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Schwergutaustragsvorrichtung für Setzmaschinen Die Erfindung bezieht
sich auf eine Schwergutaustragsvorrichtung für Setzmaschinen. Setzmaschinen dienen
zum Trennen von Mineralgemischen, z. B. Kohle, Erze od. dgl., in mindestens zwei
Fraktionen unterschiedlicher Wichte, z. B. Berge und Kohle. Am Ende jedes Setzbettes,
auf dem ein Trennvorgang erfolgt, wird das Gut, das die untere Schicht des Setzbettes
bildet (Schwergut), durch einen Austragsschacht abgezogen, während das Leichtgut
über ein Wehr, eine Brücke od. dgl. auf ein zweites Setzbett zum Nachsetzen gelangt
oder ebenfalls ausgetragen wird.
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Es sind Setzmaschinen bekannt, bei denen im Austragsschacht für das
Schwergut ein Zellenrad zur Steuerung der Austragsmenge angeordnet ist. Gleichzeitig
kann das Zellenrad zur Abdichtung des Austragsschachtes gegen nach oben gerichtete
Setzimpulse dienen, die den Austragsvorgang und die Schichtung am Austragsende stören
würden. Die Umlaufgeschwindigkeit des Zellenrades wird vielfach von einem Schwimmer,
der die Höhe der Schwergutschicht des Setzbettes abtastet, gesteuert. Mit Hilfe
solcher Zellenräder läßt sich zwar die ausgetragene Menge an Schwergut in Abhängigkeit
von der Schichthöhe dieses Gutes im Setzbett sehr gut steuern, diese Steuerung bedingt
jedoch einen erheblichen apparativen Aufwand, wenn sie kontinuierlich erfolgen soll,
da hierzu eine besondere elektrische Steuereinrichtung nötig ist. Diese Einrichtung
muß z. B. bei Umbauten vorhandener Setzmaschinen mit bekannten mechanischen Steuervorrichtungen
zusätzlich installiert werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schwergutaustragsvorrichtung
für Setzmaschinen zu schaffen, die sich vor allem bei Umbauten vorhandener Setzmaschinen
leicht installieren läßt und die keine komplizierten elektrischen Steuerorgane erfordert.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß, in Richtung des Gutsstromes gesehen, vor
dem mit konstanter Geschwindigkeit rotierenden Zellenrad ein Schieber angeordnet
ist. Die eigentliche Steuerung der abzuziehenden Gutsmenge erfolgt hier also durch
den Schieber, während das Zellenrad mit konstanter Geschwindigkeit umläuft. Bei
einer Steuerung der Schieberstellung mittels eines Schwimmers sind also keine Vorrichtungen
erforderlich, mit deren Hilfe die auf und ab gehende Bewegung des die Höhe der Schwergutschicht
des Setzbettes abtastenden Schwimmers in eine Änderung der Umdrehungsgeschwindigkeit
des Zellenrades umgesetzt wird, sondern die Stellung des Schwimmers kann mechanisch
auf den Schieber übertragen werden, derart, daß in an sich bekannter Weise der Schieber
beim Anwachsen der Schwergutschicht weiter geöffnet, bei einem Absinken der Schwergutschicht
geschlossen wird. Die Austragsvorrichtung kann ohne Schwierigkeit in vorhandenen
Setzmaschinen eingebaut werden, ohne daß verhältnismäßig hohe Kosten durch eine
elektrische Steuereinrichtung entstehen. Vielfach kann eine vorhandene mechanische
Vorrichtung zur Übertragung der Schwimmerbewegung teilweise zur Steuerung der Austragsvorrichtungen
gemäß der Erfindung benutzt werden.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Schieber als Teilzylinder
oder als mit Öffnungen für den Durchtritt des Gutes versehener Vollzylinder ausgebildet,
der das Zellenrad unmittelbar umschließt. Der Schieber läßt jeweils nur eine Öffnung
solcher Weite frei, daß die einzelnen Taschen des Zellenrades bei der Umdrehung
des Rades nicht voll, sondern nur in gewünschtem Maße entsprechend der öffnungsweite
gefüllt werden, so daß die Steuerung der Austragsmenge in einfacher Weise möglich
ist.
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Beim Austrag eines Gutes, das neben feinem Gut auch verhältnismäßig
grobstückiges Gut enthält, muß die Mindestöffnungsweite des Schiebers an sich so
groß sein, daß die gröbsten Stücke des Gutes durch die Öffnung hindurchtreten können.
Diese Weite wird in vielen Fällen schon ausreichen, um die Taschen des Zellenrades
in kürzester Zeit zu füllen, so daß praktisch die gesamte in den Austragsschacht
eintretende Gutsmenge sofort ausgetragen wird und eine Regelmöglichkeit nicht gegeben
ist. Dieser Nachteil kann gemäß der Erfindung dadurch vermieden werden,
daß
der Schieber mit Aussparungen versehen ist, die von der Öffnungskante des Schiebers,
d. h. derjenigen Kante, die bei einer vollständigen Öffnung des Schiebers der freien
Öffnung zugewandt ist, ausgehen. Die Mindestbreite der Aussparungen entspricht zweckmäßig
der Korngröße des gröbsten Gutes. Wird ein solcher Schieber zunehmend geöffnet,
so öffnen sich zunächst lediglich die Aussparungen der öffnungskante in zunehmender
Länge, so daß die Austragsmenge von einem sehr niedrig liegenden Mindestwert ausgehend
feinfühlig gesteuert werden kann. Erst von einem bestimmten Wert ab, der von der
Länge der Aussparungen abhängt, wird die Öffnung auf ihrer ganzen Breite freigegeben.
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Vorteilhaft erweitern sich die Aussparungen zur Öffnungskante des
Schiebers hin.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die volle, dem Zellenrad
zugewandte Öffnung des oberhalb des Zellenrades gelegenen Schachtteiles nur auf
einer Seite der Scheitellinie des Zellenrades angeordnet. Bei dieser Ausbildung
weist der unmittelbar das Zellenrad umschließende Schieber im Bereich der Öffnung
eine Neigung auf, die sich mit zunehmender Entfernung von der Scheitellinie des
Zellenrades verstärkt, so daß das Gut bei teilweise geöffnetem Schieber infolge
dieser Neigung der freien Öffnung zufließt.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Austragsschacht mit einer Vorrichtung
gemäß der Erfindung, Fig. 2 einen Schnitt gemäß der Linie II-11 in Fig. 1. Der in
Fig. 1 dargestellte Austragsschacht einer Setzmaschine befindet sich am Ende des
Setzbettes 1,
auf dem die Schichtung des Aufgabegutes nach der Wichte stattfindet.
Die Höhe der untersten, durch den Schacht auszutragenden Schicht wird mit Hilfe
eines nicht dargestellten Schwimmers abgetastet. Während das Schwergut, z. B. Berge,
wie erwähnt, durch den Austragsschacht ausgetragen wird, gelangt das leichtere Gut,
z. B. Kohle und Mittelgut, über ein Wehr 2
auf ein zweites Setzbett 3 und
wird hier nach der Wichte getrennt.
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Der Austragsschacht besteht aus einem oberen Teil 4 und einem unteren
Teil 5. Zwischen beiden ist eine Vorrichtung zur Steuerung der auszutragenden
Gutsmenge vorgesehen. Diese besteht aus einem Zellenrad 6 sowie einem Schieber 7.
Das Zellenrad 6 erstreckt sich über die gesamte Breite des Austragsschachtes 4,
5 und läuft mit konstanter Geschwindigkeit um. Der Schieber 7 ist zwischen dem Zellenrad
und einer Öffnung 8 des oberen Teiles 4 des Austragsschachtes angeordnet. Er ist
derart gekrümmt, daß er einen Teil eines Zylindermantels bildet, der das Zellenrad
unmittelbar umschließt. Der Schieber kann auf einer kreisbogenförmigen Bahn, die
dem genannten Zylindermantel entspricht, verschoben werden, so daß er die dem Zellenrad
zugewandte Öffnung 8 des oberen Teiles 4 des Austragsschachtes in mehr oder minder
großem Maße freigibt. Auf diese Weise kann die Füllung der einzelnen Taschen des
Zellenrades bei der Umdrehung desselben und damit die auszutragende Gutsmenge gesteuert
werden.
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Der obere Teil 4 des Austragsschachtes weist an seinem unteren Ende
einen verjüngten Querschnitt auf, derart, daß die Breite der Öffnung 8 höchstens
gleich groß, vorzugsweise aber geringer ist als der Radius des Zellenrades 6. Die
Öffnung 8 ist ferner auf einer Seite der Scheitellinie des Zellenrades angeordnet.
Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß der Schieber 7 im Bereich der Öffnung 8 eine
nach unten ständig zunehmende Neigung besitzt, so daß das Gut infolge dieser Neigung
bei einer teilweisen Öffnung des Schiebers 7 auf demselben der freien Öffnung zurutscht.
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Um eine besonders feinfühlige Steuerung der Austragsmenge auch bei
einem Gut zu ermöglichen, daß neben feinem auch verhältnismäßig grobstückiges Gut
enthält, ist der Schieber 7 mit Aussparungen 10 versehen, die von
der Öffnungskante 9 des Schiebers ausgehen. Die Mindesbreite der Aussparungen entspricht
in vorteilhafter Weise der Korngröße der gröbsten im auszutragenden Gut enthaltenen
Bestandteile. Mit zunehmender Öffnung des Schiebers 6 werden also zunächst die Aussparungen
10 in zunehmender Länge freigegeben, so daß die freie Durchtrittsöffnung
auch im unteren Bereich sehr fein geregelt werden kann, ohne daß die Gefahr einer
Verstopfung besteht. Der Schieber 7 kann auch so ausgebildet sein, daß seine Verstellung
nur in einem Bereich erfolgt, der der Länge der Aussparungen 10 entspricht.
Der freie Gesamtquerschnitt der Aussparungen muß in diesem Fall naturgemäß so groß
sein, daß die maximal auszutragende Gutsmenge hindurchtreten kann.
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In besonders vorteilhafter Weise sind die Aussparungen 10 so
ausgebildet, daß sie sich zur Öffnungskante 9 des Schiebers 7 hin erweitern.
Sie können sich abweichend vom Ausführungsbeispiel derart erweitern, daß die zwischen
den Aussparungen befindlichen Rippen des Schiebers spitz auslaufen, so daß ein kontinuierlicher
Übergang der Austragsmenge von einer Stellung des Schiebers, die einer Öffnung lediglich
der Aussparungen entspricht, zu einer Stellung erfolgt, bei der ein Teil der Öffnung
8 auf ihrer ganzen Breite freigegeben wird.
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Wie erwähnt, wird das Zellenrad 6 so angetrieben, daß es mit konstanter
Geschwindigkeit umläuft. Die Steuerung des Austrages erfolgt allein durch Änderung
der Stellung des Schiebers 7. Hierzu kann der Schieber über eine nicht dargestellte,
vorteilhaft mechanische Vorrichtung mit dem obenerwähnten Schwimmer, der die Höhe
der schwersten Gutsschicht auf dem Setzbett 1 abtastet, derart verbunden
sein, daß bei einem Anwachsen der Schwergutschicht der Schieber 7 weiter geöffnet,
bei einer Verringerung der Schwergutschicht geschlossen wird.
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Abweichend vom Ausführungsbeispiel kann der vor dem Zellenrad angeordnete
Schieber auch als Zylinder ausgebildet sein, der mit mindestens zwei Öffnungen für
den Durchtritt des Gutes versehen ist. Es ist mindestens eine Öffnung für den Eintritt
des Gutes in das Zellenrad und eine Öffnung für die Entleerung der Taschen des Zellenrades
erforderlich.