schützes fließt, welches den Antriebsmotor für den Waschvorgang
an das Stromnetz anschließt und von einem gesonderten Steuerstromkreis angezogen
wird, der über den Endpunktkontakt der Uhr und über Türschließkontakte zum ersten
Schütz verläuft. Der Arbeitsstrom zum Antriebsmotor bzw. zu dessen Umsteuergerät
für den Desinfektionswaschvorgang fließt über das zweite Schütz und für den Klarwaschvorgang
über das dritte und ein viertes Schütz, wobei der Steuerstromkreis für das dritte
Schütz durch den Endpunktkontakt der Uhr und durch den Türschließkontakt und der
Steuerstromkreis für das vierte Schütz über einen Handschalter und den Türschalter
geschlossen wird. Diese
Steuereinrichtung hat den Vorteil, daß nach
Einschalten des Trommel-Antriebsmotors der Ablaßhahn bis zur Beendigung des Desinfektionsvorganges
elektromagnetisch gesperrt bleibt und beim Öffnen einer Tür der Wasohmaschine der
Antriebsmotor ausgeschaltet wird und erst dann wieder einschaltbar ist, wenn der
die Zeitdauer des Desinfektionsvorganges bestimmende Zeitmesser in die Nullstellung
übergeführt ist.
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In vorteilhafter Weise ist dafür Sorge getragen, daß der Zeitmesser
erst dann eingeschaltet wird und zu laufen beginnt, wenn das Kontaktthermometer
einen der vorbestimmten keimtötenden Temperatur entsprechenden Ausschlag erhalten
hat. Kühlt die Arbeitstemperatur in der Maschine unter den vorbestimmten Wert ab,
so wird der Zeitmesser abgeschaltet und erst dann wieder eingeschaltet, wenn der
Temperatursollwert wieder erreicht ist. Hierdurch wird gewährleistet, daß die vorgesehene
Behandlungszeit bei der keimtötenden Temperatur eingehalten wird.
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Mit Beendigung des Desinfektionsvorganges wird das dritte Schütz
eingeschaltet, während das erste und das zweite Schütz abfallen. Damit wird gleichzeitig
die elektromagnetische Sperre für den Ablaßhahn aufgehoben, das Desinfektionswasser
kann abgelassen und Wasser zum Klarwaschen eingelassen werden.
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Anschließend wird der Antriebsmotor durch Einschalten des vierten
Schützes in Betrieb gesetzt. Der Arbeitsstrom fließt dabei über das dritte und das
vierte Schütz. Auch während des Klarwaschvorganges ist die Waschmaschine dagegen
geschützt, daß durch die Beschickungstür schmutzige, noch nicht desinfizierte Wäsche
nachgefüllt werden kann. Beim Öffnen der Beschickungstür wird das dritte Schütz
und damit auch das vierte Schütz und der Antriebsmotor ausgeschaltet. Da das dritte
Schütz nur über den Zeitmesser einschaltbar ist, muß der ganze Desinfektionsvorgang
wiederholt werden, an den sich dann ein Klarwaschvorgang anschließen kann.
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Weitere Merkmale der Erfindung betreffen die Anordnung von Anzeige-
und Warnsignalen sowie Einzelheiten der Schaltweise und sind in den Unteransprüchen
genannt. Als Ausführungsbeispiel ist der Gegenstand der Erfindung in der Zeichnung
näher dargesellt, und zwar zeigt Fig. 1 einen Querschnitt durch eine Doppeltrommel-Wascuhmaschine
in geöffneter Stellung zum Beschicken mit Lichtinfektionswäsche, Fig. 2 die gleiche
Maschine in der Stellung zur Entnahme der desinfizierten Wäsche, Fig. 3 eine Stirnansicht
der Maschine mit Antriebsmotor, Fig. 4 eine Seitenansicht zu Fig. 1 bis 3 mit Darstellung
einer besonderen Ausführung der automatischen Sperre des Ablaßhahnes bzw. seines
Bedienungsgriffes, Fig. 5 die Maschine nach Fig. 1 bis 4 abgebrochen im Längsschnitt
gemäß der in Fig. 3 eingezeichneten Schnittlinie, Fig. 6 ein Schaltschema mit den
wichtigsten elektrischen Steuer- und Schaltorganen, die an einer besonderen Schalttafel
od. dgl. untergebracht sein können.
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Die neue Desinfektions-Wasch- und Spülmaschine ist durch eine Wand
getrennt und steht zweckmäßig zur Hälfte in einem Raum, von dem aus sie mit Infektionswäsche
beschickt wird, zur anderen Hälfte in einem Raum, in dem die desinfizierte gereinigte
Wäsche
aus der Maschine herausgenommen wird. Die Maschine ist als Doppeltrommel ausgebildet
und weist eine Innentrommel 1 mit Trennwand2 und Klapptüren 3 sowie einen Außenmantel
4 mit Schiebedeckel 5 auf der Entnahmeseite und Schiebedeckel 6 auf der Beschickungsseite
auf. Die Schiebedeckel 5, 6 sind mit Handgriffen 7 versehen. Die Beheizung erfolgt
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch Einleiten von Dampf in einen Dampfraum
8.
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In Fig. 1 ist die Desinfektions-Waschmaschine mit geöffnetem Außenmantel
(Schiebedeckel 6) und geöffneter Innentrommel 1 (Klapptüren 3) auf der Beschickungsseite,
also zum Einfüllen der Infektionswäsche, in Fig. 2 mit geöffnetem Außenmantel (Schiebedeckel
5) und geöffneter Innentrommel auf der Entnahmeseite, also zur Entnahme der fertig
gewaschenen, desinfizierten und gespülten Wäsche dargestellt.
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Die Maschine wird in der Stellung nach Fig. 1 beschickt. Dabei sind
die Klapptüren 3 und der Deckel 5 auf der Entnahmeseite zwangläufig geschlossen.
Die Infektionswäsche fällt in die in der Maschine befindliche Lauge, die vorzugsweise
eiweiß- und fettlösende Enzyme enthält. Nach Schließen der Klappen und Deckel3,
6 auf der Beschickungsseite wird die gefüllte Waschmaschine durch Betätigung eines
Schalters, z. B. Druckknopfschalters 9, eingeschaltet. Dadurch erhalten die Schütze
10 und 11 Strom, wodurch unter anderem ein Hubmagnet 12 den Ablaßhahn der Maschine
bzw. einen diesen betätigenden Griff 13 od. dgl. sperrt, der für die gesamte Dauer
des Desinfektionsvorganges gesperrt bleibt, also von der Bedienungsperson nicht
geöffnet werden kann. Gleichzeitig kann der Beginn des Desinfektionsvorganges akustisch
oder optisch z. B. durch Aufleuchten eines Schildes 14 mit der Beschriftung »Desinfektion«
automatisch kenntlich gemacht werden.
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Von Schütz 11 fließt der Strom zu einem Umsteuergerät 15, wodurch
der Antriebsmotor 16 der Desinfektions-Waschmaschine in Bewegung gesetzt wird, der
seine Drehrichtung zweckmäßig dauernd wechselt. Dann wird ein Ventil der Dampfleitung
17 geöffnet und dadurch die in der Maschine befindliche Lauge mit der darin befindlichen
Infektionswäsche erwärmt, und zwar bis auf eine zur Abtötung der Krankheitskeime
erforderliche Temperatur. Die Temperatur wird durch einen in der Waschlauge befindlichen
Fühler über eine Kapillarleitung auf ein Kontaktthermometer 18 übertragen und auf
diesem Thermometer angezeigt. Öffnet die Bedienungsperson absichtlich oder versehentlich
den Außenmanteldeckel 5 oder 6, auch nur um einen kleinen Weg, so unterbrechen die
Türsohalter 19 den Steuerstrom für Schütz 11, so daß das Umsteuergerät 15 und der
Antriebsmotorl6 stromlos werden. Der Desinfektions-Waschvorgang ist ausgeschaltet
und unterbrochen, während die Sperre 12 des Ablaßhahnes 13 eingerastet bleibt. Bei
etwaigem weiteren Öffnen der Außenmantel-Schiebedecke5 oder 6 werden in den Türschalternl9
KontakteK-L geschlossen und ein Signal, bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ein akustisches Signal, durch eine Hupe 20, eingeschaltet, durch welches die Bedienungsperson
gewarnt wird.
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Die elektrische Schaltung kann so ausgebildet sein, daß das Öffnen
der Maschine auf der Beschickungsseite und damit das Nachfüllen von Infektionswäsche
so lange noch möglich ist, solange die Lauge und das Waschgut noch nicht die zur
Abtötung der Krankheitskeime
erforderliche Temperatur erreicht
haben, also erst bei Erreichung dieser Temperatur die Maschine gegen Nachfüllen
von Wäsche oder vorzeitiges Herausnehmen von Wäsche automatisch gesperrt wird.
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Sind Lauge und Waschgut durch entsprechende Dampfbeheizung des Mantels
8 auf die bestimmte Temperatur erhitzt, so verbindet der Zeiger des Thermometers
18 die Kontakte C-D und schließt damit den Strom für eine Elektro-Zeituhr 21. Der
Strom kann aber nur dann zur Zeituhr 21 fließen, wenn das Schütz 11 eingeschaltet
ist, also die Desinfektions Waschmaschine läuft. Sinkt durch irgendeinen Umstand
(unabsichtliches Schließen des Dampfventils oder Ausbleiben des Heizmittels) die
Temperatur unter den bestimmten erforderlichen Wert, so bleibt die Zeituhr 21 infolge
Unterbrechung der Kontakte C-D stehen und läuft erst dann wieder weiter, wenn die
bestimmte Temperatur wieder erreicht oder überschritten ist und damit der Strom
über die Kontakte C-D zur Zeituhr wieder fließt.
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Durch Anlaufen der Zeituhr 21 werden die Kontakte E-F der Uhr infolge
Drehung des Uhrzeigers geöffnet. Diese Kontaktunterbrechung hat folgende wesentliche
Wirkung: Wenn jetzt die Waschmaschine absichtlich zum Nachfüllen von Infektionswäsche
oder auch nur versehentlich geöffnet wird, so wird durch die Türschalter 19 der
Waschgang automatisch ausgeschaltet und kann erst wieder eingeschaltet werden, wenn
der Zeiger der Zeituhr 21 von Hand in die Nullstellung zurückgedreht ist und dadurch
die Kontakte E-F wieder geschlossen sind. Auch während dieser Ausschaltungszeit
des Waschganges bleibt die Sperre 12 des Ablaßhahnes 13 dauernd eingerastet, und
es ist durch keinen Schaltvorgang während des Desinfektions-Waschganges möglich,
den Ablaßhahn 13 zu öffnen und die Lauge vorzeitig abzulassen. Die Lauge und die
einmal eingefüllte Desinfektionswäsche müssen daher zwangläufig eine bestimmte Zeit
lang einer bestimmten Temperatur ausgesetzt sein, wodurch eine sichere Abtötung
der Krankheitskeime gewährleistet ist.
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Ist die zur sicheren Abtötung der Keime erforderliche Zeit (bei bestimmter
Temperatur) abgelaufen, so werden durch den Zeiger der Elektro-Zeituhr 21 Kontakte
G-H geschlossen. Dadurch fließt Strom zu Schütz 22 und schaltet dieses ein. Hierdurch
werden die Kontakte A-B in Schütz 22 unterbrochen und die Schütze 10, 11 stromlos.
Die Folge ist, daß das Umsteuergerät 15 und der Antriebsmotor 16 ebenfalls stromlos
werden, das Leuchtschildl4 erlischt oder eine sonstige Anzeigevorrichtung außer
Wirkung tritt, und ferner der Hubmagnet 12 oder die sonstige Sperre des Ablaßhahnes
13 stromlos wird und den Ablaßhahn zur Betätigung freigibt und die Lauge, frei von
Krankheitskeimen, nun abgelassen werden kann. Die dargestellte und beschriebene
elektrische Steuerung der neuen Desinfektions-Waschmaschine hat also die Wirkung,
daß die elektrische Sperre 12 des Ablaßhahnes erst dann, und zwar automatisch, aufgehoben
wird, wenn die Lauge von einer bestimmten, genügend hohen Temperatur über einen
bestimmten Zeitraum zur restlosen Abtötung der Keime auf das Waschgut eingewirkt
hat.
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Die Einschaltung des Schützes 22 durch Schließen der Kontakte G-H
der Zeituhr 21 nach Ablauf einer bestimmten Zeit bei einer bestimmten Temperatur
der Lauge und des Waschgutes hat außerdem die Wirkung, daß nun Strom zu einem Schütz
23 fließt, ohne
ihn aber zu betätigen. Schütz 23 ist vielmehr erst durch einen besonderen
Schalter24, z. B. Druckknopfschalter ein- und ausschaltbar. In eingeschalteter Stellung
fließt Strom von Schütz 23 zu dem Umsteuergerät 15, wodurch der Antriebsmotor 16
wieder Betriebsstrom erhält. Außerdem wird gleichzeitig ein Leuchtschild 25 »Klarwaschen«
oder eine sonstige Anzeigevorrichtung eingeschaltet. Beim Klarwaschgang können Ablaßhahn
13 und alle zum Spülen der desinfizierten Wäsche erforderlichen Ventile usw. bedient
werden. Dagegen ist ein Nachfüllen von Infektionswäsche bzw. das Vermischen von
bereits desinfizierter Wäsche mit infektiöser Wäsche, um diese ohne Desinfektion
nur dem Klarwaschvorgang beizufügen, unmöglich. Wird nämlich versucht, Wäsche nachzufüllen,
und der Maschinendeckel 5 bzw. 6 auch nur wenig geöffnet, so wird dabei automatisch
der Türschalter 19 betätigt. Hierdurch wird das Schütz 23 stromlos und damit auch
der Antriebsmotor 16 stillgesetzt. Außerdem schließt der Türschalter 19 Kontakte
K-L, und das Warnsignal der Hupe 20 ertönt.
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Wird trotzdem der Deckel weiter geöffnet, und zwar so weit, daß Wäsche
nachgefüllt werden könnte, so werden die Kontakte in einem Türschließkontakt 26
unterbrochen, dadurch die Spulen von Schütz 22 und Schütz 23 stromlos, so daß die
Betätigung des Schalters 24 zum erneuten Einschalten des Klarwaschvorganges wirkungslos
bleibt. Es ist dann wieder der Zustand der Maschine und ihrer elektrischen Steuerungen
wie beim Beginn des Desinfektionsvorganges eingetreten, und es muß - da Waschgut
nachträglich eingefüllt wurde - erneut mit der Desinfektion begonnen werden, indem
der Schalter 9 eingeschaltet und damit der Ablaßhahn 13 automatisch gesperrt, der
Antriebsmotor 16 eingeschaltet wird usw.
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Wird der Klarwaschvorgang ordnungsgemäß durchgeführt, also nicht
Waschgut nachgefüllt, so wird der Anfangszustand erst bei Beendigung des gesamten
Desinfektions- und anschließenden Klarwaschvorganges durch Entnahme der fertig behandelten
Wäsche gemäß Fig. 2 hergestellt, da durch Öffnen der Maschine zwecks Entnahme des
Waschgutes der Türschließkontakt 26 betätigt wird.
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Wird bei Beginn der nächsten Desinfektion der Zeiger der Zeituhr
21 versehentlich nicht in die Anfangslage gestellt, bleiben also die Kontakte E-F
unterbrochen, so wird zwar zur Einschaltung der Maschine durch Betätigung des Schalters
9 Schütz 10 betätigt, aber Schütz 11 und damit der Antriebsmotor 16 bleiben stromlos.
Die Bedienungperson wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Zeituhr noch in die
Anfangslage zu stellen ist. Geschieht dies, so wird durch Schließen der Kontakte
E-F der Antriebsmotor 16 sofort in Betrieb gesetzt.
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Die elektrische Steuerung der neuen Desinfektions-Waschmaschine kann
natürlich in verschiedener Weise gegenüber dem dargestellten Ausführungsbeispiel
geändert und z. B. durch ein automatisches Zurückgehen des Zeigers der Zeituhr 21
in die Anfangslage vorgesehen sein. Wesentlich ist aber, daß bei allen Steuerungsarten
die Desinfektionsbehandlung der Infektionswäsche stets für eine bestimmte Zeitdauer
und mit bestimmter Temperatur erfolgen muß, bevor das Spülen bzw. Klarwaschen erfolgen
kann, und daß ferner das etwaige Nachfüllen von infektiöser Wäsche zwangläufig eine
erneute Durchführung des gesamten Desinfektionsvorganges zur Folge hat. Dadurch
ist bei Desinfektions-Waschmaschinen erstmalig sichergestellt,
daß
nur völlig keimfreie Wäsche der Maschine entnommen werden kann, da versuchte Abkürzung
des Behandlungsverfahrens, versuchtes Nachfüllen von infektiöser Wäsche während
des Desinfektions oder Klarwaschvorganges ausgeschlossen sind.
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PATENTANspRtcHE: 1. Kombinierte Desinfektions- und Waschmaschine,
bestehend aus einer elektromotorisch angetriebenen Waschtrommel mit getrennten Beschickungs-
und Entleerungstüren nach verschiedenen Seiten und elektrischen Steuereinrichtungen,
welche auf die Dauer des durch Hitzebehandlung erfolgenden Desinfektionsvorganges
die Einhaltung einer bestimmten Temperatur sicherstellen und danach den Waschvorgang
sowie das Öffnen des Ablaßhahnes regeln, gekennzeichnet durch einen Steuerstromkreis,
der nach Schließen eines Schalters (9) ein eine elektromagnetische Sperre (12) des
Ablaßhahnes einschaltendes Schütz (10) und bei geschlossenem Nullpunktkontakt (E-F)
einer elektrischen Uhr (21) und bei geschlossenem Türschalter (19) ein den Antriebsmotor
(16) für den Desinfektionsvorgang einschaltendes Schütz (11) anzieht, welches dann
die Uhr (21) über ein Kontaktthermometer (18) an das Netz anschließt, wobei der
das Schütz (10? anziehende Teilstrom über die Kontaktbrücke (A-B) eines abgefallenen
Schützes (22) fließt, welches den Antriebsmotor (16) für den Waschvorgang an das
Stromnetz anschließt und von einem gesonderten Steuerstromkreis angezogen wird,
der über den Endpunktkontakt (G-H? der Uhr (21) und über Türschließkontakte (26)
zum Schütz (11) verläuft.