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Karteikasten, insbesondere für Kleinkarteien Die Erfindung.bezieht
sich auf einen Karteikasten, insbesondere auf einen solchen, der für sogenannte
Kleinkarteien bestimmt und eingerichtet ist, um beliebig buchartig in Regale eingestellt
oder auch in Aktentaschen u. dgl. transportiert zu werden. Derartige Karteikästen
bestehen zumeist aus einem flachliegenden Gehäuse mit Deckel und aus einer mappenförmigen,
aus dem Gehäuse in die aufrechte Lage schwenkbaren, die Karteikarten aufnehmenden
Kassette mit einer die obere Flachseite des Gehäuses abschließenden und in der aufrechten
Lage die Karteikarten abstützenden Kassettenrückwand. Bei dieser Ausführungsform
ist die Kassette von einem Kassettenboden gebildet, an dem die Kassettenrückwand
und die Kassettenvorderwand gelenkig angeschlossen sind. Der mittlere Teil des Gehäuses
ist auf der Oberseite nach Maßgabe der Gebrauchsstellung der Kassette nicht abgedeckt.
Der Deckel besteht aus zwei Teilen, von denen der eine Teil an der Gehäuserückwand
anschließend fest auf den Schmalseiten der Seitenwände aufgebracht ist, wogegen
der andere Teil an der abklappbaren Gehäusevorderwand angelenkt wird und zusammen
mit dieser in die Ebene des Gehäusebodens abgeklappt werden kann. Das Deckelvorderteil
ist in seiner Schließstellung mittels zweier Schwenkhaken an den freien Schmalseiten
der Seitenwände mittels aus diesen herausragender Widerlager zu befestigen. Auf
der Innenseite der Seitenwände dieses Gehäuses sind kurvenförmige Führungsstücke
befestigt, die beim Herausziehen der Kassette den Kassettenboden führen und aus
seiner zum Gehäuseboden vertikalen Stellung in eine zum Gehäuseboden parallele Stellung
verschwenken. Auf dem Gehäuseboden ist bei dieser Ausführungsform ein Widerlager
zur Abstützung der Gelenkverbindung zwischen Kassettenboden und Kassettenrückwand
vorgesehen.
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Diese bekannte Ausführungsform von Karteikästen für Kleinkarteien
ist insofern umständlich zu bedienen, als die Einsichtnahme einer Karteikarte ein
Lösen der beiden auf dem Deckelvorderteil des Gehäuses angeordneten Schwenkhaken
sowie das Aufklappen von Gehäusevorderwand und Deckelvorderteil verlangt, die nach
dem Hochschwenken der Kassette wiederum in die vorhergehende verriegelte Stellung
gebracht werden müssen. Die gleichen Manipulationen sind bei dem Wiedereinführen
der Kassette in das Gehäuse vorzunehmen, wobei die Kassette zusätzlich noch von
Hand über das Widerlager hinweggeführt werden muß. Außerdem ist nicht nur die Kassettenrückwand,
sondern auch die Kassettenvorderwand gelenkig mit dem Kassettenboden verbunden,
wodurch die Bewegung und Verschiebung dieser einzelnen Teile untereinander in keiner
Weise begrenzt ist. Daher ist es immer erforderlich, die einzelnen beweglichen Teile
von Hand in umständlicher Weise in die gewünschte und erforderliche Stellung zu
bringen. Gleichzeitig werden bei den Manipulationen durch die gelenkige Ausbildung
der Kassette die einzelnen Karteikarten laufend gegeneinander verschoben, wodurch
deren Lebensdauer erheblich beeinträchtigt wird. Auch ist beim Herausnehmen der
Kassette das Herausgleiten der einzelnen Karteikarten und bei den erforderlichen
Manipulationen das Verschieben der Karteikarten untereinander praktisch nicht zu
vermeiden, wodurch ein nochmaliges Ordnen der Karteikarten von Hand oftmals erforderlich
wird. Somit ist die Bedienungsweise dieser bekannten Ausführungsform umständlich
und zeitaufwendig.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, diesen bekannten Karteikasten,
insbesondere für Kleinkarteien, der zur Einstellung in Regale und/oder zum Transport
in Aktentaschen geeignet ist, so auszubilden, daß die Kassette mitsamt der Kartei
mit einer einfachen Bewegung in die Gebrauchsstellung gebracht und wieder in ihre
Aufbewahrungsstellung zurückbewegt werden kann, ohne daß dabei die Gefahr besteht,
daß die Karteikarten aus der Kassette bzw. aus dem Gehäuse herausfallen können.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt bei diesem Karteikasten, insbesondere
für Kleinkarteien, bestehend aus einem flachliegenden Gehäuse mit Deckel und aus
einer mappenförmigen, aus dem Gehäuse in die aufrechte Lage schwenkbaren, die Karteikarten
aufnehmenden
Kassette mit einer die obere Flachseite des Gehäuses
abschließenden und in der aufrechten Lage die Karteikarten abstützenden Kassettenrückwand,
dadurch, daß die Kassettenrückwand mit dem Kassettenboden über dessen gesamte Breite
verbundene und zur Kassettenrückwand diagonal verlaufende Kassettenseitenwände aufweist
und als Deckel für das Gehäuse ausgebildet sowie zum Kassettenboden um mehr als
90° geneigt ist, welcher in den Seitenwänden des Gehäuses längsverschiebbar geführt
und an seiner freien Längsseite mit der Kassettenvorderwand scharnierartig schwenkbar
verbunden ist, deren ausgeschwenkte Endstellung durch mindestens ein an der Kassettenvorderwand
befestigtes Riegelsegment mit einer Kassettenseitenwand lösbar verriegelt ist. Hierbei
ragt die Schwenkachse der Kassettenvorderwand in die Führungen der Seitenwände des
Gehäuses hinein und ist an den geführten Enden mit Gleitrollen zum schlittenartigen
Verschieben der Kassette versehen. Auf der Außenseite des Kassettenbodens, an dem
der Schwenkachse gegenüberliegenden Längsrand können Gleitnocken und in Richtung
zur Schwenkachse offene Taschen vorgesehen sein, denen am Gehäuseboden in die Taschen
eingreifende, die Gebrauchsstellung der Kassette halternde Haken zugeordnet sind.
Im übrigen weist mindestens eine Kassettenseitenwand einen Fallhaken auf, welchen
im Riegelsegment eine die Schließstellung der Kassettenvorderwand sichernde randoffene
Ausnehmung zugeordnet ist.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin zu
sehen, daß nicht nur die Bedienungsweise der Kartei wesentlich vereinfacht, sondern
auch das Verschieben der einzelnen Kassettenteile und damit auch der Karteikarten
gegeneinander sowie ein Herausgleiten der Karteikarten aus dem Gehäuse und der Kassette
vermieden wird. Auch ist in der Gebrauchsstellung die Kassette gegenüber dem Gehäuse
durch eine Halterung festgelegt, die nicht von Hand korrigiert werden muß, ganz
abgesehen davon, daß auch der Schwenkbereich der Kassettenvorderwand in vorteilhafter
Weise begrenzt ist.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen erfindungsgemäß ausgebildeten
geöffneten Karteikasten mit einer in Gebrauchsstellung befindlichen Kassette, Fig.
2 einen der Fig. 1 entsprechenden Längsschnitt durch den jedoch geschlossenen Karteikasten
mit der in Aufbewahrungsstellung befindlichen Kassette, Fig. 3 einen vergrößerten
Ausschnitt aus dem Längsschnitt nach Fig. 1.
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Der in den Figuren dargestellte Karteikasten ist insbesondere für
Kleinkarteien bestimmt. Er besteht aus einem Gehäuse 1 und aus einer Kassette 2,
wobei die zugeordneten Einzelheiten durch diesen Bezugszeichen zugesetzte kleine
lateinische Buchstaben bezeichnet sind. Die Kassette 2 dient zum Aufbewahren von
Karteikarten 3.
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Die Kassette 2 für die Karteikarten 3 ist schlittenartig verschiebbar
und schwenkbar in den Seitenwänden la des Gehäuses 1 geführt. Bei dieser Bewegung,
die durch den Bogenpfeil 4 in Fig. 1 angedeutet worden ist, und bei einer ohne übergang
nachfolgenden schlittenartigen Vorschubbewegung in Richtung des Pfeiles 5 ist die
Kassette aus der Aufbewahrungsstellung nach Fig.2 in die Gebrauchsstellung nach
Fig. 1 zu schwenken bzw. zu schieben. Die Kassette 2 für die Karteikarten 3 ist
halboffen ausgeführt. Sie besteht im wesentlichen aus einer Kassettenrückwand
2a, einem Kassettenboden 2b
und aus einer Kassettenvorderwand 2 c.
Die Kassettenrückwand 2a bildet in Aufbewahrungsstellung, wie die Fig. 2 erkennen
läßt, einen Deckel des kastenförmigen Gehäuses l und in der Gebrauchsstellung, wie
sich aus der Fig. 1 ergibt, die rückwärtige Stützwand für die Karteikarten 3. An
diese Kassettenrückwand 2 a ist mit einem Winkel größer als 90° der Kasettenboden
2 b unnachgiebig bzw. starr angeschlossen. Der Kassettenboden 2b ist mit seinem
vorderen bzw. freien Längsrand 2 c mittels der herausragenden Enden einer Schwenkachse
2 h in den Seitenwänden 1 a des Gehäuses 1 verschiebbar und schwenkbar geführt und
in seiner Breite so gewählt, daß er in der Aufbewahrungsstellung die Kassettenrückwand
2a der Kassette in der Deckelebene des Gehäuses hält. Am vorderen Teil des Gehäuses
ist ein Anschlag 1 b vorgesehen, gegen den in dieser Stellung die Kassettenrückwand
2 a aufliegt, wobei darüber hinaus, z. B. durch Ausdrückungen 1 c, ein Klemmverschluß
verwirklicht ist, der das unbeabsichtigte Öffnen der Kassette 2 verhindert. Im übrigen
ist an dem Kassettenboden 2 b eine abklappbare und in Abklappstellung durch Riegelsegmente
2 d festlegbare Kassettenvorderwand 2 e mittels der bereits erwähnten Schwenkachse
2 h gelenkig angeschlossen, welche auch in der hochgeklappten Stellung mittels Fallhaken
2 f festgehalten werden kann. Hierbei ist die Kassettenrückwand 2a mit dem Kassettenboden
2 b über dessen gesamte Breite sich erstreckende und zur Kassettenrückwand diagonal
verlaufende Kassettenseitenwände verbunden, wobei das Riegelsegment am freien Längsrand
der zugeordneten Kassettenseitenwand geführt wird, der zugleich die schwenkbaren
Fallhaken 2d aufnimmt. Im übrigen sind sowohl die Vorbewegung als auch die Rückwärtsbewegung
der Kassette 2 festgelegt, und zwar ist die Sicherung gegen Verrücken nach hinten
durch eine hakenförmig abgebogene Zunge 2g gegeben, die leicht beweglich an der
Schwenkachse 2 h des Kassettenbodens 2 b befestigt ist. Die Schwenkachse trägt an
ihren Enden Gleitrollen 21 zur Führung der Kassette 2 in den Führungsschienen der
Seitenwände 1 a des Gehäuses 1. Der Haken dieser Zunge 2 g durchsetzt eine Öffnung
1 d in der Gehäusevorderwand und tritt bei der Vorschubbewegung der Kassette selbsttätig
durch diese Öffnung, um die beschriebene Sperrung gegen Rückwärtsbewegung zu bewirken.
Soll die Rückwärtsbewegung erfolgen, so muß die erwähnte Zunge 2 g angehoben werden,
so daß sie durch die Öffnung 1 d zurückgeschoben werden kann. Zur Verriegelung der
Vorwärtsbewegung sind auf der Außenseite des Kassettenbodens offene Taschen 2m und
auf dem Gehäuseboden Haken 1e vorgesehen. Die Kassettenvorderwand 2e, falls sie
herabgeklappt ist, kann im übrigen durch einfaches Zurückdrücken ebenfalls wieder
hochgeklappt werden und ist dabei durch die Fallhaken 2 f in der Aufbewahrungsstellung
festgehalten.
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Es besteht die Möglichkeit, für die Kassettenvorderwand 2 e auch mehrere
Abklappwinkel vorzusehen, wozu z. B. die Riegelsegmente 2 d mit mehreren Rasten
versehen werden müssen.
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Wie sich aus der vergrößerten Darstellung nach Fig. 3 ergibt, dienen
zur Führung der Kassette im Gehäuse 1 lediglich Gleitnocken 2 k, die ein leichtes
Verschieben
zulassen, wobei sich der Kassettenboden 2 b über die Gleitnocken gegen den Boden
1 f des Gehäuses 1 abstützt. Im übrigen empfiehlt es sich, in der Seitenwand 1 a
des Gehäuses 1 ein. Loch 1 g vorzusehen, das als Griffloch dient.