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Lastkraftwagen mit pneumatischer Entlade-und Beladevorrichtung Die
Erfindung bezieht sich auf einen Lastkraftwagen mit einem geschlossenen Behälter
zum Transportieren von fließfähigem Gut, der mit einem Auslaßstutzen und einer mit
Saug- und Druckluft arbeitenden Förderanlage ausgestattet ist. Diese Förderanlage
besteht aus einem Gebläse mit einer Saugleitung, in die ein Dreiwegeventil eingeschaltet
ist, das wahlweise die Verbindung mit der Außenluft herstellt und einer in den Auslaßstutzen
einmündenden Druckluftleitung, der das im Behälter befindliche Gut durch eine Übertragungsvorrichtung
zugeführt wird.
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Bei bekannten Lastkraftwagen dieser Art kann mittels der am Fahrzeug
befindlichen pneumatischen Vorrichtung zwar ein Be- und Entladen des Fahrzeugbehälters
durchgeführt werden, wobei der Behälter jeweils einem Unterdruck bzw. Überdruck
ausgesetzt ist, was eine luftdichte Behälterkonstruktion voraussetzt, es eignet
sich aber die bekannte Anlage nicht für einen den Behälter umgehenden Gutumschlag,
z. B. von einem ortsfesten Silo in ein Schiff, was die Einsatzmöglichkeiten des
bekannten Lastkraftwagens vermindert.
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Die Erfindung bezweckt nun, den Behälter des Lastkraftwagens und
die pneumatische Fördervorrichtung funktionell so voneinander zu trennen, daß der
Behälter selbst beim Entladen nicht einem Unterdruck ausgesetzt ist und dabei neben
dem Be- und Entladen des Fahrzeugbehälters ein Umschlag des Gutes allein durch die
Fördervorrichtung möglich ist.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß durch
eine dem Auslaßstutzen vorgeschaltete Zellenradschleuse, die an der Oberseite außer
der Öffnung für die Gutzufuhr aus dem Behälter beim Entladen eine zweite Öffnung
aufweist, die in Verbindung mit dem Sammelraum eines in die Saugleitung eingeschalteten
Abscheiders steht, von dem das angesaugte Gut über die Zellenradschleuse und eine
an den Auslaßstutzen anzuschließende Leitung zur Beladung in eine unter der Decke
des Behälters verlegte Verteilerleitung gelangt.
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Durch diese Ausführung der pneumatischen Lade-und Entladeeinrichtung
ergibt sich neben der universellen Verwendung und Einsatzmöglichkeit vor allem der
Vorteil einer vollkommen unabhängigen Konstruktion des Transportbehälters, da bei
ihrem Betrieb keine Aufrechterhaltung eines Vakuums im Behälterinnern erforderlich
ist. Diese Behälter brauchen daher nicht luftdicht gemacht zu werden, und sie können
daher aus ziemlich leichtem und dünnem Blech hergestellt werden.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des
Lastkraftwagens gemäß
der Erfindung dargestellt; es zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht des der Erfindung
gemäß ausgeführten Selbstbelade- und -entladewagens, Fig. 2 eine Rückansicht des
in Fig. 1 dargestellten Wagens, Fig. 3 eine Draufsicht auf den hinteren Teil des
in Fig. 1 wiedergegebenen Wagens, Fig. 4 eine in vergrößertem Maßstab dargestellte
Konstruktionseinzelheit der pneumatischen Fördervorrichtung, Fig. 5 einen längs
Linie 5-5 der Fig. 4 geführten Schnitt, Fig. 6 einen längs Linie 6-6 der Fig. 5
gelegten, einen Einzelteil vergrößert wiedergebenden Querschnitt, Fig. 7 eine Ansicht
des der Erfindung gemäß ausgeführten, eine Beladung ausführenden Lastkraftwagens
und Fig. 8 eine Ansicht des Lastkraftwagens beim Entladen.
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Bei dem in Fig. 1 dargestellten, mit einer selbsttätigen Be- und
Entladevorrichtung ausgestatteten Lastkraftwagen ist auf dem Fahrgestell 20 ein
Behälter montiert, der eine Stimwand 21, eine Rückwand 22, eine Decke 23 und Seitenwände
24 aufweist, zwischen denen sich Querwände 25, 25 a und 25 b erstrecken, durch die
Behälterabteile 26, 26 a, 26 b und 26c gebildet werden, deren jeder in seiner Oberseite
mit einer abgedeckten Ladeluke 27 versehen ist. Jede
Seitenwand
24 weist einen sich nach innen zu verjüngenden unteren Teil28 auf, der in Querrichtung
durch eine Anzahl Eckplatten 29 abgestützt ist, die den gesamten Behälter versteifen.
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Seitlich am Vorderende des Fahrgestells 20 ist ein Gebläse 30 eingebaut,
das einen Saugeinlaß 32 und einen Druckauslaß 33 besitzt und das über eine Riemenscheibe
35 angetrieben wird, die mit einer nicht wiedergegebenen Vorrichtung zur Abzweigung
eines Teils der Leistung des Lastwagenmotors verbunden ist. Es kann auch eine besondere
Kraftanlage zum Antrieb des Gebläses 30 vorgesehen werden. An der Rückseite des
Fahrgestells 20 ist eine Stoßstange 37, z. B. durch Laschen 38, befestigt, von deren
Oberseite sich eine Leiter 40 nach oben bis zur Abdeckung des hintersten Behälters
26c erstreckt. An der Oberseite der Wagenbehälter ist ein durchgehendes Geländer
42 befestigt. Unmittelbar unter dem unteren Ende der Leiter 40 hängt von der Stoßstange
37, um das Besteigen der Leiter zu erleichtern, eine untere Leitersprosse 43 herab.
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Der Auslaß 33 des Gebläses 30 mündet in eine Rohrleitung 45, die
nach rückwärts längs der Seite des Lastkraftwagens bis zu einem Rohrkrümmer 46 gerade
über und vor der Stoßstange 37 reicht. An den Krümmer ist ein biegsames Schlauchstück
47 angeschlossen. So wird die vom Gebläseauslaß 33 herkommende Druckluft zu einer
Zellenradschleuse 50 geführt, deren Einlaßkrümmer 51 an das biegsame Schlauchstück
47 angeschlossen ist.
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Wie aus Fig. 4 und 5 ersichtlich, gehört zu der Zellenradschleuse
50 auch ein zylindrisch gestaltetes Gehäuse 52, das mit einer Anzahl Verstärkungsrippen
53 ausgestattet ist und auf der einen Seite einen an den Rohrkrümmer 51 anzuschließenden
untenliegenden Einlaßteil 55 mit Einlaßöffnung 56 besitzt. Auf der anderen Seite
des Gehäuses 52 befindet sich ebenfalls untenliegend ein Austrittsteil 58 mit einer
Auslaßöffnung 59, durch welche die von dem Einlaß 56 herkommende Luft zusammen mit
dem aus dem Behälter ausgetragenen Gut austritt. Auf die dem Ein-und Auslaß dienenden
Teile 55 und 58 sind Lager 60 aufgesetzt, in denen die Welle 62 des Zellenrades
64 gelagert ist, das aus einem zylindrischen, geschlossenen Rohr 65 mit einer Anzahl
Flügel 67 besteht, die sich von der Außenfläche desselben radial so weit erstrecken,
daß ihre Enden sich an die Innenfläche 68 des Hauptgehäuses 52 anlegen. Der von
zwei nebeneinanderliegenden Flügeln 67, der Innenfläche 68 und dem Rohr 65 gebildete
Querschnitt entspricht etwa dem Querschnitt des Einlasses 56 und des Auslasses 59.
So findet ein im wesentlichen geradliniger Durchtritt der Druckluft durch die Luftschleuse
50 statt.
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Der Antrieb des Zellenrades erfolgt von der Riemenscheibe 35 des
Gebläses unter Zwischenschaltung eines Riementriebes 70, 72, einer bei 75 gelagerten
Kardanwelle 73, 74 und eines Untersetzungsgetriebes 80, das einen Kettentrieb 82,
83, 84 mit Kupplung 85, 87 antreibt, die auf der Welle 62 befestigt ist. Die beiden
Kupplungsteile werden durch die Feder 88 zusammengedrückt, deren Spannung durch
eine Schraubenmutter 90 eingestellt werden kann.
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Das Gehäuse 52 der Zellenradschleuse ist mit einer das ausgetragene
Gut aufnehmenden Öffnung versehen, die sich axial über das Gehäuse hin erstreckt
und nach außen durch einen Ansatz 95 abgeschlossen wird, der in einem Flansch 96
endet. Auf diesen ist
ein Zulauftrichter 98 gesetzt, der abdeckbare Öffnungen 99
aufweist. Dieser Trichter besitzt eine für gewöhnlich geschlossene Seitenwand 100
und eine innere Klappe 101, die geschlossen werden kann, wenn die Wand 100 geöffnet
wird, um eine rein mechanische Entladung des Fördergutes ohne die Zellenradschleuse
vorzunehmen.
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Beim Entladen des Lastkraftwagens wird das in dem Behälter befindliche
Gut dem Zulauftrichter 98 durch ein endloses Förderband 105 zugeführt, das unter
den Böden sämtlicher Behälterabteile entlangläuft. Das Förderband weist eine Antriebstrommel
107, die auf einer im hinteren Teil des Lastwagens angeordneten drehbaren Welle
108 befestigt ist, und eine Bandspanntrommel 109 auf (Fig. 1). Das Obertrum des
Förderbandes 105 wird von einer Plattform 110 getragen, die durch eine Anzahl quer
verlaufender Winkeleisen 112 versteift wird. Die Winkeleisen sind zwischen zwei
gegenüberstehenden Seitenwänden 115 befestigt, durch die ein im wesentlichen geschlossenes
Gehäuse für die Fördervorrichtung hergestellt wird.
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An der Abwurfstelle des Förderbandes befindet sich ein Abstreifer
116 (Fig. 5).
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Nach Fig. 4 steht die Antriebswelle 108 des Förderbandes über einen
Kettentrieb 120, 122, 124 und eine Klauenkupplung in Verbindung mit der Welle 62
des Zellenrades. Die Klauenkupplung besteht ihrerseits aus einem durch ein Lager
126 auf der Welle 62 frei drehbaren Kupplungsteil 125 und andererseits aus einem
auf der Welle 62 längs eines Keiles 129 verschieblichen Kupplungsteil 128, das durch
einen Handhebel 130 (Fig. 2) geschaltet werden kann.
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Beim Beladen wird das Fördergut der Zellenradschleuse durch eine
zweite axial verlaufende Öffnung 131 (Fig. 5) zugeführt, die durch Wände 132 begrenzt
wird, welche sich außerhalb des Hauptgehäuses 52 erstrecken und in einem Flansch
133 enden. Ein Abscheider 135 ist mit einem mit dem Gehäuseflansch 133 zusammenwirkenden
Flansch 137 auf diesem so befestigt, daß die Bodenöffnung 138 des Abscheiders auf
die Gehäuseöffnung 131 ausgerichtet ist.
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Betrachtet man Fig. 2, so sieht man, daß der Abscheider 135 einen
zylindrisch gestalteten oberen Abschnitt 140 aufweist, an dem ein Paar Versteifungsstreben
141 befestigt sind, die von der Rückwand 22 des Fahrzeugbehälters herkommen und
den Abscheider in senkrechter Lage halten. In den obersten Teil des Abschnittes
140 mündet tangential eine Einlaßöffnung 142. An die Öffnung 142 ist eine Saugleitung
1.45 angeschlossen, die quer zur Rückwand des Lastwagens nach der rechten Seite
desselben hin und dann nach abwärts zu einem Endteil 146 verläuft, der mit einer
Schlauchkupplungl47 ausgestattet ist, an die bei Beladearbeiten ein Zuführungsschlauch
150 angeschlossen werden kann.
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An der Oberseite des zylindrischen Abschnittes 140 befindet sich,
koaxial in diesen hinein verlaufend, ein zylindrischer Luftaufnahmeteil 152, der
an seinem Unterende 153 nach dem Behälter 135 hin offen ist -und an seinem oberen
Teil einen tangential verlaufenden Auslaß 154 besitzt, an den die Saugleitung 155
angeschlossen ist, die mittels eines elastischen Krümmers 156 in den Gebläseeinlaßstutzen
32 übergeht.
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Beim Beladen des Lastwagens erzeugt der Ansaugstutzen des Gebläses
über das Rohr 155 im Abscheider 135 einen Unterdruck, und dieser Unterdruck wieder
dient in der Saugleitung 145 dazu, von einer außerhalb des Lastwagens liegenden
Quelle aus fiießfähiges
Gut in die obere Öffnung 142 hineinzusaugen,
wodurch das mitgerissene Gut tangential in den zylindrischen Teil 140 eingeführt
wird. Das mitgerissene Gut wirbelt an den Innenwänden des Abscheiders 135 nach unten
und fällt auf die Bodenöffnung 138 desselben herab, während die Luft durch das untere
offene Ende 153 in den die Luft aufnehmenden Teil 152 hinein und von diesem aus
zum Gebläseansaugstutzen strömt. Da beim Entladen von der gesamten im vorstehenden
beschriebenen Vorrichtung kein Gebrauch gemacht zu werden braucht, ist der Abscheider
vom Gebläseansaugstutzen 32 durch eine Ventilklappe 160 (Fig. 1) getrennt, die unmittelbar
neben dem Gebläseansaugstutzen die Leitung 155 nach der Außenluft zu entlüftet und
dadurch den gesamten Abscheider 135 von der Druckluftfördereinrichtung abtrennt.
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Beim Entladen befördert, wie bereits beschrieben, das Förderband
105 das Schüttgut aus dem Transportbehälter zum Schütttrichter 98. Zur Regelung
der ausgetragenen Fördermenge ist ein in vertikalen Schienen 167 geführter Schieber
165 mit einem clastischen Lippenteil 166 in Querrichtung zum Förderband 105 unmittelbar
über der Trommel 107 und in der Nähe des Trichters 98 vorgesehen. Eine Welle 170
mit einem auf ihr befestigten Handrad 172 ist bei 173 (Fig. 2) gelagert und durch
Ritzel 175 und Zahnstangen 176 mit dem Schieber 165 verbunden.
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Eine an der Welle 170 befindliche Klinkensperre 178, 179 hält den
Schieber in jeder beliebigen Lage fest.
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Ein Luftdruckmesser 180 ist in den Krümmer 146 so eingebaut, daß man
ihn von der Rückseite des Lastwagens aus ablesen kann. Der Bedienungsmann kann durch
Beobachten der Einstellung des Luftdruckmessers und ein entsprechendes Drehen des
Handrades 172 die Höhe des auf dem Förderband befindziehen Fördergutes regeln und
dadurch den gewünschten Gegendruck am Gebläse aufrechterhalten, wodurch das Verhältnis
von Fördergut zu Luft in der Luftschleuse bestimmt wird.
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Außerdem ist in der Gebläseaustrittleitung 45 noch ein Abblas- oder
Sicherheitsventil 182 vorgesehen. Es hat sich ergeben. daß dieses Ventil mit bestem
Erfolg auf einen Druck von etwa 0,35 kg/cm2 der Luft eingestellt wird, um ein günstiges
Verhältnis von Fördergut zu Luft im Innern der Luftschleuse zu erreichen.
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Der Boden der verschiedenen Abteile des Transportbehälters kann offengelassen
werden, um eine unmittelbar unter dem Einfluß des Eigengewichts erfolgende Zuführung
des in ihnen enthaltenen Schüttgutes auf das Förderband 105 zu ermöglichen. Es kann
jedoch envünscht sein, die durch das Gewicht des im Behälter ruhenden Gutes auf
das Förderband und die mit ihm verbundene Plattform 110 ausgeübte statische Belastung
zu verringern, und daher sind Schieber oder Klappen zu dem Zweck vorgesehen. die
den Übergang vom Transportbehälter zur Fördereinrichtung regeln. So sind im Oberteil
des Behälters in Längsrichtung des Wagens verlaufende Versteifungsrohre und in der
Bodenmitte desselben eine gleichfalls in Längsrichtung verlaufende Winkeleisenschiene
vorgesehen, zu deren beiden Seiten je eine mittlere Bodenklappe angelenkt ist, während
zwei nach außen zu liegende Klappen den Rest der Bodenfläche einnehmen. Alle vier
Klappen lassen sich mittels von der Außenseite des Wagens her zu betätigender Zugseile
aus ihrer normalen, waagerechten Lage nach unten in die Öffnungsstellung herunter-
klappen,
Wobei durch gleichfalls in Längsrichtung verlaufende Gummileisten an den Behälterquerwänden,
gegen die sich die gleichfalls mit Dichtungslippen versehenen Außenklappen anlegen,
und an den Mittelklappen für Dichtung des Behälterbodens gesorgt wird. Durch Einstellarme
214 auf einer durchlaufenden Welle 212 (Fig. 1 und 2) und auf dieser aufmontierte
Scheiben, über die Zugseile laufen, die im Wageninnern über die obengenannten Versteifungsrohre
hinweggeführt sind, können die Bodenklappen von außen her geöffnet und geschlossen
sowie durch weitere Vorrichtungen in ihrer Schließstellung verriegelt werden. Damit
beim Schließen zuerst die Mittelklappen geschlossen werden, was der Dichtheit des
Behälters wegen wichtig ist, ist an der Wagenaußenseite ein Handring 231 vorgesehen
(s. Fig. 1), von dem aus ein Seil 230 durch eine Seilführung 232 über das eine Versteifungsrohr
zur Innenklappe geführt ist, während ein ähnliches, über das andere Versteifungsrohr
geführtes Seil an der Mittelklappe des Behälterbodens angreift. Beim Schließen der
Klappen zieht der Bedienungsmann zuerst den Handring 231 nach unten, um die Mittelklappe
zu schließen, und legt dann den Einstellarm 214 (s. Fig. 2) in seine Schließstellung.
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Wenn der Wagen z. B. aus einem Kornspeicher beladen wird, werden
die Ladelukendeckel abgenommen und wird das Schüttgut von oben her durch die Ladeluken
in die verschiedenen Behälterabteile hineingeschüttet. Ein derartiges Beladen ist
jedoch nicht immer möglich. Es ist zwar möglich, einen Ladeschlauch von der Zellenradschleuse
50 zu der gewünschten Ladeluke zu führen, was jedoch einen verhältnismäßig großen
Zeitaufwand bedeutet. Um einen derartigen zeitraubenden Betrieb zu vermeiden, ist
ein Füllschlauch 250 (s. Fig. 1) vorgesehen, der die Wand 28 des zuhinterst gelegenen
Behälterabteiles 26c durchsetzt und an der Außenfläche des Behälters in einer abnehmbaren
Abschlußkappe 251 endet. Der Füllschlauch steigt im hinteren Teil des Behälterabteiles
26c zum Oberteil desselben auf, in dem ein elastischer Krümmer 252 den Schlauch
zum Vorderende des Wagens hinführt.
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Während des Beladens wird der Abscheider 135 unter Unterdruck gesetzt,
er saugt daher Luft sowie mitgerissenes Gut von einer außerhalb des Wagens liegenden
Speicherstelle her iiber das Saugrohr 150 und die Rohrleitung 145 ein. Das Gut wird
der Zellenradschleuse 50 zugeführt und von dort aus durch den Auslaß 58 hinausgeblasen.
Um die verschiedenen Behälter auf dem Lastwagen zu füllen, wird der Füllschlauch
250 mit dem Auslaß 58 verbunden. Somit kann das pneumatisch geförderte Gut über
die Fülleitung 250 und je nach Stellung der die Leitung abschließenden Klappen den
verschiedenen Behältern 26, 26 a, 26b und 26c zugeführt werden.
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Die Trägerluft kann über eine Entlüftungsleitung 270 und ein diese
abschließendes Staubfilter (s. Fig. 2) ins Freie entweichen. Am Oberteil der Entlüftungsleitung
270 ermöglicht eine Reinigungsklappe 273 (Fig. 2) den Zutritt zu der im Innern der
Behälter liegenden Leitung. Die Leitung 270 ist in jedem Behälterabteil unterbrochen
und durch Absperrschieber verschließbar. Hierdurch kann man den Behälter während
des Beladens entlüften. Um alle Absperrschieber in den Behälterabteilen fernsteuern
zu können und es dem Wagenführer zu ermöglichen, jedes beliebige Behälterabteil
von einer einzigen
Steuerstelle aus zu füllen, ist an jedem der
Schieber ein Zugseil befestigt, das an einem Handgriff endet, der in eine Rast eingehängt
werden kann.
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Als Beispiel eines Selbstbeladungsvorganges ist in Fig. 7 der Lastwagen
neben einem Lagerraum 320 wiedergegeben, in dem ein Behälter 325 mit Schüttgut 327
vorhanden ist. Der Bedienungsmann hat den Saugschlauch 150 in den Behälter 325 eingeführt,
und das Gut 327 wird durch diesen hindurch in den Oberteil des Abscheiders 135 emporgesaugt,
von wo aus es durch die Luftschleuse 50 dem Füllrohr265 und der Fülleitung 250 zufließt
und in das hinterste Abteil 26 c des Transportbehälters verladen wird.
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In Fig. 8 ist ein Lastkraftwagen wiedergegeben, wie er Fördergut,
z. B. Viehfutter oder Getreide, dadurch entlädt, daß es durch einen Entladeschlauch
335 einer Rohrleitung 337 zugeführt wird, die an der Wand eines Lagergebäudes 340
befestigt ist. Die Leitung 337 umfaßt eine Rohrkupplung 342, die durch die Gebäudewand
hindurch nach außen geht und an die der Entladeschlauch 335 angeschlossen werden
kann, und die Rohrleitung führt dann im Gebäudeinnern aufwärts zu einem Speicherbehälter
345 mit einem trichterförmigen Boden 346, aus dem das Gut einem Abzugskanal oder
einer Abzugsleitung 347 zugeführt wird.