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Vorrichtung zum Zerschneiden von plattenförmigen Werkstücken Die Erfindung
bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Zerschneiden von in einem vorzugsweise leicht
gegen die Senkrechte geneigten Gestell angeordneten plattenförmigen Werkstücken
aus Holz, holzähnlichem Werkstoff oder Kunststoff mittels eines geführten Werkzeuges,
insbesondere auf eine unter der Bezeichnung Plattensäge bekannte Vorrichtung, bei
der als Werkzeug eine Kreissäge vorgesehen ist. Bei Vorrichtungen dieser Art ist
es bekannt, eine Auflagefläche für das Werkstück bildende Stützteile vorzusehen,
zwischen die das Werkzeug eingreift. Hierbei ist es bekannt, das Werkzeug in einer
Führung parallel zur Auflagefläche des Gestells in der Höhenrichtung bewegbar zu
lagern. Mit dieser bekannten Vorrichtung können bei feststehendem Werkstück vertikale
Schnitte ausgeführt werden. Wenn aber ein waagerechter Schnitt ausgeführt werden
soll, dann muß die Säge horizontal gestellt und festgehalten und das Werkstück in
horizontaler Richtung, z. B. auf Rollen od. dgl., bewegt werden. Diese Führung des
Werkstückes auf Rollen gegenüber einer feststehenden Säge ergibt zwar eine verhältnismäßig
einfache Konstruktion. Sie hat jedoch den Nachteil, daß jeder Fehler der sich auf
den Rollen abstützenden Werkstückkante auf den Schnitt übertragen wird. Außerdem
benötigt man für einen waagerechten Längsschnitt durch das Werkstück einen Arbeitsplatz,
der doppelt so groß ist wie die waagerechte Länge des Werkstückes. Auch erfordert
die beim Hin- und Herschieben eintretende Gewichtsverlagerung eine sehr lange und
stabile Rollenbahn, wenn ein gerader Schnitt erzielt werden soll.
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Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Plattensäge besteht darin,
daß nur zueinander senkrechte Schnitte, nämlich waagerechte und vertikale Schnitte,
durchgeführt werden können. Es sind zwar nicht zur Gattung der Plattensäge gehörende
Sägevorrichtungen bekannt, bei denen eine Kreissäge zum Durchführen von Schnitten
in beliebigen Richtungen längs zwei Koordinaten verstellbar gelagert ist. Da jedoch
für das plattenförmige Werkstück eine Unterlage erforderlich ist, die sich insbesondere
bei den bei Plattensägen zu bearbeitenden großen Flächen über wesentliche Teile
des plattenförmigen Werkstückes erstrecken muß, können Schnitte nicht an einer beliebigen
Stelle des Werkstückes durchgeführt werden. Es muß daher das Werkstück vor dem Schnitt
so verschoben werden, daß die Säge durch die Unterlage des Werkstückes nicht behindert
wird. Um aber das Werkstück immer so anordnen zu können, daß ein gewünschter Schnitt
hergestellt werden kann, wird ein sich nach allen Seiten weit über die Unterlage
erstreckender Raum benötigt. Diese bekannten Vorrichtungen sind auch deswegen zum
Zerschneiden von großen plattenförmigen Werkstücken nicht geeignet, weil die Unterlage
waagerecht ist und dadurch sehr viel Platz beansprucht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die obenerwähnten Vorrichtungen
zum Zerschneiden von in, einem vorzugsweise leicht gegen die Senkrechte geneigten
Gestell angeordneten plattenförmigen Werkstücken so zu verbessern, daß man die Werkstücke
nach beliebigen Koordinaten zerschneiden kann, ohne daß dabei mehr Platz benötigt
wird, als die Fläche des Werkstückes selbst einnimmt. Diese Aufgabe ist bei einer
Vorrichtung zum Zerschneiden von in einem vorzugsweise leicht gegen die Senkrechte
geneigten Gestell angeordneten plattenförmigen Werkstücken mittels eines Werkzeuges,
das zwischen eine Auflagefläche für das Werkstück bildende Stützteile eingreift
und in einer Führung parallel zur Auflagefläche des Gestells in der Höhenrichtung
bewegbar ist, gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Werkzeugführung in an
sich bekannter Weise quer zu ihrer Führungsrichtung und parallel zur Auflagefläche
bewegbar gelagert ist und daß die Querbewegung des Werkzeuges freigebende Stützteile
vorgesehen sind. Die Erfindung ermöglicht es nun, schwere, große, plattenförmige
Werkstücke auf die Stützteile der Vorrichtung aufzulegen und dann Schnitte in beliebiger
Richtung durchzuführen, ohne daß das Werkstück bewegt werden muß. Der Raum, der
für dieses Schneiden erforderlich ist, ist dabei auf den Raum beschränkt, den das
plattenförmige Werkstück einnimmt.
Um die Querbewegung des Werkzeuges
freizugeben, können die Stützteile bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
aus der Bahn des Werkzeuges herausbewegbar gelagert sein, und es können mit der
Werkzeugführung zusammenwirkende Mittel zum Herausbewegen der Stützteile vorgesehen
sein. Dieses kann in der Weise geschehen, daß als Stützteile in der Auflagefläche
waagerecht verschiebbare Stäbe vorgesehen sind oder daß als Stützteile ein längliches
Profil aufweisende Körper vorgesehen sind, die durch Federwirkung in einer Stellung
gehalten sind, in der sich die größere Abmessung ihres Profils senkrecht zur Auflagefläche
erstreckt. Beim zuletzt genannten Fall muß lediglich mindestens ein mit dem Werkzeug
mitbewegbarer Schieber vorgesehen sein, der die in der jeweiligen Bewegungsrichtung
des Werkzeuges vor diesem befindlichen Stützkörper aus der Werkzeugbahn herausbewegt
und sie nach dem Vorbeibewegen des Werkzeuges wieder der Federwirkung überläßt.
Dadurch wird erreicht, daß beim Bewegen des Werkzeuges die Stützkörper aus der Bahn
des Werkzeuges selbsttätig herausbewegt werden.
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In der Beschreibung ist die Erfindung an Hand von in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen näher und im einzelnen erläutert. Es zeigt Fig.1
eine Vorderansicht eines Ausführungsbeispieles einer Plattensäge gemäß der Erfindung,
Fig. 2 und 3 Schnitte nach den Linien II-11 bzw. III-III in Fig. 1, Fig. 4 eine
Vorderansicht eines anderen Ausführungsbeispieles, Fig. 5 eine Vorderansicht eines
weiteren Ausführungsbeispieles, Fig. 6 und 7 Schnitte nach den Linien VI-VI bzw.
VII-VII in Fig. 5.
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Das Gestell der (in den Fig. 1 bis 3 dargestellten) Plattensäge besteht
aus einem Fußteil 1 und einem Kopfteil 2. Diese beiden Teile sind durch Stäbe 3
und 3' miteinander verbunden, die Drehachsen für neben dem Fußteil 1 und dem Kopfteil
2 je zwei drehbar gelagerte Umlenkrollen 4 bzw. 4' für ein Auflageband bilden, das
aus je einem längs dem Fußteil 1 und dem Kopfteil 2 verlaufenden Band 5 bzw. 6 und
senkrecht zu den Bändern 5 und 6 in der Höhenrichtung verlaufenden Stäben 7 besteht;
deren Enden an den Bändern 5 und 6 befestigt sind. Die bei jeder beliebigen Stellung
der Bänder 5 und 6 gerade auf der Vorderseite des Gestells 1, 2 befindlichen Stäbe
bilden zusammen mit einem Schenkel 8' einer längs dem Fußteil 1 verlaufenden Auflageschiene
8 eine Auflageebene für eine Werkstückplatte 9. An der Auflageschiene
8 sind Klemmschrauben 10 zum Festklemmen der Werkstückplatte 9 vorgesehen.
Die Umlenkrollen 4' sind mit Klammern 11 versehen, in die beim Umlaufen der Auflagebänder
5, 6 die Stäbe 7 eingreifen. Die äußeren Ränder der Bänder 5 und 6 greifen
in Umfangsrillen von im Fußteil 1 und im Kopfteil 2 drehbar gelagerten Stützrollen
12 ein.
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Der Kopfteil 2 weist auf seiner Oberseite einen sich über die ganze
Länge des Kopfteiles erstreckenden Schlitz 13 auf, in den das obere Ende eines als
Ganzes mit 14 bezeichneten Führungsschlittens eingreift. Im Oberteil 1.5 des Führungsschlittens
14 sind zwei Rollen 16 drehbar gelagert, in deren Umfangsrillen eine als Schiene
17 dienende, den Schlitz 13 begrenzende Kante des Kopfteiles 2 eingreift. Im Unterteil
18 des Schlittens 14 ist um eine sich in der Höhenrichtung erstreckende
Achse eine Rolle 19 drehbar gelagert; die sich auf einem der Rolle 19 als Stützschiene
20 dienenden Teil des Fußteiles 1 abstützt. Der Oberteil 15 und der Unterteil 18
sind durch zwei sich in der Höhenrichtung erstreckende Rundstäbe 21 und 22
miteinander verbunden, die Führungen für den Träger 23 einer Kreissäge 27 bilden.
Der Schlitten 14 trägt auf jeder Seite des Trägers 23 je eine sich zwischen den
Bändern, 5 und 6 erstreckende und mit diesen verbundene Auflageplatte 14' und 14",
so daß der Werkzeugträger 23 samt dem ihm als Führung in der Höhenrichtung dienenden
Schlitten 14 und den Stäben 7 des Auf-Lagebandes waagerecht verstellbar ist. Für
diese waagerechte Verstellung des Schlittens ist die Stange 3' mit dem Fußteil 1
und dem Kopfteil 2 drehbar verbunden. Die dieser Stange 3' zugeordneten Umlenkrollen
4' für die Auflagebänder 5, 6 sind mit der Stange 3' fest verbunden,
so daß mittels eines Motors 26 die Kreissäge 27 waagerecht verschoben werden kann.
Für die Höhenverschiebung des Werkzeugträgers 23 längs den Säulen 21 und 22 kann
ein elektromotorischer, pneumatischer oder hydraulischer Antrieb dienen, der beispielsweise
durch einen endlosen Seil- oder Kettenantrieb mit dem Werkzeugträger verbunden ist.
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Die ein Kreissägenblatt 24 tragende Säge 27 ist mit ihrem (in der
Zeichnung nicht dargestellten) Antrieb um eine zur Auflageebene senkrechte Achse
28 drehbar gelagert, so daß das Kreissägenblatt 24 sowohl in die (in Fig. 1 und
3 dargestellte) etwa waagerechte und in die (in Fig. 2 dargestellte) senkrechte
Stellung als auch in eine beliebige zwischen diesen beiden Stellen liegende Stellung
gedreht werden kann. In der (in Fig.2 dargestellten) senkrechten Stellung des Kreissägeblattes
24 können beim Verschieben des Werkzeugträgers 23 längs den Säulen 21 und
22 in der Höhenrichtung verlaufende Schnitte in der Platte 9 durchgeführt werden:
Bei der (in Fig. 1 dargestellten) etwa waagerechten Stellung des Sägeblattes 24
können durch eine waagerechte Verschiebung des ganzen Schlittens 14 bei einer konstanten
` Höhenstellung des Werkzeugträgers 23 waagerechte Schnitte durchgeführt werden.
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Da sich hierbei die Auflagestäbe 7 mit dem Schlitten 14 mitbewegen,
werden die Stäbe 7 durch das Kreissägeblatt 24 nicht beschädigt. Dadurch, daß die
Werkstückplatte 9 mittels der Klemmschrauben 10 fest mit dem Fußteil 1 des Gestells
verbunden werden kann, wird beim Verschieben der Auflagestäbe 7 die Werkstückplatte
9 nicht mitgenommen. Auch bei einer Stellung zwischen den beiden in der Zeichnung
dargestellten Stellungen des Kreissägeblattes 24 können bei gleichzeitiger, aufeinander
abgestimmter Bewegung des Schlittens 14 und des Werkzeugträgers 23 schräge Schnitte
in der Werkstückplatte 9 durchgeführt werden.
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Soweit die Teile des Ausführungsbeispieles nach Fig. 4 mit Teilen
des Ausführungsbeispieles nach den Fig. 1 bis 3 im wesentlichen übereinstimmen,
sind sie zur Vermeidung von unnötigen Wiederholungen mit Bezugszahlen bezeichnet,
die um 100 größer sind als die entsprechenden Bezugszahlen in den Fig1 bis 3.
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Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 unterscheidet sich jedoch dadurch,
daß an Stelle der Auflagebänder 5, 6 zwei zu beiden Seiten der Kreissäge 127
angeordnete
Scherengitter vorgesehen sind, die aus paarweise um ihren Mittelpunkt schwenkbar
miteinander verbundenen Stäben 107 bestehen, deren Enden paarweise miteinander und
mittels einer Langlochverbindung mit Schiebern 106 verbunden sind, die im Fußteil
101 und im Kopfteil 102 parallel zur Auflageebene verschiebbar sind. Die Kreissäge
127 ist in der gleichen Weise wie bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bis 3
in einem in einem Führungsschlitten 114 höhenverstellbar geführten Werkzeugträger
123 um eine zur Auflageebene senkrechte Achse 128 drehbar gelagert. Der Schlitten
114 ist in der gleichen Weise wie bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis
3 im Fuß- und Kopfteil l und 2 in waagerechter Richtung parallel zur Auflageebene
verschiebbar und mit den frei bewegbaren Enden der beiden Scherengitter
106, 107 verbunden, so daß beim Verschieben des Schlittens 114 das eine Scherengitter
zusammengeschoben und das andere Scherengitter auseinandergeschoben wird, wie das
aus Fig. 4 ersichtlich ist. Die Verbindung des Motors 126 mittels eines endlosen,
sich über die ganze Länge des Kopfteiles 102 erstreckenden Seiles, einer Kette od.
dgl. mit dem Schlitten 114 ist in Fig. 4 nicht dargestellt, da es sich hierbei um
eine nicht zur Erfindung gehörende einfache, an sich bekannte Maßnahme handelt.
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Bei diesem Ausführungsbeispiel ist neben der Kreissäge 127 noch eine
zweite Kreissäge 127' vorgesehen, die nur in der Höhenrichtung verstellt werden
kann und speziell für Schnitte in der Höhenrichtung an einer Stelle vorgesehen ist.
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Die Wirkungsweise des Ausführungsbeispieles nach Fig.4 ist die gleiche
wie die des Ausführungsbeispieles nach den Fig. 1 bis 3, lediglich mit dem Unterschied,
daß die Auflagestäbe 107 nicht parallel verschoben werden, sondern im Rahmen ihres
Gitterverbandes neben der Verschiebebewegung gleichzeitig eine Schwenkbewegung ausführen.
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Die den Teilen des Ausführungsbeispieles nach den Fig.l bis 3 im wesentlichen
entsprechenden Teile des Ausführungsbeispieles nach Fig.5 bis 7 sind in der Zeichnung
mit gegenüber den Bezugszahlen in den Fig. 1 bis 3 um 200 größeren Bezugszahlen
bezeichnet.
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Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 bis 7 unterscheidet sich von den
vorhergehenden Ausführungsbeispielen dadurch, daß die Auflagestäbe 207 ein längliches
Profil aufweisen und um ihre Längsmittelachsen 229 drehbar mit dem Fußteil 201 und
dem Kopfteil 202 verbunden sind, so daß diese Stäbe gleichzeitig die Verbindung
zwischen dem Fuß- und Kopfteil bilden. Die unteren Enden 207' der Stäbe 207 sind
mit dem einen Ende einer Torsionsfeder 230 verbunden, deren anderes Ende 230' fest
im Fußteil 201 befestigt ist. Hierbei ist in der unteren Stirnfläche eines jeden
Stabes 207 eine Lagerbüchse 231 vorgesehen, die sich auf einer Lagerscheibe 232
abstützt, die fest mit dem Fußteil 201 verbunden ist (Fig. 7). An der Oberseite
des Fußteiles 201 sind Anschläge 233 vorgesehen, die in einem Abstand von den Drehachsen
229 so angeordnet sind, daß die Stäbe 207 durch die Wirkung der Torsionsfeder 230
in einer Stellung gehalten werden, in der sich die größere Abmessung ihres Profils
senkrecht zur Auflageebene erstreckt, wie das aus Fig. 6 ersichtlich ist. In dieser
Stellung bilden die Vorderkanten 234 der Stäbe 207 die Auflagefläche für eine Werkstückplatte
209. Ähnlich wie bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 3 ist auch hier
ein Werkzeugträger 223 höhenverstellbar in einem als Ganzes mit 214 bezeichneten
Schlitten gelagert, der waagerecht und parallel zur Auflagefläche des Werkstückes
verschiebbar ist. Das Ausführungsbeispiel nach den Fig. 5 bis 7 unterscheidet sich
hierbei von dem beschriebenen dadurch, daß der ganze Schlitten 214 zusammen mit
der Kreissäge 227 vor der durch die Vorderkanten 234 der Auflagestäbe 207 gebildeten
Auflagefläche angeordnet ist, so daß das Werkstück 209 sich zwischen der Säge 223
und der Auflageebene befindet.
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Mit dem Schlitten 214 ist an seinem unteren Ende ein Schieber 235
verbunden, der bei der Bewegung des Schlittens 214 (in Fig. 6 von rechts nach links)
an die hinteren Enden 234' der Stäbe 207 anschlägt und jeweils denjenigen Stab,
der sich gerade in der Bewegungsrichtung vor dem Kreissägeblatt 224 befindet, so
gegen die Kraft der Torsionsfeder 230 verschwenkt, daß das die Auflageebene bildende
Ende des entsprechenden Stabes 207 aus der Bahn des Kreissägeblattes 224 herausgeschwenkt
wird. Eine ähnliche Funktion wie der Schieber 235 bildet für die Bewegung des Schlittens
214 von links nach rechts ein in der Ebene des Sägeblattes 224 angeordneter Spaltkeil
236. Durch diesen Spaltkeil 236 wird der in der Bewegungsrichtung (in Fig. 6 von
links nach rechts) jeweils vor dem Werkzeug befindliche Stab 207 gegen die Kraft
der Torsionsfeder 230 sowohl aus der Bahn des Kreissägeblattes 224 als auch aus
der Bahn des Schiebers 235 herausgeschwenkt, so daß auch der Schieber 235 eine Rückbewegung
des Werkzeuges nicht behindert. Sobald die Vorderkante 234 des Stabes 207 von dem
Spaltkeil abgleitet, wird der Stab 207 noch in der ausgeschwenkten Stellung vom
Schieber 234 so lange gehalten, bis das Kreissägeblatt 224 sich endgültig aus dem
Bereich des betreffenden Stabes herausbewegt hat.
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Im übrigen ist die Wirkungsweise des Ausführungsbeispieles nach den
Fig. 5 und 6 die gleiche wie beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 3, so
daß auf die Beschreibung dieses Ausführungsbeispieles verwiesen werden kann.