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Vorrichtung zum Übertragen des Zählerstandes von Gaszählern, Stromzählern
od. dgl. auf Registrierkarten Die Registrierung der Zählerstände von Gaszählern,
Stromzählern od. dgl. erfolgte bisher in der Weise, daß der Zählerstand optisch-visuell
festgestellt, d. h. also abgelesen und danach auf eine Zählerkarte übertragen wird.
Die bisherige Art der Registrierung der Zählerstände hat den Nachteil, daß Fehler
bei der Ablesung und bei der Übertragung des Zählerstandes auf die Karteikarte auftreten
können. Hieraus ergeben sich Reklamationen und die Notwendigkeit der Nachprüfung
und damit Folgeerscheinungen, die unerwünscht sind. Die bisherige Art der Registrierung
der Zählerstände hat auch den Nachteil, daß in Gas-, Strom- und ähnlichen Lieferungsbetrieben,
die die Buchung, Auswertung und Kostenberechnung mit Hilfe von Lochkarten vornehmen,
die abgelesenen Werte noch auf Lochkarten übertragen werden müssen, wodurch die
Sicherheit des Lochkartensystems beeinträchtigt wird, da bei dieser übertragung
auch wieder Fehler auftreten können. Hierzu kommt die mit der Notwendigkeit der
Übertragung auf Lochkarten verbundene zusätzliche Zeit- und Arbeitsbelastung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zu schaffen,
die eine unmittelbare übertragung der Zählerstände auf Lochkarten ermöglicht, so
daß jede Gefahr einer fehlerhaften Ablesung und Übertragung ausgeschlossen ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist es bekannt, auf den Zahlenrollen radioaktive Zeichen
anzuordnen und diese unter Verwendung einer besonders ausgebildeten Einrichtung
auf einer lichtempfindlichen Folie zu registrieren. Diese Einrichtung ist jedoch
kompliziert und daher störanfällig. Da die Sicherheit einer Übertragung der radioaktiven
Zeichen auf die lichtempfindliche Folie davon abhängig ist, daß diese der Wirkung
der Zeichen ausreichend lange ausgesetzt werden, was bei manueller Bedienung der
Trägerstreife., nicht möglich ist, ist sie auch unzuverlässig. Man kann die Beeinflussungsdauer
zwar von der manuellen Bedienung unabhängig machen. Hierzu ist aber eine zusätzliche
Einrichtung erforderlich.
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Bei der Erfindung wird ausgegangen von einer Einrichtung, bei der
zusätzlich zu dem der visuellen Ablesung dienenden Zählwerk ein weiteres, mit dem
ersten synchron laufendes Zählwerk angeordnet ist, das Markierungselemente enthält
und Mittel zur mechanisch oder in anderer Weise auswertbaren Übertragung der Ablesungen
aufweist; die Erfindung besteht darin, daß der Markierungsrollensatz des weiteren
Zählwerkes aus seiner Kupplung mit dem ersten Zählwerk lösbar und an einer Registrierkarte
abrollbar ist. Mit einer in dieser Weise ausgebildeten Einrichtung ist der Zählerstand
schnell und fehlerlos auf eine Registrierkarte zu übertragen. Es ist hierzu lediglich
erforderlich, den mit Markierungselementen besetzten Zahlenrollensatz aus seinem
Eingriff mit dem Antrieb zu lösen und an dem nunmehr frei drehbaren Satz eine Lochkarte
mit entsprechendem Druck vorbeizuführen, wobei die Markierungselemente sich an den
entsprechenden Stellen der Lochkarte in der Weise abdrücken, daß sie je nach ihrer
Beschaffenheit Löcher, Punktzeichen od. dgl. als Markierungen erzeugen.
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Vorrichtungen zum Übertragen des Anzeigestandes von Meßinstrumenten
auf Registrierkarten, bei denen zusätzlich zu dem der optischen Ablesung dienenden
Ziffernanzeigewerk ein weiteres, mit dem ersteren synchron umlaufendes Werk vorgesehen
ist, das Markierungselemente enthält und Mittel zum übertragen der Ablesungen in
mit mechanischen oder ähnlichen Mitteln auswertbarer Weise aufweist, sind in der
Registriertechnik bekannt. Die bekannten Vorrichtungen dienen jedoch einem anderen
Zweck als die Erfindung. Eine bekannte Vorrichtung dieser Art dient z. B. der Aufgabe,
an einem elektrischen Registriergerät zur Druckaufzeichnung von Werten auf ein Registrierband
eine Einrichtung zu schaffen, mit der durch Aufdruck auf mehrere Bänder gleichzeitig
mehrere Wertaufzeichnungen erhalten werden. Zu diesem Zweck sind nach dem bekannten
Vorschlag zwei oder mehr im Lauf gleichgeschaltete Druckwerte nebeneinander angeordnet.
Eine derartige Einrichtung ist für den Erfindungszweck ungeeignet und kommt auch
schon aus diesen Grunde, weil sie zu
kompliziert ist, für Haushaltszwecke
nicht in Betracht. Ein anderer bekannter Vorschlag dieser Art geht dahin, eine Fernübertragungsvorrichtung
zum Ablesen und Registrieren der Meßwerte von Walzenzählwerken zu schaffen, die
von einem Zentralsteuerungspult aus bedient wird und bei welcher nach Anwählen des
abzulesenden Zählers aus einer größeren Anzahl von Zählern die Meßwerte des angesprochenen
Zählwerkes ohne zusätzlichen manuellen Eingriff mittels Impulsgebung empfangen und
abgelesen werden können. Auch diese Einrichtung kommt für Haushaltszähler nicht
in Betracht und ist für den Erfindungszweck ungeeignet.
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Die Markierungseinrichtung gemäß Erfindung kann in verschiedener Weise
ausgebildet und angeordnet sein. So kann z. B. der Markierungsrollensatz seitlich
abschwenkbar angeordnet und vor ihm eine Druckplatte vorgesehen sein, die sich nach
dem Abschwenken, zweckmäßig federnd, gegen den Zahlenrollensatz legt, so daß die
Markierungsstifte beim Hindurchführen einer Lochkarte zwischen Zahlenrollensatz
und Druckplatte auf der Lochkarte abgedrückt werden. Die Anordnung kann auch so
getroffen sein, daß eine Druckplatte seitlich vom Zähler in der Weise angeordnet
ist, daß sich der Zahlenrollensatz beim Abschwenken anlegt. Eine andere Möglichkeit
zur Ausbildung und Anordnung der Markierungseinrichtung der Erfindung besteht darin,
daß der Zahlenrollensatz durch Bewegen nach unten aus seinem Eingriff mit dem Antrieb
lösbar ist und daß eine Druckplatte, gegen die sich die Markierungsscheiben legen
können, unterhalb des Zahlenrollensatzes angeordnet ist. In gleicher Weise besteht
auch die Möglichkeit, den Zahlenrollensatz durch Bewegen nach vorn oder in irgendeiner
anderen Weise aus seinem Eingriff mit dem Antrieb zu lösen und in Arbeitsstellung
zu bringen. Es kann auch eine gesonderte Druckplatte vorgesehen sein, die nur bei
der Aufnahme des Zählerstandes angelegt wird.
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Damit eine genaue Übertragung der Zählerwerte auf die Lochkarte gewährleistet
ist, ist es selbstverständlich, daß die Dimensionen der Markierungseinrichtung und
der Lochkarte aufeinander abgestimmt sein müssen. Es müssen einerseits die Zahlenrollen
eine Umdrehung um 360° zulassen und andererseits die Länge und Breite der Lochkarte
dem Umfang und der Breite des Zahlenrollensatzes bzw. der Zahlenrollen angepaßt
sein. Zu dem gleichen Zweck ist es weiterhin naturgemäß erforderlich, daß an entsprechender
Stelle Führungsmittel, Anschläge od. dgl. für die Lochkarte angeordnet sind.
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Die Markierungselemente an den Zahlenrollen können verschiedener Art
sein. So können beispielsweise Lochmarkierungen erzeugende Elemente, Stifte ad.
dgl., angeordnet sein. In diesem Falle ist es erforderlich, daß die Andrückfiäche
der die Lochkarte gegen den Zahlenrollensatz drückenden Platte eine das Wirksamwerden
der Lochungselemente ermögliehende Oberflächenausbildung oder -gestaltung aufweist.
Die Markierungselemente können aber auch so ausgebildet sein, daß sie optisch sichtbare
und elektrisch leitende Markierungen auf der Lochkarte erzeugen, die eine automatische
Auswertung nach einem bekannten Abtastverfahren gestatten. So können beispielsweise
Stifte angeordnet sein, die Graphitzeichen, Zeichen aus elektrisch leitender Tinte
oder auch elektrisch leitender Druckerschwärze erzeugen. Die Markierung kann aber
auch nur optisch sichtbar, z. B. mit Hilfe eines der Lochkarte beigegebenen Kohlepapiers,
bewirkt werden. Auch kann die Ausbildung und Anordnung so sein, daß die Markierungsmittel
nur Eindrücke in der Lochkarte hinterlassen.
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Durch zusätzliche Markierungsrollen können auch Fehlerquellen anderer
Art ausgeschaltet werden. So kann beispielsweise eine Markierungsrolle zusätzlich
vorgesehen sein, die beim Hindurchführen der Lochkarte zwischen Zahlenrollensatz
und Druckplatte gleichzeitig die Zählernummer oder eine Kundennummer oder beides
auf der Lochkarte abdrückt. Auf diese Weise werden Verwechslungen der Lochkarten
zuverlässig vermieden. Die Markierungseinrichtung kann auch mit einem Druckstempel
od. dgl. kombiniert sein, durch den das Ablesedatum auf der Lochkarte vermerkt wird.
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Um Mißbrauch zu verhindern, empfiehlt es sich, die Markierungseinrichtung
mit einer verschließbaren Vorrichtung zu versehen, die ein unbefugtes Hindurchführen
der Lochkarte unmöglich macht.
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Die Erfindung ist an Hand der Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel
erläutert.
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In Fig. 1 und 5 ist ein Ausschnitt aus der Wand eines Zählergehäuses
im Bereich der Verbrauchsanzeige mit einem erfindungsgemäß ausgebildeten und angeordneten
Zählwerk zur Lochkartenmarkierung dargestellt. Fig. 2 und 6 stellen das in Fig.
1 und 5 dargestellte Zählwerk zur Lochkartenmarkierung in Arbeitsstellung dar. In
Fig. 3 ist die in Fig. 2 wiedergegebene Markierungseinrichtung schematisch in Seitenansicht
und in Fig. 4 eine Konstruktionseinzelheit dargestellt.
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Wie aus den Fig. 1 und 5 ersichtlich ist, ist unter der der visuellen
Ablesung dienenden Einrichtung E ein zweites Zählerwerk 1 angeordnet, das über Schaltrollen
2 mit dem der visuellen Ablesung dienenden Zählerwerk (nicht dargestellt) synchron
geschaltet ist. Die Scheiben 3 des Zählerwerkes 1 sind mit je einem Markierungsstift
4 besetzt. Die von den Rollen gebildete Markierungseinrichtung ist seitlich (bei
5) angelenkt, und die Rollen 3 können durch Abschwenken der Vorrichtung nach der
Seite aus ihrem Eingriff mit den Schaltrollen 6 gelöst werden.
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In der Darstellung gemäß Fig. 2 ist der Zahlenrollensatz nach der
Seite abgeschwenkt. In dieser Stellung liegt er an einer Druckplatte 7 an, an die
er - durch entsprechende, nicht dargestellte Mittel -zweckmäßig federnd angedrückt
wird und die mit einem Kohlepapier abgedeckt ist. Infolgedessen drücken sich die
Markierungsstifte 4 beim Hindurchführen einer Lochkarte zwischen Markierungsrollen
3 und Druckplatte 7 auf der Lochkarte ab. Dieser Vorgang ist schematisch in Fig.
3 veranschaulicht, in der die Lochkarte mit 8 und das Kohlepapier mit 8 a bezeichnet
ist.
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Es ist zweckmäßig, die Markierungsrollen 3 so anzuordnen, daß sie
nach Hindurchführen der Lochkarte durch die Vorrichtung selbsttätig in ihre Anfangstellung
zurückgeführt werden. Zu diesem Zweck können die Zahlenrollen 3 in ihrem Inneren
mit Torsionsfedem 10 ausgerüstet werden, die sich beim Hindurchführen der Lochkarten
spannen und beim Zurückführen die Markierungsrollen wieder in ihre alte Stellung
zurückdrehen. Die Anordnung kann aber auch anders, beispielsweise so getroffen sein,
daß die Markierungsrollen beim Hindurchführen der Lochkarte durch die Vorrichtung
bis zu einem Anschlag
mitgenommen und beim Zurückführen der Lochkarte
von dieser auch wieder in ihre Ausgangsstellung zurückgebracht werden. Die Markierungsrollen
können aber auch von Hand drehbar angeordnet sein, so daß sie an der zwischen Druckplatte
und Rollensatz eingeführten Lochkarte abgerollt werden können, wobei die Anordnung
so getroffen sein kann, daß die Lochkarte in Rollrichtung aus der Vorrichtung austritt.
Die Anordnung kann aber auch so ausgebildet sein, daß sie beim Zurückbewegen des
Rollensatzes wieder mitgenommen wird und an ihrer Eintrittsstelle aus der Vorrichtung
wieder austritt. Außer diesen Ausführungsmöglichkeiten sind naturgemäß weitere Abwandlungen
gegeben.
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Außer den Markierungsrollen kann auch noch eine zusätzliche Rolle
9 zum Markieren der Lochkarte mit anders gearteten Zeichen, beispielsweise der Zählernummer,
der Kundennummer od. dgl., angeordnet sein.
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Die in Fig. 5 und 6 eingetragenen Bezugszeichen haben die gleiche
Bedeutung wie diejenigen in Fig. 1 bis 4. Der Unterschied zwischen der in Fig. 1
und 2 dargestellten Ausführung und der in Fig. 5 und 6 dargestellten besteht darin,
daß der Zahlenrollensatz nach Lösung der Rollen 3 aus ihrem Eingriff mit dem Antrieb
6 durch Druckfedern 11 nach unten gegen eine unter dem Rollensatz angeordnete Druckplatte
7 gedrückt wird. Der Markierungsvorgang ist der gleiche, wie vorher beschrieben
ist.